302

# S T #

Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktoher 1926 bis zum 30. September 1927.

(Vom 1. Oktober 1927.)

-

Wir beehren uns, Ihnen nach Artikel 6 des Begulativs für die Finanzkommissionen der eidgenössischen Eäte vom 22. November 1907 Bericht zu erstatten.

I. Personelles.

Am 1. Oktober 1926 bestand die Finanzdelegation aus den Herren Ständeräten Weitstem, Präsident; Dind; Sigrist; Nationalräten Balestra, Maillefer, Hauser.

Als Ersatzmänner amteten : die Herren Ständeräte Busch, de Meuron. Schöpfer; die Herren Nationalräte Obrecht, Joss. Holenstein.

Die Amtsdauer der Herren Nationalrat Balestra und Ständeräte Dind und Busch lief am 15. bzw. 14. Dezember 1926 ab. In der Sitzung vom 22. Dezember 1926 berief die ständerätliche Finanzkommission Herrn de Meuron an die Stelle des Herrn Dind und ·wählte als Ersatzmänner der Delegation die Herren Barman und Charmillot.

Die Finanzkommission des Nationalrates bestellte in ihren Sitzungen vom 21. Dezember 1926 und 20. Januar 1927 Herrn Maillefer als Präsidenten, Herrn Joss als Mitglied der Finanzdelegation und Herrn Klöti als Ersatzmann derselben.

II. Sitzungen.

Tm Berichtsjahre fanden 9 ordentliche und 2 ausserordentliche Sitzungen sämtliche in Bern, statt.

3oa III. Verhandlungsgegenstände.

Wir erwähnen hiervon: 1. Eegulativ der eidgenössischen Finanzkontrolle.

Das am 8. November 1926 der Delegation unterbreitete und revidierte Eegulativ, das nur in wenigen Punkten von den grundsätzlichen Beschlüssen der Delegation vom 30. November 1925 abwich, konnte am 11. November 1926 in Anwesenheit des Chefs des eidgenössischen Finanzdepartements besprochen und bereinigt werden. Mit Bericht des Bundesrates vom 18. Dezember 1926 ist den eidgenössischen Bäten dieses Eegulativ unterbreitet worden. Sie haben es am 2. April 1927 genehmigt.

Das neue Eegulativ enthält folgende wichtigeren Änderungen: Art. 4. Der Finanzkontrolle liegt im besondern ob: e. die Prüfung der eingelösten Obligationen und Zinscoupons eidgenössischer Anleihen nach Stückzahl und Wert; i. die Begutachtung neu zu erlassender Buchhaltungsvorschriften; k. Bericht zu erstatten über ihre Wahrnehmungen bezüglich Bureauorganisation und Arbeitsweise und Anregungen zur Beseitigung unzweckmässiger Arbeitshandlungen zu machen.

Art. 7. Über Anstände, welche aus Bevisionsbemerkungen, Anfragen, Anregungen oder aus andern Gründen zwischen der Finanzkontrolle und den einzelnen Dienstzweigen der Bundesverwaltung entstehen, entscheidet in erster Instanz die Finanzkontrolle sowohl in materieller wie in formeller Beziehung.

Der Entscheid ist zu motivieren und dem betreffenden Dienstzweig schriftlich mitzuteilen.

Art. 10. Entscheidet die Finanzkontrolle über Anstände, die sich zwischen ihr und den dem Finanz- und Zolldepartement unterstellten Abteilungen und Verwaltungen ergeben, so ist die Vorprüfung des Eekurses dem Justiz- und Polizeidepartement zu übertragen. Das in Art. 8 und 9 vorgesehene Bekursverfahren findet sinngemässe Anwendung.

2. Voranschlag für das Jahr 1927.

Die mutmasslichen Einnahmen erreichen Fr. 813,478,000 und die Ausgaben Fr. 327,475,000. Der Voranschlag schliesst mit einem Ausgabenüberschuss von Fr. 13,997,000 ab. Das Gleichgewicht ist demnach noch nicht hergestellt. Eine erfreuliche Tatsache ist jedoch erwähnenswert, es ist die erste Einstellung einer Amortisationsquote zur Tilgung des Passivsaldos dex eidgenössischen Staatsrechnung. Diese Tilgung ist Gegenstand eines Bundesbeschlusses vom 15. Juni 1927 geworden.

304

3. Staatsrechnung 1926.

Die Verwaltungsrechnung des Bundes verzeigt: an Einnahmen an Ausgaben

Fr. 313,764,279.45 » 323,142,712. 84

somit ein Defizit von

Fr.

9,378,433. 39

Der Voranschlag pro 1926 sah ein Defizit vor von . . Fr.

die bewilligten Naehtragskredite betrugen »

24,214,000. -- 6,430,749. --

so dass ein mutmassliehes Defizit erwartet werden konnte von Fr.

Das wirkliche Defizit stieg nur auf »

30,644,749.-- 9,378,433. 39

So dass die Besserstellung gegenüber dem mutmasslichen Defizit des Voranschlages

21,266,315.61

Fr.

beträgt.

Diese Besserstellung ist einerseits den Mehreinnahmen und anderseits den Minderausgaben zuzuschreiben.

Die Einnahmen waren budgetiert zu Fr. 297,875,000. -- und erreichten in Wirklichkeit » 313,764,279.45 somit Mehreinnahmen Fr.

An Ausgaben waren vorgesehen . . Fr. 322,089,000. -- zuzüglich Nachtragskredite von . . » 6,430,749.-- somit total Fr. 328,519,749. -- die wirklichen Ausgaben beziffern sich auf » 323,142,712.84 somit die Minderausgaben auf . .

»

Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt daher Fr.

15,889,279.45

5,377,036.16 21,266,315. 61

Die Erhöhung der Einnahmen macht sich bei allen Departementen geltend, besonders aber beim Finanzdepartement, bei welchem sie auf Fr. 15,190,034. 94 ansteigt.

