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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch der wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend Jagd und Vogelschutz bestraften Johann Prysi, Jäger in Oberwil (Obersimmenthal) und David Bützer, Jäger daselbst.

(Vom 18. Mai 1909.)

Tit.

Johann Prysi und David Bützer pflegen jeweilen auf Anfang eines Jahres von der bernischen Behörde Bewilligungen zur Fuchsjagd einzuholen- und sie stellten auch für Januar 1909 ein bezügliches Gesuch, offenbar mit Rücksicht darauf, dass der Neujahrstag auf einen Freitag fiel und auch am 3. Januar als an einem Sonntag nicht gejagt werden durfte, wurden die Erlaubnisscheine erst auf Montag den 4. Januar ausgestellt.

Die beiden Jäger aber begannen, ohne die Karten erhalten zu haben, bereits Samstag den 2. Januar mit Hunden auf Füchse zu jagen, wurden diesfalls verzeigt und verurteilt zu je Fr. 50 Busse wegen Jagens während geschlossener Jagdzeit (Art. 6 a!

und 21, Ziffer 5, lit. a, des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz), ferner zu je Fr. 5 wegen verbotener Benutzung von Hunden (Art. 6, lit. fe, und 21, Ziffer 7, lit. o, daselbst).

Sie ersuchen nun um gänzlichen, beziehungsweise teilweisen Erlass der Bussen auf dem Wege der Begnadigung, indem sie geltend machen, dass sie gestützt auf die Praxis der

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Behörden in frühern Jahren des Glaubens gewesen seien, die Erlaubnis für die Fuchsjagd werde schon für den 2. Januar erteilt. Dieser Irrtum kann indessen, auch wenn er vorhanden gewesen sein sollte, keineswegs Straflösigkeit der begangenen Gesetzesverletzung begründen, denn bei Polizeiübertretungen solcher Art genügt blosse Fahrlässigkeit als Strafgrund, und es kommt hinzu, dass das Ausbleiben der Erlaubnisscheine, die von jedem Jäger mitgeführt werden müssen (Art. 6 h und 27, Ziffer 7, lit. &, B. G.) für die sachkundigen Petenten hinreichenden Grund hätte bilden sollen, mit Beginn des Jagens zuzuwarten.

Wir stellen daher den Antrag: Es sei das Begnadigungsgesuch des Johann Prysi und des David Bützer abzuweisen.

B e r n , den 18. Mai 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates.

Der Vizepräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Riiigier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch der wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend Jagd und Vogelschutz bestraften Johann Prysi, Jäger in Oberwil (Obersimmenthal) und David Bützer, Jäger daselbst. (Vom 18. Mai...

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Bundesblatt

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Jahr

1909

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.05.1909

Date Data Seite

617-618

Page Pagina Ref. No

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