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Schweizerisches Bundesblatt.

6l. Jahrgang. II.

No 10

10. März 1909.

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Druck und Expeditton der Suchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1908.

Finanz- und Zolldepartement.

A. Finanzverwaltung.

I. Finanzbureau.

Personelles.

Nachdem Sie im Budget den erforderlichen Kredit bewilligt hatten, ist auf 10. Februar des Berichtsjahres die seit 1898 vakant gebliebene Stelle des Adjunkten des Finanzbureaus wieder besetzt worden. Sie wurde nach erfolgter Ausschreibung Herrn Hans Blau, Sekretär I. Klasse der Oberpostdirektion, übertragen.

Gesetzgebung und Postulate.

Revision des Besoldungsgesetzes.

(Bundesbl. von 1908, IV, 520.)

Am 15. Juni 1908 haben wir an die Bundesversammlung eine Botschaft gerichtet betreffend die Revision des BundesBundesblatt. 61. Jahrg. Bd. II.

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gesetzes über die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und1 Angestellten, vom 2. Juli 1897, und ihr den Entwurf zu einem Bundesgesetz betreffend die Abänderung des erstgenannten Gesetzes unterbreitet, nach welchem die Besoldungsminima und -maxima der im ausschliesslichen Dienst der Bundesverwaltung stehenden Beamten und Angestellten erhöht werden sollen, und zwar die Minima um Fr. 200 und die Maxima um Fr. 300.

Ferner soll die periodische Aufbesserung nach Ablauf der dreijährigen Amtsperiode in Zukunft Fr. 400, statt wie bisher Fr. 300, betragen.

Die nationalrätliche Finanzkommission hat die Vorlage im Monat September einer ersten Beratung unterzogen. Sie hat dann gestützt auf das Ergebnis ihrer Beratungen vom Bundesrat einen ergänzenden Bericht verlangt, welcher insbesondere die Frage beantworten sollte, ob es sich empfehle, in Verbindung mit der Revision des Besoldungsgesetzes die Frage der Errichtung einer Pensions- und Hülfskasse für das eidgenössische Personal zu lösen. Der Bundesrat hat den verlangten Bericht unterm 3. November erstattet. Er kam darin zum Schlüsse, dass das Projekt der Errichtung einer Pensions- und Hülfskasse für die eidgenössischen Beamten und Angestellten nicht mit der Revision des Besoldungsgesetzes in Verbindung gebracht, vielmehr jede dieser Fragen für sich allein behandelt und gelöst werden sollte.

Die nationalrätliche Kommission hat mit Bezug auf die Vorlage betreffend die Revision des Besoldungsgesetzes in der Dezembersession dem Nationalrate mitgeteilt, dass sie das Geschäft erst auf die Frühjahrssession 1909 vorbereiten könne. Gleichzeitig hat sie die Erklärung abgegeben, dass sie den bestimmten Willen habe und ihrerseits alles tun werde, um die Angelegenheit so zu fördern, dass das Gesetz noch für das Jahr 1909 in Kraft erklärt werden könne.

Bundesgesetz vom 26. September 1907 betreffend teilweise Abände' rung von Art. 4 des Bu/ndesgesetzes vom 11. Dezember 1882' über die Reorganisation des Finanzdepartements, die Besoldungen, und Kautionen seiner Beamten und Angestellten (A. S. n. F.

XXIV, 5).

Nachdem die Referendumsfrist für das im Titel erwähnte, unterm 9. Oktober 1907 veröffentlichte Bundesgesetz am 7. Januar 1908 unbenutzt verstrichen war, haben wir am 10. gleichen Monats dessen sofortige Inkraftsetzung beschlossen.

Verordnung betreffend die Erstellung der Wertzeichen der Postverwaltung vom 3. November 1908 (A. S. n. F. XXIV, 1019).

Gestützt auf die Erfahrungen, welche die eidgenössische Münzstätte hinsichtlich der ihr seit dem Bezug des neuen Münzgebäudes übertragenen Erstellung der Frankomarken und übrigen Wertzeichen für die schweizerische Post Verwaltung gesammelt hatte, wurde es als notwendig erachtet, die Verordnung vom 31. Dezember 1906 betreffend die Erstellung dieser Wertzeichen in verschiedenen Punkten abzuändern. Die neue Verordnung trat am 15. November 1908 in Kraft. Gleichzeitig wurde zwischen der eidgenössischen Münzstätte und der Oberpostdirektion ein Vertrag betreffend die Vergütungen abgeschlossen, welche die Post, ver waltung der Münzstätte für die Herstellung der Postwertzeichen zu leisten hat.

Bundesbeschluss betreffend das Absinth-Verbot.

(A. S. n. F. XXIV, 879.)

In Ausführung von Ziffer III des Bundesbeschlusses vom 7. Oktober 1908 betreffend die Erwahrung der Volksabstimmung vom 5. Juli 1908 über das Initiativbegehren betreffend das Verbot des Absinths, welche den Bundesrat mit der Veröffentlichung und weitem Vollziehung des Beschlusses beauftragt, haben wir das Finanzdepartement mit Prüfung der Frage der Entschädigung der bei der Absinthindustrie Beteiligten betraut. Das genannte Departement hat kurz vor Jahresschluss eine Kommission ernannt, deren Aufgabe es ist, über die Ausdehnung der Absinthpflanzungen im Traverstal und den Ertrag derselben Erhebungen zu machen.

Die weitere Behandlung des Geschäftes fällt in das Jahr 1909.

Postulate.

Auf Ende 1907 waren noch folgende die Finanzverwaltung betreffende Postulate nicht erledigt: Nr. 638 Zirkulation der Silberscheidemünzen.

Nr. 684 Druckarbeiten und Bureaubedürfnisse.

Das erste dieser Postulate glauben wir durch die unter dem Kapitel ,,Münzwesen" hiernach erwähnten Massnahmen und Vereinbarungen als erledigt betrachten zu dürfen.

Über das zweite Postulat haben wir Ihnen unterm 5. Juni 1908 (Bundesbl. IV, 169) Bericht erstattet. Der Nationalrat hat durch Beschluss vom 10. Dezember 1908 von diesem Berichte Kenntnis genommen und die Finanzkommission ermächtigt, gemeinschaftlich mit dem Finanzdepartement die Frage einer Kürzung der Budgetbotschaft und des Staatsrechnungsberichtes zu prüfen.

Das Finanzdepartement hat bereits ein Projekt ausgearbeitet, nach welchem das Budget und die zudienende Botschaft, sowie die Staatsrechnung und der zugehörige Bericht zu je einer einzigen Vorlage vereinigt würden.

Erbschaft Rätzer.

Wir nehmen Bezug auf das, was wir hinsichtlich der Erbschaft Rätzer im letztjährigen Geschäftsbericht gesagt haben. Die gesetzlichen Erben des Herrn Rätzer, welche dessen Testament vom 10. April 1905 in nützlicher Frist angefochten hatten, liessen den Bundesrat im Laufe des Berichtsjahres durch ihren Anwalt wissen, dass sie bereit wären, die Anfechtungsklage, die bereits ausgearbeitet war und zu deren Begründung sie ein umfangreiches Material zusammengetragen hatten, zurückzuziehen, sofern ihnen zuhanden der zwei unbemittelten unter den Erben Rätzer die Summe von Fr, 60,000 ausgerichtet würde. Da im Bundesrat von Anfang an die Rede davon gewesen war, den dürftigen oder wenig bemittelten unter den Geschwistern des Testators aus freien Stücken eine gewisse Summe zukommen zu lassen, und da auch der Anwalt des Bundes, Herr Nationalrat Häberlin in Frauenfeld, einer Verständigung das Wort redete, wurde der letztere ermächtigt, mit dem Vertreter der klägerischen Intestaterben einen Vergleich abzuschliessen. Nach diesem Vergleich, dem wir am 21. Dezember 1908 die Genehmigung erteilt haben, wird die beim Notariat Altnau angebrachte Testamentsanfechtung zurückgezogen, wogegen der Bundesrat aus Billigkeitsrücksichten die Verpflichtung übernimmt, an die Klägerschaft den Betrag von Fr. 60,000 auszubezahlen, welcher nach Abzug der klägerischerseits erwachsenen Prozesskosten den zwei unbemittelten Geschwistern Rätzers zukommen soll. Die Kläger erklären sich sodann im Vergleich unter anderm damit einverstanden, dass die testamentarische Bedingung, wonach Bürger oder Bewohner des Kantons Thurgau aus dem Legate von Fr. 20,000 für den schweizerischen Hülfsfonds für Elementarschäden keine Spenden erhalten dürfen, nicht beachtet werden müsse. Die Vergleichssumme ist an den Vertreter der

Klägerschaft gegen eine Quittung ausbezahlt worden, in welcher derselbe namens seiner Vollmachtgeber sowohl für diese selbst als für ihre Rechtsnachfolger auf alle und jede Rechte an die Erbschaft des Herrn Albert Rätzer ausdrücklich verzichtet. Der Betrag wurde vorschussweise dem allgemeinen Invalidenfonds entnommen, der ähnlichen Zwecken dient, wie der besondere Invalidenfonds, welcher nach den Bestimmungen des Testamentes des Herrn Rätzer aus dem Nettoertrag von dessen Erbschaft errichtet werden soll.

Dem eben besprochenen Vergleich vorgängig ist ein solcher zwischen dem schweizerischen Bankverein, dem Bundesrat und den Intestaterben Rätzer abgeschlossen worden bezüglich der vom Bankverein belehnten Inhaber - Obligationen der thurgauischen Hypothekenbank, die dem Testator Rätzer gestohlen worden waren. Diese Obligationen gehen laut dem Vergleich gegen Bezahlung einer vereinbarten Summe an die Erbschaftsmasse Rätzer in das Eigentum des Bankvereins über.

Sodann haben wir im Laufe des Berichtsjahres den Anwalt des Bundes in dieser Erbschaftsangelegenheit ermächtigt, das zum Nachlasse des Herrn Rätzer gehörende Schlossgut in Güttingen um den Preis von Fr. 56,000 an einen Kaufsliebhaber zu veräussern.

Nachdem infolge des erwähnten Vergleichs mit den Intestaterben die Testamentanfechtungsklage zurückgezogen worden ist, kann nun daran gegangen werden, den Nachlass Rätzer zu ordnen und die verschiedenen Bestimmungen des Testamentes zu vollziehen. Das Finanzdepartement hat sich zu diesem Zwecke in unserm Einverständnis mit dem gemäss der bezüglichen Willensäusserung des Testators bestellten Testamentsvollstrecker, Herrn Nationalrat Dr. König, Fürsprecher in Bern, in Verbindung gesetzt und die ersten Vorkehren getroffen. Die weitere Behandlung des Geschäftes fällt ins neue Jahr.

Auszahlung der Subventionen für den Ausbau des Netzes der Rhätischen Bahnen und der Berner Alpenbahn (Lötschberg).

[m Laufe des Berichtsjahres ist von der Regierung des Kantons Graubünden die erste Einzahlung von 20 °/o = eine Million Franken auf die durch Bundesbeschluss vom 18. Juni 1907 bewilligte Subvention von 5 Millionen Franken für den Bau einer Bahn von Bevers nach Sehuls und von Ilanz nach Disentis ver-

langt worden. Wir haben das eidgenössische Finanzdepartement unterm 3. Oktober ermächtigt, diese Einzahlung erfolgen zu lassen, sobald der Finanzausweis für die zwei neuen Linien geleistet und von uns genehmigt sein werde. Wir knüpften aber an unsere Bewilligung den Vorbehalt, dass diese Einzahlung von 20 °/o auf die Aktien II. Ranges (Subventionsaktien) nicht die Konsequenz haben dürfe, dass der Bund bei den nachfolgenden Beförderungen auf den Aktien I. Ranges wiederum im gleichen Verhältnis in Anspruch genommen werde ; diese erste Einzahlung sei vielmehr als Vorschuss zu betrachten, welcher bei den spätem Leistungen des Bundes auf Grund der Bauausweise in Anrechnung zu bringen sei. Auch wurde der Kleine Rat des Kantons Graubünden veranlasst, die Erklärung abzugeben, dass er für die Verwendung dieser Gelder im Sinne des Bundesbeschlusses vom 18. Juni 1907 die volle Garantie übernehme.

Nachdem am 10. November der Finanzausweis für die zwei neuen Bahnlinien von uns genehmigt worden war, erfolgte am 17. gleichen Monats die Auszahlung der ersten Subventionsrate von einer Million Franken an die Graubündner Kantonalbank.

Für die Lötschbergbahn ist von Seiten der Regierung des Kantons Bern bis jetzt eine Einzahlung auf die durch Bundesbesehluss vom 24. September 1907 bewilligte Subvention von 6 Millionen Franken noch nicht verlangt worden.

Besoldungsvorschüsse.

Veranlasst durch die Tatsache, dass in letzter Zeit die Gesuche um Bewilligung von Besoldungsvorschüssen sich stark vermehrten, haben wir durch Beschluss vom 1. Mai 1908 das Finanzdepartement eingeladen, die gegenwärtig in Kraft bestehenden Bestimmungen betreffend die Bewilligung von Gehaltsvorschüssen an Beamte und Angestellte im Sinne einer Beschränkung dieser Bewilligungen zu revidieren und dem Bundesrat den Entwurf einer neuen Verordnung über diesen Gegenstand vorzulegen.

Am 19. gleichen Monats haben wir diese Schlussnahme dahin erweitert, dass bis zum Erlasse der neuen Verordnung keine Besoldungsvorschüsse mehr bewilligt werden.

Mit Schreiben vom 23. Mai an den Bundesrat hat dann auch die Finanzkommission des Ständerates der Ansicht Ausdruck gegeben, die Staatskasse sollte keine Vorschüsse mehr gewähren, denn diese seien in den seltensten Fällen eine Wohltat.

Das Finanzdepartement wird die Ausarbeitung eines Ent-wurfes zu einer neuen Verordnung betreffend die Gewährung von Besoldungsvorschüssen im Sinne einer erheblichen Einschränkung der letztern nächstens in Angriff nehmen.

Teuerungszulagen.

Gleich wie für die vorausgegangenen Jahre 1906 und 1907 .-sind den eidgenössischen Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis auf Fr. 4000 auch für das Berichtsjahr Teuerungszulagen bewilligt worden. Ihr daheriger Beschluss datiert vom 14./18. Dezember 1908. Die Ausrichtung der Zulagen erfolgte ·bei den meisten Verwaltungsabteilungen noch vor dem Neujahr.

Beitrag an den Kanton Wallis für die Aufrechterhaltung der Verbindungen mit den Gemeinden Simpeln und Gondo während des Winters.

Dem von der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission in ihrem letztjährigen Berichte ausgesprochenen Wunsche entsprechend und in teilweiser Erledigung der Interpellation des Herrn Nationalrat Seiler und Konsorten vom 26. Juni 1908 haben wir unterm 4. Dezember abhin beschlossen, dem Kanton Wallis -ausnahmsweise bis auf weiteres, unter Ablehnung irgend einer Verpflichtung und ohne Präjudiz für andere Fälle, einen jährlichen Beitrag an die Kosten der Wegräumung des Schnees auf ·der Simplonstrasse zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Verbindungen mit den Gemeinden Simpeln und Gondo während des Winters zu bewilligen, unter dem Vorbehalt der Krediterteilung ·durch die eidgenössischen Räte. Der jährliche Beitrag wurde auf die Hälfte der wirklichen, durch Vorlage der Originalbelege .nachzuweisenden Kosten im Maximum auf Fr. 9000 festgesetzt.

Das Postdepartement hat gleichzeitig die Zusicherung gegeben, im Falle der Offenhaltung der Strasse in Zukunft auch im Winter zwischen Brig und Iselle täglich in jeder Richtung eine Postwagenfahrt ausführen zu lassen.

Aufbewahrung der Goldreserve des Bundes.

Einem Wunsche der-ständerätlichen Finanzkommission Rechnung tragend, haben wir zur bessern Sicherung der Aufbewahrungsorte der Gelder und Wertschriften und insbesondere der

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Goldreserve des Bundes im Bundeshaus Westbau verschiedene Verstärkungen an Verschlüssen ausführen lassen. Ferner wurde die Zahl der Nachtwächter um einen vermehrt und endlich hat das Finanzdepartement die Goldreserve von 10 Millionen Franken gegen Einbruchdiebstahl versichern lassen.

Beziehungen zwischen der eidgenössischen Finanzverwaltung und der schweizerischen Nationalbank.

Die Beziehungen zwischen der Finanzverwaltung und der Nationalbank sind im Berichtsjahre weiter ausgestaltet worden.

Am 18. Mai/12. Juni wurde nämlich zwischen dem eidgenössischen Finanzdepartement und der Generaldirektion der schweizerischen Nationalbank ein provisorisches Abkommen getroffen, wonach von der letztern folgende Konti zu eröffnen waren: a. der eidgenössischen Staatskasse : 1. ein Girokonto mit Verzinsung der Guthaben zu 2 °/o, ausgenommen einen unverzinslichen Minimalbestand von Fr. 100,000; 2. ein Depositenkonto mit einer Zinsvergütung von l °/o unter dem offiziellen Diskontosatz, im Minimum aber 2Ys °/o, und mit Kündigungsfristen von 8 Tagen für Summen bis zu Fr. 500,000, von 15 Tagen für Summen bis zu Fr. 1,500,000 und von 30 Tagen für höher» Summen ; b. der eidgenössischen Postverwaltung : 1. ein Girokonto mit Verzinsung der Guthaben zu 2 0/o?

ausgenommen einen unverzinslichen Minimalbestand von Fr. 200,000; 2. ein Depositenkonto mit einer Zinsvergütung von l °/o unter dem offiziellen Diskontosatz, im Minimum aber 2 V« %· Kündigungsfrist 8 Tage bis zu Fr. 300,000, 15 Tage bis zu einer Million und 30 Tage für Summen von über einer Million Franken ; c. der eidgenössischen Alkoholverwaltung: ein Girokonto mit den nämlichen Zinsbedingungen wie beim Girokonto der Postverwaltung und mit einem unverzinslichen Mindestbestand von Fr. 100,000.

