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Bern, den 15. Juni 1927.

Band I

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Bundesblêiii

79. Jahrgang.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, IO Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Posttestellnngsgebuhr.

Einrtlckungsgebttlir : 50 Happen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inaerate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Ergänzung der eidgenössischen Waffenfabrik in Bern.

(Vom 7. Juni 1927.)

In der Botschaft des Bundesrates vom 22. Januar 1924, auf welche hin durch Bundesbeschluss vom 21. Juni 1924 ein Kredit für das Magazingebäude mit Optikerwerkstätte der eidgenössischen Waffenfabrik auf dem hintern Wyler bei Bern bewilligt wurde, war darauf hingewiesen worden, dass diese Anstalt noch durch weitere Bauten werde ergänzt werden müssen. Als solche wurden nach damaliger Beurteilung der Verhältnisse aufgeführt : der Bau eines Versuchs-Schiessstandes, die Vergrösserung des Kesselhauses mit Erweiterung der Kesselanlage durch Anschaffung von Reservedampfkeaseln und die Aufstellung von Baracken für Unterbringung von Material.

Für diese ergänzenden baulichen Massnahmen wurde ein Kreditbegehren in einer spätem Botschaft in Aussicht gestellt. Die auf Grund der seitherigen Erfahrungen im Betriebe der Waffenfabrik fortgesetzte Prüfung der Angelegenheit hat zunächst bestätigt, dass die Einrichtung eines Versuchs-Schiessstandes nach wie vor dringend notwendig ist. Dagegen konnte das Projekt betreffend Vergrösserung des Kesselhauses gegenüber dem frühern beträchtlich eingeschränkt und es kann ferner auf die projektierte Aufstellung von Baracken ganz verzichtet werden. Anderseits hat sich dafür aus dieser Prüfung als besonderes Bedürfnis des Betriebes der Umbau des Büchsenmachergebäudes mit Aufbau für einen Wasch- und Ankleideraum ergeben. Nach dieser Abklärung des Bauprogramms sind die Pläne und Kostenberechnungen von der Direktion der eidgenössischen Bauten aufgestellt worden. Wir gehen gestützt hierauf zur Begründung der einzelnen Bauvorhaben über.

L Erweiterung der Schiessplatzanlage und Landerwerb.

a. Die Schiessstände, über welche die Waffenfabrik verfügt, nämlich der Gewehrschiessstand mit Schussdistanz 300 m und der PistolenBundesblatt. 79. Jahrg. Bd. I.

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742 schiessstand mit Distanz 50 m, dienen zum Einschiessen von fertigen Waffen (d. h. zum Erschiessen der Treffpunktlage und zur Kontrolle der Präzision) und sind durch diesen Tätigkeitszweig der Fabrik stets vollauf in Anspruch genommen. Dagegen fehlt eine besondere Anlage für alle die vielen und mannigfachen Schiessversuche, deren Vornahme ebenfalls zu den Aufgaben der Waffenfabrik gehört, nämlich Versuche zur Feststellung des Verhaltens der Munition in den verschiedenen Arten von Waffen, zur Durchführung von Dauerschiessen, um die Funktionssicherheit von Verschlussteilen und die Qualität des Laufmaterials erproben zu können, Versuche mit Schall- und Scheindämpfern, auf welchem Gebiete stets viele Neuerungen zu erproben sind, Versuche zur Erprobung von Blindschiessapparaten zu den schnellschiessenden Waffen, Steuerungsversuche mit Waffen für die Armierung von Flugzeugen und andere mehr.

Alle diese Schiessversuche und auch das Anschiessen zur Abnahme der leichten Maschinengewehre (L. M. G.) muss die Waffenfabrik mangels eines besondern Standes heute vor dem Pistolenstande, und zwar quer zu dessen Schusslinie, vornehmen, wobei zudem nur auf eine Entfernung von zirka 5 m geschossen werden kann. Die Notwendigkeit der Beseitigung dieses unhaltbaren und insbesondere auch gefährlichen Zustandes ist offensichtlich. Unmittelbar nordwestlich längs dem Pistolenstande läuft die Eigentumsgrenze, gegen welche bei den Schiessversuchen geschossen wird, und wenn auch dabei gegen die auf dieser Grenze befindliche Schmalseite des Geschosswalles des ehemaligen Vereins-Schiessplatzes Wyler geschossen und jede mögliche Vorsichtsmassnahme angewandt wird, so bleibt doch die Gefährdung des Publikums jenseits der Fabrikgrenze bestehen. Bei automatischen Handfeuerwaffen namentlich lässt sich nicht vermeiden, dass gelegentlich ein Schuss ungewollt ausgelöst wird und den Kugelfang überfliegt; da sich sehr häufig Leute, namentlich Kinder, auf besagtem Damme oder sonst in der Nähe der Fabrikliegenschaft aufhalten, musste man stets auf ein Unglück gefasst sein. Die Schüsse können aber auch weiter gehen und an entfernteren Orten Schaden anrichten. Andererseits ist das Personal der Waffenfabrik bei diesen Schiessversuchen selbst gefährdet ; da diese, wie gesagt, auf ganz kurze Distanz beschränkt sind, so kommt es öfters vor,
dass Splitter auf die Schiessenden zurückfliegen, und die nicht immer vermeidbare gleichzeitige Benützung des Pistolenstandes birgt der sich kreuzenden Schusslinien wegen ebenfalls die Möglichkeit eines Unfalles in sich.

