133

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Zimmer- und Schlosserarbeiten für die Erstellung der Einfriedigungen bei dem eidg. Zeughause und dem Centralkleidermagazin auf dem Beundenfeld bei Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidg. Banten verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Arbeiten auf dem Beundenfeld bei Bern" bis und mit dem 16. November nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 6. November 1895.

Die Direktion der eidg. Banten.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Wahl des bisherigen Inhabers zum Waffenchef der Infanterie ist die Stelle des Oberlnstruktors der Infanterie mit Amtssitz in Bern neu zu besetzen.

Offiziere der schweizerischen Armee, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, sind eingeladen, ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 25. dieses Monats schriftlich einzureichen.

B e r n , den 12. November 1895.

Schweiz. Militärdepartement

Bundesblatt 47. Jahrg. Bd. IV.

10

134

Schweizerisches Bundesgericht, Ausschreibung.

Nachdem das Bundesgesetz betreffend die Übertragung der Oberaufsicht über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen an das Èundesgericht vom 28. Juni 1895 auf 1. Januar 1896 in Kraft erklärt worden ist, wird hiermit gemäß Art. 15 des genannten Gesetzes die Stelle eines dritten Gerichtsschreibers, mit Besoldung von J?r. 7000 bis 9000, zur Besetzung ausgeschrieben. Außer der nötigen juristischen Befähigung wird die vollständige Beherrschung der deutschen nnd französischen, sowie hinreichende Kenntnis der italienischen Sprache verlangt.

Der Amtsantritt findet mit 1. Januar 1896 statt.

Bewerber um die genannte Stelle haben ihre Anmeldungen nebst allfälligen Ausweisen über ihre Befähigung bis spätestens Ende dieses Monats dem Präsidenten des Bundesgerichts einzureichen.

L a u s a n n e , den 8. November 1895.

Namens des schweizerischen Bundesgerichts, Der P r ä s i d e n t : ISroye.

Schweizerisches Bundesgericht.

Ausschreibung.

Nachdem das Bundesgesetz betreffend die Übertragung der Oberaufsicht über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen an das Bundesgericht vom 28. Juni 1895 auf 1. Januar 1896 in Kraft erklärt worden ist, werden hiermit gemäß Art. 15 dieses Gesetzes die Stellen von zwei Kanzlisten (Kopisten), mit Besoldung von Fr. 2500 bis 3200, zur Besetzung ausgesehrieben. Es wird die Kenntnis der deutschen und französischen Sprache verlangt. Der Antritt findet auf 1. Januar 1896 statt. Bewerber um die genannten Stellen haben ihre Anmeldungen nebst allfälligen Ausweisen über ihre Befähigung bis spätestens Ende dieses Monats dem Präsidenten des Bundesgerichts einzureichen.

L a u s a n n e , den 8. November 1895.

Namens des schweizerischen Bundesgerichts, Der P r ä s i d e n t : ESroye.

135

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Rücktrittes des bisherigen Inhabers ist die Stelle des Elektrotechnikers auf dem Bureau des Waffenchefs des Genies neu zu besetzen.

Die jährliche Besoldung beträgt Fr. 3500--4500.

Bewerter um diese Stelle haben ihre Anmeldungen bis zum 15. November nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 2. November 1895.

Schweiz. Militärdepartemeiit.

Steilen-Ausschreibung.

Es sind im Instruktionscorps der Infanterie drei Instruktorenstellen II. Klasse nen zu besetzen. Besoldung nach Gesetz.

Bewerber haben ihre Anmeldungen bis zum 15. November nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 24. Oktober 1895.

Schweiz. Militärdepartemeiit.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Contrôleurs beim Schweiz. Hauptzollamt in Romanshorn wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Anmeldungen sind bis und mit 23. Sovember 1895 an die Zolldirektion in Schaffhausen zu richten.

B e r n , den 4. November 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

136 Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Paketträger beim Postbureau Ì Montreux.

l Anmeldung bis zum 26. Nov.

,, , ,, , , , ' , , , T, ......

i { 1895 hei der Kreispostdirektion in 2) Postablagehalter, Briefträger und Lausanne.

Bote in Lussy s. Morges.

J 3) Briefträger in Trubschachen (Bern). Anmeldung bis zum 26. November 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postcommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 26. November 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

5) Sechs Postcommis in Zürich.

l Anmeldung bis zum 26. Nov.

6) Postablagehalter, Briefträger und } ^95 bei der Kreispostdirektion in Bote in Häuslenen (Thnrgau).