In weiterer Ausführung dieses Abkommens hat das eidgenössische Finanzdepartement auf 1. Juli provisorische Verfügungen

9 -erlassen betreffend die Beziehungen zwischen der Nationalbank und der Postverwaltung sowie zwischen der Nationalbank und der Alkohol v er waltung, nach welchen vom genannten Zeitpunkt an die Kassengeschälte der Postverwaltung sowohl als diejenigen der Alkoholverwaltung der eidgenössischen Staatskasse, die sie bis dahin besorgt hatte, abgenommen und der Nationalbank übertragen wurden. Die besondere Abteilung ,,Alkoholkasse"1 bei der eidgenössischen Staatskasse wurde aufgehoben. Als Garantie für die von ihr der Alkoholverwaltung allfällig zu leistenden Barvorschüsse wurden der Nationalbank Wertschriften aus dem Besitze des Bundes im Betrage von Fr. 500,000 zur Aufbewahrung übergeben.

Die Erfahrungen, die mit diesen provisorischen Neuerungen gemacht wurden, waren im allgemeinen durchaus günstige, und es ist deshalb das provisorische Abkommen mit der Nationalbank durch ein definitives ersetzt worden, das gegenüber dem provisorischen nur insofern eine Änderung auf weist, als der Depositenkonto für die Postverwaltung fallen gelassen wird, da für die letztere der Girokonto genügt. Dagegen ist für die Alkoholverwaltung neben dem Girokonto ein Depositenkonto eröffnet und das unverzinsliche Mindestguthaben beim erstem Konto auf Fr. 20,000 reduziert worden. Gleichzeitig haben wir nunmehr definitive Ausführungsbestimmungen zu dem Abkommen erlassen.

Münzwesen.

Zusatzvertrag «u der internationalen Münzkonvention.

Im Berichtsjahre sind die Unterhandlungen zwischen den Staaten der lateinischen Münzunion betreffend einen neuen Zusatzvertrag zur Münzkonvention' vom 6. November 1885 zum Abschluss gelangt. Der Zusatzvertrag wurde am 4. November in Paris unterzeichnet. Mit Botschaft vom 7. Dezember 1908 haben wir solchen den eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet und diese haben ihn durch ßeschluss vom 18./23. gleichen Monats ratifiziert.

Durch den neuen Zusatzvertrag werden die Kontingente der Silberscheidemünzen für jeden der vertvagschliessenden Staaten auf 16 Franken pro Kopf der Bevölkerung erhöht, was für die Schweiz eine Erhöhung des Gesamt-Kontingentes von 40 Millionen auf 57,600,000 Franken bedeutet. Sodann werden darin die Modalitäten der Griechenland bewilligten Heimschaffung seiner

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Silberscheidemünzen geregelt, und endlich ermächtigt der Zusatzvertrag die italienische Regierung zur Umprägung der silbernen Fünffrankenstücke, die von den ehemaligen italienischen Staaten ausgegeben worden sind und gegenwärtig im Königreich gesetzlichen Kurs haben.

Der neue Zusatzvertrag tritt auf 1. April 1909 in Kraft und es fällt dessen Vollziehung daher ins neue Jahr.

Goldmüneen.

Einer Anregung der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission in ihrem Bericht für das Jahr 1907 Folge gebend, hat das Finanzdepartement im Berichtsjahre in den verschiedenen Kreisen unserer Bevölkerung und bei den grössern Verkehrsanstalten und Bankinstituten eine Umfrage veranstaltet, um zu erfahren, ob die P r ä g u n g von s c h w e i z e r i s c h e n Z e h n f r a n k e n s t ü c k e n in Gold als zweckmässig und wünschbar erachtet wird. Gestützt auf das Ergebnis dieser Umfrage und das empfehlende Gutachten des Finanzdepartementes haben wir am 29. Dezember abbin die versuchsweise Prägung eines schweizerischen goldenen Zehnfrankenstückes grundsätzlich beschlossen und das genannte Departement beauftragt, die nötigen Vorbereitungen zu dieser Prägung zu treffen und insbesondere die Frage des Münzbildes für das Zehnfrankenstück im Sinne der Verwendung des gegenwärtigen Münzbildes für das Zwanzigfrankenstück in entsprechender Verkleinerung zu prüfen und uns darüber Bericht und Antrag einzubringen.

Das Vorkommen von G o l d m ü n z e n , die d u r c h M e t a l l entzug in w i d e r r e c h t l i c h e r Weise im Werte verm i n d e r t w o r d e n s i n d , hat uns veranlasst, die Vorschrift aufzustellen, dass solche Münzen von den öffentlichen Kassen, denen sie an Zahlungsstatt angeboten oder sonst vorgewiesen werden, durch Zerschneiden zur Zirkulation untauglich zu machen und dem Träger oder Einsender zurückzustellen sind, gleich wie dies mit Bezug auf falsche Münzen bereits früher angeordnet worden ist. Wir haben zu diesem Zwecke unterm 26. Juni 1908 einen Bundesratsbeschluss erlassen betreffend die Zerstörung falscher Münzen und solcher, die zwar echt, aber durch Metallentzug im Werte vermindert sind (A. S. n. F. XXIV, 696).

Durch diesen Beschluss wurde derjenige vom 9. Februar 1904 (A. S. n. F. XX, 26) aufgehoben.

11 Silberscheidemünsen.

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Das Abkommen mit Frankreich betreffend Erl e i c h t e r u n g d e s A u s t a u s c h e s v o n M ü n z e n u n d spe L z i e l l von S i l b e r s c h e i d e m ü n z e n , von dem wir in unserrh letzten Geschäftsbericht gesprochen haben, hat uns gestattet, im Laufe des Berichtsjahres eine ansehnliche Menge abgeschliffener französischer Silberscheidemünzen nach Frankreich abzuschieben.

Wir verweisen diesbezüglich noch auf den nachstehenden Abschnitt betreffend die eidgenössische Staatskasse.

Auch die im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnte, vom Finanzdepartement erlassene B e k a n n t m a c h u n g b e t r e f f e n d den U m l a u f der S i l b e r seh e i d e m U n z e n hat guten Erfolg gehabt und zur Säuberung unserer Münzzirkulation viel beigetragen.

Nach dem Wortlaut der eben erwähnten Bekanntmachung können schweizerische, belgische, französische und griechische Silberscheidemünzen, die derart abgeschliffen sind, dass sich die Merkmale ihrer Kursfähigkeit nicht mehr erkennen lassen, von den öffentlichen Kassen zum reduzierten Kurse von 50 °/o ihres Nennwertes zum Zwecke der Einschmelzung angenommen werden.

In Anwendung dieser Bestimmung kann es vorkommen, dass auch ausser Kurs gesetzte französische, belgische oder griechische Silberscheidemünzen infolge des Umstandes, dass sich Jahreszahl und Gepräge nicht mehr erkennen lassen, zum reduzierten Kurse von 50 % eingelöst werden. Um nun zu vermeiden, dass schweizerische Münzen ungünstiger behandelt werden als die genannten fremden, haben wir am 22. Juni 1908 (Bundesbl. von 1908, Band IV, S. 330) beschlossen, dass die schweizerischen Einund Zweifrankenstücke mit dem Bilde der sitzenden Helvetia, die durch Bundesratsbeschluss vom 27. Juli 1898 auf den 31. Oktober 1898 gänzlich ausser Kurs gesetzt worden waren, von den öffentlichen eidgenössischen Kassen zum reduzierten Kurse von 50 °/o ihres Nominalwertes bis auf weiteres wieder angenommen werden können. Die Sache hat mehr theoretische als praktische Bedeutung, indem sich nur ganz wenige solcher Ein- und Zweifrankenstücke mehr in Händen von Privaten befinden dürften.

Schweigerisches Strafgesetzbuch. Bestimmungen über das Geldund Htfünzwesen.

Unterm 23. März; 1908 hat das Finanzdepartement dem Redaktor des Entwurfes zu einem schweizerischen Strafgesetzbuch, Herrn Professor Stooss in Wien, auf dessen Ersuchen ein Gut-

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achten abgegeben über die stimmungen betreffend das über die Strafbestimmungen die missbräuchliche Einfuhr

in dem Vorentwurf enthaltenen BeGeld- und Münzwesen und speziell betreffend die Falschmünzerei und von nicht kursfähigen Münzen.

Bekanntmachungen betreffend

ausländische Banknoten und Münzen.

Auf eine Mitteilung der italienischen Behörden hin hat das Finanzdepartement durch Bekanntmachungen im Bundesblatt (l 908, Bd. I, S. 226 und 260) und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (1908, Nr. 16, S. 97) zu allgemeiner Kenntnis gebracht, dass in Italien der gesetzliche Kurs der Noten einiger italienischer Emissionsbanken bis zum 31. Dezember 1908 verlängert worden ist. Diese Verlängerungen wiederholen sich schon seit einigen Jahren. Die Bekanntmachung wurde den Regierungen der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis zu gutfindender Verbreitung auf dem Gebiete ihrer Kantone noch speziell zugestellt.

Münzkommissariat.

Durch Bundesratsbeschluss vom 30. März 1908 (A. S. n. F.

XXIV, 537) ist das Regulativ über die Kontrollierung der in der eidgenössischen Münzstätte geprägten Münzen vom 5. August 1898 in zwei unwichtigen Punkten (Zahl der zur Kontrolle vorzulegenden Säcke Halbfrankenstücke und Zehnrappenstücke) abgeändert worden.

Im Berichtsjahre wurden kontrolliert: 71 Münzwerke Goldmünzen.

34 Silbermünzen.

n 65 ,, Nickelmünzen.

40 ,, Kupfermünzen.

Das Ergebnis war folgendes: MOnzsorte.

Mittlerer Feingehalt.

Tausindstil.

Zwanzigfrankenstücke .

Tünffranken-Umpräguog Zweifrankenstücke . .

Einfrankenstücke Halbfrankenstücke .

Zwanzigrappenstücke 'Zetmrappenstücke Fünfrappenstücke Zweirappenstücke . .

Einrappenstücke .

.

899,98 899,8 834,25 835,2 834,9

-- --

Mittleres Gewicht, gr.

6,4515 25,0065 9,9946 9,9946 4,9959 2,4998 4,0005 3,0020 1,9812 2,4950 1,5009

Abweichungen im Feingehalt im Gewicht mehr mehr weniger weniger Tiuiendstil. Tlusindstil.

g'V-

-- -- -- 0,2 -- _ --

0,02 0,2 0,75 -- 0,1 -- -- _ --

-- 0,0001 0,0065 -- 0,0054 0,0041 -- 0,0002 0,0005 0,0020 0,0198 _ 0,0050 0,0009 --

13 Bei einem Münzwerk Fünffrankenstücke-UmPrägung war bei der ersten Prüfung des Feingehaltes das Ergebnis einer Probe ausserhalb der Toleranz gefallen. Eine zweite Prüfung ergab aber ein Resultat innerhalb der Toleranzgrenze, so dass das Münzwerk der Staatskasse nachträglich abgeliefert werden konnte.

Alle übrigen Münzwerke befanden sich in bezug auf den Feingehalt sowohl als auf das Gewicht innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

Für alles weitere über die Münzfabrikation wird auf den Bericht der Münzverwaltung verwiesen.

Liegenschaften.

A. Waffenplätze.

Thun.

Der landwirtschaftliche Betrieb auf dem Waffenplatze Thun ist durch den grossen Schneefall vom 23. und 24. Mai 1908, der bekanntlich in einem grossen Teile der Schweiz von so nachteiliger Wirkung war, stark beeinträchtigt worden. Nicht weniger als sieben Jucharten Weizen mussten, weil zu Boden gedrückt, sofort gemäht werden, und viele Landwirte zogen ihr Vieh von der Allmend zurück. Der Schaden an den Obstbäumen ist ein gewaltiger und wird lange Jahre hindurch fühlbar sein.

HerisaurSt. Gallen.

Der Ertrag dieses Waffenplatzes ist ein günstiger, da hier der vorerwähnte Schneefall vom 23. und 24. Mai bei weitem nicht so grossen Schaden anrichtete wie anderwärts. Der Weidgang auf der Allmend nahm einen normalen Verlauf. Futter und Früchte ergaben gute Erträgnisse.

Ein altes, beinahe unbewohnbar gewordenes Pächterhäuschen auf dem Oberberg ist auf Abbruch verkauft und durch ein neues, zweckentsprechendes Wohngebäude mit Remise ersetzt worden.

Die Bohrungen der Gemeinde Straubenzell auf der Allmend zum Zwecke der Auffindung von Trinkwasser sind im Berichtsjahre zu erfolgreichem Abschluss gelangt. Über die Bewilligung zur Errichtung einer Pumpstation und einer Wasserleitung, eventuell auch einer Filtrieranlage auf eidgenössischem Boden schweben zur Stunde noch Unterhandlungen zwischen dem Vorstand der vorgenannten Gemeinde und den Bundesbehörden.

14 Frauenfeld, Die Aufforstungen bei der Ochsenfurt nahmen ihren wohnten Gang und nähern sich bald ihrem Ende. In dem drei Jahren angegriffenen Rottannenbestand wurde wiederum Schlag von zirka 6 Aren vorgenommen. Im übrigen war Zustand des Waffenplatzes auch dieses Jahr nach Schluss Übungen ein ganz befriedigender.

gevor ein der der

Bière.

Die im Jahre 1.884 zum Zwecke der Erweiterung des Manöverfeldes erworbene, etwa 36 Hektaren haltende Fläche wird während des grössten Teiles des Jahres von der Truppe benutzt, so dass eine eigentliche Bewirtschaftung nicht möglich ist. Ein Ertrag kann nur dadurch erzielt werden, dass im Frühjahr und im Herbst zwischen zwei Militärschulen oder -kursen, das Land auf sehr kurze Zeit an eine Anzahl Viehbesitzer als Weide verpachtet wird. Im Berichtsjahre fanden zwei Weidgänge im Mai und Oktober statt.

Sand bei Schönbühl.

Der grosse Schneefall vom 23. und 24. Mai 1908 machte sich auch in den dortigen ßundeswaldungen sehr unangenehm fühlbar. Zur Verhütung von Insektengefahr wurden unmittelbar nachher bloss die tief herab entwipfelten Fichtenstämme aufgerüstet. Das Buchenholz dagegen ist für den Winterschlag reserviert und es wird überhaupt jeder Schlag, der nicht absolut dringlich ist, möglichst hinausgeschoben, um nicht noch mehr auf die erheblich gesunkenen Holzpreise zu drücken. Die Verwaltung wird sich überhaupt glücklich schätzen, wenn sie alles an. den Mann bringen kann.

Die zum Zwecke der Erweiterung der Schutzzone vom Bundesrate am 13. März 1906 beschlossenen Erwerbungen konnten im Berichtsjahre bis auf fünf Fälle auf gütlichem Wege herbeigeführt werden. Das für letztere eingeleitete Expropriationsverfahren ist für drei Parzellen bereits abgeschlossen ; für zwei Parzellen wurde der Rekurs ans Bundesgericht ergriffen, dessen Urteil noch aussteht.

Der Anbau einer einfachen Remise an der Nordseite des Gastwirtschaftsgebäudes entsprach einem längst gefühlten Bedürfnis. Die Verwaltung des Esshallegebäudes ist vom Militärdepartement auf das Finanzdepartement übergegangen.

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B. Übrige Liegenschaften.

Von den seinerzeit anlässlich der Erstellung des Bundeshauses (Mittelbau) erworbenen Besitzungen an der Amthausgasse in Bern wurde im Berichtsjahre eine östlich an den Bundesplatz stossende Parzelle im Halte von 1220 m 2 an die schweizerische Nationalbank zum Zwecke der Erstellung eines Bankgebäudes um den Preis von Fr. 600 per m 2 verkauft, wobei der Bundesrat sich das Recht der Genehmigung der Pläne für das Bankgebäude und die Einrichtung der Umgebung sowie für die Räumlichkeiten (Gewölbe), welche zur Aufbewahrung der Barschaft (Kriegsreserve) und der Wertschriften des Bundes bestimmt sind, vorbehielt.

Die übrigen Liegenschaften geben zu keinerlei Bemerkungen Anlass.

II. Finanzkontrolle.

Personelles.

Der Personalbestand hat sich im Jahre 1908 nicht geändert.

Die Finanzkontrolle zählt 15 Beamte ; dazu kommen zwei provisorisch Angestellte.

Wie seit. 1903, hatte die Finanzkontrolle auch in diesem Jahre den Finanzkommissionen und Finanzdelegationen der eidgenössischen Räte den ständigen Sekretär für die Protokollführung in den Sitzungen und für die Ausfertigung ihrer Schreiben zu stellen, welche Dienstleistung viel Zeit in Anspruch nimmt.

Geschäftstätigkeit.

Einzelne Anstände, welche sich im Laufe des Berichtsjahres zwischen der Finanzkontrolle und anderen Amtsstellen ergeben haben, veranlassen uns hier hervorzuheben, dass der Überwachung der Finanzkontrolle in Rechnungssachen sämtliche rechnungspflichtige Verwaltungsabteilungen unterstellt sind, und dass dieselbe selbständig und unabhängig ist in dem Sinne, dass sie hinsichtlich ihrer kontrollierenden Tätigkeit und ihrer Revisionsbemerkungen durchaus freie Hand hat.

Nach dieser allgemeinen Bemerkung gehen wir zur Berichterstattung jeder einzelnen der Finanzkontrolle gestellten Aufgabe über.

16 Visakontrolle.

Behufs Vermeidung von Kreditüberschreitungen, Kreditübertragungen, nicht budgetgemässen Ausgaben, formellen Unrichtigkeiten und dergleichen müssen alle Zahlungsanweisungen, welche die Bundesverwaltung, das Bundesgericht und die Alkoholverwaltung auf Grund des von der Bundesversammlung bewilligten Budgets und der Nachtragskredite ausstellen und der eidgenössischen Staatskasse zur Auszahlung überweisen, vorher die Prüfung der Finanzkontrolle passieren. Erst wenn diese Amtsstelle das Mandat kontrolliert und mit ihrem Visum versehen hat, darf die Staatskasse Zahlung leisten.

Im Jahre 1908 gelangten 6827 Zahlungsmandate auf die Bundeskasse, 1718 Girochecks auf die schweizerische Nationalbank und 122 Postchecks auf das Postcheckbureau in Bern «um Visum mit einer Totalausgabesumme von Fr. 483,767,633.55.

Es bedeutet dies gegenüber dem Vorjahre eine Zunahme von 721 Anweisungen mit einer Mehrausgabe von Fr. 15,101,702. 39.

Die Mandate und Checks verteilen sich wie folgt: Mandate u. Checks

a. auf das eigentliche Budget 1908 (1907)

b. auf die Betriebe des Militärdepartements und die Münzstätte 1908 (1907)

c. auf Kapitalrechnung .

