189

# S T #

Bericht des

schweizerischen Bnndesgeriehts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1926, (Vom

22. Februar 1927.)

Herr Präsident l Hochgeehrte Herren!

Gemä.ss Art. 47 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesreehtspflege beehren wir uns, Ihnen über unsere Amtstätigkeit im Jahre 1926 folgendes zu berichten :

A. Allgemeiner Teil.

Das Jahr 1926 darf in den Annalen des Bundesgerichts als ein nach innen und aussen ruhiges bezeichnet werden.

Personelles.

Das Bundesgericht hatte in diesem Jahre keinen Todesfall, sondern nur das Ausscheiden seines langjährigen hochverdienten Mitgliedes Fritz O s t e r t a g , infolge dessen Wahl zum Direktor der lûternationalen Bureaux für gewerbliches, literarisches und künstlerisches Eigentum, zu verzeichnen.

Dagegen konnte es, wie Ende des Jahres 1925, so wiederum 1926 das 25jährige Jubiläum eines Mitgliedes feiern. War es am 13. Dezember 1925 Herr Bundesrichter Jaeger, der auf 25 Jahre Amtstätigkeit zurückblicken durfte, so am 20. Juni 1926 Herr Bundesrichter Honegger. Bei beiden Anlässen wurde dem Jubilaren vom Gerichte eine den Umständen angepasste Adresse überreicht, in Verbindung mit einer Feier im Kreise des Gerichts.

An Stelle des ausscheidenden Bundesrichters Ostertag hat die Bundesversammlung Herrn Dr. Josef P il l er, Professor an der Universität Freiburg, gewählt. Dieser wurde übungsgemäss .der II. Zivilabteilung, als derjenigen Abteilung zugeteilt, in der die zu besetzende Stelle frei geworden war.

190 Herr Bundesgerichtssehreiber Dr. Nägeli ist auf seinen Wunsch von der Funktion des Kanzleidirektors auf 1. Oktober 1926 entlassen worden, unter Verdankung der geleisteten ausgezeichneten Dienste ; zu seinem Nachfolger als Kanzleidirektor hat das Gericht Herrn Bundesgerichtssehreiber Dr. Huguenin bezeichnet.

Herrn Bundesgerichtssekretär Dr. Simond wurde ein einjähriger unbezahlter Urlaub zur Bekleidung der Stelle eines Sekretärs der durch den Lausanner Friedensvertrag vorgesehenen gemischten Kommission für den Austausch der Zivilbevölkerungen zwischen der Türkei und Griechenland gewährt. Als provisorischer Sekretär für die Dauer des Urlaubes wurde bezeichnet Herr Gr. Rosset, der bereits seit Oktober 1925 als Aushilfe für den damals beurlaubten Dr. R. Secretan, welcher seine Tätigkeit als Sekretär des Gerichts im August 1926 wieder aufgenommen hat, geamtet hatte.

Im Kanzleipersonal ist die Änderung zu vermerken, dass der bisherige Kassier, Herr Diriwächter, auf sein Gesuch dieses Amtes enthoben und darin durch Herrn Registratur B. Duttweiler ersetzt worden ist.

Herr Diriwächter ist als Registratur im Dienste des Gerichtes verblieben.

Ferner wurde der bisherige Kanzlist 2. Klasse, Herr Morel, an Stelle des 1925 verstorbenen Herrn Hartmann zum Kanzlisten 1. Klasse befördert und als Kanzlist 2. Klasse neu gewählt Herr Ernst Signer.

Für die G e s c h ä f t s l a s t wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen Es ergibt sich aus ihnen, dass die Zahl der (Zivil-) Berufungen abgenommen, dagegen die Zahl der staatsrechtlichen Beschwerden nicht unbedeutend zugenommen hat (Berufungen 1925: 509, 1926: 436; staatsrechtliche Beschwerden 1925: 569, 1926: 611).

Der innere Ausbau des n e u e n B u n d e s g e r i c h t s g e b ä u d e s ist im Berichtsjahr weitergeführt worden. Laut Mitteilung des eidgenössischen Departements des Innern wird das neue Gebäude im Juli 1927 bezugsbereit sein, so dass der Umzug während der Gerichtsferien wird stattfinden können. Ein Umzug ausserhalb der Ferien würde in der Tat den Geschäftsbetrieb des Gerichts erheblich stören.

Im Berichtsjahr ist auch die Zufahrtsstrasse zum neuen Bundesgerichtsgebäude von der Martheray her erstellt worden. Das Bundesgericht gibt sich der Hoffnung hin, dass auch der Bau der Hauptzufahrt, die von der Place du Faucon nach dem neuen Gebäude
führen soll, nicht allzulange auf sich warten lassen wird, da die Strasse von der Martheray her weder in ästhetischer Hinsicht (unschöne Brandmauern und Hintergebäude), noch in praktischer Beziehung (Gefalle und Gegensteigung) den Anforderungen entspricht, die man an die Zufahrt zu einem Bundesgerichtsgebäude stellen muss.

191 Aus der R e c h t s p r e c h u n g möge lediglieh auf zwei Urteile als besonders bedeutsame hingewiesen sein: Die I. Zivilabteilung hat mit Urteil vom 8. November 1926 einen Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich aufgehoben, der eine Klage der zu einem Kartell zusammengeschlossenen schweizerischen Zigarettenfabrikanten und verschiedener Gruppen des Zigarettenhandels gegen Aussenseiter dahingehend, es sei diesen der Verkauf von Kartellware unter den festgesetzten Preisen zu verbieten, gutgeheissen hatte. Das Bundesgericht ist in seinem Urteil davon ausgegangen, dass der Aussenseiter nicht verpflichtet sei, die vom Kartell festgesetzten Preise zu respektieren, auch wenn er die Ware nur durch Ausbeutung des Vertragsbruches von Kartellmitgliedern erlangt habe. Die Preisunterbietung stelle keinen Akt unlautern Wettbewerbes dar und verletze auch kein Persönlichkeitsrecht.

