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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Artillerie-Bundespferde.

Diejenigen Besitzer von Artillerie-Bundespferden, welche ihre Pferde für vorkommende Verwendung in Militärschulen und -kursen zur Verfügung zu stellen wünschen, haben sich bis zum 15, Februar nächsthin beim Pferdelieferungsoffizier des betreffenden Stellungskreises schriftlich anzumelden, nämlich : in der Ostschweiz: bei Herrn Oberstlieutenant A. B ä r in Winterthur ; in der Z e n t r a l s c h w e i z : bei der eidgenössischen Pferderegieanstalt in Thun; in der W e s t s c h w e i z : bei Herrn Major C o t t i e r in Orbe.

Verspätete Anmeldungen können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.

T h u n , 9. Januar 1909.

(2..)

Zentralleitung

der schweizerischen Pferdestellung: Tigier.

Rekrutierung des eidg. Grenzwachtkorps.

Als Wegleitung für solche Schweizerbürger, welche in da» G r e n z w a c h t k o r p s d e r eidgenössischen Z o l l v e r w a l t u n g einzutreten wünschen, diene die Mitteilung, dass nur Aspiranten von mindestens 167 cm Körperlänge und von kräftigem Körperbau, welche im Auszug der schweizerischen Armee eingeteilt sind und das dreissigste Altersjahr noch nicht überschritten haben, berücksichtigt werden. Jeder Bewerber hat sich über den Besitz der bürgerlichen Ehrenfähigkeit, guten Leumund, Fertigkeit im

689 Lesen und Schreiben auszuweisen. Kenntnis einer zweiten Landessprache ist erwünscht.

Der Tagessold beträgt für das erste Jalir (Rekrutenjahr) Fr. 4. -- und vom zweiten Jahre an Fr. 4. 50 mit täglicher Altersznlage von 50 Cts. nach 4 Dienstjahren, von 80 Cts. nach 6, von Fr. 1.-- nach 8 und von Fr. 1. 20 nach 12 Jahren. Überdies erhalten die Grenzwächter, Rekruten Inbegriffen, freie Unterkunft für ihre Person und freie Dienstkleidung nach Vorschrift.

Selbstverfasste schriftliche Anmeldungen von Bewerbern, welche obigen Anforderungen entsprechen, werden von den eidgenössischen Grenzwachtchefs in Basel (I. Zollgebiet), Schaffhausen (II. Zollgebiet), Chur (III. Zollgebiet), Lugano (IV. Zollgebiet), Lausanne (V. Zollgebiet) und Genf (VI. Zollgebiet) entgegengenommen und müssen von den nötigen Ausweispapieren (Militärdieustbüchleiri, Leumundszeugnis, Zeugnisse über bisherige Tätigkeit) begleitet sein.

B e r n , den 21. Januar 1909.

(2.).

Schweiz. Oberzolldirektion.

Erlöschen des Patentes der Auswanderungsagentur ,,Slavia A. G." in Basel.

Das unterm 26. September 1908 dem Herrn Samuel Imobersteg, bevollmächtigten Geschäftsführer der Auswanderungsagentur ,,Slavia A. G.a in .Basel, erteilte Auswanderungsagenturpatent ist unterm 6. dies erloschen. Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder Rechtsnachfolgern von solchen an die von der Agentur ,,Slavia A. G.a in Basel deponierte Kaution geltend gemacht werden wollen, sind der unterzeichneten Amtsstelle vor dem 7. Januar 1910 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 12. Januar 1909.

(2.).

Schweiz. Politisches Departement, Abteilung Auxivanderungsivesen.

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Öffentlicher Fataltermin.

(Erbenausmittelung.)

Am 22. Juni 1908 verstarb in Engelberg Frau Marie Waser, geb.

Götschi, geboren den 3. November 1862, Tochter des Alois Götscbi und deiRegina geb. Wallimann, mit Hinterlassung von etwelchem Vermögen.

Da eine zuverlässige Ausmittelung der fraglichen Erben nicht konstatiert ist, so werden anmit nach Massgabe von Art. 209 der Z.-P.-O., alle jene Personen, welche auf den Nachlass der genannten Frau M. Waser-Götschi erbrechtliche Ansprüche erheben zu können glauben, peremptoriseh aufgefordert, diese ihre Ansprüche, unter Vorlage der nötigen Abstammungsnachweise bis und mit dem 15. April nächsthin bei der Obergerichtskanzlei Obwalden, in Samen, schriftlich anzumelden, ansonst allfällige spätere Ansprüche an genannter Verlassenschaft für immer dahingefallen erklärt sind.

S a m e n , den 12. Januar 1909.

(2.).

Namens der obergerichtlichen Justizkominission : Der Präsident : P. A. Ming.

Der Aktuar: Joh. Wirz.

Öffentlicher Fataltermin.

(Erbenausmittelung.)

Am 15. April 1899 verstarb in Samen im .Kantonsspital Josef Maria Bucher, Sohn des Melchior und der Franziska Amstalden, von Kerns, geboren den 30. April 1820 mit Hinterlassung von etwelchem Vermögen.

Da eine zuverlässige Ausmittelung der fraglichen Erben nicht konstatiert ist, so werden damit nach Massgabe von Art. 209 der Z.-P.-O. alle jene Personen, welche auf den Nachlass des obengenannten Bucher erbrechtliche Ansprüche erheben zu können glauben, peremptorisch aufgefordert, diese ihre Ansprüche, unter Vorlage der nötigen Abstainmungsnachweise bis und mit 15. April nächsthin bei der Obergerichtskanzlei Obwalden, in Sarnen, schriftlich anzumelden, ansonst allfällige spätere Ansprüche .an genannter Verlassenschaft für immer dahingefallen erklärt sind.

S a r n e n , den 12. Januar 1909.

(2.).

Namens der obergerichtliclien Justizkommission: Der Präsident : P. A. Ming.

Der Aktuar: Joh. Wirx.

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1909

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27.01.1909

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