J ^uncn7) Telegraphist in Chaux-de-Fonds. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 28. November 1895 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

8) Télégraphiât in Luzern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 2Ü. November 1895 hei der Telegrapheninspektion in Ölten.

9) Telegraphist in Kehstein (St. Gallen). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. November 1895 hei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Posthalter in Leuk-Stadt (Wallis). Anmeldung bis zum 19. November 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postbureaudiener und Packer in | Anmeldung bis zum 19. Nov.

Interlaken.

j, 1895 bei der Kreispostdirektion in 3) Briefträger in Nidau (Bern).

j Bern4) rostcommiä in Zürich.

5) Briefträger in Zürich 15 (Unterstraß).

6) Briefträger in Peuerthalen (Zürich).

Anmeldung bis zum 19. Nov.

7) Briefträger in ßäretswil (Zürich).

1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Paketträger in Schaffhausen.

9) Briefträger in Sehaffhansen.

10) Postpacker in Schaffhansen.

11) Postcommis in Buchs (St. Gallen). Anmeldung bis zum 19. November 1895 hei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

12) Telegraphist in Loëche-Ville (Wallis). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprpvision. Anmeldung his zum 16. November 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Publikationsorgan für das

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AdULil W CöUIl der

Eisenbahnen nnd Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom sohweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

,M 46.

Bern, den 13. November 1895.

L Allgemeines.

733. ( /9s) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

4G

Laut Mitteilung der Verwaltungen der schweizerischen Nordostbahn und der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen ist das Wert Verhältnis der deutschen Markwälvrung zwr Frankenwährung für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen, sowie für die auf schweizerischem Gebiete gelegenen badischen Stationen vom 9. November 1895 bis auf weiteres festgesetzt worden zu: l Mark = 1,2345 Franken, l Franken = 81 Pfennige.

III. Personen- und öepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

73e. (46/95) Personen- und GepäcMarif S T B --· N 0 B und Bölzbergbahn, vom i. Juli 1885. Nachtrag IV.

Mit 1. Dezember 1895 tritt zn obigem Tarif ein Nachtrag IV in Kraft, enthaltend neue Taxen zwischen den Stationen Niederlenz, ferner Seon bis Reinach-Menziken einerseits und solchen der Schweizerischen Nordostbahn und der Bötzbergbahn anderseits.

Hochdorf, den 12. November 1895.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

345

735. C46/9s) Direkter Personen- und Gepäcktarif E B -- L H B und H W B. Neuausgabe.

Auf den 1. Januar 1896 tritt eine Neuausgabe des direkten Personenund Gepäcktarifs E B -- L H B und H W B in Kraft, wodurch der gleichnamige Tarif vom 15. August 1895 aufgehoben und ersetzt wird.

In dem neuen Tarife sind die in den Hin- und Rückfahrtstaxen der in Betracht fallenden Strecken der Centralbahn eintretenden Ermäßigungen zum Ausdruck gebracht.

Burgdorf, den 6. November 1895.

Direktion der Emmenthalbahn.

736. (46/95) Personen- und Gepäcktarif für den direkten Verkehr A S B -- Bötzbergbahn, vom 4. August 1882. Neueinführung.

Wir bringen zur Kenntnis, daß auf 1. Januar 1896 ein neuer Personenund GepäcJctarif für den direkten Verkehr AS B -- Bötzbergbahn in Kraft tritt, wodurch derjenige vom 1. August 1882 nebst Nachträgen aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 11. November 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

737. (*6/95) Reglement und Tarif für Krankentransporte in besondern Wagen auf den schweizerischen Eisenbahnen, vom 15. April 1884. Neuausgabe.

Mit 1. Dezember 1895 tritt eine Neuaasgabe des obigen Tarifs iu Kraft.

Zürich, den 8. November 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

738. (*6/96) Tarif für den österreichisch-schweigerischen Personenund Gepäckverkehr, vom i. Oktober 1892, nebst Nachtrag I.

Kündigung.

Der oben bezeichnete Tarif wird hiermit auf 1. März 1896 gekündigt.

Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifs erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Zürich, den 7. Novemher 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

346

739. ( 46 /9s) Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck im Verkehre zwischen böhmischen Stationen einerseits und solchen schweizerischer Bahnen anderseits, vom i. September 189i an, nebst Nachträgen l und II.

Kündigung.

Hiermit wird der oben bezeichnete Tarif auf 1. März 1896 gekündigt.

