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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Kredites für die Erstellung von drei weitern Fourageschuppen auf dem Galgenfeld bei Bern.

(Vom 4. Juni 1895.)

Tit.

Auf Grundlage unserer Botschaft vom 19. Juni 1893 haben Sie uns durch Bundesbeschluß vom 20. Dezember 1894 einen Kredit von Fr. 320,000 erteilt für den Ankauf eines Bauterrains auf dem Galgenfeld bei Ostermundingen und zur Erstellung von einem Getreide- und zwei Fourageschuppen auf diesem Platze.

Die Botschaft stellte die Wahrscheinlichkeit in Aussicht, daß bald neben den zwei projektierten Fourageschuppen zu je 150 Tonnen Inhalt weitere Schuppen erstellt werden müßten, und es wurde der nötige Baugrund gekauft, um im ganzen acht solche Schuppen erstellen zu können.

Weil nun seit 1895 das eidgenössische Oberkriegskommissariat das. Heu und Stroh für alle auf dem Platze stattfindenden Kurse selbst liefert und infolge dessen bedeutende Stroh- und Heuvorräte in Bern magazinieren muß, und weil auch das Centralremontendepot für die Magazinierung seiner Heu- und Strohvorräte jetzt schon zweier Schuppen bedarf, so stellt sich heute schon die dringende Notwendigkeit heraus, auf dem der Eidgenossenschaft gehörenden und hiefür bestimmten Terrain weitere Schuppen zu erstellen.

Die Erstellung dieser Schuppen und die damit geschaffene Möglichkeit, größere Heu- und Strohvorräte zu magazinieren, erlaubt der Militärverwaltung, für ihre Ankäufe günstige Konjunkturen zu

286 benutzen, die Preise dieser Futtermittel vor allzugroßen Schwankungen zu bewahren ; sie macht die Verwaltung von den Lieferanten unabhängig und erlaubt ihr, direkt von den Landwirten ihren Bedarf anzukaufen ; dadurch wird eine bedeutende Ersparnis und im allgemeinen auch eine bessere Qualität des den Militärpferden zu verabreichenden Futters erzielt.

Die vom Oberkriegskommissariat an Hand genommene und auf einzelnen Waffenplätzen noch an Hand zu nehmende Regielieferung der Fourage an Militärschulen und -Kurse bildet eine weitere Stufe und einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Kriegsbereitschaft. Auf denjenigen Waffenplätzen, auf welchen das Oberkriegskommissariat die Lieferung der Fourage besorgt, ist demselben die Möglichkeit geboten, einen Vorrat an Heu und Stroh gleich dreimal einem Jahreskonsum anzulegen. Diese Vorräte werden bei günstigen Futterpreisen direkt bei den Landwirten angekauft und bilden nicht allein einen willkommenen Beitrag für den ersten Bedarf im Falle einer Armeeaufstellung, sondern auch einen wertvollen Stock für diejenigen Jahre, in welchen wegen Futtermangel die Preise hoch stehen. Wir erinnern hierbei nur an den vorletztjährigen Truppenzusammenzug im Jura, dessen Abhaltung in jenem Gebiete ohne unsere damaligen Fouragevorräte vielleicht in Frage gekommen wäre. Der Wafienplatz Bern erzeigt einen Jahreskonsum von cirka 120 Tonnen Heu und 100 Tonnen Stroh; der Vorrat für 3 Jahre beträgt demnach cirka 700 Tonnen Heu und Stroh. Für Unterbringung dieser Vorräte bedarf das Oberkriegskommissariat wenigstens 2 Schuppen, zur Zeit besitzt es nur einen einzigen.

Das Centralremontendepot wird voraussichtlich in Zukunft dreier Schuppen bedürfen.

Die beiden im Jahre 1894 erstellten Schuppen mit je 150 Tonnen Fassungsvermögen haben zusammen Fr. 54,600 gekostet.

Es ist nun nach den bisher gemachten Erfahrungen wünschenswert, daß diese Schuppen in etwas veränderter Konstruktion erstellt werden, damit sie nicht wie bisher nur zur Hälfte, sondern, in voller Ausnutzung des verfügbaren Raumes, ganz angefüllt werden können.

Jeder dieser Schuppen könnte dann bei gleichem Kubikinhalt wie die 1894 erstellten Schuppen statt 150 Tonnen deren 300, und, wenn Heu und Stroh gepreßt sind, noch mehr fassen.

Drei solche Schuppen kämen auf Fr. 90,000 zu stehen.

Wir ersuchen Sie, in
Berücksichtigung der dargelegten Verhältnisse, uns für die Erstellung von drei weiteren Fourageschuppen von je 300 Tonnen Fassungsvermögen einen Kredit von Fr. 90,000 zu gewähren, wobei wir beabsichtigen, die Arbeit sofort in Angriff nehmen zu lassen.

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Wir glauben, daß die dann zur Verfügung stehenden fünf Fourageschuppen dein vorhandenen Bedürfnis einstweilen genügen könnten.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 4. Juni 1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Bewilligung eines Kredites filr die Erstellung von drei weitern Fourageschuppen auf dem Galgenfeld bei Bern.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 4. Juni 1895, beschließt: Art. 1. Dem Bundesrat wird zum Zwecke der Erstellung von drei weitern Fourageschuppen auf dem Galgenfeld bei Bern ein Kredit von Fr. 90,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß wird als dringlich erklärt und der Bundesrat mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Kredites für die Erstellung von drei weitern Fourageschuppen auf dem Galgenfeld bei Bern. (Vom 4. Juni 1895.)

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1895

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08.06.1895

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