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Schweizerisches Bundesblatt.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1909 (III. Serie).

(Vom

19. November 1909.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (III. Serie) zu unterbreiten:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, A. Nationalrat

Fr. 10,000

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen Fr. 10,000 Infolge vermehrter Zahl der Kommissionssitzungen genügt der ursprüngliche Budgetkredit auch dieses Jahr nicht.

B. Ständerat 1. Taggelder und Reiseentschädigungen Mitglieder von Kommissionen Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. VI.

Fr. 15,800 an die Fr. 15,000 l

Aus dem nämlichen Grunde wie beim Nationalrat erzeigt sich hier eine Kreditergänzung notwendig.

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer Fr. 800 Der Budgetkredit ist ungenügend geworden durch den Beizug des Übersetzers zu den Verhandlungen der ständerätlichen Kommission für die Kranken- und Unfallversicherung.

D. Bundeskanzlei

Fr. 2200

I. Personal.

/. Übersetzer: 1. Besoldungen: Jährliche Gratifikation für den Übersetzer ins Deutsche g. Adjunkt des Sekretärs-Bureauchef: Jährliche feste Zulage h. Materialverwalter und Rechnungsführer: Jährliche feste Zulage i. Kanzlisten : 1. Besoldungen: Jährliche Gratifikation für den mit der Aufsicht über die Maschinenschreiber betrauten Kanzlisten I. Klasse

Fr. 300 ,,

500

,,

1000

,,

400

Total Fr. 2200 Ad f, l und g. Unterm 30. März 1909 haben wir beschlossen, dem Übersetzer ins Deutsche in seiner Eigenschaft als Vertreter des Sekretärs für Drucksachen und Vermittler des Verkehrs zwischen den eidgenössischen Räten eine jährlich zu bestätigende Gratifikation von Fr. 300, sodann dem Adjunkten des SekretärsBureauchef eine jährliche feste Zulage von Fr. 500, erstmals pro 1909, auszurichten.

Ad it. Wird gemäss einem Wunsche der Finanzkommission des Nationalrates vom Dezember 1905 seit mehreren Jahren schon ausgerichtet.

Ad i, 1. Dieser Kanzlist bezieht für die Stellvertretung des Sekretärs-Bureauchef bei der Maschinenschreiberabteilung seit

mehreren Jahren eine jährliche Gratifikation, welche.bis jetzt aus dem Kanzlistenkredit bestritten werden konnte. -Sie ist dieses Jahr von uns, gleich wie für 1908, auf Fr. 400 festgesetzt worden.

Sämtliche vier Posten werden in Zukunft jeweilen im Budget figurieren und sind von uns bereits in das Budget pro 1910 eingestellt worden.

Zu ihrer Begründung verweisen wir, gleich wie in der Budgetbotschaft geschehen, auf das Bundesratsprotokoll nebst den zugehörigen Akten.

E. Bundesgericht

Fr. 6860

II. Gerichtskanzlei

Fr. 5000

c. Kanzleipersonal: 1. Fixe Besoldungen

. Fr. 5000

Dem Archivar des schweizerischen Bundesgerichts, Herrn Paul Schreiber, der sein Amt nach 34jährigem gewissenhaftem und treuem Dienste, wegen Alters- und Krankheitsrücksichten auf den 31. Juli dieses Jahres niedergelegt hat, ist in Gemässheit des Art. 10 des Bundesgesetzes über die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten der Nachgenuss einer einmaligen Jahresbesoldung im Betrage von Fr. 5000 gewährt worden.

III. Allgemeine Ausgaben

Fr. 1860

a.. Bureau- und Kanzleibedürfnisse : 2. Druck- und Buchbinderkosten

Fr. 560

Art. 28, Absatz 2 des Betreibungs- und Konkursgesetzes legt der eidgenössischen Aufsichtsbehörde die Pflicht auf, für Bekanntmachung der Angaben der Kantone über die Betreibungs- und Konkurskreise, die Organisation der Betreibungs- und Konkurs- ' amter und die von ihnen itì Ausführung des Gesetzes bezeichneten Behörden zu sorgen. In Ausführung dieser Vorschrift hatte der Bundesrat seinerzeit im Jahre 1892 ein bezügliches Verzeichnis hergestellt und publiziert. Die in demselben enthaltenen Angaben ·stimmen nun aber in mehrfacher Beziehung mit der Wirklichkeit nicht mehr überein, und es hat sich daher die Notwendigkeit ergeben, dieses Verzeichnis einer Revision zu unterwerfen. Diese Revision

ist an Hand der von den kantonalen Regierungen gemachten Mitteilungen durchgeführt und das Verzeichnis so bereinigt worden, dass dessen Drucklegung -- allerdings in etwas beschränkterer Form -- nunmehr erfolgen könnte. Nach einem eingehollen Kostenvoranschlag stellt sich die Drucklegung der erforderlichen Zahl von 2000 Exemplaren des neuen Verzeichnisses auf Fr. 560.

Da es sich empfiehlt, mit der Herausgabe des neuen Verzeichnisses, nachdem die Revision einmal durchgeführt ist, nicht länger zuzuwarten, wird das Gesuch um Gewährung des nötigen Kredites auf dem Wege eines Nachtragskreditbegehrens gestellt.

3. Porti und Verschiedenes

Fr. 500

Zu den gewöhnlichen, unter dieser Rubrik vorgesehenen Auslagen sind hinzugekommen die ausserordentlichen Auslagen für die Dekoration des Bundesgerichtsgebäudes anlässlich des eidgenössischen Turnfestes und diejenigen für den Transport und die Plazierung eines Kassenschrankes, woraus sich die Notwendigkeit ergibt, diesen Kredit um Fr. 500 zu erhöhen.

d. Auslagen für das Gebäude : 1. Instandhaltung, Putzmaterial

Fr. 500

Dieser schon auf das strikt notwendige reduzierte Kredit erlaubte keine ausserordentlichen Auslagen. Die Umänderung des Heizungssystems im Bundesgerichtsgebäude hat nun bedeutende Arbeiten in diesem letztern von Ende April bis Anfang Oktober zur Folge gehabt. Um aber das Gebäude während diesen fünf Monaten der beständigen und oft -sehr umfangreichen Abreissund Wiederaufbauarbeiten in einem anständigen Zustande zu erhalten, war es notwendig, einen täglichen, äusserst mühsamen und kostspieligen Reinigungsdienst anzuordnen, welcher eine ausserordentliche Vermehrung der Ausgaben für den Ankauf von Putzmaterial nach sich gezogen hat. Hieraus erklärt sich das Begehren um einen Nachtragskredit von Fr. 500.

3. Telephon und Wasserzins . . . . . . .

Fr. 300

Der Kredit unter dieser Rubrik hat sich ebenfalls als ungenügend erwiesen infolge der Vermehrung der Telephongespräche, und es rechtfertigt sich, denselben um Fr. 300 zu erhöhen, um in der Lage zu sein, die bis Ende des Jahres vorgesehenen Aus- · lagen zu bestreiten.

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung 12. B e s o l d u n g shington

Fr. 68,331

des G e s a n d t e n

in WaFr. 16,000

Die Kosten des Herrn Minister Ritter für seine Übersiedlung von Tokio nach Washington werden sich ungefähr auf diesen Betrag belaufen. .

15. B e s o l d u n g des G e s a n d t e n in T o k i o . Fr. 16,331 Herrn Minister Salis wurde dieser Betrag für die ihm durch seine Übersiedlung von Wien nach Tokio erwachsenen Unkosten rückvergütet.

23. E i d g e n ö s s i s c h e R e p r ä s e n t a n t e n und Kommissarien für ,, ,, ,,

Fr. 19,000

Die bisherigen Ausgaben belaufen sich: , . , die Gotthardkonferenz auf '. Fr. 11,388 ,, Simplonkonferenz auf ' . . . . . . . ",, 9,561 ,, Simplondelegation auf 1,317 fl' .Verschiedenes - n 13,734

Noch bevorstehende Ausgaben

. . . . . . .

Fr. 36,000 ^ 13,000

Total ; Fr. 49,000 Budgetkredit ,, 30,000 . ,

,

Fehlbetrag

Fr. 19,000

24. R e p r ä s e n t a t i o n s k o s t e n

Fr. 17,000

Die Ausgaben betragen bis jetzt (Inbegriffen Fr. 19,011 für Einweihung des Weltpostdenkmals und Fr. 5232 für Begrüssung des Kaisers von Österreich in Rorschach).

Noch bevorstehende Ausgaben

Fr. 40,361

,,

1,639

Total Fr. 42,000 Bndgetkredit Fr. 25,000 Fehlbetrag

Fr. 17,000

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei 1.--6. Kanzlei- und Bibliothekpersonal

Fr. 5475 . . . .

Fr. 3975

Durch Beschluss vom 14. Mai abhin haben wir, in Anwendung des Bundesgesetzes betreffend die Organisation des schweizerischen Departements des Innern, vom 23. Dezember 1908, die Neuwahl der Beamten und Angestellten dieses Departementes vorgenommen. Naturgemäss ergaben sich hierbei verschiedene Erhöhungen und Aufstellungen neuer Besoldungsansätze. Diese Veränderungen bedingen nunmehr auf einigen Budgetrubriken eine von der ursprünglichen Zweckbestimmung abweichende Verwendung. Zum Teil auch wird durch sie die Erhöhung einiger Kreditposten erforderlich.

Für die Kanzlei und die Zentralbibliothek sieht der Voranschlag vor: 1. Sekretär Fr. 8,000 2. Sekretär-Bibliothekar ,, 5,500 3. Übersetzer ,, 5,000 4. 3 Kanzlisten ,, 10,650 5. 2 Bibliothekgehülfen ,, 5,350 6. Ausserordentliche Aushülfe ,, 2,200 Total

Fr. 36,700

Die durch oben erwähnten Beschluss vom 14. Mai bedingten Ausgaben ergeben bis Ende des Jahres folgenden Kechnungsabschluss : Mehrausgabe: 1. Sekretär Fr. 8,000 Fr. -- 2. Sekretär-Bibliothekar ,, 5,875 ,, 375 3. Übersetzer (und neugewählter II.

Sekretär) .

,, 7,926 ,, 2926 4. 3 Kanzlisten (jetzt III. Sekretär und 2 Kanzlisten) ,, 11,249 ,, 599 . 5. 2 Bibliothekgehülfen ,, 5,425 ,, 75 6. Ausserordentliche Aushülfe . . . ,, 2,040 ,, -- Fr. 40,515

Fr. 3975

Wie aus dieser Darstellung ersichtlich, verteilen sich die Mehrausgaben auf die Rubriken I. 2, 3, 4 und 5 und ergeben im Total Fr. 3975, für welche Summe wir hiermit um die Bewilligung eines Nachtragskredites ersuchen.

7. Bureaukosten , Fr. 1500 Diese Summe ist berechnet zur Deckung unvorhergesehener Mehrausgaben der Unterrubriken ,,Buchbinderkosten"1 und ,,Schreibmaterialienv-.

Die erhöhten Ausgaben für Buchbinderarbeiten sind herbeigeführt durch die infolge der vorgenommenen Erhöhung des Kredites der Zentralbibliothek vermehrte Anschaffung von Büchern.

Aus dem Posten für Schreibmaterialien musste die unvermeidliche Anschaffung zweier Schreibmaschinen zu je Fr. 600 bestritten werden.

III. Archive

Fr. 675

2. Unterarchivar

Fr. 225

4. Ausserordentliche Aushülfe

,, 450

Mit der Reorganisation des Departements des Innern wurde der Unterarchivar von der III. in die II. Besoldungsklasse versetzt und die beiden bisherigen ausserordentlichen Aushülfen zu Gehülfen II. Klasse befördert.