. 1908 (1907)

Franken

4734 mit 157,199,272.21 (4661)

,,

(141,266,086. 68)

240 ,,

18,956,007. 41

(258)

,,

(19,188,212. 93)

3693 ,, 307,612,353. 93 (3027)

,,

(308,211,631. 65)

Total 1908 8667 mit 483,767,633. 55 (1907) (7946) ,, (468,665,931. 16) Bei der Prüfung konnten unbeanstandet zur Zahlung visiert werden 6695 Mandate. 132 Mandate gaben Anlass zu Bemerkungen, und zwar 27 wegen Kreditüberschreitungen, 6 wegen Kreditübertragungen und 99 wegen sonstigen Unrichtigkeiten.

Auf Einzelheiten kann hier nicht näher eingetreten werden.

Beispielsweise seien indessen zwei Anstände angeführt.

Eine Verwaltungsabteilung wies einem Unternehmer eine .grössere Summe für geleistete Bauarbeiten an, gleichzeitig den

17

Erlös aus einer zum Abbruch bestimmten Baute auf dem neuen Objekt in Abzug bringend und dadurch den Baukredit vermehrend. Da das Budget des Bundes ein Bruttobudget ist, so ist ein solcher Abzug nicht statthaft. Der Erlös aus veräusserten Liegenschaften muss der Generalrechnung zugesehrieben, respektive als Einnahme verrechnet werden. Die betreffende Stelle erkannte ·die Bemerkung als richtig an und Hess den Erlös aus Abbruch auf die Einnahmerubrik ,,Liegenschaften"1 übertragen. Damit- war der Revisionsanstand erledigt, und das Mandat konnte zur Zahlung visiert werden.

Mit Zahlungsmandaten der Militärverwaltung vom 5. und 10. November 1908 wären die Kredite zweier Instruktoren-Abteilungen überschritten worden. Die Finanzkontrolle machte hierauf aufmerksam, da es, um die Mandate passieren lassen zu können, ·der Eröffnung eines provisorischen Vorschusskredites durch den Bundesrat bedürfe. In der Beantwortung der Bemerkung wies ·das Oberkriegskommissariat darauf hin, dass das Militärdepartement für die III. Serie der Nachtragskreditbegehren die erforderlichen Nachkredite für das Instruktionspersonal aufgegeben habe.

Auf Grund dieser Antwort wurde die Finanzkontrolle vom Finanzdepartement ermächtigt, die Mandate zu visieren.

Rechnungsrevision.

Orientierungsweise heben wir folgende Stellen aus dem Regulativ für die Finanzkontrolle hervor: ,,Alle Rechnungen und Belege des Bundes und der dessen Aufsicht unterstellten Administrationen, sowie diejenigen des Bundesgerichtes unterliegen der Revision der Finanzkontrolle. Die Prüfung ist eine materielle und arithmetische.

Die Finanzkontrolle empfängt die Rechnungen von den rechnunglegenden Amtsstellen direkt.

Sie verfasst die Revisionsbemerkungen nach freiem Ermessen.

Das Finanzdepartement, eventuell der Bundesrat, tritt nur da als Kontrollinstanz auf, wo Anstände zwischen den Verwaltungen und der Finanzkontrolle nicht gehoben werden können.

Das Revisionsergebnis einer jeden Rechnung ist seitens der Finanzkontrolle der rechnunglegenden Stelle schriftlich zuzustellen, wobei entweder Décharge erteilt oder die Beantwortung von Revisionsbemerkungen und Anfragen verlangt wird.

Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. II.

2

18 Die Finanzkontrolle hat darüber zu wachen, dass den anerkannten Revisionsbemerkungen oder den durch höhere Entscheidung getroffenen Verfügungen von den rechnunglegenden Stellen in allen Teilen Folge gegeben wird."

Laut Revisionskontrolle gelangten im Zeiträume vom 1. Januar bis 31. Dezember 1908 zur Prüfung und wurden revidiert: a. Vom Jahre 1907: Rechnungen Inventare

542 61 603

b. Vom Jahre 1908: Rechnungen Inventare

583 --

Total

583 1186

Rechnungen mit insgesamt 636,769 Rechnungsbelegen, gegenüber 618,166 im Vorjahre.

Im ganzen wurden 1049 Bemerkungen etc. angebracht. Davon konnten zwischen den Verwaltungen und der Finanzkontrolle erledigt werden 940 Bemerkungen Das Finanzdepartement entschied in 39 Fällen Vor den Bundesrat mussten gebracht werden 8 Anstände Zur Zeit der Berichterstattung sind noch pendent 62 Bemerkungen Total wie oben 1049 Welcher Natur die Bemerkungen und Anfragen waren und wie dieselben behandelt worden sind, bis sie ihre Erledigung fanden, darüber geben die bei der Finanzkontrolle aufbewahrten Revisionsprotokolle Aufschluss. Wir führen hier nur zwei Beispiele an.

Zur Abrechnung über den Baukonto der Telegraphenverwaltung machte die Finanzkontrolle auf das bedrohliche Anwachsen der Baukontoschuld -- per Ende 1907 Fr. 16,665,546. 41 -- aufmerksam. Die Telegraphenverwaltung antwortete, dass die Ausgaben des Baukontos sich im Rahmen des Budgets bewegen und dass der Baukontoschuld der Inventarwert der Linien gegenüberstehe. Das Finanzdepartement traf darauf die Entscheidung, dass die Bemerkung der Finanzkontrolle ihre Berechtigung habe

19 und dass die Telegraphendirektion Vorschläge zur Sanierung der Verhältnisse machen solle. Die Telegraphendirektion stellte alsdann' eine eingehende Prüfung der Frage und, sobald tunlich, bezüglichen Bericht in Aussicht. Zur Stunde steht dieser Bericht noch aus.

Die Mitglieder einer von einem Departernente zur Begutachtung eines Vertragsentwurfes ernannten Kommission stellten für Aktenstudium besondere Taggelder in Rechnung. Da die Verordnung betreffend die Taggelder und Reiseentschädigungen der Kommissionsmitglieder, Experten etc. vom 8. Juli 1906 eine Entschädigung für Aktenstudium nicht vorsieht, so musste die Finanzkontrolle dieselbe beanstanden. Die Angelegenheit wurde vom betreffenden Departemente dem Bundesrato zum Entscheide unterbreitet, welcher die Ausrichtung dieser Extraentschädigung bewilligte.

Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen.

Der Anleihensbestand betrug Ende 1907 : Anleihen von 1897 à 3 % Fr. 23,450,000 ,, ,, 1903 à 3 % ,, 70,000,000 Zum 3 % Anleihen 1897 von ursprünglich Fr. 24,248,000 fanden bis jetzt drei Auslosungen statt, und zwar: Ausgeloste Titel

I. Auslosung auf 31. Dezember 1906 n.

,, ,, 31.

,, 1907 III.

,, ,,31.

,, 1908

398 400 400

ZurUckbezahlte ,, .

Rest Titel

398 392 --

-- 8 --

Die auf Ende 1906 ausgelosten- Obligationen sind sämtlich zurückbezahlt, während von den auf Ende 1907 ausgelosten noch Fr. 8000 ausstehen. Die Rückzahlung der pro 31. Dezember 1908 ausgelosten 400 Obligationen erfolgt erst ab 1. Januar 1909. Das 3 °/o Anleihen von 1897 ist also auf Ende 1908 reduziert auf Fr. 23,050,000.

Das 3 °/o Anleihen von 1903 besteht noch in seinem ursprünglichen Betrage von Fr. 70,000,000. Die Heimzahlung beginnt erst mit dem Jahre 1913.

Vom 3>/i!0/o Anleihen von 1894, welches auf 31. März 1904 zur Rückzahlung gekündet wurde, stehen noch Fr. 2000 aus, die bis jetzt nicht zur Rückzahlung präsentiert worden sind.

20 An C o u p o n s wurden im Berichtsjahre eingelöst: vom 3°/o A n l e i h e n v o n 1897, verfallen auf 31. Dezember 1907: 23,686 Stück von 23,850 verfallenen Coupons; vom n ä m l i c h e n A n l e i h e n , verfallen auf 30. Juni 1908: 22,832 Stück von 23,450 verfallenen Coupons; vom 3% A n l e i h e n v o n 1903, verfallen auf 15. April 1908: 138,914 Stück von 140,000 verfallenen Coupons; vom n ä m l i c h e n A n l e i h e n , verfallen auf 15. Oktober 1908 : 127,431 Stück von 140,000 verfallenen Coupons, nebst einer grossen Anzahl ausstehender Coupons aus .frühern Jahrgängen.

-- Wie immer, wurden sämtliche zur Einlösung gelangten Coupons durch die Finanzkontrolle verifiziert und geordnet, um sodann vorschriftsgemäss aufbewahrt zu werden.

Die Wertschriftenverwaltung des eidgenössischen Finanzdepartements übernimmt gratis die Aufbewahrung von Titeln der eidgenössischen Anleihen von 1897 und 1903 gegen Ausstellung von auf den Namen lautenden D e p o t z e r t i f i k a t e n .

Solche wurden im Jahre 1908 ausgestellt: Stückzahl mit oder Couponsbogen Anleihen von Zertifikate Betrag der Titel ohne Fr.

1897 1903 1903

2 5 1

17,000 157,500 56,500

315 113

1897 1903

5 1

618,000 290,000

618 580

17

ohne n mit » ohne n Dagegen wurden zurückgezogen und die bezüglichen Titel den Inhabern wieder zugestellt: Stückzahl mit oder Couponsbogen Anleihen von Zertifikate Betrag der Titel ohne Fr.

ohne mit

·n ·n

Ausserordentliche Revision der Barbestände und Blicher der Hauptkassen.

In den Geschäftskreis der Finanzkontrolle fällt auch die zeitweilige Inspektion sämtlicher Hauptzoll- und Kreispostkassen, sowie der eidgenössischen Kassen, welche in unmittelbarem Verkehr mit der eidgenössischen Staatskasse in Bern stehen. Dazu kommt die Verifikation der an Verwaltungen und Abteilungen

21

der Departemente gemachten Barvorschüsse zur Bestreitung vorübergehender Verwaltungsausgaben.

Über die Resultate dieser Inspektionen geben die dabei aufgenommenen Verbalprozesse Aufschluss.

'Die Kassen wiesen am Revisionstage folgende Bestände, inklusive Kassenrepräsentanzen, auf: Militärkassen

Haupt-Zollkassen

Kreispostkassen

Fr.

Fr.

Fr.

Basel 239,457. 37 Genf Schaffhausen 160,093. 12 Lausanne .

Chur 201,311.48 Bern Lugano ' 236,729. 82 Neuenburg Lausanne 276,265. 01 Basel Genf 163,036. 57 Aarau Luzern Zürich St. Gallen Chur 461,746. 37 Bellinzona Total 461,746. 37 1907 368,404.--

1,276,893. 37 1,238,909. --

Kassen andererVerwaltungen Fr.

457,026. 71 393,737. 07 419,514. 15 250,684. 32 168,924. 60 275,769. 64 124,903. 63 890,967. 73 282,836. 35 254,265. 46 322,709.75 210,986.96

3,841,339. 41 210,986.96 4,730,026. -- 215,595.--

Im Vergleich zu den Beständen des Vorjahres ergibt sich bei den Kreispostkassen eine Verminderung der Kassensaldi von annähernd einer Million Franken. Es ist dies eine Folge der vom Finanzdepartement im Laufe dieses Jahres erlassenen Verfügungen betreffend die Beziehungen der Schweizerischen Nationalbank zur Schweizerischen Postverwaltung.

Um nicht mehr Geld als absolut notwendig in den Hauptzollkassen liegen zu haben, hat das Finanzdepartement durch Verfügung vom 29. Oktober 1908 die Maximal bestände der einzelnen Hauptzollkassen neu normiert. Dadurch werden naturgemäss die Ablieferungen an die Schweizerische Nationalbank grösser und ihr Zinsertrag erhöht sich dementsprechend.

Revision der Inventare an Ort und Stelle.

Im Berichtsjahre wurden folgende Inventarbestände der Bundesverwaltung an Ort und Stelle unvermutet revidiert : Bibliothek des Bundesgerichts, Maschinen-Laboratorium des eidgenössischen

22

Polytechnikums, Mobiliar im Archiv- und Landesbibliothekgebäude Bern, Bekleidungsrnâgazin der kriegstechnischen Abteilung in Bern, Festungsproviant im Fort Bühl-Andermatt, Kriegsbereitschaftsvorräte in den Armeemagazinen Gesehenen, Thun und Ostermundigen (an letzterm Orte partiell), Metallvorräte der eidgenössischen Münzstätte, Wertzeichen- und Materialabteilungen der Kreispostdirektionen Genf und Lausanne, das Mobiliar und die Bureaugerätschaften, sowie das Fuhrwesenmaterial der Postverwaltung in Aigle, Bulle, Ciarens, Freiburg, Morges, Montreux, Nyon, Romont und Vivis; die Bureaugerätschaften, das Linienbau Vorratsmaterial, die Werkzeuge und Apparate der Telegraphenverwaltung in Genf, Nyon, Morges, Lausanne, Vallorbe, Yverdon und Neuenburg.

Bei diesen Revisionen wurde im grossen und ganzen das Vorhandensein der etatmässigen Inventargegenstände konstatiert, auch entspricht die Inventarbuchführung im allgemeinen den bestehenden Vorschriften. Immerhin sei bemerkt, dass bei einzelnen Revisionen sich Differenzen zwischen Effektivbestand und Solletat ergaben, oder die Führung der Inventarbücher im Rückstände oder nicht ganz zuverlässig befunden 'wurde. Den Beantwortungen seitens der betreffenden Verwaltungsabteilungen ist zu entnehmen, dass die nötigen Massnahmen getroffen wurden, um die erwähnten Übelstände verschwinden zu lassen.

Über die Details dieser Verifikationen geben die hierüber aufgenommenen Protokolle, welche die Finanzkontrolle zur Verfügung der Finanzkommissionen der eigenössischen Räte hält, Aufschluss.

Kontrollierung der Bundeskasse.

Der Finanzkontrolle liegt die tägliche Prüfung der Eintragungen in das Kassabuch der Bundeskasse und die Behändigung der darauf bezüglichen Mandate ob. Überdies hat sie monatlich und zuweilen unversehens die Barbestände dieser Kasse zu verifizieren und mit dem Kassabuch zu vergleichen.

Die jeweilen bei diesen Kassastürzen festgestellten Geldbestände waren folgende :

Vorhandene Goldbestände bei der Verifikation der Bundeskasse.

Datum des Kassensturzes

Banknoten

Gold

Silber

Nickel

Kupfer

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

.

459,660. --

269,959. 05

1,012,524. 28

21,125.--

1,016. --

29. Februar .

214,120. --

243,357. 85

1,882,409. 77

12,013. 10

688. 85

31. März . .

202,400. --

229,522. 85

1,720,983. 33

30. April . .

310,650. --

30. Mai . .

30. Juni 10. Juli

Fr.

Appoint

Geldwerte Effekten

Fr.

Fr.

Total Fr.

444. 73 1,638,044. 15

3,402,773. 21

254. 41

553,091.86

2,905,935. 84

14,434. 40

1,119.15 2089. 33

59,702. 67

2,230,251. 73

214,957. 25 2,109,846. 24

8,475. 30

762. 75 808. 41

859,876. 96

3,505,376. 91

289,100. --

207,298. 20 2,189,174. 75

16,042. 70

634. 90 1067. 10

124,954. 38

2,828,272. 03

. .

312,000. --

201,779. 25 2,550,248. 46

21,550. 25

991. 75

739. 01 1,007,028. 43

4,094,337. 15

. .

231,050. --

199,489. 25 2,234,155. 58

21,185. --

947.--

634. 01

455,898. 88

3,143,359.72

.

434,210. --

352,751. 15 2,393,922. 61

25,825. --

1,459. -- 1478. 86 1,015,636. 43

4,225,283. 05

30. September

284,300. --

128,877.15 2,045,343. 46

9,236. 15

1,106. 26

20.40

165,510. 20

2,634,393. 62

31. Oktober .

149,150. --

247,864. 85 2,523,723. 30

29,640. 90

834. 35

108. 36

448,300. 31

3,399,622. 07

30. November

191,500. --

255,830. 95

1,387,917. 48

19,815. 80

2,084. -

135.53

621,305. 35

2,478,589. 11

21. Dezember

152,470. --

266,938. 30

1,369,849. 38

27,035. --

1,455. -- 1975. 33

999,014. 23

2,818,737. 24

24. Januar

19. August

2 CO

24

Ausser den Geldbeständen der gewöhnlichen Kasse, zu welcher der Staatskassier allein die Schlüssel besitzt, werden in einer besondern Depotkasse mit 3 Schlüsseln, wovon der eine Schlüssel in Händen des Departementsvorstehers, der andere in Händen des Chefs der Finanzkontrolle und der dritte in Handendes Staatskassiers sich befindet, aufbewahrt: a. die Goldreserve von 10 Millionen Franken, bestimmt zur Bestreitung der ersten Kosten eines allfälligen Truppenaufgebotes, und b. die Reserve an Silber-, Nickel- und Kupfermünzen. Letztere bezifferte sich beim ausserordentlichen Kassensturz vom 21. Dezember 1908 auf Fr. 2,026,600.

In betreff der Ergebnisse der Buchprüfungen und der Verifikation der Bundeskasse und der Dopotkasse wird auf die bei der Finanzkontrolle liegenden Protokolle verwiesen.

Eine neue Instruktion über die tägliche Kontrollierung der Bundeskasse ist in Vorbereitung.

Mit dem 1. Juli 1908 sind die Kassengeschäfte der Postund Telegraphenverwaltung und der Alkoholverwaltung von der; Bundeskasse auf die schweizerische Nationalbank übertragen worden. Die Alkoholkasse wurde ganz aufgehoben.

Von der Finanzkontrolle ist dieser Kassaverkehr gemäss der provisorischen Verordnung vom 1. Juli 1908 ebenfalls zu überwachen. Die Nationalbank übermittelt ihr zu diesem Zwecke täglich eine Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, ausgeschieden nach den Konti : eidgenössische Staatskasse, schweizerische Post- und Telegraphenverwaltung und eidgenössische Alkoholvervvaltung.

