# S T #

Schweizerisches Bundesblatt.

# S T #

Botschaft des

,,

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend, die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1909 (II. Serie).

(Vom 21. Mai 1909.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

E. Bundesgericht l. Gerichtshof

. F r . 11,250 Fr. 6000

a. Gehalte von 19 Gerichtsmitgliedern und Zulage an den Präsidenten Fr. 6000 In Anwendung von Art. 10 des Besoldungsgesetzes für die eidgenössischen Beamten und Angestellten vom 2. Juli 1897 haben wir dem aus Gesundheitsrücksichten aus dem Bundesgerichte ausBundesblatt. 61. Jahrg. Bd. III.

44

662 geschiedenen Herrn Bundesrichter Dr. Gysin den Nachgenuss einer halben Jahresbesoldung im Betrage von Fr. 6000 gewährt.

Wir ersuchen Sie um gefällige Bewilligung der dadurch notwendig gewordenen Kreditergänzung.

II. Gerichtskanzlei

Fr. 550

d, Weibel, Abwart und ein Heizer: 2. Vergütung an den Abwart für Putzarbeiten .

Fr. 550

Diese Mehrausgabe wird durch zweierlei Umstände verursacht: Einmal hat die auf Neujahr in Aussicht genommene und im Budget für 1909 näher auseinandergesetzte Neuordnung des Abwartdienstes im Bundesgerichtsgebäude erst mit Anfang März dieses Jahres wirksam werden können, wodurch eine Mehrauslage von 50 Fr. gegenüber dem Budget dieses Jahres entstanden ist.

Sodann hat sich nach Antritt und Durchführung des Dienstes von Seite des neuen Abwarts ergeben, dass der ursprünglich angenommene Ansatz von Fr. 3000 für Anstellung und Belohnung des nötigen Hülfspersonals für die Putzarbeiten ungenügend ist und deshalb um 500 Fr. erhöht werden muss.

III. Allgemeine Ausgaben .

Fr. 4700

&, Bibliothek .

Fr. 1500 Im Rechnungsbericht des Bundesgerichts für das verflossene Jahr ist bereits auseinandergesetzt, dass mit dem von der bundesgerichtlichen Bibliothek nach und nach angenommenen grössern Umfang der Kredit von Fr. 3500 ungenügend geworden ist, indem mehr als Fr. 2500 für Abonnemente und Fortsetzungen jährlich in Anspruch genommen werden, so dass für Neuanschaffungen nur noch ein Betrag von nicht ganz 1000 Fr. übrig bleibt.

Dieser Betrag kann für eine sachgemässe Entwickelung und Weiterführung der bundesgerichtlichen Bibliothek, die eine Sammelstelle moderner, gediegener juristischer Werke sein soll, unmöglich ausreichen, umsoweniger, als bis jetzt bei Ankäufen namentlich diejenigen Rechtsmaterien berücksichtigt worden sind, die für die Judikatur des Bundesgerichts von praktischer Bedeutung waren, so dass nun für die Inkrafttretung des neuen Zivilgesetzbuches sich allmählich eine Vervollständigung der Bibliothek nach ändern Rechtsgebieten als unumgänglich herausstellt.

Diese Vervollständigung hat heute angefangen und hierfür wird das gegenwärtige Nachtragskreditbegehren gestellt.

663

Ä. Betreibungsstatistik

Fr. 700

Die schweizerische statistische Gesellschaft, in deren Organ, der Zeitschrift für schweizerische Statistik, die Ergebnisse der eidgenössischen Betreibungsstatistik erschienen sind, hat bisher die Hälfte der daherigen Publikationskosten getragen, wogegen die andere Hälfte von der Bundesgerichtskasse bezahlt wurde. Die genannte Gesellschaft sieht sich nun aus finanziellen Gründen ausser Stande, ihren Beitrag weiter zu leisten. Laut dem Bundesgerichtsbeschluss vom 23. April 1906 ist das bis und mit dem Jahre 1904 gesammelte Material (von diesem Jahre an hören die statistischen Erhebungen auf) · ganz - zu verarbeiten, damit über einen Zeitraum von acht Jahren Erhebungen vorliegen. Nun würde es aber den Wert der Verarbeitung der letzten, noch nicht" veröffentlichten Jahrgänge bedeutend herabmindern, wenn die Resultate nicht ebenfalls zur allgemeinen Kenntnis gebracht würden.

Die Mehrbelastung, die dem Bundesgericht daraus erwächst, dass es von nun an, d. h. für die drei noch ausstehenden Jahrgänge, die g e s a m t e n Publikationskosten übernimmt, sind im Verhältnis zu den grossen Auslagen, die die Beschaffung und bisherige Verarbeitung des Materials verursacht hat, gering. Wir schätzen sie auf rund Fr. 700 per Jahr, und zwar in der Meinung, dass die Publikation wie bisher fortgesetzt wird, nämlich sowohl durch Erstellung und Versendung von 1000 Broschüren, als durch Einrücken der Arbeit in die Zeitschrift für schweizerische Statistik. Da dieser Umstand bei Aufstellung des diesjährigen Budgets noch nicht bekannt war, wurde in dasselbe nur ein Posten von 800 Fr. aufgenommen, so dass durch den erwähnten Ausfall ein Nachtragskredit in der verlangten Höhe erforderlich ist.

.

/ i, Neuanschaffung und Unterhalt des Mobiliars . Fr, 2500 Ein Teil dieses Nachtragskredites (zirka 1000 Fr.) wird verlangt für die Anschaffung eines feuersichern Kassaschrankes, deren Wünschbarkeit bei Kassarevisionen schon mehrmals betont worden ist, und die nun infolge der Übertragung der Kasse an einen Kanzleiangestellten auch hinsichtlich der räumlichen Verhältnisse unumgänglich geworden ist. Ein anderer Teil (zirka 1500 Fr.) ist dadurch notwendig geworden, weil infolge der in diesem Jahre eingetretenen Neuwahlen und Mutationen verschiedene Bureaux neu möbliert und in Stand gesetzt werden mussten, wodurch der dem Gerichte zur Verfügung .stehende Kredit gegenwärtig bereits aufgebraucht ist.

664

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

L Politische Abteilung

Fr. 2500

19. Umzugskosten des Kanzleipersonals der Gesandtschaften Fr. 2500 Für Übersiedelungen wurden bisher ausgerichtet Fr. 4826.05 Hierzu kommen noch die Reisekosten der neulich bestellten drei Gesandtschafts-Attachés, wofür wir einstellen ,, 1673.95 Zusammen Fr. 6500. -- Der Budget-Kredit beträgt ,, 4000. -- somit ergibt sich ein Fehlbetrag von zirka . . Fr. 2500. -- für den wir hiermit um Bewilligung eines Nachtragskredites nachsuchen.