V. Gesundheitsamt

Fr. 2500

5. Medizinalprüfungen

Fr. 2500

Der im Budget vorgesehene Kreditposten erweist sich auch dieses Jahr als zu klein zur Deckung der unter diese Rubrik fallenden Ausgaben. Die Mehrausgabe wird aber reichlich durch die erhöhten Einnahmen, welche schon jetzt den Voranschlag um Fr. 3500 übersteigen, ausgeglichen.

IX. Verschiedenes

Fr. 500

20. Internationale Kommission für Mathematikunterricht

Fr. 500

Der im verflossenen Jahre in Rom abgehaltene internationale Mathernatikerkongress, an welchem auch die Schweiz offiziell vertreten war, beschloss unter anderem die Ernennung einer internationalen Kommission zur Prüfung der in den verschiedenen Ländern im Mathematikunterrichte erzielten Fortschritte. Zur Durchführung dieses Beschlusses wurden ein Zentralkomitee und in den beteiligten Staaten besondere Delegationen bestellt. Die schweizerische Abordnung setzten wir zusammen aus den Herren Professoren Fehr, Geiser und Graf. Die Hauptaufgabe der internationalen Kommission besteht in der Vornahme von Erhebungen über die gegenwärtigen Tendenzen des Mathematikunterrichtes der verschiedenen Länder. Das Ergebnis dieser Erhebungen soll alsdann in einem gedruckten Berichte, der zweifelsohne auch den Schulanstalten und Mathematiklehrern unseres Landes von grossem Nutzen sein dürfte, bekannt gegeben werden. Zur Bestreitung der entstehenden Kosten sind die einzelnen Staaten ersucht worden, ihren Delegationen die nötigen Mittel zur Verfügung stellen zu wollen. Für die Schweiz handelt es sich hierbei um einen Betrag von Fr. 8000. Der grösste Teil dieser Summe, d. h. Fr. 6000, soll durch die Kantone gedeckt werden. Für den Rest von Fr. 2000 -- zahlbar in vier Jahresraten -- wird um Unterstützung des Bundes nachgesucht. Wir sind der Meinung, es dürfe dem Begehren sehr wohl entsprochen werden. Zur Ausrichtung der ersten noch in diesem Jahre fälligen Rate bitten wir Sie daher um die Bewilligung obigen Nachtragskredites. Die verbleibenden Fr. 1500 werden wir mit je Fr. 500 in die Budgets der Jahre 1910--1912 einstellen.

X. Oberbauinspektorat l. Besoldungen

Fr. «70,604 Fr.

3,204

Infolge des Inkrafttretens des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1908 betreffend Organisation des Departements des Innern wurden bei dieser Verwaltungsabteilung einige neu geschaffene Stellen auf dem Wege der Beförderung besetzt, wofür die erforr derlichen Kredite im Budget pro 1909 nicht vorgesehen werden konnten und daner hier nachträglich eingestellt werden müssen.

Es betrifft dies: A. Strassen- und Wasserbau.

2. Drei Ingenieure I. Klasse (jetzt II. Adjunkt und zwei Ingenieure) Fr. 134 Der älteste Ingenieur I. Klasse wurde zum II. Adjunkten gewählt, mit einer um Fr. 200 höhern jährlichen Besoldung. Verhältnis für 8 Monate (1. Mai bis 31. Dezember) Fr. 134.

B. Hydrometrie und Untersuchung der Wasserverhältnisse in der Schweiz.

1. Ingenieur, Chef des hydrometrischen Bureaus (nunmehr Direktor der Abteilung für Landeshydrographie) Fr. 667 Frühere Besoldung Fr. 7000, jetzt Fr. 8000. Differenz für 8 Monate Fr. 667.

4. Vier Zeichner I. Klasse (jetzt 3 Techniker und l Zeichner) Fr. 401 Die ältesten drei Zeichner wurden zu Technikern befördert, mit 1 Gehaltszulagen von je Fr. 200. Erforderlicher Mehrbetrag für. 8 Monate Fr. 401.

6. Ausserordentliche technische Aushülfe (l Ingenieur und Kanzleipersonal) Fr. 1467 Aus diesem Kredit wird auch die Besoldung des ehemaligen Kanzlisten, jetzt Sekretär der Abteilung, bestritten; infolge dieser Beförderung und derjenigen des Gehülfen zum Kanzlisten II. Klasse, sowie der Wahl eines neuen Kanzlisten I. Klasse, entsteht hier ein Manko von im ganzen Fr. 1467.

io C. Kanzlei, l Registrator-Rechnungsführer (jetzt Kanzleisekretär) Fr. 535 Zum Kanzleisekrelär wurde der frühere Registrator-Rechnungsführer befördert, mit einer Besoldung von Fr. 5300. Differenz jährlich Fr. 800 oder für 8 Monate (Mai--Dezember) Fr. 535.

Wir ersuchen Sie um Gewährung dieser Mehrerfordernisse, deren anlässlich der Beratung des obgenannten Organisationsgesetzes bereits Erwähnung getan worden ist.

Dagegen wird es uns dieses Jahr möglich sein, auf ändern Unterrubriken Ersparnisse zu machen, die diese Mehrausgaben einigermassen wieder ausgleichen werden.

II. Bureaukosten und Verschiedenes

Fr. 900

1. Bureaukosten und Inventaranschaffungen: a. Bureaubedürfnisse, Zeichnungsmaterial, Drucksachen, Übersetzungen, Lithographiekosten, literarische und photographische Anschaffungen, Telephonabonnemente, Telegramme, Porti etc. : 2. Hydrometrisches Bureau : Ordentlicher Kredit Fr. 900 Die auf 1. April 1909 erfolgte Umgestaltung des hydrometrischen Bureaus zu einer selbständigen Dienstabteilung (Abteilung für Landeshydrographie) brachte naturgemäss eine Menge ausserordentliche, durch die neue Organisation verursachte Ausgaben mit sich (zirka Fr. 500); diese konnten bei Aufstellung des Budgets 1909 noch nicht in Berücksichtigung gezogen werden, da sich das Gesetz betreffend die Reorganisation des Departements des Innern damals erst in Beratung befand.

Im fernem hatte die Neuordnung des technischen Archivs, die unmittelbar nach der Reorganisation des Bureaus in Angriff genommen werden musste, eine unvorhergesehene Ausgabe von .Fr. 400 zur Folge.

Wir bitten Sie um nachträgliche Bewilligung dieses Kredites.

III.

Reisekosten und Expertisen

Fr. 500

Eine Kreditüberschreitung wird nach unseren Berechnungen dieses Jahr eintreten ; wir schätzen sie auf Fr. 500.

11 Infolge vermehrter Inanspruchnahme unseres Personals für Inspektionen und Aufnahmen, speziell von photographischen Ansichten unserer Gebir'gsstrassen für die nächstjährige Ausstellung in Brüssel, im fernem wegen zahlreicher Konferenzen mit Baden bezüglich der am Rhein zu errichtenden Kraftwerke ist der Kredit pro 1909 schon früh stark in Anspruch genommen worden, so dass wir für die noch ausstehenden Reisen einen Nachtragskredit in angegebener Höhe notwendig haben, um dessen Bewilligung wir Sie hiermit ersuchen möchten.

Im Budget 1910 wird der gleiche Ansatz von Fr. 14,000 ·wie pro 1909 aufgenommen werden.

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke . Fr. 645,000 43. R h e i n r e g u l i e r u n g von der I l l m ü n d u n g b i s z u m B o d e n s e e (Nachsubvention).

(Gemeinschaftliches Unternehmen mit dem Kaiserreich Österreich-Ungarn.)

(Staatsvertrag mit Österreich-Ungarn vom 30. Dezember 1892 und Bundesbeschlüsse vom 27. März 1893 und 8. Juni 1909.)

1. Jahresrate, jährliches Maximum . . . Fr. 645,000 Diese Rate stellt sich folgendermassen zusammen : a. Jährlicher Beitrag der Schweiz an die gemeinschaftlich mit Österreich auszuführenden Rheinregulierungswerke Fr. 690,000, Anteil des Bundes 80 % = Fr. 552,000 t. Bundesbeitrag an den Kanton St. Gallen für den Diepoldsauer Überleitungskanal: 80 % von Fr. 535,000 = Fr. 428,000; Rate pro 1909 ,, 45,000 c. Zuschuss von 10 % an den Kanton St. Gallen an die Mehrkosten des Diepoldsauer Durchstiches, 10 % von Fr. 4,465,500 = Fr. 446,550 ; Rate pro 1909 48,000 fl Die letzten Beschlüsse der eidgenössischen Räte in dieser Angelegenheit sind im Monat Juni dieses Jahres gefasst worden ; diese erste Rate, die nach den Beschlüssen vom 8. Juni 1909 im Jahre 1909 zahlbar ist, konnte daher nicht ins Budget dieses

12 Jahres aufgenommen werden und sollte mittelst Nachtragskredites bewilligt werden.

·

IX. Hydrometrie

Fr. 10,000

a. Hydrometrische Beobachtungen und bezügliche Publikationen: 2. Publikation der graphischen Darstellungen der hydrometrischen Beobachtungen, Lufttemperaturen und Regenhöhen, Jahrgang 1908 Fr. 5100 3. Publikation der Zusammenstellung der Hauptergebnisse der hydrometrischen Beobachtungen, zwei Jahrgänge ,, 4900 Ad 2. Vorerst muss bemerkt werden, dass der im Budget eingestellte Betrag von Fr. 5500 für den Jahrgang 1907 und nicht, wie irrtümlich angegeben, für den Jahrgang 1908 bestimmt war. Da nun aber der Jahrgang 1907 schon im Monat Januar zur Ausgabe gelangen konnte, war es möglich, im Laufe de» Sommers auch noch den Jahrgang 1908 fertigzustellen; an den letztern wurde bereits eine Abschlagszahlung von Fr. 7000 geleistet, so dass noch ein Betrag von Fr. 5100 zu decken bleibt.

Ad 3. Aus dem im Budget eingestellten Kredite von Fr. 5400 wurden die Kosten der Jahrgänge 1905 und 1906 bestritten.

Um endlich eine unliebsame Lücke in dieser Publikationsserie auszufüllen, erachtete man es als angezeigt, auch noch die Jahrgänge 1900 und 1901 in den Druck zu geben, wofür ein Nachtragskredit von Fr. 4900 erforderlich ist.

Es handelt sich hier weder im einen noch im ändern Falle um Kreditüberschreitungen, sondern um eine beschleunigtere Herausgabe von Publikationen, wodurch aber die Budgets der nächsten Jahre entlastet werden.

Aus diesen Gründen stellen wir das Gesuch um nachträgliche Gutheissung dieser Mehrausgaben.

XII. Beitrag pro 1909 an den Kanton Wallis für die Aufrechterhaltung der Verbindungen mit den Gemeinden Simpeln und Gondo auf der Simplonstrasse . . . . Fr. 8000 Am 26. Juni 1908 interpellierte Herr Nationalrat Seiler in seinem Namen und im Namen mehrerer Kollegen, den Bundesrat

13

über die Massnahmen, die letzterer zu ergreifen gedenke, um den Grenzverkehr in Iselle in einer für die beiden Walliser Gemeinden Simpeln und Gondo günstigeren und gerechteren Weise zu ordnen und die Verbindung derselben mit dem Rhonetal und der übrigen Schweiz im Sinne der von der nätionalrätlichen Geschäftsprüfungskommission gemachten Anregung auch während der Winterszeit aufrecht zu erhalten.

In seiner Antwort gab der Vorsteher des Finanzdepartements die Unhaltbarkeit der Situation zu und versprach Abhülfe, soweit es dem Bundesrat möglich sei.

