25

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Aufnahme eines eidgenössischen Staatsanleihen im Betrage von 50 Millionen Franken.

(Vom 7; Juni 1909.)

Tit.

In unserm Bericht über die Finanzlage des Bundes vom 17. Juni 1907 haben wir geglaubt hervorheben zu sollen, dass unsere Budgetlage für die Zukunft durch die in Aussicht stehenden grossen Lasten insofern werde verändert werden, ,,als es uns ,,nicht mehr möglich sein wird, grössere neue Ausgaben in unsere ,,ordentlichen Budgets einzustellen, ohne deren Gleichgewicht zu ,,gefährden."

Wir fügten bei: ,,Wir werden uns jeweilen, wenn derartige ,,Ausgaben für Militärzwecke oder für öffentliche Bauten an uns ,,herantreten, mehr als wir es bisher getan haben, mit der Frage ,,beschäftigen. müssen, welche Folgen dieselben- für unser Budget ,,haben werden. Wir werden uns auch in den meisten Fällen ge,,nötigt sehen, zur Deckung dieser Ausgaben den Weg der An,,leihen zu beschreiten oder zum Hülfsmittel der provisorischen ,,Abrechnungen und der schwebenden Schuld unsere Zuflucht zu ,,nehmen."

In unserm Bericht an die Bundesversammlung über die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 1908 sodann haben wir

26 dargetan, dass das ungünstige Jahresergebnis und die immer noch zunehmende rückläufige Bewegung der Zolleinnahmen uns ohne Zweifel zu einer Änderung unserer Finanzpolitik nötigen werden. Wir sagten wörtlich: ,,Denn es wäre doch gewiss un,,richtig, unter den gegenwärtigen Verhältnissen, die stärker sind ,,als unsere guten Absichten, unser Budget mit Ausgaben zu be,,lasten, die das Defizit, das wir schliesslich doch aus den uns ,,zur Verfügung stehenden Mitteln und durch eine Verminderung ,,unseres Vermögens decken müssen, nur grösser machen können.

,,Wenn wir, um aus der schwierigen Budgetlage, in der wir uns ,,gegenwärtig befinden, herauszukommen, nicht umhin können, ,,zum Anleihenswege Zuflucht zu nehmen, so ist es besser, die ,,außerordentlichen Ausgaben, denen wir uns nicht zu entziehen ,,vermögen, aus dem Anleihen zu decken, als sie weiterhin im ,,Budget unterzubringen und so das Defizit desselben zu vergrössern.

,,Durch solche Defizite werden unsere finanziellen Reserven ge,,schwächt und wir werden genötigt sein, die entstandenen Lücken ,,durch geliehene Kapitalien wieder auszufüllen.a Heute nun stehen wir vor solchen ausserordentlichen Ausgaben, denen wir uns nicht entziehen können und für deren Bestreitung wir uns die Mittel nicht anders als durch ein Anleihen zu verschaffen wissen. Wir bedauern es sehr, dass diese Ausgaben mit der Periode finanzieller Depression, in der wir uns befinden, zusammenfallen, und dass sie sich nicht um einige Jahre hinausschieben lassen. Anderseits müssen wir feststellen, dass der Augenblick für die Aufnahme eines Anleihens günstig ist und dass wir im Falle der Verschiebung riskieren, die Operation in einem Zeitpunkt vornehmen zu müssen, wo die Verhältnisse für uns viel ungünstigere wären und wir zu einem höhern Zinsfuss abschliessen müssten. Mit Befriedigung können wir in der Tat auf die gute Haltung unserer Staatspapiere, der eidgenössischen Obligationen, der Eisenbahnrente und der Bundesbahnobligationen hinweisen. Nachdem die letztern wie andere Werte dem allgemeinen Kurssturz ihren Tribut bezahlt haben, lässt sich seit einigen Wochen auf dem französischen Markte, wie auf dem schweizerischen ein Anziehen ihrer Kurse konstatieren, und gegenwärtig ist auf unserm Markte die Kurssteigerung eine ausgesprochenere als an allen ändern Orten. Wir erachten es als
angezeigt, diese vorteilhafte Lage auszunützen und nicht zu warten, bis die verfügbaren Kapitalien, die zurzeit überall im Überfluss vorhanden sind, in einem nähern oder entferntem Zeitpunkt für abträglichere Anwendungen in Anspruch genommen werden und

27 dass eine Neubelebung der Industriewerte diesen Geldvorrat absorbiere.