Daran sind beteiligt: die Zolleinnahmen mit Fr. 4,610,457. 54 sodann die Stempelabgaben (51 statt 41 Millionen) . . . » 9,940,972.03 Einsparungen sind bei allen Departementen gemacht worden, mit Ausnahme des Volkswirtschaftsdepartements, das eine Mehrausgabe von Fr. 605,785.09 aufweist ; aber auch diese ist nur eine scheinbare, weil ihre Ursache dem Umstände zuzuschreiben ist, dass die Tabakeinnahmen höher waren und

305, infolgedessen auch die Einlage in den Fonds für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung.

Die hauptsächlichsten Einsparungen erzielten sodann: das Militärdepartement mit Fr. 1,866,945.55 das Departement des Innern mit » 967,545. 80 und das Finanzdepartement mit » 826,961. 54 S t a a t s r e c h n u n g : Gewinn- und Verlustkonto.

Die Verwaltungsrechnung gibt nur über einen Teil der Gesamtrechnung Aufschluss. Neben den im Voranschlag devisierten Ausgaben gibt es ausserordentliche, die zu Lasten der Kapitalrechnung verbucht werden. Im Jahre 1926 betragen sie 27 Millionen Franken. Sie wurden verursacht durch die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, durch die verschiedenen Hilfsaktionen für die Industrie und die Landwirtschaft, durch den Beitrag von 10 Millionen an die Elektrifikation der Bundesbahnen und endlich durch die Beschaffung der Maschinengewehre. Ln weitern enthält das Gewinn- und Verlustkonto Abschreibungen auf den Anlagen und Inventargegenständen im Betrage von zirka 7 Millionen. Diese Tatsache könnte uns einen weniger guten Eindruck hinterlassen, wenn diese ausserordentlichen Ausgaben nicht durch die ausserordentlichen Einnahmen der Kriegssteuer, pro 1926 = Fr. 91,667,955. 97, mehr als gedeckt würden. Diese haben es ermöglicht, das Defizit der Verwaltungsrechnung (Fr. 9,378,000), die ordentlichen Abschreibungen am Inventar (Fr. 4,830,000), die ausserordentlichen Ausgaben (Fr. 27,133,000) und die Abschreibung von Fr. 45,000,000 des Passivsaldos der Staatsrechnung zu decken, sowie der Kriegssteuerreserve noch Fr. 12,196,048. 48 einzuverleiben. Diese Eeserve hat den Betrag von rund 40 Millionen Franken erreicht; sie ist notwendig, denn ein grosser Teil der Steuerpflichtigen hat ihre Steuer für die zweite Periode der Kriegssteuer schon im Jahre 1926 bezahlt, so dass die Steuereinnahmen in den Jahren 1927 und 1928 um diese Beträge geringer werden.

Seit 1913 ist es das erstemal, dass die eidgenössische Staatsrechnung mit einem Überschuss der Kapitalrechnung abschliesst. Im Jahre 1913, das heisst schon vor dem Kriege, sind wir in die Periode der chronischen Defizite der Staatsrechnung eingetreten, im Jahre 1913 betrug es Fr. 13,562,000, um gleich nachher die 100 Millionen (132 Millionen im Jahre 1914), dann die 200 Millionen (209 Millionen im Jahre 1915) zu übersteigen. Im Jahre 1918
erreichte dieses Defizit mit 265 Millionen den Höchstbetrag. Vom Jahre 1922 an (52 Millionen) tritt dann die Bückwärtsbewegung ein, die im Jahre 1925 schon ein um eine Million (12 statt 13 Millionen Defizit) besseres Besultat aufweist.

Das reine Vermögen des Bundes verschlechterte sich im gleichen Verhältnis.

Das Vermögen von 102,» Millionen im Jahre 1913 machte im ersten Kriegsjahre schon einer Überschuldung von 30 Millionen Platz, um dann im Jahre 1919 auf l Milliarde und im Jahre 1923 auf 1% Milliarden anzusteigen.

Bundesblatt. 79. Jahrg. Bd. II.

26

306

Die Übersendung betrug Ende 1925 Fr. 1,566,622,464. 48 Wir verbessern diese im Jahre 1926 um 45 Millionen » 1,521,622,464. 48 Staatsrechnung: Jahresschlussbilanz auf den 31. D e z e m b e r 1926.

Die Bruttopassiven übersteigen die Überschuldung von 1.5 Milliarden beträchtlich.

Unsere Staatsschuld (öffentliche Schuld) ist in Wirklichkeit Fr. 2,175,264,743. 34 Wovon auf die konsolidierte » 2,068,470,000.-- und auf die schwebende Schuld » 106,794,743. 34 fallen.

Unsere Staatsschuld (konsolidierte und schwebende Schuld), die noch im Jahre 1913 rund 150 Millionen betrug, hat um 2 Milliarden zugenommen, per Jahr durchschnittlich um 160 Millionen ; während der Kriegsjahre erhöhte sich diese Durchschnittszahl einigemal auf 300 Millionen, im Jahre 1918 sogar auf rund 400 Millionen (Fr. 394,570,373).

Als erfreuliche Tatsache kann festgestellt werden, dass im Jahre 1926 1. die Überschuldung des Bundes und 2. die Staatsschulden (feste und schwebende) abgenommen haben. Dem Eingang der ausserordentlichen Kriegssteuer, II. Periode,\und dem Bundesbeschluss vom 15. Juni 1927 ist es zu verdanken, dass im Jahre 1926 ein zweiter Schritt zur effektiven Verminderung unserer Staatsschuld gemacht werden konnte.

Die konsolidierte und schwebende Staatsschuld steht zu Buch mit Fr. 2,175,264,743. 34. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Inventarbewertung der drei Anleihen von Amerika zum Dollarkurse, der bei der Begebung der Anleihen gültig war, vorgenommen ist.

Die Vermögenslage des Bundes Ende 1926 bietet, je nachdem man die Eeservestellungen zu den Passiven zählt oder nicht, folgendes Bild: Aktiva (S. 276, I/IX.) 1926 Fr. 1,193,183,014. 70 Passiva (S. 277, I/X.j 1926 » 2,714,805,479.18 Überschuldung 1926 Überschuldung 1925

Fr. 1,521,622,464. 48 » 1,566,622,464.48

Verminderung der Überschuldung im Jahre 1926 . . Fr.

