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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen les Blies, Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1908 und 1909.

1909.

Monate.

1908.

Fr.

1909.

Fr.

Januar . . .

5,089,313. 67 4,541,499. 79

Februar

5,581,254. 07 5,022,554. 58

. .

Menreinnahme,

Mindereinnahme,

Fr.

Fr.

-- --

März

. . .

6,288,911. 70 6,302,951.03

14,039. 33

April

. . .

5,898,721. 86 6,003,048. 39

104,326. 53

Mai . . . .

5,843,042. 62 6,091,546. 16

248,503. 54

Juni . . . .

5,605,724. 45 6,008,451. 11

402,726. 66

Juli . . . .

5,364,165. 66 5,615,353. 83

251.188. 17

August . . .

5,186,831. 96

September . .

5,976,022. 18

Oktober

6,864,032. 44

. .

November . .

5,725,697. 85

Dezember . .

6,898,457. 50

547,813. 88 558,699. 49

-- -- -- -- --

Total 70,322,175. 96 Auf Ende Juli 39,671,134. 03 89,585,404. 89

--

85,729. 14

396

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat.

1909.

1908.

Januar -bis Ende Juni . . .

Juli

2272 271

1701 215

+ +

571 56

Januar bis Ende Juli

2543.

1916

+

627

. . .

Jj£

B e r n , den 6. August 1909.

(B.-B1. 1909, IV, 313.)

Eidg. Auswanderungsamt.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Eisenbahngesellschaft Biasca-Acquarossa (Olivone) wünscht, die im Bau befindliche 14,33o km lange Linie von Biasca nach Comprovasco samt Zubehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes betreffend Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, im I. Rang zu verpfänden behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 510,000, das zur Vollendung der Bahn verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit öffentlich bekannt gemacht, unter Ansetzung einer mit dem 25. August 1909 zu Ende gehenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 6. August 1909.

(2.).

Im Namen des Schweiz. Bundesrates: Schweiz. Bundeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der schweizerischen SUdostbahn hat das Gesuch gestellt, es möchte ihm bewilligt werden, das ganze Netz der schweizerischen Südostbahn, umfassend die Linien :

397 a. Wädenswil-Einsiedeln mit einer baulichen Länge von 16,382 km, b. Rapperswil-Pfäffikon mit einer baulichen Länge von 8,433 km, c. Pfäffikon-Samstagern mit einer baulichen Länge von 7,8so km, d. Biberbrück-Arth=Goldau mit einer baulichen Länge von 19,597 km, samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im I. Rang zu verpfänden für den Betrag von Fr. 6,000,000 zur Sicherstellung eines Anleihens in gleicher Höhe, das zur Rückzahlung ihres Anleihens von Fr. 5,500,000 vom Jahre 1890, sowie zur Beschaffung der für Erwerb von Rollmaterial und für Bauausgaben benötigten Mittel verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Pfandbestellungsbegehren öffentlich bekannt gemacht und gleichzeitig eine mit dem 25. August 1909 ablaufende Frist angesetzt, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 6. August 1909.

(2.).

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Schweiz. Bundeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Eigentümer der Drahtseilbahn zum ReichenbachfalS, Herr Arnold Bucher-Berner in Luzern, hat das Gesuch gestellt, es möchte ihm bewilligt werden, die 714 m lange Drahtseilbahn vom Hotel Reichenbach zum obern Reichenbachfall, samt Zugehör und ßetriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im I. Rang zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 150,000 zu verpfänden. Das Anleihen wurde zur Deckung ·des Steigerungspreises der Bahn verwendet. In der Verpfändung nicht Inbegriffen ist die elektrische Kraftanlage.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfändungsbegehren öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger An-

398 Setzung einer mit dem 14. August 1909 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung, dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 27. Juli 1909.

(2..)

Im Namen des Schweiz. Bundesrates : Schweiz. Bundeskanzlei.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Das unterfertigte Departement gibt bekannt, dass nachgenannte Kandidaten die forstlich-wissenschaftliche Staatsprüfung an der Forstschule des eidgenössischen Polytechnikums in Zürich bestanden haben : Bass, Emil, von Fuldera (Graubünden).

Bornand, Jules, von Avenches (Waadt).

Brukart, Walo, von Merenschwand (Aargau).

Grin, Emmanuel, von Belmont (Waadt).

Hunziker, Walter, von Aarau.

Mauring, Heinrich, von Zezern (Russland).

Müller, Otto, von Engelberg (Obwalden).