Wir haben nun unterm 4. Dezember 1908 in dieser Sache folgendes beschlossen : 1. Dem Kanton Wallis wird ausnahmsweise bis auf weiteres, unter Ablehnung irgend einer Verpflichtung und ohne Präjudiz für andere Fälle, ein jährlicher Beitrag an die Kosten der Wegräumung des Schnees auf der Simplonstrasse zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Verbindung mit den Gemeinden Simpeln und Gondo während des Winters bewilligt, unter Vorbehalt der Krediterteilung durch die eidgenössischen Räte.

2. Dieser jährliche Beitrag wird auf die Hälfte der wirklichen, durch Vorlegung der Originalbelege nachzuweisenden Kosten, im Maximum auf Fr. 9000 bestimmt.

3. Gegen Zusicherung dieses Beitrages hat sich der Kanton Wallis zur rechtzeitigen Ausführung aller notwendigen Arbeiten, sowie zur Übernahme der Unfallversicherung der Arbeiter, allem Unvorhergesehenem und allem Risiko nach Massgabe des Schreibens seines Departements der öffentlichen Bauten vom 19. November 1908 zu verpflichten.

4. Die Auszahlung des Bundesbeitrages erfolgt jeweilen nach Beendigung der Arbeiten und Prüfuog der vorgelegten Rechnungen und Originalbelege, und zwar erstmals 1909 für die Winterkampagne 1908/1909.* . . . . .

Nach den uns vom Kanton Wallis gemachten Mitteilungen belaufen sich die Kosten für die Schneeräumungsarbeiten an der Simplonstrasse im Winter 1908/1909 auf zirka Fr. 16,000.

Der zugesicherte Bundesbeitrag von 50 °/o entspricht. also einer Summe von rund Fr. 8000, die dem Kanton Wallis ausbezahlt werden sollte, sobald diese Rechnung an Hand der noch einzusendenden Belege geprüft und richtig befunden worden ist.

14

Vom Jahre 1910 an wird hierfür ein entsprechender Betrag ins ordentliche Budget aufgenommen werden.

Wir bitten Sie, diesen Kredit nachträglich bewilligen zu.

wollen.

XIII. Beitrag pro 1909 an die Kosten des internationalen Verbandes für die Strassenkongresse in Paris. . Fr. 3000 In der Schlusssitzung des ,,Ersten internationalen Strassenkongresses in Paris 1908tt, bei welchem die Schweiz ebenfalls vertreten war, wurde in Anbetracht der Wichtigkeit der Angelegenheit beschlossen, einen ständigen internationalen Verband der Strassenkongresse einzusetzen, ähnlich wie dies für die Schiffahrtskongresse bereits der Fall ist. Als Mitglieder der an der Spitze dieses Verbandes stehenden Kommission sind beide Präsidenten und der Generalsekretär gewählt und Paris als Site des Verbandes bezeichnet worden.

Die mit diesem Kongress im Zusammenhang stehenden Fragen und Bestrebungen haben auch für unser Land 'grossen Wert, und so haben wir unterm 2. März abbin beschlossen, dass die Schweiz sich an dem ständigen Verband beteiligen, drei Vertreter bezeichnen und bei den eidgenössischen Räten um Bewilligung eiaes jährlichen Kredites von Fr. 3000, von 1909 an, einkommen werde.

Wir gelangen nun mit dem Gesuche an Sie, uns diese Summe, deren wir benötigen, um den in Aussicht gestellten Beitrag leisten zu können, zu bewilligen. Vom Jahre 1910 an werden wir den Beitrag ins ordentliche Budget einstellen.

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten

Fr. 77,284

I. Besoldungen

Fr. 11,470

Mit dem Inkrafttreten (_!. April 1909) des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1908 über die Organisation unseres Departements des Innern haben wir auch bei dieser Abteilung, abgesehen von den neu kreierten Stellen, eine allgemeine Neuordnung der Besoldungsverhältnisse im Rahmen des Gesetzes vorgenommen.

Die hieraus entstandenen Mehrausgaben verteilen sich auf folgende Unterrubriken :

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c. Architekten (mit Inbegriff des neu kreierten Architekt-Bureauchef) Fr. 1,578 d. Bauinspektoren . ,, 864 f. Bauführer II. Klasse l . ,, 925 g. Bauzeichner ,, 1,019 h. Zeichner ',, 375 i. Kanzleichef . ,, 225 l. Kanzlisten I. Klasse, mit Inbegriff des neu kreierten Rechnungsführers ,, 350 q. Hauswarte in den Bundeshäusern und im Telegraphengebäude an der Speichergasse (mit Inbegriff des neuen Hauswartes im Zollgebäude an der Bundesgasse) ,, 1,400 . t. Obergärtner ,, 2,667 u. Oberschreiner ,, 2,067 Zusammen Fr. 11,470 Bei den übrigen Unterrubriken haben sich Ersparnisse von Fr. 1,274 ergeben (vergleiche die bei den Akten liegende Tabelle).

IV. Hochbauten

Fr. 62,814

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten... Fr. 3,400 1. Bundeshaus Westbau, ausserordentliche Reparaturen Fr. 3,400 Schon seit längerer Zeit konnte eine Senkung des Fussbodens im grossen Vestibüle des Mittelbaues des I. Stockes Bundeshaus Westbau konstatiert werden. Eine im letzten Frühjahr vorgenommene Aufdeckung des Bodens bestätigte die vermutete Starke Fäulnis der hölzernen Balken, was uns veranlasste, deren sofortige Ersetzung durch eiserne Unterzüge anzuordnen.

c. Neubauten Fr. 59,414 1. Unterstand für Zielmannschaft beim Zelgli in Thun Fr. 2,600 Der alte, nur in Holz erbaute Unterstand für die Zielmannschaft der Gewehrschusslinie beim Zelgli auf der Thunerallmend ist im Monat September letzthin eingestürzt. Die sofortige Erstellung eines neuen Unterstandes erschien uns angezeigt, da die Schiessversuche mit der neuen Infanteriemunition fortgesetzt werden mussten. Die Kosten sind veranschlagt auf . . . Fr. 2,600

16

2. Zollhaus in Brusata (Tessin), Bauplatz Fr. l ,550 Im Jahre 1906 wurden zwei Grundstücke, welche einen Teil des Bauplalzes für das in Brusata (Tessin) zu errichtende Zollgebäude bilden, durch Kauf erworben, während der übrige, einem ändern Eigentümer gehörende Teil des Bauplatzes expropriert werden musste. Dieser Prozess konnte erst letzten Herbst gänzlich zu Ende geführt werden. Die vom Bundesgericht festgesetzte Gesamtentschädigung an die Expropriatin (Erbschaft Morosini) beläuft sich auf Fr. 949. 40 welcher Betrag vor dem 11. November bezahlt werden musste.

Dazu kamen noch die Kosten für Terrainaufnahmen und Marchbereinigung, sowie für die Führung des Prozesses mit zusammen . . . . ,, 598. 85 Der erforderliche Nachtragskredit beträgt somit Fr. 1,548.25 oder rund Fr. 1,550.

3. Postgebäude in Schwyz, Kreditsaldo Fr. 7,759 Für die Erstellung des Postgebäudes in Schwyz haben Sie unterm 12. April 1907 einen Kredit von ...

Fr; 362,000 bewilligt.

Hiervon wurden in den Jahren 1907 und 1908 verausgabt . . . Fr. 198,680 Im Budget pro 1909 sind eingestellt 155,561 B

bleibt eine Restanz von welche im Rechnungsjahr 1909 verausgabt wird.

Fr.

354

>241

7,759

4. Postgebäude in Appenzell, Kreditsaldo Fr. 47,505 Sie bewilligten am 21. Juni 1907 für Erstellung des Postgebäudes in Appenzell einen Kredit von . . . Fr. 237,000 In den Jahren 1907 und 1908 wurden verausgabt Fr. 129,495 Im diesjährigen Budget sind eingestellt ,, 60,000 ·>·> 189>495 Kreditrestanz Fr. 47,505 über welche noch im laufenden Jahre verfügt werden muss.

17

VI. Gebäudeassekurranz

Fr. 3,000

Der im diesjährigen Budget]bei dieser Rubrik vorgesehene Ansatz reicht nicht aus, da eine grössere Anzahl Policen, deren Prämien gewöhnlich vorausbezahlt werden, noch kurz vor Ende dieses Jahres zu erneuern waren. Auch fällt in Betracht, dass die Versicherungsbeiträge für das Polytechnikum und die mit diesem an den Bund übergegangenen sechs ändern Gebäulichkeiten in Zürich allein eine Summe von Fr. 2000 ausmachen.

XIII. Mass und Gewicht

Fr. 2,550

Von dieser Summe sind Fr. 1900 für die Besoldung des nach dem Organisationsgesetze des Departements des Innern auf den 15. August abhin neugewählten Direktors der eidgen. Eichstätte bestimmt. Der Rest von Fr. 650 dient zur Deckung der Kosten der unvorhergesehenen Sitzungen der Kommission für Definition elektrischer Masseinheiten.

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal

Fr. 5200

5. Abteilung für Artillerie i. Bureauaushülfe

.

.

Fr.

600

Fr.

600

Die Abteilung für Artillerie ist gegenwärtig mit der Zusammenstellung der umfangreichen Tabellen betreffend den Übertritt der Mannschaften vom Auszug in die Landwehr und von der Landwehr in den Landsturm beschäftigt. Diese Arbeit kann ohne die Beibehaltung der beiden Aushülfsarbeiter nicht bewältigt werden, und es muss deshalb der oben erwähnte Kredit urn Fr. 600 erhöht werden, damit die Aushülfsangestellten bis Ende Dezember besoldet werden können.

Bandesblatt.

61. Jahrg.

Bd. VI.

2

16 6. Abteilung für Genie b. Geniebureau : 5. Bureaukosten 6. Reisekosten

Fr. 800 Fr. 300 ,,300 Fr. 600

c. Abteilung für Befestigungsbauten : 14. Unfallversicherung für das technische Personal

,,

200

Fr. 800

Ad 5. Der ordentliche Kredit ist bereits erschöpft; zur Deckung der bis Ende Jahres noch bevorstehenden Ausgaben ist ein Betrag von Fr. 300 notwendig.

Ad 6. Die Besichtigungen der Wiederhohmgskurse haben grössere Deplacementsentschädigimgen zur Folge gehabt. Für bis Ende Jahres noch in Aussicht stehende Dienstreisen ist ein Nachtragskredit von Fr. 300 erforderlich.

Ad 14. Die Höhe der jährlich zu bezahlenden Unfallprämie kann für das technische Personal bei der Budgetaufstellung nicht genau berechnet werden, da die Dauer der Beschäftigung dieses Personals auf den Bauplätzen nicht zum voraus festgesetzt werden kann. Zur Saldierung des Prämienbetrages pro 1909 bedarf es daher noch eines Zuschusses von Fr. 200.

7. Abteilung für Sanität b. Bureau des Oberfeldarztes : 4. Bureaukosteu

Fr. 1500 Fr. 1500

Der ordentliche Kredit hat sich wider Erwarten als unzureichend erwiesen, zum Teil wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit des frühern Sekretär-Registrators und nunmehrigen Kanzlisten [. Klasse, für welchen Ersatzpersonal engagiert werden musste, und zum Teil wegen Anschaffung einer Schreibmaschine am Platz einer unbrauchbar gewordenen.

1

O

8. Abteilung für Velerinänvesen : y. Bureaukosten

Fr. 300

Der ausserordentliche Kreditbedarf wird hauptsächlich durch ganz unerwartet grosse Telegrammrecbnungen herbeigeführt, und

19 die letztem sind zum grössten Teil durch die Anordnung von unverhältnismässig zahlreichen Extraeinschatzungen bedingt worden.

.9. Oberkriegskommissariat

Fr. 2000

k. Distanzenzeiger

Fr. 2000

Wie in den vorhergehenden Jahren stellen wir auch pro 1909 die auf dieses Jahr entfallende Kreditrate in die Nachtragskreditbegehren der III. Serie ein.

