34

# S T #

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die von den Arbeitern der eidgenössischen Militärwerkstätten am 25. September 1908 eingereichte Eingabe betreffend Arbeitszeit, Ferien und Lohnerhöhung.

(Vom 7. Juni 1909.)

Tit.

Am 25. September 1908 richteten die Arbeiterverbände der eidgenössischen Militärwerkstätten in Bern, Worblaufen, Thun, Altdorf und Chur eine gedruckte Eingabe an die Bundesversammlung, die unterzeichnet ist teils von Vertretern der nach Reglement vom 2. Dezember 1902 für die Militärwerkstätten gewählten Arbeiterkommissionen, teils von Vertretern der Arbeiterverbände.

Diese Eingabe wurde mit Begleitschreiben des Sekretärs des, Zentralvorstandes des schweizerischen Metallarbeiterverbandes, Herrn 0. Schneeberger, vom 26. September 1908, den Präsidenten der beiden Räte eingereicht.

In diesem Begleitschreiben wird auf Eingaben an unser Militärdepartement und an den Bundesrat vom Jahre 1906 und später verwiesen und bemerkt, dass deren Erledigung, wie sie durch den Bundesratsbeschluss vom 10. Juli 1908 erfolgt sei, die Arbeiter nicht befriedigt habe. Es wird die Erwartung ausgesprochen, dass die Bundesversammlung die in der Eingabe zum Ausdrucke gekommenen Wünsche wohlwollend prüfen und berücksichtigen werde.

35 Diese Eingabe wurde dem Bundesrate am 2S./29. September und von diesem am 29./30. September 1908 dem Militärdepartement zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen und . nachdem seither die zu ihrer Prüfung und weitern Behandlung nötigen Erhebungen stattgefunden haben, beehren wir uns, Ihnen darüber Bericht zu erstatten.

Bevor wir auf die Eingabe selbst eintreten, erlauben wir uns, einige einleitende Bemerkungen vorauszuschicken.

Aus den Akten ergibt sich, warum Militärdepartement und Bundesrat die frühern Eingaben der Arbeiterschaft nicht eher haben erledigen können. Da die neueste gedruckte Arbeitereingabe Bemerkungen enthält, aus denen geschlossen werden könnte, es habe den Behörden am guten Willen gefehlt, die Arbeiterpostulate zu behandeln, so sei erwähnt, dass die Hauptschuld der Verzögerung des Entscheides vornehmlich dem Umstände zuzuschreiben ist, dass die Arbeiter die Entscheidung ihrer ersten Eingabe vom 12./13. Februar 1906 nicht abwarteten, sondern am 27./29. Dezember 1906 eine neue Eingabe mit teilweise modifizierten und erweiterten Forderungen einreichten, die selbstverständlich wieder umfangreiche Erhebungen nötig machte.

Schon die erste Eingabe war von verschiedenen Gesichtspunkten aus zu prüfen. Ausser dem Militärdepartement hatten sieh auch das Finanzdepartement und das Industriedepartement darüber zu äussern, und diese üepartemente sahen sich ihrerseits veranlasst, ihre kompetenten Organe zur Begutachtung der Ferienfrage heranzuziehen. Als diese Erhebungen im Gange waren, kamen bei der Verwaltung der Bundesbahnen ähnliche Postulate der Arbeiter der Eisenbahnwerkstätten zur Erledigung. Auch aus Kreisen der Privatindustrie gingen Eingaben zur Ferien- und Lohnfrage ein, über die die kompetenten Amtsstellen ebenfalls orientiert werden mussten, damit sie sie prüfen und eventuell in Miterwägung ziehen konnten. Diese Vorgänge alle führten zu nachträglichen, weitgehenden Erhebungen, deren Abschluss sich dann dadurch noch verzögerte, dass sich verwandte Fragen, die bei der Telegraphenverwaltung in Behandlung kamen, dazwischen schoben und dass auch noch von den Angestellten der Militärwerkstätten Postulate in mehreren Eingaben gestellt wurden, die sich zum Teil mit denen der Arbeiter deckten und somit im Zusammenhange mit diesen geprüft werden mussten. Dann erfolgten die
von der Arbeiterschaft und dem Personale der Angestellten gewünschten Konferenzen mit dem Militärdepartement. Diese brachten zum Teil neue Gesichtspunkte, zum Teil neue Fragen zur Sprache,

36

deren nähere Prüfung durch die zuständigen Organe nicht umgangen werden konnte, und so gelangte das Militärdepartement, nachdem es dem Bundesrate schon am 12. April 1906 eine erste Vorlage gemacht und eine zweite Vorlage am Schlüsse desselben Jahres in Arbeit genommen hatte, erst am 10. Juni 1908 dazu, das umfangreiche Aktenmaterial abgeschlossen mit seinem umfassenden Bericht und Antrage dem Bundesrate vorzulegen. Am 10. Juli 1908 traf dieser seinen Entscheid.

Dieser Entscheid nun behandelte folgende Eingaben und Postulate : Eine Eingabe des Arbeitervereins der Munitionsfabrik Altdorf und der Metallarbeitergewerkschaft daselbst vom 12. Februar 1906 und eine solche des Verbandes eidgenössischer Arbeiter der Waffenfabrik Bern, der Werkstätten der Telegraphendirektion und des Montierungsmagazins in Bern vom 13. Februar 1906.

Diese beiden Eingaben waren namens der genannten Arbeiterverbände von deren Vorständen unterzeichnet und an den Bundesrat gerichtet.

Es wurde damit das Ansuchen gestellt, es möchten den Arbeitern der eidgenössischen Militärwerkstätten jährlich 8 bis 14 Tage Ferien, ohne Lohnabzug, gewährt werden.

Ferner lag vor eine vom Sekretär des schweizerischen Metallarbeiterverbandes, Herrn 0. Schneeberger in Bern, mit Zuschrift vom 2T./29. Dezember 1906 einbegleitete, an das Militärdepartement gerichtete Eingabe, zu der mit Unterschrift 1741 Arbeiter der eidgenössischen Waffenfabrik und des Montierungsmagazins Bern, der Kriegspulverfabrik Worblaufen, der Pulvermilhle Chur, der Munitionsfabrik und der Konstruktionswerkstätte Thun, sowie der Munitionsfabrik Altdorf standen.

Mit dieser Eingabe stellten die Arbeiter folgende Begehren : 1. es sei die Arbeitszeit auf 9 Stunden (Samstags S1/^ Stunden, wie gegenwärtig,) herabzusetzen, eventuell, wo die Freigabe des Samstag-Nachmittag vorgezogen werde, sei die Arbeitszeit in der Woche auf 53 V2 Stunden zu begrenzen; 2. es sei für diese Verkürzung der Arbeitszeit von 2x/2 Stunden in der Woche eine entsprechende Lohnerhöhung um zirka 5 % zu gewähren ; 3. es sei überdies eine Lohnerhöhung um 10 °/o in Berücksichtigung der verteuerten Lebenshaltung zu bewilligen;

37

4. es seien bezahlte Ferien zu gewähren, und zwar nach zurückgelegtem zweitem üienstjahre wenigstens 3 Tage, bis zum zehnten Dienstjahre ansteigend auf 14 Tage.

In dieser Eingabe wurde die Freigabe des Samstag-Nachmittag also nur in dem Sinne berührt, dass sie eventuell da, wo sie der Kürzung der täglichen Arbeitszeit vorgezogen würde, eingeführt werden möchte.

In einem Protokoll über die Konferenz des damaligen Vorstehers des Militärdepartements mit den Arbeiterdelegierten, die am 29. Oktober 1907 stattgefunden hat, ist die Forderung betreffend Freigabe des Samstag-Nachmittag näher erörtert, immerhin auch dort mehr in dem oben angedeuteten Sinne. Dieses Protokoll ist mit kleinen Abweichungen im Wortlaut, die am Inhalte nichts ändern, in der gedruckten Eingabe an die Bundesversammlung (pag. 7 bis 12) abgedruckt und es ist ihm ein Nachtrag beigefügt worden, in dem der Wunsch geäussert wird, es möchte bei Neuordnung der Zeitlohnansätze auch der Stücklohn berücksichtigt werden, ,,damit es auch dem Akkordarbeiter möglich sei, von der Lohnerhöhung etwas zu profitieren"1. Zur Begründung wird angeführt : ^Sollten nämlich nur die Stundenlöhne erhöht werden, so würde für eine beträchtliche Zahl von Arbeitern, speziell in der Waffenfabrik, tatsächlich nichts resultieren, als eine Steuererhöhunglit, was nicht in den Wünschen der Arbeiter liege.

Weiter wird bemerkt, ,,dass gegenwärtig in der Waffenfabrik verschiedene Arbeiter im Akkord arbeiten müssen, welche infolge ihrer Berufstätigkeit und ihrer langen Dienstzeit etwas höhere Stundenlöhne erhalten haben als die Mehrzahl ihrer Kollegen.

Infolge vorgeschrittenen Alters und niedriger Stücklohnansätze sind dieselben nicht mehr imstande, den ihnen zukommenden Stundenlohn zu verdienen. Es betrifft dies hauptsächlich die Abteilung Schäfterei."

Das Protokoll, das auf den Wunsch, aber ohne Mitwirkung des Vorsitzenden von einem Teilnehmer an der ArbeiterdelegiertenKonferenz aufgestellt wurde, ist dem Militärdepartement am 4. November 1907 zugegangen. Es musste selbstverständlich den zuständigen Organen und Amtsstellen zur Einsichtnahme und zur Berichterstattung zugewiesen werden.

In der Eingabe an die Bundesversammlung (pag. 25 und 26) werden die hiervor erwähnten Forderungen, namentlich auf Grundlage der Eingabe an das Militärdepartement vom 27./29. Dezember 1906 und des Protokolls vom 29. Oktober 1907 erneuert; doch weicht der Wortlaut von Ziffer 4, betreffend das Ferienpostulat,

38

etwas von dem der Eingabe vom 2T./29. Dezember 1906 ab, indem die Grenze für das Ansteigen der Ferien bis auf 14 Tage scheint erweitert worden zu sein, da die Steigerung der Ferientage bis auf diese Zahl statt bis zum 10. Dienstjahr, bis n a c h 10 Dienstjahren verlangt wird.

Anschliessend an die erwähnten Forderungen wird auch für das Jahr 1908 Anspruch auf die Teuerungszulage erhoben oder eventuell verlangt, dass die Lohnerhöhungen nach der Lohnordnung vom 13. Januar 1908 auf i. Januar 1908 rückwirkend erklärt werden, ,,da die grosse Mehrzahl der Arbeiter andernfalls pro 1908 einen bedeutenden Lohnausfall gegenüber 1906 und 1907 erleiden würde".

Wir sehen davon ab, die Arbeiterforderungen hier nochmals zu resümieren und dea bezüglichen Beschluss des Bundesrates anzuführen, da dies alles in der Eingabe der Arbeiterschaft geschehen ist und wir die Forderungen der Arbeiter und den bezüglichen Entscheid des Bundesrates in den folgenden Abschnitten unserer Darlegungen zur rascheren Orientierung jeweilen zitieren oder skizzieren werden.

Erster Abschnitt.

Arbeitszeit.

Forderung der Arbeiter.

,,Es sei die Arbeitszeit auf 9 Stunden (Samstag 8 */« Stunden' wie gegenwärtig) herabzusetzen, eventuell, wo die Freigabe des Samstag-Nachmittag vorgezogen wird, die Arbeitszeit per Woche auf 53y2 Stunden zu begrenzen."

Beschluss des Bundesrates vom 10. Juli 1908.

,,I. Mit Rücksicht auf die betriebstechnischen Bedingungen in den Militärwerkstätten und den Umstand, dass die wöchentliche Arbeitszeit in denselben geringer ist, als bei der Grosszahl der Betriebe der Privatindustrie gleichen Charakters, wird auf das Postulat betreffend Einführung des Neunstundentages nicht eingetreten.

II. Auf die Freigabe des Samstag-Nachmittag kann nur da eingetreten werden, wo es die Betriebsverhältnisse gestatten, und nur unter der Bedingung, dass der Ausfall der ordentlichen Arbeitsstunden, wie bei der Kriegspulverfabrik Worblaufen, an den übrigen Werktagen nachgeholt wird."

39 Die Arbeiter begründen ihre Forderung damit, dass die Vervollkommnung der Arbeitsmethoden durch die Einführung von Maschinen die Arbeit monoton und abstumpfend gestalte, so dass sie um so ermüdender wirke. Einzelne Arbeitsbranchen seien zudem ungesund. Im Interesse von Gesundheit und Leben des Arbeiters liege es daher, dass die Arbeitszeit verkürzt werde.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass viele Arbeiter einen weiten Weg von Hause zur Werkstätte und zurück zurückzulegen hätten und dass bei einer Kürzung der Arbeitszeit die Möglichkeit geschaffen würde, dass diese Arbeiter die Eisenbahn benutzen könnten, was für sie eine Erleichterung wäre.

Im weitern wird bemerkt, dass ausländische Bahnverwaltungen die neunstündige Arbeitszeit längst eingeführt hätten und dass in den Militärwerkstätten und in den Werkstätten der Marine von Amerika, England, Frankreich und ändern Ländern sogar der achtstündige Arbeitstag bestehe. Bei der G-otthardbahn betrage die tägliche Arbeitszeit in den Reparaturwerkstätten nur neun Stunden, worein noch die Pausen fielen, so dass die effektive Arbeitszeit nur 8 8/4 Stunden per Tag umfasse. In den Reparaturwerkstätten der Bundesbahnen sei seit Anfang 1907 der Neunstunden-Arbeitstag ohne Lohnschmälerung eingeführt und daher lasse es sich nur schwer verstehen, warum die Arbeiter der Militärwerkstätten, deren Arbeit monotoner und ermüdender sei, als die der Eisenbahnwerkstättearbeiter, gegenüber diesen im Nachteile bleiben und ihnen nicht gleichgestellt werden sollen.

Die Verkürzung der Arbeitszeit der Militärwerkstätten nach der Forderung der Arbeiter ergebe in der Woche nur einen Ausfall von 2 */2 Stunden.

In bezug auf die Freigabe des Samstag-Nachmittag sind die Ansichten der Arbeiter geteilt. Die Arbeiter der Kriegspulverfabrik, die diese Vergünstigung haben, aber die in Betracht kommenden Ausfallstunden an den ändern Wochentagen nachholen, wollen, dass sie fortbestehe und eventuell eher noch zu Lasten der übrigen Arbeitstage ausgedehnt werde. Sie benutzen den freien Samstag-Nachmittag zu nützlichen Hausarbeiten. Hinsichtlich der Benutzung dieses freien Nachmittages seien bei den ledigen Arbeitern keine schlimmen Erfahrungen gemacht worden.

Die Mehrzahl der Arbeiter zieht aber den Neunstunden-Arbeitstag dem freien Samstag-Nachmittag mit Nachholung der Ausfallstunden an ändern Wochentagen vor und stellt daher in erster Linie auf diese Forderung ab.

40

1. Neunstunden-Arbeitstag.

Die Konferenz der Direktoren der Militärwerkstätten und mit ihnen die Kriegstechnische Abteilung, der diese Werkstätten unterstellt sind, lehnten die Einführung des NeunstundenArbeitstages ab. Sie äusserten sich dahin, dass die eidgenössischen Werkstätten hygienisch gut eingerichtet seien, dass nicht viele Arbeiter in Arbeitszweigen, die besonders schädlich auf die Gesundheit einwirken, betätigt seien, und dass den Arbeitern, bei denen dies der Fall sei, Extraverpflegung verabfolgt werde. Von Seite der Fabrikinspektoren seien keine bezüglichen Reklamationen erhoben worden. Die Arbeit in den Militärwerkstätten sei nicht ermüdender als die der Arbeiter der Werkstätten der Bundesbahnen und der Privatindustrie ; wirklich ermüdende Arbeit gebe es nicht mehr viel. Für die monotone Arbeit an Maschinen würden in der Hauptsache junge Leute, Frauen und solche Arbeiter verwendet, die sich für andere Arbeiten weniger eignen. Die Arbeiter leisteten gerne Überzeitarbeit und die Akkordarbeiter wünschten den Wechsel in der Arbeit nicht. Alles dies spreche nicht für die Behauptung, dass die Arbeit anstrengend und besonders ermüdend sei, auch der Umstand nicht, dass die Arbeiter der Kriegspulverfabrik bereit wären, täglich länger zu arbeiten, wenn die Samstagsarbeitszeit noch mehr verkürzt würde, obschon jetzt die Ausfallstunden des freien Samstag-Nachmittag auf die übrigen Arbeitstage verteilt werden und die tägliche Arbeitszeit demzufolge mehr als 9 1 /a Stunden beträgt. Um darzutun, dass die Arbeit in den Militärwerkstätten weder ungesund noch besonders kraftverbrauchend ist, hat die Kriegstecbnisehe Abteilung anlässlich der Prüfung der ersten Eingaben der Arbeiterschaft eine Statistik über das Lebensalter und die durchschnittlichen Dienstjahre der Arbeiter der verschiedenen Militärwerkstätten aufgestellt. Diese Statistik umfasst 1882 Arbeiter, die sich dem L e b e n s a l t e r nach wie folgt verteilen: 16--18 Jahre: 177; 19--24 Jahre: 354; 25--29 Jahre : 243 ; 30--34 Jahre : 264 ; 35--39 Jahre : 231 ; 40--49 Jahre: 339; 50--59 Jahre: 181 ; 60--69 Jahre: 78 und 70--76 Jahre: 15. Zirka 1/a der Arbeiter (613) fällt also in die Altersklasse von 40--76 Jahren. Um diese Zahlen weiter zu beleuchten, sei erwähnt, dass die durchschnittlichen Dienstjahre der Arbeiter von 16-- 39 Jahren zwischen
1,4 und 13 Jahren variieren und dass gerade die Werkstätten mit starker Arbeiterzahl in der Durchschnittszifier der Zahl der Dienstjahre obenan stehen : z. B. Munitionsfabrik Thun mit total 1048 Arbeitern. Hier be-

41

trägt die D u r c h s c h n i t t s z i f f e r der D i e n s t j a h r e der Arbeiter der Altersklassen 30--39 Jahre (242 Arbeiter) 10--13, in der Waffenfabrik Bern mit 44 von total 169 Arbeitern 7,3'--8, in der Kriegspulverfabrik Worblaufen mit 20 von total 78 Arbeitern 12 Jahre. Das Montierungsmagazin, dessen Arbeiterdelegierter an der Konferenz vom 29. Oktober 1907 die ungesunde und ermüdende Arbeit betonte, weist in derselben Altersklasse mit 15 von total 34 Arbeitern 7--9,5 durchschnittliche Dienstjahre auf. Die Konstruktionswerkstätte in Thun und die Munitionsfabrik Altdorf, evstere mit total 277, letztere mit total 276 Arbeitern fallen bei dieser Vergleichung weniger in Betracht.