B. Departement des Innern.

IX. Verschiedenes

Fr. 4000

15. Automobil- und Velokonkordat Fr. 4000 Der im diesjährigen Budget vorgesehene Kredit von Fr. 3000 ist durch die Kosten der im Januar einberufenen Konferenz, sowie durch Verwaltungsausgaben (Druck von Automobilkarten, Zirkularen) schon beinahe aufgebraucht. Abgesehen hiervon wird die Vorbehandlung der in der letzten Märzsession vom Nationalrate angenommenen Motion betreffend die Prüfung der Frage nach bundesgesetzlicher Regelung des gesamten Automobilverkehrs noch unvorhergesehene Ausgaben nach sich ziehen. Um diesen und den noch in Aussicht stehenden ordentlichen Bedürfnissen entsprechen zu können, sehen wir uns genötigt, oben ausgesetzte Summe als Nachtragskredit zu verlangen.

665

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten IV. Hochbauten

Fr. 701,823 Fr. 692,523

b. Umbau- und Erweiterungsarbòiten . . . Fr. 12,612 1. Landwirtschaftliche Versuchsanstalt Liebefeld bei Bern, bauliche Einrichtungen Fr. 2000 Durch die fortwährend gesteigerte Inanspruchnahme der Anstalt hat sich die Notwendigkeit der Einführung der elektrischen Kraftleitung zu den Apparaten und Maschinen im Hauptgebäude auf dem Liebefeld ergeben. Diese Arbeiten, in Verbindung mit einigen Einrichtungen in der Düngermischhalle der agrikulturchemischen Anstalt daselbst, sind veranschlagt auf Fr. 2000.

2. Seilersche Liegenschaft in Oberstrass-Zürich, ausserordentliche Reparaturen, vom Kanton Zürich nach dem 21. Juli 1908 auf Rechnung der Eidgenossenschaft ausgeführt Fr. 10,612 · Bezüglich der Begründung dieses Ausgabepostens verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Nr. 5 der nachfolgenden Rubrik c; c. Neubauten Fr. 679,911 1. Erstellung von 3 neuen Stallgebäuden und einem Dependenzgebäude bei der Kaserne in Thun Fr. 11,500 Durch Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1907 wurde für den Terrainankauf zu obigen Bauten und für diese selbst ein Kredit von Fr. 229,000 bewilligt. Für das eine der zu erwerbenden Grundstücke musste der Expropriationsweg beschritten werden. Der Expropriât hat gegen den Entscheid der Schätzungskommission den Rekurs an das Bundesgericht ergriffen. Nach dessen Rechtskraftbeschluss hat sich die Entschädigung an den Expropriaten auf Fr. 45,270, statt, wie in der Kostenberechnung vorgesehen war, auf Fr. 35,000 belaufen, so dass hierfür eine Mehrausgabe von Fr. 10,270 entstanden ist. Auch die Expropriationskosten kommen etwas höher zu stehen, als vorgesehen war- überdies waren die Umgebungsarbeiten für die Bauten etwas schwach berechnet, so dass sich die definitive Abrechnungs* summe gegenüber der bewilligten Summe im ganzen um obigen Betrag von Fr. 11,500 höher stellen wird.

666

2. Zollgebäude in Eschenz.

.

.

Fr. 24,000

Der Zollbezüger in Eschenz, in dessen Haus das Zollbureau bis jetzt eingerichtet war, hat dieses Haus kürzlich verkauft und muss dasselbe spätestens auf kommenden Herbst räumen. Die Zollverwaltung ist daher genötigt, auf diesen Zeitpunkt für anderweitige Unterbringung des Zolldienstes zu sorgen. Ein passendes Lokal in geeigneter Lage ist nicht vorhanden, weshalb ohne Verzug ein Gebäude erstellt werden muss, das auf den Herbst dieses Jahres zum Bezug bereit stehen und nebst dem Zollbureau eine Wohnung für den Einnehmer enthalten soll.

Wir stellen den erforderlichen Kredit im Betrage von Fr. 24,000 hier ein.

3. Landwirtschaftliche stalt Oerlikon

VersuchsanFr.^5300

Das Versuchsfeld der eidgenössischen Samenuntersuchungsanstalt musste geräumt und dafür Ersatz auf der für jene Anstalt in Oerlikon im Jahre 1908 erworbenen Liegenschaft gesucht werden. Diese ist mit einer Umzäunung versehen und daselbst behufs Unterbringung von Gerätschaften und Benützung durch die auf dem Versuchsfelde beschäftigten Arbeiter ein Schuppen erstellt worden. Auch hat die Gemeinde in Entsprechung unseres Gesuches . ihre Wasserleitung gegen eine angemessene Entschädigung bis zu der eidgenössischen Liegenschaft fortgeführt.

Die Gesamtkosten kommen auf Fr. 5300 zu stehen.

4. Post-, Telegraphen- und Telephongebäude an der Freienstrasse in Basel Fr. 100,000 Von dem mit Beschluss vom 22. März 1909 bewilligten Nachtragskredit von Fr. 246,000 für den Umbau dieses Gebäudes sehen wir für das laufende Jahr hier einen Betrag von '100,000 Franken vor.

5. Ankauf der Seilerschen Liegenschaft in Oberstrass für die polytechnische Schule in Zürich Fr. 539,111 Die Abrechnung mit der Regierung des'Kantons Zürich über die Ausführung des Aussonderungsvertrages zwischen Bund, Kanton und Stadt betreffend das eidgenössische Polytechnikum bietet folgendes Bild :

667

Einnahmen: 1. Abfindungssumme vom Kanton Zürich für die Unterhaltungspflicht des eidgenössischenPolytechnikums und der Gebäude für die land- und forstwirtschaftliche Schule .

2. Zins hiervon à 4 °/g vom , 21. Juli bis 15. Dezember 1908 3. Mietzins von der Seilersohen Liegenschaft in Oberstrass seit 1. Januar 1907 4. Hälfte BrandassekuranzSteuer pro 1908, für die dem Bunde gemäss dem Aussonderungsvertrage abgetretenen Gebäulichkeiten . . . . . .

Fr. 570,000. -- ,,

9,120.--

,,

2,500.--

,, 1,040.85 ---- Fr. 582,660. 85

Ausgaben: 1. Reparaturen, UnterhaltungsarbeitenundWasserzins in der Seilerschen Liegenschaft in Oberstrass . . . . . . F r . 10,611.85 2. Ankauf der Seiler'schen Liegenschaft Fr. 500,000 Zins à 4 % vom I.Januar 1907 bis 15. Dezember 1908 . ,, 39,111 ,, 539,111.,, 549,722.85 Saldo zu gunsten der Bundeskasse

. . . . Fr. 32,938. --:

Dieser Betrag ist einbezahlt worden.

Da es den.bis jetzt in unserm Rechnungswesen befolgten Gründsätzen widersprochen hätte, nur obigen Aktivsaldo einzu-

668

tragen und so die in der Abrechnung enthaltenen Ausgaben einfach von den Einnahmen abzuziehen, haben wir alle Bruttoeinnahmen und alle Bruttoausgaben getrennt buchen lassen. Es ist aber notwendig, dass die letztern, weil hierfür keine Kredite bewilligt worden sind, von Ihnen noch genehmigt werden. Wir glauben richtig zu handeln, wenn wir die entsprechenden Beträge in die vorliegende Botschaft aufnehmen.

