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Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken.

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist eine neue, bereinigte Ausgabe der Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken erschienen.

Die Broschüre enthält: das Bundesgesetz vom 18. Juni 1914 mit den durch die Bundesgesetze vom 17. Juni 1919 und 31. März 1922 herbeigeführten Abänderungen; die Vollziehungsverordnung vom 3. Oktober 1919 mit den durch Bundesratsbeschluss vom 7. September 1923 herbeigeführten Abänderungen, sowie die neubearbeiteten 21 Beilagen (u. a. Verzeichnis der kantonalen Feiertage, graphische Tabellen betreifend Schichtenbetrieb").

Diese Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Lieferung von Uniformtüchern.

Die eidgenössische Zollverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die nachstehend bezeichneten, im Jahre 1928 zu liefernden Tücher für Grenzwächter- und Aufseheruniformen : Bedarf Bedarf

m

Tuchgattung Tuchgattung

BreiteLinnert Minimalgewicht d e n e i s t e n n p e r mm

cm

g

3000 Manteltuch mit Strich, feldgrau 140 760 1500 Waffenrocktuc mit Strich, feldgrau 140 760 2500 Hosentuch (Diagonal), feldgrau 140 830 1500 Sommerblusenstoff aus Kammgarn-Streichgarn, feldgrau 140 500 800 Winterjackentuch mit Strich, dunkelblau . . . .

140 760 500 Hosentuch (Diagonal), dunkelblau 140 830 500 Sommerloden, dunkelblau 140 450 Die Tücher müssen den bei der Oberzolldirektion deponierten Normalmuster entsprechen und unterliegen vor der Ablieferung der vorschriftsgemässen Kontrolle.

Eine Stoffmusterkollektion und die Lieferungsbedingungen können bei unserer Materialverwaltung in Bern bezogen werden.

Schweizerische Fabrikanten, die sich an dieser Konkurrenz zu beteiligen wünschen, wollen ihre Eingaben verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Zolltücher" versehen, bis zum 31. August 1927 an die Oberzolldirektion in Bern einreichen.

Gleichzeitig sind Angebotmuster von zirka 20 m Lange franko Domizil einzusenden.

Die Bewerber konkurrieren nach der Qualität der eingegebenen Angebotmuster.

Die Erreichung der in den Probevorschriften aufgestellten Mindestzahlen begründet somit noch keinen Anspruch auf einen Lieferungsauftrag. Im Falle der Erteilung eines Auftrages werden die Angebotmuster zurückbehalten und dienen als Gegenmuster bei der Kontrolle der Lieferungen.

Bern, den 11. Juli 1927.

Eidg. Oberzolldirektion.

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Ausschreibung über

die Ausführung der Grundbuchvermessung nach der photogrammetrischen Methode des Gebietes Val di Colla (rechte Seite) -- Val di Sertena -- Val di Carteggio, mit zirka 4500 ha, im Kanton Tessin.

Es wird hiermit Konkurrenz eröffnet über die Ausführung der oben erwähnten Vermessungsarbeiten nach den geltenden eidgenössischen und kantonalen Vorschriften betreffend die Grundbuchvermessungen. Die Vertragsbedingungen liegen zur Einsicht offen auf dem Bureau des eidgenössischen Vermessungsinspektors (Bundeshaus, Westbau) und des kantonalen Grundbuchamtes iu Bellinzona (Regierungsgebäude).

Grundbuchgeometer, die in der Lage sind, stereophotogrammetrisehe Arbeiten auszuführen, sind gebeten, ihre Offerten verschlossen mit der Aufschrift ,,Photogrammetrische Grundbuchvermessung im Val di Colla, Tessin" bis spätestens den 3. August 1927 beim eidgenössischen Vermessungsinspektor einzureichen.

Die Vergebung erfolgt im Sinne von Art. 22 der eidgenössischen Verordnung betreffend die Grundbuchvermessungen, vom 30. Dezember 1924, durch das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Verständigung mit den zuständigen Behörden des Kantons Tessin.

B e r n , den 16. Juli 1927.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement: Häberlin.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1927

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.07.1927

Date Data Seite

71-72

Page Pagina Ref. No

10 030 104

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