Als wesentliche Vorzüge des bezüglichen Übereinkommens, mit der Nationalbank und als durch dasselbe bedingte Änderungen im Kassenverkehr sind hervorzuheben : 1. Die Erleichterung des Gelclverkehrs. Bin grosser Teil der Zahlungen wird nicht mehr in bar, sondern durch Giroüberweisungen bewerkstelligt; hier ein Beispiel: Die Kreispostkasse Zürich hatte im II. Semester 1907 für die Auszahlung von Postmandaten und Postcheckbeträgen bei der Bundeskasse Zuschüsse verlangen müssen im Betrag von Fr. 30,500,000; im II. Semester des Berichtsjahres, nach Aufnahme der Beziehungen zur Eationalbank, haben die Vorschüsse an diese Postkasse nur mehr Fr. 14,800,000 betragen.

25 2. Die Kassenreserven der Zollgebiets-, Kreispost- und Telegraphenkassen und der Poststellen konnten in bedeutendem Masse herabgesetzt und so grosse Summen nutzbringend verwendet werden.

3. Die Nationalbank erhebt die Guthaben auf ihren verschiedenen Postcheckrechnungen nicht in bar, sondern belastet die Postverwaltung im Kontokorrent der Kreispostkassen mit den Beträgen, die von den Postcheckkonti abzuheben sind.

4. Die Bezüger von Monopolsprit überweisen ihre Zahlungen grösstenteils der Postcheckrechnung der Alkoholverwaltung.

Purch Postchecks, die von der Finanzkontrolle visiert sein müssen, werden täglich aus diesem Guthaben Übertragungen auf die Nationalbank vorgenommen, um dadurch mehr Nutzen aus den Alkoholgeldern zu ziehen, indem die Nationalbank einen höheren Zins vergütet als die Postcheckverwaltung.

Wechsel- und Bankdepositen.

Wechsel wurden diskontiert und passierten das Visum der Finanzkontrolle : à 3 V* % Fr. 500,000 ,, 38/s ,, ,, 38A ,, ,, 37/s ,,

«4

-

·

·

,, 690,000 ,, 100,000 ,, ' 300.000

,,

,, 200,000 Fr. 1,790,000

Der von der Finanzkontrolle festgestellte Portefeuillebestand war folgender: am 1. Januar Fr. 2,317,083. 30 ,, 1. Februar ,, 1,080,000.-- ,, 1. März ,, 1,100,000.-- fl

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11.11.

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Mai Juni n Juli August v, 'l- September · v, 1. Oktober a 1- November fi l- Dezember ,,31.

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600,000. -- 100,000. --

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l 1,190,000. ,, 1,190,000. --

26

Vom 19. März bis zum 6. November sind keine Anlagen in Wechseln mehr gemacht worden. Am 19. Juni war das Wechselportefeuille vollständig liquidiert, und wurden dann erst im Laufe des November wieder einige Posten gekauft.

Bei einem durchschnittlichen Anlagekapital von Fr. 542,064.70 beläuft sich der Jahresertrag auf Fr. 23,645. 40 = 4,se %. Dieser verhältnismässig hohe Ertrag rührt grossenteils von den noch im Vorjahre angekauften, aber erst nach dem 31. Dezember 1907 verfallenen Wechseln her.

Der Stand der zinstragend angelegten Gelder bei den beim Bunde a k k r e d i t i e r t e n B a n k e n belief sich Ende 1908 auf Fr. 4,025,012. 85, was gegenüber dem Vorjahre einer Verminderung von Fr. 1,503,949. 35 gleichkommt.

Im Laufe der Monate März und April wurden von diesen Guthaben Fr. 2,163,804. 15 nach vorausgegangener Kündigung zurückgezogen, welche zur Ausrichtung der Saldoquote des Alkoholzehntels pro 1907 an die Kantone verwendet wurden.

Das Guthaben der eidgenössischen Staatskasse bei der s c h w e i z e r i s c h e n N a t i o n a l b a n k betrug per 31. Dezember 1908 Fr. 6,097,338. Davon waren Fr. 100,000 fest und unverzinslich angelegt, Fr. 2,237,078. 55 mit jederzeitiger Verfügbarkeit in laufender Rechnung und Fr. 3,760,259. 45 zu etwas günstigeren Zinsbedingungen, d. h. l % unter dem offiziellen Diskontosatz, mit Kündigungsfristen von 8--30 Tagen je nach der Höhe des Betrages.

An Zinsen warf dieses Guthaben im Jahr 1908 ab: Fr. 51,896. 37.

Kontrollierung der Wertschriftenverwaltung.

Kontrollstelle bei der eidgenössischen Wertschriftenverwaltung ist die Finanzkontrolle. Der Kontrolldienst erstreckt sich auf die Überwachung sämtlicher Bewegungen in den Titelbeständen der eidgenössischen Wertschriften, Spezialfonds, Depots und Kautionen, sowie auf die Feststellung des Einganges von ausgelosten oder verkauften Titeln und fälligen Coupons. Die Finanzkontrolle führt zu diesem Zwecke eigene, von der Wertschriftenverwaltung unabhängige Lagerbücher; sie verwahrt je einen der Schlüssel zu den Wertschriftenschränken und fertigt die Protokolle über die Schrankverhandlungen aus, deren es laut Verbalprozessbuch

27

im Berichtsjahr 54 gab, nicht mitgerechnet die fast täglich stattfindenden Verhandlungen an dem Schrank, welcher zur vorübergehenden Aufbewahrung von Wertschriften aller Art dient.

Reglementsgemäss ist mindestens einmal jährlich eine Zählung sämtlicher Titel und Couponsbogen vorzunehmen. Dies ist gegen Ende des Jahres geschehen, und es wurde dabei Übereinstimmung der Bestände mit den Büchern der Finanzkontrolle festgestellt.

Mit Bezug auf die ausgelosten oder verkauften Wertschriften ist zu konstatieren, dass deren Gegenwert stets rechtzeitig eingegangen ist; das gleiche lässt sich sagen in betreff der fälligen Zinse.

Kontrollierung des Banknoteninspektorates.

Der Kontrolldienst betreffend die Aufsicht über den Bestand und die Mutationen der unter Verwaltung und Verwahrung des Inspektorates der Emissionsbanken liegenden Banknoten und des zur Anfertigung von solchen dienenden Materials wird durch einen Delegierten der Finanzkontrolle nach Anleitung der bundesrätlichen Instruktion vom 4. Juli 1890 ausgeübt.

Die nach Massgabe dieser Instruktion vorgenommenen Kontrollarbeiten, sowie die Revision der Bücher geben zu keinen Bemerkungen Anlass.

Für die schweizerische Nationalbank wurden 1,200,000 Stück Interimsnotenformulare verifiziert.

III. Banknotenkontrolle.

Mit Ende 1908 hat das Inspektorat der Emissionsbanken das 26. Jahr seiner Tätigkeit und zudem die Hälfte der Liquidationsperiode der Emissionsbanken hinter sich.

Mit dem Rückzug von 6/i» oder der Hälfte ihrer Emission sind diese Banken der Verpflichtung, welche ihnen Art. 86 des Gesetzes vom 6. Oktober 1905 über die schweizerische Nationalbank auferlegt, nachgekommen. Bis jetzt hat sich der geforderte Rückzug von '/is der Emission per Trimester normal vollzogen, dank der Mitwirkung der Nationalbank und dem Umstände, dass mehrere Emissionsbanken ihr Kapital nicht unbedeutend erhöht haben.

Personelles.

Im Personal des Inspektorates ist keine Veränderung zu verzeichnen. Die Stelle des Adjunkten ist noch immer unbesetzt

28 und wird es auch bleiben, bis die Frage der Organisation gelöst ist. Diese Lösung steht in Verbindung mit der teilvveisen Reorganisation des Finanzdepartementes.

Banken mit hinfälliger Emission.

Den Angaben der vier Banken, welche schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 8. März 1881 auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, ist zu entnehmen, dass der Betrag der nicht eingelösten Noten per 31. Dezember 1908 sich beläuft: bei der Eidgenössischen Bank A.-G-. auf . . . Fr. 54,750 ,, ,, Bank in Glarus auf ,, 29,140 ,, ,, Leihkasse Glarus ,, . ,, 2,590 ., ,, Banque populaire de laBroye in Payerne auf ,, 820 Total

Fr. 87,300

Während der Jahre 1906, 1907 und 1908 sind von den Noten dieser Banken keine zur Einlösung vorgewiesen worden.

Die obigen Zahlen sind in den Wochensituationen und Monatsbilanzen der Emissionsbanken und auch in den nachfolgenden Tabellen nicht mehr berücksichtigt. Der vorliegende Bericht befasst sich ausschliesslich mit den durch das Gesetz von 1881 autorisierten Emissionsbanken.

Stand der Emissionsbanken.

Auf 31. Dezember 1907 bestanden noch 28 Emissionsbanken mit einem eingezahlten Kapital von . . . Fr. 222,150,000 einer bewilligten Emission von ,, 159,500,000 einer effektiven Emission von ,, 130.634,800 Im Laufe des Berichtsjahres haben noch folgende drei Banken auf ihr Emissionsrecht verzichtet: Eingezahltes Effektive Bewilligte Kapital Emission Emission Fr.

Fr.

Fr.

die Banca cantonale Ticinese ,, Thurgauische Hypothekenbank ,, Bank in Schaffhausen .

2,000,000

2,000,000

1,660,000

12,000,000 4,500,000

1,000,000 3,500,000

750,000 2,900,000

Total

18,500,000

6,500,000

5,310,000

Tabelle 1.

Banknotenkontrolle.

Stand der

Ordnungs- II nummer. ||

schweizerischen Emissionsbanken auf 81. Dezember

Effektive Eingezahltes Bewilligte Emission auf Kapital auf Emissionssumme 31. Dezember Jahresschluss. auf Jahresschluss.

1908.

Firma.

Fr.

1

2 3 6 7 8 12 13

15 21 24 26 27 28 30 32 33 34 35 36 38 39 40 41 42

St. Gallische Kantonalbank St. Gallen Basellandschaftliche Kantonalbank Liestal Kantonalbank von Bern Bern Zweig anhalten: Thun, Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer.

Crédit agricole et industriel de la Broyé Estavayer Thurgauische Kantonal bank Weinfelden Zweig anstalten : Frauenfeld, Romanshorn, Amrisweil, Bischofszell.

Aargauische Bank .

. .

Aarau

Banque cantonale vaudoise · .

« Ersparniskasse des Kantons Uri Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden . . . .

Banque cantonale neuchâteloise Zweig anstalten: L» Chaux-de- Fonds, Locle.

Schaffhauser Kantonalbank .

. . .

.

Glarner Kantonal bank . .

Solothurner Kantonalbank .

Zweiganstalten: Ölten, Balsthal, Grenchen.

.

Fr.

Deckungsart.

(Art. 12 des Banknotengesetzes.)

Fr.

20,000,000 10,000,000 20,000,000

14,000,000 3,000,000 20,000,000

7,000,000 1,500,000 10,000,000

Kantonsgarantie, idem, idem.

1,000,000 8,000,000

1,000,000 5,000,000

450,000 2,500,000

Wertschriften.

Kautonsgarantie.

6,000,000 2,000,000 13,000,000

6,000,000 4,000,000 6,000,000

2,855,000 2,000,000 3,000,000

idem, idem, idem.

2,000,000 30,000,000

3,000,000 30,000,000

1,552,000 14,800,000

Lausanne Altdorf Stans Neuenburg

2,400,000 19,142,500 750,000 500,000 10,000,000

1,500,000 12,000,000 1,500,000 1,OUO,000 8,000,000

678,000 6,000,000 768,000 500,000 3,965,000

Wertschriften.

Kautonsgarantie.

idem, idem, idem.

Schaffhausen Glarus Solothurn

4,500,000 2,000,000 10,000,000

2,500,000 2,500,000 5,000,000

1,290,000 1,200,000 2,330,000

idem, idem, idem.

Schwyz Freiburg Zug' Lugano Basel Appenzell

1,500,000 1,500,000 21,000,000 2,000,000 2,000,000 20,000,000 500,000

1,000,000 3,000,000 5,000,000 3,000,000 4,000-000 10,000,000 1,000,000

480,000 1,655,000 2,319,350 1,500,000 2,000,000 4,300,000 500,000

idem, idem, idem, idem.

Wertschriften.

Kautonsgarautie.

idem.

209,792,500

153,000,000

75,142,350

Luzerner Kantonalbank Luzern Zweiganstalten: Willisau, Schupf heim, Sursee.

Appenzell A -Rh Kantonalbank .

. .

. Herisau Zürcher Kantonalbauk Zürich Zweiganstalten ; Winterthur, Affoltern a/A., Rüti, Uster, Andelflngen, Bülach, Borgen, Bauma, Meilen, Dielsdorf.

Kantonalbank Schwyz .

Banque de l'Etat de Fribourg .

Zuo'er Kantonalbank .

.

Banca Popolare di Lugano Basier Kantonalbank . , . .

Appenzell I.-Rh. Kantonalbank

1908.

Total

'

idem.

idem.

U and auf 81. Dezember 1908 der schweizerischen Emissionsbanken, welche zn gìmsten der Mionalbank auf i ir EmissionsTMìht verzichtet haben.

h

U" «

23 31

"

Banca cantonale ticinese . . . .

Bank in St. Gallen Toggenburger Bank Banca della Svizzera italiana Thurgauische Hypothekenbank Banque du Commerce Bank in Basel Bank in Luzern . .

Bank in Schaffhauseu Banque commerciale neuchâteloise Credito Ticinese

.

. . . . Bellinzona St. Gallen Lichtensteig Lugano Frauenfeld . .

. Geuf Basel Luzern Schaffhausen Neuenburg Locamo

2,000,000 9,000,000 12,000,000 3,000,000 12,000,000 1 2,000,000 16,000,000 8,000,000 4,500,000 4,000,000 1,500,000

2,000,000 18,000,000 1,000,000 3,000,000 1,000,000 24,000.000 24,000,000 5,000,000 3,500,000 8,000,000 2,250,000

615,000 1,730,000 120,000 245,000 150,000 1,810,000 1,650,000 420,000 375,000 700,000 230,000

Total

84,000,000

91,750,000

8,045,000

Wertschriften.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften, idem, idem.

Wechsel-Portefeuille, idem.

Wertschriften, idem.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften.

Vorstehende Emissionsbanken haben auf ihr Emissionsrecht verzichtet und zwar : Auf den 20. Juni 1907, die Banque du Commerce in Genève (B 14) und die Bank in Basel, in Basel (B. 17).

,, fl 1. August 1907, die Banca della Svizzera italiana in Lugano (B. 10) und die Baak in Luzern, in Luzern (B. 18).

,, ,, 20. September 1907, die Banque commerciale neuchâteloise in Neueaburg (B. 31) und der Credito Ticinese, in Locamo (B. 37).

v ,, 20. Dezember 19Q7, die Bank in St. Gallen, in St. Gallen (B. 5) und auf den 31. Dezember 1907 die Toggenburger Bank, in Lichtensteig (B. 9).

,, ,, 2. Januar 1908 die Blink in Schaffhausen, in Schaffhauseu (B. 23).

,, ,, 31. Januar 1908 die Thurgauische Hypothekenbank in Frauenfeld (B. 11).

,, ,, 15. Oktober 1908 die Banca cantonale ticinese in Bellinzona (B. 4).

29 Die Zahl der Emissionsbanken hat sich damit auf 25 reduziert.

Der Betrag der eingegangenen Noten der 3 Banken, welche im Laufe des Jahres zu gunsten der Nationalbank auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, und die von den gegenwärtig noch bestehenden Emissionsbanken zurückgezogenen Noten zusammengerechnet, ergibt sich eine Totalverminderung der effektiven Emission von Fr. 55,492,450.

Dagegen hat das eingezahlte Kapital dieser 25 Emissionsbanken im Berichtsjahre eine Vermehrung von Fr. 12,000,000 erfahren, welche sich auf folgende Banken verteilen : Thurgauische Kantonalbank . Fr. 3,000,000 Luzerner ,, . ,, 2,500,000 Glarner ,, . ,, 500,000 Solothurner ,, . ,, 5,000,000 Obwaldner ,, . ,, 1,000,000 Total

Fr. 12,000,000

Nach Tabelle I der Beilagen ergibt der Ausweis dieser 25 Emissionsbanken auf 31. Dezember 1908: ein eingezahltes Kapital von Fr. 209,792,500 eine bewilligte Emission von ,, 153,000,000 eine effektive Emission von ,, 75,142,350 An der Totalsumme der bewilligten Emission sind beteiligt : 6 Banken mit l bis 2 Millionen 11 n n 2 ,, 5 ,, 4 ,, .,, 5 ,, 10 3 ,, ,, 10 ,, 20 l ,, ,, 30 Das Maximum der Emission, entsprechend dem doppelten Betrag des eingezahlten Kapitals, kann von keiner Bank mehr erreicht werden, weil die Emissionsbanken genötigt sind, jedes Quartal ihre Emission um einen Zwölftel zu reduzieren.

Die Ausscheidung der 25 Banken nach der Art der Deckung für den nicht durch Barschaft garantierten Teil ihrer Emission ergibt gegenüber 1907 ein wesentlich verändertes Bild.

In der ersten Kategorie -- Banken mit Kantonsgarantie -- hat sich die Zahl der Banken (22) nicht verändert. Dagegen ist das eingezahlte Kapital um Fr. 12,000,000 gestiegen, so dass es auf 31. Dezember 1908 Fr. 204,392,500 beträgt; die bewilligte Emission dagegen ist mit Fr. 146,500,000 unverändert geblieben.

30

Die zweite Kategorie -- Banken, welche die Deckung durch Hinterlage von Wertschriften bewerkstelligen -- hat sich auf drei vermindert, infolge des Verzichtes der Banca cantonale Ticinese in Bellinzona, der Thurg. Hypothekenbank in Frauenfeld und der Bank in Schaffhausen auf ihr Emissionsrecht. Das eingezahlte Kapital der drei verbleibenden Banken dieser Kategorie beträgt' noch Fr. 5,400,000 gegen Fr. 23,900,000 von 6 Banken im Jahr 1907 ; die bewilligte Emission noch Fr. 6,500,000 gegen Fr. 13,000,000 im Jahr 1907.

Die Banken, welche die Deckung von 60 °/o der Emission durch Wertschriften leisten, hatten im Depot bei den kantonalen Depositenämtern : Titel Schatzungswert Stückzahl Fr.

auf 31. Dezember 1907 . . . .

Im Jahre 1908 wurden zurückgezogen .