V. Strassen- und Wasserbauten Fr. 3900 Solothurn-Münster-Bahn, Station Gänsbrunnen, Beitrag an Ausweichgeleise Fr. 3900 Wir haben Ende des letzten Jahres aus militärischen Gründen auf der Station Gänsbrunnen der Solothurn-Münster-Bahn die Ausführung einer Ausweichgeleiseverlängerung verlangt, wodurch der Bahngesellschaft Kosten im Betrage von Fr. 3900 erwachsen sind. Diese ersucht um Rückvergütung der Kosten, indem sie auf ihre durch Missgeschick verursachten finanziellen Schwierigkeiten hinweist. Trotzdem wir zu einer Beitragsleistung rechtlich nicht verpflichtet wären, haben wir der genannten Bahngesellschaft ausnahmsweise und aus Billigkeitsrücksichten die Bezahlung der bezüglichen Kosten in Aussicht gestellt, da wir seinerzeit die S. M. B. als Nebenbahn bezeichnet haben und die militärischen Forderungen an die Einrichtung der Station Gänsbrunnen im Vergleich zu den ändern Stationen über das Gewöhnliche hinausgingen und zu besondern Kosten führten, ohne dass der Zivilbetrieb aus der Supplementsanlage nennenswerte Vorteile ziehen könnte.

Wir ersuchen Sie um Bewilligung des nötigen Kredites.

VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung Fr. 3700 1. Bureaux im Postgebäude in Bern (Oberpostdirektion, Amt für Goldund Silberwaren und Handelsstatistik der Oberzolldirektion) Fr. 1900 Der bisherige Kredit im Betrage von Fr. 11,000 für Reinigung, Material, Heizung, Beleuchtung und Wasserzins für die zur Zentralverwaltung gehörenden Abteilungen im Postgebäude in Bern muss gestützt auf eine neuerdings vorgenommene Berechnung des Kubikinhaltes der beheizten Räume dieses Gebäudes

669 und die Auslagen während der letzten Heizperiode um Fr. 1900 erhöht werden.

2. Bureaux am Münzgraben Nr. 2 (Abteilung für Veterinärwesen des Militärdepartements). Reinigung, Material, Heizung, Beleuchtung und Wasserzins Fr. 1800 Wir verweisen auf. die Bemerkung zu Nr. 2 der nachstehenden Rubrik.

IX. Mietzinse für schiedenes

die Zentralverwaltung und VerFr. 1700

1. Bureaux an der Schanzenstrasse Nr. 6 ( Z e n t r a l p u l v e r v e r w a l t u n g ) . . . . Fr. 100 Die Eigentümerin des Hauses Nr. 6 an der Schanzenstrasse hat die Wohnung im II. Stock daselbst, in welcher bisanhin die Bureaux der Zentralpulververwaltung untergebracht waren, auf 1. Mai gekündigt. Zufälligerweise konnte auf diesen Zeitpunkt im gleichen Hause eine Wohnung im III. Stock gemietet werden, welche sich für die Bureaux der Pulververwaltung eignet. Der Mietzins beträgt Fr. 1900 per Jahr, das heisst Fr. 200 mehr als bisher, weshalb wir hier um einen Nachtragskredit entsprechend dem Mehrbetreffnis für die Zeit vom 1. Mai bis 1. November einkommen müssen.

2. Bureaux am Münzgraben Nr. 2 . . Fr. 1600 Die bisher von der Abteilung für Veterinärwesen des Militärdepartements im Bundeshaus Ostbau innegehabten Räume mussten der kriegstechnischen Abteilung zugewiesen und für die Unterbringung der erstem die nötigen Lokale gemietet werden. Es konnten in der Nähe des Bundeshauses, am Münzgraben, die passenden Bureaux gegen eine Mietzinsentschädigung von 3200 Franken per Jahr gefunden werden. Wir stellen hier die am 1. November fällige .Halbjahrsrate ein mit Fr. 1600.

XII. Forstwesen, Jagd und Fischerei

. . Fr. 57,000

I. Forstwesen

Fr. 49,000

1. Besoldungen, b. 5 Forstinspektoren (früher 3 Aâr junkte)

Fr.

5,500

670

Durch das Bundesgesetz betreffend Organisation des Departements des Innern vom 23. Dezember 1908 wird die Zahl der Inspektoren (früher Adjunkte) von 3 auf 5 erhöht. Wir beabsichtigen, die zwei neuen Inspektorstellen auf 1. Juli zu besetzen, und zwar durch einen Inspektor für Fischerei und einen vierten Forstinspektor. Zur Besoldung dieser neuen Beamten während der zweiten Hälfte des Jahres bedürfen wir genannter Summe.

2. Reisekosten Fr. 2500 Die Vermehrung des Inspektionspersonals durch 2 neue Beamte, mit Dienstantritt auf 1. Juli, bedingt eine Erhöhung des Kredites für Reisekosten um Fr. 2500.

6. Bundesbeiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals Fr. 20,000 Der Bundesbeitrag pro 1908 mit Fr. 359,715. 82 überstieg den bewilligten Kredit von Fr. 350,000 um Fr. 9715. 82. Für das Jahr 1909 sind die Besoldungen verschiedener Forstbeamten erhöht worden und hat die Zahl der subventionsberechtigten Beamten zugenommen, wodurch auch die bezüglichen Ausgaben des Bundes steigen werden. Wir bedürfen zur Bestreitung dieser Mehrausgaben eines Nachtragskredites von Fr. 20,000.

7. Sundesbeiträge an die Unfallversicherung des Forstpersonals

Fr.

1000

Entsprechend der Zunahme der Zahl der besoldungsbeitragsberechtigten Forstbeamten steigt auch die Anzahl derjenigen, welche gegen Unfall versichert sind und an deren Versicherungsprämien ein Bundesbeitrag verlangt wird. Wir müssen daher den diesfälligen Posten gegenüber dem Vorjahr um Fr. 1000 erhöhen.

14. Bundesbeiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und Holstr ansporteinrichtungen

Fr. 20,000

Der Kredit pro 1908 von Fr. 45,000 reichte lange nicht zur Deckung der fälligen Subventionsquoten aus und es musste deshalb die'Bezahlung verschiedener Subventionen auf das Jahr 1909 verschoben werden. Vom Kredit von Fr. 60,000 pro 1909 ist bereits heute mehr als die Hälfte aufgebraucht. Es muss, um wenigstens einen Teil der im laufenden Jahr fällig werdenden Beiträge bezahlen zu können, derselbe um Fr. 20,000 erhöht werden.

