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Bekanntmachungen von

Departementen id andern Verwaltungsstellen des Bundes.

II. Bekanntmachung betreffend den Rückzug der griechischen Silberscheidemünzen.

Bezugnehmend auf die Bekanntmachung vom 15. Mai 190t) bringen wir folgendes in Erinnerung : 1. Die Frist für den Rückzug der griechischen Silberscheidemünzen geht mit dem 15. September 1909 unwiderruflich zu Ende.

2. Alle diejenigen, die sich im Besitze solcher Silberscheidemünzen befinden, werden eingeladen, dieselben bis zu obigem Datum den mit dem Rückzuge betrauten Kassen an Zahlungsstatt zuzuleiten.

Diese Kassenstellen sind: Die Bundeskasse, die Hauptzoll- und Kreispostkassen, die Kassen der eidgenössischen Pulververwaltung, die Zoll-, Post- und Telegraphenbureaux; die Hauptkasse, die Kreiskassen und die Kassen in den Bahnhöfen der Bundesbahnen; die öffentlichen Kassen in den Kantonen, die von den Kantonsregierungen als solche bezeichnet worden sind; die schweizerische Nationalbank mit ihren Zweiganstalten und Agenturen; die dem Konkordat der Kantonalbanken angehörenden Schweizerichen Emissionsbanken; die Kassen der schweizerischen Normal- und Schmalspurbahnen.

3. Vom 15. September hinweg hört jede Annahme der griechischen Silberscheidemünzen durch die vorgenannten Kassen auf.

B e r n , den 20. August 1909.

(3..).

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrates, Das eidg. Finanzdepartement :

Comtesse.

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Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Eisenbahngesellschaft PorrentruyBonfol stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die im Bau befindliche 2,7 km lange Verbindungsbahnlinie Bonfol-Pfetterhausen, samt Zugehör und Betriebsmaterial, im I. Rang, und die 11 km lange Linie von Porrentruy nach Bonfol, samt Zugehör und Betriebsmaterial, im El. Rang, im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes über die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 330,000 zu verpfänden. Das Anleihen soll zur Deckung der Baukosten der Verbindungsbahn, sowie zur Konsolidierung der finanziellen Lage der Gesellschaft verwendet werden.

Die Strecke Porrentruy-Bonfol ist schon im I. Rang für Fr. 330,000 verpfändet.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfändungsbegehren öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 15. September 1909 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzuziehen sind.

B e r n , den 24. August 1909.

(2.).

Im Namen des Schweiz. Bundesrates : Schweiz. Bundeskanzlei.

Verzeichnis und Atlas der Schweiz. Eisenbahnen.

Das eidgenössische Eisenbahndepartement in Bern verkauft zu Fr. 1. 50 ein ^Verzeichnis und Atlas der schweizerischen Eisenbahnena (Ausgabe vom 1. Juli 1909), welches detaillierte Angaben über folgende Unternehmungen enthält: I. Eisenbahnen im Betriebe; II. Bahnanschlüsse mit dem Ausland ; III. Eisenbahnen im Bau ; IV. .Konzessionierte Eisenbahnprojekte; V. Hydro-elektrische Zentralen.

(4....)

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Schweizerische Handelsstatistik.

Der Jahrgang 1908 der Statistik des Warenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande (Jahresband, Bericht nebst 2 graphischen Tabellen) wird im Laufe des Monats September 1909 ausgegeben und kann bei allen Postbureaux, sowie direkt beim Bureau für Mandelsstatistik in Bern bestellt werden (Preis Fr. 5).

Jahresbericht (à Fr. 1) und graphische Tabellen (je à 50 Cts.)

können auch separat bezogen werden.

B e r n , den 13. August 1909.

(3...)

Schweiz. Oberzolldirektion.

Druckschriften zu Händen der Bundesversammlung.

Für Druckschriften, welche zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung an das Drucksachenbureau der Bundeskanzlei adressiert werden, ist 'eine Auflage von mindestens 300 Exemplaren (für Pläne und Karten mindestens 350 Exemplare) erforderlich (wo der deutsche und französische Text vorhanden, 300 acuiscile und 150 französische). Bei direkter Versendung unter Privatadresse und ohne Vermittlung unseres Drucksachenbureaus ist an letzteres für den Bedarf des Archivs und für Nachforderungen stets ein kleiner Vorrat einzusenden.

B e r n , im Februar 1904.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1909

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35

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.09.1909

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542-544

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10 023 458

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