Der Kassationshof hatte Gelegenheit, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die sogenannte Reglementationsvignette des ,,Verbandes lür Réglementation markengeschützter pharmazeutischer und hygienischer Spezialitäten in der Schweiz" als Marke im Sinne des Markenschutzgesetzes vom 26. September 1890 anzusehen sei. Er hat das verneint (Urteil vom 8. Juni 1926, BGE 52 I Nr. 27 S. 192 ff.).

Verschiedenes.

Die Gesamtzahl der Sitzungen beläuft sich im Berichtsjahre auf 229 (gegenüber 253 im Jahre 1925). ' Diese Sitzungen verteilen sich wie folgt: Plenum l I. Zivilabteilung 73 II. Zivilabteilung 66 Staatsrechtliche Abteilung 65 Abteilung für Schuldbetreibung und Konkurs 13 Kassationshof 10 Anklagekammer l Total

229

Dabei ist zu bemerken, dass 289 Geschäfte der Schuldbetreibungsund Konkurskammer auf dem Zirkulationswege erledigt worden sind.

J. Zivilsachen: 1. Erst- u. letztinstanzlich zu beurteilende Zivilsachen 29 24 2. Berufungen gegen Urteile kantonaler Gerichte . . 120 598 3. Zivilrechtl. Beschwerden 4 31 4. Andere Zivilsachen . .

3 21 5. Rekurse in Expropria250 132 I I . Strafsachen . . . . 12 28 III. Staatsrechtliche Strei130 773 IV. a. Beschwerden betr. das Schuldbetreibungsund Konkurswesen 4 332 b. Hotel- und Stickereipfandschat Zungen .

3 15 c. Eisenbahn - Zwangsliquidationsbegehren und -Sanierungen .

9 17 V. Freiwillige Gerichts1 barkeit .

Total 564 1972

27

26 623 34 22

53

20

60

26

95 536 1 53 2 12

560 49 13

71 5 1

490 37 20

28

Übertragen auf 1927

Erledigt

Von 1925 übertragen Neu eingegangen

1926

Erledigt

Von 1924 übertragen Neu eingegangen

1925

Erledigt

Von 1923 i übertragen Neu eingegangen

1924

Erledigt

Von 1922 übertragen Neu eingegangen

1923

Erledigt

Natur der Streitsachen

Von 1921 übertragen Neu eingegangen

1922

192

Statistik über die Erledigungen von 1922 bis 1926.

58

23

25

56

27

53

30

501 60 6 36 21 -- 85 79 31 3

509 43 17

490 45 14

79 4 3

436 37 12

452 36 15

68 32

48 31

99 4

59 32

119 25

63 5 -- 39 11

267 115 33 7

109 26

152 28

72 5

92 29

763 140

767

756 151

664

718

97

569

547 119

611

596 134

333

3

339

327

15

292

300

7

350

346

11

310

306

15

3

10

13

15

11

4

10

1

-- 5

7

7 --

9

7

2

4

6

4

2

1

4

4

4

5

7

15 -- 3

1 1 1 1 2 2 2 2 2132 404 1910 1929 385 1663 1731 317 1623 1559 381 1533 1614 300 i

193

B. Spezieller Teil.

I. Zivilrechtspflege.

Ad 1.

56 79

27 436

515

53 452

30 63

4 3

37 12

41 15

36 15

5 .-- .

99

59

158

119

39

241

571

812

675

137

Total

Auf 1927 übertragen

Total

Erledigt

1. Vom Bundesgericht als einziger Zivilgerichtsinstanz zu beurteilende Streitsachen (Art. 48--52 OG) . . .

2. Berufungen (.Art. 56 f. OG) 3. Zivilrechtliche Beschwerden (Art. 86 und 87 OG) . .

4. Andere Zivilsachen . . .

5. Rekurse in Expropriationssachen .

. . .

Neu eingegangen

Natur der Streitsache

Übertragen aus dem Vorjahre

Eine Übersicht über die Zivilsachen, mit denen sich das Bundesgericht im Jahre 1926 zu befassen hatte, gibt folgende Tabelle:

83

Von den 83 direkten Prozessen betrafen:

1. Streitigkeiten zwischen Korporationen oder Privaten als Klägern und dem Bund als Beklagten

14

2. Streitigkeiten zwischen Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten anderseits

21

3. Streitigkeiten aus Art. 23 des Bundesgesetzes vom 1. Mai 1850 über die Verbindlichkeit zur Abtretung von Privatrechten . .

32

4. Streitigkeit aus Art. 30, Abs. 3, des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1872 über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen . .

l

5. Streitigkeiten aus Art. 22, Abs. 3, des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1907 betreffend die Erfindungspatente

3

6. Streitigkeiten, in welchen das Bundesgericht als vereinbarter Gerichtsstand angerufen wurde

12 Ü

194 Von den 83 direkten Prozessen wurden erledigt: Durch Vergleich bzw. Rückzug der Klage oder Anerkennung des Klagebegehrens Durch Nichteintreten Durch Urteil Übertragen auf 1927

44 4 5 30 _83

7 Prozesse wurden von der I. Zivilabteilung, 8 von der II. Zivilabteilung und 38 von der staatsrechtlichen Abteilung erledigt.