Bestand auf 31. Dezember 1908

7,209 4,808

6,693,371 4,687,169

2,401

2,006,202

Im Jahre 1908 erfolgten nur noch Rückzüge von Titeln, worüber 20 Verbalprozesse aufgenommen wurden, gegen 34 im Jahre 1907.

Die Zahl der deponierten Titel vermindert sich im Verhältnis des Abganges von Banken mit Wertschriftendeckung und der vierteljährlichen Rückzüge von Noten solcher Banken.

Notenemission.

Die effektive Emission auf 31. Dezember 1908 der noch bestehenden 25 Emissionsbanken setzt sich aus folgenden Abschnitten zusammen : 5,458 Noten zu Fr. 1000 = Fr. 5,458,000 15,916 ,, ,, ,, 500 = ,, 7,958,000 449,638 ,, ,, ,, 100 = ,, 44,963,800 335,251 ,, ,, ,, 50 = ,, 16,762,550 806,263 Noten

Fr. 75,142,350

Die effektive Emission der 11 Banken, welche zugunsten der schweizerischen Nationalbank auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, belief sich am 31. Dezember 1908 noch auf:

31 210 Noten à Fr. 1000 = Fr. 210,000 971 ,, ,, ,, 500 = ,, 485,500 52,322 ,, ,, ,, 100 = ,, 5,232,200 42,346 ,, ,, ,, 50 = ,, 2,117,300 95,849 Noten

Fr. 8,045,000

Den Rückzug und die Vergütung des Gegenwertes dieser 95,849 Noten besorgt die schweizerische Nationalbank, da ihr von den betreffenden Banken der entsprechende Betrag eingezahlt worden ist. In den vom Inspektorat publizierten periodischen Zusammenstellungen sind diese Zahlen nicht mehr aufgenommen.

Die Emission der noch bestehenden Emissionsbanken, sowie der Banken, welche auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, betrug auf 31. Dezember 1907: 1,815,342 Noten im Betrage von Fr. 168,069,800 ; auf 31. Dezember 1908 nur noch 902,112 Noten im Betrage von Fr. 83,187,350. Es sind somit im Laufe des Berichtsjahres zurückgezogen worden 913,230 Noten im Betrage von Fr.' 84,882,450.

Diese bedeutende Verminderung der Emission ergibt sich aus dem gesetzlichen Rückzug von 4/i2 der emittierten Noten seitens der gegenwärtigen Emissionsbanken gleich Fr. 50,182,450 sowie dem Rückzug von Noten der 11 Banken, welche auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, im Betrage von Fr. 34,700,000.

Zurückgerufene Noten.

Die Einzahlungen der Banken mit hinfälliger Emission für ihre zurückgerufenen Noten an die eidgenössische Staatskasse betrugen : für nicht eingelöste Noten des alten Typus Fr. 1,739,490. 07 ,, ,, ,, ,, neuen ,, ,, 3,987,550. Total Fr. 5,727,040. 07 Hiervon wurden von der eidgenössischen Staatskasse bis am 31. Dezember 1907 eingelöst : Übertrag

Fr. 5,727,040. 07

32 Übertrag

Fr. 5,727,040. 07

Fr.

an Noten des alten Typus . 965,373. 65 ,, ,, ,, neuen ,, .3,859,700.und im Berichtsjahre : pr.

an Noten d. a. Typ.

940 « » » n - " TMg 10,990.im total bis 31. Dezember 1808 eingelöst ,, 4,836,063. 65 Die noch nicht vorgewiesenen Noten belaufen sich somit auf Fr. 890,976. 42 wovon Fr. 773,176. 42 in Noten des alten Typus und ,, 117,800. -- ,, ,, ,, neuen ,, Von dieser Summe von Fr. 890,976. 42 wurden in den Jahren 1886 und 1888 dem Invalidenfonds Fr. 637,063. 45 zugewiesen (Art. 52, 3. AI., des Gesetzes vom 8. März 1881). Der Rest von Fr. 253,912. 97 bildet den Buchsaldo bei der eidgenössischen Staatskasse auf 31. Dezember 1908.

Die im Jahre 1907 von der eidgenössischen Staatskasse eingelösten zurückgerufenen Noten im Betrage von Fr. 11,330 wurden gemäss den Bestimmungen des Regulativs vom 13. Oktober 1885 im Berichtsjahre durch Feuer vernichtet.

Anfertigung von Banknoten.

Da die Emissionsbanken ihr Emissionsgeschäft auf den 20. Juni 1910 liquidieren müssen, wurden für deren Rechnung keine neuen Notenformulare mehr erstellt.

Im Laufe des ersten Semesters 1908 hat das Inspektorat die auf die Verifikation der für die schweizerische Nationalbank angefertigten Formulare für 1,100,000 Stück Noten à Fr. 50 und 100,000 Stück Noten à Fr. 100 bezüglichen Arbeiten beendigt.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 6. Oktober 1905 sind für die Nationalbank angefertigt worden : 2,500,000 Notenformulare à Fr. 50 = Fr. 125,000,000 1,700,000 ,, ,, ,, 100 = ,, 170,000,000 80,000 ,, ,, ,, 500 = ,, 40,000,000 25,000 ,, ,, ,, 1000 = ,, 25,000,000 4,305,000 Notenformulare im Betrage von Fr. 360,000,000

33

Das Inspektorat hat der schweizerischen Nationalbank bis zum 31. Dezember 1908 von obigen Notenformularen einen Betrag von 310 Millionen abgeliefert, der Rest von 50 Millionen liegt noch in den Kassen des Inspektorates.

Von diesen 310 Millionen hat die Nationalbank für 230 Millionen emittiert, 50 Millionen in Reserve gelegt und 30 Millionen bilden ihren Vorrat an Notenformularen.

Die zur Prüfung der Frage betreffend die Anfertigung der ·definitiven Noten der Nationalbank eingesetzte Kommission hat .unter dem Präsidium des Vorstehers des Finanzdepartementes verschiedene Sitzungen abgehalten, und es ist Aussicht vorhanden, dass die von ihr betriebenen Studien zu einem guten Resultate führen werden.

Nachahmung von Noten und falsche Noten.

Obschon das Publikum auf die Bestimmungen des Art. 70 des Gesetzes vom 6. Oktober 1905 aufmerksam gemacht worden ist, finden sich immer Leute, welche das Bild von Banknoten zu Reklamezwecken nachahmen. Ein Fall dieser Art kam in Base] vor ; die Fehlbaren wurden zu einer Busse von im ganzen Fr. 360, zu den Kosten und zu einer Gerichtsgebühr von Fr. 80 verurteilt.

'o*Am 31. Dezember 1908 wurde von Ölten her berichtet, dass falsche 100 Franken-Noten der schweizerischen Nationalbank in Zirkulation gesetzt worden seien. Dank dem energischen Vorgehen der Polizeiorgane in Ölten und in Zürich konnten die Urheber der Falsifikate und die Ausgeber derselben ziemlich rasch ausfindig gemacht und in Haft gesetzt werden. Der eine der Inhaftierten ist der nämliche, der im Jahr 1898 Noten der Kantonalbank von Bern nachgemacht hatte und deshalb bestraft worden war.

Defekte und zurückgezogene Noten, a. Emissionsbanken.

Die Zahl der im Laufe des Jahres 1908 zum Austausch gegen neue Noten eingesandten defekten Noten war unbedeutend. Auch die von den Banken, welche auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, zur Vernichtung eingesandten Noten erreichten nicht die Anzahl des Jahres 1907, was daher kommt, dass im Jahr 1908 nur drei weitere Banken auf ihr Emissionsrecht Verzicht geleistet haben. Hierzu kamen noch die Noten, Buudcsblatt. 61. Jahrg

Bd. II.

3

34

welche die bestehenden Emissionsbanken nach Art. 86 des Gesetzes vorn 6. Oktober 1905 zur Verminderung ihrer Emission aus der Zirkulation zurückzuziehen hatten.

Wie in den vorhergehenden Jahren haben die Hauptzollund Kreispostkassen auch im Jahr 1908 bei den Emissionsbanken defekte Noten ausgetauscht, und zwar im Betrage von Fr. 3,997,250 gegen Fr. 10,175,650 im Jahre 1907.

Die von den Emissionsbanken und von der Nationalbank für die Banken, welche auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, im Laufe des Jahres 1908 dem Inspektorat zur Vernichtung eingesandten Noten beliefen sich in 529 Sendungen auf 424,028 Stück à Fr. 50 = Fr. 21,201,400 475,503 ,, ,, ,, 100-= ,, 47,550,300 21,694 ,, ,, ,, 500= ,, 10,847,000 6,578 ,, ,, ,, 1000 = ,, 6,578,000 927,803 Stück

= Fr. 86,176,700

Im Jahr 1907 waren es 582 Sendungen mit 953,590 Stück im Betrage von Fr. 97,728,950.

Gemäss den gesetzlichen Vorschriften wurden alle diese Noten, nachdem sie verifiziert und kontrolliert waren, unter Aufsicht der Finanzkontrolle und in Gegenwart eines beeidigten Notars vor Jahresschluss durch Feuer vernichtet.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 8. März 1881 bis 31. Dezember 1908 wurden vom Inspektorat der Emissionsbanken vernichtet : 4,096,332 Noten à Fr.

50 -- Fr. 204,816,600 4,251,960 ,, ,, ,, 100= ,, 425,196,000 267,919 ,, ,, ,, 500= ,, 133,959,500 89,602 ,, 1000 = ,, 89,602,000 Total

8,705,813 Noten im Betrage von Fr. 853,574,100

Die folgende Tabelle zeigt bis zum Jahre 1906 das Verhältnis des Betrages der aus dem Verkehr zurückgezogenen und ausgetauschten defekten Noten zum Durchschnitt der Zirkulation.

Infolge des fortschreitenden Rückzuges der Noten der Emissionsbanken kann diese Vergleichung nicht mehr weiter geführt werden.

Tabelle II.

Banknotenkontrolle.

General-Situation der

schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Jahres 1908.

1

,--

--

.

i

19O8.

AusEffektive gewiesene Zirkulation.

Zirkulation.

Emission.

Notenreserve.

Gesetzliche Bardeckung

Ungedeckte Zirkulation.

(40 % der

Verfügbare Barschaft.

Total Barvorrat.

Zirkulation).

--_

-- ._

Noten 'anderer Emissionsbanken.

-- Übrige Kassabestände.

127,720 127,470 124,801 123,561 121,427 120,236 118,535 117,035 115,135 114,865 113,862 113,193 112,773 112,398 112,094 110,977 110,091 109,471 109,311 108,293 106,946 106,416 105,787 104,499 101,323 101,123 101,123 101,023 99,560 98,865 98,200 98,050 96,944 95,201 94,566 94,416 93,521 88,223 87,764 87,715 87,416 84,787 84,366 84,116 84,116 81,950 80,908 80,088 80,088 79,289 75,594 1 75 142

125,009 114,830 122,905 109,623 121,233 104,653 120,550 104,802 117,250 107,427 116,799 102,579 113,720 101,444 112,728 100,499 111,833 106,796 111,568 104,158 110,223 j 103,122 110,330 i 102,370 110,483 104,938 110,611 103,181 107,941 100,885 99,857 107,678 107,210 99,991 107,630 101,558 106,346 99,346 97,622 105,069 104,431 94,244 104,372 99,100 103,569 95,423 99,506 93,431 92,792 99,094 99,437 94,342 99,227 93,412 96,960 92,513 96,726 90,367 96,307 90,249 96,601 91,215 95,924 89,655 93,477 88,156 93,095 86,365 92,678 88,449 92,156 86,039 88,240 84,975 86,085 82,513 86,300 82,761 86,193 81,821 85,220 81,923 83,184 79,340 82,944 78,840 82,775 78,656 82,508 76,889 75,424 79,213 78,604 72,194 78,452 72,167 70,773 77,930 72,712 68,539 69,796 73,584 69,527 73,496

Durchschnitt Maxima Minima

101,200 127,720 75,142

98,425 125,009 72,712

91,569 114,830 68,539

12,890 17,847 20,148 18,759 14,000 17,657 17,091 16,536 8,339 10,707 10,740 10,823 7,835 9,217 11,209 11,120 10,100 7,913 9,965 10,671 12,702 7,316 10,364 11,068 8,531 6,781 7,711 8,510 9,193 8,616 6,985 8,395 8,788 8,836 6,117 8,377 8,546 .5,710 5,003 5,894 5,493 5,447 5,526 5,460 7,227 6,526 8,714 7,921 9,315 10,750 5,798 5,665

9JÏ3L 20,148 5,003

4. Januar.

11. ,, 18.

,, 25. ,, 1. Februar.

48,812 40,697 35,644 36,505 44,770 41,501 41,301 40,251 50,531 47,549 47,242 46,830 50,181 46,626 44,992 .

43,652 i 43,642 45,929 44,771 43,483 39,762 46,243 41,923 40,652 41,351 45,263 43,957 42,952 39,836 40,332 42,430 39,407 38,672 36,362 41,203 38,736 38,466 35,743 39,112 37,581 37,327 34,566 34,672 35,288 34,039 30,652 27,347 29,176 27,744 25,286 28,481 29,056

50,004 49,162 48,493 48,220 46,900 46,720 45,488 45,091 44,733 44,627 44,089 44,132 44,193 44,244 43,177 43,071 42,884 43,052 42,538 42,027 41,772 41,749 41,428 39,802 39,638 39,775 39,691 38,784 38,690 38,523 38,641 38,370 37,391 37,238 37,071 36,862 35,296 34,434 34,520 34,477 34,088 33,274 33,178 33,110 33,003 31,685 31,442 31,380 31,172 29,085 29,434 29,398

7,649 9,113 9,828 10.186 9,681 9,057 9,733 9,896 8,311 8,249 8,108 7,745 6,870 6,718 7,780 7,786 7,894 7,096 7,322 7,979 8,069 7,044 6,991 7,820 7,138 5,924 5,926 6,992 7,042 6,564 5,906 6,183 6,774 6,616 5,837 6,177 6,953 7,284 5,541 5,080 5,648 5,958 5,525 5,049 5,328 6,446 6,717 6,070 6,306 8,093 7,056 5,753

57,653 58,275 58,321 58,406 56,581 55,777 55,221 54,987 53,044 52,876 52,197 51,877 51,063 50,962 50,957 50,857 50.778 50,148 49,860 50,006 49,841 48,793 48,419 47,622 46,776 45,699 45,617 45,776 45,732 45,087 44,547 44,553 44,165 43,854 42,908 43,039 42,249 41,718 40,061 39,557 39,736 39,232 38,703 38,159 38,331 38,131 38,159 37,450 37,478 37,178 36,490 35,151

13,282 16,580 15,748 9,823 14,220 12,276 12,229 5,037 7,410 7,101 7,960 5,545 7,430 7,056 7,821 7,219 6,072 7,000 7,447 10,187 5,272 8,146 6,075 6,302 5,094 5,815 4,447 6,359 6,058 5,386 6,269 5,321 6,730 4,229 6,117 3,265 3,572 3,539 4,372 3,297 3,844 4,104 4,119 5,619 3,789 6,410 6,285 7,157 4,173 3,788 3,969

2568 2252 1751 1663 1716 2035 2593 2143 2097 1933 2692 2151 2096 2210 1877 2347 1948 2087 1940 2074 2501 1866 1557 2721 1811 2309 2567 2487 1908 2942 2159 1955 1911 3632 4099 1974 2120 2822 2117 2625 1961 1876 2878 2481 1978 1917 3342 3003 2478 2157 2102 2989

50,2 53,2 65,7 55,7 52,7 54,4 54,4 54,7 49,7 50,7 50,6 50,7 48,7 49,4 50,5 51,0 50,8 49,3 50,2 51,2 52,9 49,2 50,7 50,9 50,4 48,0 48,8 49,5 50,6 50,0 48,8 49,7 50,1 50,8 48,5 50,0 49,7 50,6 48,4 48,3 48,5 49,4 49,2 48,5 49,9 50,6 52,9 51,9 53,0 54,1 52,3 50,6

5,50 5,50 5,00 4,50 4,50 4,50 4,50 4,00 4,00 4,00 4,00 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3.50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50

1. August.

8.

,, 15.

,, 22.

,, 29.

,, 5. September.

12.

,, 19.

,, 26.

3. Oktober.

10.

,, 17.

,, 24.

,, 31.

,, 7. November.

14.

,, 21.

28.

,, 5. Dezember.

12.

19.

26.

,,

39,779 50,531 25,286

39,370 50,004 29,085

7,170 t 46,540 58,406 10,186 35,151 5,049

6,856 16,580 3,265

2296 4099 1557

50,8 55,7 48,0

3,72 5,50 3,60

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

10,179

loor.

Durchschnitt Maxima Minima

19O8.

JProKente.

Zahlen in Tausenden. Franken.

4. Januar 11. ,, 18. ,, 25.

., 1. Februar 8t, 15.

,, 22.

,, 29.

,, 7. März 14. ,, 21. ,, 28. ,, 4. April 11. ,, 18. r, 25. ,, 2. Mai 9. ,, 16. ,, 23. ,, 30. ,, 6. Juni 13. ,, 20. ,, 27. ,, 4. Juli 11. ,, 18. ,, 25. ,, 1. August 8.

,, 15.

,, 22.

,, 29.

,, 5. September 12.

19.

26.

3. Oktober .10.

, 17.

,, 24.

,, 31.

,, 7. November 14.

21.

28.

5. Dezember 12.

19.

26.

Verhältnis Offizieller des Bar- Diskontosatz vorrats zu der Schweiz.

der effektiven EmissionsZirkulation.

banken.

»·

v,

15.

22.

29.

7.

14.

21.

28.

4.

11.

18.

25.

2.

9.

16.

23.

30.

6.

13.

,, ,, ,, März.

,, ,, ,, April.

,, ,, ,, Mai.

,, , ,, ,, Juni.

,,

J°27.

4.

11.

,,» Juli.

,,

8 Ì25.

- ,,»

lÔOT7.

201,235 244,750 131,435

196,280 241,602 128,469

182,157 228,847 121,683

19,078 31,901 8,872

83,600 110,665 50,441

78,510 96,641 51,388

18,995 * 97,505 35,882 126,392 8,058 59,446

!

1

f) 1908 Gold Fr. 43,923 = 94,4%;Silber Fr. 2,617 = 5,6%.

*) 1907 Gold Fr. 90,597 = 92,9%; Silber Fr. 6,907 = 7,1%.

