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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 10. September 1909.)

Der ausserordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister von Peru bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, Dr. Don Manuel Alvarez C a l d e r ó n , hat heute dem Herrn Vizepräsidenten Comtesse sein Beglaubigungsschreiben überreicht.

Mit Note vom 10./23. August 1909 erklärt das serbische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten den Beitritt von Serbien zu dem in Brüssel am 14. Dezember 1900 unterzeichneten Zusatzübereinkommen betreffend Änderung der internationalen Konvention vom 20. März 1883 zum Schütze des gewerblichen Eigentums.

Hiervon wird den Vertragsstaaten Kenntnis gegeben. Es sind dies, ausser der Schweiz, folgende: Belgien, Brasilien, Cuba, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, Frankreich, Grossbritannien, Japan, Italien, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Portugal, Österreich-Ungarn, Schweden, Spanien, Tunis und Vereinigte Staaten von Amerika.

(Vom 13. September 1909.)

Die Kommissionen beider Räte für die Vorberatung der Vorlage betreffend die Neubewaffnung der gewehrtragenden Truppen haben die Abhaltung eines Informationskurses als notwendig betrachtet, um das neue Gewehr und die neue Munition zunächst in weitesten Schützenkreisen bekannt zu machen.

Das Militärdepartement beabsichtigt nun, den Informationskurs vom 14.--16. Oktober 1909 in Wallenstadt stattfinden zu lassen und in denselben die Divisionsschiessoffiziere, die Präsidenten sämtlicher Schiesskommissionen, das Zentralkomitee des schweizerischen Schützenvereins, sowie je einen Delegierten für jeden Kantonal-Schützenverein, zusammen 150 Mann, einzuberufen.

Während des Kurses würden Schiessübungen abgehalten werden,

622 und es würde jedem Delegierten ein neues Gewehr mit neuer Munition zur Verfügung gestellt werden, damit er diese Waffe auf dem Schiessplatze seiner Wohngemeinde vordemonstrieren könne. Das Militärdepartement wird zur Abhaltung eines solchen Kurses ermächtigt.

(Vom 14. September 1909.)

Zum Kommandanten des 5. Territorialkreises wird ernannt: Infanterie-Oberstlieutenant B er n o u i l i , Karl, von und in Basel, Kommandant des Hauptetappenortes 3.

Dem Kanton G r a u b ü n d e n wird an die auf Fr. 106,000 veranschlagten Kosten für die Erstellung einer 11,400 m langen und 3 m breiten Alp- und Güterstrasse im Dischmatale von Davos bis Dürrboden ein Bundesbeitrag von 20 °/o, im Maximum Fr. 21,200, zugesichert.

Am 6. September 1909 ist in Bern ein Protokoll unterzeichnet worden über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde von Chile zur internationalen Übereinkunft vom 6. Juli 1906 betreffend Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde.

Die Ratifikationsurkunde und das Hinterlegungsprotokoll werden im eidgenössischen Archiv niedergelegt.

Eine beglaubigte Abschrift des Protokolles wird den Vertragsstaaten zugestellt. Es sind dies ausser der Schweiz folgende : Argentinien, Belgien, Bulgarien, Brasilien, Chile, China, Columbien, Cuba, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien und Irland, Guatemala, Honduras, Japan und Korea, Italien, Luxemburg, Mexiko, Montenegro, Nicaragua,.

Niederlande, Norwegen, Österreich-Ungarn, Persien, Peru, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Spanien, Türkei, Uruguay,, Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika.

(Vom 17. September 1909.)

Dem Komitee des internationalen Gordon-Bennett-Wettfliegens in Zürich wird die Statue ,,Die Jugend" von Bildhauer Amlehn in Luzern als Ehrengabe bewilligt.

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Als Mitglied der schweizerischen Landesmuseumskommission wird gewählt: Herr Robert B i l l e t e r , Stadtpräsident, in Zürich.

Die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen wird ermächtigt, anlässlich des vom 1.--3. Oktober 1909 in Zürich stattfindenden Gordon-Bennett-Wettfliegens : a. die Annahme und die Auslieferung der Güter in gewöhnlicher Fracht auf den Stationen Altstetten und Schlieren am 2. Oktober 1909 einzustellen; b. für alle auf der Linie Zürich-Brugg in der einen oder andern Richtung zu befördernden Güter in gewöhnlicher Fracht eine Zuschlagsfrist von 24 Stunden zu den reglementarischen Lieferfristen in Anrechnung zu bringen, soweit der 2. Oktober 1909 in die reglementarische Lieferfrist fällt.

"Wahlen.

(Vom 14. September 1909.)

Finanz- und Zollüepart&meni.

Zollverwaltung.

Xontrollgehülfe beim Hauptzollamt Schaff hausen-Bahnhof : Müller, Johann, von Azmoos, zurzeit Gehülfe I. Klasse dieses Zollamtes.

Handels-, Industrie- und

Landwirtschaftsdepartement.

Abteilung Landwirtschaft.

Crrenztierarzt bei den Zollämtern Buchs-Bahnhof, Buchs-Brücke und Trilbbach : Tierarzt Hagmann, N., in Buchs, bisheriger Stellvertreter.

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Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Couvet: Postcommis in St. Immer : Postcommis in Interlaken :

Perrin, Heinrich, von Môtiers (Neuenburg), Postcommis in Fleurier.

Stampili, Adolf, von Äschi (Solothurn), Postcommis in Delsborg.

Schubnell, Ernst, von Wachseldorn (Bern), Postcommis in Zürich.

Posthalter und Briefträger in Rudolfstetten (Aargau):

Blunschi, Seline, von Rudolfstetten, Postgehülfm daselbst.

Postcommis in Wil (St. Gallen) : Luther, Philipp, von Neuenburg, Postaspirant in oSTeuenburg.

(Vom 17. September 1909.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer beim Nebenzollamt Ramsen-Grenze : Lautenschlager, Anton, von AuFischingen, Zollaufseher in Kreuzungen.

Post- und Eiseribaimdepartement.

Postverwaltung.

Posthalter, Briefträger und Bote in Krattigen (Bern) : Luginbühl, Fritz, von Krattigen (Bern), Postbureaudiener in Basel.

Postcommis in Winterthur: Peter, Hans, von Altishofen (Luzern), Postaspirant in Winterthur.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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22.09.1909

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