622

# S T #

Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 6. April 1895.)

Der Bundesrat hat folgende 10 alte Glasgemälde, Kunstwerke ersten Ranges ihrer Art, angekauft, die alle für immer ins Ausland geflüchtet zu sein schienen, nun aber infolge günstiger Umstände durch ein Konsortium schweizerischer Kunstfreunde und Kunstkenner von dort zurückerlangt werden konnten und dem Landesmuseum offeriert sind : 1. Große viereckige Scheibe, 501/2 : 41 cm., mit weiblicher Kostümfigur und farbigem Wappen des Martin von Randegk, von 1502.

2. Gleiche Scheibe, 49 :41 cm., mit weiblicher Kostümfigur und dem farbigen Wappen des Hans von Rümlang, von 1502.

3. Ähnliehe Scheibe, 47*/2 : 55 cm., mit Schweizer-Ritter als Kostümfigur und reichbehelmtem Wappen der von Hallwyl und Landenberg, von 1525.

4. Ähnliche Scheibe, 45:541/2 cm., mit Ritter zwischen den Wappen der von Hallwyl und von Mülinen stehend, von 1525.

5. Gleiche Seheibe, 57 1 /2:43 cm., Schweizer-Ritter als Kostümfigur, in der Rechten eine Fahne mit dem Wappen des Städtchens Elgg (Zürich) haltend, von 1515 (Bannerscheibe).

6. Rundscheibe, 12 cm. Durchmesser, mit Wappen der von Luternau und der von Diesbach, von 1540.

7. Wappenscheibe mit dem Doppelwappen Liebefels-Reichlin von Waldegg, von 1574.

8. Rundscheibe mit dem Alliancewappen Wirz-Bodmer von 1593.

9. Viereckige Scheibe, 37:23 cm., mit Frauengestalt in faltigem Gewände als Hauptfigur und der Inschrift ,,Lienhard Holzhab der ait vogt zu knonowa" von 1534.

10. Viereckige Scheibe, 17 :13 cm., mit Mann und Frau in reichem Gewände als Kostümfiguren und dem Wappen Jakob Zieglers, von 1536.

623 Die ersten fünf Glasgemälde stammen aus Bern, wo sie einen Bestandteil des Antiquitätennachlasses des im Frühjahr 1881 verstorbenen Kunstliebhabers Großrat Bürki ausmachten.

Die Rundscheibe unter Ziffer 6, sowie die beiden unter Ziffer 9 und 10 aufgeführten machten seiner Zeit einen Bestandteil der Glasgemäldesammlung des zürcherischen Dichters, Künstlers und Kunstsammlers Joh. Martin Usteri (1763--1827) aus und gingen bald nach dessen Tod mit dessen übrigen Kunstschätzen ins Ausland.

Das Gemälde unter Ziffer 10 wurde Herrn Angst, Direktor des Landesmuseums, von der Kaiserin Friedrich gegen ein anderes Werk von geringerem Werte überlassen. Die Kaiserin hat ihrer freundlichen Gesinnung nach Ratifikation des sachbezüglichen Vertrages durch folgende Zeileij ihres Sekretärs an Herrn Direktor Angst Ausdruck geben lassen: ,,I. M. gebe wiederholt ihrer Freude darüber Ausdruck, daß sie dem ihm unterstellten Museum habe dienlich sein können."

(Vom 9. April 1895.)

Von Herrn Konsul N ö l t i n g in Hamburg sind dem Bundesrate neuerdings folgende Geschenke zugekommen: 71 Stück alte geographische Karten (1740--1810).

6 alte Stiche von Matthäus Merian (1593--1650).

5 Blätter einer illustrierten schweizerischen Sonntagspredigt.

30 alte Stiche von Jost Ammann (1539--1591).

Diese Schenkung ist vom Bundesrat angemessen verdankt worden.

Herr Dr. Arnold G ut m an n, II. Übersetzer der Handelsabteilung, erhält die nachgesuchte Entlassung auf den 1. Mai nächsthin, unter Verdankung der geleisteten Dienste.

Herr A. H., Oberlieutenant im Landsturm, hat den Bundesrat um Aufhebung der Verfügung des Militärdepartements ersucht, die dahin ging, daß Herr A. H. wegen Nichterfüllung der Forderungen des Bundesratsbesc-hlusses vom 21. November 1893, betreffend den Militärdienst von insolventen und bevogteten Offizieren und Unteroffizieren, in den Landsturmcadreskurs nicht einzuberufen sei.

624 In der Begründung des Gesuches wird wesentlich geltend gemacht, daß fraglicher Beschluß keine rückwirkende Kraft habe und jedenfalls nicht auf diejenigen Offiziere auszudehnen sei, die nach kantonalem Rechte ausgepfändet wurden oder in Konkurs fielen, und die nach dem Rechte, welches für sie zur Zeit der Konkurserkennung Geltung hatte, wieder ehrenfähig wurden.

Vom Bundesrat wird, in Ablehnung des Begehrens, erwidert, daß sich fraglicher Bundesratsbeschluß auf alle Offiziere der schweizerischen Armee, seien sie in Auszug, Landwehr oder Landsturm eingeteilt, beziehe.

(Vom 11. Apriî 1895.)

Der schweizerische Gesandte in Washington hat am 23. vorigen Monats dem Präsidenten der Vereinigten Staaten Amerikas sein Beglaubigungsschreiben überreicht.

Von der Wiederbesetzung der Stelle eines Münzdirektora wird mit Rücksicht auf die notwendige Erweiterung der Münzstätte und auf die eventuelle Einbeziehung der Banknotenfabrikation bis auf weiteres Umgang genommen. Die interimistische Administration der Münzstätte wird Herrn P. A d r i a n , bisherigem Buchhalter und Stellvertreter des Münzdirektors, übertragen.

AVahlen.

(Vom 11. April 1895.)

Militär département.

Instruktor II. Klasse der Artillerie: Herr Artilleriemajor Heinrich Habicht, in Schaffhausen.

625 Finanz- und

Zolldepartement.

F i n a n z v e r w a l t u n g.

Chef der Wertschriftenverwaltung : Herr H. Huber, von Bonstetten (Zürich), bisheriger Adjunkt.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Revisionsgehülfen bei der Oberpostdirektion: Herr Mathias Dosch, von Tinzen, Postcommis in Chur.

,, Max Fischer, von Reinach, Postcommis in Aarau.

Posthalter in Coppet: Frau Abigail Fleur de Lys, von Prilly, in Coppet.

Bundesblatt. 47. Jahrg. Bd. II.

42

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1895

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.04.1895

Date Data Seite

622-625

Page Pagina Ref. No

10 017 015

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.