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Schweizerisches Bundesblatt.

6l. Jahrgang,

n.

N» 18

5. Mai 1909.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & Oie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Neubewaffnung der gewehrtragenden Truppen.

(Vom

27. April 1909.)

Tit.

Das jetzige 7,6 mm Infanteriegewehr wurde 1889 in Ersatz des vom Jahr 1869 datierenden 10,4 mm Vetterli-Gewehres eingeführt. Seine Konstruktion wurde einige Jahre später durch Verkürzung des Verschlusses, sowie Verlegung der Verschlusswarzen gegen das Patronenlager hin erheblich verbessert, und es sind dann alle von 1896 ab neu angefertigten. Infanteriegewehre als Modell 89/96 dementsprechend ausgeführt worden.

Das Kurzgewehr, welches bei den Radfahrern, der Fussartillerie, den Festungstruppen und zum Teil beim Genie verwendet wird, wurde 1900 eingeführt, und es entspricht dessen Konstruktion, vom Magazin, das nur 6 Patronen enthält, abge sehen, im Prinzip dem obgenannten Modell 89/96. Das gleiche gilt vom jetzigen Kavalleriekarabiner, der im Jahre 1905 in Ersatz des Mannlicher-Karabiners Ord. 1893 zur Einführung gelangte.

Die Patrone zu diesen drei Gewehrtypen, mit der gleichzeitig das sogenannte rauchschwache Pulver bei uns erstmals zur Anwendung gelangte, wurde 1890 als Ordonnanz erklärt.

Diese Bewaffnung war bis vor kurzem derjenigen unserer Nachbarstaaten mindestens ebenbürtig, insbesondere was die Treffgenauigkeit anbetrifft. Nun haben aber Frankreich und Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. II.

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Deutschland in den letzten Jahren neue, viel leistungsfähigere Patronen eingeführt und ihre Gewehre dazu aptiert, und es werden wohl auch die ändern Staaten nicht lange zurückbleiben.

Die grössere Leistungsfähigkeit dieser neuen Patronen besteht darin, dass das Geschoss, welches eine lange, sehr schlanke Spitze hat und eine viel grössere Anfangsgeschwindigkeit erhält als das bisherige, auf den wichtigsten Gefechtsdistanzen eine wesentlich gestrecktere Flugbahn und auch grössere Durchschlagskraft besitzt.

Der Vorteil dieser sehr gestreckten Flugbahn ist einesteils der sich ergebende grosse bestrichene Raum, im wesentlichen aber der grosse Visierbereich. Es können mit einem auf eine bestimmte Distanz eingestellten Visiere Ziele, die näher oder weiter weg liegen, in erheblich vermehrtem Masse getroffen werden, als bei der sehr gekrümmten Flugbahn der bisherigen Geschosse, d. h. es sind die Fehler im Distanzschätzen, welche im Felde auf ein erhebliches Mass anwachsen dürften, viel weniger nachteilig. Die Treffererwartung mit solchen neuen Patronen ist daher beim kriegsmässigen Schiessen viel grösser, und es erscheint ohne weiteres als gegeben, dass wir in dieser wichtigen Munitionsfrage gegenüber den Nachbarstaaten nicht zurückbleiben dürfen.

Von den technischen Organen unseres Militärdepartements sind nun seit 1905 intensive Versuche zur Verbesserung der jetzigen Patrone und entsprechenden Aptierung der Waffe gemacht worden, und es hat dann das Departement im Juni 1907, d. h. sobald befriedigende Modelle vorlagen, eine Kommission von Fachmännern für die Prüfung und Begutachtung der verschiedenen, hinsichtlich der neuen Patrone und der Gewehre auftauchenden Fragen bestellt, bestehend aus den Herren : Oberstdivisionär P- Isler, Chef der Abteilung für Infanterie, Präsident ; Oberst Ed. Müller, Chef der kriegstechnischen Abteilung, Vizepräsident ; Oberstdivisionär H. Schiess, Zollikon ; Oberst A. Thélin, Präsident des schweizerischen Schützenvereins, Lausanne ; Oberst H. Bircher, Direktor des Kaulonsspitals, Aarau ; Oberst Gutzwiller, Bern ;

