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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend das Postulat des Herrn Nationalrat Moser-Hitzkirch und Mitunterzeichner über Massnahmen zur Förderung des Absatzes inländischer Butter.

(Vom 25. März 1927.)

I.

Im Anschlüsse an eine in der Dezembersession bebandelte Interpellation des Herrn Nationalrat Gnägi vom 8. Oktober 1926 über die Notlage der Landwirtschaft haben Herr Nationalrat Moser-Hitzkirch und Mitunterzeichner folgendes Postulat eingereicht: ,,Der Bundesrat wird eingeladen, auf die nächste Session des Nationalrates Bericht und Antrag einzubringen über Massnahmen vorübergehender Natur zum Schutze der Milchverwertung, insbesondere des vermehrten Butterabsatzes in unserm Lande."

Das Postulat wurde vom Nationalrat am 22. Dezember 1926 ohne Opposition angenommen.

Es ist unbestritten, dass unsere Landwirtschaft seit Anfang des Jahres 1926 von neuem in eine empfindliche Wirtschaftskrise eingetreten ist.

Diese steht mit der gedrückten Marktlage für die viehwirtschaftliche Produktion, der hauptsächlichsten Einnahmequelle der schweizerischen Landwirtschaft, im engsten Zusammenhang. Empfindliche Preisabschläge für Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh, insbesondere aber für Milch, haben die Rentabilität unserer Landwirtschaft stark beeinträchtigt und in vielen Bauernbetrieben des Flachlandes und der Alpgebiete eine eigentliche Notlage hervorgerufen. Seit 1. Februar bis 1. November 1920 ist der Milchpreis der Produzenten durchschnittlich um 7 Rappen das Kilogramm gesunken. Hieraus allein resultiert für die gesamte schweizerische Landwirtschaft ein jährlicher Ertragsausfall von gegen 140 Millionen Franken.

Dazu kommen die Preisabschläge auf Vieh und teilweise Missernten des letzten Jahres in Kartoffeln und Wein. Diese Umstände wirken um So drückender, als die Preise der landwirtschaftlichen Betriebsmittel aller Art

428 viel weniger, zum Teil nur unbedeutend zurückgegangen und die Löhne gleichgeblieben sind.

Die missliche Lage unserer Land- und Milchwirtschaft steht mit diesen Verhaltnissen in enger Beziehung. Die zunehmende Milchproduktion, begünstigt durch gute Futterernten, war während den vergangenen Jahren eine fast weltwirtschaftliche Erscheinung. Das wachsende Angebot von Milch und Milcherzeugnissen, mit welchem Verbrauch und Nachfrage nicht Schritt hielten, vermochte den Käsemarkt nachhaltig zu erschüttern. Davon wurde die schweizerische Milchwirtschaft, die vorwiegend auf die Käsefabiikation eingestellt und auf den Käseexport angewiesen ist, sehr empfindlich getroffen. Überdies machten sich bei uns gewisse Nachwirkungen der kriegswirtschaftlichen Verhältnisse in der gleichen Richtung nachteilig bemerkbar.

Infolge der notwendig gewordenen Umstellung der landwirtschaftlichen Produktion und ihrer Heranziehung für die eigene Landesversorgung ist unser Kàseexport während der Kriegszeit ausserordentlich zurückgegangen. Deshalb und zufolge der Valutaverhältnisse hat der Schweizerkäse verschiedene Absatzgebiete verloren. Der Export vermochte sich nur langsam zu erholen und steht heute immer noch sehr erheblich hinter der Vorkriegszeit zurück. Hingegen ist unsere Milchproduktion schon 1925 wieder grösser geworden, als sie je in der Vorkriegszeit gewesen ist. Bedauerlicherweise war diese Maximalproduktion, namentlich infolge der nassen, sonnenarmen Witterung im Vorsommer 1926, von einem qualitativ unbefriedigenden Ausfall eines bedeutenden Teiles unserer Käsefabrikation begleitet. Die Ausschusskäse erschwerten den Export und belasteten den Inlandsmarkt in erhöhtem Masse. Dazu gesellte sich die Konkurrenz der zunehmenden Importe an Tafelbutter, die wahrend den Kriegsjahren fast völlig ausgeblieben waren.