Die Konstruktionswerkstätte hat erst in neuerer Zeit grössere Ausdehnung erhalten und die Munitionsfabrik in Altdorf besteht erst seit dem Jahre 1896. Immerhin ergeben sich auch in diesen Fabriken in den Altersklassen von 30--39 Jahren folgende durchschnittliche Dienstjahre : K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e (100 Arbeiter von total 277) 4--7,s und M u n i t i o n s f a b r i k A l t d o r f (74 Arbeiter von total 276) 5--6,3.

Betrachten wir die Dienstjahre der Altersklassen von 40 Jahren und darüber, bei denen der Durchschnitt zwischen 5 bis 33 Jahren liegt, so ergeben sich bei den einzelnen Werkstätten folgende durchschnittlichen D i e n s t j a h r e : M u n i t i o n s f a b r i k T h u n : Altersklasse 40--49 Jahre (194 Arbeiter) 18, 50--59 Jahre (113 Arbeiter) 26, 60--76 Jahre (50 Arbeiter) 30--33. W a f f e n f a b r i k : Altersklasse 40--49 Jahre (39 Arbeiter) 14,5, 50--59 Jahre (21 Arbeiter) 25, 60--76 Jahre (25 Arbeiter) 27. K r i e g s p u l v e r f a b r i k : Altersklasse 40--49 Jahre (23 Arbeiter) 13, 50--59 Jahre (14 Arbeiter) 14, 60--69 Jahre (4 Arbeiter) 30. M o n t i e r u n g s m a g a z i n : Altersklasse 40--49 Jahre (6 Arbeiter) 10, 50--59 Jahre (7 Arbeiter) 13,7, 60--76 Jahre (5 Arbeiter) 14,5--15.

Wir führen auch hier die Konstruktionswerkstätte und die Munitionsfabrik Altdorf noch an. K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e : Altersklasse 40--49 Jahre (32 Arbeiter) 8, 50--59 Jahre (21 Arbeiter) 22,4, 60--69 Jahre (8 Arbeiter) 32,2 durchschnittliche Dienstjahre. M u n i t i o n s f a b r i k A l t d o r f : Altersklasse 40--49 Jahre (45 Arbeiter) 5,e, 50--59 Jahre
(5 Arbeiter) 5, 60--69 Jahre (jl Arbeiter) 12 Dienstjahre.

Wir erlauben uns, auf die in den Akten befindliche Zusammenstellung zu verweisen, die diese Verhältnisse noch deutlicher hervorhebt.

42 Was das Argument anbetrifft, dass den Arbeitern mit langem Weg zur Werkstätte und zurück bei Kürzung der Arbeitszeit dadurch eine Erleichterung geschaffen würde, dass sie die Bisenbahn benutzen könnten, so ist zu bemerken, dass es namentlich mit Rücksicht auf Perioden mit forciertem Betriebe nicht im Interesse der Werkstätten und der Kriegsbereitschaft liegt, den Zudrang und die Anstellung von weit entfernt wohnenden Arbeitern noch zu fördern. Es fragt sich überdies auch, ob die gewonnene .Zeit nicht zu Heimarbeit verwendet würde, so dass der Arbeiter .gleichwohl ermüdet zur Arbeit sich einfände, und ob nicht die Auslagen für die Eisenbahn wieder als eine Lohnschmälerung angesehen würden. Diesem Argumente der Petenten dürfte nicht zu grosses Gewicht beigelegt werden.

Nicht nur die Kriegstechnische Abteilung in bezug auf die Arbeiter der ihr unterstellten Werkstätten, sondern auch die Kriegsmaterialverwaltung hinsichtlich des Arbeiterpersonals der Zeughäuser und die Zentralpulververwaltung in bezug auf die Arbeiter der ihr unterstellten Pulvermühlen in Chur und Lavaux verhalten sich entschieden ablehnend gegen das Postulat des Neunstunden-Arbeitstages. In den Zeughäusern würde eine weitere Kürzung der Arbeitszeit sich mit Rücksicht auf die im Kontakte mit dem Personale der übrigen Verwaltung auszuführenden Arbeiten in hemmender Weise fühlbar machen. In den Pulvermühlen von Chur und Lavaux besteht eine besondere Arbeitszeiteinteilung. Im Januar und Dezember wird nur 8 Stunden, vom !..--15. Februar und 16.--30. November nur 9 Stunden, vom 16.--28. Februar und 1.--15. November aber 9Vs Stunden, dann in den Monaten März, September und Oktober 10 Stunden und in den Monaten April, Mai, Juni, Juli und August 11 Stunden gearbeitet. Es wird damit den Betriebsverhältnissen und der Gesundheit der Arbeiterschaft Rücksieht getragen. Die Frühlingsund Sommerszeit gestattet bei guter Ventilierung der Arbeitsräume eine längere Arbeitszeit, als die übrige Zeit des Jahres, indem die Räume a n h a l t e n d gut ventiliert werden können.

2. Freigabe des Samstag-Nachmittag.

Die Werkstättedirektoren und die Kriegstechnische Abteilung vertreten den Standpunkt, dass die Freigabe des Samstag-Nachmittag nur da stattfinden könne, wo es die Betriebsverhältnisse gestatten, und nur unter der Bedingung, dass die Ausfallstunden an den übrigen Wochentagen nachgeholt werden. In dieser

43

Weise ist der freie Samstag-Nachmittag in der Kriegspulverfabrik eingeführt. Die Betriebsverhältnisse lassen es zu und fühlbare Inkonvenienzen haben sich bis jetzt nicht gezeigt. Ob sich dies auch in den ändern Betrieben einführen lässt, ist durch die Erfahrung nicht festgestellt. In den Munitionsfabriken und in der Konstruktionswerkstätte eignet sich der Betrieb nicht gut dazu und in der Waffenfabrik, sowie im Montierungsmagazin liegt den Arbeiter^ nicht viel an der Einführung des freien SamstagNachmittag, wenn die Ausfallstunden an ändern Wochentagen nachgeholt werden müssen; sie ziehen*eine allgemeine Kürzung der täglichen Arbeitszeit vor. In den Zeughäusern würde sich die Freigabe deshalb nicht wohl durchführen lassen, weil sich jene zumeist auf Waffenplätzen befinden, wo sie mit der Truppe in fortwährendem Verkehr stehen. Die Schliessung während eines vollen halben Tages in der Woche würde dienstliche Störungen zur Folge haben.

Ob der Samstag-Nachmittag überall zum Zwecke der Erholung richtig verwendet würde, ist eine offene Frage. Nicht alle Arbeiter haben Gelegenheit, sich zu Hause nützlich zu beschäftigen, und wenn dann der freie Nachmittag zu Zerstreuungen benutzt würde, die nicht eine Förderung der Gesundheit bewirkten, sondern eine gegenteilige Wirkung hätten, vielleicht Auch zu unnützem Geldverbrauch und schlechten Gewohnheiten führen würde, so wäre damit weder den Arbeitern, noch den Werkstätten gedient. Wenn bei den ledigen Arbeitern der Kriegspulverfabrik sich keine Unzukömmlichkeiten gezeigt haben, «o ist das noch kein Beweis gegen die Befürchtung, dass eine unzweckmässige Verwendung der freien Zeit eintreten könnte.

Diese Fabrik zählt nur 5 Arbeiter im Alter von 16/18 Jahren und nur 7 im Alter von 19/24 Jahren; dieser geringe Bestand ·an jugendlichen Arbeitern berechtigt nicht zu einem allgemeinen Erfahrungsschlusse. Die Munitionsfabriken aber zählen 165 Arbeiter von der erstem und 286 von der letztern Altersklasse.

Da kommen also ganz andere Verhältnisse in Betracht. Die jugendlichen Arbeiter zu Fortbildungskursen beizuziehen, ist ein anerkennenswerter Vorschlag. Seine Ausführung dürfte aber schwierig sein, und es ist auch zu befürchten, dass eine solche Massregel als lästiger Zwang empfunden würde und daher die Freigabe des Nachmittags als solche nicht allgemein zur gebührenden
Anerkennung käme. Der Samstag-Nachmittag würde von vielen nicht mehr als ,,freie Zeita betrachtet.

Um Arbeiterentlassungen zu vermeiden, wurde s. Z. auch in der Waffenfabrik vorübergehend die ordentliche Arbeitszeit

44

reduziert und der Samstag-Nachmittag freigegeben. Diese Fabrik weist aber auch nur eine geringe Zahl jugendlicher Arbeiter auf: nach der oben erwähnten Zusammenstellung l der Altersklasse 16/18 Jahre und 23 der Altersklasse 19/24 Jahre. Aus zu jener Zeit gemachten Erfahrungen lässt sich also auch hier nicht wohl ein' sicherer Schluss ziehen.

Von der Arbeiterschaft ist durch den Protokollführer der Konferenz vom 29. Oktober 1907 eine Statistik über Freigabe des Samstag-Nachmittag in der Privatmaschinenindustrie eingereicht worden. Daraus geht hervor, dass nur in fünf Betrieben mit 595 Arbeitern 53, 54 und 55 Stunden per Woche gearbeitet wird, während in fünfzehn Betrieben mit zirka 15,050 Arbeitern 57 Stunden per Woche und in einem Betriebe mit zirka 300 Arbeitern 561/2 Stunden. Diese letztern Betriebe haben den SamstagNachmittag frei gegeben, so dass sich also ein 9*/2 stündiger Arbeitstag ergibt. Wie die Ausfallstunden des Samstag-Nachmittag auf die übrigen Wochentage verteilt werden und inwieweit sich dadurch die tägliche Arbeitszeit an denselben über 9*/a Stunden erhöht, geht aus der Statistik nicht hervor. Es ist also zu konstatieren, dass die Arbeiter der Militärwerkstätten mit einer Arbeitszeit von 9!/2 Stunden per Tag, Samstags 8 l /a Stunden, also mit 56 Stunden per Woche, eine um eine Stunde kürzere Arbeitszeit haben, als die Grosszahl der Arbeiter der Werkstätten der Privatmaschinenindustrie.

Die Einführung des freien Samstag-Nachmittag sollte nur zugestanden werden, wo die Betriebsverhältnisse dadurch nicht gestört werden, und nur unter der Bedingung, dass die Ausfallstunden an den übrigen Wochentagen nachgeholt werden.

Schon im Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 28. April 1899 über das Postulat Wullschleger vom 15. Oktober 1897 (Arbeiterpostulate) und anlässlich seiner Behandlung in der Bundesversammlung ist der Standpunkt vertreten worden, dass die Militärwerkstätten sich mit gut geleiteten Privatetablissementen vergleichen lassen und der Privatindustrie anpassen sollen, in dem Sinne, dass die Begünstigung des Bundesarbeiters in den Schranken zu halten sei, welche die Rücksicht auf die schweizerische Privatindustrie einerseits und auf die solcher Vorzüge nicht teilhaftig werdende Arbeitermehrheit ausserhalb der Bundesbetriebe anderseits ihr setzen. Wenn nun auch die Werkstätten der Telegraphen- und Telephonverwaltung nur eine tägliche Ar-

45 beitszeit von 9, Samstag 8, Stunden haben und wenn auch die Eisenbahnreparaturwerkstätten, die nicht dem Arbeitszeitgesetz unterstellt sind, den Neunstundenarbeitstag, per Woche eine Arbeitszeit von 54 Stunden," eingeführt haben, so sind diese Vorgänge keineswegs bindend für die Festsetzung der Arbeitszeit in den Militärwerkstätten. Der Charakter der Arbeit dieser letztern, wo es sich gleich wie in der Privatmetallindustrie um die Herstellung von Produkten mit Konkurrenzpreis handelt, lässt sich nicht vergleichen mit dem der Arbeit in den erwähnten Werkstätten der Eisenbahn und der Telegraphen- und Telephonverwaltung. Die Arbeitszeitverhältnisse der Werkstätten ausländischer Bahnbetriebe und der Gotthardbahn lassen sich daher gleichfalls nicht zum Vergleiche heranziehen. In diesen Werkstätten kommen hauptsächlich Reparaturarbeiten vor. Sodann kann sich auch ihre Arbeiterzahl nicht messen mit der der Militär Werkstätten.

Eine Verkürzung der Arbeitszeit bedingt zum mindesten an der Maschine eine Minderleistung, die ini Betriebe grosser Fabriken finanziell ins Gewicht fällt und auf den Preis des Produktes fühlbar einwirkt. Auch die eidgenössischen Werkstätten, die Konkurrenzprodukte erstellen, wenn auch nicht der öffentlichen Konkurrenz unterworfene, müssen dem Grundsatze huldigen, dass sie nicht oder nicht merkbar teurer arbeiten als die Etablissemente der Privatindustrie, sonst würde ihre Existenzberechtigung vom Standpunkte zuverlässiger Verwaltungsgrundsätze aus geradezu in Frage gestellt. Wir heben hervor, dass die Militärwerkstätten sich im Charakter der Organisation und Produktion fast ganz mit dem der verwandten Privat-Maschinenund Metallindustrie decken. Deshalb und aus den angeführten Gründen ist es geboten, sich nicht zu weit von deren Betriebsweise zu entfernen und auch auf die Konkurrenz- und Existenzmöglichkeit der Privatindustrie Rücksicht zu nehmen.

Im Hinblick darauf, dass die Arbeiter der eidgenössischen Militärbetriebe hinsichtlich Arbeitszeit und, wie wir später sehen werden, auch in anderer Richtung noch immer besser gestellt sind als die der Privatbetriebe ähnlicher Art, halten wir es insbesondere auch in Anbetracht des Standpunktes, den Bundesrat und Bundesversammlung bei Behandlung des Postulates Wullschleger vertreten haben und auf den sich auch der Beschluss des Bundesrates
vom 10. Juli 1908 stützt, nicht für angezeigt, auf die Forderung der Arbeiterschaft um Herabsetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden per Tag einzutreten, wenigstens für so lange nicht, als nicht eine grössere Zahl von Firmen der verwandten Privatindustrie zu dieser Arbeitszeit übergegangen ist.

46 Zweiter Abschnitt

Bezahlte Ferien.

Forderung der Arbeiter.

Die ursprüngliche, durch die Eingaben an den Bundesrat vom 12. und 13. Februar 1906 vertretene Forderung lautete allgemein auf Gewährung jährlicher Ferien ohne Lohnabzug in der Dauer von 8--14 Tagen.

Die Eingabe vom 27./29. Dezember 1906 an das Militärdepartement lautet auf Gewährung von wenigstens 3 Tagen bezahlter Ferien nach zurückgelegtem zweitem Dienstjahre, ansteigend auf 14 Tage (12 Arbeitstage) bis zum zehnten Dienstjahre, während nun die gedruckte Eingabe die Ausdehnung der Ferien bis zu 14 Tagen n a c h 10 Dienstjahren fordert.

Beschluss des Bundesrates vom 10. Juli 1908.

,,III. Auf die Gewährung von bezahlten Ferien kann im Umfange des Postulates aus betriebstechnischen Gründen nicht eingetreten werden.