Bemerkung. Im Laufe des Jahres 1908 haben folgende Banken auf ihr Emissionsrecht verzichtet: Auf den 2. Januar: Die Bank in Schaffhausen, in Schaffhausen (B. 23).

Auf den 31. Januar Die Thurgauisßhe Hypothekenbank, in Frauenfeld (B. 11).

Auf den 17. September : Die Banca Cantonale Ticinese, in Bellinzona (B. 4).

Von diesem Datum an figurieren diese Banken nicht mehr auf obiger Tabelle.

14,122 24,932 5,906

2655 3858 1696

53,5 61,7 48,5

4,93 5,50 4,50

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

Du

der

±s,,

1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908

Fr.

199,470,000 200,500,000 197,543,000 206,284,000 207,301,000 213,486,000 218,544,000 220,489,000 201,235,000 101,200,000

35

-«S- v.

Fr.

49,409,000 41,941,950 58,880,850 50,817,850 54,777,050 43,715,100 48,897,850 47,265,000 97,728,950 86,176,700

-- = = = = = = = = =

24,8 20,9 29,8 24,6 26,4 20,s 22,4 21,4 -- --

b. Nationalbank.

Gegen Ende Dezember 1908 hat die schweizerische Nationalbank defekte Noten im Betrage von einer Million aus der Zirkulation zurückgezogen und dem Inspektorat zur Vernichtung eingesandt, so dass die Emission auf Ende 1908 noch 229 Millionen beträgt.

Bankausweise.

Die Generalsituation der gegenwärtigen Emissionsbanken (siehe Tabelle II der Beilagen) wird zusammengestellt aus den Wochensituationen, welche die Banken nach Art. 43 des Gesetzes vom 8. März 1881 über die Ausgabe und Einlösung der Banknoten und der zugehörigen Réglemente dem Inspektorat zuzustellen haben.

Diese Tabelle gibt eine Generalübersicht der hauptsächlichsten Positionen auf Ende jeder Woche und des Verhältnisses der Bardeckung. Sie weist überdies in fetten Zahlen die Maxima und Minima der verschiedenen Positionen auf und wiederholt diese Zahlen am Fusse der Tabelle mit dem Durchschnitt des Jahres und den entsprechenden Zahlen des Jahres 1907.

Da die gegenwärtigen Emissionsbanken sich in der Liquidation ihrer Emission befinden, weisen die Zahlen für 1908 gegenüber denjenigen von 1907 wiederum eine bedeutende Verminderung auf.

Die e f f e k t i v e E m i s s i o n hat im Jahr 1908 einen Durchschnitt von 101,2' Millionen, ein Maximum von 127,7 Millionen und ein Minimum von 75,i Millionen erreicht gegen 201,2 Mil-

36

lionen im Durchschnitt, 244,7 Millionen im Maximum und 131,4 Millionen im Minimum im Jahr 1907.

Die a u s g e w i e s e n e Z i r k u l a t i o n , d.h. der Betrag der Noten in Zirkulation und derjenigen in den Kassen der Banken, stellte sich pro 1908 auf 98,4 Millionen im Durchschnitt, auf 125 Millionen im Maximum und auf 72,7 Millionen im Minimum, gegen 196,3 Millionen im Durchschnitt, 241,e Millionen im Maximum und 128,5 Millionen im Minimum im Jahre 1907.

Die e f f e k t i v e Z i r k u l a t i o n , d. h. die Noten, welche sich in Händen Dritter befinden, erreichte im Jahr 1908 einen Durchschnitt von 91,e Millionen, ein Maximum von 114,8 Millionen und ein Minimum von 68,5 Millionen, während das Jahr 1907 einen Durchschnitt von 182,a Millionen, ein Maximum von 228,8 Millionen und ein Minimum von 121,7 Millionen aufwies.

Diese bedeutenden Abweichungen in den vorstehenden drei Positionen sind die Folge des Rückzuges im Jahr 1908 von 4/12 der Emission seitens der bestehenden Emissionsbanken, sowie der Verzichtleistung von drei Banken auf ihr Emissionsrecht.

Die N o t e n r e s e r v e erzeigte im Jahr 1908 im Durchschnitt 9,6 Millionen (1907 19,i Millionen), im Maximum 20,i Millionen (1907 31,9 Millionen), im Minimum 5 Millionen (1907 8,9 Millionen).

Der T o t a 1-B a r v o r r a t, dessen Durchschnitt 46,6 Millionen betrug, erreichte am 25. Januar 1908 mit 58,4 Millionen seinen höchsten Stand, um am 26. Dezember mit 35,2 Millionen auf das Minimum herabzugehen, während das Jahr 1907 einen Duichschnitt von 97,o Millionen, ein Maximum von 126,
Das p r o z e n t u a l e V e r h ä l t n i s z w i s c h e n der g e s e t z lichen Bardeckung und der effektiven Zirkulation erzeigt ebenfalls eine allgemeine Verminderung ; der Durchschnitt 1908 beträgt 50,8%, gegen 53,6 % im Jahr 1907, das Maximum 55,7 % gegen 61,7 % und das Minimum 48,o % gegen 48,6 %· Dieses Verhältnis kann sich nicht mehr verbessern, weil die Emissionsbanken im Bedürfnisfall sich die Zahlungsmittel bei der National bank verschaffen werden, gegen teilweise oder gänzliche Abtretung ihres Portefeuilles.

37

Die Zusammensetzung der Barbestände der Emissionsbanken in Bezug auf Metallsorten war im Jahr 1908 folgende: Fr. 43,923,000 oder 94,4% in Gold und Fr. 2,617,000 oder 5,6% in Silber, im Jahr 1907 bestand sie aus Fr. 90,597,000 oder 92,9% in Gold und Fr. 6,907,000 oder 7,i% in Silber.

Der Goldbestand hat sich somit um 1,5% zu ungunsten des Silberbestandes gesteigert.

Diskontosätze.

Da die Publikationen betreffend die Bewegungen sowohl des offiziellen als auch des Privatdiskontosatzes nunmehr von der Nationalbank besorgt werden, können wir uns hier mit der Mitteilung begnügen, dass der offizielle Diskontosatz von 5]/2 % bei Beginn des Jahres, nach verschiedenen Reduktionen am 19. März 1908 auf 3'/2% festgesetzt wurde, auf welchem Stand er bis Ende des Berichtsjahres verblieb.

Im Jahre 1908 betrug der Durchschnitt des offiziellen Disbontosatzes 8,72%, gegen 4,9s % im Jahre 1907, das Maximum von 5]/2% blieb sich in beiden Jahren gleich und das Minimum betrug 3'/2% gegen 4'/2%. Man muss auf das Jahr 1895 zurückgreifen, um einen so tiefen Durchschnitt des offiziellen Diskontosatzes zu finden.

Der Privatsatz, welcher am 1. Januar 1908 noch auf 53/s% stand, fiel nach verschiedenen Rückwärtsbewegungen im Laufe des dritten Quartals auf 3% und stieg bis Ende des Jahres wieder auf 3 5 /is%; der Durchschnitt des Jahres 1908 beträgt 3,«%.

Das Fallen der Diskontosätze muss einem Nachlassen der Spannung auf dem Geldmarkt, ferner den Einschränkungen in der Produktion, welche in gewissen Industrien schon im Jahr 1907 ihren Anfang genommen haben, sowie der allgemeinen Depression in Handel und Industrie während des Jahres 1908 zugeschrieben werden. Die Wirkung dieser Stockung machte sich hauptsächlich bei den Einnahmen der Eisenbahnen und der Zollverwaltung fühlbar, doch ist zu hoffen, dass sich die Unternehmungslust, dank den reichlich vorhandenen Geldmitteln und der Verbilligung der Rohstoffe, wieder heben werde. Die zahlreichen Emissionen, welche in allen Ländern aufgelegt wurden, hätten in ändern Zeiten vielleicht den Diskontosatz beeinflusst. Statt einen Geldmangel und eine Erhöhung des Diskontosatzes hervor-

38

zurufen, haben diese Emissionen jedoch das Gegenteil bewirkt, was wohl dem Umstände zuzuschreiben ist, dass ein Teil derselben nur zur Konversion von Anleihen diente, welche zu einer Zeit aufgenommen worden waren, wo das Geld sehr teuer war.

Im Laufe des dritten Quartals des Berichtsjahres haben die Emissionsbanken den günstigen Stand des Geldmarktes benutzt, um ihre Metalldeckungen zu erhöhen und für die Herbstbedürfnisse Reserven anzulegen. Im Gegensatz zum Vorjahre ist das Jahr 1908 vorbeigegangen, ohne dass sich ein Mangel an Zahlungsmitteln gezeigt hätte oder eine Erhöhung des am 19. März 1908 auf S1/«0/0 festgesetzten Diskontosatzes hätte Platz greifen müssen.

In der folgenden Tabelle zeigen wir für die letzten zehn Jahre den Jahresdurchschnitt der Diskontosätze der Länder, welche für unsere Geldverhältnisse am meisten in Betracht kommen

Jahr 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908

Jährlicher Durchschnitt des Dishontosatees.

Schweiz. Frankreich. Deutschland.

Belgien.

5,04 % 4,97 % 3,06 % 3,91 5,33 T) 4,88 n 3,24 4,08 n T) 3,98 4,io T) 3,oo n 3,28 T) T) 3,32 ·n 3,77 3,oo îî 3,00 T) Ti 3,84 Y) 3,17 4,06 3,oo Ï) T> ·n 4 ,22 T> 4,06 3,oo 11 3,00 11 n 3,83 TI 4,05 3,18 n 3,oo f> TI 5,13 T) 4,76 3,84 3,oo T) ·n T) 6 ,03 T) 4,93 4,94 11 3,46 ·n Ti 4 ,76 ÏI 3,72 3,04 3,56 V) ·n Ti

%

England.

3,75

%

3,96

TI

3,73

T)

3,32

T)

3,75

T)

3,29

11

3,01

T)

n n 3,oo n 4,26

4,92

Der Diskontosatz musste natürlicherweise von der günstigen Lage des Geldmarktes günstig beeinflusst werden ; im Vergleich des Durchschnittes für das Jahr 1908 mit demjenigen für 1907 ergibt sich eine allgemeine Abnahme. Sie beträgt für England 1,92%, für Belgien 1,S9 %>, für Deutschland 1,27 °/o, für die Schweiz l,2i%, für Frankreich aber nur 0,42%.

Devisenliwrse.

Die folgende Tabelle erzeigt die Kurse der kurzfälligen Wechsel auf Frankreich, England, Deutschland und Italien während der letzten zehn Jahre. (Durchschnitt der Börsenplätze Basel, Genf und Zürich.)

39 Jahr 1899

Frankreich Parität Fr. 100.--.

England Parität Fr. 25.22.

Deutschland Parität Fr. 123.45.

Italien Parität Fr. 100. -- .

1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 · 1906 1907 1908

Durchschnitt

Minimum

Maximum

100,49

100,22

100,80

100,54

100,09

100,78

100,14

99,75

100,58

100,30

99,97

100,70

100,04

99,82

100,23

100,15

99,85

100,50

100,09

99,86

100,88

100,oi

99,88

100,27

99,92 J /a 99,80

100,42 V^

100,13

100,04 25,s3

25,25

100,37 Va 25,48

123,48

25,,4 25,io 25,n 25,09 25,io 25,io 25,o9 25,i8 '/.

25,06 >/i 123,60 123,05

123,33

122,97

123,89

123,29

122,87

123,73

123,06

123,67

123,36

122,70 122,02

123,03

122,73

123,46

122,87

122,57

123,06 «/i 123,oi 93,si 94,i6

122,70

123.20 123^0

122,57

123,26

92,25

94,65

25,26

25,, 9 25,22 25,i5 25,i8 25,i6 25,iG 25,22 ·/!

25,,3 123,91

93,35

25,48 25,28

25,80 25,20 25,29 25,22 25,25 25,35 '/· 25,28 124,25

124,00

123,65

95,20 98,70

99,88

94,7o 97,40 99,70 98,3o

100,05

99,86

100,25

99,80 99,3S v, 99,70

100,18

95,69 98,88

99,91 99,99

100,12 ./, 99,97

100,15 100,26 100,25

100,50 100,30

40

Jahresdurchschnitt der General-Monatsbilanzen.

Tabelle EI der Beilagen enthält die Jahresdurchschnitte der Monatsbilanzen der schweizerischen Emissionsbanken für die Jahre 1902/08.

Die Verminderung der Anzahl der Emissionsbanken, der Rückzug der sechs Zwölftel der Noten der gegenwärtigen Emissionsbanken und die Folgen der Krisis in Handel und Industrie, welche wir durchlaufen, mussten naturgemäss einen bedeutenden Einfluss auf die Ziffern des Jahresdurchschnittes der Monatsbilanzer. ausüben. Im Vergleich zum Jahr 1907 weist die Bilanz: von 1908 eine Verminderung von 306 Millionen auf, die sich beinahe auf alle Rubriken im Soll und Haben verteilen.

Die Ursachen des Rückganges sind für alle Rubriken der Bilanz die nämlichen ; er erklärt sich durch die Industrie- und Handelskrise, den Rückzug von Noten und die Verminderung der Zahl der Emissionsbanken. Organisation und Entwicklung der schweizerischen Nationalbank.

In dem Bericht, welchen die schweizerische Nationalbank über ihre Tätigkeit im Zeiträume vom 20. Juni 1907 bis 31. Dezember 1908 veröffentlichen wird, werden genaue Angaben über die Ausgestaltung ihrer Organisation und über ihre Geschäftsführung zu finden sein.

Während des Jahres 1908 haben die Zweiganstalten in Lausanne und Luzern, sowie die Agenturen in Aarau, Altorf, Bellinzona, Chur, Freiburg, Lugano, Schwyz, Sitten, Solothurn und Weinfelden ihre Tätigkeit begonnen, so dass die schweizerische Nationalbank gegenwärtig mit 8 Zweiganstalten und 11 Agenturen arbeitet.

Was die Entwicklung der Geschäftstätigkeit der Bank betrifft, so leidet diese ebenfalls unter der überall fühlbaren wirtschaftlichen Krisis, und wenn die finanziellen Resultate den gehegten Erwartungen vielleicht nicht ganz entsprechen, so ist nicht zu vergessen, dass die Bank ihre Anstrengungen hauptsächlich darauf richten muss, die Metalldeckung ihrer Noten immer möglichst hoch zu halten. Diese Deckung erhöht natürlich die Kreditfähigkeit der Noten, ohne jedoch der Bank einen entsprechenden Gewinn zu bringen. Gleich verhält es sich mit den Verbesserungen, die sie im Zahlungsverkehr eingeführt hat und von denen Handel und Industrie in reichlichem Masse profitieren.

Banknotenkontrolle.

Tabelle W.

Schweizerische Emissionsbanken.

Jahresdurchschnitt der General-Monats-Bilanzen von 1902 bis und mit 1908.

Ermittelt und zusammengestellt vom Inspektorat der Emissionsbanken nach den Publikationen im Handelsamtsblatt.

1902 bis 1906: 36 Banken. Ende 1907: 28 Banken. Ende 1908: 25 Banken.

l'assi von.

-A- k t i v © n.

1902.

Fr.

89,746,597 24,318,698 5,956,166 12,935,984 2,059,514

135,016,959

1903.

1904.

1905.

Fr.

Fr.

Fr.

j

89,447,103 28,739,009 5,181,117 11,337,994 2,181,416

91,941,208 25,705,159 4,916,554 11,520,752 2,127,109

136,886,639

136,210,782

!

94,023,712 j 22,481,562 3.084,092 11,514,306 2,363,677

133,467,349

1906.

1907.

1908.

tY

Fr.

Fr

94,496,810 25,606,053 4,327,130 11,225,716 3,082,044

77,120,413 17,895,438 4,216,667 11,557,262 2,845,729

33,717,523 6,592,501 2,037,729 6,452,837 2,059,022

138,737,753

113,635,509

55,859,612

6,395,307 77,977,189 2,825,053

5,184,636 52,856,093 3,051,720

6,421,674 51,507,208 3,311^572

7,122,183 54,424.800 3,288,240

6,365,431 60,818,171 3,813,872

0,622,762 101,004,995 2,161,906

4,084,305 88,736,978 1,796,556

87,197,549

61,092,449

61,240,454

64,835,223

70,997,474

109,789,663

94,617,839

194,723,168

186,198,026

191,071,986

199,122,379

212,015,042

217,558,957

161,054,415

42,1S4.,179 45,881,404

44,786,944 44,672,168

38,408,937 47,138,820

31,815,791 55,770,070

46,852.294 56,088,734

43,549,066 49,246,477

22,012.595 41,212,096

282,738,751

275,657,138

276,619,743

286,708,240

314,956,070

310,354,600

224,279,106

238,923,830 147,224,001 691,760,787 172,747,565 1,874,185

243,403,822 150,751,066 722,770,645 179,636,704 1,737,319

251,506,582 156,666,200 760,555,306 194,706,667 2,193,713

280,755,455 166,373,365 809,127,629 197,295,058 2,091,213

323,693,736 175,990,023 868,862,914 181,531,158 2,190,597

362,480,904 189,232,588 931,281,905 172,984,018 , 2,145,492

309,380,297 184,864,857 873,652,733 144,442,789 2,206,514

1,252,530,421

1,298,359,556

1,365,628,468

1,455,642,720 1,552,268,428

1,658,124,907 i 1,514,547,190

12,768,072 9,687,310

14,851,266 2,459,478

14,870,800 1,878,976

14,267,043 1,816,350

15,446,741 3,257,243

14,658,999 1,999,649

12,203,100 1,485,915

22,455,382 6,500,000

17,310,744 6,920,242 j

16,749,776 6,500,000

16,083,393 i 18,703,984 6,768,937 j 8,743,783

16,658,648 6,317,871

13,689,015 5,857,500

1,862,949,223

1,963,505,862 J2,104,407,492

2,214,881,098

1,908,850,262

1,786,439,065

1,796,226,768

i

Bern, Januair 1909.

Kassa.

Gesetzliche Bardeckung der Notenzirkulation.

Verfügbare Barschaft.

Eigene Noten.

Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken.

Andere Kassabestände.

Kurzfällige Guthaben.

Emissionsbanken und Zweigaustalten (kompensiert).

Korrespondenten-Debitoren.

Diverse.

:

Notenemission.

Noten in Zirkulation (in Händen Dritter) . .

Eigene und andere Schweizernoten in Kassa

Kurzfällige Schulden.