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Oberst F. Affolter, Professor am Polytechnikum, Zürich ; Oberst P. Schiessle, Kreisinstruktor der I. Division, Lausanne ; Oberst H. Steinbuch, Schiessinstruktor der Infanterie, Wallenstadt ; Oberst A. Kindler, Schiessoffizier der 6. Division, Zürich ; Oberst A. Biberstein, Bern ; Oberstlieutenant i. G. Egli, Sektionschef der Generalstabsabteilung ; Oberstlieutenant F." Feyler, Kommandant des Infanterieregiments 4, Morges ; Major Mächler, Kommandant des Infanteriebataillons 76, St, Gallen; F. Haller, Direktor des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum, Bern ; Oberst E. Rubin, Direktor der Munitionsfabrik Thun, Oberstlieutenant, v. Stürler, Direktorder Waffenfabrik Bern, Major H. von Bonstetten, Chef der Versuchsstation, Thun,

mit beratender Stimme.

Diese Kommission, für deren Versuche Sie uns im Hauptbudget pro 1908 einen Kredit von Fr. 50,000 bewilligten, hat die ihr von der kriegstechnischen Abteilung vorgelegten und successive noch verbesserten Patronenmodelle geprüft und ebenso die Frage der Abänderung des bisherigen Gewehres, bezw.

der Einführung einer neuen Konstruktion. Es wurden mit den verschiedenen Modellen grössere Truppenversuche in mehreren Schiessschulen in Wallenstadt vorgenommen. In ihrer Sitzung vom 18. Dezember 1908 ist die Kommission zu einem Abschluss gelangt und hat über ihre Versuche und Arbeiten, über den ganzen Entwicklungsgang der Frage und über die technischen Daten unterm 27. Februar 1909 einen Bericht an das Militärdepartement abgegeben, der den Akten beigelegt ist und welcher auch die Anträge der Kommission enthält.

Es sind folgende wesentliche Punkte hervorzuheben : 1. Es hat sich als unausführbar erwiesen, eine den neuen Anforderungen entsprechende Patrone zu konstruieren, die im

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jetzigen Gewehrlauf auf kleine Distanzen (300--500 m) die Präzision unserer jetzigen Patrone erreicht, indem für das neuartige, sehr spitze Geschoss das für unser jetziges Geschoss konstruierte Patronenlager zu weit ist.

Wenn auch für das Abteilungsschiessen die Präzision genügend wäre, so erscheint es im Hinblick auf das freiwillige Schiesswesen gegeben, für die neue Patrone (Versuchspatrone 08 genannt) einen neuen Lauf mit zupassendem Patronenlager anzubringen, womit sich eine sehr gute Präzision ergibt und die Patrone in jeder Beziehung den neuen Patronen der Nachbarstaaten mindestens ebenbürtig ist.

2. Die Gewehre Mod. 89 eignen sich für die neue Patrone, welche mit einem höhern Gasdruck verfeuert wird, nicht, und es können daher nur die Gewehre 89/96 umgeändert werden.

3. Die Kommission hat auch die Frage der Einführung eines ganz neuen Gewehres (Selbstladers) erörtert und ist dabei zur Ansicht gelangt, dass eine solche Konstruktion zur Einführung noch lange nicht reif sein dürfte.

Die wesentlichsten. Beschlüsse der Kommission lauten dementsprechend wie folgt : Die V e r s u c h s p a t r o n e 08 wird dem Militärdepartement einstimmig als Gewehrpatrone 08 zur Einführung empfohlen.

Die Kommission ist einstimmig der Ansicht, es solle aus Zweckmässigkeitsg runden und um das Vertrauen in die W a f f e und M u n i t i o n zu heben., bei der U m ä n d e r u n g des G e w e h r e s 89/96 g l e i c h z e i t i g d e r n e u e L a u f a n g e b r a c h t u n d d a s G e w e h r m i t O r d . 89/08 bezeichnet werden.

Die Kommission ist einstimmig der Ans i c h t , dass e s v o r d e r h a n d g e n ü g e n w i r d , u n s e r j e t z i g e s G e w e h r 89/96 d e r n e u e n M u nition und bezüglich einiger Konstruktionsdetails den neueren Anschauungen anzupassen, um uns für viele Jahre wieder in den Besitz einer guten Infanteriewaffe zu s e t z e n . Nebst dem neuen Lauf sind ausser einigen kleinen Details auch die Visiervorrichtung und das Magazin zu ändern.

Die von jetzt ab neu zu erstellenden Gewehre sollen nach Antrag der Kommission ebenfalls nach diesem Modell 08 an-

953 gefertigt werden, wobei noch einige weitere kleine Änderungen anzubringen sind.