Dagegen wird das Militärdepartement zu Händen seiner zuständigen Abteilungen ermächtigt, Arbeitern der Werkstätten, Zeughäuser und Magazine, die 15 und mehr Dienstjahre haben, auf Zusehen hin bezahlte Ferien von zusammenhängenden 6 Arbeitstagen zu gewähren, in der Meinung, dass später auf 12 und 10 Dienstjahre heruntergegangen werden kann, wenn die Erfahrungen nicht allzu ungünstig ausfallen.

IV. Das Militärdepartement wird eingeladen, die Frage prüfen zu lassen und darüber zu berichten, ob nicht Arbeitern, auch wenn sie noch nicht 15 Dienstjahre haben, die aber infolge Krankheit einer Kur zur Erholung bedürfen, ein Erholungsurlaub unter Ausrichtung des Lohnes und allfällig eines angemessenen Kurbeitrages, unter eventueller Heranziehung der Krankenkasse, zu erteilen sei und unter was für Bedingungen dies geschehen könnte.

V. Das Militärdepartement wird ermächtigt, die Frage zu prüfen, ob nicht für erholungsbedürftige Arbeiter der Militärwerkstätten und sonstiger Militäretablissemente ein Erholungs- (Ferien-) Heim zu gründen und zu subventionieren sei."

Die Potenten begründeten ihre Forderung bezahlter, jährlicher Ferien in ähnlicher Weise wie die Forderung betreffend

47

Verkürzung der Arbeitszeit. Es wird auf die Monotonie der Arbeit in vielen Branchen, auf die Anstrengungen durch Überzeitarbeit und die Intensität der Beschäftigung, sowie auf gesundheitsschädliche Betriebszweige hingewiesen. Es bestehe daher für den Arbeiter das Bedürfnis, im Jahre einmal 8--14 Tage nacheinander auszuruhen, um sich erholen zu können, sonst werde der Arbeiter zu früh geschwächt ; die Gesundheit sei aber das einzige Gut des Arbeiters und daher müsse dieser auch auf ihre Schonung und Erhaltung bedacht sein. Die vielen Krankentage, welche die Werkstättenkrankenkassen aufweisen, unterstütze sie in dieser Auffassung; nicht nur der Arbeiter werde aus der günstigen Wirkung der Ferien Vorteile ziehen, sondern in nicht geringerem Masse werde das auch für die Werkstätten selbst der Fall sein, indem die Leistungsfähigkeit des Arbeiters erhalten und die Arbeitsfreudigkeit gefördert würde.

Es wurde bemerkt, dass der Verband der Maschinenindustriellen dem Ferienpostulat günstig gesinnt sei, dass schon in vielen Gewerben, namentlich im graphischen und in mit ihm verwandten Berufszweigen, sowie in Warenhäusern, Konsumbetrieben und ändern privaten Etablissementen Ferien eingeführt seien, die zum Teil schon nach einjähriger Anstellung gewährt würden..

Dasselbe sei der Fall in grösseren Gemeinwesen (Bern, Zürich und Basel). Die Gemeindearbeiter Berns genössen bereits nach dem zweiten Dienstjahre 4 Arbeitstage, nach 4 Dienstjahren 6 und nach 10 Dienstjahren 12 Arbeitstage Ferien mit Lohnvergütung. Auch ein grosser Teil des Arbeitspersonals der Bundesbetriebe geniesse bezahlte Ferien, so das der Eisenbahn-, Postund Telegraphenverwaltung, aodann die Beamten und Angestellten des Bundes. Für die Arbeiter der Reparaturwerkstätten der Bundesbahnen mit 10 und mehr Dienstjahren seien seit 1. Januar 1907 6 Tage zusammenhängender und bezahlter Ferien bewilligt^ bei ausländischen Bahnverwaltungen sei ähnliches dei1 Fall. Jahr für Jahr mehre sich die Zahl der Arbeiter, denen bezahlte Ferien gewährt würden, weil gute Erfahrungen dabei gemacht werden.

Betriebsstörungen werde die Einführung von Ferien in den Militärwerkstätten so wenig zur Folge haben, als in den Werkstätten der Bundesbahnen, wo die Verhältnisse mehr Schwierigkeiten darböten, und was den Arbeitern dieser Werkstätten 'gewährt worden sei, dürfe somit auch denen der Militärwerkstätten zugestanden werden.

48 Hinsichtlich der Behauptungen betreffend Monotonie, anstrengenden Charakter der Arbeit, Gesundheitsschädlichkeit derselben in einzelnen Betriebszweigen gestatten wir uns auf das zu verweisen, was im Abschnitt über Verkürzung der Arbeitszeit von den Werkstättedirektoren und der kriegstechnischen Abteilung darüber gesagt worden ist. Diese letztere ergänzte ihre Entgegnungen noch dahin, dass die von den Arbeitern hervorgehobene Zahl der Erkrankungen von Werkstättearbeitern nicht einfach dem Betriebe zur Last gelegt werden dürfe in dem Sinne, als sei dieser der Gesundheit schädlicher als der in den Werkstätten der Bundesbahnen und der Privatindustrie. Sie stellt fest, dass gerade in Zeiten forcierten Betriebes die Zahl der Erkrankungen geringer sei als beim Normalbetriebe, und dass daher andere Faktoren, als die der Arbeit, bezüglich Erkrankungen im Vordergrunde stehen müssen. Im weitern macht sie darauf aufmerksam, dass die Werkstätten der Bundesbahnen alte, gebrechliche Arbeiter pensionieren könnten, während dies in der Privatindustrie und bei den Militärwerkstätten nicht, der Fall sei ; diese letztern aber zählten eine grosse Zahl solcher Arbeiter.

Nach der Ansicht der Werkstättedirektoren und der kriegstechnischen Abteilung lassen sich Vergleiche zwischen den Betrieben der Militärwerkstätten und den Eisenbahnwerkstätten nicht wohl anstellen. Wie schon früher bemerkt, befassen sich diese hauptsächlich mit Reparaturen und nicht mit der Herstellung von Produkten mit Konkurrenzpreis ; die Militärwerkstätten jedoch stehen in dieser Richtung denen der Privatindustrie nahe und somit ist der Vergleich mit dieser auch eher gerechtfertigt. Die Werkstätten der Eisenbahnen können ihre Arbeiter in der guten Jahreszeit viel leichter entbehren, weil in dieser Zeit das Rollmaterial gebraucht und in der Hauptsache erst gegen den Spätherbst zur Reparatur und Auffrischung eingeliefert wird. In der Frühjahrs-, Sommer- und frühen Herbstzeit sind aber die Militärwerkstätten, namentlich die Munitionsfabriken mit der Deckung der Bedürfnisse der Militärschulen und -Kurse beschäftigt und sehr oft fallen in diese Zeit noch dringliche Spezialaufträge. Nun leidet die Promptheit des Betriebes schon durch Abwesenheit von Arbeitern infolge Krankheit, Unfall, Militärdienst etc., und wenn durch Beurlaubung noch eine grosse Zahl
von Arbeitern dem Betriebe entzogen würde, so müsste sich dies in geradezu störender Weise bemerkbar machen, indem die Arbeit Hand in Hand geht und dem Betriebe mit nicht eingeschulten Ersatzkräften nicht gedient sein kann. Wollte dem Begehren der Arbeiter in

49 seinem ganzen Umfange entsprochen werden, so bliebe nur der Ausweg, die Werkstätten in der guten Jahreszeit für 8--14 Tage zu schliessen. In diesem Falle würden aber die Arbeiter, die kein Anrecht auf Ferien hätten, von der Arbeit zwangsweise ausgeschlossen, sie müssten billigerweise entschädigt werden.

So käme es zu allgemein gewährten und bezahlten Ferien und darin läge eine gewisse Unbilligkeit für die Arbeiter, die viele Dienstjahre und daher auch ein Recht auf besondere Berücksichtigung und Anerkennung haben.

Die Ferien in die ungünstige Jahreszeit zu verlegen, würde ihren Zweck und Wert sehr beeinträchtigen; der Grosszahl der Arbeiter wäre kaum damit gedient.

In Gemeindebetrieben und vielen Privatbetrieben lassen sich Ferien leichter einführen, weil die Arbeitsweise es eher gestattet 5 die Leistung von Hand zu Hand bis zur Gesamtleistung kommt weniger in Betracht und vielfach handelt es sich auch um eine nicht grosse Arbeiterzahl. In Privatbetrieben ist in der Regel die Ausnützung der Arbeitskraft aus für jedermann leicht findbaren Gründen intensiver als in Staatswerkstätten und das Bedürfnis der Erholung um so viel grösser. Der Hinweis auf das Eisenbahn-, Post- und Telegraphenp'ersonal und auf das Beamtenund Angestelltenpersonal des Bundes ist auch nicht zutreffend.

Im Eisenbahn-, Post- und Telegraphendienste hat das Personal Nachtdienst, es ist intensiv und oft des Sonntags in Anspruch genommen. Letzteres ist auch beim Beamten- und Angestelltenpersonal der übrigen Bundesverwaltung der Fall. Aus diesem Grunde rechtfertigt sich bei diesem Personal die Gewährung zusammenhängenden Urlaubes ; gleichwohl besitzt ein grösser Teil dieses Personals kein gesetzliches Recht auf Ferien; die Frage ist nicht allgemein geordnet und die Bewilligung von Ferien findet von Fall zu Fall und nur auf besonderes, eventuell näher zu begründendes und zu belegendes Gesuch hin statt. Es kommen Leistungen und Dienstjahre bei der Beurteilung solcher Gesuche wesentlich in Betracht. Die Arbeiter der Militärwerkstätten geniessen aber ungeschmälert die Sonntage, und was nicht übersehen werden darf, auch noch 71/2--8a/2 bezahlte Feiertage per Jahr. Das ist in diesem Umfange bei dem oben erwähnten Arbeiterpersonal des Bundes und speziell auch beim Personal der Eisenbahnwerkstätten und bei der Privatindustrie, besonders
wohlmeinende Geschäfte ausgenommen, nicht der Fall. Uns scheint, dass die Arbeiterschaft diesen Umstand zu wenig würdigt ; bei der Behandlung des Ferienpostulates müssten ihn die Behörden aber in Betracht ziehen.

Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. IV.

4

50

Was die Wirkung der Ferien anbelangt, so ist ohne weiteres zuzugeben, dass sie wohltätig sein muss, wenn die Ferienzeit gut verwendet wird.

Für junge Leute können Ferien aber auch oft von ungünstigem Einflüsse sein, weil ihr Zweck aus leicht fasslichen Gründen nicht hinreichend begriffen wird ; an die ,,kommenden Tage11 wird in den jungen Jahren wenig gedacht.

Für ältere Arbeiter haben Ferien nur dann Wert, wenn sie gut ausgenützt werden können. Man kam daher zunächst auf den Gedanken, die Ferien auf solche Arbeiter zu beschränken, die der Erholung wirklich bedürfen, diesen dann aber auch durch finanzielle Unterstützung an die Hand zu gehen, damit sie für ihre Gesundheit aus dem Feriengenusse rechten Gewinn ziehen können. Die Werkstättedirektoren und die kriegstechnische Abteilung wollten deshalb und aus bereits früher angeführten Gründen die Einräumung von Ferien auf Arbeiter mit 20 und mehr Dienstjahren einschränken; um aber den jüngeren verheirateten Arbeitern auch Rücksicht zu tragen und ihnen die Erholung zusammenhängender Ferientage im Kreise der Familie und anderwärts zu ermöglichen, dehnten die vorgesetzten Behörden die Grenze auf 15 Dienstjahre aus und stellten in Aussicht, unter diese Grenze hinabzugehen, wenn die Erfahrungen, die mit der Feriengewährung gemacht werden, nicht besonders ungünstig ausfallen. Es wurde ferner die Prüfung der Frage betreffend Gründung eines Ferienheims in Aussicht gestellt; doch scheint es, dass alle diese Momente der Frage von der Arbeiterschaft nicht genügend gewertet werden.

Es war nicht beabsichtigt, die Krankenkassen der Werkstätten zu besondern finanziellen Leistungen an Kurbeiträge für erholungsbedürftige Arbeiter heranzuziehen, ohne ihnen ein Äquivalent dafür zu bieten, sondern sich hauptsächlich ihrer Mitwirkung bei Feststellung der Erholungsbedürftigen, die einer finanziellen Unterstützung teilhaftig werden sollen, zu versichern und sie am Institut Interesse nehmen zu lassen.

Darauf antworten die Arbeiter in ihrer gedruckten Eingabe: ,,Mit dem Wechsel auf die Zukunft, eventuell in besondern Fällen Erholungsurlaub zu gewähren an Arbeiter, die weniger als 15 Dienstjahre haben, eventuell unter Heranziehung der Krankenkassen der Arbeiter, ebenso mit einem in Aussicht genommenen Erholungsheim, ist den Arbeitern vorläufig nicht gedient.tt Sie weisen auf die Munitionsfabrik Altdorf hin, wo von 197 Arbeitern, die auf die statistischen Fragebogen antworteten, nur 2 zum

51

Genüsse von Ferien gelangt seien ; sie scheinen nicht daran zu denken, dass sich die Verhältniszahl in 2 bis 3 Jahren bedeutend ändert und dass dann eine grössere Zahl von Arbeitern in den Genuss von Ferien gelangt. Wird die Dienstjahrgrenze heruntergesetzt, so treten die neuen günstigen Verhältnisse entsprechend früher ein.

Wir gestatten uns in nachstehender Tabelle, die wir der der Arbeiterschaft gegenüberstellen, zu zeigen, wie es mit der Ferienerteilung im letzten Jahre bestellt war.

Tabelle 1.

Bewilligung von Ferien 1908.

Statistik der kriegstechnischen Abteilung etc.

Arbeiterstatistik Dienststellungen des Militärdepartements nnd Ihnen unterstellte Werkstätten, Zeughäuser, Magazine und Kasernen

s

SD

s 53 33 = «11

S" ·c

Es erhielten Urlaub von den an der Statistik beteiligten Arbeitern Zahl der Arbeitet

Beurlaubte Zahl in°/o

__ a .OE -M

oS-2

Beurlaubte Arbeiter

·äjs-s is fe

Zahl der Arbeiter in»/«

3g ~

« 12

Kricgstcchnisdie Abteilung.

Waffenfabrik Bern . . . .

Kriegspulverfabrik Worblaufen Montierungsmagazin Bern . .

Konstruktionswerkstätte Thun Munitionsfabrik Thun . . .

Munitionsfabrik Altdorf . .

Kriegsmaterialverwaltnng.

Zeughaus Thun (Kriegsdepot) Zeughaus Kriens Zeughaus Seewen . . . .

Zeughaus Bière Übrige Zeughäuser u. Magazine

Zentriilpnlrerverwaltang.

Pulvermühle Chur . . . .

Pulvermühle Lavaux . . .

Oberkriegskommissariat.

Magazine

162 72 47 240 900 218 1639

146 58 60 32 43 6 107 13 446 211 197 2 999 322

39,72

53,3 14,o 12,i 47,3 l,o

82

74

17 22.9

82

74

17 22,9

10

10

4 40,o

10

10

4 --

Kasernen

-- -- 1731 1083

-- 343

-- 31,67

177 78 44,07 72 44 61,n 46 6 13,04 212 44 20,75 842 415 48,7i 2 1,0 239 1588 589 85 20 9 12 26 152

18 21,2 7 35,0 1 ll,i 5 41,66 5 19,23 36

10 8 18

5 50,0 6 75,0 11

26 18 69,23 9 60,0 15 41 27 1799 663 36,85

52

Im Vergleich der beiden Statistiken ergibt sich, dass in den Prozentberechnungen, die hier allein zum Vergleich herangezogen werden können, sich die grössten Differenzen bei der Kriegspulverfabrik Worblaufen und bei der Konstruktionswerkstätte Thun (8--9 °/o), sowie bei der Waffenfabrik Bern (5 %) zeigen. Die Pulvermühle Chur mit 10 % kommt wegen ihrer kleinen Arbeiterzahl nicht in Betracht. Im übrigen scheint die Statistik der Arbeiterschaft über die Ferien auf ziemlich zuverlässigen Angaben zu fassen; das zeigen die Vergleiche zwischen den übrigen Prozentzahlen. Auffällig ist indessen, dass von der Munitionsfabrik in Thun nur etwa die Hälfte der Arbeiter sich an der Statistik beteiligt hat. Das kommt aber bei der Ferienfrage weniger in Betracht, als bei der im folgenden Abschnitte behandelten Lohnfrage.

"Wir stellen sodann an Hand der Statistik fest, dass von allen 1799 Arbeitern der Betriebe, Magazine und Kasernen des Militärdepartements 663 = 36,85 % in den G-enuss von Ferien gelangt sind.

Hervorzuheben ist, dass in der Waffenfabrik Bern und in der Munitionsfabrik Thun nahezu die Hälfte der Arbeiter Ferien erhalten hat; in der Kriegspulverfabrik Worblaufen traf es sogar 61 °/o, in den Pulvermühlen Chur und Lavaux 50 und 75 °/o und in den Kasernen und Magazinen des Oberkriegskommissariates 60 und 69 %. Allerdings sind auch einigen (11) Arbeitern mit weniger als 15 Dienstjahren vom Oberkriegskommissariat vier Tage Ferien gewährt worden. Dies war schon vor dem Bundesratsbeschlusse vom 10. Juli 1908 von ihm so angeordnet und die meisten Arbeiter hatten Ferien erhalten, ehe der Beschluss gefasst worden war.