Rechnen wir die im Jahr 1913 produzierten Milchmengen = 100, so betrug die Milchproduktion nach der von der schweizerischen Milchkommission bearbeiteten Statistik in den Jahren 1913 = 100,oo 1914 = 100,50 1915 = 90,47 1916 = 88,43 1917 = 73,i9 1918= 72,27 1919= 62,6i

1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926

= 68,73 = 76,« -= 90,56 = 94,ca = 100,2i = 102,78 = 111,03

Über die Entwicklung unserer Ausfuhr von Käse und Kondensmilch und die Einfuhr von Käse und frischer Butter seit 1912 orientieren die folgenden Zahlen:

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Ausfuhr Käse*)

1912 1913 1914 1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926

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3013 3613 3519 3392 2142 583 122 62 145 481 2093 1771 1986 2346 2811

Kondensmilch Käse*) Wagenladungen à 10 Tonnen 4172 363 4705 352 5265 214 5067 155 4614 19 2785 10 19ö8 4 1000 45 2110 198 2124 86 2063 81 2532 115 2641 189 3064 171 3354 157

Einfuhr Butter

539 504 403 258 43 17 2 583 821 724 684 666 906 866 808

II. ' Der Inlandproduktion an Butter, die für 1925 auf rund 12,500 Tonnen berechnet wird, steht eine jahrliche Buttereinfuhr von über 8000 Tonnen gegenüber. Der einheimische Markt wäre somit für eine sehr erhebliche Mehrproduktion von Inlandbutter aufnahmefähig. Die Bestrebungen zur Vermehrung unserer Butterproduktion sind daher verständlich und traten im Hinblick auf die Schwierigkeiten des Käsemarktes in neuerer Zeit wieder in den Vordergrund. Bisher war ihnen jedoch im allgemeinen kein befriedigender Erfolg beschieden. Die Gründe sind teils technischer, teils wirtschaftlicher Art. Unsere Molkereibetriebe sind in der Regel für die Herstellung von Käse, nur seltener für die Butterfabrikation, die ebenfalls besondere Einrichtungen und Fachkenntnisse erfordert, organisiert.

Sind aber gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann mit der Herstellung einer erstklassigen Zentrifugenbutter nicht gerechnet werden.

Ferner begegnet eine lohnende Verwertung der grossen Mengen Magermilch, die aus einer ausgedehnten Butterfabrikation resultieren, in unserem Lande erheblichen Schwierigkeiten. Endlich unterliegen die Butterpreise am freien Markte grossen Schwankungen, die öfters innert kurzer Zeit 10, 20 und mehr Prozent betragen können. So hatte man selbst bei den gegenwärtigen, verhältnismassig niedrigen Milchpreisen in unserem *) In den Ein- und Ausfuhrziffern sind samtliche Kasesorten enthalten.

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Lande grosse Mühe, bei der Butterfabrikation ein Betriebsergebnis zu erzielen, das mit den übrigen Verwertungsarten der Milch erfolgreich zu konkurrieren vermag.

Eine weitere Schwierigkeit für die Butterfabrikation resultiert aus den eigenartigen Verhältnissen unserer Milchproduktion und Milchversorgung.

Die Milchverbände haben seit ihrer Gründung nach und nach den grössten Teil des Ausgleichdienstes in der Landesversorgung mit Trinkmilch übernommen. Zu diesem Zwecke müssen sie in Zeiten von Milchknappheit (Wintermonate) die Betriebe zahlreicher Käsereien und Buttereien einstellen, um die erforderliche Trinkmilch zu beschaffen. In Perioden des grössten Milchflusses (Frühling und Sommer) muss hingegen die Milch in diesen Sammelstellen wieder verarbeitet werden. Diese Rücksichtnahme auf die Milchversorgung bedingt in vielen Fällen einen unregelmässigen Gang der Butterfabrikation. Darin liegt eine weitere Erschwerung des handelsmässigen Vertriebes der einheimischen Butter.

Um die Butterfabrikation trotz den genannten Schwierigkeiten zu fördern, sind die Milchproduzentenverbände dazu übergegangen, Absatz und Preise der Milchzentrifugenbutter für die Produzenten unter bestimmten Voraussetzungen sicherzustellen. Solche Garantien werden namentlich für Betriebsstellen übernommen, die bisher eine Käsesorte (Emmentaler, Gruyère) herstellten, deren Abnahme und Preise durch die Verbände ebenfalls gesichert sind. Dadurch wird eine Verminderung der Käseproduktion und eine entsprechende Entlastung des Kasemarktes zu erreichen gesucht.

In Anpassung an die geltenden Milchpreise hat der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten für das Winterhalbjahr den Milchverwertungsstellen einen Preis für Zentrifugenbutter von Fr. 4. 50, wenn die Magermilch nicht auf Käse verarbeitet wird, und von Fr. 4.20, wenn die Magermilch verkäst wird, garantiert, soweit die Butter den Butterzentralen zur Verfügung gestellt wird. Auf Grund dieser Bestimmungen hat der Verband mit etwa 300 Käsereien, die zur Butterfabrikation übergegangen sind, Vereinbarungen getroffen. In diesen Betrieben werden täglich etwa 160,000 bis -200,000 kg Milch, die bisher verkäst wurden, auf Butter verarbeitet und hieraus etwa 6400 bis 8000 kg Butter gewonnen. Dadurch wird der Käsemarkt um reichlich die doppelte Menge entlastet.