45,000,000.--

Kapitalkonto 1926 (S. 276, X.) Soll Kapitalkonto 1926 (S. 277, IX/X.) Haben

Fr. 1,521,622,464. 48 » 56,081,114.34

Überschuldung 1926 Überschuldung 1925

Fr. 1,465,541,350.14 » 1,517,657,771.22

Verminderung der Überschuldung 1926

Fr.

52,116,421. 08

307

Den Passiven stehen Aktiven gegenüber von Fr. 1,198,188,014.70. Welches ist der wirkliche Wert dieser Aktiven ? 62,e Millionen bestehen in zu jeder Zeit verfügbaren Mitteln des Bundes. In den Wertschriften liegen ebenfalls für zirka 50 Millionen liquide Mittel. Schwerer ist es, die andern Bestandskonten des Bundes auf ihre Eealität zu bewerten: 89 Millionen unproduktive Liegenschaften; 175 » Inventargegenstände, wovon 165 Millionen für Munition und Bewaffnung ; 34,8 » unverzinsliche Bestände (im Material der Militäretablissemente investierte Gelder); 235 » verschiedene Debitoren.

Hier liegen Werte im Betrage von zirka % Milliarde, die ein optimistischer Buchhalter sicherlich höher bewerten würde, dagegen ein vorsichtiger Buchhalter vielleicht niedriger. Zwischen diesen optimistischen und pessimistischen Finanzleuten hält der Bundesrat eine massige Bewertung inné, wobei man nicht behaupten kann, sie widerspreche der Eealität. Dem Liegenschaftskonto im Betrage von 118 Millionen steht ein Abschreibungskonto von 23.7 Millionen gegenüber (20 %). In Wirklichkeit steht die Bewertung der Liegenschaften auf 94.3 Millionen, ein Betrag, der sicherlich unter dem Liquidationswerte steht. Müsste man heute diese Gebäude erstellen, sie würden das Doppelte kosten.

Es ist das Zeichen einer klugen Verwaltung, wenn sie die Abschreibung der unproduktiven Liegenschaften fortsetzt. Die Bundesversammlung hatte im Jahre 1907 beschlossen, die unproduktiven Liegenschaften gänzlich abzuschreiben. Der Krieg hat die Ausführung dieses guten Grundsatzes vereitelt ; es wäre aber angezeigt, diese weise finanzpolitische Massnahme später wieder aufzunehmen.

Die 466 Millionen, mit welchen das Militärinventar bewertet ist, stellen nur einen kleinen Teil der effektiven Ausgaben dar, welche die Fabrikation der Munition und der Waffen gekostet hat. In der Tat stehen die Munition und das Kriegsmaterial zu 15 % resp. 30 % des Anschaffungspreises im Inventar.

34.8 Millionen sind im Material der Militäretablissemente investiert. Diese Anstalten sind industrielle Betriebe und sollten das investierte Kapital verzinsen ; der Umstand aber, dass sie einen Teil der Landesverteidigung bilden, zwingt sie, grössere Vorräte bereit zu halten als die Privatindustrie nötig hat ; aus diesem Grunde wird ein Teil der im Material investierten Gelder des
Bundes unverzinslich angelegt. Dagegen ist zuzugeben, dass nicht alle Guthaben, die im Konto «Verschiedene Debitoren» (Fr. 285,000,000) verzeichnet sind, erstklassig sind. Diesem Umstände Eechnung tragend, ist unter den Passiven V. Abschreibungskonto, b. verschiedene Debitoren, ein Betrag von 15,5 Millionen, eingesetzt worden.

Staatsrechnung: Gesundung der Finanzlage des Bundes.

Die Gesundung der Bilanz wird indessen eher durch die Erhöhung der Einnahmen geschehen müssen. Seit 1918 haben sich die Ausgaben der laufen-

308

den Kechming fast verdreifacht und bewegen sich während der letzten vier Jahre in der Höhe von 300 Millionen.

1923 = 298 1924 = 304 1925 = 307 1926 = 304,3 = (323--18,7) Budget 1927 = 308,s = (327--18,7).

Um einen Vergleich zu ermöglichen, ziehen wir für die Jahre 1926 und 1927 je IS1^ Millionen, d. h. den Anteil der Einnahmen, die dem Versicherungsfonds einverleibt werden, ab.

In der Veiminderung der Ausgaben hat sich die Verwaltung lobenswerte Mühe gegeben. Die Hauptausgaben fallen auf das Personal, das Militär, die Subventionen; es folgen sodann die Gebäude, das Material, die Bureaubedürfnisse usw.

A. Personalausgaben.

Bundesverwaltung und Bundesbahnverwaltung haben seit 1921 intensive Anstrengungen gemacht, die Personalausgaben einzuschränken.

Der Personalbestand (ohne S.B.B.) umfasste: im Jahre 1920 = 34,906 Einheiten, im Jahre 1926 noch 30,534; Differenz 4372 Einheiten.

1920

1921

1925

1926

34,906 33,529 30,906 30,534 Die Ausgaben gingen vorerst von 192 Millionen auf 184 Millionen zurück; in den letzten Jahren blieben sie ungefähr auf der Höhe von 159 Millionen.

Fr. 192,226,756 Fr. 184,705,947 Fr. 159,720,576 Fr. 158,740,503 Wir glauben, dass hier noch eine weitere Eeduktion möglich ist; diese Ansicht -wird auch vom Bundesrate geteilt. Die grosse Einschränkung ist indessen schon gemacht worden; die noch zu erwartenden Einsparungen werden gering sein und auf das Budgetgleichgewicht nur einen bescheidenen Einfluss haben.

B. Militärausgaben.

Diese Ausgaben haben im Jahre 1925 = 85,6 Millionen erreicht, 86,7 Millionen im Jahre 1926, im Voranschlag 1927 hat die Bundesversammlung diese Ausgabe auf 85 Millionen festgesetzt. Bei aller Anerkennung der Anstrengung, die die Militärverwaltung macht, um ihre Ausgaben einzuschränken, hat die Finanzdelegation das Gefühl, es Hessen sich da und dort noch Ersparnisse be diesen Ausgaben erzielen.

G. Gebäude.

Die eidgenössische Baudirektion gibt sich alle Mühe, die Ausgaben für Neubauten und für den Unterhalt der Gebäude zu reduzieren.