671 III. Fischerei

Fr. 8000

2. Beiträge an Fischereiaufsiclit, FiscJiereiJmrse etc. . Fr. 3000 Die Ausgaben auf diesem Posten pro 1908 ergaben eine Kreditüberschreitung von Fr. 1059. 98, für welche nachträglich Indemnitätserteilung nachgesucht werden musste. Um dies pro 1909 zu vermeiden, ersuchen wir um Bewilligung eines Nachtragskredites in obigem Betrage.

3. Beiträge an Fisclizuchtanstalten, an die Kosten von Fischstegen, Hefugien etc Fr. 5000 Der Kredit pro 1908 mit Fr. 30,000 wurde vollständig ·durch die Beiträge 'an die Fischbrutanstalten in Anspruch genommen. Für das Jahr 1909 müssen ausser diesen Beiträgen, die kaum geringer als im Vorjahre ausfallen werden, noch aus dem gleichen Posten bestritten werden : die zugesicherten Subventionen an die Kosten der Erstellung von Refugien in der Reuse, sowie an diejenigen der Verpfählung der Rhone und Arve zur Verhinderung der Ausübung der Netzfischerei und an die Erstellungskosten von Fischstegen in der Versoix. Die bezüglichen Beiträge des Bundes werden sich auf zirka Fr. 5000 belaufen, weshalb wir um einen Nachtragskredit in dieser Höhe nachsuchen.

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal

Fr. 3250

7. Abteilung für Sanität.

b. Bureau des Oberfeldarztes: 3. Kanzlisten

Fr. 2625

Wir haben mit der neuen Amtsdauer den bisherigen seit 1857 im Dienste der Bundesverwaltung stehenden Sekretär-Registrator altershalber und wegen zunehmender Gebrechlichkeit mit einer Jahresbesoldung von Fr. 3500 und reduzierter Verwendung zu den Kanzlisten I. Klasse versetzt und suchen für 9 Monate des Jahres 1909 um den erforderlichen Kredit nach.

672

8. Abteilung für Veterinärwesen: g. Bureaukosten

Fr. 625

Die bisherige Schreibmaschine befindet sich zurzeit in einem so Übeln Zustande, dass jederzeit der Fall eintreten kann, wo sie ausser Gebrauch gesetzt werden muss.

Um die grosse Korrespondenz unbehindert bewältigen zu können, sehen wir die Anschaffung einer zweiten Maschine vor und stellen die Kosten für eine solche unter obenstehender Rubrik ein.

B, Instruktionspersonal.

7. Sanitätstruppen: f.- Instruktoren mit reduzierter Verwendung

. Fr. 1875 .- . Fr. 1875

Aus Gesundheitsrücksichten musste auf 1. April ein Instruktor I. Klasse in die Kategorie der Instruktoren mit reduzierter Verwendung versetzt werden, weshalb wir den hierfür notwendigen Kredit für 9 Monate des laufenden Jahres in die Nachtragskredite der II. Serie einstellen. Die reduzierte Besoldung beträgt per Jahr Fr. 2500.

D. Bekleidung

Fr. 190,000

IV. Ersatzausrüstung Fr. 100,000 IX. Militärbescliuhung ,, 60,000 XI. Unterhalt, Dislokationen, Fettmittel . . . . ,, 30,000 Fr. 190,000 Die Berechnung dieser Nachtragskredite stützt sich zum Teil auf die Rechnungsergebnisse des Jahres 1908, welche zur Zeit der Aufstellung des Budgets pro 1909 noch nicht bekannt waren.

Wie pro 1908, stehen die Mehrausgabe auf diesen Rubriken im Zusammenhange mit den durch das Wehrgesetz vom 12. April 1907 verlängerten Rekrutenschulen und stark vermehrten Wiederholungskursen (vergi, die Botschaft zu den Nachtragskrediten pro 1908, IH. Serie, Bundesbl. 1908, VI, 89).

673

Sodann fallen in Betracht die höheren Anschaffungspreise für Schuhwerk, die erhöhten Besoldungen und Löhnungen des mit der Instandstellung der eidgenössischen Bekleidungsvorräte betrauten Personals und die vermehrten Anschaffungen von Betriebsmaterial u. s. w.

E. Bewaffnung und Ausrüstung

Fr. 27,000

L Handfeuerwaffen

Fr. 27,000

a. Neue Waffen b. Aufrüsten von gebrauchten Gewehren etc.

.

Fr. 16,200 ,, 10,800 Fr. 27,000

Ad a. Mehrkosten für 900 Gewehre nach abgeändertem Modell an Stelle der gleichen Zahl von pro 1909 bewilligten Ordonnanzgewehren à Fr. 18 . . . . . . . Fr. 16,200.

Ad b. Aufrüsten von weiteren 900 Gewehren bisheriger Ordonnanz à Fr. 12 Fr. 10,800.

Siehe Begründung bei den Akten.

G, Kavalleriepferde

.Fr. 14,770

2. Kavallerie-Remontendepot

Fr. 9770

a. Verwaltungskosten : 8. Bekleidungsentschädigung für Beamte i. Erweiterung des Areals im Sand

. . Fr. 1054 ,, 8716

Fr. 9770 Verordnung des Kavalleriè1908 sind die Beamten des das Equipement und die,perFr. 1. 20 für jeden Diensttag

Ad a. , Laut Artikel 19 der Remontendepots vom 21. Dezember Depots zu einer Entschädigung für sönliche Bedienung von zusammen berechtigt.

Diese Entschädigung wird pro 1909 ungefähr betragen Fr. 2634 Im Voranschlag sind jedoch nur vorgesehen . ,, 1580

So dass eine Mehrausgabe entsteht von . . . Fr. 1054

674

Ad i. Da der Remontendepot-Filiale im Sand in unmittelbarer Nähe der Stallungen ein geeigneter Tummelplatz für die Pferde fehlte, ist im Jahre 1907 der an das eidgenössische Areal angrenzende Zihlwald erworben worden.

An diese Parzellen stösst eine solche im Halte von 197,85 Aren, die wir noch zur Abrundung des Platzes bedurften.

Wir haben das Grundstück vorbehaltlich der Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte erworben und stellen in die Nachtragskredite ein : 1. Die Kaufsumme Fr. 8588 und 2, die Fertigungskosten ,, 128

Fr. 8716 Fr. 5000

5. Pferdeinspektionen

Die Berechnung des in den Voranschlag eingestellten Kredites von .Fr., 7000 beruht auf der Verordnung betreffend die Kavalleriepferde vom 19. April 1898, nach welcher der. inspizierende Offizier mit den Kompetenzen seines Grades (Gradsold und Reiseentschädigung) zu entschädigen war.

Die neue Verordnung betreffend die Kavalleriepferde vom 21. Dezember 1908 sieht für den Inspektor die bisherige Reiseentschädigung (10 Rappen per Kilometer) vor, dagegen wird an Stelle des Gradsoldes ein Taggeld von Fr. 16 ausgerichtet.

Nach Artikel 83 der neuen Verordnung sind überdies mehr Pferde als früher zu inspizieren.