Die Milchverbände sind
ferner bemüht, die Butterfabrikation auch in technischer Beziehung zu fördern. Die Erfahrungen lehren, dass die Herstellung einer erstklassigen Butter in grössern Betrieben, welche über ein geschultes Personal verfügen und die Errungenschaften einer fortgeschrittenen Technik in Anwendung bringen, viel regelmässiger gelingt als in kleinen, abgelegenen Betrieben, wo öfters gewisse Voraussetzungen für eine Qualitätsfabrikation fehlen. Einige Milchverbände sind daher in

431 neuerer Zeit dazu übergegangen, sich an zentral gelegenen Stellen für die Butterfabrikation in grosserem Massstabe zeitgemäss einzurichten. Hier werden die aus der Konsummilchversorgung periodisch resultierenden Milchüberschüsse auf Butter verarbeitet. Überdies gelangt aus kleineren Milchsammelstellen des Einzugsgebietes Milchrahm für die Butterfabrikation zur Einlieferung. So können sich diese auf die Rahmgewinnung durch Zentrifugieren der eingelieferten Milch und die Verwertung der Magermilch beschränken. Dieses System moderner Arbeitsteilung, das in Butterproduktionsgebieten des Auslandes bereits besteht, scheint sich auch bei uns zu bewähren und die Herstellung einer konkurrenzfähigen Vorzugsbutter zu sichern. Sind einmal die Anfangsschwierigkeiten, die sich bei derartigen Betriebsumstellungen nie vermeiden lassen, überwunden, so dürften auf dem eingeschlagenen Wege wachsende Erfolge zu erreichen sein.

Bei der Butterfabrikation spielt sodann, wie erwähnt, die Verwertung der Magermilch eine wichtige Rolle. Je besser diese gelingt, um so höher ist der Erlös und um so erfolgreicher kann die Butterfabrikation mit andern Milchverwertungsarten in Konkurrenz treten. Über geeignete Verwertungsarten der Magermilch sind auch unter schweizerischen Verhältnissen bereits eine Reihe wertvoller Erfahrungen bekannt und weitere Untersuchungen sind im Grange. So bedeutungsvoll einzelne Verwendungsarten der Magermilch, wie ihr Gebrauch zur menschlichen Ernährung, die Käsebereitung, die Herstellung von Magermilchbrot, die Heranziehung zur Geflügelfütterung und zur Jungviehaufzucht unter besondern Verhältnissen im kleinen auch sein mögen, so wird man doch, wo grössere Mengen Magermilch anfallen, in der Hauptsache auf ihre Verwendung als Schweinefutter angewiesen sein. Eine befriedigende Ausnützung hat aber auch hier zur Voraussetzung, dass dem einzelnen Tier nicht zu grosse Mengen verabreicht werden müssen. So bedingt denn die Magermilchverwertung und damit auch die Butterfabrikation eine gewisse Ausdehnung der Schweinehaltung, und sie ist von der Gestaltung des Schweinemarktes abhängig.

Diesen Ausführungen, so skizzenhaft sie auch sein mögen, ist zu entnehmen, dass einer umfassenden und namentlich einer raschen Umstellung unserer Milchverwertung auf die Butterfabrikation erhebliche Schwierigkeiten im Wege
stehen, deren erfolgreiche Überwindung eine nachhaltige Zusammenarbeit aller Beteiligten erheischt.

Hat die neuere Entwicklung der Verhältnisse die Butterversorgung unseres Landes auch noch keineswegs wesentlich umzugestalten vermocht, so scheint eine gewisse Wirkung sich doch bereits in den Einfuhrziffern bemerkbar zu machen. Die Gegenüberstellung der Importziffern für frische Butter in der Zeit vom November bis Februar 1925/26 und 1926/27 ergibt folgendes Bild:

432 Einfuhr,von frischer Butter 1925/26

q

November Dezember Januar Februar

6185 8019 5899 6295

1926/27

q

7030 7537 5037 5608

III.