Piguet, Henri, von Le Sentier (Waadt).

Reich, Ulrich, von Nesslau (St. Gallen).

Zimmermann. Walter, von Wattenwil (Bern).

B e r n , den 30. Juli 1909.

(1.)

Eidg. Departement des Innern.

Eidgenössische polytechnische Schule in Zürich.

In Ausführung des Artikels 8 des Réglementes für die Diplomprüfungen vom 28. Mai 1901 wird hiermit bekannt gemacht, dass der schweizerische Schulrat nachfolgenden, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Studierenden der eidgenössischen polytechnischen Schule auf Grund der abgelegten Prüfungen das D i p l o m erteilt hat ;

399 Diplom als Forstwirt.

Bass, Emil, von Fuldera (Graubünden).

Grin, Emmanuel, von Belmont (Waadt).

Piguet, Henri, von Le Sentier (Waadt).

Reich, Ulrich, von Nesslau (St. Gallen).

Diplom als Fachlehrer in mathematisch-physikalischer Eichtung.

Bugnon, Alexandre, von Belmont (Waadt).

Forrer, Johann, von Wildhaus (St. Gallen).

Hänni, Arnold, von Belpberg (Bern).

Klotz, Jakob, von Konin (Russland).

Reiss, Eduard, von Samara (Russland).

Diplom als Fachlehrer in naturwissenschaftlicher Bichtung.

Frei, Roman, von Rietheim (Aargau).

Gorenberg, Cécile, von Poltawa (Russland).

Schüepp, Otto, von Eschlikon (Thurgau).

Staub, Walter, von Bern.

Utzinger, Max, von Bülach (Zürich).

Waser, Ernst, von Zürich.

Z ü r i c h , im Juli 1909.

(1.)

Der Präsident des Schweiz. Sclmlrats: Dr. R. Gnehm.

Verzeichnis und Atlas der Schweiz. Eisenbahnen.

Das eidgenössische Eisenbahndepartement in Bern verkauft /u Fr. 1. 50 ein ,,Verzeichnis und Atlas der schweizerischen Eisenbahnen"1 (Ausgabe vom 1. Juli 1909), welches detaillierte Angaben über folgende Unternehmungen enthält : I. Eisenbahnen im Betriebe; II. Bahnanschlüsse mit dem Ausland ; III. Eisenbahnen im Bau ; IV. Konzessionierte Eisenbahnprojekte; V. Hydro-elektrische Zentralen.

(4.)...

400

Verzollung von getrockneten Deniatrauben.

Gemäss Schlussnahme des Bundesrates vom 4. Dezember 1908 sind getrocknete Deniatrauben in Kisten zu Esszwecken nur dann zu Fr. 3 per q nach Nr. 34 des Tarifs zuzulassen, wenn dieselben der Vertragsbestimmung entsprechen, d. h. tatsächlich an der Grappe eingehen oder doch bei der Einfuhrverzollung1 nur einen ganz geringen Bruchteil an abgefallenen Beeren und'Grappenfragmenten aufweisen.

Getrocknete Deniatrauben, welche der Vertragsbestimmung nicht entsprechen, sind ohne weiteres als getrocknete Weintrauben nach Nr. 33 des Tarifs zu Fr. 50 per q verzollbar.

B e r n , den 23. Juli 1909.

(3...)

Schweiz. Oberzolldirektion.

I_ielirerlìeim 3s/Eelclìen"bto.lìl.

Berset-Müller-Stiftung.

Im Melchenbühl ist auf 1. Oktober ein Platz frei. Zur Aufnahme berechtigt sind Lehrer und Lehrerinnen und Lehrerswitwen, welche das 55. Altersjahr zurückgelegt haben und wenigstens 20 Jahre in der Schweiz im Lehrerberuf tätig waren.

Die Eintrittsbegehren, unter Anschluss des Heimats- und Geburtsscheines, eines Leumundszeugnisses, eines ärztlichen Zeugnisses und solcher Schriftstücke, aus welchen sich eine 20jährige Tätigkeit irn Lehrerberuf ergeben, sind bis zum 6. September 1909 an Herrn Gemeinderat Schenk in Bern zu richten.

Das Reglement, welches über die Bedingungen zur Aufnahme nähere Auskunft gibt, kann unentgeltlich durch die Kanzlei des Schweiz. Departements des Innern bezogen werden.

(2.).

(H 6030 Yi

Die Kommission.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1909

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.08.1909

Date Data Seite

395-400

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10 023 440

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