Aus allen diesen Gründen bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 5000.

H. Unterstützung freiwilliger Sohiess- und Militärvereine Fr. 1000 1. Beiträge an freiwillige

d. Brieftaubenwesen

Vereine:

Fr. 1000

Im Jahre 1908 musste der Kredit überschritten werden, infolge der in diesem Jahre trainierten grossen Zahl von Tauben und der dabei erreichten guten Resultate, wodurch einesteils die Transportkosten und andernteils die Prämiensummen erheblich gesteigert wurden.

675

Das Gleiche wird im laufenden Jahre zutreffen, weshalb wir, zur Vermeidung einer Kreditüberschreitung, hier Fr. 1000 nachverlangen.

717. Munitionsfabrik Altdorf

Fr. 5668

4. Zins des Betriebskapitals Fr. 5668 Das zu verzinsende Betriebskapital beträgt auf Ende 1908 Fr. 641,696. 54 und der Zins davon à 4% ,, 25,667.85 Gegenüber den im Voranschlag eingestellten . . . . . . . . . . . . . . . ,, 20,000. -- ergibt sich ein Fehlbetrag von Fr.

der durch einen Supplementarkredit zu decken ist.

5,667. 85

E. Pinanz= und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung

Fr. 1510

IV. Staatskasse

Fr. 1510

1. B e s o l d u n g e n : e. 4 Münzzähler . Fr. 250 Die Herren Mader und Moser, provisorische Münzzähler seit April 1908, wurden von uns unterm 20. November 1908 mit einer Besoldungserhöhung von je Fr. 200 definitiv angestellt.

Da im Budget eine Erhöhung von bloss je Fr. 75 für die beiden vorgesehen ist, bedürfen wir deshalb pbigen Nachtragskredits von Fr. 250.

2. V e r w a l t u n g s k o s t e n Fr. 1260 Wie wir im Geschäftsbericht für das Jahr 1908 mitgeteilt haben, ist, einem Wunsche der ständerätlichen Finanzkommission entsprechend, die Goldreserve des Bundes von 10 Millionen Franken gegen Einbruchdiebstahl versichert worden. Die daherige jährliche Versicherungsprämie und die Policekosten betragen Fr. 1260, für welchen Betrag wir hiermit um einen Nachtragskredit einkornmen müssen.

676 IX. Münzverwaltung

Fr. 212,850

· 2. M ü n z f a b r i k a t i o n : c. Metallbeschaffung

Fr. 212,850

100,000 Zweifrankenstücke zu 10 g. = . . . . 1000 kg.

300,000 Einfrankenstücke zu 5 g. = . ...

1500 ,, 200,000 Halbfrankenstücke zu 2,6 gr. = . . . 500 ,, Total Silber zu

835

/iooo fein

3000 kg. =

Feinsilber 2505kg. zu Fr. 84. 25 = . . . . F r . 211,046.25 Kupfer zur Legierung 495 kg. zu Fr. 1. 50 = ,, 742. 50 Fabrikationsabgang 0,5 % = · n 1,058.95 Zusammen Fr. 212,847. 70 oder in runder Summe Fr. 212,850.

Zur Begründung dieses Nachtragskreditbegehrens verweisen wir auf die Botschaft des Bundesrates vom 7. Dezember letzten Jahres betreffend den Zusatzvertrag vom 4. November 1908 zum internationalen Münzvertrag und auf den von Ihnen unterm 18./23. Dezember 1908 gefassten Bundesbeschluss, durch welchen wir unter Vorbehalt der allseitigen Ratifikation des erwähnten Zusatzvertrages ermächtigt wurden, im Jahre 1909 ausser für die im Budget vorgesehenen Fr. 1,400,000, welche den Rest des bisherigen Kontigents darstellen, noch für weitere Fr. 600,000 auf Rechnung des neuen Kontigents, zusammen also für 2 Millionen Silberscheidemünzen prägen zu lassen.

Der Zusatzvertrag ist von den Regierungen aller fünf Unionsstaaten genehmigt und es sind die Ratifikationsurkunden am 29. April abbin in Paris niedergelegt worden. Der Vollziehung des Zusatzvertrages und damit auch der erwähnten Mehrprägung von Silberscheidemünzen steht somit nichts mehr im Wege. Für die Metallbeschaffung zu dieser Mehrprägung bedürfen wir des oben angegebenen Nachtragskredites.

677

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel

Fr. 25,500

10. Internationale Photographische Ausstellung in Dresden 1909 . . Fr. 6,000 Anfangs dieses Jahres ist uns von der vom Bunde subventionierten Zentralstelle für das Ausstellungswesen beantragt worden, für die Einrichtung einer schweizerischen Sektion der mit der diesjährigen internationalen photographischen Ausstellung in Dresden verbundenen Abteilung für ,,Photographie im Dienste der Länder- und Völkerkunde"1 einen Bundesbeitrag bis zu Fr. 6000 zu gewähren.

Wir haben dieses Gesuch geprüft und sind zum Schlüsse gelangt, dass eine Vertretung an dieser bedeutenden SpeziaU ausstellung, an welcher sich die wichtigsten Länder beteiligen werden, nicht nur im Interesse unserer graphischen Industrien, sondern auch unserer Fremdenindustrie und damit unseres Landes überhaupt liege.

Infolgedessen haben wir beschlossen, der Zentralstelle eine Bundessubvention bis zu dem von ihr beantragten Höchstbetrage von Fr. 6000 zu gewähren. Daraus werden lediglich die Kosten der von der Zentralstelle zu besorgenden allgemeinen Organisation und Verwaltung bestritten. An die Kosten der einzelnen Aussteller werden keine Beiträge geleistet.

II. Weltausstellung in Brüssel 1910

Fr. 16,000

Wir erhielten am 29. November 1907 von der belgischen Gesandtschaft eine offizielle Einladung zur Teilnahme der Schweiz an dieser Ausstellung. Eine von den wirtschaftlichen Verbänden vorläufig veranstaltete Umfrage in den Kreisen der Industrie, des Gewerbes und der Landwirtschaft ergab sehr wenig Interesse für das Unternehmen.

Die neue Zentralstelle für das Ausstellungswesen befasste sich gleich nach ihrer im November vorigen -Jahres erfolgten Konstituierung mit der Angelegenheit, und eine von ihr nach Brüssel abgeordnete Delegation überzeugte sich davon, dass die Ausstellung bedeutende Dimensionen annehmen werde, und dass namentlich Deutschland und Frankreich zu einer grossartigen Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. III.

45

618

Beteiligung rüsten. Eine neue, von der Zentralstelle veranstaltete Enquête ergab indessen, dass das Interesse der schweizerischen Industrie an diesem Unternehmen kein allgemeines ist. Hingegen werden sich einige Branchen, namentlich die Uhrenindustrie und Maschinenindustrie, in grösserem Massstabe beteiligen. Auch eine Anzahl von Firmen der Metallwarenbranche, Milchkondensation, Schokoladefabrikation und der graphischen Industrien, sowie die Holzschnitzerei des Berner Oberlandes und die Töpferschule in Steffisburg haben ihre Absicht mitgeteilt, in Brüssel auszustellen.