Ad 2. Von den 452 erledigten Berufungen, von denen 98 lichen Verfahren behandelt wurden, betrafen: 1. das Zivilgesetzbuch und zwar : Personenrecht Familienrecht (Ehescheidung bzw. Abänderung von Scheidungsurteilen 49, Vaterschaft 30, andere Materien 16) Erbrecht Sachenrecht (Baurecht l, Nachbarrecht 3, Quellenrecht l, Eigentum 9, Dienstbarkeit 9, Grundpfand 2, Schuldbrief und Gült 3, Pfandrecht 4, Besitz l, Grundbuch 3)

im schrift156 3 95 22 36

156 2. Obligationenrecht und zwar im- wesentlichen : Allgemeine Bestimmungen (Schadenersatz aus Vertrag und unerlaubter Handlung 44) 55 Kauf und Tausch 65 Miete und Pacht 10 Dienstvertrag 8 Werkvertrag 9 Bürgschaft 7 Gesellschaftsrecht 19 3. Sehuldbetreibungs- und Konkursrecht (Anfechtungsklagen 9) 4. Eisenbahnhaftpflicht 5. Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz 6. Versicherungsrecht 7. Berufungen, auf die wegen Anwendung kantonalen bzw.

fremden Rechts nicht eingetreten wurde

220

26 4 10 18 18 452

195

Aargau Appenzell A.-Rh.

Baselland . .

Baselstadt . .

Bern Freiburg . .

Genf. . . .

Glarus Graubünden Luzern Neuenburg . .

Nidwaiden . .

Obwalden . .

Schaffhausen .

Schwyz Solothurn . .

S t . Gallen . .

Tessin Thurgau . .

Uri Waadt Wallis Z u g. . . .

Zürich

.

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

Total

3 2 1 1 3 1

6 1 3 3 3 -- 1 1 --4 4 7 -- 1 4 7 1 13

70

3 1 -- 2 4 6 7 4 10 6 -- 1 1 -- 3 3 8 1

3 -- 1 --

9 f\

4

i3 3 1 -- 1 -- 1 1 5 1

6 1 3 18 27 7 31 1 7 12 13 1 3 -- 2 9 11 10 5

-- -- 1 1 1

--

5 3

4 6 2

13 12

16

9 57

33 225

84

4

6 ·-- 1 3 4 2 8

--

2 1

-- -- _ --

1

-- -- 2 -- -- 3 1 3

Ifi

2 2 2 4 1 1 3 2 1 17 63

Total

Auf 1927 Übertragen

Ruckweisung an die kanfonale Instanz

Abgewiesen

Ganz oder teilweise guigeheissen

Kantone

Rückzug oder Vergleich

Nichteintreten

Von den 452 Berufungen wurden 235 von der I. Zivilabteilung, 217 von der II. Zivilabteilung erledigt.

Von den auf 1927 übertragenen Geschäften sind l im Jahre 1924, 2 in der ersten und die übrigen in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres eingegangen.

Über die Art der Erledigung und die Herkunft der 515 Berufungen gibt die nachstehende Tabelle Auskunft:

21 4 7 25 48 18 60 2 17 29 25 3 5 5 4 19 25 31 8 1 29 33 5 91 515

Von den 70 Nichteintretensfällen war in 19 Fällen kantonales bzw.

fremdes Recht anwendbar, in 27 Fällen fehlte der Streitwert oder ein Haupturteil, und in 24 Fällen waren die gesetzlichen Formvorschriften nicht gewahrt oder es war die Berufung verspätet oder unzulässig.

196 Ad 3. Von den 36 zivilrechtlichen Beschwerden, von denen 2 von der I. und 34 von der II. Zivilabteilung zu behandeln waren, betrafen: 6 Elternrechte (Art. 86 2 OG), 17 Vormundschaft (Art. 86 3 OG), 13 die Anwendung kantonalen oder fremden statt eidgenössischen Rechts oder die Verletzung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1891 (Art. 87); 16 Beschwerden wurden abgewiesen, 5 gutgeheissen, auf 13 wurde nicht eingetreten, 2 Geschäfte wurden an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Ad 5. Von den 119 Expropriationsstreitigkeiten entfielen 86 auf die Bundesbahnen, 18 auf Nebenbahnen, 15 auf Kraftwerke. Es wurden erledigt: 17 durch Rückzug bzw. Vergleich, 100 durch Annahme de» Vorentscheides, 2 durch Urteil. Von den 39 übertragenen Geschäften sind 5 im Jahre 1925, die übrigen im Berichtsjahre eingegangen.

II. Strafrechtspflege.

a. Anklagekammer.

Als einziger Fall, der die Anklagekammer beschäftigte, ist der bekannte Vorfall vom 10. Juni 1P26 im Gebäude des Völkerbundssekretariates in Genf zu erwähnen, wobei dem Ministerpräsidenten von Ungarn, als Vertreter dieses Landes beim Volkerbund, durch einen seiner Landsleute ein Faustschlag ins Gesicht versetzt worden ist. Auf Grund der vom eidgenossischen Untersuchungsrichter geführten Strafuntersuchung und auf Antrag der Bundesanwaltschaft überwies die Anklagekammer den Angeklagten, der später gegen Kaution auf freien FUSS gesetzt worden war, wegen Beschimpfung und Misshandlung eines Völkerbundsdelegierten und wegen öffentlicher Beschimpfung einer fremden Regierung (Art 42 und 43 BStrR) den Geschwornen des I. eidgenössischen Assisenbezirks..

b. Kriminalkammer.

Gestützt auf den oben erwähnten Überweisungsbeschluss der Anklagekammer hat die Bundesanwaltschaft gegen den Angeklagten J. de Justh bei der Kriminalkammer Anklage erhoben. Als die Verhandlungen vor dem Assisenhofe angesetzt und alle Vorbereitungen dazu getroffen waren, erkrankte der Angeklagte, und die Verhandlungen mussten verschoben werden. Ihre Neuansetzung war der vorgeschrittenen Zeit wegen im Berichtsjahre nicht mehr möglich -, die Erledigung des Falles fällt ins Jahr 1927.

c. Bandesstrafgericht.