B. Instruktionspersonal

Fr. 45,835

4. Artillerie: l. Reise- und Deplacementsentschädigungen .

n . Bekleidungsentschädigtmgen . . . . .

. Fr.

. .n

8,000 3,000

Fr. 11,000 5. Genietruppen: a.

g.

Je.

l.

Oberinstruktor Pferdekompetenzen Reise- und Deplacementsentschädigungen .

Bekleidungsentschädigungen

Fr.

^ ,, ,,

.

5,625 1,313 5,500 1,500

Fr. 13,938 . 6. Festungstruppen: 1. St. G o t t h a r d : .ff, ein definitiver Instruktionsaspirant .

.

2. St. M a u r i c e : n. Reise- und Deplacementsentschädigungen f. Bekleidungsentschädigungen

...

.

Fr. 1734

.

.

Fr. 4500 ,, 300 Fr. 4800

7. Sanitätstruppen : i. Reise- und Deplacementsentschädigungen Je. Bekleidungsentschädigungen

.

.

Fr. 4000 ,, 1500 Fr. 5500

20 8. Veterinärtruppen : b. Instruküonsaushülfe c. Reise- und Deplacementsentschädigungen d. Bekleidungsentschädigungen fl

.

.

Fr. 1100 ,, 1000 200 _Fr. 2300

.9. Verpflegungstruppen: a. Oberinstruktor d. Pferdekompetenzen

Fr. 5250 ,, 1313 Fr. 6563.

Ad B. Die vorstehenden Nachtragskreditbegehren begleiten wir mit folgenden Bemerkungen : Die Oberinstruktorenstellen bei den Genie- und Verpflegungstruppen gingen auf Ende der Amtsperiode, entgegen der Annahme bei der Budgetaufstellung, nicht ein, da das Organisationsgesetz für das Militärdepartement auf jenen Zeitpunkt nicht in Kraft trat. Da die Besoldungen und die Pferdekompetenzen nur für das erste Quartal berechnet worden waren, so muss der erforderliche Kredit für die verbleibenden drei Quartale nachverlangt werden.

Bei den Befestigungen des St. Gotthard musste die durch Beförderung frei gewordene Stelle eines definitiven Instruktionsaspiranten wieder besetzt werden. Der Amtsantritt dieses Instruktors fand statt auf 1. Mai, so dass ein Kredit von Fr. 1734 (Jahresbesoldung Fr. 2600) notwendig ist.

Das Kreditgesuch für die Veterinärtruppen ist dem Umstände zuzuschreiben, dass der Abteilung für Veterinärwesen ein be-' sonderes Instruktionspersonal nicht zur Verfügung steht. Die Kosten für das ausserordentliche Instruktionspersonal Hessen sich bis jetzt nicht zum voraus berechnen, weil die Verhältnisse immer erst vor Beginn der einzelnen Schulen und Kurse geordnet weiden können. Immerhin wird mit den Erfahrungen des laufenden Jahres eine zuverlässigere Basis zur Berechnung der künftigen Kredite gewonnen werden.

Bei der Artillerie, den Genie-, den Festungs- (St. Maurice) und den Sanitätstruppen haben die Berechnungen ergeben, dass die Kredite für Reise- und Bekleidungsentschädigungen nicht ausreichen. Auch bei den ändern Waffen- und Truppengattungen werden Überschreitungen auf diesen Krediten zu gewärtigen sein.

Da diese Überschreitungen voraussichtlich durch Restanzen auf ändern Rubriken des Kredites B gedeckt werden, verzichten wir

21

auf die Formulierung weiterer Nachtragskreditbegehren. Die stärkere Inanspruchnahme der Kredite ,,Reise- und Bekleidungsentschädigungena ist der auf 1. März 1908 in Kraft getretenen Verordnung betreffend die besondern Entschädigungen des Instruktionspersonals zuzuschreiben. Die bezüglichen Kredite konnten nicht genau berechnet werden; doch glauben wir, zukünftig durch die Rechnungsresultate von 1908 und 1909 genügend über die finanzielle Tragweite der Verordnung orientiert zu sein. Eine genauere Berechnung dieser Kosten wird daher möglich werden.

0. Unterricht

Fr. 781,420

2. Rekrutenschulen

Fr. 781,420

Wie aus dem Berichte des Militärdepartements über seine Geschäftsführung pro 1908 ersichtlich ist, ergab die Aushebung im Herbste des verflossenen Jahres eine gegenüber früher bedeutend grössere Zahl diensttauglicher Rekruten, welche nun im laufenden Jahre die Rekrutenschule bestehen.

Die im Voranschlag für die Rekrutenschulen vorgesehenen Kredite reichen aus diesem Grunde bei einzelnen Waffen nicht aus. Wir sind daher genötigt, um die Bewilligung folgender Nachtragskredite einzukommen : a. Infanterie : 2469 Rekruten à Fr. 3. 60 X 67 Tage . . Fr. 595,523 b. Kavallerie: 102 Rekruten à Fr. 8. 50 X 92 Tage . . ,, 79,764 o. Artillerie : \. Feldartillerie : 74 Rekruten à Fr. 8. 50 X 77 Tage Fr. 48,433 4. Traintruppe : 65 Rekruten à Fr. 5. 50 X 62 Tage ,, 22,165 . 76 Hufschmiedrekruten à Fr. 5. 50 X 42 Tage . ,, 17,556 21 Offiziersordonnanzen à Fr. 5. 50 X 42 Tage . ,, 4,851 ,, 93,005 /'. Sanitätstruppen : 77 Rekruten à Fr. 2. 75 X 62 Tage . . . ,, 13,128 Fr. 781,420

22

Auch auf einigen andern Rubriken des Kredites ,,Unterricht" werden infolge höherer Bestände und höherer Einheitspreise Kreditüberschreitungen vorkommen. Gegenwärtig lassen sich diese nicht mit Zuverlässigkeit berechnen, weil viele Komptabilitäten noch nicht eingeliefert und verschiedene Kurse noch im Gange sind.

Voraussichtlich werden solche Überschreitungen durch sich ergebende Restanzen auf andern Rubriken ausgeglichen werden.

Wir verzichten daher zurzeit auf die Einreichung weiterer Nachtragskreditbegehren .

Allfällige weitere Kreditüberschreitungen werden wir in gewohnter Weise im Berichte zur Staatsrechnung 1909 einlässlich begründen.

D. Bekleidung

Fr. 574,784

I. Entschädigungen für Rekrutenausrüstwny.

1. I n f a n t e r i e : 2319 Füsiliere à Fr. 164 . . . . Fr. 380,316 150 Schützen à Fr. 164. 65 . . ,, 24,697 Fr. 405,013 2. K a v a l l e r i e : 94 Kavallerierekruten à Fr. 206. 80 . Fr. 19,439 8 Maximgewehrschützen à Fr. 208.30 ,, 1,666 Fr. 21,105 3. A r t i l l e r i e : a. Feldartillerie.

20 Kanoniere à Fr. 180. 70 . . . Fr. 3,614 54 Fahrer à Fr. 219. 85 . . . .

,, 11,872 Fr. 15,486 b. Gebirgsartillerie.

42 Gebirgsartilleristen à Fr. 184. 40 c. Fussartillerie.

27 Fussartilleristen à Fr. 180. 20 d. Armee- und Linientrain.

141 Trainrekruten à Fr. 220. 90 . . Fr. 31,147 21 Offiziersordonnanzen à Fr. 202.90 ,, 4,261

,,

7,745

,,

4,865

» 35>408 Fr. 63,504 Übertrag Fr. 489,622

23 Übertrag

Fr. 489,622

4. G e n i e t r u p p e n : 35 Genierekruten à Fr. 187

Fr.

6,545

Fr.

3,273

5. F e s t u n g s t r u p p e n : 18 Mann à Fr. 181. 85 6. S a n i t ä t s t r u p p e n : 77 Sanitätsrekruten à Fr. 178. 70

Fr. 13,760 Fr. 513,200

JZ. Entschädigungen an die K
12% von Fr. 513,200

,,

61,584

Fr. 574,784 Ad I und II. Im Jahre 1909 wurden 3006 Rekruten mehr ausgebildet, als bei der Budgetaufstellung vorgesehen war.

Es müssen deshalb für die Entschädigungen für Rekrutenausrüstung und für die Entschädigungen an die Kantone Fr. 574,784 nachverlangt werden.

G. Kavalleriepferde

Fr. 48,000

2. Kavallerie-Remontendepot

Fr. 29,000

a. Verwaltungspersonal : 9. Hilfspersonal (Bereiter, Wärter, Magaziner, Hufschmiede, Sattler und Wagner) . . . Fr. 5,000 c. Fourage ,, 20,000 f. Unterhalt ,, 4,000 Fr. 29,000 Ad a, 9. Diese Mehrausgabe wird verursacht durch Vermehrung des "Wärfcerpersonals, welche dadurch notwendig wurde, dass die Zahl der Pferdetage sich höher stellt, als im Budget angenommen worden war.

24

Ad e. Bis Ende September betrug die Zahl der Pferde" 265,471 Im gleichen Zeitraum des Jahres 1908 beliet'en sie sich auf 259,139 Gegenüber 1908 ergibt dies schon auf Ende September eine Vermehrung von 6,332 Auf Jahresschluss werden wir mit einer Vermehrung von.

zirka 15,000 Pferdetagen zu rechnen haben, so dass ein Nachtragskredit von zirka Fr. 20,000 erforderlich wird.

tage

Ad f. Hand in Hand mit der Erhöhung der Pferdezahl geht eine Vermehrung der Ausgaben für Inventaranschaff'ungen.

Der ohnehin knappe Kredit hat sich daher als zu niedrig erwiesen und da noch dringende Anschaffungen (Stalldecken, Sättel) auszuführen sind, müssen wir um eine Krediterhöhung von Fr. 4000 nachsuchen.

3. Remontenkurse

Fr. 1.9,000

Wie wir bereits in der Botschaft zu den Nachtragskreditbegehren der HI. Serie pro 1908 (Bundesbl. 1908, VI/90) ausgeführt haben, kommen die Löhne für das Wärterpersonal höher zu stehen. Allerdings wird im Jahre 1909 diese Mehrausgabe durch die niedrigeren Fouragepreise etwas vermindert, so dass der Einheitspreis pro 1909 nicht denjenigen des Jahres 1908 (Fr. 4. 64) erreicht. Er wird zu stehen kommen auf Fr. 4. 50, also immer noch 20 Rappen höher als der in den Voranschliig eingestellte Ansatz von Fr. 4. 30.

Der notwendige Nachtragskredit wird infolgedessen betragen: 860 Pferde X HO Tage = 94,600 Pferdetage à 20 Rappen = Fr. 18,920 oder rund Fr. 19,000.

H, Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine Fr. 1000 1. Beiträge an freiwillige Vereine

Fr. 1000

b. Pontonierfahrvereine Fr. 1000 Die bereits gemachten und die noch bevorstehenden Ausgaben werden eine Überschreitung des ordentlichen Kreditpostens in oben erwähntem Betrage zur Folge haben.

25

Die stärkere Inanspruchnahme des Kredites ist auf eine anhaltende Vermehrung der Mitgliederzahl zurückzuführen ; sollte dieselbe andauern, so werden wir bei nächster Gelegenheit eine Erhöhung des Kredites nachsuchen.

J. Kriegsmaterial

Fr. 190,000

1. Unterhalt, Lokalmiete und Transportkosten

. Fr. 180,000

a. Unterhalt und Assekuranz des Kriegsmaterials sämtlicher Waffen Im Jahre 1908 betrugen die Ausgaben auf dieser Rubrik Im Budget des Jahres 1909 sind eingestellt folglich weniger als die letztjährigen Ausgaben.