309 D. Material und Bureaubedürfnisse.

Die Materialzentrale arbeitet jetzt ungefähr ein Jahr. Es wäre verfrüht, über ihre Geschäftsführung jetzt schon ein definitives Urteil zu fällen. Die Einsparung gegenüber dem Voranschlag 1926 beträgt Fr. 461,000, und gegenüber den Ausgaben der Jahre 1924 und 1925, zu welcher Zeit die Zentrale noch nicht existierte, betragen die Einsparungen Fr. 312,000 und Fr. 280,000.

E. Subventionen.

Diese belasten den eidgenössischen Voranschlag in hohem Masse. Sie haben pro 1926 = Fr. 59,863,000 erreicht, rund 60 Millionen. Im Voranschlag 1927 ist diese Summe auf 58 Millionen zurückgesetzt worden. Die eidgenössischen Bäte haben indessen schon -wieder Nachtragskreditbegehren bewilligt, in denen Subventionsbeträge von 2 Millionen enthalten sind. Es beweist dies, welche Schwierigkeiten zu überwinden sind, um die Subventionen einzuschränken.

Die Delegation ist aber der Ansicht, dass die Frage von neuem aufgeworfen werden sollte. Die Finanzkommission des Nationalrates hat 1922 ein Postulat aufgestellt, das den Bundesrat einlädt, eine Prüfung vorzunehmen, besonders in der Eichtung der Subventionen, die auf in Gesetzen oder Bundesbeschlüssen festgesetzten prozentualen Ansätzen beruhen. Die Gesetze, welche diese Ansätze vorschreiben, sind zum Teil veraltet ; sie datieren aus Zeiten, wo die Bundeskasse grössere Bestände aufwies, und wo die Ausgaben nicht gross und die ausserordentlichen Subventionen noch selten waren.

Da sich die Zeit geändert hat, drängt sich auch eine baldige und ernste Eevision der Gesetzgebung auf. In den Jahren der Blütezeit konnte man noch mit Freuden konstatieren, dass die Subventionen proportional verteilt auf die Kantone, die Gemeinden und selbst auf Einzelpersonen, diese ermutigte, auch ihrerseits grosse Beiträge für gemeinnützige Werke auszurichten. Heute müssen Bund, Kantone und Gemeinden ihre Ausgaben einschränken. Wenn wir die Subventionen des Bundes kürzen, können auch die Finanzen der Kantone und Gemeinden mehr geschont werden. Dies wäre ein doppelter Erfolg.

Wir müssen also anerkennen, dass es sehr schwierig ist, die Ausgaben kleiner und die Einnahmen grösser zu gestalten. Daraus folgt die Notwendigkeit der grössten Einschränkung, denn es braucht wenig, um das Gleichgewicht unmöglich zu machen.

Vielen werden diese Auseinandersetzungen nicht
gefallen, sie glauben, der Bund könne noch andere Einnahmequellen eröffnen, so indirekte Steuern, die Besteuerung des Alkohols, der noch Millionen herzaubern könnte; dann direkte Steuern; die Erhebung der Kriegssteuer könnte verlängert oder besser bleibend zur nie versiegenden Quelle gestaltet werden.

Mit der Besteuerung des Alkohols sind wir einverstanden; es werden aber noch Jahre vergehen, bevor das Volk in eine Änderung der heutigen Gesetz-

310 gebung einwilligt ; selbst wenn dies der Fall ist, werden diese neuen Einnahmen den Ausgaben für soziale Werke dienen müssen.

Es bleibt noch die direkte Bundessteuer, in versteckter oder in offener Form. Die Meinungen gehen hier auseinander. Die grosse Mehrheit des Volkes aber ist der Ansicht, es sei alles aufzuwenden, damit wir nicht zu diesem äussersten Mittel greifen müssen. Die direkte Bundessteuer, die in die finanzielle Autonomie der Kantone eine Bresche schlagen würde, müsste auch ihre politische Existenz gefährden. Die direkte Bundessteuer, neben der kantonalen und kommunalen Steuer erhoben, würde das schon heute schwer einzuhaltende Gleichgewicht gänzlich zerstören.

Wie wir uns der Grenze der Leistungsfähigkeit in indirekten Steuern nähern, so ist dies auch der Fall bei den direkten Steuern.

Die Steuereinnahmen der Kantone erreichen per Jahr . . . 250 Millionen ebensoviel diejenigen der Gemeinden 250 » hierzu die Bundessteuern 280 » und, als letzte Konzession, die Besteuerung des Malzes und die Erhöhung der Couponsteuer 20 » Total

800 Millionen

Dies macht auf den Kopf der Wohnbevölkerung rund Fr. 200. Von dieser Summe werden 500 Millionen durch die direkte Steuer auf dem Vermögen und auf dem Erlös der Arbeit erhoben. Dies ist sicherlich eine drückende Belastung, über welche nicht hinausgegangen werden darf, ohne das Nationalvermögen anzugreifen.

Der Bundesrat hat diese Auffassung richtig ausgedrückt, indem er im Vorwort zum Budget für 1926 schrieb: «Wenn wir von der Besteuerung des Tabaks und jedenfalls von jener des Alkohols, dessen Besteuerung in gesundheitlicher und finanzieller Hinsicht eine dringende Notwendigkeit ist, absehen, so sind alle andern bestehenden Steuern an der Grenze ihrer Ertragsfähigkeit angelangt. Die teilweise Eevision des Gesetzes über die Stempelabgabe und die Besteuerung des Malzes müssen als Endetappe eines Finanzprogramms aufgefasst werden, das eine bedeutende Arbeit in gesetzlicher und administrativer Hinsicht aufweist, das aber auch eine sehr schwere Belastung für den schweizerischen Steuerpflichtigen bedeutet.»

Ausserordentliche

Staatsrechnung: A u s g a b e n zu Lasten der Kapitalrechnung.

Vorsicht ist um so mehr zu empfehlen, als wir bis jetzt nur die ordentlichen Ausgaben behandelten, es bleiben noch die ausserordentlichen Ausgaben und die Schuldentilgung zu besprechen.