Bezüglich der Ausgabe des neuen Tarifs mit erhöhten Taxen erfolgt besondere Publikation.

Zürich, den 7. November 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

740. ( 46 /9sJ Gütertarif L H B und H W B -- Ostschweiz.

Neuausgabe.

Am 1. Dezember 1895 tritt ein Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Langenthal-Huttwil- Bahn und der Hnttwil-Wolhnsen-Bahn einerseits und den Stationen der Schweizerischen Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn), der RorschachHeiden-Bergbahn, der Tößthalbahn, der Sihlthalbahn und der Schweizerischen Südostbahn anderseits in Kraft.

Der Gütertarif L H B -- N 0 B, V S B, T T B und S 0 B, vom 1. März 1890, wird auf den genannten Tag samt den Nachträgen I--III hinfällig.

Exemplare des neuen Tarifs können durch Vermittlung der Stationen oder direkt bei unserem Gütertarifbureau zum Preise von Fr. l bezogen werden.

Zürich, den 8. November 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

7el. (46/95) Gütertarif Schweiz. Seethalbahn -- Oslschweiz, vom i. April 4893. Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit treten für den gegenseitigen direkten Güterverkehr zwischen den Stationen Niederlenz und Zürich (Hauptbahnhof) nachstehende Taxen in Kraft: Taxen pro 100 kg. in Centimes.

Eilgut Stückgut.

A. B.

I.

II.

III.

Km> 1. 2.

a. b. a. b. a. b.

41 Niederlenz-Zürich (H.-B.) 177 91 77 67 62 51 44 46 40 42 28 Auf Grund der Distanz von 41 km. finden auch die gemeinsamen Ausnahmetarife der schweizerischen Bahnen Anwendung.

Zürich, den 12. November 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

347

742. (46/9s) Gütertarif S T B -- S C B, A S B und E B, vom -l. Juni Ì89Ì. Nachtrag II.

Mit 15. November 1895 tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 11. November 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbabn.

743. (*6/9s) Gütertarif Basel S C B -- Ostschweiz, vom 1. August 1892. Nachtrag V.

Gütertarif Basel B B -- Ostschweiz, vom 1. Dezember 1892.

Nachtrag IV.

Gütertarif Waldshut -- Ostschweiz, vom i. August 1892.

Nachtrag IV.

Mit 1. Dezember 1895 treten zu obigen Tarifen folgende Nachträge in Kraft: 1. Nachtrag V zum Gütertarif Basel S C B -- Ostschweiz.

2.

,, IV ,, ,, Basel B B 3.

IV , ,, Waldshtit -- ,, n Die Nachträge zu den heiden Basler Tarifen enthalten geänderte Taxen für die Stationen der Sihlthalbahn, diejenigen für Basel B B und Waldshut Taxänderungen für den Verkehr mit den Stationen Etzweilen -- Feuerthalen und weiter.

Zürich, den 11. November 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

744. (46/9s) Gütertarif Basel bad. Bahnhof loco -- Central- und Westschweis, vom 1. Oktober 1890.

Gütertarif Basel bad. Bahnhof transit -- Central- und Westschweie, vom 1. November 1892.

Nachträge.

Auf den 15. November 1895 treten in Kraft: ein Nachtrag VI znm erstgenannten Gütertarif und ein Nachtrag V znm letztgenannten Gütertarif.

Diese Nachträge enthalten verschiedene Änderungen und Ergänzungen zn den Haupttarifen.

Basel, den 11. November 1895.

· Direktorium der Schweiz. Centralbabn.

348

7é5. (46/9B) Gütertarif 3 S etc. -- schweigerische Bahnen, Heft VI, Verkehr mit der STB, vom i. Februar 1891. Nachtrag III.

Am 15. November 1895 tritt zum ohgenannten Tarif der Nachtrag III in Kraft, enthaltend in der Hauptsache die durch die Eröffnung der Linie Lenzburg Stadt -- Wildegg hervorgerufenen Ergänzungen zum flaupttarif.

Bern, den 12. November 1895.

Direktion der Jnra-8implon°Baim.

B. Verkehr mit dem Auslande.

746. (*6/95) Ausnahmetarif für Obst Ungarn -- Schweiz, vom i. November 1893. Nachtrag I.

Mit 1. Dezember 1895 tritt zum Ausnahmetarif für Obst aus Ungarn nach der Schweiz, vom 1. November 1893, ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend neue, beziehungsweise geänderte Erachtsätze für einige ungarische Stationen, sowie einige Berichtigungen.