Zum erstenmal seit Kriegsausbruch (1914) hat das Bundesstrafgericht eine Berichtsperiode zu verzeichnen, in der es nicht in Tätigkeit zu treten hatte.

197 d. Kassationshof.

Die Zahl der anhängig gewesenen Geschäfte betrug . . . . 35 (im Vorjahre 34), wovon 4 aus dem Jahre 1925 übernommen worden waren. Davon wurden erledigt: durch Gutheissung der Beschwerde 7 ,, Abweisung der Beschwerde 14 ,, Nichteintreten auf die Beschwerde l ,, Rückzug der Beschwerde 3 Total -- 25 Unerledigt blieben 10 Von den 7 Beschwerden, die als begründet erklärt wurden, richteten sich 4 gegen kantonale Urteile, die eine Strafe ausgesprochen hatten, 3 gegen freisprechende Urteile, und es betrafen : das Bundesgesetz vom 26. September 1890 über den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken 2 ,, ,, ,, 24. Juni 1902 über die elektrischen Starkund Schwachstromanlagen l ^ ^ ,, 8. Dezember 1905 über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen .

3 " ,, 13. Juni 1917 über die Bekämpfung der Tierseuchen l

H

das ,, ^ ,, " "

,, ,, ,, ,, die

Von den übrigen 18 Beschwerden, die erledigt wurden, bezogen sich auf Bundesgesetz vom 4. Februar 1853 über das Bundesstrafrecht (Art. 67, fahrlässige Gefährdung des Eisenbahnbetriebs) 3 ,, ,, 26. September 1890 über den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken 2 ,, ,, 24. Juni 1892 über die Patenttaxen der Handelsreisenden l ,, ,, 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege (Kostentragung) . . . .

l ,, ,, 24. Juni 1904 über Jagd und Vogelschutz .

l ,, ,, 8. Dezember 1905 über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen .

5 ,, ,, 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht . .

l ,, ,, 13. Juni 1917 über die Bekämpfung der Tierseuchen (Art. 41) l ,, ,, 25. Juni 1921 betreffend die Stempelabgabe auf Coupons l ,, ,, 8. Juni 1923 über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten l bundesrätliche Verordnung vom 29. Januar 1909 über die Fleischbeschau l 18

198 Die 25 erledigten Geschäfte verteilen sich auf die Kantone wie folgt : Übertrag 8Aargau l l St. Gallen . .

Appenzell A.-Rh.

1 . . .

l Solothurn Baselland .

. .

. .

1 . . . 2 Tessin Baselstadt .

3 . . .

l Bern .

1 Graubünden . . . l Waadt . . .

3 Neuenburg .

. . .

l Wallis . . .

2 6 Übertrag 8 Zürich . . .

Ii5

III. Staatsrechtspflege.

1. Streitigkeiten zwischen Kantonen 1 5 (Art. 175 2 OG) 2. Beschwerden von Privaten und Korporationen (Art. 175 3 O G ) . . . . 114 589 3. Beschwerden betreffend die politische Stimmberechtigung und betreffend kantonale Wahlen und Abstimmungen 7 4 CArt. ISO 5 OG) 4. Einsprachen gegen Auslieferungsbe1 gehren fremder Staaten (Art. 181 OG) -- 5. Revisions-, Erläuterungs-, Wieder9 erwägungs- und Moderationsbegehren -- 119 611

6

5

Auf 1927

Übertragen

Erledigt

Total

Neu

eingegangen

Natur der Streitsachen

Übertragen aus dem Vorjahre

Die im Jahre 1926 beim Bundesgerichte anhängig gewesenen staatsrechtlichen Streitigkeiten verteilen sich ihrer Natur nach wie folgt:

1

703 573 130

11

10

1

1

1 --

9

7

730

2

596 134

Von den auf 1927 ü b e r t r a g e n e n Geschäften stammen 3 aus dem Jahre 1924 und 4 aus dem Jahre 1925; deren Erledigung ist zum Teil durch zeitraubende Expertisen, zum Teil wegen schwebenden kantonalen Verfahrens verzögert worden. Die übrigen 127 Geschäfte sind im Berichtsjahre eingegangen (davon 74 in den Monaten November und Dezember).

199 Zu den e r l e d i g t e n Fällen ist im speziellen folgendes zu berichten: Ad 1. Streitigkeiten z w i s c h e n K a n t o n e n wurden erledigt: ein Fall zwischen Behörden der Kantone Schwyz und Zürich betreffend den Staatsvertrag von 1841 über die Wasserverhältnisse an der Sihl und am Hüttensee ; zwei gleichartige Fälle zwischen Behörden der Kantone Zürich und Bern betreffend Zuständigkeit im Sinne von Art. 51 des eidgenössischen Lotteriegesetzes (Gerichtsstandsfrage); ein Fall zwischen Behörden der Kantone St. Gallen und Luzern betreffend Rückforderung von Verpflegungskosten und ein Fall zwischen den Regierungen der Kantone Luzern und Zug betreffend Zulässigkeit der Heimschaffung einer der öffentlichen Unterstützung bedürftigen Familie in ihren Heimatkanton.

Ad 2. Beschwerden von P r i v a t e n und K o r p o r a t i o n e n gegen kantonale Verfügungen und Erlasse. -- Nach der N a t u r der als verletzt behaupteten verfassungsmässigen Rechte verteilen sich die 573 erledigten Beschwerden wie folgt: a. Verletzung der Bundesverfassung 494 b.

,, von Kantonsverfassungen 40 c.

,, von Bundesgesetzen oder andern Erlassen des Bundes 12 d.

,, von Staats vertragen oder Konkordaten . . . .