Der Bimdesbeschluss über die Tilgung des Passivsaldos (vom 15. Juni 1927) schreibt vor, dass die Summe von Fr. 1,566,622,464 in längstens 40 Jahren

311 getilgt werden muss. Die erste Quote von 45 Millionen ist in der Jahresschlussbilanz 1926 eingestellt worden. Die noch zu erhebende ausserordentliche Kriegssteuer darf nicht mehr für die Deckung der Defizite der Kechnung herangezogen werden, sondern sie soll der effektiven Schuldentilgung dienen. Die Eückschläge der Staatsrechnung müssen in Zukunft durch die Budgets der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden (Art. 2 des zitierten Beschlusses).

Die Prüfung der Staatsrechnung 1926 gibt Anlass zu einigen weiteren Betrachtungen.

Was konstatieren wir? Der Voranschlag 1927 schliesst mit einem Defizit von 14 Millionen ab. Die Eäte haben im weitern Kreditübertragungen vom Jahre 1926 von Fr. 2,052,000 und wieder eine erste Folge von Nachtragskrediten 1927 im Betrage von Fr. 4,774,000 bewilligt, so dass jetzt schon für 1927 ein mutmassliches Defizit von 20 Millionen entsteht. Fügen wir die Ausgaben von 8,5 Millionen bei, die durch die Anwendung des Tuberkulosegesetzes entstehen werden, und noch sind wir mit den ausserordentlichen Ausgaben nicht am Ende angelangt. Die eidgenössischen Eäte haben 16 Millionen für die Beschaffung der Maschinengewehre bewilligt; davon bleiben noch 10 Millionen zu bezahlen in den Jahren 1927 bis 1929; im weitern sind Beiträge von insgesamt 60 Millionen beschlossen worden, um die Elektrifikation der Bundesbahnen zu ermöglichen, wovon noch 80 Millionen zu begleichen sind. Endlich weist die Ausführung des Tilgungsplanes folgende Zahlen auf; Eeserve an Kriegssteuern 40 Millionen Zu erhebender Eestbetrag auf der Kriegssteuer II. Periode (von 1927 bis 1929) 45 » Total An Ausgaben: 8 Tilgungsquoten à 25 Millionen Elektrifikation der Eisenbahnen Maschinengewehre

85 Millionen 75 Millionen 30 » 10 »

Total

115 Millionen

Daraus resultiert ein Fehlbetrag von 80 Millionen.

Für diesmal noch werden die Mehreinnahmen, die uns die Besteuerung von Malz und die Eevision des Gesetzes über die Stempelabgabe und den Coupon, wie wir hoffen, bringen werden, das Gleichgewicht verschaffen und die Innehaltung des Amortisationsplanes gestatten. In Zukunft wird es aber nicht mehr möglich sein, auf regelmässige Mehreinnahmen zu rechnen ; sie haben den Höchststand erreicht.

4. B e i t r a g von r u n d Fr. 2 0 , 0 0 0 an die H e i l s t ä t t e für alkoholkranke Wehrmänner.

Diese Ausgabe ist bei der Vorberatung der eidgenössischen Staatsrechnung 1926 kritisiert worden. Die Finanzkommission des Nationalrates hat infolge-

312 dessen der Delegation den Auftrag erteilt, zu untersuchen, ob es nicht angezeigt sei, den Beitrag zu sistieren, oder ihn dem Departement des Innern zu überweisen. Nach der Berichterstattung unserer II. Sektion sind wir zum Schlüsse gekommen, class eine Liquidation verhindert werden sollte. Ohne Subvention des Bundes wäre das Weiterbestehen der Anstalt, die als Überbleibsel aus dem Aktivdienst von der Schweizerischen Nationalspende (eidgenössische Stiftung) unterhalten wurde, gefährdet. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Subventionierung der Anstalt ist nicht vorhanden. Da aber das Militärdepartement die Anstalt seit Jahren finanziell und moralisch unterstützt hat, so wird der Bund trotz Fehlens gesetzlicher Verpflichtungen sie nicht einfach preisgeben können. Wenn das Militärdepartement die Anstalt nicht mehr allein alimentieren und stützen will, so ist die Frage zu prüfen, ob nicht andere Departemente mit ihren Annexbetrieben mitinteressiert werden könnten (S.B.B., Post, Telephon und Telegraph, Zoll usw.).

5. Durch Bemerkungen, die in den eidgenössischen Räten über die eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchsanstalten gemacht wurden, sah sich die Finandelegation veranlagst, der Anstalt Liebefeld einen Besuch abzustatten und das Volkswirtschaftsdepartement zu ersuchen, ihr über diese Etablissemente einen Bericht einzuhändigen. Dieser Bericht, der von Herrn Dr. Schmid verfasst wurde, ist ihr übergeben worden. Die Delegation ist der Ansicht, dass die Verwaltung dieser Etablissemente und die Organisation im allgemeinen vereinheitlicht werden sollten. Die Delegation verfolgt mit Aufmerksamkeit und in Übereinstimmung mit dem Departemente diese Eeorganisationsfrage.

6. Eine weitere Kritik, die hinsichtlich eines zu grossen Personalbestandes beim Landesmuseum geübt wurde, gab der Delegation Veranlassung, an Ort und Stelle eine Untersuchimg durch ihre III. Sektion vornehmen zu lassen.

Jene hat ergeben, dass bei clie&em Amte nur das notwendige Personal angestellt ist.

7. Die Delegation hat sich im weitern mit der Errichtimg von Militärsanatorien beschäftigt. Sie ist der Ansicht, dass die Organisation und der Betrieb einer einlässlichen Prüfung unterworfen werden sollten. Zu diesem Zwecke hat sie das Militärdeparteinent gebeten, einen Bericht zu erstatten.

Die Delegation schenkt dieser
Angelegenheit ihre volle Aufmerksamkeit.