Über die E i n f ü h r u n g s - und K o s t e n f r a g e ist folgendes zu bemerken : Munition.

Infolge Ihrer Kreditbewilligung vom 2. Juni 1908 für die Errichtung einer zweiten Patronenfabrik in Altdorf werden wir in der Lage sein, die nötigen Bestände an neuen Patronen innert der in Frage kommenden Frist erstellen zu können.

Der Preis der neuen Patrone ist aber ganz erheblich höher als derjenige der bisherigen-, indem einerseits die Ladung viel grösser und das Pulver teurer, anderseits die Fabrikation des Geschosses bedeutend schwieriger ist.

Die Auswechslung der Kontingentsbestände an Munition lediglich auf dem Wege des normalen Umsatzes, wobei nur die Preisdifferenz in, Frage käme, ist nicht durchführbar, da durch die successive Ausgabe von Gewehren mit neuem Lauf, in welchem die alte Patrone nicht mehr verschossen werden kann, der Jahreskonsum an alter Munition successive abnimmt. Man wird daher die alte Munition nicht vollständig aufbrauchen können. Wird eine Fabrikations- und Einführungsperiode von 4 Jahren (Anfang 1910 bis Ende 1913) in Aussicht genommen, so ergibt sich, wenn die Wiederausgabe der einzuziehenden und abzuändernden Gewehre für den Auszug auf die Periode von Herbst 1911 bis Winter 1912/13, für die Landwehr auf Herbst 1913, angenommen wird, folgende Berechnung : Preisdifferenz für verbrauchte Munition etwa 140 Millionen Patronen à Fr. 35. -- %,, Fr. 4,900,000 Mehrbestand an neuer und alter Munition zusammen, auf Schluss der Periode etwa 10 Millionen à Fr. 125. -- %0 » 1,250,000 Fr. 6,150,000 Wird die Periode der Gewehrausgaben zirka % Jahr früher angenommen, so erhöht sich obige Summe, da der Konsum an alter Munition vermindert wird, um etwa Fr. 2,500,000.

Es erscheint daher eine Periode von etwa 4 Jahren mit möglichst hinausgeschobener Gewehrausgabe hinsichtlich der Kosten am rationellsten.

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Gewehre.

An langen Gewehren für Infanterie und Genie bedarf es für Auszug und Landwehr und für das 18. und 19. Altersjahr etwa 180,000 Stück An Gewehren 89/96 sind vorhanden rund 120,000 ,, Fehlbetrag 60,000 Stück wofür in der dreijährigen Gewehrfabrikationsperiode eine entsprechende Zahl neuer Gewehre (15,000 per Jahr, exklusive die alljährlich auf dem Materialbudget stehenden 5000 Gewehre, deren Zahl ab 1911/12 auf 10,000 zu vermehren ist) erstellt werden muss.

Die Umänderung und Ausgabe der Gewehre geschieht nach aufgestellten Berechnungen am besten in drei Raten zu etwa 45,000 Gewehren an den Auszug und eine vierte Rate an die Landwehr.

Für die e r s t e Rate stehen zur Verfügung in den Magazinen 30,000 Gewehre 89/96 Dazu neue Gewehre . . . . 15,000 ,, 89/08 Total 45,000 Stück Für die z w e i t e Rate müssen vor Ausgabe der ersten Rate von der Truppe eingezogen und vorübergehend durch Gewehr 89 ersetzt werden . . . . 30,000 Gewehre 89/96 Dazu neue Gewehre . . . . 15,000 ,, 89/08 Total 45,000 Stück Für die d r i t t e Rate kommen von den bei Ausgabe der ersten Rate eingezogenen Gewehren 89/96 zur Umänderung 30,000 Stück Dazu neue Gewehre 15,000 ,, Total 45,000 Stück Für die v i e r t e Rate werden die bei Ausgabe der dritten Rate frei werdenden Gewehre 89/96, beziehungsweise der Rest der vorhandenen Gewehre dieses Modells umgeändert, und es muss die fehlende Zahl durch neue Gewehre ergänzt werden.

Bis 1912 sind die Rekruten vorübergehend mit ,,hergestellten" Gewehren 89 auszurüsten, wogegen sie anlässlich der Ausgabe der umgeänderten Gewehre an ihre Truppe ein neues Gewehr erhalten.