Die Zentralstelle hat nun dem Bundesrate folgende Anträge unterbreitet : 1. Von einer offiziellen Beteiligung der Schweiz an der internationalen Ausstellung in Brüssel 1910 sei abzusehen.

2. Ein eigener Pavillon sei nicht zu errichten.

3. Für die angemeldeten Aussteller sei entsprechend Platz in den für ausländische Staaten reservierten Hallen zu mieten.

4. Die Zentralstelle habe für die Aussteller in Brüssel den Verkehr mit den Ausstellungsbehörden, die allgemeine Organisation und die allgemeine Dekoration zu besorgen.

5. Der Bund sei um eine entsprechende ' Subvention und zugleich um einen Zuschuss an die Beiträge derjenigen Kantone oder sonstigen Subvenienten zu ersuchen, die von sich aus die Aussteller in Brüssel unterstützen ; die bezüglichen Gesuche der Kantone etc. -seien direkt an den Bundesrat zu richten.

Zu den Anträgen führte die Zentralstelle u. a. folgendes aus : ,,Die Vorarbeiten und die Organisation sollen durch das Generalsekretariat der Zentralstelle besorgt werden, wodurch es möglich werde, gegenüber frühern Ausstellungen erhebliche Ersparnisse und administrative Vereinfachungen zu erzielen. Da nach dem Antrage Ziffer 4 die Aussteller die bedeutenden Kosten für Transport, Platzmiete, Installation, Versicherung etc., die an offiziellen Ausstellungen vom Bunde übernommen zu werden pflegen, selbst tragen müssen, sei es billig, wenigstens die allgemeine Organisation und Dekoration auf Rechnung des Bundes zu nehmen. Die Kosten seien auf etwa Fr. 35,000 zu veranschlagen. Ein detailliertes Budget könne bei der noch obwaltenden Ungewisshèit über den Umfang der schweizerischen Sektion nicht aufgestellt werden. Da, wo es geboten erscheine, den Ausstellern in weiterem Masse entgegenzukommen, werde in erster Linie die kantonale oder örtliche Behörde, eventuell die Berufsorganisation einzugreifen haben. In diesen Fällen sei es angezeigt, dass

679 der Bund, gemäss Ziffer 5 der Anträge, etwa bis zur Höhe dieser anderweitigen Aufwendungen Beiträge gewähre. Nach dem jetzigen Stand der Anmeldungen könne es sich hierbei wohl nur um die Schnitzlerei und Töpferei, sowie eventuell um die Uhrenindustrie handeln, denen auch bei der nicht offiziellen Ausstellung in Lüttich 1905 besondere Bundesbeiträge gewährt worden seien.

Es sei übrigens die Frage geprüft worden, ob im Hinblick auf die Unvollständigkeit der Beteiligung es sich nicht empfehle, auch von einer o f f i z i ö s e n Organisation Umgang zu nehmen; es sei jedoch der Zentralstelle unbillig erschienen, diejenigen Aussteller, die zum Teil auch im allgemeinen Interesse ihrer Industrie ausstellen, sich völlig selbst zu überlassen ; es würden sich in diesem Falle, wie früher, ausländische Elemente in die sogenannte schweizerische Abteilung eindrängen, wodurch der gute Ruf der heimischen Industrie neuerdings leiden müsste. Auf diesen Punkt müsse ganz besonderes Gewicht gelegt werden.01 Wir glaubten, den Anträgen der Zentralstelle mit Ausnahme der in Ziffer 5 derselben erwähnten eventuellen Subventionen des Bundes zu gunsten besonderer Ausstellungsgruppen (Uhren, Schnitzerei und Töpferei) in Würdigung obiger Motive zustimmen zu sollen. Hinsichtlich der genannten Spezialgruppen halten wir hingegen dafür, dass der Bund genügendes leiste, wenn er für diese, wie für die ändern Branchen, die allgemeine Organisation und Dekoration bestreite. Für den Bund pflegen sich diese SpezialSubventionen erfahrungsgemäss zu einem sehr bedeutenden Betrage zu summieren, wogegen die Kantone den auf sie entfallenden Anteil leicht aufbringen können, namentlich bei der Uhrenindustrie, wo sich die Lasten auf vier Kantone verteilen.

Im allgemeinen sind wir der Ansicht, dass der Bund seine Hand der Ausstellung in Brüssel nicht ganz verschliessen dürfe. Es war bei der Gründung der schweizerischen Zentralstelle für das Ausstellungswesen als ein Hauptzweck genannt worden, vereinzelten schweizerischen Ausstellern oder Ausstellergruppen an Ausstellungen, an denen sich die Schweiz nicht offiziell beteiligt, in einer Weise an die Hand zu gehen, dass sie nicht der Ausbeutung durch landesfremde Kommissäre und durch Ausstellungsagenten anheimfallen. In der bezüglichen Botschaft des Bundesrates wurde hierauf besonders aufmerksam
gemacht.

Was den von der Zentralstelle genannten Subventionsbetrag von Fr. 35,000 betrifft, so scheint uns dieser den Umständen angemessen zu sein; Im laufenden Jahre werden jedoch von diesem. Betrag nicht mehr als Fr. 16,000 zur Verwendung ge-

680

langen können. Wir beschränken deshalb heute das Nachtragskreditbegehren auf diese letztere Summe, in der Meinung, dass der Rest der Subvention dann ins Budget für das Jahr 1910 eingestellt werden soll.

12. Internationale Ausstellung von Milchprodukten in

Budapest 1909

Fr. 3500

Vom 6. bis 11. Juni dieses Jahres soll in Budapest der VI. internationale Kongress für Milchwirtschaft, und in Verbindung damit eine Landeszuchtviehausstellung, sowie eine internationale Ausstellung für Milchwirtschaft stattfinden.

Der Schweizerische milchwirtschaftliche Verein beabsichtigt, an dieser letztern Sortimente von Bmmenthaler-, Spalen-, Greyerzer- und Weichkäse, sowie Butter und verschiedene andere Milchprodukte auszustellen. Er wandte sich deshalb mit einem Subventionsgesuche im Betrage von Fr. 4000 an uns, mit der Begründung, dass der genannte Kongress für die Milchwirtschaft von grosser Bedeutung sei, da sich an die tausend Delegierte aus allen Ländern zu demselben einfinden werden. Die Ausstellung werde namentlich auch mit französischen und holländischen Molkereiprodukten in grossem Massstabe beschickt werden.

Der Verein will die Käse durch Experten selbst auswählen. Die Installation und Besorgung derselben an der Ausstellung, sowie der nachherige Verkauf würde einem Kommissär übertragen. Als Reklame würde eine Broschüre in drei Sprachen abgefasst. Die allgemeinen Kosten für die Auswahl der Produkte, Transport, Platzmiete, Installation, Dekoration, Reklame, Entschädigung an den Kommissär etc. werden vom Verein auf zirka Fr. 3500 geschätzt.