11 e. Nicht näher bezeichnete Rechtsverletzungen 16 573

Ad a. Die 494 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g der B u n d e s v e r f a s s u n g hatten Bezug auf folgende Artikel: Art. 2 (persönliche Freiheit) 9 ,, 4 (Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, Rechtsverweigerung, Willkür) 317 ,, 31 (Handels- und Gewerbefreiheit) 39 ,, 33 (Ausübung wissenschaftlicher Berufsarten) 3 ,, 44/45 (Recht der freien Niederlassung, Ausstellung von Auaweisschriften) 18 ,, 46 (Doppelbesteuerung) 58 ^ 49 (Glaubens- und Gewissensfreiheit; Kultussteuern; religiöse Erziehung der Kinder) 4 ,, 54 (Brauteinzugsgebühren) l ,, 55 (Pressfreiheit) 9 ,, 56 (Vereinsfreiheit) l ,, 57 (Petitionsrecht) 2 ,, 58 (verfassungsmässiger Richter) 4 ,, 59 (Gerichtsstand, Schuldverhaft) 22 ,, 66 (Entzug der politischen Rechte) l Übergangsbestimmungen : Art. 2 (derogatorische Kraft des Bundesrechts) 5 ,, 5 (Freizügigkeit wissenschaftlicher Berufsarten) l 494

200

Ad b. Von den 40 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g k a n t o n a l e n V e r f a s s u n g s r e c h t s bezogen sich auf: Eigentumsgarantie 12 Gewaltentrennung.

18 Gemeindeautonomie 6 Referendumsrecht l Petitionsrecht , l Bestellung der Gerichtsbehörden l Einräumung der Steuerfreiheit für gewisse Immobilien . . .

l ~4Ö Ad c. Von den 12 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g von B u n d e s g e s e t z e n oder a n d e r n E r l a s s e n des B u n d e s betrafen: das Bundesgesetz über die Auslieferung von Kanton zu Kanton, vom 24. Juli 1852 l ,, ,, über die Auslieferung gegenüber dem Ausland, vom 22. Januar 1892 (Gerichtsstand nach Art. 2, Abs. 3) l ,, ,, über Schuldbetreibung und Konkurs, vom 17. November 1889 (Art. 166, Gerichtsstand für die Konkurseröffnung) 2 ,, ,, über den Schutz der gewerblichen Muster und Modelle, vom 30. März 1900 l v ,, über die elektrischen Stark- und Schwachstromanlagen, vom 24. Juni 1902 l ,, ,, über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 8. Dezember 1905 . .

2 ,, ,, über das Zivilgesetzbuch, vom 10. Dezember 1907 (Gerichtsstand für die Ehescheidungsklage, Art. 144) l ,, ,, über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, vom 22. Dezember 1916 2 die Verordnung des Bundesrates über die Fleischbeschau, vom 29. Januar 1909 l ~12 Ad d. Von den 11 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g von S t a a t s v e r t r ä g e n u n d K o n k o r d a t e n betrafen: den Gerichtsstandsvertrag mit Prankreich, vom 15. Juni 1869 . .

7 den Niederlassungsvertrag mit Deutschland, vom 13. November 1909 l das Konkordat betreffend die Fischerei im Zugersee, vom 14. Juni 1909 l das Konkordat über gegenseitige Rechtshilfe bei Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche, vom 18. Februar 1911/23. August 1912 l das Konkordat über die Ausübung des Viehhandels, vom 29. November 1921 l ~tï

201

Aargau Appenzell A.-Rh. . .

Appenzell I.-Rh.

Baselland Basel Stadt . .

Bern Freiburg Genf Glarus Graubünden . . . .

Luzern Neuenburg . . . .

Schaffhausen Schwyz Solothurn St. Gallen . . . .

Tessin Thurgau Unterwaiden o. d. W.

Unterwaiden n. d. W.

Uri Waadt Wallis Zug Zürich Total

5

]

8

2

1 1 1 1 6

4 2 1 2 3

8

1 2

2 1

3 12

1 1 2

5

3 19

6

116

47

3 2 11 4 10 6 3 2 2 5 -- 2 2

-3 5 3

19 3 3 16 7 22 15 45 3 14 29 10 10 7 11 3 14 15 3 1 3 11 33 9 38

66*) 344

Total

2 1 5

2

Auf 1927

5 5 15 2 9

1

übertragen

2

Abgewiesen

8 l

Ganz oder teilweise gutgeheissen oder anerkannt

RUckzug oder gegenstandslos

Kantone

Nichteintreten

Aus der nachfolgenden Tabelle ist die Herkunft der Beschwerden von Privaten und Korporationen, nach Kantonen geordnet, und die Art ihrer Erledigung ersichtlich:

13

36 8 3 29 18 62 22 77 4 33 61 21 15 14 30 13 32 24 9 4 7 20 65 17 79

130

703

6 2 3 3 9 1 9 8 19 4 2 3 11 1 9 3 3 2 3 4 12

*) Worunter 8 Falle v<>n Doppe besteuertmg sog. t er Saison.Arbeiter, in denen die Beschwerde c durch die betreffet iden Kan tessinischKantonene, es seanerkanntnerkf direkt, sei es infolge nachtraglichen Verzi Verzichts auf den Steu Steueranspruch a n e r k w o r d e n en ist wor< Bundesblatt

79. Jahrg. Bd. I.

18

202

In den 116 Fällen, in denen auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde, waren die G r ü n d e des N i c h t e i n t r e t e n s folgende: Inkompetenz 6 Unzulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde (Mangel eines rekursfähigen kantonalen Erlasses, Möglichkeit eines andern eidgenössischen Rechtsmittels) 15 Nichterschöpfung der kantonalen Instanzen 21 Nicht- oder ungenügende Substantiierung 30 Verspätung 20 Andere Mängel (Legitimation, Mangel eines rechtlichen Interesses, Beschwerde verfrüht, Verwirkung des Rekursrechtes, abgeurteilte Sache, Gegenstandslosigkeit, Unzurechnungsfähigkeit oder mangelnde Handlungsfähigkeit des Beschwerdeführers, Nichtbeachtung der gesetzlichen Formvorschriften) 24 1Ï6 Nach der Natur der Streitsache bezogen sich die 66 b e g r ü n d e t (oder zum Teil begründet) e r k l ä r t e n B e s c h w e r d e n auf: Art. 4 der Bundesverfassung (Rechtsverweigerung, Willkür usw.)