Die Aufnahme eines Anleihens erscheint uns um so zweckmässiger, als wir heute in der Lage sind, sie im Innern des Landes zu bewerkstelligen, mit unsern eigenen Hülfsquellen, so dass wir nicht nötig haben, die Hülfe der ausländischen Finanz in Anspruch zu nehmen und damit den Betrag unserer Schuld an das Ausland neuerdings zu vergrössern. Dank der Mitwirkung der schweizerischen Finanzwelt und dem Zusammenschluss unserer finanziellen Kräfte wird es nämlich möglich sein, ein Anleihen von 50 Millionen Franken in der Schweiz unterzubringen. Es ist das erste Mal, dass, unter der Ägide und der Direktion der Nationalbank, die verschiedenen Finanzgruppen und Kreditinstitute unseres Landes sich zusammentun und vereinigt Anstrengungen machen, um der Eidgenossenschaft die Anleihenskapitalien zu beschaffen, deren sie bedarf. Diese neue Erscheinung ist sehr erfreulich ; dass sie auch von grosser Bedeutung ist, glauben wir nicht besonders hervorheben zu müssen. Wir wissen ja wohl, dass die Finanzkraft unseres kleinen Landes eine beschränkte ist und dass wir für unsere grossen Anleihen auf den ausländischen Markt und auf fremde Kapitalien angewiesen sind. Das schliesst aber nicht aus, dass wir unter gewissen Umständen an kleinern Anleihensgeschäften unsere einheimischen finanziellen Kräfte erproben können und sogar erproben sollen. Wir glauben zuversichtlich, dass unsere Finanzkraft hinreichend sein werde, um ein für die Bedürfnisse unseres Bundeshaushaltes bestimmtes Anleihen von 50 Millionen Franken zu absorbieren, und dass es unsern Finanzgruppen und Kreditinstituten durch richtiges Zusammenwirken nicht schwer fallen werde, die Titel dieses Anleihens bei unserer inländischen Kundschaft unterzubringen.

Man ist wohl berechtigt, zu hoffen, dass diese Kundschaft die Gelegenheit benutzen werde, um, jeder nach seinen Mitteln, eine bestimmte Anzahl dieser auf Grund ihres innern Wertes als die solidesten des Landes zu betrachtenden Titel dem Portefeuille einzuverleiben und in demselben zu behalten. Dies um so mehr, als von den 3 °/o Bundesobligationen wenige im Besitze schweizerischer Kapitalisten sind, indem sich diese Titel beinahe in ihrer Gesamtheit im Ausland befinden.

Dieses innere Anleihen wird zu 3]/2 °/o und unter Bedingungen
abgeschlossen werden, die sicherlich günstigere sein werden, als sie uns die ausländische Finanz stellen würde. Über 31/a °/o hinaus können wir nicht gehen, nachdem die Obligationen unserer

28

Eisenbahnschuld, deren Kurs fortwährend ein sehr günstiger ist, dies« Verzinsung haben. Denn ein höherer Zinsfuss als 'oL/2°/obei einem neuen Anleihen müsste notwendigermassen auf jenen Kurs drücken, und wir würden auf diese Weise unsern eigenen Titeln auf dem inländischen Markte eine fatale Konkurrenz bereiten, die ihre Rückwirkung auf dem ausländischen Markt haben müsste. Gleichzeitig riskierten wir dabei, den Absatz neuer Serien von Bundesbahnobligationen auf dem ausländischen Markt zu erschweren, was um so mehr vermieden werden sollte, als wir ia nicht ferner Zeit zur Ausgabe von solchen genötigt sein werden, um den finanziellen Bedürfnissen unserer Eisenbahnen entsprechen zu können.