Die Arbeiter behaupten in.ihrer Eingabe, dass die Erteilung und weitere Ausdehnung des Feriengenusses keine Betriebsstörungen zur Folge habe. Sie sind aber in dieser Annahme im Irrtum. Es ist ohne weiteres klar, dass sich Störungen ergeben m ü s s e n , wenn die Hälfte und mehr Arbeiter beurlaubt werden.

Das macht sich bei der Ausführung dringlicher Aufträge auch dann bemerkbar, wenn die Ferien auf das ganze Jahr oder auf Frühjahr, Sommer und Herbst verteilt werden. Die Kriegstechnische Abteilung äussert sich hierüber wie folgt: ,,Durch die laut Bundesratsbeschluss vom 10. Juli 1908 den Arbeitern mit 15 und mehr Dienstjahren gewährten Ferien ohne Lohnabzug sind tatsächlich Betriebsstörungen eingetreten und es sind die Direktoren der Regiewerkstätten einig in der Ansicht,

53

vorläufig auf eine Erweiterung in der Ferienerteilung nicht einzutreten, wenigstens für so lange, als die Erfahrungen des Jahres 1909, wo eine bessere Verteilung der Ferien auf das ganze Jahr erfolgen kann, den Beweis nicht erbracht haben, dass es möglich ist, hierin den Wünschen der Arbeiter noch weiter entgegenzukommen.tt Die Fabrikinspektoren, die sich über die Ferienfrage auch äusserten, bringen diese in Beziehung mit den Verhältnissen in der Privatindustrie, die nach ihrer Ansicht die Konsequenzen zu tragen hätte, wenn der Bund die Frage ohne Rücksicht auf sie entschiede. Sie warnen davor, durch fortgesetzte Begünstigung der Bundesarbeiter eine privilegierte Arbeiterklasse zu schaffen, und bemerken, ,,ein solches Vorgehen müsste berechtigter Unzufriedenheit in weiten Kreisen rufen".

Wir halten dafür, es sei der vorzitierten Auffassung der Direktoren der Militärwerkstätten zuzustimmen, um so mehr, als diese die Verhältnisse am besten beurteilen können, weil sie.

sich direkt damit abfinden müssen und anderseits für den geregelten Betrieb die erste Verantwortlichkeit tragen.

Die Darlegungen zeigen, dass eine ansehnliche Zahl von Arbeitern in den Genuss von Ferien gelangt, von Jahr zu Jahr eine grössere. Es muss den Werkstätten Zeit gelassen werden, sich den neuen Verhältnissen anzupassen und sich die Mittel offen zu halten, mit denen Betriebsstörungen so viel als möglich vermieden werden können.

Dritter Abschnitt.

Lohnfrage.

Forderung der Arbeiter.

1. Es sei für die Verkürzung der Arbeitszeit von 2 1/s Stunden per Woche eine entsprechende Lohnerhöhung um zirka 5 °/o zu gewähren ; 2. es sei überdies mit Rücksicht auf die verteuerte Lebenshaltung eine Lohnerhöhung um 10 °/o zu bewilligen : 3. es sei bei der in Aussicht gestellten Neuordnung der Zeitlohnansätze gleichzeitig auch der Stück-CAkkord-)Lohn zu erhöhen, damit die Akkordarbeiter ebenfalls an der Lohnerhöhung teilnehmen könnten.

54

Beschluss des Bundesrates vom 10. Juli 1908.

,,VI. Das Postulat betreffend Lohnerhöhung wird durch den Brlass der neuen Lohnordnung vom 13. Januar 1908, die am 1. gleichen Monats in Kraft getreten ist, als erledigt erklärt.01 In der gedruckten Eingabe an die Bundesversammlung werden obige Forderungen erneuert.

Ihre Forderungen haben die Arbeiter in einer Eingabe an das Militärdepartement vom 27./29. Dezember 1906 damit begründet, dass die Preise aller Lebensmittel und nötigen Gebrauchsgegenstände, die Wohnungszinse und Steuern derart gestiegen seien, dass ein um 10 °/o erhöhtes Einkommen nur einen teilweisen Ausgleich bewirke. Die Anwendung der neuen Zollverträge hätte nicht nur diejenigen Lebensmittel verteuert, die aus dem Auslande kommen, sondern auch die Preise der inländischen Produkte, wie Fleisch, Milch und daraus erstellte Lebensmittel, in die Höhe getrieben. Diesen veränderten Verhältnissen hätten Privatbetriebe (Grossindustrie und Kleingewerbe) und auch Gemeinde- und Staatsbehörden durch Lohnerhöhungen Rechnung getragen. Es wird sodann auf die in verschiedenen grösseren Gemeinwesen bewilligten Teurungszulagen verwiesen.

Die Kriegstechnische Abteilung, welche die Forderungen der Arbeiter zu begutachten hatte, hörte zunächst die Werkstättedirektoren darüber an, die eine Erhöhung der Löhne empfahlen, jedoch nur im Sinne einer Erhöhung der Ansätze für die Lohnminima, ordentlichen und ausserordentlichen Maxima, also nicht in dem einer durchgreifenden Lohnerhöhung.

Als dann am 29. Oktober 1907 die Delegierten der Werkstättearbeiter zu einer Konferenz unter dem Vorsitze des damaligen Vorstehers des Militärdepartements zusammentraten, wurden sie von der Stellung, die die Werkstättedirektoren zu den Forderungen einnahmen, verständigt (pag. 7 und 10 der gedruckten Eingabe).

Von Arbeiterdelegierten wurde geltend gemacht, dass die Handhabung der Lohnordnungen, speziell der Regulative, vielfach zu wünschen übrig lasse, insbesondere was die Einteilung in die verschiedenen Lohnklassen betreffe ; es werde dabei nicht immer mit der nötigen Objektivität vorgegangen, und daher wurde der Wunsch geäussert, es möchten in der zu erwartenden neuen Lohnordnung präzisere Bestimmungen in dieser Richtung getroffen

55 werden. Namentlich möchte besser unterschieden werden zwischen gelernten Arbeitern und Handlangern, und ermöglicht werden, dass ältere Arbeiter mit 20 und mehr Dienstjahren in eine höhere Lohnklasse hinaufrücken können.

Am 13. Januar 1908 hat das Militärdepartement die ihm von der Kriegstechnischen Abteilung vorgelegte neue Lohnordnung erlassen. Sie wurde, wie es in der Konferenz der Arbeiterdelegierten vom 29. Oktober 1907 zugesagt worden war, auf 1. Januar des Jahres 1908 in Kraft erklärt.

Orientierung.

Zum bessern Verständnis der Verhältnisse ist nötig, dass einige orientierende Mitteilungen hier eingefügt werden.

a. Frühere und neue Lohnordnungen.

Vor dem Erlasse der Lohnordnung vom 13. Januar 1908 bestanden deren drei : eine für die Arbeiter der Munitionsfabriken, die Konstruktionswerkstätte und die Waffenfabrik vom 2. Dezember 1901, eine für die Arbeiter der Montierungsmagazine vom 11. Dezember 1901 und eine für die.Arbeiter der Kriegspulverfabrik in Worblaufen vom 27. Dezember 1902.

Diese drei Lohnordnungen wurden in der vom 13. Januar 1908 zusammengefasst, so dass für alle der Kriegstechnischen Abteilung unterstellten Betriebe nunmehr hur noch eine Lohnordnung besteht.

Diese Lohnordnung findet also weder Anwendung auf die der Kriegsmaterialverwaltung unterstellten Zeughäuser (Kriegsdepots), noch auf die Betriebe der Zentralpulververwaltung (Pulvermühlen Chur und Lavaux) und auch nicht auf die dem Oberkriegskommissariat unterstehenden Betriebe (Verpflegungsmagazine, Kasernen etc.). Wir bemerken dies, weil aus der Eingabe der Arbeiterschaft an die Bundesversammlung geschlossen werden könnte, diese Betriebe fallen unter die Lohnordnung. Wir lassen sie daher vorläufig bei unsern Darlegungen ausser Betracht und werden später, geeigneten Ortes, darüber berichten.

Diese Betriebe umfassen zusammen übrigens nur 211 Arbeiter, die im Taglohn angestellt sind. Eine besondere Lohnordnung für sie besteht nicht.

Die Lohnordnung vom 13. Januar 1908 bestimmt, dass die Anstellung der Arbeiter im Stunden- und Akkordlohn, ihre Ein-

56

teilung in die Lohnklassen und die Vereinbarung des Lohnes mit den Betreffenden Sache der Werkstättedirektoren sei.

Die nämlichen Bestimmungen waren auch in den frühem Lohnordnungen enthalten.

Den Hauptbestandteil der Lohnordnung bildet das b. Lohnregulativ.

Die nachstehende Tabelle gibt ein Bild von der Einteilung der Arbeiter in Lohnklassen, sowie von den Lohnminima, ordentlichen und ausserordentlichen Maxima nach den frühern Regulativen und dem jetzt in Kraft bestehenden.

II ss

Stnndenlohn Minimum

-; Sa ·+·>

lusserordentl.

îlaiimmn

Minimum

LohnMasse II

Stnndenlohn Alte Regulative

56

33

tS dg Si

Neues Regulativ

Hl

84 100

Vorarbeiter (Mechaniker) . .

I.

72

84

Gruppenchefs und erstklassige Berufsarbeiter . . . .

n.

44

56

70

Berufsarb.eiter u. Hülfsarbeiter I. Klasse III.

36

44

56

20

30

40

72 . . 140 MontieruDgsmagazin. Abweichung . ) 46

I. Berufsarbeiter I. Klasse

_: B U

Lohnklasse 1

Tabelle 2.

Lohnregulative. Klassen und Löhne der Arbeiter.

72\ 60 66 /

IL Berufsarbeiter TL. Klasse .

. 1 Hülfsarbeiter u. Handlanger m I. Klasse j

47

54

38

50

56

38

47

50

Hülfsarbeiter und Handlanger II. Klasse 124

40

46

Montierungsmagazin. Abweichung i Berufsarbeiter II. Klasse . .

Hülfsarbeiter und Handlanger I. Klasse

III.

Hülfsarbeiter II. Klasse. Handlanger o · · « .

.

.

. IV.

Montierungsmagazin. Abweichung . /30

Arbeiter unter 18 Jahren. Arbeiterinnen

V.

58 Unter dieses Regulativ fallen nicht : 1. Spezialisten, Maschinisten, Wächter, Heizer und ähnliche Bedienteste. Deren Anstellung und Löhnung ist Sache der Vereinbarung zwischen den Direktoren und den Betreffenden.

2. Arbeiter, bei denen geistige und körperliche Fähigkeiten nicht in erforderlichem Masse vorhanden sind.

Das neue Regulativ bestimmt weiter, dass bei vorübergehender Verwendung eines Arbeiters in einer höhern Lohnklasse die Löhnung durch einen entsprechenden Lohnzuschlag ausgeglichen werde.

Die Überschreitung des ordentlichen Maximums ist nur für besondere Leistungen Einzelner bestimmt, wobei auch solche in Betracht fallen, die vermöge ihrer Betätigung nicht in eine höhere Klasse eingereiht werden können.

Alle Lohnaufbesserungen sind an die Bedingung geknüpft, dass Verhalten und Leistungen der Arbeiter befriedigen.

c. Lohnklassen und Lohnansätze.

Wie sich aus der vorstehenden Tabelle ergibt, wiesen die alten Regulative nur drei Lohnklassen auf, während das neue deren fünf zählt.

In dessen e r s t e Klasse sind die Vorarbeiter aufgenommen, die früher ausser dem Regulativ standen (Art. 6, Schlussalinea, der alten Regulative).

In diese Klasse werden nur g e l e r n t e M e c h a n i k e r , die als ständige Vorarbeiter funktionieren und sich als solche qualifizieren, eingeteilt.

Die z w e i t e Klasse bilden die Gruppenchefs und die erstklassigen Berufsarbeiter.

Unter Grruppenchefs sind die Stellvertreter der in der ersten Lohnklasse untergebrachten Vorarbeiter und Vorarbeiter weniger wichtiger Arbeitszweige verstanden.

Als erstklassige Berufsarbeiter werden Handwerker von Berufszweigen betrachtet, die zu selbstständigen und vielseitigen Arbeiten und als Kontrolleure und Monteure verwendet werden können.

In die d r i t t e Klasse sind die Berufsarbeiter und Hülfsarbeiter 1. Klasse eingeteilt.

Berufsarbeiter sind solche, die eine richtige Lehrzeit bestanden haben.

59 Die Hülfsarbeiter 1. Klasse sind solche Arbeiter, deren Funktionen die gleiche Wichtigkeit haben wie die der Berufsarbeiter, die aber eine Lehrzeit nicht bestanden haben.

Die v i e r t e Klasse umfasst die Hülfsarbeiter 2. Klasse und die Handlanger.

Die Hülfsarbeiter 2. Klasse sind Arbeiter, die leichtere und einfachere Arbeiten zu verrichten haben als die in der vorhergehenden Klasse eingeteilten ; sie kommen in ihren Funktionen dem Handlanger nahe, der auch in der vierten Klasse untergebracht ist.

Die f ü n f t e Klasse ist neu. Sie umfasst die Arbeiter unter 18 Jahren und die Arbeiterinnen, auf die nach Art. 11 der alten Lohnordnungen die Regulative früher nicht Anwendung fanden. Es besteht auch der Unterschied, dass das Alter der männlichen Arbeiter auf unter 18 Jahre, statt wie in Art. 11 der alten Regulative auf 20 Jahre, festgesetzt ist. Es wurde also für den gereiftem jungen Mann eine bessere Löhnung in einer höhern Lohnklasse vorgesehen.

Wie sich aus dieser Charakteristik der Klassifikation ergibt, erfolgte die Einteilung der Arbeiter nach dem neuen Regulativ in umfassenderer Weise als vorher (I. und V. Lohnklasse), auch wurde nach Wunsch der Arbeiter eine sorgfältiger differenzierende Ausscheidung der Arbeiter nach ihrer speziellen und allgemeinen beruflichen Bildung, ihrer beruflichen Tüchtigkeit und nach der Bedeutung ihrer Funktionen vorgenommen.

Als kompetent für die Beurteilung der Arbeiter zur Einteilung in Lohnklassen nach Fähigkeit, Verwendbarkeit und Leistung müssen selbstverständlich die Organe betrachtet werden, die den Überblick über das Ganze und die nötigen Erfahrungen im Betriebe haben und die in erster Linie die Verantwortlichkeit tragen. Die blossen W ünsche und Auffassungen der Arbeiter können bei der Einteilung nicht ausschlaggebend sein. Wenn diese Organe bei der Einteilung der Arbeiter in die Lohnklassen konsequent nach den aufgestellten Grundsätzen verfahren sind, so kann ihnen dies kaum zum Vorwurf gemacht werden. Nur dadurch war eine bessere und gerechtere Einteilung in den verschiedenen Betrieben möglich. Der Vorwurf, dass bei der Einteilung die nötige Objektivität nicht vorwalte, muss als unzutreffend zurückgewiesen werden, da die richtige Einteilung und Verwendung des Arbeiters im Interesse des Betriebes selbst liegt und die Werksiättedirektoren keinen Grund haben, ohne rein sachliche, geschäftliche Motive einen Arbeiter vor dem ändern zu bevorzugen.

60

Arbeiter einzig deshalb in höhere Lohnklassen aufrücken zu lassen, weil sie 20 und mehr Dienstjahre haben, also ohne Berücksichtigung der Grundsätze für die Einteilung, geht nicht an.

Solchen Arbeitern kann dadurch Anerkennung zuteil werden, dass sie über das ordentliche Maximum hinaus belöhnt werden, entsprechende Leistungen vorausgesetzt.

I. Klassifikation der Arbeiter.

Wir gestatten uns nun, zu den Einwänden überzugehen, welche von der Arbeiterschaft in der gedruckten Eingabe an die Bundesversammlung gegen die Klassifikation gemacht worden sind, indem wir sie hier zunächst etwas skizzieren.

In der Konferenz mit den Arbeiterdelegierten vom 29. Oktober 1907 ist von diesen geltend gemacht worden, dass die Klassifikation und die Erhöhung der Lohnansätze für die Arbeiter dadurch illusorisch gemacht worden seien, dass mit ganz wenig Ausnahmen a l l e Arbeiter um eine, einige sogar um zwei Lohnklassen zurückversetzt worden seien.

Die I. und II. Klasse könnten gar nicht in Betracht fallen, da in der I. Lohnklasse kein einziger und in der II. nur zirka drei Dutzend, gleich 2 °/o, eingeteilt seien.

Alle Arbeiter, die vorher in der L Lohnklasse gewesen, seien nun in die H. und IH. versetzt worden.

Wer vorher in der H. Lohnklasse eingeteilt gewesen sei, befinde sich jetzt in der III.