16 ,, 31 ,, ,, (Handels- und Gewerbefreiheit) .

6 ,, 44/45 ,, ,, (Niederlassungsfreiheit, Ausstellung v o n Ausweisschriften) . . . .

5 ,, ,, (Doppelbesteuerung) 24 n 46 ,, 55 ,, '..

(Pressfreiheit) l ,, 59 ,, ,, (Gerichtsstand, Schuldverhaft) . .

6 den Gerichtsstandsvertrag mit Frankreich · . . . .

2 das Konkordat über gegenseitige Rechtshilfe bei Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche l die Verletzung von kantonalem Verfassungsrecht (Gewaltentrennung 4, Gemeindeautonomie 1) 5 66

Ad 3. Von den 10 Beschwerden betreffend die p o l i t i s c h e S t i m m b e r e c h t i g u n g u n d betreffend k a n t o n a l e W a h l e n u n d A b s t i m m u n g e n wurden 9 abgewiesen, auf eine Beschwerde wurde nicht eingetreten.

Ad 4. A u s l i e f e r u n g e n an das A u s l a n d . In einem Falle, in dem der Verfolgte gegen seine Auslieferung an die Behörden von Württemberg Einsprache erhoben hatte, wurden die Akten dem Bundesgerichte durch das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement zur Entscheidung vorgelegt. Die Auslieferung wurde nachgesucht wegen Verbrechens des Meineids, der Urkundenfälschung und des Diebstahls. Eine Entscheidung

203

über das Auslieferungsbegehren wurde indessen nicht nötig, da der Requirierte, der sich gegen Kaution auf freiem Fusse befand, inzwischen aus der Schweiz geflüchtet war.

Ad 5. R e v i s i o n s - , E r l ä u t e r u n g s - und M o d e r a t i o n s b e g e h r e n , l Revisionsbegehren wurde abgewiesen, auf 4 solcher Begehren wurde nicht eingetreten, l Erläuterungsgesuch ist als gegenstandslos abgeschrieben worden und l Moderationsbegehren wurde gutgeheissen.

In 244 Fällen, in denen entweder dio Anhebung oder Veranlassung des Streites, die Art der Beschwerdeführung oder die rechtliche Natur der Streitsache es rechtfertigten (Art. 221, Abs. 2 und 5 OG), wurdo eine G e r i c h t s g e b ü h r erhoben ; in einem Falle wurde eine Partei, in zwei andern Fällen deren Anwalt wegen mutwilliger Beschwerdeführung bzw. wegen Verletzung des durch die gute Sitte gebotenen Anstandes mit O r d n u n g s b u s s e belegt und in fünf weitern Fällen wurden aus den gleichen Gründen an ParteiVertreter V e r w e i s e erteilt (Art. 39 OG).

Vom Präsidenten der staatsrechtlichen Abteilung waren 128 Begehren um Erlass p r o v i s o r i s c h e r V e r f ü g u n g e n zu behandeln (Art. 185 OG).

1 Fälle gaben Anlass zu einem Meinungsaustausch mit dem Bundesrat über die Kompetenzfrage (Art. 194 OG).

IV. Schuldbetreibung und Konkurs.

Es wurden vier Kreisschreiben erlassen über folgende Gegenstände : Behandlung von Mit- und Gesamteigentum, besonders an verpfänddeten Grundstücken, im Konkursverfahren, Zusendung der Doppel von Zahlungsbefehl und Konkursandrohung an den betreibenden Gläubiger (s. dazu das im letzten Geschäftsbericht Gesagte), Pflicht der Betreibungs- und Konkursämter zu Meldungen an Militärbehörden, Verbot der Zustellung von Pfändungsanzeigen nach Deutschland.

Die Anregung zu allen diesen Kreisschreiben kam von aussen her : zum ersten von einer kantonalen Aufsichtsbehörde, zum zweiten vom Vorstande der Konferenz schweizerischer Betreibungsbeamter, zum dritten vom schweizerischen Militärdepartement und zum vierten vom Politischen Departement.

Dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement wurden gutachtliche Äusserungen erstattet über Vorschläge zur gesetzlichen Regelung der Betreibungen gegen die Ehefrau, die bei Anlass der Revision des dritten Teiles des Obligationenrechtes gemacht worden sind.

Auch im Berichtsjahre wurden einzelne Betreibungsformulare ergänzt, soweit sie sich als verbesserungsbedürftig erwiesen. Es zeigt sich hin und

204 wieder bei der Behandlung von Rekursen, dass einzelne Ämter unter den Augen der Aufsichtsbehörden von der Verwendung dieser Formulare, und zwar auch der obligatorischen, absehen zu dürfen glauben. Dabei wird ausser acht gelassen, dass die Formulare nicht nur die Amtsführung zu erleichtern, sondern vor allem die richtige Anwendung der betreibungsrechtlichen Vorschriften zu sichern und nicht zum wenigsten auch den an der Betreibung beteiligten Gläubigern, Schuldnern und Drittpersonen wertvolle Aufschlüsse über das von ihnen zu befolgende Verhalten zu geben bestimmt sind. Einer Anregung des Kleineu Rates (Aufsichtsbehörde) des Kantons Graubünden, es sei von Bundes wegen eine Ausgabe der Betreibungsformulare in romanischer Sprache zu veranstalten, konnte keine Folge gegeben werden (Art. 116 der Bundesverfassung).

