526

# S T #

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Rekurs des Gemeinderates Waldhäusern gegen die Wiedereinbürgerung der Witwe Karolina Birsner geb. Schmid.

(Vom 2. November 1909.)

Tit.

Mit beiliegender Eingabe vom 30. September 1909 beschwert sich der Gemeinderat Waldhäusern bei Ihnen über unsern Beschluss vom 27. Juli laufenden Jahres, womit wir die unentgeltliche Wiederaufnahme der Witwe B i r s n e r geb. S c h m i d in Zürich nebst sieben minderjährigen Kindern in das Bürgerrecht der Gemeinde Waldhäusern und des Kantons Aargau verfügt haben, und stellt das Begehren, es sei in Aufhebung unseres Beschlusses vom 27. Juli 1909 das Wiedereinbürgerungsgesuch der Witwe Birsner geb. Schmid abzuweisen.

Wir beehren uns, Ihnen diese Eingabe mit folgenden Bemerkungen zuzuleiten : Die Gemeinde Waldhäusern begründet ihr Begehren im wesentlichen damit: Die kleine Gemeinde Waldhäusern besitzt nur ein ganz bescheidenes Armengut und vermag daher eine Vermehrung der ohnehin grossen Armenlasten, welche auf den Schultern von nur einigen wenigen, in der Gemeinde und im Kanton Aargau ansässigen Bürgern ruhen, nicht zu ertragen.

Die Familie Birsner kann jeden Augenblick unterstützungsbedürftig werden. Frau Birsner ist kränklich und nicht imstande, für die Familie zu sorgen ; sollte eines der bereits dem Verdienste nachgehenden altern Kinder für längere oder kürzere Zeit erwerbsunfähig werden, so würde der ohnehin schon kümmerliche Verdienst der übrigen Kinder nicht mehr ausreichen, die Familie zu

527

ernähren, in welchem Falle sie von der Heimatgemeinde unterstützt werden müsste.

Diese Tatsachen waren uns bereits bekannt, als wir unsern ßeschluss vom 27. Juli abhin fassten, konnten uns jedoch nicht abhalten, die Wiedereinbürgerung zu gewähren, weil die gesetzlichen Bedingungen erfüllt waren, die Witwe Birsner immer in der Schweiz gewohnt hat, sich eines guten Rufes erfreut und gegenwärtig nicht unterstützungsbedürftig ist. Die altern vier Kinder verdienen schon und sind imstande, wenn auch kümmerlich, die Familie zu ernähren.

Im übrigen bemerken wir, dass eine einmal vollzogene Wiedereinbürgerung nach dem Bundesgesetze vom 25. Juni 1903 nicht rückgängig gemacht werden kann (siehe Geschäftsbericht für das Jahr 1904, Bundesblatt 1905, Band II, Seite 901) und dass der Bundesversammlung, wie sie durch Beschluss vom 19./29. März 1906 in Sachen der Rekurse der Gemeinden Gränichen, Courtedoux und Vendlincourt und der Regierung des Kantons Appenzell I.-Rh. erkannt hat, jede Kompetenz abgeht, sich mit Beschwerden zu befassen, welche Verfügungen des Bundesrates in Wiedereinbürgerungssachen zum Gegenstande haben.

Wir beantragen, Sie wollen auf die Beschwerde der Gemeinde Waldhäusern wegen Inkompetenz nicht eintreten.

Genehmigen Sie, hochgeachtete Herren, die erneute Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 2. November 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

Beilagen: Antrag des politischen Departements vom 22. Juli 1909.

Beschluss des Bundesrates vom 27. Juli 1909.

Beschwerde des Gemeinderates Waldhäusern vom 30. September 1909.

528

B e r n , den 22. Juli 1909.

An den Bundesrat.

Karolina Birsner geb. Schmid; Wiedereinbürgerung.

Mit Eingabe vom 14. Mai 1909 stellt Frau Karolina B i r s n e r geb. Schmid, in Zürich, geboren am 14. April 1866 in Muri, als Tochter des Kaspar Schmid aus Waldhäusern, Kanton Aargau, und der Barbara geb. Frej', Witwe des am 29. April 1909 in Zürich verstorbenen Wilhelm Birsner aus Allmendshofen, Grossherzogtum Baden, an den Bundesrat das Gesuch, sie möchte nebst ihren sieben minderjährigen, in Zürich geborenen Kindern, 1. Wilhelm, geboren am 31. Oktober 1889 ; 2. Anna, geboren am 22. Dezember 1890 ; 3. Emil, geboren am 25. Februar 1893; 4. Albert, geboren am 18. Mai 1894 ; 5. August, geboren am 2. September 1897 ; 6. Elisa, geboren am 7. Dezember 1900, und 7. Ernst, geboren am 1. November 1905, in das Bürgerrecht der Gemeinde Waldhäusern und des Kantons Aargau unentgeltlich wiederaufgenommen werden.

Der Gemeinderafc Waldhäusern widersetzt sich dieser Wiedereinbürgerung mit der Begründung, dass die Armenlasten schon zu gross seien, um noch neue, in sicherer Aussicht stehende übernehmen zu können.

Auch der ßegierungsrat des Kantons Aargau beantragt aus diesem Grunde Abweisung des Gesuches.

Wir ziehen in Betracht : Frau Birsner geniesst einen guten Leumund und hat immer in der Schweiz gewohnt. Wenn sie auch kein Vermögen besitzt, so hat sie doch bis jetzt die öffentliche Wohltätigkeit nie in Anspruch genommen. Die altern vier Kinder verdienen schon und sind imstande, wenn auch kümmerlich, die Familie zu ernähren.

529

Wir stellen den Antrag, es sei 1. die Wiederaufname der Frau "Witwe Karolina Birsner geb. Schmid in das Bürgerrecht der,Gemeinde Waldhäusern und des Kantons Aargau zu verfügen ; 2. zu erklären, dass diese Wiedereinbürgerung auch die Aufnahme der minderjährigen Kinder der Petentin (siehe erste Seite) in das Bürgerrecht der Mutter zur Folge habe ; 3. der Regierung des Kantons Aargau von diesem Beschlüsse mit der Einladung Kenntnis zu geben, für die Eintragung der Bewerberin und ihrer minderjährigen Kinder in das Bürgerregister der Gemeinde Waldhäusern und des Kantons Aargau Sorge zu tragen ; 4. die Bundeskanzlei zu beauftragen, der Bewerberin die übliche Urkunde auszustellen.

Schweiz. Politisches Departement: Deucher.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Rekurs des Gemeinderates Waldhäusern gegen die Wiedereinbürgerung der Witwe Karolina Birsner geb. Schmid. (Vom 2. November 1909.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1909

Année Anno Band

6

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.12.1909

Date Data Seite

526-529

Page Pagina Ref. No

10 023 596

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.