Statt zur Aufnahme eines Anleihens Zuflucht zu nehmen,, hätten wir das einfachere und bequemere Mittel der Ausgabe von Kassascheinen wählen können. Wir hatten auch einen Moment die Absicht, Sie um die Ermächtigung zur Ausgabe solcher Scheine bis zu einem bestimmten Betrage, analog dem Verfahren vom Jahre 1877, zu ersuchen. Nach reiflicher Erwägung sind wir jedoch von diesem Plane abgekommen, und zwar aus folgenden Gründen : Eine Ausgabe von Kassascheinen könnte kaum anders als zu 4°/o erfolgen. Nun müssen wir aber unbedingt mit unserm Kredit behutsam umgehen und nicht 4°/oige Kassascheine ausgeben, wenn wir bald nachher betreffend ein inneres Anleihen zu 3 Va'/o und ein äusseres zum gleichen Zins für die Bundesbahnen zu unterhandeln gezwungen sind. Das wäre einer guten Finanzpolitik zuwidergehandelt. Wir wissen übrigens, dass von Seiten von Kantonen nächstens ebenfalls Anleihen zu 3Y2°/o begeben werden sollen, und da würde man es sich nicht leicht erklären können, wenn die Eidgenossenschaft mit dem Kredit, über den sie verfügt, 4 %iges Geld aufnimmt, während zu gleicher Zeit die Kantone 31/2°/oiges erhältlich machen können.

Die Ausgabe von Kassascheinen mag angezeigt erscheinen, wenn die zu befriedigenden Bedürfnisse nicht erhebliehe sind und sich auf einige Millionen beschränken ; sie rechtfertigt sich aber nicht mehr, sobald die Operation einen gewissen Umfang annimmt und in die 30, 40 oder 50 Millionen Franken geht.

Auch dann mag die Ausgabe von Kassascheinen gerechtfertigt sein, wenn man sich in für eine Anleihensoperation ungünstigen finanziellen Verhältnissen befindet oder wenn man nur zu einem unverhältnismässig hohen Zinsfuss Geld bekommen könnte, so dass sich das Abwarten eines günstigem Zeitpunktes empfiehlt.

29 Die Ausgabe solcher Scheine würde jedoch nicht verstanden, wenn man sich, wie es eben jetzt der Fall ist, gegenteils in einer Lage befindet, wo Geld im Überflusse vorhanden ist und man zu einem massigen Zinsfuss solches finden kann. Das wäre eine nichts weniger als rationelle und umsichtige Finanzpolitik, würde man in einem solchen Zeitpunkt Kassascheine ausgeben, um dann vielleicht später, wenn das Geld knapp und teuer ist, doch genötigt zu sein, ein Anleihen aufzunehmen.

Endlich ist die Ausgabe von Kassascheinen mit kurzem Fälligkeitstermin ein Auskunftsmittel, dessen man sich so selten als möglich bedienen sollte, denn es wird damit nicht eine Reduktion der Budgetlasten erzielt, wohl aber riskiert der Staat, in die Notwendigkeit versetzt zu werden, die auf diese Weise in Umlauf gebrachten Titel in einem kritischen Zeitpunkt zurückzahlen zu müssen, wodurch er in ernsthafte finanzielle Verlegenheiten kommen könnte. Wir möchten deshalb raten, weniger häufig solche kurzfällige Verbindlichkeiten einzugehen.

Das Anleihen, das wir aufzunehmen beabsichtigen, soll zur Deckung einer ganzen Anzahl ausserordentlicher Ausgaben dienen, von denen wir folgende erwähnen wollen : 1. Ankauf und Herrichtung eines neuen Artilleriewaffenplatzes in Kloten-Bülach und Vergrösserung der Waffenplätze in Thun, Bière und Frauenfeld (Bundesbeschluss vom 23. März 1909) Fr. 5,867,000 2. Erwerbung von Terrain auf dem Beundenfeld in Bern (Bundesbeschluss vom 15. März 1909) ,, 600,000 3. Neubauten und Einrichtungen für die polytechnische Schule in Zürich (Bundesbeschluss vom 9. Juni 1908) ,, 5,000,000 4. Post- und Telegraphengebäude in St.