Wir haben uns deshalb entschlossen, mit der Erstellung einer besondern Anlage für das Versuchsschiessen nicht mehr länger zuzuwarten.

Dieselbe soll neben dem Gewehr- nnd dem Pistolenschiessstande zu stehen kommen, mit zwei getrennten Schusslinien von 50 m und 100 m, die sich in gleicher nordöstlicher Kichtung wie die bestehenden Schusslinien fortsetzen, mit je einem Schiessstande und einem gemeinschaftlichen Scheibenstande. Jeder der beiden projektierten Schiessstände soll so ein-

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gerichtet werden, dass sowohl aus geschlossenem Räume als auch aüsserhalb, aber unter Dach, geschossen werden kann, während bis jetzt das mit den Versuchsschiessen beschäftigte Personal ohne Schutz gegen schlechte Witterung und Kälte war. Im 100 m Schiessstand ist der notige Raum für ein Munitionslager vorgesehen. Der Scheibenstand kommt ganz ausserhalb der bisherigen Fabrikgrenze zu stehen.

Die Baukosten der Erweiterung der Schiessanlage sind veranschlagt : Schiessstand auf 100 m Distanz . . . Fr. 32,200 Zugang für die Zeiger ,, 1,600 Schiessstand auf 50 m Distanz . . . .

,, 32,700 Scheibenstand ,, 38,700 Kanalisations- und Umgebungsarbeiten .

,, 16,100 Installationen ,, 9,800 Unvorhergesehenes ,, 3,000 Fr. 134,100 b. Die Erstellung dieser Anlage auf dem bisherigen Gebiet der Waffenfabrik ist nicht möglich; es muss daher eine Erweiterung desselben stattfinden. Dabei wird für die Schiessanlage selbst das der Burgergemeinde Bern in der nordöstlichen Schussrichtung gehörende Land benötigt, in genügender Tiefe, um den Scheibenstand zu erstellen und um hinter ihm aus Sicherungsgründen über den nötigen Raum zu verfügen.

Die Erwerbung bloss eines Landstreifens für die Schiessanlage allein würde jedoch nicht genügen, um der Waffenfabrik die bis jetzt fehlende Raumfreiheit gegen den Wylerwald zu, auf welcher Seite sie sehr eingeengt war, zu verschaffen. Es musste deshalb auf die Erwerbung der ganzen dortigen Einbuchtung gegen den Wald zu, also auch des Landes zu beiden Seiten der Schussrichtung, Bedacht genommen werden. Wir haben daher diesen Landabschnitt mit einem kleinen Streifen Wald durch Kaufvertrag von der Burgergemeinde Bern erworben, worüber die nachstehende Aufstellung die Angaben betreffend Flächeninhalt und Preise gibt. Da wir es unbedingt nicht darauf ankommen lassen durften, dass dieses, zur Arrondierung der Fabrik benötigte Land (eine Ausdehnung nach der entgegengesetzten Stadtseite ist sowieso ausgeschlossen) in andere Hände gelangt, so haben wir in der Annahme, dass unsere vorsorgliche Massnahme Ihre Billigung finden wird, die daherige Ausgabe vorschussweise verfügt.