Fr. 180,000

Fr. 1,059,052. 36 ,,

950,000. --

Fr.

109,052. 36

Eine genaue Vorausberechnung dieser Kosten war im ersten Jahre der neuen Militärorganisation nicht möglich. Bei Aufstellung des Voranschlages pro 1909 lag uns erst der kleinere Teil der Rechnungen pro 1908 vor ; zudem war ein bedeutender Tei!

der Kosten nicht zum voraus zu bestimmen, weil letztere zu sehr von den im Jahre eintretenden Verhältnissen abhingen.

Das Jahr 1909 wird infolge der vermehrten Kurse (Landwehrwiederholungskurse u. a.) entsprechend grössere Ausgaben aufweisen, als das Jahr 1908. Wir berechnen diese Mehrausgaben auf rund Fr. 70,000, so dass wir pro 1909 eines Nachtragskredites von Fr. 180,000 bedürfen.

2. Neuanschaffungen

Fr. 10,000

i. Allgemeines Korpsmaterial : 6. Versuche mit neuen Gewehren und Munition

Fr. 10,000

Die Kommissionen beider Räte für die Vorberatung der Vorlage betreö'end die Neubewaffnuug der gewehrtragenden Truppen haben die Abhaltung eines Informationskurses als notwendig erachtet, um das neue Gewehr und die neue Munition zunächst in weitesten Schützen kreisen bekannt zu machen. Dieser Kurs ist inzwischen in Wallenstadt abgehalten worden. Die bezüglichen

26 Kosten, zirka Fr. 10,000, können jedoch nicht aus der Restanz dea Kredites für Versuche bestritten werden, da dieselbe noch für weitere Versuche zur Verfügung stehen sollte.

Wir sehen uns daher veranlasst, zur Deckung der daherigen Ausgabe ein Kreditbegehren von Fr. 10,000 in die Nachtragskredite einzustellen.

L. Befestigungen

Fr. 6998

a. St. Gotthard

Fr. 3798

I. Zentralverwallung und Verwaltung der einzelnen Festungswerke.

1. Z e n t r a l l e i t u n g (Festungsbureau).

L Inspektionen und Reisekosten Fr. 500 o. Bekleidungsentschädigungen ,, 2468 Fr. 2968 Ad L Der Kredit für Inspektionen und Reisekosten reicht trotz aller Einschränkung, infolge der auf 1. Mai 1908 in Kraft getretenen neuen Verordnung betreffend die besonderen Entschädigungen an Instruktoren, Beamte und Angestellte der Befestigungen, nicht aus. Die Ausgaben betragen bis Ende September Fr. 4239. 10. Die zu erwartenden Mehrausgaben berechnen wir auf Fr. 500, welche M'ir auf dem Wege der Nachtragskredite nachverlangen müssen.

Ad o. Die Ausgaben für Bekleidungsentschädigungen werden normiert durch die Verordnung vom 5. Mai 1908 (A. S. n. F.

XXIV, 606). Die bezüglichen Ausgaben betragen bis Ende September Fr. 7,598. 40 Für das IV. Quartal sind zu berechnen : 26 Beamte X 92 Tage à Fr. 1. 20 . . . . ,, 2,870. 40 Fr. 10,468. 80 Der Kredit pro 1909 wurde bemessen auf ,, 8,000. -- Es müssen somit durch Nachtragskredit gedeckt werden Fr. 2,468. 80 III. Unterhalt

Fr. 830

Im Laufe des Jahres 1909 mussten die bestehenden Versicherungsverträge infolge der Vermehrung der Gebäude und des

27 "Kriegs- und Kasernenmaterials neu abgeschlossen werden. Die ·daherigen Mehrausgaben, die aus dem laufenden Kredit nicht ·bestritten werden können, betragen Fr. 830.

b. St. Maurice

Fr. 3200

/. Zentralverwaltung und Verwaltung der einzelnen Festung
1. Z e n t r a l l e i t n n g (Festungsbureau.).

i. Bekleidungsentschädigungen

Fr. 2000

Aus den gleichen Gründen wie bei a. St. Gotthard wurde .auch sub b. St. Maurice der Kredit für Bekleidungsentschädigungen ·erhöht. Es stellt sich aber heraus, dass die Erhöhung zu niedrig Gemessen war, weshalb auch für St. Maurice ein Nachtragskredit, ·und zwar von Fr. 2000, notwendig wird.

V. Bauliche Installationen

Fr.

1200

Als das in den Jahren 1908/1909 auf Dailly erstellte Spitalgebäude gegen Feuerschaden versichert werden sollte, verlangte ·die waadtländische Schätzungskommissiori einige bauliche Er·gänzungsarbeiten, ohne welche das Gebäude nicht in die Versicherung aufgenommen werden dürfe.

Gemäss dem uns vorgelegten Kostendevis erfordern diese, im ausgeführten Projekt nicht enthaltenen Arbeiten einen Betrag von Fr. 1200. Wir haben die sofortige Anhandnahme dieser Nacharbeiten angeordnet, um die Versicherung nicht weiter zu verzögern. Da indessen der seinerzeit bewilligte Kredit von Fr. 70,000 ganz aufgebraucht ist, suchen wir hiermit um die Gewährung eines Nachtragskredites in obenstehendem Betrage nach.

III. Pfei-deregieanstalt 1. Verwaltungskosten: k. Offiziere, Bereiter, Fahrer, Wärter etc.

2. Fourageankäufe 6. Zins des Betriebskapitals 7. Verschiedenes

Fr. 73,605 . Fr.

1,500 ,, 67,889 ,, 1,716 ,, 2,500 Fr. 73,605

28

Ad 1. Gleich wie den Iristruktoretì und den Beamten des Kavallerieremontendepots wurde auch den Offizieren der Pferderegieanstalt die Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung von Fr. 1. 20 zugesichert, so dass der Kredit für Equipementsentschädigung um Fr. 1500 überschritten werden inuss. Die bisherige Entschädigung betrug per Diensttag nur (ïO Rappen.

Ad 2. Nach den gegenwärtigen Fouragepreisen kommt die Mittelration auf Fr. J. 64 J /2 zu stehen. Im Voranschlag ist diese ·Ration auf nur Fr. 1. 50 gewertet worden, so dass der bezügliche Kredit nicht ausreichen wird.

Eine fernere Mehrausgabe ist dadurch entstanden, dass dio Remonten infolge längerer Akklimatisation und Krankheiten während der Dressur viel später in Schulen und Kurse abgegeben werden konnten, als vorgesehen war.

Sodann hat die Verwendung von Pferden des Kavallerieremontendepots in Soinmerreitkursen und eine grössere Inanspruchnahme der Kuranstalt durch Pferde von Schulen und Kursen unvorhergesehene Mehrausgaben im Betrage von zirka Fr. 30,000 nach sich gezogen. Allerdings stehen dieser Ausgabe vermehrte Einnahmen -- Vergütungen vom Kavallerieremontendepot und vom Kredit Unterricht für Kuranstaltskosten -- in ungefähr gleich hohem Betrage gegenüber, die bei dem Abschnitt ,,Einnahmen : Verschiedenes"1 der Pf erdereg i eanstalt auf Jahresschluss ausgewiesen «'erden.

Der Mehrbedarf für Fourageankäufe beträgt aus den vorgenannten Gründen Fr. 67,889, die hier eingestellt werden.

Ad (i. Das Betriebskapital stellt sich auf 1. Januar 190& um Fr. 42,911 höher, als berechnet war. Der Zins hiervon à 4 % beträgt Fr. 1716.

Ad 7. c. Pferdetransporte für .Reitkurse. Infolge Abhaltung von Sornmerreitkursen erhöhen sich diese Kosten um Fr. 1500.

Ad 7. n. Unvorhergesehenes. Wegen Platzmangel und weil die Kasernenstallungen nicht disponibel waren, musste eine grössere Anzahl Regiepferde vorübergehend in Privatstallungeu untergebracht und ausserdem die Reitbahn im alten Anstaltsgebäude für Pferdeunterkunft provisorisch eingerichtet werden.

Die bezüglichen Kosten belaufen sich auf Fr. 1000.

29

IT. Konstruktionswerkstätte

Fr. 262

A. Betrieb der Werkstätte.

4. Zins des Betriebskapitals

Fr. 262

Das zu verzinsende Betriebskapital beträgt auf Ende 1908 Fr. 456,545. 95 und der Zins davon zu 4 % . Fr. 18,261. 85 Gegenüber den im Voranschlag eingestellten . ,, 18,000. -- ergibt sich demnach ein Fehlbetrag von . . Fr.

der durch einen Supplementarkredit zu decken ist.

261. 85

V. Kriegspulverfabrik

Fr. 262

4. Z i n s des B e t r i e b s k a p i t a l s

Fr. 262

Das zu verzinsende Betriebskapital beträgt auf Ende 1908 Fr. 756,534 und der Zins davon zu 4 % . . Fr. 30,261. 40 Im Voranschlag sind eingestellt worden . . . ,, 30,000. -- so dass wir für den Fehlbetrag von . . .

ein Nachtragskreditbegehren stellen müssen.

^D

.

Fr.

261. 40

u

VIII. Waffenfabrik

Fr. 94!

4. Z i n s des B e t r i e b s k a p i t a l s

Fr. 941

Pro 1909 wurden in das Budget eingestellt Laut Inventar auf Ende 1908 betrugen aber die verzinslichen Vorräte Fr. 168,522. 89; Zins zu °4 %

Fr. 5800. --

so dass wir ein Nachtragskreditbegehren von stellen müssen.

Fr.

.

,, 6740. 90 940. 90

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. FinänzTerwaltung.

VI. Bureau fUr Gold- und Silberwaren

Fr. 500

6. Überwachungsdienst bei den Zollstätten in Basel

Fr. 500

Wegen Krankheit des Kontrolleurs bei den Zollstätten in Basel musste für länger andauernde Stellvertretung dieses Be-

30

amten gesorgt werden. Die dadurch entstehenden ausserordenfclichen Ausgaben können aus dem budgetierten Ansätze nicht bestritten werden. Wir ersuchen daher um Gewährung eines Nachtragskredites in obgenanntem Betrage.

VIII. Liegenschaften

Fr. 94,550

E. S c h i e s s p l a t z im S a n d bei S c h ö n b ü h l

Fr.

350

In den Waldungen des Schiessplatzes Sand sind als Nachwehen des grossen Schneedruckes im Mai 1908 Holzaufrüstungen,.

Säuberungshiebe und Kulturen im Betrage von Fr. 350 notwendig geworden, die sich bei Aufstellung des Budgets nicht voraussehen liessen und für welche der vorhandene Kredit nicht ausreicht.

K. A n k ä u f e von Liegerischaften: 1. Erweiterung der Schutzzone des Schiessplatzes im Sand

Fr. 94,20fr

In der Botschaft betreffend die Nachtragskredite III. Serie für das Jahr 1906 (Bundesbl. 1906, VI, 103 ff.) wurde ausgeführt, dass die Erweiterung der Schutzzone des Schiessplatzes im Sand zur dringenden Notwendigkeit geworden sei, und dass der Bundesrat deshalb unterm 13. März des genannten Jahres das Finanzdepartement ermächtigt habe, die in dem von einem Fachmanne ausgearbeiteten Projekte bezeichneten, in den Gemeinden Urtenen und Moosseedorf gelegenen Waldparzellen freihändig zu erwerben, unter Vorbehalt der Krediterteilung durch die eidgenössischen Räte.