Inspektionen wurden im Berichtsjahre nicht vorgenommen.

Die Pfandschätzungskommissionen für Hotels und Stickereibetriebe wurden durch Wiederwahl der bisherigen Präsidenten, Mitglieder und Ersatzmitglieder (mit Ausnahme des ablehnenden Herrn Eugster) bis Ende 1930 erneuert. Letztere Kommission wird sozusagen nicht mehr in Anspruch genommen (s. die nachfolgenden statistischen Angaben), und die vier Hotelschätzungskommissionen können nur noch für die Revision früher vorgenommener Schätzungen in Funktion treten, nachdem die einschlägige Verordnung vom 18. Dezember 1920 mit Ende 1925 ausser Kraft getreten ist.

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahre anhängigen Rekurse betrug 321 (d. h. 36 weniger als im Vorjahre) ; davon waren aus dem Vorjahr übernommen 11, im Laufe des Jahres eingegangen 310. Erledigt wurden 306, so dass auf das Jahr 1927 15 Fälle übertragen wurden.

25 4 5 14 8 9 4 128 12 18 5 3 13 3

Von den erledigten Beschwerden betrafen : Anwendung der organisatorischen Bestimmungen des SchKG (Art. 1-37), Arten der Schuldbetreibung, Ort der Betreibung, Aufhebung (11), Erloschen (3) der Betreibung, Zustellung der Betreibungsurkunden, Zahlungsbefehl und Rechtsvorschlag.

Rechtsöffnung, Pfändung, Verwertung von beweglichen Sachen und Forderungen, Verwertung von Liegenschaften, Verwertung von Gemeinschaftsanteilen, Verteilung im Pfändungsverfahren, Betreibung auf Pfandverwertung, Ordentliche Konkursbetreibung,

246 Übertrag

205 246 l 7 l 9 9 8 10 4 l l 8 l

Übertrag Wirkungen des Konkurses auf das Vermögen des Schuldners, Feststellung der Konkursmasse, Verwaltung der Konkursmasse, Kollokation der Gläubiger im Konkurs, Verwertung im Konkurs, Verteilung im Konkurs, Arrest, Retentionsrecht, Bigentumsvorbehalt, Nachlassvertrag, Gebührentarif, Revision bzw. Wiedererwägung.

306

Gesuche um S c h ä t z u n g e n von H o t e l l i e g e n s c h a f t e n gemäss der Verordnung des Bundesrates vom 18. Dezember 1920 wurden im Berichtsjahre 3 erledigt, worunter 2 aus dem Vorjahre übernommene.

In 2 Fällen konnte das Gutachten der Schätzungskommission genehmigt werden, und in einem Fall wurde auf das Gesuch wegen Verspätung (Ausserkrafttreten der Verordnung) nicht eingetreten. Die erledigten Geschäfte rührten aus den Kantonen Waadt, Bern und Graubünden her.

S c h ä t z u n g e n von S t i c k e r e i b e t r i e b e n gemäss obgenannter Verordnung wurden im Berichtsjahre 3 verlangt, die durch Genehmigung des Gutachtens der Schätzungskommission ihre Erledigung fanden. Die Gesuche rührten aus dem Kanton St. Gallen her.

Die Dauer der Erledigung, d. h. vom Eingang der Beschwerde bis zum Spruch, betrug : l-- 3 Tage in 90 Fällen, 4- 6 ,, ,, 51 ,, 7-14 ,, ,, 88 ,, 15-21 ,, ,, 27 ,, 22 Tage und mehr ,, 50 ,, Die kürzeste Dauer betrug l Tag ; die längste 7 Monate und 20 Tage ; die Durchschnittsdauer 12^2 Tage.

Über die Verteilung der Geschäfte nach Kantonen und über das Schicksal der Beschwerden nach Art. 19 SchKG gibt folgende Tabelle Auskunft :

2 2 2

--

5 2

1

5 1 4 3 10 2 6

6 2 2 14 23 4 20 5 13 4

1

. .

4 3 1

2 . .

. .

. .

. .

Total

4

i

5 4 1 5

--

1 3 8 16 1 1 5

3

6 6

2 2 6 9 14 2 2 17 5 3 24

36

S

86

179

1

Total

Übertragen aut 1927

. .

. .

. .

Abgewiesen

Aargau Appenzell A.-Rh.

Baselland . .

Baselstadt . .

Bern Freiburg Genf Graubünden . .

Luzern Neuen bürg . .

Nidwaiden . .

Schaffhausen Schwyz Solothurn . .

S t . Gallen . .

Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis Zug Zürich

Begründet erklärt

Kantone

Rückzug oder Gegenstandslosigkeit

Nichteintreten

206

1

14 5 10 17 42 6 29 5 21 7 1 2 3 10 21 35 3 3 29 9 10 39

15

321

2 4

2

3

2

Die Gründe, aus denen die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer in 36 Fällen auf die Beschwerde nicht eintrat, waren: in 14 Fällen Inkompetenz der Oberaufsichtsbehörde, in 7 Fällen Verspätung der Beschwerde, in 7 Fällen direkte Einreichung der Beschwerde beim Bundesgericht, in 6 Fällen Formmängel, je in l Fall Nichterschöpfung des kantonalen Instanzenzuges und abgeurteilte Sache.

Gesuche um provisorische Verfügungen wurden gestellt 44 davon bewilligt 18 abgewiesen 17 -- 35 wegen sofortiger Erledigung der Sache keine Verfügung erlassen 9 -- 44.

207

Auf äem Zirkulationswege wurden 289 Urteile gefällt ; von diesen waren 74 Präsidialanträge, in welchen 31 Nichteintretensentscheide Inbegriffen sind.

