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Berichte der

Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten zehn Prozente ihrer Einnahmen aus dem Reinerträge des eidgenössischen Alkoholmonopols pro 1908.

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Neunzehnte Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlung, .

(Vom

9. November 1909.)

Tit.

Gemäss den Bestimmungen von Art. 23 des Alkoholgesetzes und von Art. 78 der Vollziehungsverordnung zu demselben unterbreiten wir Ihnen : I. die Berichte der Kantonsregierungen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1908; II. Eine Darstellung dieser Berichte in ihrem Verhältnisse zu den kantonalen Staatsrechnungen ; III. eine Übersicht der Verwendungen pro 1908 zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus (Unterrubriken V V); IV. eine Übersicht der Verwendungen pro 1908 zur Bekämpfung · vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus (Unterrubriken VII/XIII) ; V. eine Übersicht der Verwendungen pro 1908 zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen zugleich (Unterrubrik VI), verbunden mit einer Rekapitulation der Gesamtverwendung.

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Nach den Berichten der Kantone sind im Jahre 1908 im ganzen Fr. 690,252 aufgewendet oder zu bestimmter Verwendung zurückgelegt worden.

Der zehnte Teil des Reinerträgnisses stellt sich auf Fr. 598,504.

Die Differenz von Fr: 91,748 ist wie folgt zu erklären.

Genau über das verfassungsmässige Minimum von 10 % erstatten Bericht die 6 Kantone Schwyz, Freiburg, Baselstadt, Appenzell I.-Rh., Neuenburg und Genf mit zusammen Fr. 102,605.

Einzig der Kanton Wallis gibt nur über Fr. 20,410, d. h. über Fr. 138 weniger Auskunft, als sein Zehntel (Fr. 20,548) beträgt.

Die übrigen 18 Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Unterwaiden ob dem Wald, Unterwaiden nid dem Wald, Glarus, Zug, Solothurn, Baselland, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh., St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt dagegen haben (mit Fr. 567,237) Fr. 91,886 mehr als ihre Zehntel von Fr. 475,351 zur Berichterstattung gebracht.

Auf die 13 Unterrubriken verteilt sich die Aufwendung pro 1908 wie folgt: I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen Fr. 51,161 II. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen . . ,, 50,781 III. Für Irrenanstalten und für Irrenversorgung ,, 43,488 IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen ,, 45,215 V. Für Kranken Versorgung im allgemeinen . . ,, 7,802 VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher ,, 227,232 VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien ,, 13,913 VIII. FürHebungderVolksernährungimallgemeinen ,, 45,002 IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender ,, 36,090 X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser . . . . ,, 28,493 XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung ,, 27,813 XU. Für Armenversorgung im allgemeinen . . ,, 20,478 XUI. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen ,, 92,784 Total Fr. 690,252

187 Das in diesen 13 Rubriken verkörperte Berichtsschema ist seinerzeit auf Grund eines Expertengutachtens aufgestellt worden.

Da es von verschiedenen Seiten als revisionsbedürftig bezeichnet worden ist, gedenken wir, das Gutachten einer Kommission von Sachverständigen darüber einzuholen, in welchen Punkten Änderungen oder Ergänzungen nötig sind.

Mit Befriedigung stellen wir fest, dass die Berichterstattung der Kantone in formeller Hinsicht wesentliche Verbesserungen erfahren hat. Materiell dagegen hätten wir noch immer Veranlassung, die allgemeinen Kritiken früherer Jahre zu wiederholen. Namentlich müssen wir auch pro 1908 hervorheben, dass die Kantone Schwyz, beide Unterwaiden, Glarus, Zug, beide Appenzell, Tessin, Waadt und Wallis in mehr oder weniger einseitiger Weise vorwiegend den Kampf gegen die Wirkungen des Alkoholismus führen.

Wir schliessen mit dem Antrage, es sei von der Berichterstattung der Kantone über den Alkoholzehntel pro 1908 Akt zu nehmen.

Mit vollkommener Hochachtung !

B e r n , den 9. November 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Mit fünf Anhängen.

188 Anhang 1.

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Berichte der Kantonsregierungen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1908.

1. Zürich.

Schreiben des Regierungsrates an das Schweiz. Finanzdepartement, vom 26. August 1909.

Wir beehren uns, Ihnen anmit über die Verwendung eines Zehnteils der auf den Kanton Zürich entfallenen Quote am Ertrage des Alkoholmonopols pro 1908, sowie des Reservefonds für Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen folgenden Bericht zu erstatten: Die Staatsrechnung, welche seit 1896 die ganze Verwendung des Alkoholzehntels in der Rechnung über den ,,Reservefonds für Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen" zur Darstellung bringt, weist als Übertrag vom Jahre 1907 (siehe Seite 185) auf Fr. 86,562. 87 Die Einnahmen des Rechnungsjahres 1908 betragen : Zinse von Kapitalien . . . Fr. 2,496. -- 10% des Anteils am Ertrage des Alkoholmonopols . . ,, 77,694. 66 ,, 80,190. 66 Total von Übertrag und Einnahmen Fr. 166,753. 53

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Neunzehnte Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlung. (Vom 9. November 1909.)

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