In Ausführung- dieses Beschlusses wurden in den letzten Jahren eine Anzahl Parzellen freihändig angekauft, wofür Sie jeweilen die erforderlichen Kredite bewilligt haben. Für die übrigen Grundstücke, deren Erwerbung im vorerwähnten Erweiterungsprojekte vorgesehen war, musste, da eine Verständigung mit den Besitzern nicht möglich war, das Zwangsenteignungsverfahreri eingeleitet und durchgeführt werden. Von den sechs in Fragekommenden Besitzern haben drei den Entscheid der Schätzungskommission IV angenommen, während in den drei ändern Fällen der Rekurs ans Bundesgericht ergriffen worden ist, und zwar in zwei Fällen von den Verkäufern und in einem Falle vom Bund alsKäufer. Der Rekurs wurde in zwei Fällen begründet erklärt und die Expropriationsentschädigung herabgesetzt, während im dritten.

Fall der Entscheid der Schätzungskommission Bestätigung fand..

31: Im ganzen liât der Bund für die sechs Waldparzellen an Expropriationsentschädigungen samt Zinsen zu bezahlen . . Fr. 91,647. 65Dazu kommen noch für Stipulations- und Handänderungsgebühren, sowie für NotariatsGerichtskosten ., 2,552. 35 so dass sich die Erwerbungskosten für die sechs Parzellen belaufen auf die Summe von . . . Fr. 94,200. -- um deren gefällige Bewilligung wir Sie hiermit ersuchen.

IX. Münzverwaltung 2. M ü n z f a b r i k a t i o n : .

a. Werkführer 3. W e r t z e i c h e n f a b r i k a t i o n : a. Werkführer

Fr. 300 Fr. 150 , *150

Zusammen Fr. 300 Anlässlich der Erneuerungswahlen der eidgenössischen Beamten wurden die Besoldungen der beiden Werkführer, die noch nicht durch Gesetz klassifiziert sind, vom 1. April 1909 an auf Fr. 4000 festgesetzt, statt bloss auf Fr. 3800, wie im Budget vorgesehen, dies in Anbetracht der Anforderungen, welche an diese beiden Beamtungen gestellt werden, und auch in Berücksichtigung der Besoldungen, welche für gleichartige Beamtungen in ändern Abteilungen der Bundesverwaltung angesetzt sind.

II. Zollverwaltung VI. Verschiedenes.

Fr. 2000

Id. Gerichtskosten Fr. 2000 Der für diese ßubrik eingeräumte Kredit von Fr. 3000 hat sich infolge von komplizierten Übertretungsfällen, welche déni zuständigen Gerichten zur Aburteilung überwiesen werden musstenT und da ferner eine grössere Summe (zirka Fr. 1300) für militärgerichtliche Kosten verausgabt wurde, als unzulänglich erwiesen.

Sodann sind zurzeit noch mehrere Straffälle bei Gerichten anhängig, deren Erledigung voraussichtlich im Budgetjahr erfolgen wird.

Wir sehen uns deshalb genötigt, um Gewährung eines Nachtragskredites von Fr. 2000 einzukommen.

32

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Landwirtschaft

Fr. 305,750

IX. Eidg. landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten

Fr.

5,550

S. Agrilmlturcliemische Anstalt Zürich.

3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek Fr.

850

Die Anstalt wurde im Laufe dieses Herbstes zur Anschaffung eines Kassaschrankes ermächtigt, in welchem, zur Sicherheit; gegen Diebstahl, die ausser Gebrauch stehenden und während der Nacht auch die im Gebrauch befindlichen Platingeräte verwahrt werden sollen. Der Kassaschrank dient auch zur Aufnahme des der Anstalt zur Verfügung stehenden Betriebsvorschusses. Die betreffende Ausgabe konnte im ordentlichen Budget nicht vorgesehen werden.

E. Samemtntersuchungs- und Versuchsanstalt Zürich.

3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek Fr. 700 Für Anschaffungen zur Herstellung des der Anstalt zugewiesen en Versuchsfeldes auf dem Areal, das für den Neubau der landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten in Oerlikon vom Bunde erworben wurde, bedürfen wir des verlangten Nachtragskredites.

G. Milchwirtscliaftliche und baJcteriologische Anstalt Liebefeld.

4. Betriebskosten Fr. 4000 Die Stello eines Assistenten, dessen Besoldungsbetreffnis unter den .,,Beamtenbesoldungen"1 im Budget pro 1909 vorgesehen war, sowie eine auf 1. Oktober abbin freigewordene Assistentenstelle wurden vorläufig durch Hülfsassistenten besetzt, deren Entschädigung aber laut den bestehenden Vorschriften aus dem Kredit der Unterrubrik ,,Betriebskosten" zu entrichten ist.

Es steht somit dieser Mehrausgabe eine Minderausgabe auf der Unterrubrik ,,Besoldungen0- gegenüber.

X. Eidg. Versuchsanstalt für Wädenswil

Obst-, Wein- und Gartenbau in F £-_?°°

2. Bureaukosten und Drucksachen

Fr. 200

33

Wie schon letztes Jahr erreichten die Kosten für Drucksachen eine die hierfür budgetierte Summe überschreitende Höhe; die Ursache lag einerseits in den bedeutenden Druckkosten der Obstverkaufsvermittlungsstelle und anderseits in der dieses Jahr notwendig werdenden Beschaffung der für die Rechnungs- und KassaführungÖ erforderlichen Bücher und Druckformulare.

IJ

XVI. Bodenverbesserungen

Fr. 300,000

Der in das 'Budget pro 1909 eingestellte Kredit von Fr. 600,000 ist bereits um rund Fr. 180,000 überschritten. Um ·den Beitragsgesuchen zu entsprechen, die voraussichtlich noch bis Jahresschluss eingehen werden, bedürfen wir eines weitern Kredites von Fr. 120,000, wovon zirka Fr. 40,000 für die Besoldungen kantonaler Kulturtechniker, gestützt auf Art. 11 des Bundesgesetzes betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, vom 22. Dezember 1893 (A. S. n. F. XIV, 209), beansprucht werden. Die Höhe der für Bodenverbesserungen benötigten Summe kann jeweilen nicht genau veranschlagt werden.

Die Auszahlung der Betreffnisse erfolgt bekanntlich gestützt auf die Bestimmungen des erwähnten Landwirtschal'tsgesetzes in der Höhe der von uns beschlossenen Subventionen und gestützt auf die von den Kantonen eingesandten Rechnungsausweise.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen ; . Fr. 32,120 III. Administrative Abteilung

Fr.

620

g. Kanzlisten I. und II. Klasse Fr.

620 Durch Bundesratsbeschluss vom 21. September 1909 wurde der bisherige Aushülfskanzlist als provisorischer Kanzlist II. Klasse der administrativen Abteilung gewählt und sein Jahresgehalt auf Fr. 2400 festgesetzt. Für den ReSt des laufenden Jahres beziffert sich sein Gehalt auf Fr. 620. Diesen Mehrkosten steht anderseits auf der Unterrubrik III fr eine Ersparnis von Fr. 562 gegenüber.

V. Bureaukosten

Fr. 31,500

a. Druck- und Lithographiekosten Fr. 8,000 Bis Mitte Oktober 1909 betrugen die Ausgaben Fr. 14,146.15 ; im laufenden Rechnungsjahr werden noch zu verausgaben sein : Bundesblatt. 61. Jahrg.

Bd. VI.

3

34

1. Druckkosten der Radstandsverzeichnisse, zirka 2. Druckkosten der Begrenzungslinien der im internationalen Eisenbahnverkehr zugelassenen Wagen, zirka 3. Druckkosten der Botschaft betreffend den Rückkauf der schweizerischen Hauptbahnen 4. Diverses

Fr. 6,000 ,,

7,000

,, ,,

450 2,500

Fr. 15,950 Diese Kosten können somit nur zum Teil durch die Kreditrestanz bestritten werden, weshalb wir uns genötigt sehen, um die Bewilligung eines Nachtragskredites im Betrage von Fr. 8000 einzukommen.

Wir bemerken, dass die Druckkosten der ,,Radstandsverzeichnisse" und der ,,Begrenzungslinien" zum grössten Teil von den am internationalen Übereinkommen über technische Einheit im Eisenbahnwesen beteiligten Staaten rückerstattet werden. Die Notwendigkeit der Erstellung der ,, Begrenzungslinienu konnte bei Aufstellung des V o r a n s c h l a g e s pro 1909 noch nicht vorausgesehen werden.

d. Allgemeine Bureaukosten ausschliesslich derjenigen der technischen Abteilung Fr. 1500 Infolge stetiger Zunahme der Arbeit wachsen dementsprechend die Bureaubedürfnisse. Der im Budget pro 1909 eingesetzte Betrag von Fr. 7500 wird zur Deckung,derselben nicht hinreichen.

Nach Ausrechnung der noch bevorstehenden Auslagen, inklusive Anschaffung einer Kopiermaschine ,,Roneoa (Fr. 675), benötigen, wir noch einen Betrag von zirka Fr. 1500.

Im Jahre 1908 musste ebenfalls ein Nachtragskredit auf dieser Rubrik nachgesucht werden, und es beliefen sich die bezüglichen Ausgaben auf Fr. 10,328. 80.

k. Prozesskosten .

.

.

.'

Fr. 22,000

Die im Budget pro 1909 vorgesehene Summe von Fr. 6000 ist beinahe erschöpft. Sie wurde bis auf einen kleinen Betrag für das Drucken der Prozessschriften des Bundes im Gotthardbahnrückkaufsprozess, für Erstellung von Gutachten und Leistung eines Vorschusses an das Bundesgericht für die technische Expertise verwendet. Zur Begleichung der Rechnung des Anwaltes des Bundes, Herrn Dr. P. Scherrer in Basel, für seine bisherigen

35 Bemühungen und Auslagen von zusammen Fr. 20,263. 30 musste dem Departement laut Bundesratsbeschluss vom 17. August 1909 ein Vorschusskredit in der Höhe obigen Betrages gewährt werden.

Voraussichtlich werden im laufenden Rechnungsjahr noch weitere Auslagen für den genannten Prozess zu bestreiten sein. Es ist somit ein Nachtragskredit von Fr. 22,000 erforderlich.

II. Postverwaltung

Fr. 62,000

V. Lokale

Fr. 45,000

Der für 1909 bewilligte Kredit beläuft sich auf Fr. 2,470,000. Die Ausgaben bis Ende September 1909 erreichen den Betrag von rund Im IV. Quartal 1909 werden nach den auf Grund der Verträge etc. gemachten Berechnungen noch zu bezahlen sein wobei zu bemerken ist, dass in dieser Summe der der Bundeskasse für die Postgebäude zu entrichtende Kapitalzins von Fr. 1,067,448 inbegriffen ist.

Die Gesamtausgabe der Rubrik V wird sonach für 1909 sich belaufen auf r u n d . . . .

so dass bei einem Kredit von

Fr.

947,000

^ 1,567,000

Fr. 2,514,000 ,, 2,470,000

eine Mehrausgabe von Fr.

44,000 entstehen wird.

Diese Mehrausgabe ergibt sich zum Teil daraus, dass auf Grund der Verkehrszunahme eine grössere Zahl Lokale vergrössert und erweitert werden mussten, als bei der Budgetaufstellung angenommen wurde.

Die hieraus entstandenen Mehrkosten sind zu veranschlagen auf zirka Fr. 13,000 Ferner sind infolge einer Vereinbarung mit der Telegraphen Verwaltung, die nach der Butgetaufstellung stattfand, einer Anzahl von Inhabern von Postbureaux III. Klasse mit Telegraphen- und Telephondienst die bisher von dieser Verwaltung unmittelbar entrichteten Mietzinsbeiträge von der Postkasse auszurichten. Erstmals gelangen diese Beiträge für das II. Semester 1909 Übertrag

Fr. 13,000

36

Übertrag zur Zahlung. Dieser Ausgabe wird aber eine entsprechende Mehreinnahme unter Rubrik Je. Untermiete von Lokalen, gegenüberstehen. Es handelt sich um einen Betrag von zirka Bndlich ist im Budget als mutmassliche Gesamtausgabe für 1908 ein Ansatz von Fr. 2,230,000 angenommen worden, während dio Rechnung eine wirkliche Ausgabe von rund Fr. 2,252,000 ergab, wodurch eine Mehrausgabe sich ausweist von zirka Die drei Posten ergehen zusammen den vorgenannten Ausfall von

Fr. 13,000

,.