8. Ebenso sind, dem Wunsche der nationalrätlichen Finanzkommission entsprechend, die Ausgaben für die hilfsbedürftigen Bussen, für die Hilfeleistung an unverschuldet notleidende Auslandschweizer und für die Unterstützung zurückgekehrter Auslandschweizer die Belege und Bücher von unserer III. Sektion einer Prüfung unterzogen worden. Stichproben über die sehr umfangreichen Buchungen und Belege geben in keiner Weise Anlass zu Bemerkungen. Nebstdem nahm die Delegation in dieser Angelegenheit eine mündliche Berichterstattung des Abteilungschefs der Polizeiabteilung des

313 eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements entgegen, wobei sie die Überzeugung gewann, dass ein Abbau dieser Ausgaben eingetreten ist und in schonender, aber beharrlicher Weise durchgeführt wird.

IV. Durchsicht der Revisionsprotokolle dei eidgenössischen Finanzkontrolle.

Zur Prüfung und Überwachung des eidgenössischen Finanzhaushaltes (Art. 26 des Bundesgesetzes über den Geschäftsverkehr) ist die Durchsicht der genannten Protokolle von Wichtigkeit. Sie gestattet der Delegation nicht nur einen Einblick in das Getriebe der einzelnen Verwaltungen, sondern auch ein Urteil über das Geschäftsgebaren der eidgenössischen Finanzkontrolle selbst.

Dieser Durchsicht kommt in Zukunft erhöhte Bedeutung zu durch die nun vollzogene Eeorganisation der eidgenössischen Finanzkontrolle und durch die Genehmigung des neuen Eegulativs vom 2. April 1927. Wir haben uns auch im vergangenen Geschäftsjahre diese Protokolle zu jeder ordentlichen Sitzung unterbreiten lassen.

Wir ergreifen diesen Anlass, zu erwähnen, dass mit Schreiben vom 81. März 1927 der aus Altersrücksichten scheidende bisherige Chef der eidgenössischen Finanzkontrolle, Herr Oberst Siegwart, von der Finanzdelegation Abschied genommen hat. Plerr Siegwart hat seit dem Jahre 1892 am Ausbau der Vorschriften für eine wirksame Finanzkontrolle der Bundesverwaltung ein hervorragendes Verdienst. Die Art und Weise, wie er seit dem Bestehen der eidgenössischen Finanzdelegation (1902) ihre Arbeit erleichtert hat, verdient Anerkennung. Das gute Funktionieren der eidgenössischen Finanzkontrolle unter seiner Leitung ist sowohl in den eidgenössischen Eäten selbst als auch in unseren Jahresberichten des öftern erwähnt worden. Wir haben dem aus dem Amte scheidenden hohen Funktionär seine getreuen Dienste in einem Antwortschreiben verdankt und ihm zu seinem wohlverdienten Buhestand unsere herzlichsten Glückwünsche ausgesprochen.

7. Inspektionen.

Im vergangenen Geschäftsjahre 1926/27 haben wir die folgenden Inspektionen vorgenommen.

I. Sektion. Zollstationen Rorschach, St. Margrethen, Konstanz, Zürich, Kriesseren, Widnau, Schmitter, Kreuzungen, Gandria, Lugano, Chiasso, Ponte Tresa, Eafz, Schaffhausen, Säckingerbrücke, Basel, St. Gingolph, Grosser St. Bernhard, Gondo, Zermatt; im weitern die eidgenössische Münzstätte, das Getreideamt in Bern und die landwirtschaftliche
Versuchs- und Untersuchungsanstalt auf dem Liebefeld.

II. Sektion. Militärversicherungsbureau in Bern, Zeughäuser in Kriens; Langnau, Schwyz, Aigle, Brig, Wangen a. A., Brugg, Eapperswil, Zürich,

314 Munitionsfabrik in Altdorf, Pulverfabrik in Wimmis, Militärsanatorium in Montana, Flugplatz Dübendorf.

III. Sektion. Postbureaux St. Maurice, Eolle, Allschwil, Biehen, Chur, St. Gallen, Sargans, St. Moritz, Martinsbruck, Eisenbahnpost Basel-Genf.

VI. Sekretariat.

Die Protokollführung, die Korrespondenz, die Eegistratur und alle Kanzleigeschäfte besorgt unser Sekretariat. Bei ihm stehen den Mitgliedern der Finanzkommissionen die Bücher und Akten der Delegation jederzeit zur Einsichtnahme offen.

Bern, den 1. Oktober 1927.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Eäte, Der Präsident : Paul Maillefer.

Übersicht über die schwebenden Schulden vom Jahre 1913 bis 1926, (Inklusive Schuld der Staatskasse an die Spezialfonds und Depots.)

Jahr

Verzinsliche Reskriptionen

Postcheck

Fr.

Fr.

Telegraphen- Versicherungsverwaltung kasse Fr.

Fr.

S. B. B.

Suva!

Spezialfonds und Depots

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

15,532,470

15,532,470

1913 . . .

--

--

42,455,833

98,455,833

--

--

65,333,992

191,898,992

--

--

74,891,378

336,895,907

--

75,523,809

442,898,902

--

100,747,100

529,407,766

--

121,794,706

556,840,400

--

149,821,294

461,455,124

1914 . . .

56,000,000

1915 . . .

105,500,000

21,065,000

1916 . . .

222,500,000

33,000,000

6,504,529

--

1917 . . .

319,400,000

40,000,000

7,975,093

-

1918 . . .

357,000,000

63,399,286

8,261,380

--

1919 . . .

360,000,000

74,000,000

1,045,694

1920 . . .

257,000,000

53,824,722

809,108

1921 . . .

187,950,000

43,977,966

1922 . . .

106,000,000

60,634,374

--

33,862,851

--

1923 . , .

145,040,000

31,420,971

--

41,107,568

--

1924 . . .

20,000,000

33,448,885

--

50,428,735

--

1925 . . .

31,000,000

42,133,841

--

58,297,913

38,895,331

~

67,183,597

1926 . . .

~ " "~

--

-- --

--

-- --

-- --

23,457,293

-- -- -- --

117,849,916

373,235,175

--

97,850,749

298,347,974

--

47,373,057

264,941,596

--

24,328,343

128,205,963

36,838,199

215,233

30,170,893

198,656,079

"

715,815

52,698,373

159,493,116

--

--

Tabelle L

Eidgenössische Staatsrechnung.

w 6

Mit den Nettoerträgren der Rechnungen von Post- und Telegraphenverwaltung und landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten (exklusive Getreideamt und Münzverwaltung).