Die nach Landesfceilen organisierten Milchverbände, denen etwa 90°/o der Milchproduzenten angehören, haben sich schon zur Vorkriegszeit im Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten vereinigt. Hand in Hand mit der schweizerischen Käseunion, welche den grössten Teil des Käsehandels umfasst, haben die Milchverbände während der Kriegs- und Nachkriegszeit bei der Landesversorgung mit Milch und Milcherzeugnissen erfolgreich mitgewirkt. Am guten Gelingen unserer Milchversorgung hatten diese Organisationen zu jener schwierigen Zeit grossen Anteil. Nur mit ihrer Hilfe konnte die Versorgung unserer Bevölkerung mit Milch und Mücherzeugnissen sichergestellt und eine ungebührliche Preissteigerung verhütet werden. Seitdem nun Verkehr und Preisbildung wieder freigeworden sind, haben Milchverbände und Käseunion auf dem Milch- und Milchproduktenmarkt preisregulierend gewirkt. Sich auf seine Beziehungen zur Käseunion stützend, garantiert der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten auf den landesüblichen Zeitpunkt der Kaufsabschlüsse, je auf 1. Mai und 1. November, für die Dauer von höchstens 6 Monaten, in kritischen Zeiten für kürzere bzw. unbestimmte Perioden den ihm angeschlossenen Organisationen Abnahme und Grundpreise für den zu produzierenden Käse. Gestützt hierauf werden auch die Normalpreise für die Milch festgesetzt, die für die Kaufsabschlüsse massgebend sind. Die Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer beschränken sich daher auf die Preiszuschläge, die sich nach örtlichen Verhältnissen abstufen. Erst in einem um 3 bis 4 Monate spätem Zeitpunkt bzw. kurz vor seiner Übernahme in den Käsereien erfolgt dann der Verkauf des Käses durch den Zentral verband an die Käseunion. Unter günstigen Verhältnissen können die Verkaufspreise höher sein als die garantierten Preise. Der so resultierende Mehrerlös wird dem Zentralverband gutgeschrieben, der ihn als Reserve für ungünstige Zeiten für sich selbst behalten oder zum Teil an seine Sektionen und ihre Mitglieder abführen kann.

Während sich das Käsegeschäft in den Jahren 1923 und 1924 im Zeichen aufsteigender Konjunktur bewegte und daher dem Zentralverband Mehrerlöse auf Käse als Einnahmen zuflössen, trat gegen Ende 1925 ein empfindlicher Rückschlag ein, der zu der Krise auf dem Milch-, Käseund Buttermarkte führte, die uns hier beschäftigt. Infolgedessen blieben

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die Verkaufspreise für den Käse seit 1. November 1925 erheblich unter den vom Zentral verband garantierten Preisen zurück. Dieser versäumte zwar nicht, der Reduktion der Milchpreise von 5 Rappen entsprechend, auch die garantierten Käsepreise herabzusetzen. Allein der Rückgang am Käsemarkt setzte so rasch und intensiv ein, dass der Zentralverband die bis Ende des Sommerhalbjahres 1926 produzierten Käse bei der Käseunion wesentlich unter den Preisen absetzen musste, die er den Produzeuten zugesichert hatte. Auf 1. November wurde dann eine weitere Preisreduktion von Fr. 24. -- per 100 kg Käse bzw. 2 Rappen per kg Milch vorgenommen. Gleichzeitig wurde, wie erwähnt, die Preisgarantie des Zentralverbandes in grösserem Umfange auch auf die Butterproduktion ausgedehnt, um dadurch die Käseproduktion einzuschränken.

Unter den geschilderten Verhältnissen wurden die Reserven des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten sehr stark in Anspruch genommen. Bei der Übernahme weiterer Preisgarantien für Käse und Butter musste er sich daher grosse Zurückhaltung auferlegen und an die Mitwirkung seiner Sektionen appellieren. Auch die Käseunion, an der die Milchverbände finanziell beteiligt sind, wurde zur Behebung der Krise finanziell herangezogen. Die Spesenvergütungen an die Mitglieder wurden heruntergesetzt und überdies darf sie für die beiden Geschäftsjahre 1925/26 und 1926/27 weder einen Gewinn verteilen noch Reservestellungen vornehmen.

Ohne diese Massnahmen der Milchverbände und der Käseunion wären die Preisabschläge für Milch und Käse schon früher eingetreten, und die Krise hätte sich noch verschärft.

Die skizzierten Verhältnisse lassen die Befürchtungen über die weitere Entwicklung des Marktes für Milch und Milcherzeugnisse, denen durch die Interpellation des Herrn Nationalrat Gnägi und das Postulat des Herrn Nationalrat Moser-Hitzkirch auch in den eidgenössischen Räten Ausdruck verliehen wurde, begründet erscheinen. Bei einer neuen Verschlimmerung des Käse- und Buttermarktes wären die Mittel der Verbände über Vermögen beansprucht und weitere, bei der heute ohnehin schon sehr misslichen Lage der Landwirtschaft kaum erträgliche Milchpreisabschläge hätten ohne anderweitige Hilfsaktionen nicht vermieden werden können.

Diese Entwicklung war es, die den Bundesrat im Sommer 1926 veranlasste, auf einen
früheren Beschluss zurückzukommen und die Sonderstellung des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten und der schweizerischen Käseunion für den Käseexport noch über den 1. August 1926 hinaus zu verlängern. Wir brauchen wohl kaum zu sagen, dass wir diese Massregel nur ungern getroffen haben. Wir waren aber überzeugt, dass die Freigabe der Käseausfuhr in jenem kritischen Zeitpunkte der Überproduktion und des stockenden Absatzes eine Desorganisation des Kasegeschäftes gebracht und eine unerträgliche Verschärfung der Lage auf dem Milch- und Milchproduktenmarkte zur Folge gehabt hätte.