9,000

,, 22,000 Fr. 44,000

Wir erlauben uns deshalb, um die Bewilligung eines au Fr. 45,000 abgerundeten Nachtragskredites einzukommen.

XV. Posicheck- und Giroverkehr, Zinsen . . . Fr. 17,000 Der für das Jahr 1909 bewilligte Kredit beträgt die Ausgaben werden voraussichtlich die Summe erreichen von fl

Fr.

Notwendiger Nachtragskredit

Fr.

85,000 102,000 17,000

Bei Aufstellung des Budgets wurde angenommen, dass im Jahr 1909 zirka ßOO neue Postcheckrechnungen würden eröffnet werden. Diese Zahl wird weit übertroffen; es werden auf Ende des Jahres zirka 7000 Rechnungen vorhanden sein, was gegenüber dem Vorjahr eine Vermehrung von 1700 Rechnungen bedeutet. Aber nicht nur die Zahl der Rechnungen, sondern auch das zu verzinsende Guthaben auf den Checkrechnungen war im Durchschnitt höher, als vorausgesehen werden konnte. Es bedingt dies, dass mehr Zinsen vergütet werden müssen, als erwartet war.

Der Mehrausgabe steht aber auch eine Mehreinnahme gegenüber, und zwar in dem Umfange, dass die erstere mehr als ausgeglichen wird. Die grössere Zahl der Checkrechnungen und die Tatsache, dass die· Rechnungsinhaber höhere Beträge haben stehen lassen, gestatteten, aus der Nutzbarmachung der Einlagensaldi einen höhern Gewinn zu erzielen, was bei der Einnahmenrubrik 0. 2 (Postcheck- und Giroverkehr, Zinsen) zum Ausdruck kommen wird.

37 III.

Telegraphen- und Telephonverwaltung

I. Gehalte und Vergütungen

Fr. 48,624 Fr. 800

C. Bureaux.

2. Bedienstete.

b. Vertragungsprovision der Bureaux II. Klasse .

. Fr. 800

III. Bureaukosten

Fr. 22,500

a.

d.

e.

f.

Schreibmaterial Fr. 2,000 Beleuchtung . . . . ' . . . ,, 6,000 Heizung ,, 10,000 Verschiedenes ,, 4,500 Fr. 22,500 VII!. Verschiedenes.

c. Versicherungsprämien

Fr, 1,200

IX. Verzinsung.

b. Des Inventars

Fr. 24,124

Ad I, 2, b. Die Ausgabe richtet sich im allgemeinen nach dem Telegrammverkehr. An einigen Orten, wo die Bureaux Mühe hatten, geeignetes Personal für den Bestelldienst zu finden, musste die Provision durch eine fixe monatliche Entschädigung ersetzt werden.

Ad III, a. Nach den Rechnungsergebnissen Januar/September zu schliessen, dürfte sich die Jahresausgabe auf zirka Fr. 17,000 belaufen, mithin die im Budget vorgesehene um Fr. 2000 übersteigen. Gründe dieser voraussichtlichen Mehrausgabe: Grössere Verkehrszunahme namentlich beim Telephon, Personalzuwachs, Reorganisation der Verwaltung.

Ad III, d. Die Gesamtausgabe für Beleuchtung wird sich pro 1909 vermutlich auf zirka Fr. 88,000 belaufen, budgetiert aber wurden, an Hand der Resultate der vorhergehenden Jahre, nur Fr. 82,000. Die mutmassliche Mehrausgabe von run'd Fr. 6000 wird sich auf eine grössere Zahl von Bureaux verteilen.

38

Ad IH. e. In den ersten neun Monaten des Jahres 1909 betrugen die Ausgaben für Heizung zusammen Fr. 45,651. 77 Wird für das IV. Quartal das Ergebnis im gleichen Zeitraum des Vorjahres angenommen, d.h. ., 12,457.85 welche Summe genügen dürfte, so gelangen wir zu einer Gesamtausgabe von oder rund Voranschlag Mutmassliche Mehrausgabe demnach

Fr. 58,109. 62 Fr. 58,000. -- ,, 48,000. - -

. . .

Fr. 10,000. --

Diese Mehrausgabe ist in der Hauptsache zurückzuführen auf die nasskalte Witterung, die im ersten Halbjahr 1909 ausserge wohn lieh lange anhielt.

Ad III, f. Die Ausgaben dieser Unterrubrik werden sich bis Ende Jahres vermutlich auf zirka Fr. 79,500 belaufen, so dass der bewilligte Kredit von . . . ., 75,000 um Fr. 4,500 überschritten würde. Den Hauptausgabeposten dieser Unterrubrik bilden die fixen Entschädigungen an Bureaux III. Klasse für Schreibmaterial, Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Lokale (für die mit der Post verbundenen in einer Pauschale an die Kreispostkasse). Zahlreiche daherige Mehrforderungen, die, weil begründet, nicht abgelehnt werden konnten, in Verbindung mit den zunehmenden Reinigungskosten grösserer Bureaux, erklären die Mehrausgabe von Fr. 4500.

°e>" Ad VIII, G. Erhöhung der Prämienansätze einiger Versicherungen gegen Feuerschaden, vermehrter Risiken wegen, und im fernem der Umstand, dass einige Kreismagazine wider Erwarten schon im laufenden Jahre ausgerüstet werden konnten, ohne dass anderseits der Versicherungsbestand des Zentralmagazins eine Reduktion erfahren hätte, verursachen diese Mehrausgabe.

Ad IX, b. Pro Ende 1908 ergab sich ein verzinslicher In ventar bestand von Fr. 14,748,090.69, und es sind somit an die eidgenössische Staatskasse an Zinsen (zu 4%) zu bezahlen Im Budget dagegen wurde ein Bestand von nur Fr. 14,145,000 und damit ein Zinsbetreffnis von

Fr. 589,924

angenommen, somit zu . wenig

Fr.

,, 565,800 24,124

39 Da aber anderseits der Zins für den Baukonto um Fr. 32,099 unter der budgetierten Summe bleibt, so ergibt sich auch trotz ·der fraglichen Mehrausgabe in Rubrik IX, &, für die Hauptrubrik IX noch eine Minderausgabe von Fr. 7975 gegenüber -dem Voranschlage.

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

Fr. 2,425,859

Vorschusszahlungen an die Kantone für Rechnung der Nationalbank auf Grund von Art. 29' des Nationalbankgesetzes Fr. 2,425,859 Gemäss Art. 29 des Bundesgesetzes über die schweizerische Nationalbank vom 6. Oktober 1905 hat, wenn der Ertrag dei' Nationalbank in einem Jahre nicht ausreicht, um die den Kantonen nach Art. 27 und 28 des Gesetzes zukommenden Entschädigungen vollständig leisten zu können, für den Ausfall die Bundeskasse in der Form von Vorschüssen aufzukommen. Derartige Vorschüsse werden dem Bunde samt Zins, berechnet à ·3 V* °/o per Jahr, zurückvergütet, sobald die Reinerträgnisse der Bank dies gestatten.

Da es sich nach dem klaren Wortlaut dieser Vorschrift um .rückzahlbare Vorschüsse handelt, die der Bund zu leisten hat, und da wir ferner die Überzeugung haben, dass es der Nationalbank möglich sein werde, genügende Reingewinne zu erzielen, um daraus die gesetzlichen Entschädigungen an die Kantone zu bestreiten und in der Folge auch die vom Bunde geleisteten Vorschüsse zu tilgen, sobald sie einmal das Übergangsstadium hinsichtlich des Notenmonopols hinter sich und eine gewisse Zeit über die gesamte Notenemission verfügt haben wird, so gedachten wir, die Vorschüsse als solche in der Staatsrechnung einzustellen, d. h. als Guthaben in der Kapitalrechnung zu buchen.

Von der Ansicht ausgehend, dass es sich nicht um Vorschüsse im eigentlichen Sinne des Wortes handle, indem die Rückzahlungspflicht für die Nationalbank nur eine bedingte, vom Eintreten, günstiger Rechnungsergebnisse abhängige sei, und dass kaum die Rede davon sein könne, dass die Nationalbank in den nächsten Jahren in die Lage komme, die gesamten Leistungen an die Kantone

40

oder auch nur einen grossen Teil derselben zu machen, hat nun aber die Tit. Fiuanzdelegation Ihrer Kate verlangt, dass die in Frage stehenden Vorschüsse als Ausgabe behandelt, d. h. in die Verwaltungsrechnung eingestellt und dass infolgedessen für die pro 1907 und 1908 bereits vorgeschossenen Summen bei Ihnen durch ein Nachtragskreditbegehren um Indemnität nachgesucht werde.

Indem wir diesem Begehren nachkommen, ersuchen wir Sie hiermit um nachträgliche Bewilligung der auf flrund von Art. 29 des National bankgesetzes von der Bundeskasse geleisteten Vorschüsse für die Entschädigungen, welche den Kantonen gemäss Art. 27 und 28 des zitierten Gesetzes für die Geschäftsjahre 1907 (vom 20. Juni an) und 1908 der Natioualbank zugekommen sind und für welche die Reinerträgnisse der Bank nicht hingereicht haben.

Diese Vorschüsse belaufen sich für 1907 auf Fr. 729,107. 85 ,, 1908 ,, ,, 1,712,159. 20 Zusammen Fr. 2,441,267. 05 Von dieser Summe ist der Befrag von ,, 15,408. 07 in Abzug zu bringen, den die Nationalbank am 24. April 1909 als nach Ausrichtung der Dividende an die Aktionäre verbleibender Reingewinn pro 1908 an die Bundeskasse abgeliefert hat, so dass die letztere heute . . .

noch ungedeckt ist für die Summe von . . Fr. 2,425,858. 98 auf welche unser Nachtrags kreditbegehren lautet.

Von der Gesamtsumme der geforderten Nachtragskredite im Betrage von Fr. 5,487,419 fallen auf besondere Bundesgesetze oder -Beschlüsse : beim Oberbauinspektorat . . Fr. 645,000 bei der Direktion der eidgenössischen Bauten · .

,, 55,264 beim Abschnitt Unvorhergesehenes ,, 2,425,859 Übertrag

Fr. 3,126,123

Fr. 5,487,419

41

Übertrag ferner beim Finanzdepartement auf einen Landankauf, d. h. auf eine Vermögensvermehrung .

Fr. 3,126,123

.,

Fr. 5,487,419

94,200 ,,

3,220,323

so dass als eigentliche Nachtragskredite verbleiben Fr. 2,267,096 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 19. November 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

42 (Entwurf.)

ßundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1909 (III. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 19. November 1909, beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1909 folgende Nachtragskredite bewilligt:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

2. Taggelder und Reiseentschädigungen glieder von Kommissionen

Fr.

an die Mit10,000 Übertrag

10,000

43

Übertrag

Fr.

10,000

B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen . . .

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer

Fr.

15,000 800 15,800

D. Bundeskanzler 1. Personal.

f.

g.

Ti.

i.

Fr.

Übersetzer: 1. Besoldungen Adjunkt des Sekretär-Bureauchet's . . .

Materialverwalter und Rechnungsführer .

Kanzlisten : 1. Besoldungen '

300 500 1000 400 2,200

E. Bundesgericht.

II. Gerichtskanzlei.

Fr.

·c. Kanzleipersonal : 1. Fixe Besoldungen .

.

