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Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend eine Petition der Gemeinderäte des Bezirkes Martigny.
(Vom 13. Dezember 1909.)
Tit.
Die im Bau begriffene elektrische Normalspurbahn MartignyO r s i è r e s kreuzt bei km 0,660 in der Nähe der Station Martigny der S. B. B. die Simplonstrasse. Das allgemeine Bauprojekt sah hierfür die Anlage eines N i v e a u ü b e r g a n g e s vor. Die Regierung des Kantons Wallis hat gegen diese Lösung in ihrer Vernehmlassung vorn 8. Juni 1907 über das allgemeine Bauprojekt keine Einwendungen erhoben. Auf Antrag des Eisenbahndepartements haben wir jedoch anlässlich der Genehmigung des allgemeinen Bauprojektes vom 16. Juli 1907 die Bahnverwaltung eingeladen, noch Studien über die Frage des Ersatzes des Niveauüberganges durch eine Ü b e r f ü h r u n g der B a h n vorzunehmen.
Unterm 1. Februar 1909 hat hierauf die Bahnverwaltung ein Projekt für den Anschluss der neuen Linie an die Station Martigny der S. B. B. vorgelegt, in welchem für die Kreuzung mit der Kantonsstrasse wiederum ein Niveauübergang vorgesehen war, nachdem die vorgenommenen Studien betreffend Anlage einer Überführung zu einem negativen Resultat geführt hatten.
Gegen dieses Projekt nahm nunmehr die Kantonsregierung in
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ihrer Vernehmlassung über dasselbe Stellung und verlangte die Überführung der Bahn über die Simplonstrasse. Diesem Verlangen stimmte das Eisenbahndepartement schliesslich zu, indem es unterm 22. April 1909 verfügte, dass der vorgesehene Niveauübergang unterdrückt und durch eine Überführung ersetzt werden solle.
Gegen diese Verfügung wurde hierauf seitens der Bahngesellschaft mit Eingabe vom 23. April 1909 an den Bundesrat R e k u r s eingelegt. Nach Vornahme eines Lokalaugenscheins durch den Vorsteher des Eisenbahndepartements haben wir die Verfügung des Departements mit Beschluss vom 14. Juni 1909 aufgehoben und die Belassung des Niveauüberganges gutgeheissen.
Auf eine Anfrage der Kantonsregierung bezüglich der Gründe, welche den Bundesrat bewogen haben, den Entscheid des Eisen, bahndepartements vom 22. April 1909 zu widerrufen, wurde derselben unterm 24. August 1909 mitgeteilt, dass für diesen Beschluss der Charakter der neuen Linie als Nebenbahn mit geringer Zugzahl und der nicht bedeutende Strassenverkehr massgebend gewesen seien. Bei diesem Anlass wurde die Kantonsregierung noch besonders darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Vernehmlassung vom 8. Juni 1907 über das allgemeine Bauprojekt die Frage der Traversierung der Simplonstrasse in keiner Weise berührte. Schliesslich wurde die Regierung nochmals eingeladen, sich über das Anschlussprojekt endgültig auszusprechen.
In ihrer Vernehmlassung vom 4. Oktober 1909 erklärte die Kantonsregierung, dass sie nach A n h ö r u n g der I n t e r e s s e n t e n ihren Standpunkt nicht ändern könne und ihre Einwendungen gegen die Niveaukreuzung aufrecht erhalten müsse. Gleichzeitig teilte sie jedoch die Bedingungen mit, welche sie zu stellen hätte, wenn wider Erwarten das Anschlussprojekt gutgeheissen werden sollte.
Die Genehmigung des Anschlussprojektes mit der vorgesehenen Niveaukreuzung wurde hierauf vom Eisenbahndepartement unterm 11. Oktober 1909 unter verschiedenen Vorbehalten erteilt.
Die vorliegende Petition bezweckt nun, von der Bundesversammlung die Aufhebung unserer Verfügung zu erlangen. Es handelt sich also im Grund um die Weiterziehung einer im Rahmen unserer Kompetenz erledigten Angelegenheit vor Ihr Forum. Nach Art. 14 des Eisenbahngesetzes entscheidet der Bundesrat endgültig über Bauprojekte von Eisenbahnen.
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Wir erlauben uns daher, Ihnen zu beantragen, sich inkompetent zu erklären und der Petition keine weitere Folge zu geben.
B e r n , den 13. Dezember 19091 Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :
Deucher Der I. Vizekanzler: Schatzmann.
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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend eine Petition der Gemeinderäte des Bezirkes Martigny. (Vom 13. Dezember 1909.)
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Jahr
1909
Année Anno Band
6
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51
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.12.1909
Date Data Seite
541-543
Page Pagina Ref. No
10 023 598
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