Prozentuale Berechnung an: Einnahmen, im Jahre 1913 I. Ertrag der Kapitalien .

II. Allgemeine Verwaltung.

D Bundeskanzlei . . .

E . Bundesgericht . . .

F. Versicherungsgericht . .

III. Departemente.

A. Politisches Departement . .

B. Departement des Innern . .

C. Justiz- u. Polizeidepartement D. Militärdepartement . . . .

E. Finanz- und Zolldepartement F. Volkswirtschaftsdepartement G. Post- und Eisenbahndepartement

IV. Verschiedenes

. .

1914

1915

1916 11,25

6,50

7,29

11,79

0,04

0,05

0,05

0,0 1

0,08

0,08

0,09

0,08

1917

1918

1919

17,87

22,48

25,35

0,06 0,09

0,09

1921

1922

17,69

15,13

10,12

0,05

0,05

0,05

0,07

0,07

0,08

0,00 0,12

0,12

0,13

0,14

0,12

0,14

0,16

0,12

1920

1923

1924

1925

1926

7,98

7,20

7,03

7,42

0,05

0,04

0,04

0,04

0,04

0,08

0,07

0,07

0,05

0,05

0,00

0,00

0,00

0,00

0,13

0,13

0,11

0,11

0,09

0,09

0,00

0,03

0,43

0,76

0,(!ß

0,08

0,04

0,02

1,17

1,39

0,09

0,35

0,55

0,49

0,26

0,17

0,17

0,01

0,02

0,06

0,05

0,04

0,51

0,55

0,50

0,43

0,40

0,38

0,39

1,10

1.25

1,21

1,00

1,U

1,20

1,07

1,50

1,53

1,35

0,87

1,17

1,20

0,78

4,61

6,53

10,08

8,20

1,93

1,42

1,12

1,26

1,15

0,89

0,84

0,71

0,63

0,59

85,18

83,11

70,70

68,38

63,25

61,60

69,96

75,29

83,64

86,73

86,70

87,53

87,69

0,83

57,73

1,011

1,35

1,68

1,48

2,19

4,84

5,82

2.45

0,87

1,65

1,29

1,45

0,94

1,13

0,11

0,03

6,70

8,27

7,03

1,91

2,28

0,01

0,01

0,15

1,43

1,57

1,77

93,28

92,56

84,45

86,48

76,90

72,3i

80,81

88,03

90,06

92,4i

92,74

92,3i

0,02

3,62

5,09

5,06

0,28

0,15

0,18

0,01

100 % 100 %

100 %

2,15

100 % 100 °/o 100 %

71,58

79,13

2,95

3,06

100 °/o

3,04

1,6«

1,25

100 °/o 100 o/o 100 °/o 100 "/o 100°/o 100 °/o 100 °/o

~

^^^^^M

Ausgaben.

Im Jahre 1913

f. Tilgimg n. Verzinsung der Anleihen II. allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat B. Ständerat C. Bundesrat D. Bundeskanzlei E. Bundesgericht F. Eidg. Versicherungsgericht .

8,71

IV. Verschiedenes . .

V. Unvorhergesehenes . .

10.se

1915 18,86

1916

1917

1918

28,92

34,32

35,24

1919 37,69

1920

1921

1922

1923

1924

1925

1926

33,74

36,66

37,87

38,8i

39,4i

37,85

34,63

0,26

0,34

0,21

0,23

0,03

0 03

0,03

0,06

0,05

0,33

0,S9

0,27

Oso

0,25

0,33

0,27

0,31

0,29

0,28

0,04

0,03

0,08

0,03

0,04

0,06

0,04

0,04

0,03

0,03

0,13

0,18

0,13

0,12

0,09

0,10

0,07

0,08

0,41

0,44

0,40

0,43

0,15

0,52

0,52

0,51

0,41

0,39

0,35

0,34

0,32

0,29

0,58

0,58

0,59

0,57

0,42

0,42

0,35

0,33

0,28

0,27

0,28

0,28

0,28

0.26

0,14

0,12

0,10

0,11

0,10

0,10

0,09

1,25

1,41

1,19

1,13

1,09

1.05

1,00

0,95

1,49

III. Departemente.

A. Politisches Departement . .

B. Departement des Innern . .

C. Justiz- u. Polizeidepartement D . Militärdepartement . . . .

E. Finanz- und Zolldepartement F. Volkswirtschaftsdepartement G. Post- und Eisenbahndepartement

1914

1,47

1,42

1,45

1,15

1,43

0,06

'

0,06

1,1.

1,23

1,92

1,78

1,01

1,22

1,13

2,24

2,04

2,*1

2,19

2,38

2,20

1,93

17,06

16,60

13,97

11,06

,63

9,08

7,76

9,58

8,59

9,uo

9,48

9,34

9,30

7,7»

2,23

2,22

1,48

1,«

1,18

1,38

1,88

2,48

2,25

1,77

2,no

2,04

2,48

43,53

36,50

39,32

33,16

29,65

26,28

21,54

21,82

23,74

26,50

2,08

8,73

9,45

9,67

8,51

6,43

8,13

7,43

8,07

7,S8

25,13 7,13

7,24

26,36 /> 0,98

6,75

6,44

14,94

13,50

10,85

9,47

8,34

9,38

11,13

9,44

10,oi

11,94

11,06

10,57

10,84

17,09

0,57

6,65

2,77

1,93

0,45

7,80

9,73

10,54

6,85

1,77

0.28

0,26

0,26

0,24

88,23

86,86

79,88

67,40

55,69

6B,25

60,58

64,17

60,86

59,85

58,78

57,93

59,70

63,00

1,32

0,04

2,23

8,84

0,08

0,48

0,68

1,2»

1,15

1,13

1,40

1,34

0,19

0,21

0,11

1,57

^

100 «/o

100 °/o 100 % 100 o/o 100 °/o 100 °/o 100 % 100 °/o 100 % 100 %

100 °/0 100 %

27,81

26,83

1,42

100 % 100 °/o W> t-i -3

Eidgenössische Staatsrechnung,

Tabelle II.

00

Inklusive Bruttoerträge der landwirtschaftlichen Versuchsanstalten, Post- und Telegraphenverwaltung.

