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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärsteuer bestraften Fernand Bornoz, geb. 1877, Mechaniker, in Eschert.

(Vom 18. Mai 1909.)

Tit.

Bornoz wurde am 22. Oktober 1908 vom Polizeigericht in Moutier wegen schuldhafter Nichtbezahlung der inklusive gesetzlicher Provision und Kosten Fr. 11. 80 betragenden Militärpflichtersatzsteuer pro 1907 in contumaciam zu 48 Stunden Polizeiarrest, ein Jahr Wirtshausverbot und zur Bezahlung von Fr. 7. 25 Staatskosten verurteilt.

Bornoz stellt nun das Gesuch, es möchte ihm die Strafe auf dem Wege der Begnadigung erlassen werden, indem er geltend macht, er habe die Taxe pro 1907 bereits am 10. September 1907 der Militärbehörde in Saignelégier bezahlt. Der Kreiskommandant hat denn auch dem Polizeirichter hiervon Kenntnis gegeben und verlangt, dass die Verurteilung für die noch nicht bezahlte Taxe pro 1908 ausgesprochen werde ; Bornoz hat jedoch keine bezügliche Zahlungsaufforderung erhalten.

Diese Behauptungen des Gesuchstellers werden durch die dem Gesuche beiliegenden Aktenstücke bestätigt, sowie durch einen Bericht des Gerichtspräsidenten von Münster an die Bundesanwaltschaft, worin ausdrücklich erklärt wird, dass das

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Strafurteil erfolgt sei wegen Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes pro 1907. Angesichts der konstanten Praxis, wonach dem Begnadigungsgesuche entsprochen wird, sofern die Bezahlung der Taxe vor dem Urteil erfolgt ist, stellen wir daher den A n t r a"ö g :· Es sei dem Bornoz die ihm vom Polizeirichter von Moutier wegen Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes pro 1907 auferlegte Strafe in Gnaden zu erlassen.

B e r n , den 18. Mai 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t :

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des

Bundesrate an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Fischfrevel bestraften Gustav Adolf Tschanz, Handlanger, Stalden 17, Bern.

(Vom 21. Mai 1909.)

Tit.

Am 21. Juli 1908 hat der Gesuchsteller Tschanz gemeinschaftlich mit zwei ändern Männern sich nach Wohlen (Bern) begeben, um im sogenannten Grabenbach daselbst Fische zu fangen, nachdem sie Chlorkalk in das Wasser geschüttet und dadurch den Fischbestand getötet hatten. Tschanz war es, der durch eine Drittperson in einer Apotheke in Bern das Chlor kaufte, und er postierte sich am Bachufer, um die toten Fische zu fangen, während einer seiner Mitschuldigen weiter oben den schädlichen Stoff dem Wasser beimengte. Es gingen eine Menge Fische (Forellen) durch diese Operation zu Grunde; die Fischenzenpächter schätzen den ihnen erwachsenen Schaden auf Fr. 400 bis 500.

Der Polizeirichter von Bern bestrafte den Tschanz in Anwendung der Art. 5, Ziffer l, und Art. 31, Ziffer 3, des Bundesgesetzes betreffend Fischerei mit Fr. 200 Geldbusse, seine Komplizen mit Fr. 300 und Fr. 400 Busse, jeweilen im Falle der Unerhältlichkeit nach gesetzlicher Skala umgewandelt in Gefängnis.

Tschanz ersucht um Erlass, beziehungsweise Ermässigung der

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärsteuer bestraften Fernand Bornoz, geb. 1877, Mechaniker, in Eschert. (Vom 18. Mai 1909.)

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Bundesblatt

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Jahr

1909

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.05.1909

Date Data Seite

643-645

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