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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften .

(Vom 18. Mai 1909.)

Tit.

Im Oktober 1908 von der Militärbehörde nach fruchtlosen Mahnungen wegen Nichtbezahlung von Fr. 13.30 Pflichtersatz dem Strafrichter überwiesen, versäumte zwei Tagen Gefängnis und einem Jahr Wirtshausverbot zur Folge hatte.

Er ersucht um Erlass dieser Strafe, insbesondere des Wirtshausverbotes, mit der Behauptung, dass es ihm ohne eigenes Verschulden wegen schlechten Geschäftsganges nicht möglich gewesen sei, die Steuer rechtzeitig zu entrichten, und dass er durch die Untersagung des Wirtshausbesuches noch ganz besonders in der Ausübung seines Berufes gehindert werde. Der Gerichtspräsident von Buren bezeichnet unter Schilderung der ihm bekannten Verhältnisse des Petenten diese Vorbringen als unwahr, und es darf unbedenklich angenommen werden, dass die Nichtzahlung eine schuldhafte gewesen sei.

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Wir stellen daher den Antrag: Es sei das Begnadigungsgesuch des Karl Bossart abzuweisen.

B e r n , den 18. Mai 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Karl Bossart, Maler in Buren a. A.

(Vom 18. Mai 1909.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1909

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.05.1909

Date Data Seite

623-624

Page Pagina Ref. No

10 023 334

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