Bundesblatt. 79. Jahrg. Bd. I.

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Die Verlängerung des bisherigen Zustandes hat zunächst eine gewisse Beruhigung gebracht und, wie wir heute konstatieren können, die Übernahme der grossen Käsevorräte durch den Zentralverband und die Käseunion gesichert, aber auch die Verwertung der Ware speziell für den Export günstiger gestaltet. Bei freier Ausfuhr wären durch eine ziellose Unterbietung unserer Volkswirtschaft grosse Werte verloren gegangen, und die Milchproduzenten hätten noch schwerere Zeiten erlebt, als dies ohnehin der Fall ist.

Während den letzten Monaten hat der Käseabsatz erheblich zugenommen, so dass sich trotz der gedrückten Preislage bereits Anzeichen einer leichten Besserung der Lage geltend machen.

Der Bundesrat würde es lebhaft begrüssen, wenn die Verhältnisse des Milch- und Käsemarktes es ihm gestatten würden, möglichst bald auf die gegenwärtige Ordnung der Käseausfuhr zu verzichten und den Handel freizugeben. Er gestattet sich immerhin, darauf hinzuweisen, dass sich mit den Interessen unserer Milchwirtschaft die fiskalischen des Bundes decken, der durch eine Ausfuhrgebühr auf Milchprodukten sukzessive noch einen Saldo der Hilfsaktion zu decken hat.

IV.

Um den Schwierigkeiten des Butterabsatzes abzuhelfen, sind ia den Diskussionen auch verschiedene handelspolitische Massnahmen genannt und in Erwägung gezogen worden.

1. Das Naheliegendste schiene die Erhöhung des E i n f u h r z o l l e s für f r i s c h e B u t t e r . Dieser ist indessen im Handelsvertrage mit Italien gebunden und dort auf 20 Franken pro 100 kg festgesetzt. Einer allfälligen Erhöhung dieses Ansatzes müssten somit Verhandlungen mit Italien oder die Kündigung des Handelsvertrages vorausgehen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Neue Verhandlungen nahmen ebenfalls geraume Zeit in Anspruch. Dieses Mittel kann also im gegenwärtigen Moment und im Hinblick auf die heutige Krisis nicht in Betracht gezogen werden.

2. Als weiteres Mittel ist auch eine E i n f u h r b e s c h r ä n k u n g für B u t t e r genannt worden.

Wir mochten daran erinnern, dass wir diese handelspolitische Massregel in der Periode der Inflation gegenüber Staaten zur Anwendung brachten, die zufolge ihrer augenblicklichen Währungsverhältnisse der schweizerischen Produktion, insbesondere im Gebiete der Industrie und der Gewerbe, eine ruinöse Konkurrenz bereiteten. Man hat je und je solche Einfuhrbeschränkungen als vorübergehende Massregeln betrachtet und sie dann auch schon vor einigen Jahren so rasch wie möglich abgebaut.

Für die Buttereinfuhr kommen nun nicht Länder in Betracht, deren Valuta tief steht und die dadurch unsere Produktion bedrohen. Es handelt

435 sich vielmehr bei Dänemark, Holland und Italien um Staaten, deren Währung vollwertig oder doch seit längerer Zeit stabilisiert ist. Es erscheint schon aus diesen Gründen fraglich, ob die Bundesversammlung geneigt wäre, unter solchen Umständen auf das System der Einfuhrbeschränkungen zurückzugreifen und gestützt auf den Schlusssatz von Art. 29 der Verfassung einen bezüglichen dringlichen Bundesbeschluss zu erlassen.

Allein noch entscheidender als diese Erwägungen sind die internationalen Bindungen, welche die Schweiz eingegangen ist. Sie hat im Handelsvertrag mit Italien bedingt, in den Vertragen mit Österreich, Deutschland und der Tschechoslowakei unbedingt auf den Erlass von wirtschaftlichen Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen, unter Vorbehalt bestimmter Ausnahmen, von denen keine für die Buttereinfuhr zuträfe, verzichtet. Als Einfuhrbeschränkungen müssten selbstverständlich Verfügungen betrachtet werden, die ein Einfuhrkontingent bestimmen oder die Einfuhr von einer Bewilligung abhängig machen, an welche bestimmte Bedingungen, sei es eine Geldabgabe oder eine andere Leistung, wie beispielsweise die Verpflichtung, dass der Importeur von Auslandsware ein gewisses Quantum von Inlandware zu kaufen hätte, geknüpft werden.

