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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Fischerei bestraften Arnold Méroz, Uhrenmacher in Biel.

(Vom 30. Oktober 1909.)

Tit.

Arnold Méroz wurde durch Urteil des Polizeirichters von Courtelary wegen wiederholten verbotenen Fischfanges mit Fr. 660 Busse und Entzug des Rechtes zum Fischfange für die Dauer von drei Jahren bestraft unter Kostenfolge. Die Polizeikammer des Kantons Bern bestätigte dieses Urteil, dessen Strafbestimmungen darauf beruhten, dass der Fehlbare sich nach der Feststellung des Richters in einem der zu beurteilenden Fälle eines verbotenen Fanggerätes bedient hatte und dass er sich im wiederholten Rückfalle befand.

Méroz ersucht um Aufhebung der Strafe durch Begnadigung, indem er, wie auch schon im gerichtlichen Verfahren, behauptet, dass er sich keiner Gesetzesübertretung schuldig gemacht habe, und unter Hinweis auf schlechte Gesundheitsverhältnisse und geringen Verdienst. .

Da Petent mehrfach rückfällig ist, so entspricht der Entzug der Fischereiberechtigung einer zwingenden Vorschrift des Ge-

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setzes. Was dagegen die Höhe der Busse anbetrifft, so ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass Méroz nicht etwa eine Massenvergiftung von Fischen verursacht, sondern nur beim Einzelfang ein verbotenes Instrument verwendet hat. Die vom Richter verhängte Strafe, die bei Umwandlung einer Freiheitsentziehung von 132 Tagen gleichkäme, steht trotz der erschwerenden Rückfälle in keinem richtigen Verhältnis zu dieser Übertretung, und es rechtfertigt sich, sie im Wege der Begnadigung zu reduzieren, und zwar so, dass sie die im Jahre 1907 ausgesprochene Busse von Fr. 320 nur unwesentlich übersteigt.

Wir stellen daher den A n t r a g:

Das Begnadigungsgesuch des Arnold Méroz sei abzuweisen hinsichtlich des Entzuges der Fischereiberechtigung, dagegen sei die auferlegte Busse von Fr. 660 auf Fr. 400 herabzusetzen, bei Unerhältlichkeit umgewandelt in achtzig Tage Gefängnis.

B e r n , den 30. Oktober 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Fischerei bestraften Arnold Méroz, Uhrenmacher in Biel. (Vom 30. Oktober 1909.)

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Bundesblatt

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Jahr

1909

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.11.1909

Date Data Seite

69-70

Page Pagina Ref. No

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