Auf dem K o r r e s p o n d e n z w e g e erledigte Geschäfte: (Vorjahr)

Präsidium Kammer Kanzlei Total

11 30 53

C 21) (41) (47)

94

(109)

Das Protokoll der Betreibungskammer über die A d m i n i s t r a t i v g e s c h ä f f c e verzeichnet 39 Nummern.

Im Berichtsjahre waren von Eisenbahngesellschaften 3 Zwangsliquidationsbegehren, l Zwangaliquidationsverfahren (Furkabahngesellschaft), 2 Gesuche um Einleitung des Nachlassverfahrens und 2 Gesuche um Einberufung der Gläubigerversammlung hängend, und zwar: Z w a n g s l i q u i d a t i o n s b e g e h r e n gegen die 1. Porrentruy-Bonfol-Bahn, 2. Locarno-Pontebrolla-Bignasco-Bahn, 3. Drahtseilbahn Lausanne-Signal.

Nr. l wurde infolge Genehmigung der Gläubigerversammlungsbeschlüsse als gegenstandslos abgeschrieben ; die Nr. 2 und 3 sind infolge Einleitung des Nachlassverfahrens noch hängend.

Das Z v v a n g s l i q u i d a t i o n s v e r f a h r e n gegen die Furkabahngesellschaft konnte unter Ausrichtung eines Betreffnisses von Fr. 17. 38 auf jede durch Eisenbahnpfandrecht gesicherte Obligation von Fr. 500 nebst rückstandigen Zinsen geschlossen werden.

Gesuche um Abschluss eines N a chi as s v er t r ä g e s waren hängend von der 1. Locarno-Pontebrolla-Bignasco-Bahn, 2. Drahtseilbahn Lausanne-Signal.

Das Verfahren über beide Gesuche ist noch hängig.

Gesuche um E i n b e r u f u n g der G l ä u b i g e r v e r s a m m l u n g nach der Verordnung betreffend die Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen waren hängend von der 1. Porrentruy-Bonfol-Bahn, 2. A.-G. Sonnenberg-Bahn.

Die Beschlüsse der Gläubigerversammlungen beider Bahngesellschaften wurden im Laufe des Berichtsjahres von der II. Zivilabteilung genehmigt.

V. Freiwillige Gerichtsbarkeit.

In einer zwischen Jos. Vogel, Ingenieur in München, und Arnold Häfeli, Vizekonsul daselbst, entstandenen Streitsache, herrührend aus einem zwischen den Parteien abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag, hatte der Präsident des Bundesgerichts auf Ansuchen der Litiganten den im Vertrage vorgesehenen Obmann des Schiedsgerichts zu bezeichnen.

Grösste Dauer

Jahre

Monate Tage

Mittlere Dauer

Monate Tage

Mittlere Dauer von der Erledigung bis zur Zustellung des Urteils bzw, Beschlusses

Mehr als 2 Jahre

l bis 2 Jahre

6 Monate bis l Jahr

3 bis 6 Monate

l bis 3 Monate

bis l Monat (= 30 Tage)

Gesamtzahl der erledigten Geschäfte

Natur der Streitsache)

Tage

I. Zivilsachen: 1 Erst- und letztinstanzliche Prozesse 2. Berufungen . .

3. Zivilrechtl. Beschwerden 4. Andere Zivilsachen , 5, Expropriationen . .

TI Strafsachen III. Staatsrechtliche keiten . . .

3

1 284 24 2 3

3 60 6 2 34

4 11 1 -- 17

25

1

15

7

2

59t>

130

300

123

36

7

--

306

283

21

1

1

--

--

528

650

236

72

84

32

53 452 36 15 119

3

»3 4

n

10 4 1

32 -- --

-- 62

-- --

1 8 25

23 2 2 1 9

7 6 10 6 16

15 25 25 26 17

--

3

--

32

7

2

21

43

20

--

12

14

4 1

3 8

4 23

1 -- 1

6 4 7

--

8

Streitig-

IV. Beschwerden betr. Schuldbetreibungs- und Konkurswesen .

. . .

Total

1602

1

10

7

208

Dauer der Geschäfte

Nach den N a t i o n a l s p r a c h e n verteilen sich die e r l e d i g t e n Geschäfte wie folgt: Deutsche Schweiz

I. Zivilsachen: Ì. Erst- und letztinstanzliche Prozesse 2. Berufungen 3. Zi Zivilrechtl. Beschwerden 4. Aridere Zivilsachen .

5. Expropriationen .

II. Strafsachen III.

Staatsrechtliche Streitigkeiten

IV. Beschwerden betr. Schuldbetreibungs- u. Konkurswesen Total

Französische Schweiz

2 .= 4 % 29 = 6 % i ----- 7 % 3 = 3%

53 = 100 % 452=- 100% 36 - 100 % 15 ~ 100 % 119 --100%

16 = 64%

6 ---- 24%

3 -- 12 %

25 -- 100%

397 = 67%

155 = 26%

= = = = =-----

28% 63% 80% 60% 50%

__ ===~, --=.

--

Total

68% 31% 20% 33% 47%

15 285 29 9 60

36 138 7 5 56

Italienische Schweiz

44 =

7%

596 = 100%

62%

82 = 26%

35 =-- 11 %

306 = 100 %

1000 = 63%

485 = 30%

117 ^ 7%

1602 = 100 %

189 :=-

209

210

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

L a u s a n n e , den 22. Februar 1927.

Im Namen des Schweiz. Bundesgerichts, Der P r ä s i d e n t : Kirchhofer.

Der Gerichtsschreiber: Huguenin.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1926. (Vom 22. Februar 1927.)

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1927

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.03.1927

Date Data Seite

189-210

Page Pagina Ref. No

10 029 979

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