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Schweizerisches Bundesblatt.

47. Jahrgang. I.

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Nr. 4.

23. Januar

1895.

aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates.

(Vom 15. Januar 1895.)

Die eidgenössischen Beamten und Bediensteten im Kanton Genf wollen eine Caisse de retraite für die eidgenössischen Angestellten im Kanton Genf gründen und senden ihre zu diesem Zwecke entworfenen Statuten dem Bundesrate zur Prüfung ein. Sie erwarten vom Bundesrat nicht nur einen Beitrag, sondern es soll durch diese Behörde offenbar stillschweigend oder ausdrücklich das Obligatorium für die vom 1. Januar 1895 an in den eidgenössischen Dienst Tretenden ausgesprochen und gestattet werden, daß die Kassiere der eidgenössischen Administration dieses Obligatorium mittelst Besoldungsabzügen zu Händen der Caisse de retraite durchführen.

Da bei Octroyierung eines solchen Obligatoriums der Bundesrat gegenüber den künftig im Kanton Genf in den eidgenössischen Dienst Tretenden eine große Verantwortung übernehmen würde, so hat er durch das Versicherungsamt eine technische Prüfung des Projektes vornehmen lassen. Nach Einsichtnahme dieses Gutachtens hat der Bundesrat, in Betracht: 1. daß das vorgelegte Projekt einer Caisse de retraite für die eidgenössischen Beamten und Bediensteten im Kanton Genf der technischen Grundlagen entbehrt und daher keine Garantien für die Zukunft bietet, daß dasselbe im Gegenteil die zukünftigen Mitglieder, welche zum Eintritt gezwungen werden sollen, ungünstiger stellt, als die gegenwärtigen; 2. daß kein Gesetz den Bundesrat ermächtigt, für eine Klasse von Bürgern eine bestimmte Alters- und Invalidenkasse vorzuschreiben ; 3. daß übrigens bereits eine technisch richtig rechnende und von der Bundesversammlung subventionierte Kasse besteht, Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. I.

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welche in der Hauptsache denselben Zweck verfolgt und auch bereits das Studium der ihr noch fehlenden Invaliditätsversicherung an die Hand genommen hat, beschlossen, die vorgelegten Statuten einer Caisse de retraite für die eidgenössischen Beamten und Bediensteten im Kanton Genf nicht zu genehmigen.

(Vom 18. Januar 1895.)

Herr Oberst Jean d e M o n t m o l l i n in Neuenburg wird auf sein Gesuch vom Kommando der III. Infanteriebrigade, Landwehr, enthoben und zum Landsturm versetzt.

Der Bundesrat hat beschlossen : 1. Der in Art. 7 des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden vom 24. Juni 1892 vorgeschriebenen Verrechnung des Ertrages der Patenttaxen mit den Kantonen wie im verflossenen Jahre auch fernerhin die Zahlen der Wohnbevölkerung zu Grunde zu legen.

2. Die Gesamtkosten der Ausweiskarten und Abrechnungsformulare inklusive Porto bei der Abrechnung mit den Kantonen von der Gesamteinnahme an Patenttaxen vorweg zu nehmen, so daß die Kantone an diesen Kosten wie an den Einnahmen im Verhältnis ihrer Bevölkerung partizipieren.

Die im Jahre 1895 vom eidgenössischen statistischen Bureau auszuführenden Arbeiten sind wie folgt festgesetzt worden: 1. Bewegung der Bevölkerung in der Schweiz im Jahre 1894 mit Einschluß der Ehescheidungen.

2. Vergleichende Zusammenstellung der Bewegung der Bevölkerung in der Schweiz von 1871--1890.

3. Sanitarisch-demographisches Wochenbulletin pro 1895.

4. Statistik der Bewegung der Gefänanisbevölkerung in der Schweiz während des Jahres 1894.

5. Monatsbulletin über den Bestand und die Bewegung der Gefängnisbevölkerung.

6. Statistik über den Bestand und die Bewegung der Bevölkerung in den öffentlichen und privaten Irrenanstalten in den Jahren 1893 und 1894.

7. Quartalbulletin über den Bestand und die Bewegung der Bevölkerung in den Irrenanstalten pro 1895.

8. Pädagogische Prüfung bei der Rekrutierung im Herbste 1894,,

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9. Ergebnisse der ärztlichen Rekrutenuntersuchungen im Herbste 1892 und 1893.

10. Statistisches Jahrbuch pro 1895.

11. Statistik der in den Jahren 1893 und 1894 in der Sehwei/, vorgekommenen Brandfälle.

12. Vollendung des schweizerischen Ortschaftenverzeichnisses.

13. Bibliographie der Schweiz.

14. Zeitungsausschnitte.

15. Militärstatistische Arbeiten.

16. Redaktion der Zeitschrift für schweizerische Statistik.

17. Graphische Tabellen für die Ausstellung in Genf.

18. Vorbereitung der Viehzählung.

19. (Eventuell) Vorbereitung der Volkszählung.

(Vom 22. Januar 1895.)

Das bei der Infanterie gebräuchliche Abzeichen für gute Schützen wird auch für die Genietruppen, jedoch in Gold statt in Silber, eingeführt.

Dem durch die Planvarianten vom 12. November und 21. Dezember 1894 modifizierten allgemeinen Bauprojekt der Schweiz.

Seethalbahn für die Linie Lenzburg-Wildegg, vom 12. Juli 1894, wird die Genehmigung unter .einigen Bedingungen erteilt.

Zum Übersetzer und Hülfssekretär des Centralamtes fUr den internationalen Eisenbahntransport wird Herr Henri Louis E t i e n n e , von Tramelan (Bern), gewählt.

"Wahlen.

(Vom 18. Januar 1895.)

Militärdepartement.

Kanzlist und Verwaltungsorfizier des Kriegskommissariates in Thuu: Herr Verwaltungslieutenant Henri Marchand, von La Sarraz.

Abwart und Kanzleigehillfe: ,, Hans Bader, von Thun, bisheriger Abwart.

88 Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter und Briefträger in Bonfol : Herr Peter Bourgnon, von und in Bonfol.

(Vom 22. Januar 1895.)

Finanz- und

Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Gehülfen:

Herr Henny, Alphonse, von Blumensteio.

,, Lämmlin, Hans, von Ferenbalm.

,, Tripet, Arnold, von Chezard und St. Martin.

,, Chapuis, Charles Isaac, von Carouge (Waadt).

^ Hauser, Heinrich, von Lauenen.

,, Thiessing, John, von Bern.

Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

Erster Gehülfe der Abteilung Rechnungswesen und Statistik :

Herr Johann Gottfried Rathgeb, von Dietlikon, gewesener Betriebsehef der Bödelibahn.

Postverwaltung.

Postcommis in Zürich 6 : Herr Georg Blumer, von Engi (Glarus).

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Bonfol: Herr Pierre Bourgnon, von und in Bonfol.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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Jahr

1895

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.01.1895

Date Data Seite

85-88

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