Kurzsichtige Schuldscheine aller A r t . . . .

Korrespondenten-Kreditoren Kontokorrent-Kreditoren

1908.

1907.

1906.

Fr.

Fr.

Fr.

! 1905.

1

!

Fr

-

1904.

Fr.

1903.

1902.

Fr.

Fr.

i

90,340,971

181,243,771

225,016,313

223,544,973

218,332,268

212,279,764

211,430,508

8,490,566

15,773,929

15,552,846

14,598,398

16,437,306

16,519,111

18,892,! 50

98,831,537

197,017,700

240,569,159

238,143,371

234,769,574

228,798,875

230,322,658

16,106,244 1,958,230 15,551,519 200,021,867 317,909

22,545,860 2,093,313 28,158,242 227,950,876 1,202,661

29,897,882 1,930,567 19,531,828 167,106,064 1,218,602

27,088,464 2,134.665 22,250.014 153,284,664 906,944

25,991.029 2,189.964 13,822,549 145,431.961 894.'S73

23,382,593 2,403,242 12,556,132 140,814.535 947,275

23,954,496 2,432,196 32,572.394 143,062,91« 716,593

233,955,769

281,959,952

219,744,943

205,664,751

188,330,381

180,108,777

202,738,595

3,007.757 13,692,167

7,473,372 27,827,281

5,312,113 28,176,208

4,385,387 26,434,317

1,425,380 18,587,197

5,232,658 16,122,941

5,953,115 16,874.368

16,699,924

35,300,653

33,488,321

30,819,704

20,012,577

21,355,599

22,827,483

59,850,965 388,604,495 825,415,359 28,751,554 1,507,183

78,034,476 397,682,235 904,329,353 34,414,152 1,506,735

76,418,134 406,340,336 808,160,868 35,999,800 1,373,449

68,183,985 397,939.259 722,363,616 36,462,233 1,386,341

60,778,141 379,023,911 680,156,672 40,547,042 1,549,448

65,616,423 353,072,890 666,622,350 27,093,400 1,000,693

73,700,551 319,028.665 661,055,991 30,234.100 818,256

1,415,966,951 1,328,292,587 1,226,335,934

1,162,055.214

1,113,405,756

1,084,837,563

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert)

Wechselforderungen.

Diskonto-Schweizer-Wechsel (inklusive Wechsel zum Inkasso).

Wechsel aufs Ausland.

Wechsel mit Faustpfand, Warrants und Gantrödel.

Andere Forderungen auf Zeit.

Kontokorrent-Debitoren.

Schuldscheine ohne Wechselverbiudlichkeit.

Hypothekaranlageu aller Art.

Effekten (öffentliche Wertpapiere).

Liquidationen, Restanzeu und Diverse.

Wechselschulden.

Tratten und Acceptatioueu Andere Schulden auf Zeit.

Sparkassa- Ei D lagen Obligationen und andere Schuldscheine

. . .

1,304,129,556 Feste Anlagen und Gescllschafts-Konti.

Mobilien und Immobilien.

Kommauditen und Beteiligungen.

Gresellschafts-Konti (kompensiert).

Ausstehendes Kapital.

Geseilschafts-Konti und eigene Gelder.

Gesellschafts-Konti (kompensiert) Ordentlicher und außerordentlicher Keservetonds

Ausstehendes Kapital . .

2,278,649 44,054,827 203,042,500

4,473,039 3,931,784 47,011,560 48,887,391 225,498,796 ' 222,083,300

3,185,862 43,08 1.240 209,506^063

3,211,957 41,294.520 206,775,000 j

3,014,213 41,220,881 201,396,425

1,868.595 39,902.505 197.441. 666

249,375,976 5,857,500

278,317,071 6,317,871

255,773,165 6,768,937

251,281,477 ;

245,637,519 !

6,920,242

239,212,766 6,500.000

1,908,850,262

273,568,699 8,743,783

6,500,000

:

2,214,881,098 2,104,407,4'J2 1,963,505,862 1,862,949,223 1,796.226,768 1,786,439.065 1 } \ i i

:

Tabelle IV.

Banknotenkontrolle.

Resultat der Inspektionen bei den Emissionsbanken und den kantonalen Depositenämtern im Jahre 1908.

Deckung von 60 °/o der Emission.

Bardeckung: 40 °/o der Zirkulation.

Datum

Banken.

der

Emission.

Zirkulation.

Inspektionen.

8./9. April 9./JO. ,, 9./10. Juni 11./J2. ,, 16./I7. ,, . . . .

2S./26. ,, 12. August 13./14.

,, 19./20.

,, 20./21.

,,

Schaffhauser Kantonalbank Graubündner Kantonalbank Glarner Kao tonai bank .

18./19.

;, 2S./24.

. . .

Aargauische Bank .

Kantonalbnnk Schwyz Luzerner Kantonalbank .

. . . .

Banque cantonale vaudoise Crédit agricole et industriel de la Broye . .

S t . Gallische Kantonalbank . . . .

Obwaldner Kantonalbank Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden Ersparniskasse des Kantons Uri Kantonalbank v o n Bern . . . .

. .

2S./26.

,, 27./2S.

,, 22./2S. September 24./2S.

,, 29./30.

,, 1./3. Oktober 6./10.

w S./9. . ., 20./21.

22./2S.

27. /28.

., 2S./29.

^ 29./30.

,, 19./20. November

Werlsclirirtculiiulurluge.

Bundesrätl.

Schätzungswert

Gold.

Silber.

In Depot bei der Nationalbank

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1,400,000 2,993,500 901,650 3,308,600 3,231,400 5,245,900 1,959,300 5,578,500 595,200 1,891,100 2,927,150

560,000 1,200,000 361,600 1,380,000 1,400,000 2,180,000 800,000 2,240,000 240,000

916,650 1,839,172 561,600

1,617,500

1,576,050

2,500,000 1,550,000 1,785,000 3,320,000 1,905000 3,500,000 7,000,000 545,000 16,500,000 7,750,000 580,000 560,000 847,000 10,500,000

2,400,300 1,491,600 1,782,150 3,308,500 1,903,850 3,445 050 6,850,000 531,450 16,417,900 7,737,650 559,950 553,250 842,650 10,347,000

620,000 1,000,000 640,000 20,000 1,600,000 700,000 1,300,000 2,800,000 220,000 6,900,000 3,100,000 232,000 214,000 336,000 4,200,000

560,000 1,200,000 361,000 1,380,000 1,400,000 2,lisO,000 800,000 2,240,000 240,000 760,000 1,180,000 / 620,000 \ 10,000 1,000,000 640,000 720,000 1,600,000 855,000 1,400,000 2,800,000 220,000 6,900,000 3,100,000 232,000 239,000 343,000 4,200,000

Fr.

Banca cantonale ticinese Banca Popolare di Lugano Banque cantonale fribourgeoise Banque de l'Etat de Fribourg Solothurner Kantonalbank Banque cantonale neuchâteloise Basellandschaftliche Kantoaalbank Basler Kantonalbank Appenzell I -Rh. Kantonalbank Appenzell A.-Rh. Kantonalbank Thurgauische Kantoualbank

(Art. 12 dea Gesetzes.)

(Art. 10 des Gesetzes.)

1,400,000 3,000,000 904,000 3,550.200 3,320.000 5,450,000 2,000,000 5,600,000 600,000 1,900,000 2,950,000

;

760,000 1,180,000

700,000 155,000 100,000

25,000 7,000

un . Die obigen Zahlen enthalten nnr die Bestände der H auptbank ohne Herbeiziehung ierjenigen der 5iweiganstalten

Kantimale Depos itenämter.

Die Untersuchungen wurden vorgenomme n : Am 20. Juni bei dem freiburg ischen und 3(). Oktober bei dem tessini ächen Depos tenamte.

Art der Deckung.

Wertschriften.

·n T)

Kautousgarnntie.

n 11 n n ·n 11 n ·n

390,000

n n ·n n ·n n ·n Wertschriften.

Kantonsgarantie.

n n n 11 n

41 Auf 31. Dezember 1908 betrug die Noten Zirkulation der schweizerischen Nationalbank Fr. 204,055,550, Inbegriffen dienoch ausstehenden Noten der 11 Banken, welche auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, und die noch einen Betrag von Fr. 8,045,000 ausmachen (vide Seite 31 dieses Berichtes).

In jenem Zeitpunkt belief sich die Metalldeckung auf Fr.l24,708,153.60unddasWechselportefeuilleaufFr.l08,427,029.

16 Rp. Am 31. Dezember 1907 betrug die Notenzirkulation Fr. 159,220,050, die Metalldeckung Fr. 81,344,049. 35 und das Wechselportefeuille Fr. 105,553,000. Bei Vergleichung der Zahlen des Wechselportefeuille auf Ende 1908 und Ende 1907' ergibt sich kein bedeutender Unterschied. Wir halten dafür, die Ursache der schwachen Zunahme sei wohl hauptsächlich der wirtschaftlichen Depression, sowie der grossen Konkurrenz zuzuschreiben, welche die Emissionsbanken und die übrigen Finanzinstitute der Nationalbank im Diskontogeschäft machen.

Unter solchen Umständen konnte die Nationalbank keinen grossen Gewinn erzielen, und sie wird kaum in die Lage kommen, finanzielle Ergebnisse aufzuweisen, die ihr ermöglichen, den Verpflichtungen zu genügen, welche ihr das Gesetz gegenüber den Kantonen auferlegt, bevor der Rückzug der Noten der Emissionsbanken beendigt und ihr die Gesamtemission übertragen ist.

Auf den Antrag des eidgenössischen Finanzdepartements hat der Bundesrat den Betrag der Entschädigungen, welche den Kantonen nach Art. 28 des Gesetzes vom 6. Oktober 1905 zukommen, für das Jahr 1907 festgesetzt.

Gemäss der Verteilungstabelle erhalten die Kantone zusammen einen Betrag von Fr. 729,107. 85, der ihnen im Februar 1909 zur Verfügung gestellt wird, was den Kantonen mit Zirkular vom 6. November 1908 mitgeteilt worden ist. Die Festsetzung der Entschädigung an die Kantone für das Jahr 1908 und deren Ausrichtung wird erst nach Genehmigung der Rechnung der Nationalbank durch die Aktionärversammlung stattfinden.

Inspektionen.

Beziehungen zu den Banken.

Die Inspektionen bei den Emissionsbanken und bei den kantonalen Depositenämtern sind im Laufe des Jahres 1908 nach Massgabe von Art. 44 des Gesetzes vom 8. März 1881 vorgenommen worden.

42

Die Ergebnisse derselben sind in Tabelle IV der Beilagen niedergelegt; sie gaben zu keinen Bemerkungen Anlass.

Im Laufe des Berichtsjahres fand auch eine Inspektion bei der schweizerischen Nationalbank statt. Sie erstreckte sich auf die Revision der Bardeckung, der Reserven und der Notenformulare, sowie auf die Depots beim Departement II und gab zu keinen Bemerkungen Veranlassung.

Die Beziehungen der Kontrollbehörde zu den Banken waren angenehme und normale.

IT. Staatskasse.

Personelles.

In seiner Sitzung vom 31. Januar 1908 wählte der Bundesrat zum eidgenössischen Staatskassier an Stelle des zurückgetretenen Herrn Boell: Herrn Alfred Gribi, von Lengnau (Bern)) bisher Adjunkt, und unterm 17. März 1908 zum Adjunkten: Herrn Otto Holliger, von Oberentfelden, bisher Gehülfe der Staatskasse. In der gleichen Sitzung vom 17. März wurde ferner Herr August Felder, von Flühli (Entlebuch), vom Münzzähler zum Gehülfen befördert. Die dadurch vakant gewordene Stelle eines Münzzählers wurde zuerst provisorisch und dann auf 20. November 1908 definitiv durch Herrn Albert Mäder, gewesenen Mandatträger in Bern, wieder besetzt. Gleichzeitig wurde das Personal der Münzzähler, das infolge Invalidität eines Beamten und langandauernder Krankheit eines ändern mit Arbeit überlastet war, um einen Mann vermehrt. Die neue Stelle wurde Herrn Gottfried Moser, gewesenen Briefträger in Bern, übertragen.

Allgemeines.

Dem Geschäftsgang bei der Staatskasse Fernstehende sind vielleicht versucht, anzunehmen, dass sich infolge der Übernahme gewisser Dienstzweige durch die schweizerische Nationalbaak die Arbeit dieser Abteilung bedeutend verringert haben müsse.

Das ist jedoch nicht der Fall. Wir erlauben uns folgendes darzulegen : 1. Seit Inkrafttreten der neuen Militärorganisation hat die Arbeit der Militärkasse so sehr zugenommen, dass der mit der Führung dieser Kasse betraute Beamte eine ständige Hülfe nötig hat.

43

2. Der Giro- und Checkverkehr mit der schweizerischen Nationalbank hat allerdings die Barsendungen ganz bedeutend reduziert. Durch die neue Zahlungsart ist der Staatskasse jedoch eine derartige Vermehrung der Arbeit in Büchern, durch Korrespondenzen, Herstellung der Checks etc. entstanden, dass hier von einer Arbeitsverminderung mit Recht kaum gesprochen werden kann.

3. Durch den Postcheck- und Giroverkehr und durch das damit verbundene Nachschlagen im Verzeichnisse der Kontoinhaber bei den über 35,000 Geldanweisungen, die sie jährlich zu versenden hat, ist der Staatskasse eine nicht unbedeutende Arbeitszunahme erwachsen.

4. Der Münzauswechslungsdienst, besonders der intensiv betriebene Rückzug der abgeschliffenen und beschädigten schweizerischen und fremden Silberscheidemünzen, hat ihr ebenfalls eine grosse Arbeitsvermehrung gebracht.

Interner Münzauswechslungsverkehr.

Zahl der eingelangten Münzauswechslungsbegehren : 5248 Betrag Fr. 6,853,828 Fr. 6,853,828 Im Jahre 1907 4656 ,, ,, 5,797,670 Vermehrung im Jahr 1908 .

592 ,, Fr, 1,056,158 Münzsendungen an Militärschulen und Militärverwaltungen

,, 1,316,580 Fr. 8,170,408

Zur Bewältigung dieses Verkehrs standen der Kasse folgende Beträge zur Verfügung: Fr. 2,226,500 Vorrat auf 1. Januar 1908, ,, 2,700,000 neugeprägte Silberscheide- und Billonmünzen, ,, 350,000 vom italienischen Schatzamt bezogene Schweizermünzen, ,, 206,300 von der Güterexpedition Bern zugestellte Beträge, y, 3,957,100 Sendungen der Kreispost- und Zollkassen der Nationalbank und anderer Banken, ,, 880,200 Eingang am Schalter der Münzauswechslungskasso in 737 Posten, Fr. 10,320,100

44

Internationale Münzauswechslung.

Aus der Zirkulation zurückgezogene Silberscheidemünzen Im Jahre 1907 Vermehrung

Fr. 1,820,000 ,, 1,116,000 Fr.

704,000

In unserer Münzzirkulation hat dieses Jahr eine bedeutende Säuberung staltgefunden. Dabei sind wir dem Publikum hinsichtlich der Annahme abgeschliffener und beschädigter Stücke in weitgehendem Masse entgegengekommen.

Nachstehend eine Statistik der Rücksendungen abgeschliffener Silberscheidemünzen nach Frankreich und Belgien während des Zeitraums von fünf Jahren : 1904 1905 1906 1907 1908

Nach Frankreich

Nach Belgien

Fr. 208,000 ,, 400,000 ,, 344,000 ,, 716,000 ,, 1,350,000

Fr.

-- ,, 200,000 ,, -- ., -- ,, 272,000

Es ergibt sich hieraus, dass im Berichtsjahre fast doppelt so viel abgeschliffene Silberscheidemünzen nach Frankreich abgeschoben worden sind als im Vorjahre und sogar viermal so viel als 1906. Wenn unsere Münzzirkulation schon vorher den Vergleich mit derjenigen der übrigen Staaten der Münzunion sehr wohl auszuhalten vermochte, so ist das nun infolge dieser Säuberung um so mehr der Fall.

Fünffrankenstücke.

Es wurden im Berichtsjahr für Fr. 1,000,000 alte schweizerische Fünffrankenstücke, sitzende Helvetia, der eidgenössischen Münzstätte zur Umprägung abgeliefert, die wir vom französischen Schatzamt bezogen haben.

Verkehr mit der Postverwaltung.

a. P o s t V o r s c h ü s s e . Sie belaufen sich bis zum 3. Juli, von welchem Tage an die Kreispostkassen ihre Vorschüsse bei der Nationalbank direkt erheben konnten, auf Fr. 62,655,080

45

b. P o s t m a n d a t e .

6293, Betrag

Anzahl der angekommenen Mandate Fr. 3,673,741. 40

Von der Staatskasse versandte Mandate 25,184, Betrag

Fr. 5,654,566. 10

c. P o s t c h e c k - und G i r o v e r k e h r . Den I.April 1908 ist die Staatskasse diesem Verkehr beigetreten. Derselbe hat seither, an Stelle des frühern Mandat Verkehrs, folgende Ausdehnung angenommen: Betraq Eingang: 10,066 Anweisungen und Girovergütungen Fr. 9,794,581 Ausgang: 23,933 Anweisungen und Girovergütungen ,, 12,846,305 Verkehr mit der schweizerischen Nationalbank.

Der Giro- und Checkverkehr mit der schweizerischen Nationalbank hat sich in diesem Jahre bedeutend entwickelt. Der Umsatz beziffert sich'im S o l l in 1713 Check- und Giroüberweisungen auf Fr. 140,191,421. 15. Im H a b e n dagegen belaufen sich die für unsere Rechnung gemachten Einzahlungen der Post- (bis Mitte Juli) und Zollkassen, der Banken etc. auf Fr. 140,512,1.93. 33.

Kassabestand auf Ende des Jahres.

Saldo Fr. 2,027,679. 50 (In diesem Saldo sind Fr. 198,790 eingelöste, aber noch nicht verrechnete Obligationen und Coupons inbegriffen.)

G e w ö l'b e : 1. NeueschweizerischeFünffrankenstücke . . . .

2. Silberscheidemünzen . .

3. Billonmünzen . . . .

F r . 884,000 ,, 820,000 ,, 358,100 ,,

Depotkasse: Neues Schweizergold

2,062,100. --

,, 10,000,000.

Fr. 14,089,779. 50

46

Y. WertschriftenTcrwaltung.

Personelles.