Berufsarbeiter 2. Klasse und Hülfsarbeiter und Handlanger 1. Klasse, die vorher alle in der II. Lohnkasse eingeteilt gewesen seien, seien jetzt der IV. zugeteilt.

Überhaupt sei jetzt die übergrosse Mehrzahl der Arbeiter in die in. und IV. Lohnklasse eingereiht, auch die, die noch gar nicht wissen, wo man sie eingeteilt habe, da die I. und II. Klasse nur für höchst seltene Fälle vorgesehen seien.

Die in der Munitionsfabrik Altdorf beschäftigten Frauen seien fast alle in der III.'Lohnklasse eingeteilt gewesen ; jetzt befänden sie sich in der V.

Endlich wurde darauf hingewiesen, dass in der Waffenfabrik, Kriegspulverfabrik und im Kriegsdepot Thun keiner von den Arbeitern wisse, welcher Lohnklasse er angehöre und auf was für Lohn er Anspruch habe.

Diese Einwände beruhen wahrscheinlich auf der Statistik und auf Angaben, die die Arbeiter sonst über die Einteilung gemacht haben. Wir stellen nun die Arbeiterstatistik hiernach den Parallelerhebungen der Kriegstechnischen Abteilung gegenüber.

Tabelle 3.

Einteilung der Arbeiter in die Lohnklassen.

Arbeiterstatistik Werkstätten der Kriegstechnischen Abteilung

1. Waffenfabrik Bern .

2. Kriegspulverfabrik Worblaufen 3. Monti erungsmagazin Bern 4. Konstruktionswerkstätte Thun . . .

5. Munitionsfabrik Thun 6. MunitionsfabrikAltdorf

Zahl der

Statistik der Kriegstechnischen Abteilung

Zahl der Arbeiter in Klasse

bean der schäftigten Statistik Arbeiter Beteiligten

I

II

III

IV

V

Wirkliche Zahl der Arbeiter

Zahl der Arbeiter in Klasse

I

II

III

IV

162

146

177

7

20

86

62

72

60

72

,, 3

5

49

15

47

43

5

41

240 900 218

107 446 197

-- -- --

1 24 5

1639

999

--

34 261 399

4

38

V 2

1

46

84 21 1 88 284 40 49 94 48

212 842 239

-- -- 2

11 136 63 2 44 158 490 150 10 44 138 45

1588

12

95 514 768 199

90

%

%

0,75

5,98

%

%



32,37 48,37 12,53

Nach der Statistik der Arbeiter wären in der gleichen Lohnklasse verblieben : 141 und zurückversetzt worden 559 Arbeiter.

O5

62

Es ist vor allem zu bemerken, dass aus der Arbeiterstatistik zuverlässige Schlüsse nicht gezogen werden können, obschon die Frage hier^eben so einfach liegt, wie in der Statistik über die Ferien.

Schon die gedruckte Eingabe weist darauf hin, dass eine grosse Zahl von Arbeitern nicht wisse, welcher Lohnklasse sie angehöre. In der Arbeiterstatistik sind für die Arbeiter der Waffenfabrik und Kriegspulverfabrik tatsächlich auch gar keine Angaben gemacht. Beim Montierungsmagazin haben von 46 Arbeitern 43 geantwortet und die Resultate beider Statistiken stimmen hier beinahe überein. Bei der Konstruktionswerkstätte, aus der nicht einmal die Hälfte der Arbeiter sich an der Statistik beteiligt hat, gehen die Ergebnisse aber weit auseinander, auch bei der Munitionsfabrik in Altdorf wesentlich, obschon hier von 239 Arbeitern 197 an der Statistik teilnahmen. Bei der Munitionsfabrik Thun, wo nur etwa die Hälfte der Arbeiter antwortete, sind die Unterschiede bedeutend. Es kann auch gar nicht anders sein unter den Umständen, die die gedruckte Eingabe der Arbeiter selbst zugibt. Wir können daher davon Umgang nehmen, auf die Schlüsse einzutreten, die die Arbeiter aus ihren Darlegungen ziehen, weil sie sich mehr auf die Ausnahmefälle und Fälle der Minderzahl als auf die Regel stützen und zum Teil noch auf unrichtigen Voraussetzungen beruhen (gedruckte Eingabe pag. 21 : Berufsarbeiter I. und II. Klasse).

An der Hand der von der Kriegstechnischen Abteilung eingegangenen Angaben können wir auf die Einwände der Arbeiter folgendes antworten.

In der Tat sind alle Arbeiter, die früher der I. und H. Lohnklasse angehörten, in der Grosszahl um eine Lohnklasse zurückversetzt. Das liegt im System der Klassifikation. Als Vorarbeiter (Mechaniker) kommen nur wenige Arbeiter in Betracht. E'rüher standen diese nicht unter den Regulativen, jetzt bilden sie die neue I. Lohnklasse. Es sind 12 Arbeiter in dieser eingeteilt.

Die Waffenfabrik ist dabei mit 7 Mann, die Kriegspulverfabrik mit 3 und die Munitionsfabrik Altdorf mit 2 Mann beteiligt, während die Munitionsfabrik Thun und das Montierungsmagazin keine Arbeiter in dieser Lohnklasse aufweisen. Dies alles erklärt sich aus der Natur der Stellung der Eingeteilten und aus der

63

der Betriebe. Ist auch die Zahl nicht gross (0,75 °/o), so widerlegt sie immerhin die Behauptung der Petenten, als weise diese Lohnklasse keinen einzigen Arbeiter auf.

In der II. Lohnklasse sind 5,ss °/o oder 95 Arbeiter eingeteilt. Das widerlegt die Behauptung, dass es sich in dieser Klasse nur um etwa drei Dutzend Arbeiter handle.

Dieses sind Gruppenchefs und erstklassige Berufsarbeiter.

Solcher Arbeiter bedürfen die Betriebe nie in grosser Zahl. Das erklärt sich in ähnlicher Weise, wie bei der I. Lohnklasse. Dass daher Arbeiter, die unter den früheren Regulativen in der I. Klasse waren, auch in die III. gelangt sind, ist erklärlich.

In der III. Lohnklasse, in der sich die Berufsarbeiter und Hülfsarbeiter I.Klasse befinden, sind 514 Arbeiter, gleich 32,3? %i eingeteilt. Es trifft zu, dass diese Arbeiter vorher der II. Lohnklasse angehörten; dass aber alle in die IV. Lohnklasse gelangt seien, ist eine unzutreffende Behauptung.

Der IV. Lohnklasse, der die Hülfsarbeiter 2. Klasse und die Handlanger zugeteilt sind, gehören 768 Arbeiter, gleich 48,37 % an.

Es ist also richtig, dass die letzteren beiden Klassen das Hauptkontingent der Arbeiter aufweisen; dies ist aber auch vollauf erklärlich aus der Einrichtung der Betriebe.

Im Montierungsmagazin schliesst die Einteilung mit der HI. Klasse ab ; es weist in den folgenden Klassen keine Arbeiter mehr auf. Der Berufsarbeiter und eingeschulte Hülfsarbeiter ist hier die ausschlaggebende Arbeitskraft. Auch in der Kriegspulverfabrik Worblaufen ist dies der Fall, indem 49 Arbeiter der III. und nur 15 der IV, Lohnklasse zugehören; in die V.

fällt keiner. Die Arbeitsroutine spielt hier eine Rolle. Diese Fabrik zählt einen grossen Prozentsatz älterer Arbeiter. Das ergibt sich aus Tabelle l über die Ferienfrage und aus früheren Darlegungen.

In der Waffenfabrik, wo die Teilung der Arbeit schon mehr Hülfsarbeiter zulässt, ist auch die Zahl der der IV. Lohnklasse angehörenden Arbeiter entsprechend grosser. Es gehören der III. 86 und der IV. 62 Arbeiter an. Die V. Klasse weist nur deren 2 auf.

Der Betrieb der Konstruktionswerkstätte erfordert hauptsächlich den Berufsarbeiter, weshalb auch hier die Zahl der in die III. Lohnklasse entfallenden Arbeiter (136) wesentlich grosser

64

ist, als die der IV. Lohnklasse (63). In der V. Lohnklasse befinden sich nur 2 Arbeiter.

Ganz anders gestaltet sich das Verhältnis in den Munitionsfabriken Thun und Altdorf. Hier erfordert die grosse Arbeitsteilung neben einer geringeren Zahl von Berufsarbeitern hauptsächlich die Hülfsarbeiter. Darum ist in der III. Lohnklasse die Munitionsfabrik Thun mit nur 158, die in Altdorf mit nur 44 Arbeitern vertreten, während erstere in der IV. Klasse 490, letztere deren 138 zählt. Das Charakteristische der weitgehenden Arbeitsteilung in diesen vorwiegend maschinellen Betrieben zeigt sich auch darin, dass noch 150 -f- 45 jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen, zusammen 195 Personen, in der V. Lohnklasse sich befinden.

· , Wie wir schon früher betonten, ist diese letztere Lohnklasse als neue angefügt worden. Die Frauen und Arbeiter unter 20 Jahren standen nach den alten Lohnordnungen nicht unter dem Regulativ; dass sie in der Munitionsfabrik Altdorf der III. Klasse angehört hätten, ist unrichtig; sie waren nie in eine Klasse des alten Regulativs eingeteilt. Die bezügliche Behauptung der Petenten fällt somit als missverständliche Auffassung dahin.

Wir haben noch den Vorwurf zu beantworten, dass einer grossen Zahl der Arbeiter nicht bekannt sei, welcher Lohnklasse sie angehören.

Abgesehen davon, dass, wie die Kriegstechnische Abteilung berichtet, viele Arbeiter, z. B. die der Waffenfabrik, es nicht wünschen, dass ihnen die Lohnklasse ins Arbeitsbuch eingetragen wird, weil sie andere Arbeiter nicht wissen lassen wollen, was für Lohn sie beziehen, sind die Arbeiter selbst schuld, wenn sie in dieser Richtung in Ungewissheit blieben. Sie kennen ja die Lohnordnung und es muss ihnen bekannt sein, dass die Neueinteilung im Januar 1908 durchzuführen war. Wurde ihnen die Einteilung nicht mitgeteilt -- es scheint dies in der Waffenund Kriegspulverfabrik tatsächlich der Fall gewesen zu sein --, so hatten sie das Recht, zuständigen Ortes darnach zu fragen ; eventuell konnten sie sich bei der Arbeiterkommission beschweren.

Die Direktoren der beiden Fabriken sind übrigens beauftragt worden, nachträglich die nötigen Mitteilungen zu machen.

Zum Schlüsse unserer Betrachtungen über die Lohnklassen und Lohnansätze sei uns gestattet, zu konstatieren, dass überall da und in allen, die Mehrzahl umfassenden und die Regel bildenden Fällen, wo die normale Einteilung in die Lohnklassen

65

nach neuem Regulativ stattfand, die Arbeiter zu einer wesentlichen finanziellen Besserstellung gelangt sind. Die Minimallöhne stiegen um 37,5 bis 50 %. Wer unter den alten Regulativen den Minimalansatz des neuen nach seiner Einteilung nicht erreicht hatte, musste auf den neuen Minimalansatz gestellt werden und neu eintretende Arbeiter treten sofort in dessen Genuss.

Die ordentlichen Maxima stiegen um 10 °/o bis 28,s %· Alle Arbeiter der Lohnklassen gelangen also zu höhern Löhnen.

"Wo eine Versetzung um zwei Klassen notwendig wurde, ist dafür gesoi-gt worden, dass eine Lohnreduktion nicht stattfand, und daher kommt es z. B. in der Kriegspulverfabrik vor, dass Arbeiter in der Lohnklasse, der sie ihren Funktionen und ihrer Leistung gemäss zugeteilt wurden, einen höhern Lohn beziehen, als ihnen der Einteilung nach zukäme.

II. Stundenlohn.

1. Periodische Lohnerhöhung.

Wir müssen hier vorausschicken, dass die Arbeiter im Jahre 1907 die der Klasse, der sie angehörten, entsprechende Lohnerhöhung erhielten. Es traf dies die Arbeiter aller Betriebe, die unter der Kriegstechnischen Abteilung stehen, ausgenommen die ·der Kriegspulverfabrik, die nach ihrer Lohnordnung ihre Aufbesserung im Jahre 1906 erhalten hatten und daher erst im Jahre 1908 wieder an die Reihe kamen.

Auf 1. Januar 1908, mit dem Inkrafttreten der neuen Lohnordnung, wurden die Aufbesserungen gewährt, von denen wir ,am Schlüsse des letzten Unterabschnittes gesprochen haben.

Auf Juli 1908 erfolgte dann zum ersten Male in a l l e n Werkstätten die periodische Lohnerhöhung nach dem Regulativ «der neuen Lohnordnung vom 13. Januar 1908 gemäss der Neu·einteilung der Arbeiter in die Lohnklassen.

Über die Wirkung der neuen Lohnordnung in bezug auf ·die periodische Lohnerhöhung bringen die Arbeiter in ihrer gedruckten Eingabe an die Bundesversammlung folgendes vor: Es seien fast durchwegs nur Lohnerhöhungen um 2 bis 3 Cts.

per Stunde auf 1. Juli 1908 erfolgt; ganz wenige Arbeiter hätten 4 Cts. erhalten.

Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. IV.

6

66

Diese Lohnerhöhungen wären auch nach dem Regulativ der alten Lohnordnung erfolgt, in ,,einigen" Werkstätten allerdings um ein Jahr später.

Wenn trotzdem, nach der von der Arbeiterschaft in der gedruckten Eingabe aufgenommenen Statistik der Durchschnitt der Erhöhung, berechnet auf die Arbeiter, die eine Aufbesserung erhielten, über 3 Cts. pro Stunde betrage, so sei dies dem Umstände zuzuschreiben, dass einzelne Arbeiter auf persönliche Reklamation hin im Frühjahr 1908 eine Lohnerhöhung erhalten hätten; es betreffe dies namentlich junge Arbeiter, die sonst ihre Stellen gekündigt hätten.

Es werden sodann Berechnungen angestellt über die finanzielle Einbusse, die die Arbeiter der verschiedenen Lohnklassen erleiden würden, wenn mit Rücksicht auf den Erlass der neuen Lohnordnung im Jahre 1908 die Teuerungszulage wegfallen würde.

Endlich wird auf einen Vorgang in der KonstruktionswerkStätte aufmerksam gemacht, wo den in Betracht kommenden Arbeitern eine Extra-Lohnzulage von 5 Cts. pro Stunde entzogen worden wäre, als die Arbeiten für die Neubewaffnung der Artillerie beendigt waren. Die betreffenden Berufsarbeiter seien infolgedessen benachteiligt worden, namentlich die, die während der Neubewaffnungsperiode keine Aufbesserung erhalten hätten; ändern sei der Stundenlohn auf 1. Juli 1907 nur um 2 bis 3 Cts.

aufgebessert worden und diese hätten wegen der vorerwähnten Sistierung der Extrazulage teilweise ebenfalls eine Lohneinbusse erlitten, andere keine Steigerung ihres Lohnes erfahren.

Da dieser Vorgang (gedr. Eingabe pag. 2 u. folg.) mit den eigentlichen Fragen der Arbeitereingabe und dieses Berichtes nichts zu tun hat und vom Militärdepartement in entgegenkommender Weise erledigt worden ist, so wollen wir gleich hier die bezüglichen Bemerkungen der Eingabe beantworten.

Die Arbeiter, um die es sich handelt, wurden für d i e Dauer einer ausse r o r d e n t l i c h e n B e t r i e b s p e r i o d e angestellt; das wurde ihnen gleich bei der Anstellung eröffnet.

Unseres Erachtens war das richtig gehandelt; ein Vorwurf ist hier unangebracht. Diesen Arbeitern waren beim Eintritte die Lohn Verhältnisse bekannt. Lohnreduktionen sind nicht vorgenommen worden, da kurz vor Beendigung der Neubewaffnung im Jahre 1907 die ordentlichen Lohnerhöhungen für die eintraten, die in der Anstellung verblieben. Wo keine Lohnauf-

67

besserungen erfolgten, kamen bestimmte Gründe in Betracht.

Älteren Arbeitern, die verhältnissmässig nicht mehr viel leisten, können die Löhne nicht über das Mass ihrer Leistungsfähigkeit hinaus noch erhöht werden, ebensowenig ändern Arbeitern, die auch an der zulässigen Grenze angelangt sind. Dann gibt es Arbeiter, deren Leistungen überhaupt eine Lohnerhöhung nicht rechtfertigen. Wir verweisen übrigens auf die sub ,,Lohnregulativa erwähnten Bestimmungen, nach denen verfahren wurde (Lohnordnung Art. 10). Eine Extralohnzulage für forcierten Betrieb kann aus Billigkeitsgründen gegenüber ändern Arbeitern nicht fortbestehen, sobald der Normalbetrieb wieder einsetzt. Die Extralohnzulage während der Arbeiten für die Neubewaffnung der Artillerie betrug übrigens nicht 5 Cts., sondern nur 3 Cts. pro Stunde.