Die Zentralstelle für das Ausstellungswesen hat das Gesuch befürwortet, und auch der Schweizerische Bauernverband hält dafür, dass es im Interesse unserer Käseproduktion liege, die Ausstellung zu beschicken. Nicht allein sei der Käseexport nach Österreich und den Donauländern noch weiterer Ausdehnung fähig, sondern wir seien es auch dem Rufe unserer Produktion schuldig, an einem so bedeutenden internationalen Anlasse die Leistungsfähigkeit unserer Milchwirtschaft zu dokumentieren.

Was die Kosten betreffe, so könnten dieselben jedenfalls nur durch dio Mittel des Bundes oder des Milchwirtschaftlichen Vereins, die aber bescheidene seien, gedeckt werden. Der einzelne Produzent habe nur geringes direktes Interesse an der · Ausstellung.

6S1 Der Verein schweizerischer Käsehändler verhielt sich anfangs eher ablehnend, ist nun. aber doch im Hinblick auf die Beteiligung anderer Länder, die mit der Schweiz konkurrieren, zu der Ansicht gekommen, dass unsere Produkte ebenfalls ausgestellt werden sollten. Da die Kongressbesucher über dieselben in der Fachpresse der verschiedenen Länder berichten werden, so könne ein Nutzen für die Schweiz, die als Ausstellerin im ersten Rang stehen müsse, nicht ausbleiben. Der Verein hat sich auch bereit erklärt, das Unternehmen dadurch zu unterstützen, dass er dem milchwirtschaftlichen Verein ein Sortiment ausgewählt feiner Ware zur Verfügung stelle.

Wir haben das Gesuch aus den angeführten Gründen in Berücksichtigung gezogen. Ein Bundeskredit im Maximum von Fr. 3500 wird jedoch genügen, da auch der Schweizerische milchwirtschaftliche Verein bereit ist, ein bescheidenes pekuniäres Opfer zu bringen, wenn der genannte Betrag nicht ausreichen sollte.

III. Landwirtschaft I. Besoldungen

Fr. 1875 Fr.

75

4. 2 Kanzleisekretäre . .

Fr.

75 Auf den Beginn der neuen Amtsperiode haben wir einen bisherigen Kanzleisekretär zum Abteilungssekretär für Rechnungswesen befördert, mit einer Gehaltserhöhung von Fr. 225 pro 1909 (3 Vierteljahre). Wir bedürfen indessen hierfür bloss eines Nachtragskredites von Fr. 75, weil infolge einer ändern Mutation eine Ersparnis von Fr. 150 erzielt werden kann.

IX. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten

Fr. 300

Zentralverwaltung auf dem Liebefeld bei Bern.

\. B e s o l d u n g e n : a. Beamte Fr. 300 Dem Sekretär-Buchhalter wurde für die Mehrleistung als Stellvertreter des Zentralverwalters eine jährliche Zulage von Fr. 400 zuerkannt. Für die in Betracht fallenden letzten neun Monate dieses Jahres benötigen wir somit eines Nachtragskredites von Fr. 300.

682 XXI. Verschiedenes

Fr. 1,500

Im Voranschlag wurden als Beitrag für das internationale landwirtschaftliche Institut in Rom Fr. 1500 aufgenommen. Da .jedoch die Schweiz dem Institut in Gruppe IV, mit dem Recht auf Abgabe von zwei Stimmen und der Leistung von ebensoviel .jährlichen Einheitsquoten von Fr. 1500, beigetreten ist, so ersuchen wir Sie um die Bewilligung eines weitern Betrages von Fr. 1500.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

L Eisenbahnwesen.

i. Kanzlei des Eisenbahndepartements · g. Zeitweise Aushülfe

. . . .

Fr. 4000 Fr. 4000

Im Budget des Eisenbahndepartements pro 1909 ist sub Rubrik Cf. /. g. ein' Ausgabeposten von Fr. 2000 eingesetzt.

Dieser Kredit ist bereits bis auf Fr. 70. 50 erschöpft.

Infolge Zunahme der Arbeit mussten zwei Aushülfskanzlisten mit je einem Taglohn von Fr. 6 angestellt werden, von denen der eine während des ganzen Jahres und der andere voraussichtlich bis 1. November, 1909 weiter beschäftigt werden müssen.

Ferner müssen wegen grosser Inanspruchnahme des Übersetzers grössere französische und italienische Übersetzungen auswärts besorgt werden, was eine Ausgabe von zirka Fr. 1500 erfordert.

Sodann wurde durch Bundesratsbeschluss vom 11. Mai 1909 dem provisorischen Kanzleichef, Herrn Bürgi, für ausserordentliehe Dienstleistungen eine Entschädigung von Fr. 500 bewilligt.

Im Jahre 1908 musste auf Rubrik G. I. g. ebenfalls ein Nachtragskredit von Fr. 3700 nachgesucht werden.

Wir sehen uns nun genötigt, für das laufende Jahr einen Nachtragskredit von Fr. 4000 zu verlangen.

II. Technische Abteilung &. Inspektoren

Fr. 3,750 Fr. 3,750

Der langjährige verdiente Inspektor der bautechnischen Sektion der technischen Abteilung hat auf 1. April 1909 seinen Abschied genommen. Um ihn gleichwohl einigermassen dem Departement zu erhalten, wurde seine Weiterbeschäftigung vertraglich geregelt und ihm durch Bundesratsbeschluss vom 29. Januar 1909 eine

683

jährliche Entschädigung von Fr. 5000 zugesprochen. Da' seinem Nachfolger die gleiche Besoldung, die für den bisherigen Inspektor budgetiert war (Fr. 7000), gewährt wurde, muss für das laufende Jahr ein Nachtragskredit von Fr. 3750 verlangt werden.

II. Postverwaltung.

I. Besoldungen und Vergütungen A. Oberpostdirektion.

OberpostdireUor .

Fr. 1,500 Fr. 1,500

Die Stelle des Oberpostdirektors wurde auf 1. April 1909 neu besetzt. Wir beantragen, dessen Jahresbesoldung in Anwendung von Art. l, Schlusssatz, des allgemeinen Besoldungsgesetzes vom 2. Juli 1897 (A. S. n. F. XVI, 272) auf Fr. 10,000 festzusetzen. Es geschieht dies mit Rücksicht auf die Bedeutung dieser Stelle sowie in Würdigung der langjährigen Dienste des neuen Stelleinhabers, wovon 16 Jahre auf die Stellvertretung des Oberpostdirektors gefallen sind. Für das laufende Jahr ist hierfür ein Naehtragskredit von Fr. 1500 erforderlich.