Es kann gar kein Zweifel darüber bestehen, dass nach den Handelsverträgen solche Einfuhrbeschränkungen unzulässig sind.

Man kann auch kaum daran denken, die Schwierigkeit auf dem Wege von Verhandlungen zu beseitigen, denn solche hätten, da allgemein die Tendenz besteht, den Grundsatz von Einfuhrbeschränkungen zum Verschwinden zu bringen, wahrscheinlich keinen Erfolg, und überdies würden sie geraume Zeit in Anspruch nehmen. Einen allfälligen Erfolg aber müsste sich die Schweiz durch Konzessionen erkaufen, wozu bei uns wohl wenig Neigung bestünde.

So erscheint es denn, zumal eine rasche Lösung nötig ist, als ausgeschlossen, auf das Mittel der Einfuhrbeschränkungen zurückzugreifen.

Dieso Auffassung wird von den Delegierten für die HandelsvertragsverhandJungen in allen Teilen gebilligt.

3. Schliesslich wurde auf den Ausweg der vorübergehenden Einführung eines B u t t e r m o n o p o l s hingewiesen.

Zuzugeben ist, dass die Handelsverträge allgemein Staatsmonopole vorbehalten, und ebenso richtig ist, dass seinerzeit das Buttermonopol während seines mehrjährigen Bestandes
im Einvernehmen mit den privaten Handelsorganisationen auch ohne komplizierten Verwaltungsapparat durchgeführt werden konnte und in durchaus befriedigender Weise funktionierte. Auf dea 1. Dezember 1923 wurde es jedoch aufgehoben und die Buttereinfuhr freigegeben.

Das Buttermonopol der Kriegs- und Nachkriegszeit ,,beruhte auf den ausserordentlichen Vollmachten, bei deren Anwendung die Behörden

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notgedrungen selbst über Gesetze und Verfassungsbestimmungen hinausgingen. Heute könnte sich der Bundesrat nicht entschliessen, die Einführung eines Buttermonopols, welches mit Art. 31 der Bundesverfassung nicht vereinbar ist, zu befürworten, und wir glauben auch nicht, dass die Räte, angesichts der Abneigung, die, vielfach auch in bäuerlichen Kreisen, gegen Monopole zu bestehen scheint, eine solche Massregel gutheissen würden. Die Lage ist hier eine wesentlich andere als beim Getreidemonopol, dessen provisorische Weiterführung im Hinblick auf die Massnahmen zur Unterstützung des inländischen Getreidebaues sich für einmal als unumgänglich notwendig erweist, bis eine andere Lösung gefunden ist. Es wäre aber auch nicht so einfach, nur für kurze Zeit ein Monopol für die Buttereinfuhr zu schaffen, um es dann -- darüber ist man ja einig -- nach kurzer Zeit wieder fallen zu lassen. Wir glauben also, dass man nicht versuchen sollte, auf eine solche Lösung zurückzugreifen.

V.

Aus dieser Sachlage ergab sich die Notwendigkeit, a n d e r e , n ä h e r l i e g e n d e H i l f s m i t t e l zu studieren. Von solchen Erwägungen geleitet hat das Volkswirtsehaftsdepartement ara 25. Januar 1927 mit Vertretern des schweizerischen Bauernsekretariates, des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten, des schweizerischen Milchkäuferverbandes, der schweizerischen Butterunion (Vereinigung der -privaten Handelsfirmen), des Verbandes schweizerischer Konsumvereine und des Verbandes schweizerischer Käse- und Butterdetaillisten eine Konferenz abgehalten, an der die vorliegenden Fragen einer eingehenden Besprechung unterzogen wurden.

Dabei erklärten sich alle Beteiligten bereit, am Absatz der Inlandbutter tatkräftig mitzuwirken. Es wurde angenommen, dass die einheimische Ware in entsprechender Qualität und preiswürdig, d. h. nicht teurer als gleichwertige Importbutter geliefert werde. In einer zweiten Konferenz vom 4. Februar konnte mit den Interessenten des Butterimportes -- Butterzentralen der Milchproduzentenverbände, Butterunion, Verband schweizerischer Konsumvereine -- in allen Punkten eine vorläufige Verständigung über eine f r e i w i l l i g e Ü b e r n a h m e d e r i n l ä n d i s c h e n B u t t e r p r o d u k t i o n , soweit sich Überschüsse über den bisherigen, normalen Verkehr hinaus ergeben würden,
erreicht werden.

Durch diese Verhandlungen wurden die Beziehungen der Produzentenund Handelsorganisationen von neuem gefestigt und die Übernahme einer Mehrproduktion an Inlandbutter in die Wege geleitet.