Was dann noch den Einwurf betrifft, die Verpflichtung zum Beitritt in die Krankenkasse sei ungesetzlich gewesen, so wird von der Kriegstechnischen Abteilung bemerkt, dass sich diese Verpflichtung in der von der bernischen Regierung genehmigten Werkstätteordnung befinde und somit keine Willkürlichkeit vorliege.

Nach den bei den Akten liegenden Berichten der Kriegstechnischen Abteilung sind auf 1. Juli 1908 Aufbesserungen gemäss Regulativ der neuen Lohnordnung von 2, 3 und 4 Cts.

per Arbeitsstunde erfolgt, obschon die Arbeiter der Militärworkstätten, mit Ausnahme derjenigen der Kriegspulverfabrik, bereits im Jahre 1907 Lohnerhöhung nach altem Regulativ '"erhalten hatten und nach den alten Lohnordnungen erst im Jahre 1909 wieder solche eingetreten wären.

In allen Werkstätten, bis auf die Kriegspulverfabrik, nicht nur in v)einigena, sind also zwei Jahre hintereinander Aufbesserungen erfolgt. In der Kriegspulverfabrik wurde dies bei der Lohnerhöhung pro Juli 1908, soweit es den Verhältnissen angemessen war, in Rechnung gezogen.

Wir wollen die Statistik der Arbeiterschaft über die Lohnerhöhungen im Juli 1908 mit der der Kriegstechnischen Abteilung in nachstehender Tabelle in den Mittelergebnissen in Vergleich ziehen :

68

Tabelle Lohnerhöhung im Juli 1908 nach neuem Regulativ.

Arbeiterstatistik Werkstätten

Waffenfabrik Bern . . .

Kriegspulverfabrik Worblaufen Monti erungsmagazin Bern .

KonstruktionswerkstätteThun Munitionsfabrik Thun .

Munitionsfabrik Altdorf

Statistik der Kriegstechnischen Abteilung

Durchschnittl. Lohnerhöhung pro Stunde im Juli 1908 Nach den verschiedenen klacenn MaSSön dir Arbeiter, die sich an dar der Arbeiter, die niedrigster bis höchster eini Erhöhung Statistik Betrag erhielten beteiligten

Cts.

Cts.

l,'

2,2

1,73

2,28

2,85

2 -- 3,i3

3,04

4,22

2,12

5,80

2,25

2,58

1,88

4,22

3,36

3,43

3,27

4,07

2,6

2,94

2,31

6,68

Cts.

2,71

Die Kriegstechnische Abteilung bemerkt zu ihren Zahlen, dass sie nur die Mittelwerte darstellen und nur die Stundenlöhne in Betracht gezogen seien; die Teuerungszulage ist nicht mitberechnet. Im übrigen verweisen wir auf die umfangreiche Originaltabelle, die sich bei den Akten findet und die die nähern Details enthält.

Es zeigt sich auch hier, dass die Ergebnisse wesentlich auseinandergehen. Das ist erklärlich, indem bei dieser Statistik die Fragen komplizierter liegen als bei den frühern, und die Zusammenstellungen der Arbeiterschaft, die teilweise auf so ungenügenden Grundlagen beruhen, daher um so weniger Anspruch auf Zuverlässigkeit erheben können. Dass die Erhöhung des Lohnes einiger Arbeiter, die eine solche reklamiert haben, auf die Ergebnisse der Statistik einen merkbaren Einfluss hätte ausüben können, ist kaum anzunehmen.

Es ergibt sich aus dem Dargelegten, dass die Arbeiter in den letzten zwei Jahren merkbar besser gestellt worden sind und dass dadurch der teurem Lebenshaltung im Rahmen des Zulässigen Rechnung getragen worden ist. Es darf nicht übersehen werden, dass eine Aufbesserung von 2 Cts. pro Stunde eine Besserstellung um Fr. 58.24, eine solche von 3 Cts. um

69

Fr. 87.36 und eine um 4 Cts. von Fr. 116.48 Cts. per Jahr bedeutet.

Beispielsweise wollen wir hier noch aus dem grössten Betriebe, der Munitionsfabrik Thun, einige Angaben über im Jahre 1908 erfolgten Aufbesserungen machen. Es erhielten: Verheiratete Arbeiter : über Fr. 200 von ,, 100--200 ., ., 75--100 « ,, 50-75 ., ,, 25-- 50

11 Arbeiter, 37 ,, 34 ,, 80 ,, 421 ,, 586 Arbeiter.

Ledige Arbeiter: über Fr. 200 von ,, 100--200 ,, ,, 50-100 » ,, 25- 50 unter ,, 2 5

33 61 66 95 l

., ., ,, ,,

256 Arbeiter, Total

842 Arbeiter.

Noch zu erwähnen ist, dass nach dem neuen Regulativ die wesentlich erhöhten ordentlichen Maxima der einzelnen Klassen in weniger Jahren erreicht werden, als die geringeren Ansätze des frühern Regulativs, weil das Lohnminimum eine wesentliche Erhöhung erfahren hat. Die Behauptung in der Eingabe, dass das neue Regulativ eine ,,Verlangsamung zur Erreichung des Maximums und eine Verringerung des Einkommens'1 gebracht habe, ist also hinfällig. Durch das neue Regulativ ist auch der nähern Zukunft Rücksicht getragen.

Zu allen diesen Besserstellungen hinzu haben die Arbeiter seit einigen Jahren noch die Teuerungszulage von Fr. 100 für Verheiratete und Fr. 50 für Unverheiratete erhalten. Da diese Zulage auch für das Jahr 1908 ausgerichtet wurde, so enthebt uns dies davon, näher auf die einzelnen Berechnungen der Eingabe über die Wirkung des Ausfalles dieser Zulage auf die Einkommensverhältnisse der Arbeiter einzutreten. Sobald diese Zulage in Wegfall kommt, wird zu prüfen sein, in welcher

70

Weise und eventuell in welchem Umfange dieser Umstand bei der künftigen Löhnung zu berücksichtigen sein wird.

2. Durchschnittslöhne III. Quartal 1908.

Es ist zur Orientierung angezeigt, noch einen Überblick über die im III. Quartal 1908 bezahlten Stundenlöhne zu geben.

Die Kriegstechnische Abteilung hat die nachstehenden Berechnungen auf Grund der Lohnlisten aus dieser Zeit aufgestellt.

Tabelle S.

Stundenlohn in den verschiedenen Werkstätten und Lohnklassen HI. Quartal 1908.

Loliiiltltvssseii

II

I

III Laut Regulativ Ori Bm. 8t Cts.

Ori Sai. 72 Cil.

Ori Uni. »6 Cil.

vom 13. Januar 1908, Ansätze: W CIs. Ausieiordentl. ita. 60 Ms. lns»erorfltnll. Bui. « Cli. JasserordfDtl.tla:.

ÏO Cts.

100 Cli 8) Cli.

·5 ~ëâ 1 = E JE ë ll £ "iS J5 .1 -C C03 ~ I .Werkstätten.

'Ì -2 z II S E E ü E E Waffenfabrik Bern . .

Kriegspulverfabrik Worblaufen Montierungsmagazin Bern Konstruktionswerkstätte Thun Munitionsfabrik Thun Munitionsfabrik Altdorf .

V

IV

n en.

Il Ë

Ord. Sai. M Cls.

Ord. Sai. 311 Cls.

56 Cls.

M Cls.

Ansserordcntl.Hai. SO Cls. hiserordenlU«

1

i

i li È ·£

82

98

89

69

82

75,33

48

70

59,13

39

56

49,6

82

88

84 66

71 64

78 72

74 69,2

46 47

72 62

64 no

38

50

44 86

53,75

70 60 64

7fi 80 75

72,9 72,o 71

48 48 48

68 70 72

57,30 59,i 56

-- -- --

-- -- --·

-- -- --

*) Betrifft nur einzelne Arbeiter (Artikel 12 Lohnordnung )·

--

54 40 56 36 32*) 54

47,34

47 44

-- 22

22

ih |-

C

&

--

--

--

-- 25,o 25,5

36 34

72 Summarische Durchschnittslöhne, wie sie die Statistik der Eingabe bringt, geben kein richtiges Bild von den Lohnverhältnissen. Diese Statistik beruht schon auf wesentlich komplizierteren Fragen, als die über die Ferien und die Einteilung in Lohnklassen. Wenn nun in Betracht gezogen wird, wie mangelhaft die materiellen Grundlagen der Statistik der Eingabe sind, solassi sich erkennen, welcher Wert ihren Resultaten beizumessen ist.

Um einen Überblick zu gerechter Beurteilung der Lohnverhältnisse zu geben, müssen die Löhne in den L o h n k l a s s e n zur Darstellung gebracht werden, damit ersichtlich ist, wie die Arbeiter nach ihrer Klassifikation bezahlt sind. Die vorstehende Tabelle gibt diesen Überblick; es bedarf keiner besondern Erklärung dazu. Der Mindestlohn, der Maximallohn und der daraus gewonnene Mittellohn in jeder Klasse sind einander gegenübergestellt.

Es erübrigt uns noch, einige Vergleiche anzustellen mit den Löhnen, die in den Werkstätten der Bundesbahnen und in der mit den Militärwerkstätten verwandten Privatindustrie vorgesehen sind und bezahlt werden.

Wir stellen hiernach die Lohnklassen und Lohnansätze der Militärwerkstätten nach den alten Regulativen und dem neuen, sowie den Mittellohn in den Klassen, den Klassen und Lohnansätzen des Regulativs der Werkstätten der Bundesbahnen gegenüber, da uns Angaben über die effektiven Löhne der Arbeiter dieser letztern zur Vergleichung nicht zu Gebote stehen.

Tabelle 6.

Lohnvergleiche mit den Werkstätten der Bundesbahnen.

Mstiittcn der ßundcsliahen

Lohnregnlative der Mllitärwerkstätten alte

neues

Lolmansätze 1907



S a 2£

Bezeichnung der Arbeiter nach alten Regulativen

1

s ^I J 1s 3s 'S !J II =5 'S 0 Ss k S3

Cts.

I

Berufsarbeiter I. Kl.

40

-J

1

Cts.

Cts.

A

s S s 2e J ^ s Ja

'S üä

S'« 1 "Se i« 1 ö Cts.

72

84 100 Vorarbeiter (Mechaniker)

III

44 50

56

38

47

50

Hülfsarbeiter und Handlanger II. Kl. |24

40

46

30

J '=

s

| | iB 11

il 0

ES Ss 88

Cts.

I

Cts.

Cts.

Cl8.

Cts.

--

--

--

84,66-89,14

72

84 Gruppenchefs

und erstklassige Berufsarbeiter . . . .

II 47--53 63--69 83

I

69,2--75,34

und Hülfsarbeiter I Kl. III 39--46 48--55 63

II

56 --64,02

III

44--49,c

47 54

38

Montiernngsmogazin.

Abweichung

S

56 72]

46

Uoutierungsmagazin.

Abweichungen : Berafsarbeiter II. Kl. . .

Hulfsarbeiter und Handlanger I. Kl.

i M

-si

Cts

1 60

Berufsarbeiter II. Kl., 32 Hülfsarbeiter und Handlanger I. Kl.

J

6>

a ^

Monti erungsmagazin .

II

Bezeichnung der Arbeiter nach neuen Regulativen

GßQßnwärtiger Mittellohn o m m in den SS 3 MilitärWerkstätten

36

56

44

70 Berufsarbeiter

56 Hülfsarbeiter H. Kl., Handlanger . . . IV 37--43 43--49 54

20

30

40 Arbeiter unter 18 Jahren, Arbeiterinnen . .

v

25,5--25.9

74 Aus dieser Tabelle ergibt sich, dass die Werkstätten der Bundesbahnen nur drei Lohnklassen haben. Den Ansätzen nach entspricht die I. der II. des neuen Regulativs der Militärwerkstätten, die II. der III. und die III. der IV.

Ferner geht aus der Tabelle hervor, dass bei den Werkstätten der Bundesbahnen in der 1. Klasse das Minimum um 13 bis 7 Ct., das ordentliche Maximum um 9 bis 3 Ct. und das ausserordentliche Maximum um l Ct. kleiner ist als das der II. Klasse der Militärwerkstätten.

In der II. Klasse der Werkstätten der Bundesbahnen ist das Minimum um 5 Ct. niedriger bis 2 Ct. höher (39 bis 46 Ct. : 44 Ct.), das ordentliche Maximum um 8 bis l Ct. und das ausserordentliche Maximum um 7 Ct. niedriger als das der III. Klasse der Militär Werkstätten.

In der III. Klasse der Werkstätten der Bundesbahnen ist das- Minimum um l bis 7 Ct. höher, das ordentliche Maximum um l bis 5 Ct. höher und das ausserordentliche Maximum um 2 Ct. kleiner als das der IV. Klasse der Militärwerkstätten.

Zu gunsten der Werkstätten der Bundesbahnen lauten die Ansätze also nur im Minimum der II. Klasse, im Vergleiche mit seinem höchsten Ansätze, dann im Minimum und im ordentliche Maximum der III. Klasse; sonst stehen überall die Ansätze ·der Militärwerkstätten höher. Nach diesen Feststellungen sind die Behauptungen der Arbeitereingabe zu berichtigen. In Betracht fällt dann noch, was wir schon unter dem Abschnitt ,,Ferien" erwähnten, dass die Arbeiter der Bundesbahnwerkstätten nicht wie die Arbeiter der Militärwerkstätten im Jahre 7*/2 bis 8 ljt bezahlte Feiertage haben.

Wie verhalten sich nun die Löhne der Arbeiter der Militärwerkstätten zu denen der Arbeiter der verwandten Privatindustrie?

In der Zeitschrift für schweizerische Statistik, 43. Jahrgang, II. Band, 6. Lieferung 1907, hat Herr Dr. Heinrich Lothmar über die Lohn- und Arbeiterverhältnisse der Maschinenindustrie in Winterthur Angaben gemacht.

75

Daraus geht hervor, dass von 2775 g e l e r n t e n Arbeitern ·'8 % einen Stundenlohn bis und mit 40 Ct. und 92 °/o einen solchen von über 40 Ct. haben. Wird die Stundenlohngrenze auf 50 Ct. angenommen, so verteilen sich diese g e l e r n t e n Arbeiter mit 40 °/o auf solche, die einen Stundenlohn bis 50 Ct.

haben, und mit 60 °/o auf einen darüber hinausgehenden Lohn.

In den eidgenössischen Militär Werkstätten gibt es k e i n e gel e r n t e n Arbeiter mit einem Stundenlohn bis und mit 40 Ct.; nur Il,i3 °/o entfallen auf einen Stundenlohn von bis und mit 50 Ct. und 88,87% der g e l e r n t e n Arbeiter erhalten einen .Stundenlohn von über 50 Ct.

Von 1056 u n g e l e r n t e n Arbeitern der Maschineuindustrie in Winterthur beziehen 67 °/o einen Stundenlohn bis und mit ·40 Ct. und 33 % einen darüber hinausgehenden Stundenlohn.

Wird eine Stundenlohngrenze von 50 Ct. angenommen, so verteilen sich diese ungelernten Arbeiter mit 95 °/o auf solche, ·die einen Stundenlohn bis und mit 50 Ct. haben, und nur 5 % beziehen einen höhern Stundenlohn.

Vergleichen wir damit die Löhnung in den Militärwerk·stätten, so zeigt sich, dass von 957 u n g e l e r n t e n Arbeitern nur 11,7 °/o einen Stundenlohn bis und mit 40 Ct. erhalten ; 88,3 °/o beziehen einen höhern Stundenlohn.

Und setzen wir die Stundenlohngrenze auf bis und mit 50 Ct., so sind es nur 68,4 °/o, die auf diese Lohngrenze entfallen. 31,6 % erhalten einen Stundenlohn von über 50 Ct.

Die Stundenlöhne der Arbeiter der Militärwerkstätten vom Herbst 1908 bewegen sich bei den Berufsarbeitern der e r s t e n Klasse zwischen 60 und 82 Ct., Mittel 72,ö Ct.; bei den Berufsarbeitern z w e i t e r Klasse und den Hülfsarbeitern I.Klasse zwischen 46 und 72 Ct., Mittel 58 Ct., und bei den Hülfsarbeitern 2. Klasse und den Handlangern zwischen 32 und 56 Ct., Mittel 46,5 Ct.

Dabei darf nicht unbeachtet bleiben, dass in den eidgenössischen Militärwerkstätten die gelernten Berufsarbeiter die grosse Minderzahl bilden und dass das Arbeiterpersonal somit in der grossen Mehrzahl aus u n g e l e r n t e n Berufsarboitern besteht.

Es geht hieraus mit aller Klarheit hervor, dass die Löhnung in den Militärwerkstätten der in der beispielsweise angeführten Maschinenindustrie Winterthurs nicht nur ebenbürtig, sondern bei gelernten und ungelernten Arbeitern wesentlich günstiger ist.