Eine weitere Vergrösserung des Grundbesitzes der Waffenfabrik wird durch folgende Tatsachen nötig gemacht: Bis vor kurzem befand sich unmittelbar jenseits des 300 m Gewehr-Schiessstandes und des Pistolenstandes,
d. h. nordwestlich derselben, der Vereinsschiessplatz Wyler, mit seinem unserer Grenze entlang verlaufenden Längswalle und dem zum letztern senkrecht liegenden hohen Querwalle (Kugelfang). Dieser Vereinsschiessplatz ist im Jahre 1926 aufgegeben worden und sein Gebiet da-

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durch frei geworden ; es soll zur Überbauung mit Wohnhäusern, Fabriken usw. verwendet werden. Dass eine solche neue Nachbarschaft in zu grosser Nähe der Waffenfabrik und insbesondere ihrer Schiessanlagen zu mannigfachen Übelständen führen müsste, ist unzweifelhaft. Es gilt deshalb, denselben so gut als möglich vorzubeugen. Zu diesem Behufe haben wir mit der Einwohnergemeinde Bern als Eigentümerin des frühern Schiessplatzes Wyler die Erwerbung des Längswalles und des Querwalles zu den nachstehenden Preisen vereinbart, wodurch die Waffenfabrik ebenfalls nach dieser Seite hin wenigstens einigermassen Raumfreiheit erhält.

Der Kreditbedarf für diese Landerwerbungen setzt sich wie folgt zusammen : Burgergemeinde Bern.

Wald . ca. 6,100 m 3 à Fr. 3 Fr. 18,300 Holzbestand ca.

,, 6,150 In 50 m Abstand vom Walde . . ca. 11,350 m 2 à Fr. 5 ,, 56,750 Ausserhalb dieser Zone . . . . ,, 2,150 m 2 ,, ,, 8 ,, 17,200 ca. 19,600m 2 Fertigungs- und Vermessungskosten Versetzen und Neuerstellen der Umzäunung Aufrundung

Fr. 98,400 ,, 4,000 ,, 14,000 ,, 6,600

Totalkosten des Landankaufs von der Burgergemeinde Bern

Fr. 123,000

Einwohnergerneinde Bern.

Längswall ca. 4600 m 2 à Fr. l Fr. 4,600 Querwall ,, 1150 m 2 ,, ,, 8 ,, 9,200 ,, ,, 6200 m 2 ,, ,, 5 ,, 31,000 Fertigungs- und Vermessungskosten ,, 1,200 Versetzen und Neuerstellen der Umzäunung ,, 5,200 Aufrundung ,, 3,800 Totalkosten des Landankaufs von der Einwohnergemeinde Bern

Fr. 55,000

Diese Preise können als angemessen bezeichnet werden. Die besagten Landerwerbungen haben sich uns durch die Sorge für die Interessen der Waffenfabrik aufgedrängt, die dringend erheischen, dass dieser Anstalt für die Zukunft diejenige räumliche Ausdehnung gesichert wird, die ihr nach den örtlichen Verhältnissen zu erreichen jetzt noch möglich ist.

II. Yergrösserung des Kesselhauses für die Laufbüchserei und Schmiede.

Im frühern Projekt für die Vergrösserung des Kesselhauses war die Erweiterung der Kesselanlage durch Anschaffung von Reservedampfkesselu vorgesehen. Die daherigen Kosten hätten sich einschliesslich Lieferung

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und Einbau eines neuen Hochdruckdampfkessels, Abbruch des alten und Erstellung eines neuen Hoehkamins, belaufen auf Fr. 111,800. Wegen Einsturzgefahr hat seither im Sommer 1926 das alte Hochkamin abgebrochen werden müssen ; der Neuaufbau ist zu Lasten eines Nachtragskredites erfolgt ; die Erstellung eines neuen Kamins wird dadurch hinfällig.

Bei dem fortgesetzten Studium der Neuorganisation des Werkstättebetriebes der Waffenfabrik hat es sich nun ergeben, dass sich das Waschen und Entfetten der Arbeitsstücke einfacher gestaltet, wenn dies nicht mehr in einer zentralen Wäscherei vorgenommen wird, sondern wenn speziell für diesen Zweck in jedem Maschinenraum l--2 Materialwaschgefässe mit elektrischem Heisswasser-Boiler aufgestellt werden. Damit können die jetzigen vielen Gänge durch die Werkstätten und der Hin- und Hertransport der Bestandteile ganz wesentlich eingeschränkt werden. Der Dampfverbrauch wird alsdann erheblich geringer, so dass auf die frühere Forderung der Vergrösserung der Hochdruckkesselanlage verzichtet werden kann.

Die für die einzelnen Arbeitsräume erforderlichen Heisswasser-Boiler, welche auf ca. Fr. 7000 zu stehen kommen werden, können zu Lasten des Betriebes der Fabrik angeschafft werden.