Die wirksamste Förderung erfuhr der Absatz der Inlandbutte^ während der letzten Monate durch die Entwicklung des internationalen Buttermarktes. Die gegen Ende des letzten Jahres befürchteten neuen Preisabschläge auf dem Weltmarkte sind ausgeblieben. Bis Ende Februar sind gegenteils noch Preiserhöhungen eingetreten, so dass die vom Zentralver-

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band garantierten Preise ohne Schwierigkeiten erzielt und dabei Absatzstockungen vermieden werden konnten. Infolgedessen werden die aus der Preisgarantie resultierenden Zuschüsse des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten keine hohen Beträge erheischen.

Wie sich der Buttermarkt künftig gestalten wird, ist schwer vorauszusehen. Im März haben die wöchentlich erfolgenden Preisnotierungen für dänische Butter, die ein Barometer des Weltmarktes sind, einen Rückschlag erfahren. Ist im übrigen die Prognose auch nicht gerade ungünstig, so wird doch zeitweise mit weiteren Preisabschlägen zu rechnen sein, die vorübergehend wieder gròssere finanzielle Opfer des Zentralverbandes erfordern könnten. In den Monaten März bis Juni pflegen, wie die Erfahrung lehrt, die europäischen Buttermärkte wegen zunehmender Produktion häufig schwächer zu liegen.

Eine gewisse Erleichterung scheint sich, wie bereits erwähnt, auf dem Käsemarkte abzuzeichnen. Wenn diese Entwicklung nicht von neuem eine unvorhergesehene Störung erfährt, sollte es mit Hilfe der milchwirtschaftlichen Organisationen möglich sein, auf den 1. Mai nächsthin, den Zeitpunkt der neuen Kaufsabschlüsse, weitere Milchpreisabschläge für die Produzenten zu verhindern. Es liegt im Bereiche der Möglichkeit, dass auf den weitern Bezug des sog. Krisenrappens, der zur Speisung der Kasse des Zentralverbandes iür die Kàsepreisgarantie dient, verzichtet werden kann, so das für die Produzenten eine bescheidene Besserstellung eintreten würde. Zu diesem Zwecke werden auch nach dem 1. Mai noch gewisse Preisgarantien des Zentralverbandes für Butter und Käse notwendig werden.

Da jedoch die Mittel des Verbandes bereits stark in Mitleidenschaft gezogen sind, könnte er bei der Übernahme solcher Verpflichtungen auf anderweitige Mithilfe angewiesen sein, besonders wenn sich die Lage auf dem Butter- und Käsemarkte abermals verschlimmern sollte.

Auf Grund des Bundesbeschlusses vom 7. April 1922 betreffend die Hilfsaktion für die schweizerischen Milchproduzenten hat der Bund bei der Behebung der damals in aller Schärfe über unsere Milchwirtschaft hereingebrochenen Krise erfolgreich mitgewirkt. Nach Art. 4 dieses Beschlusses ist der Bundesrat ermächtigt, zur Deckung der für die Durchführung der Aktion gewährten Beiträge des Bundes, soweit sie 5 Millionen Franken übersteigen,
auf frischer Milch und Käse, die nach dem Auslande ausgeführt werden, unter gewissen Voraussetzungen Gebühren zu erheben. Von der zu tilgenden Schuld von Fr. 7,766,517. 45 konnten bis 31. Dezember 1926 aus Einnahmen an Käseausfuhrgebühren Fr. 5,351,570.48 abgeschrieben werden. Vom 1. Januar 1927 an sind somit noch Franken 2,414,946. 97 zu tilgen.

Wir sind nun nicht der Meinung, dass das System der a u ss ero r d e n t l i c h e n B u n d e s h i l f e auf neuer Grundlage wieder aufgenommen werden sollte. Angesichts der kritischen Lage unserer Land- und Milchwirtschaft und der besondern Verhältnisse des vorliegenden Falles erachten

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wir jedoch eine allfällig nötig werdende finanzielle Mitwirkung des Bundes zur Behebung der Krise volkswirtschaftlich als gerechtfertigt und geboten.

Wie bereits dargelegt wurde, lasten auf den Milchverbänden aus der Preisgarantie für Butter und namentlich für Käse drückende Verpflichtungen, die grosse finanzielle Opfer erfordern. Bei der Ühernahme neuer Preisgarantien werden sie daher Zurückhaltung beobachten müssen. Weitere Milchpreisabschläge wären für die Landwirtschaft nicht erträglich. Angesichts des Missverhältnisses zwischen Produktionskosten und Erlös wäre den Produzenten eine bescheidene Preiserhöhung wohl zu gönnen. Zollerhöhung und Einfuhrbeschränkungen auf Butter könnton innert der in Frage stehenden Frist keinesfalls verwirklicht werden. Daher wäre nötigenfalls eine finanzielle Unterstützung des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten in Aussicht zu nehmen, um ihm die Übernahme von Preisgarantien im Sinne der vorstehenden Ausführungen zu ermöglichen. Diese Mithilfe des Bundes würde sich indessen auf die Verpflichtungen des Verbandes aus der Preisgarantie für Butter im Winterhalbjahr 1926/27 und im Sommer 1927 beschränken. Zu diesem Zwecke könnte ihm aus den Einnahmen an Exportgebühren ein gewisser Beitrag zur Verfügung gestellt werden.

