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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften Johann Heubi, Landwirt in Treiten (Bern).

(Vom 18. Mai 1909.)

Tit.

Am 16. September 1908 arbeitete Johann Heubi auf dem Felde zwischen Treiten und Brüttelen, als ein, Hase, der durch einen Schuss des Jägers Peter Berner in Müntschemier aufgescheucht und von dessen Hund verfolgt war, sich gegen ihn flüchtete. Er nahm den Hasen dem Hunde ab, schlug ihn tòt und verabfolgte ihn dem nachkommenden Jäger. Wegen dieses Vorfalles, der sich in geschlossener Jagdzeit ereignete, wurden Berner und Heubi wegen Jagdfrevels verzeigt und vom kompetenten Richter mit je Fr. 40 Busse und Tragung der Kosten bestraft, gemäss Art. 21, Ziffer 5, lit. a, des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1904.

Heubi hat sich diesem Entscheide vorbehaltslos unterzogen. Nunmehr ersucht er um Erlass von Busse und Kosten durch Begnadigung, indem er vorbringt, er habe sich allerdings nach dem Wortlaut des Gesetzes einer Widerhandlung gegen dasselbe schuldig gemacht, aber doch nicht eigentlich gejagt und die Bezahlung falle ihm schwer, da er aus dem

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Verdienste als Landarbeiter eine Familie, bestehend aus Frau und vier unmündigen Kindern zu ernähren habe. Der Gemeinderat Treiten bestätigt diese Angaben hinsichtlich des Bestandes der Familie Heubi.

Die Begnadigungsinstanz ist nicht in, der Lage, zu untersuchen, ob der Richter die dem Petenten zur Last fallenden Handlungen in der Unterstellung unter das Strafgesetz richtig gewürdigt habe. Bei der Annahme aber, dass Übertretung des Jagdgesetzes vorliege, stellt sich die Busse von Fr. 40 dar als das Mindestmass der gesetzlichen Androhung, das zu reduzieren keine genügenden Gründe vorliegen.

Wir stellen daher den Antrag: Es sei das Begnadigungsgesuch des Johann Heubi abzuweisen.

B e r n , den 18. Mai 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften Johann Heubi, Landwirt in Treiten (Bern). (Vom 18. Mai 1909.)

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Bundesblatt

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Jahr

1909

Année Anno Band

3

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21

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.05.1909

Date Data Seite

633-634

Page Pagina Ref. No

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