76

III. Akkordlohn.

Die Forderung der Arbeiter ging dahin, es möchte auch der Stücklohn erhöht werden, wenn eine Erhöhung der Zeitlöhne erfolge, damit die Akkordarbeiter auch etwas von der Lohnerhöhung verspüren und nicht nur mit erhöhten Steuern belastet würden. Eine grosse Zahl von Arbeitern der Waffenfabrik hätte durch das neue Regulativ tatsächlich Schaden erlitten, weil die Akkordpreise sich gleich geblieben, die Steuern aber in die Höhe gegangen seien. Würde die Teuerungszulage nicht mehr ausgerichtet, so würden sich die Arbeiter auch noch um deren Betrag schlechter stellen.

Die Forderung wurde namentlich an der Konferenz vom 29. Oktober 1907 von einem Delegierten vertreten und dem Protokoll über diese Konferenz als Zusatz beigefügt.

Der Bundesrat ist in seiner Schlussnahme vorn 10. Juli 1908 auf die Forderung nicht eingetreten. Es war dies angezeigt, weil keine durchgreifende Lohnerhöhung stattfand und weil der fleissige Akkordarbeiter 20 bis 50 °/o mehr verdienen kann, als der Stundenlohnarbeiter.

Wir folgen in den weitern Ausführungen den Darlegungen der Kriegstechnischen Abteilung, die zunächst feststellt, dass ausser der Waffenfabrik nur ein kleiner Teil der Arbeiter der Konstruktionswerkstätte und der Munitionsfabriken im Akkord arbeitet.

Gegenüber der Stundenlöhnung stellt sich der Akkordverdienst in der W a f f e n f a b r i k wie folgt: II. Lohnklasse : Miairn. Maxim. Mittel Stundenlöhnung 69 82 75,3a Akkordverdienst 79 93 86,77, Mehrverdienst: 15,is % III. Lohnklasse : Stundenlöhnung 48 70 59,13 Akkordverdienst 65 86 75,54., Mehrverdienst : 27,75 % IV. Lohnklasse : Stundenlöhnung 39 56 49,oo Akkordverdienst 62 76 70,7c, Mehrverdienst : 42,oo % Der mittlere Mehrverdienst im Akkord gegenüber der Stundenlöhnung beträgt demnach wie oben

in der II. Lohnklasse ,, ,, III.

., ,, ,, IV.

15,is % 27,75% 42, 6C %

gegenüber dem Maximum: dem dem ausserordentlichen ordentlichen

72 = 20, 5 i°/o 56 = 34,89% 44 = 60,81%

84= 3,8A% 70= 7,91 % 56 = 26,35%

77

In den ändern Werkstätten stellen sich die Akkordlöhne im Durchschnitt ebenfalls um 20--40 % höher als die Stundenlöhne.

Die Beanspruchung des Arbeiters im Akkordlohn ist keine wesentlich höhere, als bei der Arbeit im Taglohne; und die Akkordansätze entsprechen den Leistungen in einer Weise, dass ihre Erhöhung sich nicht wohl rechtfertigen liesse.

Bei der Berechnung des Prozentsatzes der Akkordlöhne sind übrigens die Erhöhungen der Stundenlöhne ebenfalls in Berechnung gezogen worden, so dass die Behauptung, dass eine grosse Zahl von Arbeitern in Bern durch die sogenannte Lohnerhöhung beträchtlich Schaden erlitten habe, den wirklichen Verhältnissen nicht entspricht.

Wenn aber Arbeiter, die mit der Stundenlöhnung an der Grenze des vorgesehenen Maximums ihrer Lohnklasse sich befinden, bei der Akkordarbeit einen Mehrverdienst von 20--40 °/o erreichen, so ist die Forderung einer Erhöhung der Akkordlöhne keineswegs begründet.

IV. Lohnverhältnisse der Arbeiter der Zeughäuser der Pulvermühlen und der Magazine und Kasernen.

Wie wir schon früher betonten, fallen die Arbeiter der oben genannten Betriebe, Zeughäuser etc. nicht unter die Lohnorduung vom 13. Januar 1908. Das Arbeiterpersonal ist im Taglohn angestellt und im Verhältnis zu seinen Verrichtungen und Leistungen bezahlt.

In den der Zentralpulververwaltung unterstellten Pulvermühlen betrugen im Jahre 1903 die Stundenlöhne 55 bis 65 Cts.

und am 1. Januar 1909 60 bis 67 Cts. Also haben entgegen den Behauptungen der Arbeiter Lohnerhöhungen stattgefunden. Es sind zusammen 19 Arbeiter in den Pulvermühlen beschäftigt, von denen seit 1. Januar 1909 drei einen Stundenlohn von 60 Cts., 15 einen solchen von 65 Cts. erhalten und einer einen Stundenlohn von 67 Cts. bezieht. Diese Arbeiter alle sind also so gestellt, dass sich wenig dagegen einwenden lässt.

Die dem Oberkriegskommissariat unterstellten Vorarbeiter und Berufsarbeiter der Magazine haben Löhne von Fr. 5. 50 bis Fr. 7. --, gewöhnliche Magazinarbeiter und Kasernenarbeiter von Fr. 3. 75 bis Fr. 5.50 und Arbeiterinnen von Fr. 2.50 bis Fr. 3. 80 per Tag. Lohnaufbesserungen erfolgen je nach Leistung und Verhalten jährlich.

78

Wir sind am Schlüsse des Abschnittes über die Lohnforderungen angelangt.

Es geht daraus hervor, dass die Angaben der Arbeitereingabe und die daran geknüpften Behauptungen fast durchwegs unzutreffend sind.

Ein Grund zu einer durchgreifenden Lohnerhöhung um 10 °/o liegt nicht vor, indem die Löhne höher stehen, als die der Privatindustrie und so bemessen sind, dass sie auch den verteuerten Lebensverhältnissen Rechnung tragen. Die Forderung der Arbeiter ist durch die in den letzten zwei Jahren erfolgte Lohnerhöhung fast durchwegs erfüllt und teilweise sind schon wesentlich über sie hinausgehende Besserstellungen erfolgt.

Bei den Akkordarbeitern ist auch kein Grund zur Erhöhung des Stücklohnes vorhanden, da sie wesentlich höher belöhnt sind als die Stundenlohnarbeiter.

Die daherige Forderung müssen wir daher gleichfalls ablehnend begutachten.

Die Forderung betreffend Erhöhung des Lohnes um 5 % zur Deckung des Ausfalles an Arbeitsstunden bei Verkürzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden per Tag fällt bei Ablehnung dieses Postulates dahin.

Vierter Abschnitt.

Zusammenfassender Überblick über die Verhältnisse der Arbeiter in den eidg. Militärwerkstätten.

Bevor wir zu den Schlussbemerkungen übergehen, sei uns gestattet, noch einen zusammenfassenden Überblick über dieArbeiterverhältnisse in den eidg. Militärwerkstätten zu geben.

Wir erlauben uns dabei auch die Einrichtungen zu erwähnen, die zu gunsten der Arbeiter über die gewöhnlichen Leistungen hinaus getroffen wurden und als Wohlfahrtseinrichlungen und Arbeiterfürsorge bezeichnet werden.

I. Arbeitszeit.

An den Wochentagen bis und mit Freitag wird 9*/2 Stunden., am Samstag S1/« Stunden, per Woche also 56 Stunden gearbeitet.

79Die Sonntage sind frei, werden aber nicht bezahlt.

Weitere freie Tage und Halbtage, für die der Arbeiter den vollen Lohn bezieht, soweit sie auf Wochentage fallen, sind : Der Inventarisationstag, wenn dabei die Aussetzung der Arbeit nötig ist und verfügt wird; der 1. und 2. J a n u a r (Neujahrstag und Bächtoldstag), C h a r f r e i t a g , O s t e r m o n t a g , A u f f a h r t s t a g , P f i n g s t m o n t a g , W e i h n a c h t u n d Sylvester-Nachmittag.

An den Vorabenden von Charfreitag, Auffahrt und Weihnacht wird die Arbeit eine Stunde früher abgebrochen, also nur S1/^ statt y/2 Stunden gearbeitet.

Für freie Wochentage wurden an Löhnen seit Anfang 1905 bis zum 1. Oktober 1908 Fr. 235,535, per Jahr durchschnittlich Fr. 62,809.40 Cts. vergütet.

II. Arbeitslohn.

1. Stundenlohn.

Der Stimdenlohn beträgt für die Arbeiter der der Kriegstechnischen Abteilung unterstellten Betriebe nach Regulativ und effektiv nach den Erhebungen im Herbst 1908 im Durchschnitt: Nach Regulativ: Klasse

Ordtl. Ausserord. Effektiv im Minim. Maxim. Maxim. Durchschuitt Cts.

Cts.

Cts.

Cts.

I. Für Vorarbeiter (Mech.) .

II. ,, Gruppenchefs, erstkl.

Berufsarbeiter...

III. ., Berufsarbeiter, Hülfsarbeiter 1. Klasse .

IV. ,, Hülfsarbeiter2. Klasse, Handlanger . . .

V. ,, Arbeiter unter 1_8 Jahren, Arbeiterinnen

72

84

100 84,oo--89

60

72

84

44

56

70 53,75--64,02

36

44

56 44 --49,o

20

30

40

69,2 --75,83-

25,5 --25,3.

R e g e l m ä s s i g e L o h n a u f b e s s e r u n g e n . Bei befriedigendem Verhalten und befriedigender Leistung werden solche alle zwei Jahre am 1. Zahltag im Juli des betreffenden Jahres gewährt, und zwar den Arbeitern der I. und U. Klasse 4 Cts..

80

pro Stunde, denen der III. Klasse 3 Cts. pro Stunde und denen der IV. und V. Klasse 2 Cts. pro Stunde, bis zur Erreichung des ordentlichen Maximums.

A u s s e r o r d e n t l i c h e L o h n e r h ö h u n g e n vor Ablauf der zweijährigen Periode bis zum ordentlichen Maximum werden je nach der Bedeutung der dienstlichen Stellung, hauptsächlich in Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und Leistungen gewährt. Darüber zu entscheiden liegt in der Kompetenz des Fabrikdirektors.

Das ausserordentliche Maximum ist für besondere Leistungen von Arbeitern und. namentlich für solche bestimmt, die nach ihrer Betätigung nicht in eine höhere Klasse eingereiht werden können, aber eine Besserstellung verdienen.

Bei vorübergehender Verwendung eines Arbeiters in einer höheren Klasse kann seine Löhnung durch einen entsprechenden Zuschlag der Funktion angepasst werden.

2. Akkordlöhnung.

Diese beruht auf Vereinbarung zwischen dem Direktor und den betreffenden Arbeitern. Sie variiert zwischen 20 bis 50 °/o über dem Stundenlohn.

3. Besondere Lohnleistungen.

Bei Ü b e r z e i t a r be it, Nachtschicht. In diesen Fällen wird den Stundenlohn- und Akkordarbeitern ein auf den Stundenlohn berechneter Zuschlag von 25 °/o an den gewöhnlichen Arbeitstagen und von 50 °/o an Sonn- und Feiertagen vergütet.

Im K r a n k h e i t s f a l l e , wenn die Krankheit über drei Tage ·dauert, werden, inklusive Sonn- und Feiertage, in der Regel ·drei Taglohnstunden für so lange vergütet, als die Krankenkasse Unterstützung leistet. Über ein Jahr dauernde Unterstützungen unterliegen der Genehmigung durch das Militärdepartement.

Ist die Krankheit auf den Militärdienst zurückzuführen, so wird Entschädigung nach Militärversicherungsgesetz geleistet.

Die Leistungen der Fabrik fallen dann dahin.

Die Lohnvergütungen für Krankentage betragen seit Anfang 1905 bis 1. Oktober 1908 Fr. 68.416, somit durchschnittlich per Jahr Fr. 18,244.25 Cts.

/

8l In H a f t p f l i c h t f ä l l e n wird der entgangene Verdienst ·voll ersetzt. Bei den Akkordarbeitern wird zu diesem Zwecke -der Verdienst der letzten drei Monate zur Ermittlung des durchschnittlichen Tagesverdienstes in Rechnung gezogen.

Bei M i l i t ä r d i e n s t . Handelt es sich um einen ordentlichen Dienst, der nicht freiwillig gemacht wird, so wird der volle Stundenlohn für die dadurch versäumte Arbeitszeit ver..gütet. Kommt dabei eine vollständige Militärschule (Rekrutenschule etc.) in Betracht, so wird die eine Hälfte des Lohnes ·während des Dienstes ausbezahlt, die andere Hälfte nach sechs -weitern Monaten Arbeitsleistung in der Fabrik. Die Ausbezahlung dieser letztern Hälfte erfolgt nur dann eher, wenn Kündigung wegen Arbeitsmangel stattfindet. Sie fällt dahin, wenn Kündigung wegen Vergehen gegen die Fabrikordnung erfolgen muss.

Wird ein Militärdienst freiwillig gemacht, oder liegt nach -den Umständen eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Bundesverwaltung vor, so steht es im Ermessen des Militärdepartements, die Nichtbezahlung oder Reduktion des Lohnes zu verfügen.

Für Dienst (Wiederholungskurs), der vor dem Eintritt in ·die Fabrik versäumt wurde und während der Anstellung im Dienste des Bundes nachgeholt werden muss, wird keine Lohn"vergütung geleistet.

Seit Anfang 1905 bis 1. Oktober 1908 sind an Löhnen für die Zeit des Militärdienstes Fr. 87,471, im Durchschnitt per Jahr Fr. 23,325.60 Cts. verausgabt worden.

III. Wohlfahrtseinrichtungen. Arbeiterfürsorge.

K r a n k e n k a s s e n . Die Werkstätten und Fabriken besitzen Krankenkassen, in welche die Arbeiter Einzahlungen machen und für welche der Bund Beiträge leistet. Diese letztern betragen seit Anfang 1905 bis 1. Oktober 1908 Fr. 20,799, oder Fr. 5546. 40 per Jahr im Durchschnitt.

I n v a l i d e a u n t e r s t ü t z u n g . Sind Arbeiter nicht mehr arbeitsfähig, so werden sie unter die invaliden Arbeiter versetzt und es wird ihnen eine monatliche Unterstützung gewährt, deren Betrag nach der Zahl der Dienstjahre und nach der Löhnung auf prozentualer Grundlage berechnet wird. Seit Anfang 1905 bis am 1. Oktober 1908 sind Fr. 87,803 für solche Unterstützungen verausgabt worden, per Jahr im Durchschnitt Fr. 23,414.10 Cts.

Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. IV.

6

82 Eine gesetzliche Vorschrift für Gewährung solcher Unterstützungen besteht nicht. Sie werden aus Billigkeitsrücksichtcn auf Zusehen hin vom Bundesrate bewilligt. Die Betriebsrechnung der betreffenden Fabriken und Werkstätten trägt die Ausgabe. Bis jetzt ist die Bewilligung solcher Ausgaben nicht beanstandet worden, obschon, wie oben bemerkt, eine gesetzliche Pflicht dazu nicht besteht.

U n t e r s t ü t z u n g b ei T o d e s f ä l l e n . Stirbt ein Arbeiter, so wird den Hinterlassenen in der Regel noch eine Unterstützung ausgerichtet, ebenfalls zu Lasten der Betriebsrechnung der betreffenden Fabrik oder Werkstätte. Die Berechnung der Unterstützung erfolgt ebenfalls unter Berücksichtigung der Zahl der Dienstjahre und der Löhnung nach einem bestimmten Prozentansatze, der je nach dem Falle um l % erhöht werden kann.

Seit Anfang 1905 bis 1. Oktober 1908 sind für solche Unterstützungen Fr. 36,020 verausgabt worden, was per Jahr im Durchschnitt Fr. 9605.30 Cts. ausmacht.

Auch diese Ausgabe fusst nicht auf einer gesetzlichen Pflicht. Es steht damit gleich wie mit der Unterstützung im Invaliditätsfalle.

D i e n s t a l t e r s g r a t i f i k a t i o n e n . Hat ein Arbeiter 40 Jahre im Dienste des Bundes zugebracht, so wird ihm eine Dienstaltersgratifikation ausgerichtet. Seit Anfang 1905 bis 1. Oktober 1908 sind Fr. 2700 für solche Gratifikationen verausgabt worden, per Jahr im Durchschnitt Fr. 720.

F e r i e n . Durch Bundesratsbeschluss vom 10. Juli 1908 sind für Arbeiter mit 15 und mehr Dienstjahren, wie in unsern Darlegungen erwähnt, bezahlte Ferien von sechs zusammenhängenden Arbeitstagen eingeführt worden. Vom 10. Juli bis zum 1. Oktober 1908 sind an Löhnen für die Ferienzeit Fr. 18,898 verausgabt worden.

Sonstige Einrichtungen der Fürsorge. Speisea n s t a l t e n . In Thun und Altdorf bestehen vom Bunde-errichtete Speiseanstalten, die die Arbeiter benützen können. Es werden kräftige, gute Nahrungsmittel und Getränke zu billigem Preise verabfolgt.

An Beiträgen zur Unterhaltung und Verwaltung dieser Anstalten legte der Bund seit Anfang 1905 bis i. Oktober 1908 Fr. 158,326 aus, also per Jahr im Durchschnitt Fr. 42,220.