Dies ist um so eher angängig, als diese fast ausschliesslich von der Käseunion geleistet wurden. Die Höhe des notwendigen Betrages kann nicht zum voraus festgesetzt werden, da sie wesentlich von der weitern Gestaltung der Marktlage abhängig sein wird. Soweit indessen die Verhältnisse heute überblickt werden können, dürfte sich der Zuschuss innert bescheidenen Grenzen bewegen und nicht über einige hunderttausend Franken hinausgehen. Dem Bunde würden hieraus keine Opfer erwachsen. Es handelt sich eigentlich um die Rückerstattung bezahlter Ausfuhrgebühren, die später wieder eingebracht werden. Die Frist für die Erhebung dieser Gebühren läuft nach Bundesbeschluss vom 7. April 1922 bis 31. Dezember 1930 und dürfte daher ausreichend sein, um sowohl die heute noch ausstehende Schuld, als auch allfällige weitere Aufwendungen zu decken.

VI.

Zusammenfassend glauben wir feststellen zu können, dass die Verhältnisse sich gegenüber dem Zeitpunkte, in dem die Interpellation Gnägi gestellt und begründet und das Postulat Moser-Hitzkirch erheblich erklärt wurde, sich etwas gebessert haben. Ein weiterer Rückgang des Milchpreises erscheint für den Augenblick nicht wahrscheinlich. Trotzdem bleibt natürlich die Lage der Landwirtschaft und speziell der Milchproduzenten eine sehr ernste, und das Missverhältnis zwischen Produktionskosten und Preis ist nicht beseitigt. Deshalb verdienen die Bestrebungen, die dahingehen, die Verwertung der Milch rationeller und vielfaltiger zu gestalten, alle Unterstützung, und die Behörden können nur wünschen, dass es dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten gelinge, nach und nach die hierfür notwendigen Änderungen herbeizuführen.

439 Von Zollerhöhungen, Einfuhrbeschränkungen und von der Wiedereinführung des Buttormonopols muss aus den entwickelten Gründen Umgang genommen werden. Dagegen halten wir es für angemessen, wenn der Bundesrat ermächtigt würde, den Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten finanziell mit einer Summe, die aller Wahrscheinlichkeit nach «inige hunderttausend Franken nicht übersteigen würde, zu unterstützen, falls er zur Hebung der Butterproduktion und zur Verminderung der Kàseproduktion an die erstere Zuschüsse gewährt. Es ist uns heute nicht möglich, genauere Zahlenangaben zu machen und den finanziellen Umfang einer allfälligen Intervention festzustellen. Dagegen dürften sich die Verhältnisse bis zur Behandlung dieses Berichtes in der Bundesversammlung insoweit abklaren, dass wir den Kommissionen und den Räten dannzumal, also vor der Beschlussfassung, genauere Angaben machen können.

Die notigen Beträge wären aus den auf Grund des Bundesbeschlusses vom 7. April 1922 erhobenen Gebühren zu decken, die ohnehin fast ausschliesslich durch Vermittlung der Käseunion bezogen werden. Der so entstehende Ausfall wäre durch eine Verlängerung des Gebührenbezuges auszugleichen, so dass also der Bundeskasse keinerlei finanzieller Verlust entsteht.

Wir glauben nicht, dass für diese Massregel eine Abänderung des Bundesbeschlusses vom 7. April 1922 notwendig wäre. Es dürfte genügen, wenn die Bundesversammlung sich anlässlich der Beratung dieses Berichtes mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.

Was die Regelung der Käseausfuhr betrifft, so würde, wie bereits erwähnt, der Bundesrat es begrüssen, wenn er auch auf diesem Gebiete die Freiheit wieder herstellen könnte. Allein er betrachtet sich nicht als berechtigt, diesem verständlichen Wunsche die Interessen der Milchwirtschaft zu opfern. Er wird über diesen Punkt so bald wie möglich, jedenfalls spätestens im Laufe des Sommers, Beschluss fassen.

Wir bitten Sie, von diesem Berichte in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.

B e r n , den 25. März 1927.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Bundeskanzler :

Kaeslin.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend das Postulat des Herrn Nationalrat Moser-Hitzkirch und Mitunterzeichner über Massnahmen zur Förderung des Absatzes inländischer Butter. (Vom 25. März 1927.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1927

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

2196

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.03.1927

Date Data Seite

427-439

Page Pagina Ref. No

10 030 000

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