Von der Gesamtsumme der geforderten Nachtragskredite ini Betrage von Fr. 1,052,603 fallen auf den besondern Bundesbeschluss vom 22. März 1909 betreffend den Umbau des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Basel beim Departement des Innern (Direktion der eidgenössischenBauten) Fr. 100,000 ferner auf den Bundesbeschluss vom 9. Juni 1908 betreffend den Aussonderungsvertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich anderseits beim gleichen Departement ,, 549,723 zusammen ,, 649,723 so dass als eigentliche Nachtragskredite verbleiben Fr.

402,880

684

.Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 21. Mai 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

685

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1909 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 21. Mai 1909, beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1909 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung*.

E. Bundesgericht.

I. Gerichtshof.

a. Gehalte von 19 Gerichtsmitgliedern und Zulage an den Präsidenten

Fr.

6,000

II. Gerichtskanzlei.

d. Weibel, Abwart und ein Heizer: 2. Vergütung an den Abwart für Putzarbeiten .

Übertrag

550 6,550

686

Fr.

Übertrag Fr.

III. Allgemeine Ausgaben.

b. Bibliothek h. Betreibungsstatistik i. Neuanschaffung und Unterhalt des Mobiliars

1,500 700 2.500 --

6,550

4,700

11,250 Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

19. Umzugskosten des Kanzleipersonals der Gesandtschaften

2,500

B. Departement des Innern.

IX. Verschiedenes.

Fr.

15. Automobil- und Velokonkordat . .

.

4,000

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten.

1.

2.

1.

2.

3.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : LandwirtschaftlicheVersuchsanstalt Liebefeld Fr.

Fr.

bei Bern 2,000 ' Seilersche Liegenschaft in Oberstrass-Zürich . 10,612 12,612 c. Neubauten: Erstellung von 3 neuen Fr.

Stallgebäuden und einem Dependenzgebäude bei der Kaserne in Thun 11,500 Zollgebäude in Eschenz 24,000 Landwirtschaftliche Versuchsansalt Oerlikon 5,300 Übertrag

40,800

12,612

4,000

13,750

687

Fr.

Fr.

Übertrag 40,800 12,612 4. Post-, Telegraphen- und Telephongebäude an der Freienstrasse in Basel 100,000 5. Ankauf der Seilerschen Liegenschaft in Oberstrass für die polytechnische Schule in Zürich 539,111 679,911

V. Strassen- und Wasserbauten.

Solothurn - Münster - Bahn, Station Gränsbrunnen, Beitrag an Ausweichgeleise .

Fr.

4,000

Fr.

13,750

701,823 Übertrag 705,823

13,750

3,900

VIII. Hausdienst, Heizung und 'Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung.

1. Bureaux im Postgebäude in Bern (Oberpostdirektion, Amt für Gold und Silberwaren und HanFr.

delsstatistik der Oberzolldirektion) . . .

1,900 2. Bureaux im Münzgraben Nr. 2 (Abteilung für Veterinärwesen des Militärdepartements) .

1,800 3,700 IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung und Verschiedenes.

1. Bureaux an der Schanzenstrasse Nr. 6 (Zentralpulververwaltung) . .

100 2. Bureaux am Münzgraben Nr. 2 1,600

1,700

Fr.

Übertrag 705,823

Fr.

13,750

XII. Forstwesen, Jagd und Fischerei.

L Forstwesen.

1. Besoldungen.

Fr, b. 5 Forstinspektoren . (früher 3 Adjunkte) 5,500 2 . Reisekosten . . . .

2,500 6. Bundesbeiträge an die Besoldungen und Taggelder desForstpersonals 20,000 7. Bundesbeiträge an die Unfallversicherung des Forstpersonals . . .

1,000 14. Bundesbeiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und Holztransporteinrichtungen . . 20,000

Fr.

49,000 III. Fischerei.

2. Beiträge an die Fischereiaufsicht, Fischereikurse etc 3. Beiträge an Fischzuchtanstalten, an die Kosten von Fischstegen, Refugien etc

3,000

5,000 8,000 57,000 762,823

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A. VerwaUungspersonal.

7. Abteilung für Sanität: b. Bureau des Oberfeldarztes.

3 Kanzlisten 2,625 8. Abteilung für Veterinärwesen.

g. Bureaukosten 625 Übertrag

3,250 3,250

776,573

689 Fr.

3,250

Übertrag S. Instruktionspersonal.

1. Sanitätstruppen

Fr.

776,573

1,875

D. Bekleidung.

Fr.

IV. Ersatzausrüstung 100,000 I X . Militärbeschuhung . . . . 60,000 XL Unterhalt, Dislokationen, Fettmittel 30,000 190,000 E. Bewaffnung und Ausrüstung.

I. Handfeuerwaffen G. Kavalleriepferde.

2. Kavallerieremontendepot . .

5. Pferdeinspektionen

.

27,000 Fr.

9,770 5,000 14,770

H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Milüärvereine.

1. Beiträge an freiwillige Vereine: d. Brieftaubenwesen VII. Munitionsfabrik Altdorf.

4. Zins des Betriebskapitals . .

1,000

5,668») 237,895

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

IV. Staatskasse.

Ì. Besoldungen.

e. 4 Münzzähler . . . . . .

2 . Verwaltungskosten . . . .

Fr.

250 1,260 1,510

IX. Münsverwaltung.

2. Münzfabrikation.

Fr.

c. Metallbeschaffung . 212,850 *) 1,510

Übertrag 1,015,978 *) Zur Vermeidung einer d o p p e l t e n A n r e c h n u n g werden seit einer Keine von Jahren die Militärregieanstalten (inklusive Pulrerverwaltung) und die Münzverwaltung, deren Einnahmen und Ausgaben sich ausgleichen, in Voranschlag und Staatsrechnung nur noch in einer innern Kolonne pro memoria aufgeführt.

:

690 Fr.

Übertrag 1,015,978

F. Handels-, Industrie- und LandwirtschafIsdepartem ent.

I. Handel.

10. Internationale Photographische Ausstellung in Dresden 1909 11. Weltausstellung in Brüssel 1910 12. Internationale Ausstellung von Milchprodukten in Budapest 1909

Fr.

6,000 16,000 3,500 ---

Fr

25,500

III. Landwirtschaft.

1. Besoldungen: 4. 2 Kanzleisekretäre . .

IX. Eidg. landwirtschaftlicheVersuchsund Unter suchung sanstalten.

Zentralvenvaltung auf dem Liebefeld bei Bern.

1. Besoldungen : a. Beamte XX.7. Verschiedenes

75

300 1,500

1,875 27,375

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

I. Kanzlei des Eisenbahndepartements, g. Zeitweise Aushülfe

4,000

II. Technische Abteilung..

b. Inspektoren

3,750 II. Postverwaltung.

I. Besoldungen und Vergütungen.

A. O b e r p o s t d i r e k t i o n .

Oberpostdirektor

1,500 9,250 1,052,603

>X

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1909 (II. Serie). (Vom 21. Mai 1909.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1909

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.06.1909

Date Data Seite

661-690

Page Pagina Ref. No

10 023 350

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.