Oallen (Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1906) ,, 3,700,000 5. Post- und Telegraphengebäude in Aarau (Bundesbeschluss vom 9. Dezember 1899) . . ,, 1,750,000 6. Verwaltungsgebäude an der Inselgasse in Bern ,, 950,000 7. Telephonzentralstationen in Zürich . . ,, 1,300,000 Übertrag

Fr. 19,167,000

30

Übertrag 8. Restbetrag der Subvention an die Rhätischen Bahnen (Bundesbeschluss vom 18. Juni 1907) 9. Restbetrag der Subvention an die Berner Alpenbahn (Lötschberg) (Bundesbeschluss vom 24. September 1907) 10. Ausgabe für die Umänderung des Infanteriegewehres Der verbleibende Betrag wird, nach Abzug der Kosten des Anleihens und der Herstellung der Titel, dazu dienen, die finanziellen Reserven des Bundes zu verstärken . . . .

Total

Fr. 19,167,000' ,,

3,000,00a

,,

3,000,000'

,, 16,000,000

,, 8,833,000 Fr. 50,000,000

Zu den hiervor aufgeführten Posten haben wir folgende Erklärungen zu geben : Die vorgesehenen Beträge für die Neubauten und Einrichtungen für die polytechnische Schule in Zürich, für die Post- und Telegraphengebäude in St. Gallen und Aarau, für das Verwaltungsgebäude an der Inselgasse in Bern und für die neuen Telephonzentralstationen in Zürich beruhen auf den Kostenvoranschlägen und Berechnungen, die uns das Departement des Innern geliefert hat. Mit Bezug auf die Ausgaben unter Ziffern 3, 4 und 5 hat die Bundesversammlung bereits grundsätzliche Beschlüsse gefasst und es sind bloss mehr die endgültigen Kredite zu beschliessen..

Was die neuen Telephonzentralstationen in Zürich anbelangt, so> erklärt das Postdepartement, dass die Erstellung derselben dringlich sei und nicht aufgeschoben werden könne. Das Verwaltungsgebäude an der Inselgasse in Bern sollte gleichzeitig mit dem, Neubau für die schweizerische Nationalbank, mit dem es verbunden werden soll, erstellt werden. Es werden Ihnen demnächst Botschaften mit genauen Zahlen und allen nötigen Erklärungen betreffend diese Bauten zugehen.

Den Kredit von 16 Millionen Franken für die Umänderung unseres Infanteriegewehres, der Gegenstand unserer Botschaft vom 27. April abbin bildet, rnussten wir notwendigerweise in unser Anleihensprojekt einbeziehen. Indem wir diee tun, beabsichtigen wir aber in keiner Weise, Ihr Recht zur Prüfung und' Entscheidung der Frage zu schmälern. Sollten Sie wider unser Erwarten unter Ihrer Verantwortlichkeit beschliessen, dass dieAusgabe zu unterbleiben habe, so hätten Sie sich dann auszu-

31 sprechen über die Verwendung dieses Teiles von 16 Millionen Franken des Anleihens zu ändern Zwecken, die genauer zu bestimmen im gegenwärtigen Moment nicht notwendig erscheint.

Hinsichtlich der noch auszurichtenden Jahresraten der Subventionen an die Rhätischen Bahnen und an die Berner Alpenbahn, die noch die grosse Summe von 6 Millionen Franken ausmachen, haben wir schon in unserm Bericht zur Staatsrechnung pro 1908 angedeutet, dass wir wahrscheinlich darauf verzichten müssten, sie in die nächsten Budgets aufzunehmen und dass es sich bei der gegenwärtigen Finanzlage und bei dem eingetretenen Stillstand oder sogar Rückgang in der Vermehrung unserer Einnahmen empfehle, den verbleibenden Betrag dieser Subventionen aus dem Anleihen zu bestreiten. Wenn wir die Jahresraten im Budget pro 1909 noch beibehalten haben, erklärten wir weiter, so sei es in der Hoffnung geschehen, dass das budgetierte Defizit sich im Laufe des Betriebsjahres reduzieren werde. Nach dem ungünstigen Ergebnis des Jahres 1908 und da wenig Aussicht vorhanden ist dafür, dass sich unsere Zolleinnahmen im Jahre 1909 wieder mehren werden, sind wir indessen gezwungen, unsere nächsten Budgets von dieser schweren Last zu befreien.

Wir müssen dies um so mehr tun, als inzwischen eine neue grosse Ausgabe hinzugekommen ist, die wir nicht anders als mittelst unserer Budgeteinnahmen bestreiten können. Es betrifft dies die Jahresrate von Fr. 597,000 für die Ergänzungsarbeiten der Rheinkorrektion, die während 9 Jahren unser Budget belasten wird.