Die Vergrösserung des Kesselhauses kann demnach gegenüber dem ersten Projekt in stark vermindertem Umfange erfolgen, weil im geplanten Anbau nurmehr die Schmiede und die Laufbüchserei untergebracht werden v müssen.

Sämtliche Werkstätten der Waffenfabrik sind in der Neuanlage auf dem hintern Wyler untergebracht. Einzig die Schmiede musste noch in der alten Fabrik belassen werden. Die Verlegung derselben ist bisher zugunsten dringlicherer Bauten immer wieder zurückgestellt worden. Auf die Schmiede und den grossen mechanischen Hammer kann aber die neue Fabrik keineswegs verzichten. Auch müssen die Schmiedestücke stets hin und her, d. h. vpn der neuen in die ca. l km entfernte alte Fabrik und umgekehrt transportiert werden, so dass die Verlegung der Schmiede auch mit Rücksicht auf diesen zurzeit bestehenden Nachteil notwendig ist.

Mit Bezug auf die Laufbüchserei hat die Erfahrung bei den bisherigen militärischen Kursen gezeigt, dass alljährlich mit einem Ersatz von zirka 3000 Läufen für das L. M. G. und von zirka 600 Läufen für das schwere Maschinengewehr zu rechnen ist. Da der Laufersatz,
wenn er durch ganz neu erstellte Läufe erfolgen muss, sehr kostspielig ist, soll ein Verfahren eingeführt werden, um mit dessen Hilfe die Läufe durch blosses Ausbüchsen wieder gebrauchsfähig zu machen. Vorarbeiten hierfür sind im Gange.

Für die Aufstellung von entsprechenden Maschinen und eines Glühofens sind geeignete Räumlichkeiten erforderlich, die sich am besten und billigsten im vorgeschlagenen Anbau an das Kesselhaus schaffen lassen.

Die Kosten für die Erweiterung des Kesselhauses zur Unterbringung der Schmiede und der Laufbüchserei sind auf Fr. 39,000 veranschlagt.

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III. Umbau des Büchsenmachergebäudes und IT. Anbau eines Wasch- und Ankleideraumes.

Dieses Gebäude war, wie seine Bezeichnung angibt, bei der Anlage der neuen Wafienfabrik zur Aufnahme der Kurse für die militärische Fachausbildung der Büchsenmacher bestimmt worden, und es haben diese Kurse hierauf in demselben stattgefunden bis sie, und zwar von 1926 hinweg, vollständig wieder in die alte Waffenfabrik zurückverlegt werden mussten. Mit der zunehmenden Verwendung der Maschinengewehre werden nämlich mehr Büchsenmacher für das Heer ausgebildet, so dass besagte Kurse an Ausdehnung zunahmen. Andererseits konnte das Büchsenmachergebäude immer weniger für seinen ursprünglichen Zweck verwendet werden, weil namentlich seit Einführung des leichten Maschinengewehrs (L. M. G.)

die Tätigkeit der Waffenfabrik zugenommen hat und diese, soweit möglich, in der neuen Anlage vereinigt werden muss. Deshalb wurde die Montage des L. M. G. in das Büchsenmachergebäude verlegt, das nun ausschliesslich Fabrikationsgebäude geworden ist.

Nachdem mit den Arbeiten am L. M. G. in diesen Räumen begonnen worden war, erwiesen sich diese als unzureichend, indem verschiedene Fabrikationszweige, so namentlich das Montieren der Patronenmagazine, viel mehr Platz erforderten als vorausgesehen werden konnte, und weil überdies infolge vermehrter Gewehrlieferungen auch noch ein Teil der Schäfterei dorthin verlegt werden musste. Um so weniger konnte bis jetzt die beabsichtigte Vereinigung der Montage sämtlicher Handfeuerwaffen (d. h. Gewehre inkl. L. M. G, Karabiner, Pistolen und Revolver) und der schweren Maschinengewehre im Büchsenmachergebäude ausgeführt werden, obschon diese Vereinigung unter einem Meister behufs Erzielung eines möglichst übersichtlichen und wirtschaftlichen Betriebes unbedingt anzustreben ist. Schon aus diesem Grunde sollte dem allgemein bestehenden Platzmangel durch Ausbau des Büchsenmachergebäudes abgeholfen werden.