Zürich, den 11. November 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

747. ( 46 /9ö) Teil IV, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-schweigerischen VerbandsgütertarifeAusnahmetarif für Holz Ungarn -- Schweiz, vom 1. Juni 1894. Nachtrag H.

Mit 1. Dezember 1895 tritt zum Ausnahmetarif für Holz aus Ungarn nach der Schweiz, vom 1. Juni 1894, ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend neue, beziehungsweise geänderte Frachtsätze für einzelne Stationen, sowie einige Änderungen des Külometerzeigers.

Zürich, den 11. Novemher 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

748. (46/9B) Teil II, Heft l, der sächsisch-schweizerischen Gütertarife vom 1. August 1895.

Auf 1. Dezember 1895 treten im vorbezeichneten Tarifheft folgende neue Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 6 für Eisen und Stahl etc. in Kraft: 349

a

b

c

pro 100 kg. in Centimes.

Zittau -- Bulle 667 675 -- Cham 512 -- Couvât (J S) . . . .

620 -- Fribonrg 597 605 -- Grandson 618 626 -- Lausanne 663 -- Neuchâtel 587 595 ,, -- Serrières 590 598 ,, _ Vevey 680 Die entsprechenden bisherigen Taxen werden hierdurch aufgehoben und ersetzt.

Zürich, den 11. November 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

749. (46/95) Gütertarif Basel S C B -- badische Bahnen, Bodenseeuferstationen und Station Friedrichsfeld der Main-Neckar-Bahn.

Mit Gültigkeit vom 27. November 1895 an wird die Station ,,Karlsruhe Westbahnhof" mit den für ,,Mühlburg" gültigen Taxen (ausgenommen Eilgut) in den obenbezeichneten Tarif einbezogen.

Basel, den 8. November 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

750. (46/95) Teil II, Heft I A, der sudwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, vom i. September 1892.

Mit Gültigkeit vom 27. November 1895 wird die Station ,,Karlsruhe Westbahnhof mit den für Mühlburg gültigen Frachtsätzen (ansgenommen Eilgnt) in das obenbezeichnete Tarif heft einbezogen.

Basel, den 8. November 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

751. (46/95) Teil H, Heft I B, der südwestdeutsch-schweieerischen Verbandsgütertarife, vom i. September 1892. Nachtrag V.

Mit 1. Dezember 1895 tritt zu Heft I B ein Nachtrag V in Kraft, welcher Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes, sowie der seither erschienenen Nachträge enthält.

Basel, den 9. November 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

350

752. (46/96) Teil H, Heft I A, der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, vom i, September 1892. Nachtrag VI.

Mit l. Dezember 1895 tritt zu Heft I A ein Nachtrag VI in Kraft, welcher Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes, sowie der seither erschienenen Nachträge enthält.

Basel, den 9. November 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

753. (*6/9B) Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. Anhang für Bouveret transit, Vallorbes transit, Genève loco und transit, Verrières transit, Lode transit und Delle transit. Neuausgabe.

Am 1. Dezember 1895 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Anhanges in Kraft, wodurch diejenige vom 1. Dezember 1891 aufgehoben und ersetzt wird.

Hern, den 11. November 1895.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

Ausnahmetaxen!

46

754. ( /95) Ausnahmetaxen für den Transport von Cément ab Karlstadt (Bayern) nach Stationen der Nordostbahn.

Mit 1. Dezember 1895 treten im bayerisch-schweizerischen Verkehr via Lindau für den Transport von Cément in Wagenladungen von 10000 kg.

folgende Ansnahmefrachtsätze in Kraft: ab Karlstadt nach Cts. für 100 kg.

Altstetten 159 Andelfingen 137 Brugg 149 Dietikon . . . . . . . 157 Emmishofen-Egelshofen 130 Frauenfeld . . . .

150 Romanshorn . . . .

127 Töß 147 · Winterthur . . . .

146 Wülflingen . . . .

148 Zürich (Haupthahnhof) 157 Zürich-Tiefenbrunnen .

160 Zürich-Wollishofen .

160 Zürich, den 12. November 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

351

Rückvergütungen,

( 46 /95) Transporte von Gütern aller Art ab Basel 8 C B (Boulogne, Calais und London) nach westschweizerischen Stationen und vice-versa.

Mit sofortiger Gültigkeif werden für den Transport von Gütern aller Art in Einzelsendungen mit Herkunft von, beziehungsweise Bestimmung nach London, Calais oder Boulogne zwischen Basel S C B und den nachgenannten westschweizerischen Stationen folgende ermäßigte Frachtsätze im Rückvergütnngswege gewährt: 755.