Hygienische E i n r i c h t u n g e n . Einrichtungen zum B a d e n sind in der Kriegspulverfabrik Worblaufen und iii

83

den Munitionsfabriken Thun und Altdorf getroffen worden, in der in Thun für alle eidgenössischen Arbeiter des Waffenplatzes.

Ausserdem steht diesen die Flussbadanstalt für Militärs zur Verfügung. In der Waffenfabrik Bern werden per Jahr bis Fr. 300 Baarbeiträge geleistet. Nur für den Badebetrieb in Bern und Altdorf hat der-Bund seit Anfang 1905 bis I.Oktober 1908 Fr. 2964, per Jahr durchschnittlich Fr. 790. 40 ausgelegt.

E x t r a v e r p f l e g u n g . Wir haben schon früher bemerkt, dass in Betrieben, wo die Arbeit der Gesundheit schaden kann, wenn dem nicht durch guten Unterhalt des Arbeiters begegnet wird, und bei besondern Leistungen Extraverpflegung auf Rechnung des Bundes gewährt wird. Es kommen hier einzelne Betriebe der Kriegspulverfabrik und der Munitionsfabriken in Betracht. Seit Anfang 1905 bis 1. Oktober 1908 hat der Bund dafür Fr. 32,274 verausgabt, per Jahr im Durchschnitt Fr. 8606.40.

A u s b i l d u n g s z w e c k e . Für die Fortbildung von Arbeitern der Fabriken und Werkstätten, ausgenommen das Montierungsmagazin, sind seit Anfang 1905 bis 1. Oktober 1908 Fr. 5249 verausgabt worden, im Durchschnitt per Jahr Fr. 1400.

Fassen wir alle besondern Ausgaben, wie wir sie sub I, II und III oben unter den einzelnen Titeln mit ausgerechneten Ziffern erwähnt haben, zusammen, so ergibt dies seit Anfang 1905 bis 1. Oktober 1908 die Summe von total Fr. 756,455 oder im Durchschnitt per Jahr Fr. 201,721 ; auf den Arbeiter trifft es per Jahr im Mittel über Fr. 100.

Wir gestatten uns im übrigen auf die ausführliche Tabelle der Kriegstechnischen Abteilung, die bei den Akten liegt, zu verweisen; sie enthält die näheren Details.

Fünfter Abschnitt.

Sehlussbemerkungen.

Wir haben im Eingange unserer Darlegungen die Gründe angegeben, die den Entscheid des Bundesrates über die der gedruckten Eingabe der Arbeiterschaft an die Bundesversammlung vorausgegangenen Eingaben hinausgeschoben haben.

Ausser den Vorwürfen,i die in dieser Richtung, wie sich aus O5 unsern Ausführungen und den Akten ergibt, den.Behörden da und dort, ohne alle Berücksichtigung der Verhältnisse und Umstände, gemacht werden, wird ihnen auch noch Oberflächlichkeit in der Behandlung der Eingaben vorgeworfen.

84

Eben so ungerechtfertigt als der erstere Vorwurf, ist es auch dieser.

Die Erhebungen wurden nach allen Richtungen ausgedehnt, aus denen Abklärung der Fragen zu erwarten war. Wenn trotzdem die Wünsche der Arbeiter nicht in dem Masse erfüllt wurden, wie sie es erhofften, so liegt der Grund dafür gerade in dem Resultate, das die umfassenden Untersuchungen und der Vergleich der Verhältnisse der Arbeiter der Militär Werkstätten mit denen anderer Bundesbetriebe und der Privatindustrie ergeben haben.

Feste Versprechungen bezüglich der einzelnen Forderungen sind den Arbeitern auch in der Delegiertenkonferenz vom 29. Oktober 1907 nicht gemacht worden. Es hat indessen der damalige Vorsteher des Militärdepartements den Konferenzdelegierten der Arbeiterschaft wohlwollende Prüfung ihrer Postulate in Aussicht gestellt. Die Behauptungen aber, die über diese Tatsache hinaus in dem ohne Mitwirkung des Departementsvorstehers aufgestellten und in der gedruckten Eingabe reproduzierten Protokoll und anderorts gemacht werden, sind ungenau.

Es wurde den Delegierten anlässlich der Konferenz vom 29. Oktober 1907 vom damaligen Departementsvorsteher von dem Standpunkte, den die Fabrikdirektoren zu den Arbeiterforderungen einnahmen, Kenntnis gegeben. Bei diesem Anlasse erfuhren die Delegierten, dass die Direktoren einer Lohnerhöhung nicht abgeneigt seien, jedoch nicht einer allgemeinen, durchgreifenden von 10 %, wie sie die Arbeiter wünschten, sondern einer Erhöhung der Minimal- und Maximallohnansätze.

Dies wird an der einen Stelle der gedruckten Eingabe der Arbeiter auch zugestanden ; an anderer Stelle aber wird die Sache so dargestellt, dass die Ansicht entstehen kann, als seien das Militärdepartement und der Bundesrat in der Lohnfrage nicht einmal so weit entgegengekommen, als die Fabrikdirektoren es für gerechtfertigt hielten (pag. 10, drittletztes Alinea, und pag. 13, oben, der gedruckten Eingabe). -- Nun ist aber gerade in diesem Punkte mehr bewilligt worden. Die Minimallohnansätze wurden nämlich nicht nur um 10 %, sondern um 37,s bis 50 °/o und die Maximallohnansätze um 10 bis 28,s % erhöht.

Wenn die Lohnerhöhung nicht im ersten Halbjahr 1907 erfolgte, so waren eben die Erhebungen, die nötig waren, daran schuld. Der Vorsteher des Militärdepartements vorn Jahre 1907 verfügte dann, dass vorläufig Erhöhungen nach Massgabe der alten Regulative zu gewähren seien, und stellte ein neues Lohn-

85

regulativ auf Anfang 1908 in Aussicht, wobei das Versprechen gemacht wurde, dass die Arbeiter so gestellt werden sollen wie die in bessern Maschinenfabriken der Privatindustrie. Dass dieses Versprechen erfüllt wurde, ergibt sich aus Abschnitt 3, II. (pag. 65 bis 42) hiervor.

Obschon im Juli 1907 Lohnerhöhungen nach den alten Regulativen stattgefunden hatten, sah das neue, am 13. Januar 1908 vom Militärdepartement genehmigte, auf 1. gleichen Monats mit den erhöhten Minimalansätzen in Kraft getretene Regulativ die periodische Lohnerhöhung wieder auf Anfang Juli 1908 vor. Es geschah dies in der Meinung, dass die Teuerungszulage für 1908 nicht wieder bewilligt werde und um rasch etwelche neue Aufbesserung eintreten zu lassen. Gleichwohl ist dann für 1908 noch die Teuerungszulage ausgerichtet worden.

Es kann im Ernste also nicht behauptet werden, dass der verteuerten Lebenshaltung den Arbeitern gegenüber nicht Rechnung getragen worden sei.

Ebensowenig mit den tatsächlichen Verhältnissen im Einklänge stehend ist die Behauptung, es hätte das neue Lohnregulativ keine Verbesserung gebracht und es sei ^halbve.rpfuschttt.

Die Klassifikation entspricht, wie schon früher eingehender dargetan wurde, der von Arbeiterseite selbst auch gewünschten Einschätzung und Einteilung des Arbeiters nach beruflicher Ausbildung und Tüchtigkeit und nach Verwendung und Leistung; sie trägt ausserdem den verschiedenen Betrieben Rechnung.

Und dass eine wesentliche Besserstellung der nach dem neuen Regulativ in Betracht gekommenen Arbeiter stattgefunden hat, ergibt sich unzweideutig aus Abschnitt 3, II. (pag. 68) hiervor.

In der Frage der Arbeitszeitverkürzung und in der Ferienfrage hat der Vorsteher des Militärdepartements vom Jahre 1907 ebenfalls wohlwollende Prüfung zugesagt.

Dass dann der Neunstundenarbeitstag nicht gewährt werden konnte, liegt an den Verhältnissen, die nicht einseitig nur im Hinblick auf die Militärwerkstätten beurteilt werden dürfen.

Und was das Ferienpostulat anbelangt, so wurde eine Erledigung in Berücksichtigung der Dienstjahre zugesagt, immerhin unter Vorbehalt näherer Prüfung, besonders im Hinblick auf die Frage, wie es mit der Erteilung von Urlaub an solche Arbeiter zu halten sei, die vorher aus gesundheitlichen Rücksichten die Arbeit kürzere oder längere Zeit versäumen mussten.

b6 Das Protokoll der Konferenz vom 29. Oktober 1907 ging Anfang 1908 noch zur Berichterstattung an die Kriegstechnische Abteilung, die ihrerseits die Fabrikdirektoren darüber befragte.

Diese aber konnten eine zu weitgehende Feriengewährung aus betriebstechnischen Gründen nicht befürworten und so 1 waren weder das Militärdepartement noch der Bundesrat in der Lage, auf einmal zu grosse Zugeständnisse zu machen.

Aus Abschnitt 2 ergibt sich indessen, dass ein ansehnlicher Prozentsatz von Arbeitern der verschiedenen Werkstätten zürn Genüsse von Ferien gelangt ist und dass dieser Prozentsatz steigen wird.

Solche Neuerungen lassen sich nicht ohne Übergänge bewerkstelligen. Der Betrieb hat sich ihnen anzupassen. Zu schrofi'e Übergänge können zu empfindlichen Störungen führen. Hier muss einem organischen Anpassen an die neuen Verhältnisse Zeit gelassen werden, um so mehr, als es sich in den Hauptwerkstätten um maschinelle Betriebe handelt, bei denen die Arbeit Hand in Hand geht.

Dem hat der Bundesrat dadurch Rechnung getragen, dass er eine sukzessive Herabsetzung der Dienstjahrgrenze für Ferienerteilung auf 12 und 10 Jahre in Aussicht nahm, wenn nicht besonders ungünstige Erfahrungen mit der Ferienerteilung es verhindern sollten.

Von den Arbeiterforderungen ganz unerfüllt blieb also nur die, die sich auf den Neunstunden-Arbeitstag bezieht. Die Forderung über Freigabe des Samstag-Nachmittag war eine bedingte.

Es ist nun die Frage noch allgemein zu beantworten, ob die Arbeiter der Militärwerkstätten, wie es der Vorsteher des Militärdepartements von 1907 an der Arbeiter-Delegiertenkonferenz in Aussicht gestellt hat, so gehalten seien wie die in den bessern Etablissementen der verwandten Privatindustrie.

Hierauf lässt sich nach allem, was wir bisher angeführt haben, ohne weiteres sagen, dass dies in allen Richtungen der Fall ist. In bezug auf Arbeiterfürsorge geniessen die eidgenössischen Arbeiter Einrichtungen, die ihnen die Privatindustrie in demselben Masse nicht bietet.

Dieses Verhältnis zu sehr zu überschreiten, ist nicht statthaft.

Der Bund muss die Forderungen der Arbeiter der ihm unterstellten Betriebe in mindestens dreifacher Relation in Betracht ziehen. Nicht sein Verhältnis als Arbeitgeber zum Arbeitnehmer ist allein massgebend, sondern auch das zum · Arbeitgeber der

87

Privatindustrie und des Privatgewerbes und das zu den Arbeitern der Privatbetriebe. Er darf, wie das Gutachten der eidgenössischen Fabrikinspektoren unseres Erachtens richtig bemerkt, neben der Arbeiterschaft der Privatbetriebe nicht eine privilegierte Arbeiterklasse schaffen. Er darf sich nicht zu weit von den in diesen Betrieben bestehenden Verhältnissen entfernen ; aber er soll darauf halten, soweit es diese Relationen erlauben, mit <3em guten Beispiele voranzugehen..

Das hat er bis jetzt getan und wird es auch in Zukunft tun.

Wenn den Forderungen der Arbeiter der Militärwerkstätten ·einfach entsprochen worden wäre, so hätten sich daraus Ungleichheiten ergeben, die zu einschneidenden Erscheinungen in der Privatindustrie geführt hätten.

Zur Belegung dieser Andeutung sei angeführt, dass nach den Berechnungen der Kriegstechnischen Abteilung die Erfüllung -aller Begehren der'Arbeiter eine Besserstellung um 23,e % und eine Verminderung der Produktion um 13,e % zur Folge gehabt hätte.

Die Maschinen produzieren nur, solange sie im Gange sind.

Da nun die Arbeiter der Militärwerkstätten ohnedies besser gestellt sind als die der Privatindustrie, so lassen sich leicht die Folgen ermessen, die bei Bewilligung aller Forderungen entstanden wären.

Wir haben uns an die Grundsätze gehalten, die der Bundesrat in seinen Schlussfolgerungen zum Berichte über das Postulat Wullschleger vom Jahre 1897 vertreten hat, die zu jener Zeit von der Bundesversammlung unbeanstandet geblieben sind.

Diese Grundsätze lauten: 1. In Zukunft, wie bisher, sollen die eidgenössischen Werkstätten in bezug auf Anstellungs- und Lohnverhältnisse den bestgeleiteten Privatetablissementen vorangehen.

!

2. Diese Begünstigung des Bundesarbeiters ist jedoch in denjenigen Schranken zu halten, welche die Rücksicht auf die schweizerische Privatindustrie einerseits und auf die solcher Vorzüge nicht teilhaftig werdende Arbeitermehrheit ausserhalb der Bundesbetriebe anderseits ihr setzen.

Es sei uns noch gestattet, auf einen Umstand hinzuweisen.

In den Militärwerkstätten sind von der Arbeiterschaft gewählte Ar.beiterkommissionen eingeführt, welche allfällige Klagen, Wünsche und Anträge aus der Arbeiterschaft entgegenzunehmen

88 und zu untersuchen haben. Finden sie solche für berechtigt, sc> steht ihnen zu, der Fabrikdirektion davon Kenntnis zu geben.

Es bestehen besondere Statuten für diese Kommissionen.

Wir sind der Ansicht, dass, wenn die Arbeiter Wünscheand Begehren anzubringen haben, dies durch Vermittlung der Arbeiterkommissionen, die seinerzeit auf Wunsch der Arbeitergeschaffen wurden, geschehen soll. Wir halten dies für den einzig korrekten Weg und finden es nicht angebracht, dass den Bundesbetrieben mehr oder weniger fernstehende Arbeiterverbändeund Organe im Namen und Auftrage der Arbeiter dieser Betriebemit direkten Eingaben an die Departemente, den Bundesrat und.

die Bundesversammlung wachsen.

Der Beschwerde- und Petitionsweg steht der Arbeiterschaft noch immer offen, wenn die zuständigen Organe ihrer Ansicht nach der Pflicht nicht oder unzureichend nachgekommen oder ihren Wünschen zu wenig entgegengekommen sein sollten.

Die Verweisung der eidgenössischen Arbeiter auf die ordentlichen Organe dürfte zur Folge haben, dass ihre Wünsche und Begehren rascher und in direktem Kontakte mit den Verhältnissen geprüft und begutachtet werden könnten, und die übergeordneten Organe und Amtsstellen würden von vornherein; zuverlässiges Material zur Entscheidung in die Hand bekommen.

Wir halten daher dafür, dass künftige Eingaben der eidgenössischen Arbeiter an die ordentlichen Organe zu richten, von diesen zu prüfen und zu begutachten und eventuell dann mit Anträgen weiter zu leiten seien, und dass Eingaben, die diesen ordentlichen Weg nicht gemacht haben, darauf verwiesen werden sollten, ehe die Behörden sich damit befassen.

Weder die Departemente noch der Bundesrat sind in der Lage, alle Detailverhältnisse zu kennen, und wenn sie zum Entscheide angerufen werden, so müssen sie sich auf die Organe und Amtsstellen verlassen und stützen, die den Verhältnissen nahe stehen und sie nach jeder Richtung zu beurteilen wissen, denen hierin direkte Autorität und Verantwortlichkeit zukommt.

Was nun die Erledigung der vorliegenden Eingabe anbetrifft,, so können wir es nur begrüssen, wenn dieselbe Veranlassung gibt, zu einer gründlichen Prüfung aller einschlägigen Verhältnisse durch die von den eidgenössischen Räten zu ernennenden Kommissionen. Wir haben nichts einzuwenden, wenn diese Kommissionen auch das Gutachten geeigneter Fachmänner einholeni wollen. Wir erklären von vornherein, dass wir stets bereit sein

89 werden, Abhülfe zu schaffen, wenn sich in dieser oder jener Richtung Mängel ergeben sollten.

So wie die Dinge aber liegen und gestützt auf unsere Darlegungen müssen wir Ihnen beantragen, es seien die Begehren der Eingabe vom 25. September 1908 abzulehnen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen!

Hochachtung.

B e r n , den 7. Juni 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates^ Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

-, <&>-<-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die von den Arbeitern der eidgenössischen Militärwerkstätten am 25. September 1908 eingereichte Eingabe betreffend Arbeitszeit, Ferien und Lohnerhöhung. (Vom 7. Juni 1909.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1909

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.06.1909

Date Data Seite

34-89

Page Pagina Ref. No

10 023 380

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.