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Von 1913 ab würden denselben schon für die Rekrutenschulen neue Gewehre verabfolgt.

Für das k u r z e G e w e h r kann die Einführung in analoger Weise geschehen wie für das lange.

Für die Umänderung des K a r a b i n e r s muss je ein Drittel der Gewehrtragenden vorübergehend mit dem alten Karabiner 1893 ausgerüstet imd zudem, in Anbetracht der knappen Bestände, eine Reserve von etwa 1000 Stück ins Neubewaffnungsbudget aufgenommen werden.

Die Gesamtkosten stellen sich nach obigem wie folgt : Gewehre.

Umänderung von 120,000 langen Gewehren à Fr. 40 Fr.

Umänderung von 9000 kurzen Gewehren à Fr. 40 ,, Umänderung von 6000 Karabinern à Fr. 40 . ,, 45,000 neue lange Gewehre à Fr. 90 ...

,, 1,000 neue Karabiner à Fr. 90 ,, 400 Läufe fiir Maschinengewehre à Fr. 50 ,,

360,000 240,000 4,050,000 90,000 20,000

Fr.

,,

9,560,000 6,150,000

Munition wie vorstehend angegeben .

. .

.

4,800,000

Fr. 15,710,000 Unsere Waffenfabrik ist für derartige Leistungen, insbesondere für die rasche Umänderung und das rationelle Einschiessen so vieler Gewehre, die alle eingezogen werden müssen, nicht eingerichtet, und wir sehen uns daher genötigt, mittelst besonderer Botschaft um einen Kredit für deren Erweiterung einzukommen.

Die Deckung der Kosten dieser Neubewaffnung muss zunächst durch ein Anleihen erfolgen. Da ein solches auch für andere Zwecke nötig wird, behalten wir uns vor, Ihnen darüber eine besondere Vorlage zu unterbreiten.

Auf Grund der vorliegenden Akten und Ausführungen sind wir der Ansicht, dass die Frage spruchreif ist. Wir halten diese Neubewaffnung für ein nicht abzuweisendes Erfordernis unserer Wehrfähigkeit und sind überzeugt, dass das grosse

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finanzielle Opfer im Interesse unseres Landes gebracht werden m u s s.

Wir empfehlen Ihnen daher die Annahme des nachstehenden Bundesbeschlusses und benutzen den Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 27. April 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Biimlesbeschliiss betreffend

Neubewaffnung der gewehrtragenden Truppen.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom .27. April 1909; gestützt auf Art. 87 der Militärorganisation vom 12. April 1907, beschliesst: Art. 1. Dem vorgelegten Modelle 1889/1908 eines umgeänderten Gewehres und der dazu gehörenden Patrone, Modell 1908, wird die Genehmigung erteilt. Neue Gewehre und Munition sind nur noch nach diesen Modellen zu erstellen.

Die vorhandenen Gewehre Modell 1889/96 sind nach dem neuen Modelle umzuändern; ehenso die kurzen Gewehre und die Karabiner.

Die Mitrailleusen der Festungstruppen und der Kavallerie sind den Anforderungen der neuen Munition entsprechend umzuändern.

958 Art. 2. Die Durchführung der Neubewaffnung in Auszug und Landwehr hat in einem Zeiträume von höchstens vier Jahren, vom 1. Januar 1910 an gerechnet, stattzufinden.

Der Bundesrat erlässt die für die Durchführung erforderlichen besonderen Vorschriften.

Art. 3. Für die Periode der Neubewaffnung werden folgende besondere Kredite bewilligt: 1. Ausserordentliche Anschaffung von 45,000 neuen Gewehrenund 1000 neuen Karabinern à Fr. 90 = Fr. 4,140,000 2. Umänderung von Gewehren Modell 1889/96, kurzen Gewehren, Karabinern und Maschinengewehren ,, 5,420,000 3. Erstellung von 140 Millionen Patronen Modell 1908, Preisdifferenz gegenüber den Erstellungskosten der bisherigen Munition, und Mehrbestand an neuer und alter Munition über die normalen Bestände hinaus auf Schluss der Einführungsperiode ,, 6,150,000 Zusammen

Fr. 15,710,000

Diese Summe ist durch ein Anleihen zu beschaffen, worüber der Bundesrat eine besondere Vorlage zu machen hat.

Art. 4. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Art. 5. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Neubewaffnung der gewehrtragenden Truppen. (Vom 27. April 1909.)

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05.05.1909

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