601

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1908 und 1909.

1909.

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J.VVO* Fr.

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Fr.

Januar .

Februar . .

5,089,313. 67 4,541,499. 79 5,581,254. 07 5,022,554. 58

März

6,288,911. 70 6,302,951. 03 5,898,721. 86 6,003,048. 39

. . .

April . . .

Mai . . . .

Mehreinnahme,

Mindereinnahme,

Fr.

Fr.

-- --

547,813. 88 558,699. 49

14,039. 33

--

104,326. 53

-- --

5,843,042. 62 6,091,546. 16 5,605,724. 45 6,008,451. 11 5,364,165. 66 5,615,353. 83

248,503. 54 402,726. 66 251,188. 17

-- --

August . . .

September . .

5,186,831. 96 5,634,152. 73

447,320. 77

--

Oktober

. .

6,864,032. 44

November . .

5,725,697. 85 6,898,457. 50

361,591. 63

--

Juni . . . .

Juli . . . .

Dezember . .

5,976,022. 18

Total 70,322,175. 96 Auf Ende Aug. 44,857,965. 99 45,219,557. 62

602

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Januar bis Ende Juli .

August

2538 441

1916 366

Zu- oder Abnahme.

+ 622 75 +

Januar bis Ende August .

2979

2282

+ 697

Monat.

1909.

1908.

B e r n , den 10. September 1909.

(B.-B1. 1909, IV, 396.)

Eidg. Auswanderungsamt.

Tarifentscheide des

Schweiz. Zolldepartements im Monat August 1909.

ÜVr. 38.

TarifHummer 770 251

Zollansatz Fr. Cts.

20.-- 10. --

307 d 761/763

20.-- diverse

Bezeichnung der Ware Speck, gedörrt, gesalzen, geräuchert.

Im Tarifentscheid sind die Worte ,,auch mit rohem Eichenfournier" zu streichen.

Im N. B. ad 272/274 sind die Worte ,,auch mit rohem Eichenfournier" zu streichen.

Indigopapier, Carbonpapier.

Ketten aus Grauguss.

603 Tarifnummer

Zollansatz Fr. Cts.

9746

10. --

1065«

--. 30

1066 &

--. 60

1066 b

--. 60

1069

--. 60

1100« 1100 &

4. 50 5. --

Bezeichnung der Ware

Aseptol (Phenolsulfosäure, Sozolsäure, Sulfokarbol), (gegen Nachweis der Verwendung zur Farbenfabrikation Nr. 1066 0).

Nitrophenole, Binitrophenole, Trinitrophenol (Pikrinsäure); Nitrodichloi*benzole, Binitrochlorbenzol, Nitrochlorbenzole, Binitrobenzol ; Nitrotoluolsulfosäuren, Dinitrotoluolsulfosäuren, Natrium toluolsulfosaures, Nitrotoluole, Orthotoluolsulfoclilorid, Nitrochlorbenzolsulfosäuren, Nitroxylole, Dinitroxylole.

Zu streichen: Pikrinsäure (Trinitrophenol) ; Sozolsäuro (Aseptol, Sulfokarbol).

Phenolsulfosäure (Sozolsäure, Aseptol, SulfokarboF) : gegen Nachweis der Verwendung zur Farbenfabrikation ; (zu anderer Verwendung Nr. 974 ö).

Zu streichen: Binitrochlorbenzol ; Biaitroben^ol ; Orthotoluolsulfochlorid.

Marmorweiss.

Zu streichen : ,,Marmorweiss".

Internationale landwirtschaftliche Ausstellung in Buenos Aires.

Zur internationalen landwirtschaftlichen Ausstellung, die im Juni 1910 in Buenos Aires abgehalten werden wird, wird gemäss einem Erlasse der argentinischen Regierung vom 19. Juni dieses Jahres die Einfuhr von Vieh aus der Schweiz unter folgenden Bedingungen gestattet : Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. IV.

44

604

a. Die Tiere müssen von einem offiziellen, vom argentinischen Konsul beglaubigten Gesundheitsattest des Ursprungslandes begleitet sein, worin die Gesundheit der einzuführenden Tiere und der gesunde Zustand der Stammherde und des Herkunftsdistriktes beglaubigt werden.

b. Sie müssen von einem zweiten, gleichfalls vom argentinischen Konsul beglaubigten offiziellen Attest begleitet sein, in welchem angegeben sein muss, dass das Tier im Augenblicke der Verladung frei von ansteckenden Krankheiten war.

c. Der Hafen von Buenos Aires ist der einzige Hafen in der Republik Argentinien, in welchem die Einfuhr von Tieren zulässig ist.

d. Die Tiere müssen hier eine Beobachtungszeit durchmachen und ist die Zeitdauer dieser Beobachtung wie folgt festgesetzt: 1. zehn Tage für Rinder; 2. acht Tage für Schafe und Ziegen; 3. eine nötige Anzahl Tage für die klinische Untersuchung und das Maleinverfahren für Pferde; 4. im Laufe der Beobachtungszeit werden bei Pferden und Rindern diagnostische Methoden auf Gruud des Tuberkulinund Maleünverfahrens angewendet werden, um die Einfuhr verdächtiger Tiere zu verhindern; 5. die an ansteckenden und parasitären Krankheiten leidenden Tiere werden nach den Bestimmungen des jetzt in Kraft stehenden Reglements der Gesundheitspolizei behandelt werden, oder wenn es der Eigentümer wünschen sollte, können die Tiere unter Beobachtung der vorgeschriebenen Vorsichtsmassregeln sofort nach dem Auslande wieder eingeschifft werden.

B e r n , den 2. September 1909.

(3..).

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

605

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der ,,Società Anonima del Monte Generoso" hat das Gesuch gestellt, es möchte ihm bewilligt werden, die 9,o3i km lauge Zahnradbahn von Capolago auf den Monte Generoso samt Zugehör und ßetriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im I. Rang zu verpfänden behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 600,000 bis zum Betrage von Fr. 300,000, das zum Ankauf der Bahn, sowie der übrigen auf dem Monte Generoso liegenden Güter der Erbschaft Pasta verwendet wurde und zu dessen Sicherheit schon die übrigen Güter der Gesuchstellerin nach kantonalem Recht im L Rang verpfändet sind.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfändungsbegehren öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 29. September 1909 auslaufenden First, binnen welcher allföllige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 7. September 1909.

(2.). .

Im Namen des Schweiz. Bundesrates: Schweiz. Bundeskanzlei.

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Jahr

1909

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

37

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.09.1909

Date Data Seite

601-605

Page Pagina Ref. No

10 023 468

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