716
# S T #
Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
Tarifentscheide des
Schweiz. Zolldepartements im Monat April 1909.
Nr. 35.
Tarifnummer 235/237
Zollansatz Fr. Cts.
diverse
307a
20. --
307 d
20.--
330
25. --
Bezeichnung der Ware
Der Tarifentscheid ad 235/237 betreffend ,,Bretter und Latten" wird gestrichen und wie folgt ersetzt: ,,Bretter und Latten, zugeschnitten, ungehobelt für Packkisten, wie z. B.
für Seifen- und Kerzenkisten, Cichorienkisten, Amiungkisten u. s. w., überhaupt für Kisten für trockene Gegenstände, von derjenigen Grosse, wie sie im Frachtverkehr per Eisenbahn oder per Achse als äusseres (grobes) Verpackungsmaterial verwendet werden."
Die unter dieser Position aufgeführten Tarifentscheide sind zu streichen.
Pliegentodpapier; Lakmuspapier; Papier, albuminiertes ; Papier zur Reisskohlenzeichnung präpariert.
Im Tarifentscheid ,,Pappen von weniger als 0,5 m Flächeninhalt" ist die Bezeichnung ,,0,5 m" zu ersetzen durch ,,0,5 m2".
717 Zollansatz Fr. Cts.
Bezeichnung1 der Ware
968 1057 1143 a/b
10. -- 3. -- diverse
1146
50.--
Im Tarifentscheid ,,Wellpapiere, zugeschnitten, von weniger als 0,e m 2 Flächeninhalt" ist die Bezeichnung ,,0,6 m 2 " zu ersetzen durch ,,0,5 m 2a .
Zu streichen: ,,Bilsenöl".
Harzester.
Der Tarifentscheid ,,Rostschutzmittel aller Art, wie Mannocitin etc."1 ist zu streichen und wie folgt zu ersetzen : ,,Rostschutzmittel, fette, nicht trocknende, wie Mannocitin etc.a Krawatten aus Glasperlen.
Tarifnuminer
Erratum : In den Tarifentscheiden Nr. 34 pro März ist für Trinitrotoluol und Binitrotoluol die Tarifnummer irrtümlich mit 1066& Ansatz Fr. --. 60 statt mit I065
Druckschriften zu Händen der Bundesversammlung.
Für Druckschriften, welche zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung an das Drucksachenbureau der Bundeskanzlei adressiert werden, ist eine Auflage von mindestens 300 Exemplaren (für Pläne und Karten mindestens 350 Exemplare) erforderlich (wo der deutsche und französische Text vorhanden, 300 deutsche und 150 französische). Bei direkter Versendung unter Privatadresse und ohne Vermittlung unseres Drucksachenbureaus ist an letzteres für den Bedarf des Archivs und für Nachforderungen stets ein kleiner Vorrat einzusenden.
B e r n , im Februar
1904.
Schweiz. Bundeskanzlei.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1909
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
22
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
02.06.1909
Date Data Seite
716-717
Page Pagina Ref. No
10 023 360
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.