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Bericht des

Bundesrate an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Fischfrevel bestraften Gustav Adolf Tschanz, Handlanger, Stalden 17, Bern.

(Vom 21. Mai 1909.)

Tit.

Am 21. Juli 1908 hat der Gesuchsteller Tschanz gemeinschaftlich mit zwei ändern Männern sich nach Wohlen (Bern) begeben, um im sogenannten Grabenbach daselbst Fische zu fangen, nachdem sie Chlorkalk in das Wasser geschüttet und dadurch den Fischbestand getötet hatten. Tschanz war es, der durch eine Drittperson in einer Apotheke in Bern das Chlor kaufte, und er postierte sich am Bachufer, um die toten Fische zu fangen, während einer seiner Mitschuldigen weiter oben den schädlichen Stoff dem Wasser beimengte. Es gingen eine Menge Fische (Forellen) durch diese Operation zu Grunde; die Fischenzenpächter schätzen den ihnen erwachsenen Schaden auf Fr. 400 bis 500.

Der Polizeirichter von Bern bestrafte den Tschanz in Anwendung der Art. 5, Ziffer l, und Art. 31, Ziffer 3, des Bundesgesetzes betreffend Fischerei mit Fr. 200 Geldbusse, seine Komplizen mit Fr. 300 und Fr. 400 Busse, jeweilen im Falle der Unerhältlichkeit nach gesetzlicher Skala umgewandelt in Gefängnis.

Tschanz ersucht um Erlass, beziehungsweise Ermässigung der

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Strafe, indem er behauptet, dass es ihm unmöglich sei, die Busse zu bezahlen, und dass seine Einsperrung grosses Elend über seine Familie herbeiführen würde, die aus Frau und sechs Kindern bestehe.

Es geht aber aus den Akten, insbesondere aus dem von der bernischen Polizeidirektion während der Untersuchung erstatteten Leumundszeugnisse und einem neueren Berichte dieser Behörde hervor, dass Tschanz ein dem Trunke und dem Müssiggang ergebener Mann ist, der sich viel in den Wirtschaften herumtreibt und in betrunkenem Zustande seine Frau misshandelt. Er erscheint daher der Begnadigung nicht würdig, die verhängte Busse vielmehr in ihrer Höhe durchaus den Verhältnissen angemessen.

Wir stellen daher den A nt r a g:

Es sei das Begnadigungsgesuch des Gustav Adolf Tschanz abzuweisen.

B e r n , den 21. Mai 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Kingier.

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Bericht des Bundesrate an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Fischfrevel bestraften Gustav Adolf Tschanz, Handlanger, Stalden 17, Bern. (Vom 21. Mai 1909.)

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Jahr

1909

Année Anno Band

3

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21

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.05.1909

Date Data Seite

645-646

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