Wenn wir schliesslich in unser Anleihensprojekt eine Summe aufnehmen, die dazu bestimmt ist, unsere finanziellen Reserven zu verstärken, so geschieht es, um damit die Verminderung auszugleichen, die jene unvermeidlicherweise durch das Defizit der Staatsrechnung von 1908 im Betrage von Fr. 3,500,000 und durch dasjenige des Jahres 1909 erfahren werden, welch letzteres bei dem eingetretenen Stillstand in unserer Einnahmenvermehrung nicht kleiner sein wird und das übrigens im Budget auf die Summe von Fr. 4,605,000 veranschlagt ist. Da wir nicht, wie das in ändern Verwaltungen praktiziert wird, unsere Betriebsüberschüsse in einen Reservefonds legen, um daraus in den schlechten Jahren die Defizite zu decken, bleibt uns nichts anderes übrig, als die nötigen Mittel zur Ausgleichung dieser Defizite den
verfügbaren Kapitalien zu entnehmen. Das zwingt uns aber, den dadurch entstandenen Abgang bei den letztern durch auf dem Anleihenswege beschaffte Gelder wieder zu ersetzen. Wir haben dies

32 schon einmal, im Jahre 1893, mittelst eines Spezialanleihens von 20 Millionen Franken tun müssen. Die Kapitalien des Bundes (Wertschriften, Bankdepositen, Wechselportefeuille), die sich Ende 1887 auf 27 Millionen belaufen hatten, waren im Budget pro 1894 bloss mehr auf den Betrag von 6 Millionen Franken veranschlagt, was die Bundesversammlung veranlasste, zur Befreiung der Verwaltung aus dieser Lage und zur Wiederherstellung der für den guten Gang derselben erforderlichen Reserven die Aufnahme eines Anleihens von 20 Millionen Franken zu beschliessen.

Wollen wir unsere Budgetpolitik auf eine solidere Basis stellen, so müssen wir davon abkommen, die sich ergebenden Betriebsüberschüsse zu verschiedenen Zwecken zu verwenden, wir müssen solche vielmehr unserm Kapitalvermögen einverleiben, damit daraus die sich periodisch zeigenden Defizite ganz oder teilweise gedeckt werden können. Es wird dann nicht mehr nötig sein, dass wir durch Anleihen den Kapitalbestand zu ergänzen haben.

Wir haben hiervor gesagt, dass wir für die beabsichtigte Anleihensoperation die finanziellen flülfsquellen unseres Landes heranziehen, und dass wir die uns von der Nationalbank im Verein mit den Finanzgruppen und Kreditinstituten der Schweiz angebotene Mitwirkung benutzen werden. Demgemäss ersuchen wir Sie, uns, gleich wie Sie das für frühere Anleihen getan haben, die Ermächtigung zu erteilen, ein inneres Anleihen im Betrage von 50 Millionen Franken zum Maximalzinsfuss von 3 ] /2 % aufzunehmen, indem Sie uns überlassen, die Modalitäten und besonderen Bedingungen, sowie den Zeitpunkt der Emission festzusetzen.

Gestützt auf das Angebrachte empfehlen wir Ihnen den nachfolgenden Beschlussentwurf zur gefälligen Annahme.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 7. Juni 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

33

(Entwurf.)

,

Bundesbeschluss betreffend

die Aufnahme eines eidgenössischen Staatsanleihens im Betrage von 50 Millionen Franken.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 7. Juni 1909, beschliesst: Art. 1. Der Bundesrat wird. ermächtigt, ein inneres ·eidgenössisches Staatsanleihen im Betrage von 50 Millionen Franken aufzunehmen, dessen Zinsfuss 3 1 /z % nicht übersteigen soll.

Der Bundesrat wird die nähern Modalitäten und den Zeitpunkt der Ausgabe des Anleihens festsetzen.

Art. 2. Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Bunnesbfett. 61. Jahrg. Bd. IV.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Aufnahme eines eidgenössischen Staatsanleihen im Betrage von 50 Millionen Franken. (Vom 7. Juni 1909.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1909

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.06.1909

Date Data Seite

25-33

Page Pagina Ref. No

10 023 379

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.