Der Ausbau dieses Gebäudes wird aber noch aus folgenden andern Gründen zu einem dringenden Bedürfnis: Die einzelnen Untergruppen des gesamten Betriebes der Waffenfabrik sind dermalen so zusammengesetzt, dass sie den heutigen Anforderungen, welche an eine zweckmässige Betriebseinteilung gestellt werden müssen, nicht entsprechen. Die jetzigen Zustände müssen in der Weise verbessert werden, dass man die
gleichartigen Arbeitsmaschinen und Betriebszweige vereinigt zu je einer grossen Fräserei, einer Dreherei, einer Lehren- und Werkzeugmacherei, einer Montageabteilung und einer Versuchswerkstätte.

In einzelnen Werkstätten stehen heute die Werkzeugmaschinen auch viel zu eng ineinander ; bei einer Umgruppierung müssen daher diese Maschinen besser auseinandergezogen, vorteilhafter und auch unfalltechnisch günstiger aufgestellt werden, d. h. es muss eine örtlich günstigere Zusammenfassung der Arbeitszweige geschaffen werden.

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, , Diese Umstellung des Betriebes ist aber, da sie mehr Platz erfordert, in den jetzt verfügbaren Lokalen der Waffenfabrik nicht möglich, sondern sie wird erst durchführbar, wenn mehr Raum geschaffen wird. Letzteres soll nun durch den Umbau des Büchsenmachergebäudes geschehen, der so berechnet ist, dass daselbst ausser der Montage der Waffen auch noch die dazugehörenden Arbeiten, wie namentlich die Lauf frischerei, die Zieherei sowie die Scbäfterei untergebracht werden können, wodurch dann in den andern Gebäuden seinerseits Raum für die Reorganisation des Betriebes frei wird.

Um nun das Büchsenmachergebäude den angeführten Zwecken dienstbar zu machen, müssen daselbst Arbeitsplätze für rund 70 Mann neu gewonnen werden. Hierfür ist ein Ausbau des Dachstockes vorgesehen, mit einem Arbeitsraume von zirka 400 m 2 Grundfläche, in welchem die Werkbänke und sonstigen Einrichtungen untergebracht werden können.

Zu dieser baulichen Massnahme gehört ein Anbau für das Treppenhaus, die Aborte und den Aufzug. Schliesslich bedingt der Ausbau des Büchsenmachergebàudes zu einem grossern Fabrikationsgebäude noch die Erstellung von Wasch- und Ankleideräumen, die bis jetzt dort ganz fehlten, aus hygienischen Gründen aber notig sind. Zu diesem Behufe ist ein Aufbau auf dem nebenan schon bestehenden Kohlenschuppen projektiert, mit überdeckter Verbindung zum Büchsenmachergebäude.

' Die Kosten sind wie folgt veranschlagt: Umbau des Büchsenmachergebäudes .

Wasch- und Ankleideräume

.

Fr. 162,400 ,, 42,600

Mit den in dieser Botschaft vorgesehenen baulichen Massnahmen und Landerwerbungen kann die Ausgestaltung der Waffenfabrik, soweit es die inzwischen gesammelten mehrjährigen Erfahrungen und die Beurteilung der Verhältnisse übersehen lassen, als in der Hauptsache abgeschlossen betrachtet werden. Was dann einzig noch fehlen wird, ist ein richtiger Speiseraum, der über kurz oder lang, wenn auch nur in beschränktem Ausmasse, wird erstellt werden müssen. Die Notwendigkeit anderweitiger Neu- oder Umbauten ist dagegen, wie gesagt, nicht mehr anzunehmen, es sei denn, dass nicht voraussehbare, unerwartete Anforderungen an die Fabrik solche mit der Zeit bedingen würden.

Die Ausgaben für die vorgeschlagene Ergänzung der Waffenfabrik betragen insgesamt : Landerwerb Fr. 178,000 Schiessplatzanlage ,, 134,100 Vergrösserung des K e s s e l h a u s e s . . . . ,, 39,000 Umbau des Büchsenmachergebäudes . . ,, 162,400 Aufbau mit Wasch- und Ankleideraum . ,, 42,600 Der von uns nachgesuchte Kredit beträgt somit . Fr. 556,100

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Wir beehren uns daher, Ihnen die Annahme des nachstehend entworfenen Bundesbeschlusses zu empfehlen.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 7. Juni 1927.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Bundeskanzler : Kaeslin.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Ergänzung der Waffenfabrik in Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 7. Juni 1927, beschliesst: 1. Für die Ergänzung der "Waffenfabrik auf dem hintern Wyler in Bern wird ein Kredit von Fr. 556,100 bewilligt.

2. Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Ergänzung der eidgenössischen Waffenfabrik in Bern. (Vom 7. Juni 1927.)

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1927

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15.06.1927

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