5000

IM. Allgemeine Ausgaben.

a. Bureau- und Kanzleibedürfnisse : Fr.

2. Druck- u. Buchbinderkosten 560 3. Porti und Verschiedenes . 500

Fr.

1060

d, Auslagen für das G-ebäude : Fr.

1. Instandhaltung, Putzmaterial 500 3. Telephon- und Wasserzins . 300 800

1860

6,860 Übertrag

34,860

44

Übertrag

Fr.

34,860

Dritter Abschnitt.

l)epartemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

Fr.

12. Besoldung des Gesandten in Washington 15. Besoldung des Gesandten in Tokio . .

23. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien 24. Repräsentationskosten

16,000 16,331 19,000 · 17,000

68,331

B. Departement
I. Kanzlei.

2 . Sekretär-Bibliothekar .

3. Übersetzer (und neu II. Sekretär) 4. 3 Kanzlisten (jetzt III.

und 2 Kanzlisten) 5 . 2 Bibliothekgehülfen .

7. Bureaukosten

Fr.

. . .

kreierter

Fr.

375 2926

Sekretär .

.

.

599 75 1500 5,475

III. Archive.

2. Unterarchivar 4. Ausserordentliche Aushülfe

Fr.

.

.

225 450

675

V. Gesundheitsamt.

5. Medizinalprüfungen

2,500

IX. Verschiedenes.

20. Internationale Kommission für Mathematikunterricht Übertrag

500 9,150

103,191

45 Fr.

Übertrag

Fr.

9,150

103,191

9,150

103,191

X. Oberbauinspektorat.

I. Besoldungen.

A. Strassen- und Wasserbau: 2. 3 Ingenieure (jetzt II. Adjunkt u n d 2 Ingenieure) . . . .

B. Hydrometrisches Bureau und Untersuchung der Wasserverhältnisse in der Schweiz : 1. Ingenieur, Chef des hydrometrischen Bureaus (nunmehr Direktor der Abteilung für Landeshydrographie) 4. 4 Zeichner I. Klasse (jetzt 3 Techniker und l Zeichner) . . .

6. Ausserordentliche technische Aushülfe (Ingenieur und Kanzleipersonal) . . . . . . .

C. Kanzlei : I. Registratur - Rechnungsführer (jetzt Kanzleisekretär) . .

.

Fr.

134

667 401 1,467

535 3,204

II. Bureaukosten und Verschiedenes.

1. Bureaukosten und Inventaranschaffungen : a, 2. Hydrometrisches Bureau; Ordentlicher Kredit . .

900

III. ReiseJtosten und Expertisen

500

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke.

43. Rheinregulierung von der 111mündung bis zum Bodensee (Nachsubvention) . . . . 645,000 Übertrag 649,604

46 Fr.

Übertrag 649,604

Fr.

9,150

Fr.

103,191

IX. Hydrometrie.

a, 2. Publikation der gra- Fr.

phischen Darstellungen der hydrometrischen Beobachtungen, Lufttemperaturen u. Kegenhöhen, Jahrgang 1908 5100 a, 3. Publikation der Zusammenstellung der Hauptergebnisse der hydrometrischen Beobachtungen, zwei Jahrgänge . 4900 10,000 XII. Seitrag pro 1909 an den Kanton Wallis für die Aufrecht^ eritaltung der Verbindungen mit den Gemeinden Simpeln und Gondo auf der Simplonstrasse

8,000

XIII. Beitrag pro 1909 an die Kosten des internationalen Verbandes für die Strassenhongresse in Paris

3,000 670,604

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten.

/. Besoldungen.

c. Architekten (mit Inbegriff des neu kreierten Architekt-Bureauchefsj d. Bauinspektoren f . Bauführer I I . Klasse . . . .

g. Bauzeichner n. Zeichner i. Kanzleichef Übertrag

Fr.

1,578 864 925 1,019 375 225 4,986 679,754

103,191

47

Übertrag l. Kanzlisten I. Klasse (mit Inbegriff des neu kreierten Rechnungsführers) q. Hauswarte in den Bundeshäusern und im Telegraphengebäude an der Speichergasse (mit Inbegriff des neuen Hauswartes im Zollgebäude an der Bundesgasse) .

t . Obergärtner (neu) . . . .

u . Oberschreiner (neu) . . . .

Fr.

Fr.

4,986 679,754

Fr.

103,191

350

1,400 2,667 2,067 11,470

TV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Bundeshaus Westbau, Fr.

ausserordentliche Reparaturen 3,400 c. Neubauten: 1. Unterstand für Ziel1 Fr.

mannschaf t beim Zelgli i n Thun . . . . 2,600 2. Zollhaus in Brasata (Tessin), Bauplatz . 1,550 3. Postgebäude inSchwyz 7,759 4. Postgebäude in Appenzell 47,505 59,414 VI. Gebäudeassekurcmz XIII. Mass und Gewicht

.

.

62,814 3,000 77,284 2,550 759,588 Übertrag

862,779

46

Übertrag

Fr.

862,779

D. Militärdepartemeiit.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

5. Abteilung für Artillerie : Fr.

i. BureauaushUlfe 600 6. Abteilung für Genie : b. Geniebureau : Fr.

5 . Bureaukosten . . . . 3 0 0 6 . Reisekosten . . . . 3 0 0 6ÖÖ

c. Abteilung für Befestigungsbauten : 14. Unfallversicherung . .

200

800 7. Abteilung für Sanität : b. Bureau des Oberfeldarztes : 4. Bureaukosten S.Abteilung für Veterinärwesen: ff. Bureaukosten 9. Oberkriegskommissariat : k. Distanzenzeiger

1500 300 Fr.

2000 5,200

B. Instruktionspersonal.

4. Artillerie 5. Genietruppen 6. Festungstruppen : 1. St. Gotthard 2. St. Maurice 7. Sanitätstruppen 8. Veterinärtruppen 9. Verpflegungstruppen

Fv.

11,000 13,938 1,734 4,800 5,500 2,300 6,563 45,835 Übertrag

51,035

862,779

49 Übertrag C. Unterricht.

2. Rekrutenschulen : a. Infanterie o. Kavallerie c. Artillerie f. Sanitätstruppen

Fr.

51,035

Fr.

862,779

Fr595,523 79,764 93,005 13,128 781,420

D. Bekleidung.

I. Entschädigungen für Rekrutenausrilstung : I.Infanterie 2. Kavallerie S.Artillerie 4. Genietruppen 5. Festungstruppen 6. Sanitätstruppen

Fr.

405,013 21,105 63,504 6,545 3,273 13,760 513,200 II. Entschädigungen an die Kantone 61,584 574,784 G-. Kavdlleriepferde.

2. Kavallerie-Remontendepot: a. Verwaltungspersonal . .

c. Fourage f. Unterhalt 3. Remontenkurse

ï'r. 5,000 20,000 4,000 29,000 19,000 48,000

H. Unterstützung freiwilliger Schiessund Militärvereine.

I.Beiträge an freiwillige Vereine: b. Pontonierfahrvereine

1,000

Übertrag 1,456,239 Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. VI.

862,779 4

50 Fr.

Übertrag 1,456,239

J. Kriegsmaterial.

I.Unterhalt, Lokalmiete und Transportkosten 2. Neuanschaffungen : i. Allgemeines Korpsmaterial

Fr.

862,779-

Fr.

180,000 10,000 190,000

L. Befestigungen.

a. St. Gotthard : I. Z e n t r a l v e r w a l t u n g . . . .

III. Unterhalt

Fr.

2968 _830 3798

b. St. Maurice : Fr.

I. Zentralverwaltung . 2000 V. Bauliche Installationen 1200 3200 6,998 1,653,237 III. Pf erdereg ieanstalt.

1. Verwaltungskosten . . . .

2. Fourageankäufe 6. Zins des Betriebskapitals . .

7. Verschiedenes

Fr.

1,500 67,889 1,716 2,500

Fr.

73,605 IV. Konstruktionswerkstätte.

A. Betrieb der Werkstätte:

4 . Zins d e s Betriebskapitals V. Kriegspulverfabrik.

4. Zins des Betriebskapitals VIII. Waffenfabrik.

4. Zins des Betriebskapitals

. . . .

262 262 941 75,070 *) Übertrag 2,516,016

*) Zur Vermeidung einer d o p p e l t e n A n r e c h n u n g werden seit einer Reihe von Jahren die Militärregieanstalteu (inklusive Pulververwaltung) und die Münzverwaltuug, deren Einnahmen und Ausgaben sich ausgleichen, in Voranschlag und Staatsrechuuug nur noch in einer innern Kolonne pro memoria aufgeführt.

51 Fr.

Übertrag 2,516,016 E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung, VI. Sureau für Gold- ^md Silberwaren.

6. Überwachungsdienst bei den Zollstätten in Basel

Fr.

500

VIII. Liegenschaften. Fr.

E. Schiessplatz im Sand bei Schönbühl 350 K. Ankäufe von Liegenschaften : 1. Erweiterung der Schutzzone des Sehiessplatzes im Sand . 94,200 94.550 IX. Münzverwaltung.

2. Münzfabrikation : a. Werkführer 3. Wertzeichenfabrikation : a. Werkführer

:

Fr150 150 300»)

II. Zollverwaltung.

VI. Verschiedenes.

2, d. Gerichtskosten

2,000 97,050

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Landwirtschaft.

.i

IX. Eidgenössische landwirtschaftliche Versuchsîind Untersuchungsanstalten.

Fr.

B. Agrikulturchemische Anstalt Zürich : 3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek . . .

850 Übertrag

850 2,613,066

*) Zur Vermeidung einer d o p p e l t e n A n r e c h n u n g werden seit einer Reihe von Jahren die Militärregieanstalten (inklusive Pulververwaltung) und die Münzverwaltung, deren Einnahmen und Ausgaben sich ausgleichen, in Voranschlag und Staatsrechnung nur noch in einer innern Kolonne pro memoria aufgeführt.

52 Fr.

Fr.

850 2,613,066

Übertrag E. Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Zürich : 3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek . . .

700

G. Milchwirtschaftliche und bakteriologische Anstalt Liebefeld: 4. Betriebskosten

4,000 5,550

X. Eidgenössische Versuclisanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

2. Bureaukosten und Drucksachen

.

.

.

XVI. Sodenverbesserunc/en

200 300,000 305,750

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

III. Administrative Abteilung.

g. Kanzlisten I. und II. Klasse

. . . .

Fr.

620

V. Bureaukosten.

Fr.

a. Druck- und Lithographiekosten . 8,000 d. Allgemeine Bureaukosten, ausschliesslich derjenigen der technischen Abteilung 1,500 Je. Prozesskosten 22,000 31,500 32,120

II. Postverwaltung.

V. Lokale XV. PostcheckZinsen

Fr.

45,000

und

Giroverkehr, 17,000 «2,000 Übertrag

94,120 2,918,816

53 Fr.

Übertrag

Fr.

94,120 2,918,816

III. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

I. Gehalte und Vergütungen.

G. Bureaux : 2. Bedienstete : b. Vertragungsprovision der Bureaux H. Klasse

a.

d.

«.

f.

III. Bureaukosten.

Schreibmaterial . . .

Beleuchtung . . . .

Heizung Verschiedenes . . . .

Fr.

800

Fr.

2,000 6,000 10,000 4,500

s

22,500 VIII. Verschiedenes, c . Versicherungsprämien . . . . 1,200 IX. Verzinsung.

b. Des Inventars

' . 24,124 48,624 142,744

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes.

Zahlungen an die Kantone für Rechnung der Nationalbank auf Grund von Art. 29 des Nationalbankgesetzes 2,425,859 8,487,419

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1909 (III. Serie). (Vom 19. November 1909.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1909

Année Anno Band

6

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.12.1909

Date Data Seite

1-53

Page Pagina Ref. No

10 023 556

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