Fr.

pro Tonne.

Basel S G B (Boulogne und London via Boulogne) -- Genf und vice-versa 19. 34 » » ,, ,, ,, ,, ,, -- Lausanne ,, 25. 69 ,, ,, * ,, -- Vevey ,, 28. 89 * ,, * -- Montreux ,, 29. 89 Basel S C B (Calais und London via Calais) -- Genf ,, 2U. 54 ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, -- Lausanne .

26. 89 » - Vevey ,, ,, 30. 09 ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, -- Montreux ,, ,, 31. 09 Bedingung ist, daß für den Transport zwischen Base] und den erwähnten ausländischen Plätzen zum mindesten die Taxen der Klasse A1 der bezüglichen internationalen Tarife zur Erhebung gelangten.

Bern, den 12. November 1895.

Direktion der Jura-Siinplon-Bahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

756. C 46 /9sJ Heft

9 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifes.

Ergänzung.

Mit Wirkung vom 10. November 1895 wird die Station Wendelsheim der hessischen Ludwigsbahn in das Tarifheft Nr. 9 (Verkehr mit Stationen der badischen Staatsbahnen und der süddeutschen Nebenbahnen) einbezogen.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandstationen, sowie unser Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 4. November 1895.

a Generaldirektiou der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen, als geschäftsführende Verwaltung.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 8. November 1895: 1. Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für den Transport in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten, enthaltend Taxen für

352

den Verkehr zwischen Bouveret transit, Vallorhes transit, Genf loco und transit, Verrières transit, Lode transit und Delle transit einerseits und Stationen der schweizerischen Eisenbahnen anderseits.

2. ßeduktion der im Nachtrag X zu Teil II der italienisch-schweizerischen Gütertarife enthaltenen Taxen ab Chiasso der Gruppe V, sowie der Taxen ab Pino und Chiasso der Gruppe VI, ausgenommen die bis auf die Minimalsätze regulierten Taxen, und die via Bouveret gebildeten Taxen, sowie Aufnahme einer Taxe für Murten in Gruppe VI ab Chiasso.

Genehmigt am 11. November 1895: Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im direkten Verkehr zwischen Stationen der schweizerischen Centralbahn einerseits and solchen der Waldenhurgerbahn anderseits.

Genehmigt am 12. November 1895: 1. Nachtrag III zum Tarif für die Beförderung von Gütern zwischen den Stationen der Thunerseebahn nnd der Bödelibahn einerseits nnd der schweizerischen Centralbahn, aargauischen Südbahn und der Linie WohlenBremgarten, schweizerischen Seethalbahn, Emmenthalbahn, Langenthal-Huttwil-Bahn, Hnttwil-Wolhusen-Bahn und der Nenenburger Jnrabahn anderseits, enthaltend in Hauptsache neue Taxen für die Seethalbahnstationen Niederlenz und Lenzburg-Stadt.

2. Nachtrag IV zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen der schweizerischen Seethalbahn und der schweizerischen Nordostbahn, sowie der Bötzbergbahn, enthaltend neue Taxen für den Verkehr via Lenzbnrg-Wildegg.

3. Nachtrag III zum Tarif für den Transport von Gütern im internen Verkehr der Eisenbahn Tverdon-Ste. Croix, enthaltend einen Ausnahmetarif für Mist und Kehricht.

4. Ausnahmetaxen für den Transport von Cément in Wagenladungen von 10000 kg. ah Karlstadt, Station der k. bayerischen Staatshahnen, nach den Nordosthahnstationen Altstetten, Andelfingen, Brugg, Dietikon, Emmishofen-Egelshofen, Frauenfeld, Romanshorn, T8ß, Winterthur, Wülflingen, Zürich-Hauptbahnhof, Zürich-Tiefenbrunnen und Zürich-Wollishofen.

5. Ermäßigte Prachtsätze für den Transport von Gütern aller Art in Einzelsendungen mit Herkunft von, bezw. mit Bestimmung nach London, Calais oder Boulogne zwischen Basel S C B und den Jnra-Simplon-Bah n Stationen Genf, Lausanne, Vevey und Montreux.

6. Direkte Gütertaxen für den Verkehr der Seethalbahnstation Niederlenz mit Zürich Hanptbahnhof.

353

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1895

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49

Cahier Numero Geschäftsnummer

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13.11.1895

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133-136

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