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des agrikulturchemischen Laboratoriums der Eidg. Technischen Hochschule in Zürich; Oberst J. G i r s b e r g e r , Chef des Meliorationsamtes in der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, in Zürich ; Dr. Hans J e n n y , Ingenieur-Agronom, zurzeit in New-Brunswick, New-York; Dr. H. S c h i l d k n e c h t , Kulturingenieur, zurzeit in den Vereinigten Staaten.

Wahlen.

(Vom 21. März 1927 ) Finanzdepartement.

Chef der eidgenössischen Finanzkontrolle : Ryffel, Hans, von Stäfa, zurzeit Chef der Abteilung Kassen- und Rechnungswesen des eidgenössischen Finanzdepartementes.

Politisches Departement.

Sekretär II. Klasse der Abteilung für Auswärtiges : Kappeier, Franz, Dr., von Frauenfeld, in Bern, bisher provisorisch angestellt.

(Vom 25. März 1927.)

Post- und Eisenbahndepartement, Ingenieur I. Klasse bei der Sektion für elektrotechnische Versuche und Materialprüfungen der Obertelegraphendirektion : Keller, Hans, Dr., von Winterthur, bisher Elektrotechniker I. Klasse der genannten Sektion.

Departement des Inner a.

Zeichner I. Klasse des Amtes für Wasserwirtschaft : Kaufmann, Karl, von Wauwil (Luzern), bisher Zeichner II. Klasse dieses Amtes.

Bekanntmachungen von Departementen und andernVerwaltungsstellenn des Bondes.

# S T #

Eidg. Zollverwaltung.

Mit Kreisdirektionskompetenzen ausgerüstete Hauptzollämter.

Gemäss Art. 9 des Bundesratsbeschlusses über die Organisation der Zollverwaltung, vom 1. Oktober 1926, können ausserhalb des Sitzes der Kreisdirektionen an wichtigen Verkehrsplätzen die Leiter von Hauptzoll-

453 àmtern mit der Vertretung des Kreisdirektors betraut und zu diesem Zwecke mit besonderen Kompetenzen, die in Art. 10 des gleichen Beschlusses aufgeführt sind, ausgerüstet werden. Als solche Platze sind von der unterzeichneten Behörde Zürich (II. Zollkreis, Direktionssitz Schaffhausen) und St. Gallen (III. Zollkreis, Direktionssitz Chur) bezeichnet worden. Die Vertretung des Kreisdirektors in Zürich wird auf den Vorstand des Hauptzollamtes Zürich-Frachtgut, diejenige in St. Gallen auf den Vorstand des Hauptzollamtes St. Gallen übertragen, mit der Ermächtigung zur selbständigen Erledigung der in Art, 10 erwähnten Geschäfte.

B e r n , den 17. März 1927.

(2..)

Eidg. Oberzolldirektion.

Vollzug des Fabrikgesetzes.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Art. 41 des Fabrikgesetzes vom 18. Juni 1914/27. Juni 1919, sowie auf Art. 136 und 137 der Vollzugsverordnung vom 3. Oktober 1919/7. September 1923, nach Anhörung der eidgenossischen Fabrikkommission, verfügt : I. Die Bewilligung der abgeänderten Normalarbeitswoche von höchstens 52 Stunden (Art. 41 des Fabrikgesetzes) wird erneuert : 1. für die Sägerei, Zimmerei und diejenigen Arbeiten, die mit der Sägerei und Zimmerei in unmittelbarem Zusammenhange stehen, bis Mitte Oktober 1927; 2. für die Ziegel-, Backstein-, Kalksandstein- und Zementsteinfabrikation, bis Mitte Oktober 1927; 3. für die Holzimprägnierung mit Kupfervitriol, bis Ende September 1927.

II. Die Fabrikinhaber, welche die vorstehenden Bewilligungen in Anspruch nehmen, müssen den Stundenplan für die abgeänderte Normalarbeitswoche in der B^abrik durch Anschlag bekanntgeben und der Ortsbehörde für sich und zuhanden ihrer Oberbehörde einsenden (Art. 44 des Gesetzes).

B e r n , den 26. März 1927.

Eidgenössisches Volkswirtsctiaftsdepartcment : Schulthess.

454 Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

Inhalt : 1.

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3.

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6.

7.

8.

Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Eechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenossischen Scnätzungskofflinissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverl'ahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgerieht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

45S

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

---- Stand auf 1. Januar 1927. ---- Bei der unterzeichneten Verwaltung ist soeben erschienen und kann daselbst bezogen werden

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente und Verwaltungsabteilungen, Bundesräte und die Regierungsrate vorstehen.

der die

Preis 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post 60 Rappen; Zustellung gegen Nachnahme 75 Rappen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Übersieht über die eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann zum Preise von Fr. 1,-- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen) die

Übersicht über die Referendumsvorlagen und Initiativbegehren (von 1909--1926) und über die

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte; Beteiligung; Annehmende und Verwerfende etc.)

auf 31. Dezember 1926 abgeschlossen, in einer Broschüre vereinigt bezogen werden.

Drucksachenverwaltung

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der Bundeskanzlei.

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die elektrischen Installationen zum neuen Postgebäude in Oerlikon wird Konkurrenz eröffnet. Plane, Bedingungen und Angebotformulare sind je nachmittags von 2--5 Uhr bei der eidg. Bauinspektion in Zürich (Clausiusstrasse 37) aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,Angebot für Postgebäude Oerlikon" versehen bis und mit dem 11. April 1927 franko einzureichen an die B e r n , den 28. März 1927.

Direktion der eidg. Bauten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1927

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.03.1927

Date Data Seite

452-455

Page Pagina Ref. No

10 030 003

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