(Exklusive Getreideamt und Münzverwaltung.)

Prozentaale Berechnung an: Einnahmen, im Jahre 1913 1914 I. Ertrag der Kapitalien

1915

1916

1917

1918

1919

1920

1921

1923

1924

1925

1926

5,70

4,37

4,14

3,98

4,24

9,24

10,96

13,18

9,ia

0,08

0,02

0,02

0,03

0,03

0,03

0,02

0,03

0,02

0,02

0,0«

0,02 0.04

0,05

0,04

0,04

0,04

0,04

0,04

0,04,

0,08

0,03

0,00

0,00

0,00

0,04 0,00

0,07

0,06

2,25

3,02

Oo2

0,03 0 04

7,e,

1922

5,01

2,42

II. Allgemeine Verwaltung.

E. Bundesgericht F. Versicherungsgericht . . .

III. Departemente.

A. Politisches Departement . .

B. Departement des Innern . .

C. Justiz- u. Polizeidepartement D . Militärdepartement . . . .

E. Finanz- und Zoll département F. Volkswirtschaftsdepartement G. Post- und Eisenbahndepartement

IV. Verschiedenes

0 04

0,06

0,07

0,07

0,00

0,07

0,06

0,07

0,07

0,07

0,00

0,00

0,07

0,05

0,05

0,oa

0,02

0/17

0,34

0,03

0,03

0,01

0,05

0,19

0,32

0,28

0,15

0,08

0,01

0,01

0,03

0,02

0,02

0,60 0,26

0,69

0,09

0,27

0,Z8

0,23

0,22

0,22

0,2*

0,59 2,47

0,82

0,59

0,50

0,59

0,59

0,56

0,78

0,76

0,75

0,48

0,67

0,68

0,45

3,23

4,92

4,ji

1,00

0,C9

0,58

0,65

0,58

0,49

0,46

0,40

0,35

0,34

46,68

42,40

36,45

35,83

32,69

28,16

32,oi

37,40

46,19

47,43

49,78

49,55

50,17

1,14

0,70

0,83

1,04

0,97

46,97

50,49

50,86

50,78

97,52

97,67

94,24

92,90

52,58 88,05

0,00

0,01

1,77

1,13

v

100 °/o 100 °/o

100 %

36,ii

2,37

3,03

1,38

0,55

1,00

0,79

0,92

0,61

0,55

54,60

49,02

49,44

50,ii

44,63

45,31

43,32

44,20

43,,3

86,51

85,22

89,22

90,45

93,39

94,89

95,63

95,89

95,61

1,53

1,58

1,81

0,cs

0,16

2,47

w

0,84

0,08

0,10

100 °/o 100 °/o 100 % 100 °/o 100 °/o 100 °/o 100 °/o 100 % 100 °/o 100% 100 %

Ausgaben.

Im Jahre

I. Tilgung n. Verzinsung der Anleihen II. Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat B . Ständerat . . .

C. Bundesrat D. Bundeskanzlei E. Bundesgericht F. Eidg. Versicherungsgericht ,

III. Departemente.

A. Politisches Departement . .

B. Departement des Innern . .

C. Justiz- u. Polizeidepartement D . Militärdepartement . . . .

E. Finanz- und Zolldepartement F. Volkswirtschaftsdepartement 6. Post- und Eisenbahndepartement

IV. Verschiedenes V. Unvorhergesehenes

1913 4,77

1914 6,05

1915 10,38

1916 16,38

1917 21,30

1918 21,13

1919

1920

24,n

21,08

0 02

0,03

0,03

Oo3

0,32

0,26

0,24

0,21

0,18

0,1,

0,21

0,18

0.16

0,17

0,20 0,17

0,16

0,15

0,09

0,08

0,06

0,06

0,06

0,06

0,05

0,75

0,70

0,64

0,62

0,5,

0,56

1,29

1,41

1,30

5,56

6,53

5,33

1,1» 4,51

0,07

0,07

0,07

0,07

0,05

0,23

0,24

0,22

0,24

0,22

0,31

0,32

0,33

0,32

0,32

0,26

0,26

0,05

0,83

0,71

0,85

0,80

0,88

1,05

1,00

0,63

0,73

0,73

1,40

1,2,

1,38

7,69

6,26

5,35

5,45

4,90

5,99

5,36

6,1, l,ii

0,8.

1,22

1,23 20,33

21,65

0,85

0,73

0,82

1,19

1,55

1,40

18,78 4,62

18,40

15,76

13,78

13,64

14,81

4,,s

5,27

5,27

3,99

4,87

4,75

5,04

4,60

8,32

7,66

5,53

5,18

5,68

7,12

5,99

6,33

45,38

47,87

6,05 46,29

44,39

38,22

44,71

42,25

44,01

41,80

93,55

92,40

88,8i

81,5»

72,49

77,97

74,78

77,6J

75,57

0,86

0,73

0,03

1,2,

5,49

0,05

0,42

0,81

0,31

Ol5

0,04

0,02

23,86

20,06

0,04

0,19

Oo2

9,S5

21,70

0 14

0 17

0,02

0,69

23,33

Oo2

0,20

0,02

9,36

22,80

1926

0,2

0,16

0,02

0,63

0,18

1925

Oo2

0,17

0,02

0,78

23,6o

1924

Ol4

0,15

0,02

0,82

1923

0,02

0,16

0,02

0,82

22,87

1922

0,02

0,18

0,23

1921

15,66

1,1« 15,60

1,2,

1,4*

1)55

15,61

15,95

15,54

4,26

4,,,

3,87

3,73

6,57

6,34

6,30

9,97

38,7i

41,36

40,87

42,73

42,14

74,99

75,8)1

75,10

76,90

78,56

0,71

0,67

0,83

0,77

0,07

0,12

0,06

4,44 7,52

| 0,82

100 «/o 100 "/a 100 % 100 ·/. 100 % 100 % 100 °/o 100 "/o 100 % 100 o/o 100 o/o 100% 100 % 100 %

ta t-i

co

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1926 bis zum 30.

September 1927. (Vom 1. Oktober 1927.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1927

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.10.1927

Date Data Seite

302-319

Page Pagina Ref. No

10 030 178

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.