Keine Änderung.

Wertschriften des Bundes und der Spezialfonds.

Durch Bundesbeschluss vom 18. Juni 1908 sind dem Versicherungsfonds aus dem Einnahmenüberschuss des Jahres 1907 noch Fr. 3,000,000 zugewendet worden, nachdem im Budget für 1908 bereits eine Einlage von Fr. 4,000,000 vorgesehen war.

Es waren im Berichtsjahre somit zu Händen des genannten Fonds für Fr. 7,000,000 Wertschriften zu erwerben. Hierzu genügten die vorhandenen Barmittel nicht, was erklärlich ist, wenn in Betracht gezogen wird, dass der in der Staatsrechnung jeweilen sich ergebende Einnahmenüberschuss eben nicht bar in der Kasse liegt, sondern dass er investiert ist in den verschiedenen Vermögensobjekten des Bundes, wie Liegenschaften, Gebäude, Kriegsmaterial, Wertschriften u. s. w. Wir waren deshalb genötigt, dem allgemeinen Wertschriftenportefeuille für zirka Fr. 3,000,000 Titel zu entnehmen, um sie dem Inventar des Versicherungsfonds einzuverleiben. Hieraus erklärt sich die am Schlüsse dieses Kapitels ausgewiesene Verminderung des Bestandes des eigenen Wertschriftenportefeuilles.

Verkauft wurden einzig Fr. 550,000 3 Va % Bundesbahnobligationen aus dem Versicherungsfonds, deren Erlös nebst Kapitaleingängen infolge Auslosungen in 4 % Kassascheine der schweizerischen Bundesbahnen angelegt wurden.

Angekauft wurden

"" ""JoSSSf1811"

·

«Ir die Spezialfonds

inländische Titel . .

ausländische Titel nom.

Fr.

,,

500,000 --

Fr. 7,200,000 ,, 7,206,900

und konvertiert für

Fr. 500,000 ,, 1,000,000

Fr. 14,406,900 ,, 9,200,000

.

Die noch immer in erheblichem Umfange stattfindenden Konversionen hatten auch im Berichtsjahr einen ziemlichen Verkehr in den Beständen zur Folge. Im Vergleich zum Vorjahre ergibt sich trotz der geringern Zahl der Buchungen eine ziemliche Zunahme des Umsatzes, der seine Erklärung findet in den erheblichen Subskriptionen auf ausländischen Anleihen, die den grössern Spezialfonds zugewendet wurden.

47

Zahl der Buchungen Eingänge Ausgänge

.

.

.

1908

1907

159 Fr. 29,911,500 ,, 16,098,500

227 Fr. 26,345,000 ,, 14,315,000

Fr. 46,010,000

Fr. 40,660,000

Kautionen und Depots.

Die Wertschriftenverwaltung verwahrt nicht nur die von kautionspflichtigen Beamten hinterlegten Titel, sondern auch die von Amtsbürgen ausgestellten Bürgschaftsverpflichtungen. Vorschriftsgemäss muss sie sich alljährlich bei den betreffenden Wohnsitzbehörden über die Solvabilität sämtlicher Bürgen erkundigen, was hin und wieder auf Schwierigkeiten stösst. Die Zahl der Beamten mit Personalkaution ist zwar gering und dürfte sich in der Folge noch mehr vermindern, da allen neuen Kautionspflichtigen der Beitritt in den schweizerischen Arntsbürgschaftsverein empfohlen wird. Auch die Hinterlage eigener Wertschriften als Kaution ist für den Bürgschaftspflichtigen deshalb nicht vorteilhaft, weil solche, wie die Bürgscheine bei Personalkaution, erst fünf Jahre nach dem Austritte beziehungsweise Hinscheide des verbürgten Beamten ausgeliefert werden dürfen, was schon mehrfach für die Betreffenden höchst unangenehme Folgen gehabt und auch in Zukunft haben kann.

Infolge der Erhöhung der Bürgschaftssumme einiger Versicherungsgesellschaften und der von Seiten neuer Bürgschaftspflichtiger gemachten Hinterlagen haben die Kautionen neuerdings etwas zugenommen. Der Stand der Deponenten ist der nämliche, deren Guthaben hat sich jedoch ziemlich vermehrt.

Im Vergleich zum Vorjahre ergeben sich folgende Ziffern : 1908

Kautionen 317 20,333,300 Depots von Bundesanleihen 127 3,698,000 Depots, diverse . . . .

9 15,786,707 453

40,088,007

1907

303 18,669,357 127 4,645,000 9 11,303,157 439

34,617,514

Unter Bezugnahme auf das beim Abschnitt I Finanzbureau über die B e z i e h u n g e n z w i s c h e n der e i d g e n ö s s i s c h e n Finanzverwaltung und der schweizerischen Na-

48

t i o n a l b a n k Gesagte muss hier noch erwähnt werden, dass gemäss dem dort angeführten Abkommen die von der Oberpostdirektion aus verfügbaren Postcheckgeldern erworbenen Wertschriften im Gesamtbetrag von Fr. 7,050,000 der Nationalbank als Garantie für ihre Vorschüsse an die Postverwaltung übergeben worden sind. Die von ihr ausgestellten Depotscheine liegen bei der eidgenössischen Wertschriftenverwaltung.

Deren Aufbewahrung, der Einzug der Zinse, sowie der Inkasso der ausgelosten und gekündeten Titel wurde von der Nationalbank unentgeltlich übernommen; die Finanzverwaltung hat sich ·dagegen zu weiteren Hinterlagen verpflichtet für den Fall, wo jenes Depositum für die der Postverwaltung geleisteten Vorschüsse nicht hinreichend Garantie bieten würde.

Inventar auf 31. Dezember 1908.

a, Wertschriften, zur Verwaltung und Aufbewahrung: 1908

1907

Fr.

Eigenes Portefeuille . . . 16,916,820.95 Münzreservefonds . . . . 14,464,033.40 Anleihensamortisationsfonds . 12,529,750. 40 A nlei hensam ortisatio asfonds für Feldartillerie . . .

7,340,108. 30 Übrige Spezialfonds . . . . 60,391,241. 2 0

Fr.

19,553,791.30 12,626,729. --10,771,932. 80

J 11,641,954. 25 b. Nur zur Auf bewahrung: Kautionen und Depots . . 40,088,006. 60 Total der W e r t s c h r i f t e n bestände 151,729,960. 85

99,138,045. 14 34,617,514. 60

gegenüber dem Vorjahre mit 133,755,559. 74

133,755,559. 74

somit V e r m e h r u n g .

.

.

5.894,267. 30 50,291,324. 7 4

17,974,401.11

VI. Münzverwaltimg.

Allgemeines.

Der Betrieb der eidgenössischen Münzstätte im Jahre 1908 verlief normal. Unter Anwendung des Regulativs betreffend die Prägung von Goldmünzen durch die eidgenössische Münzstätte

49

für Rechnung der schweizerischen Nationalbank, vom 19. August 1907, kam die Münzstätte im Berichtsjahre zum ersten Male in ·den Fall, Goldprägungen für Rechnung Dritter, speziell der Nationalbank, auszuführen. Für eingelieferte Goldbarren im Werte von Fr. 3,100,000 erfolgte die Ausrichtung des Gegenwertes in neuen schweizerischen Zwanzigfrankenstücken.

Das Personal der Münzstätte erzeigte auf Ende des Jahres folgenden Bestand: l Direktor, l Buchhalter und Verifikator, 2 Werklührer, l Pörtner und Abwart, 18 Arbeiter und 2 Ar'beiterinnen bei der Münzfabrikation, 11 Arbeiter und 6 Arbeiterinnen bei der Wertzeichenfabrikation, total 42 Personen.

Auf Ende 1907 war der Bestand 41 Personen.

Münzfabrikation.

«. Münzprägungen.

Die im Voranschlag für 1908 vorgesehenen Prägungen kamen alle zur Ausführung, so dass die Ausmünzungen pro 1908, einschliesslich die Goldprägungen für Rechnung der Nationalbank, betragen : Fr.

Fr.

200,000 Zwanzigl'rankenstücke für eigene Rechnung . . . . 4,000,000 155,000 Zwanzigfrankenstücke für Rechnung der Nationalbank . . 3,100,000 7,100,000 200,000 Zweifrankenstücke . . .

400,000 1,200,000 Einfrankenstücke . . . . 1,200,000 800,000 HalbfrankenstUcke . . .

400,000 2,000,000 1,500,000 Zwanzigrappenstücke. . .

300,000 2,000,000 Zehnrappenstücke . . . .

200,000 3,000,000 Fünfrappenstücke . . . .

150,000 650,000 1,000,000 Zweirappenstücke . . . .

20,000 3,000,000 Einrappenstücke 30,000 50,000 13,055,000 Stücke im Nennwert von 9,800,000 Ausserdem wurden 200,000 alte schweizerische Fünffrankenstücke mit sitzender Helvetia eingeschmolzen und mit dem neuen Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. II.

4

50 Münzbilde und erhabener Randschrift ausgeprägt, so dass die* Münzstätte im Jahre 1908 im ganzen 13,255,000 Stücke im Nennwert von Fr. 10,800,000 erstellt hat.

Die frühere Emission von schweizerischen Fünffrankenstückenmit dem Bilde der sitzenden Helvetia betrug 2,126,000 Stück.

Davon sind mit Ende 1908 im ganzen 1,527,000 Stück durch die Münzstätte mit dem neuen Bild und mit erhabener Randschrift umgeprägt; es bleiben somit noch 599,000 Stück ausstehend, die zur Umprägung bestimmt sind.

Auf Ende 1908 beträgt die Totalzirkulation, beziehungsweiseEmission an eigenen Münzen: Fr.

Fr.

5,355,000 Zwanzigfrankenstücke 107,100,000 2,126,000 Fünffrankenstücke 10,630,000 7,450,000 Zweifrankenstücke . . 14,900,000 16,600,000 Einfrankenstücke . . 16,600,000 14,200,000 Halbfrankenstücke . . '7,100,000 38,600,000 24,000,000 Zwanzigrappenstücke .

4,800,000 32,500,000 Zehnrappenstücke . .

3,250,000 53,000,000 Fünfrappenstücke . .

2,650,000 10,700,000 27,000,000 Zweirappenstücke . .

540,000 52,500,000 Einrappenstücke. . .

525,000 1,065,000 234,731,000 Stücke i m Nennwert v o n . . . .

168,095,000 Die Wohnbevölkerung der Schweiz auf Ende 1908 zu 3,6 Millionen angenommen, ergibt es von diesen gegenwärtig in Kurs sich befindlichen Prägungen pro Kopf der Bevölkerung: 1,48 Stück = Fr. 29. 75 in Goldmünzen, 0,59 ,, = ,, 2.95 in Fünffrankenstücken, 10,62 ,, = ,, 10. 72 in Silberscheidemünzen, 30,4i ,, = ,, 2.97 in Nickelmünzen und 22,08 ,, = -n 0.29 in Kupfermünzen.

Zur Herstellung der Zwanzigfrankenstücke für eigene Rechnung sowohl wie für die Nationalbank kam nur Barrengold zur Verwendung, das zum grösseren Teile von der Nationalbank gekauft wurde. Der Durchschnittspreis per Kilogramm Feingold stellte sich dabei auf Fr. 3438. 34 (1907 : Fr. 3444. 49). Das zu den Silberprägungen verwendete Barrensilber kam durchschnitt-

51 lieh auf Fr. 96. 70 per Kilogramm Feinsilber zu stehen (1907 : Fr. 112.10). Bei den Nickelmünzen kosteten die Plättchen zu den Zwanzigrappenstücken per Kilogramm Fr. 5.84, zu den Zehnrappenstücken Fr. 3. 60 und zu den Fünfrappenstücken Fr. 3. 63. Das Kupfer zu den Kupfermünzen und zur Legierung von Gold und Silber wurde zu Fr. 1. 82 per Kilogramm gekauft (1907 : Fr. 2. 72).

Die Herstellungskosten, ohne Arbeitslöhne und Materialverbrauch, der im Jahre 1908 geprägten Münzen betragen für ein Zwanzigfrankenstück Fr. 19,9664 (1907 : Fr. 19,9926) ein Zweifrankenstück 0,814 ( ·n n 0,944 ) ·n ein Einfrankenstück n 0,472 > ·n 0,407 ( ·n ein Halbfrankenstück ·n 0,804 ( ·n ·n 0,236 ) ein Zwanzigrappenstück Rp. 2,336 ( ·n Rp. 2,460 ) ein Zehnrappenztück 1,365 > T) n 1,080 ( ·n ein Fünfrappenstück ·n 0,786 ( ·n ·n 0,910 ) ein Zweirappenstück ·n 0,475 ( ·n ·n 0,680 > ein Einrappenstück 0,285 0,408 ) ( ·n ·n ·n wozu zu bemerken ist, dass, wie bisher, die Münzplättchen für die Nickelmünzen in vorgearbeitetem Zustande bezogen wurden, während für alle ändern Münzsorten die Münzstätte selbst die Plättchen aus Barren herstellte.

b. Laboratorium.

Die grössere Goldprägung bedingte auch eine zahlreichere Ausführung von Analysen ; bei den Goldbarren ergaben diese ausnahmslos Übereinstimmung mit den Angaben der Lieferanten, beim legierten Metall und bei den fertigen Münzen Befund nach Vorschrift. Die gleichen Resultate ergaben auch die Untersuchungen der Silberbarren und Silbermünzen.

Die im Münzlaboratorium ausgeführten Feingehaltsuntersuchungen der im Jahre 1908 geprägten Münzen erzeigten im Durchschnitt folgende Feingehalte: bei den Zwanzigfrankenstücken 899,949 Tausendstel, ,, ,, Fünffrankenstücken 900 ,, ,, v Zweifrankenstücken 833,75 ,, v ,, Einfrankenstücken 835,«6 ^ ,, ,, Halbfrankenstücken 834,5 ,, Im ganzen wurden im Münzlaboratorium 264 Gold- und 177 Silberanalysen ausgeführt. Daneben fanden periodische Untersuchungen der Nickel- und Kupfermünzlegierungen statt und zahlreiche Bestimmungen der Metalle von eingesandten Falsifikaten.

52 c. Nebenarbeiten.

Als grössere Nebenarbeit ist die Ausführung der bereits erwähnten Goldprägung von 3,i Millionen Franken für Rechnung der Nationalbank registriert. Daneben sind als kleinere Arbeiten zu nennen die Herstellung von Färb- und Siegelstempeln für die Zollverwaltung und die schweizerischen Konsulate.

d. Falsche Münzen.

Nachahmungen unserer eigenen Münzen, wie auch derjenigen der ändern Müuzbundstaaten traten im Berichtsjahre wieder zahlreich auf; doch handelte es sich auch hier wiederum meist um sehr unvollkommen durch GUSS aus minderwertigen Metallen hergestellte Stücke, deren Eigenschaften das Publikum im allgemeinen genugsam kennt. Solche Fabrikate bilden deshalb auch keine zu Aufsehen gemahnende und Publikationen erfordernde Gefahr, indem sie sich in der Zirkulation nicht halten können.

Wertzeichenfabrikation.

Ein bedeutendes Stück Arbeit brachten der Abteilung Wertzeichenfabrikation die zahllosen Probon über Druckfähigkeit, Farben und Farbenzusammenstellungen der neuen Postrnarken.

Nach Vorlage des bereinigten Markenbildes und Genehmigung auch der aus den Versuchen hervorgegangenen Farben konnte gegen Ende des Jahres mit dem Drucke der zweifarbigen Marken begonnen werden. Eine Drucklegung des abgeänderten Markenbildes der Zehner-, Zwölfer- und Fünfzehner-Marken dagegen war vor Neujahr nicht mehr möglich, da die endgültige Bereinigung dieses Bildes erst knapp vor Neujahr erfolgte. Auch das Tellknaben-Markenbild erfuhr eine Umänderung.

In die bisherigen Taxwerte der Marken wurden neu eingefügt die Marken zu 35 und 70 Rappen ; neu kam ferner hinzu der Druck von Marken für Heftchen von den Taxen von 2 und 25 Rappen.

Über den Druck der Postwertzeichen, der nun mit Schaffung der neuen Wertzeichenbider für alle Taxen ganz in der Münzstätte ausgeführt wird, ist keine weitere Bemerkung zu machen; er vollzog sich sowohl bei den einfarbigen, wie bei den zweifarbigen Wertzeichen und denjenigen mit Reliel'druck ohne besondere Schwierigkeiten. Im ganzen wurden im Jahre 1908 in der Münzstätte gedruckt: 350 Millionen Stück Postmarken, 35,6 ,, ,T Postkarten und 6,1 ,, ,, Frankobänder,

53 und zur Ablieferung an die Postverwaltung kamen : 402 Millionen Stück Marken, 35,« ,, ,, Postkarten und 6,1 ,, ,, Frankobänder.

Gegenüber dem Jahre 1907, in welchem die Post 349 Millionen Stück Marken bezog, ist eine bisher unerhörte Zunahme der Bezüge um volle 53 Millionen Stück zu konstatieren, was aber nicht in einer entsprechenden Verbrauchszunahme, sondern vielmehr darin seinen Grund hat, dass auf Ende 1907, in Voraussicht der kommenden neuen Marken, die Vorräte bei der Post auf das kleinste erschöpft wurden.

Nun zeigen die diesjährigen Ablieferungen der Münzstätte auch gegenüber der Produktion ein Mehr von 52 Millionen Stück Marken. Dieses Zurückbleiben der Produktion gegenüber den Bezügen der Post hat die Vorräte der Münzstätte an fertigen Marken auf das allerbedenklichste erschöpft, findet aber seinen Grund nicht etwa in der ungenügenden Produktionsfähigkeit der Münzstätte, sondern ergab sich daraus, dass der Markondruck infolge verspäteten Einlangens der neuen Markenbilder mehrmals und sehr fühlbar lahmgelegt war. Aufgabe des neuen Jahres ist es nun, die total erschöpften Vorräte wieder gehörig zu ergänzen.

Von den im Jahre 1908 an die Post abgegebenen Marken entfallen 5,e Millionen Stück auf die Taxmarken. Die abgelieferten Frankomarken ergeben in den einzelnen Taxwerten folgenden Vergleich mit den Ablieferungen vom Vorjahre : Taxwert 2 Cts.

3 Cts.

5 Cts.

10 Cts. 12 Cts. 15 Cts. 20 Cts.

in Millionen Stllcb

25 Cts.

1908 . . 61,i 1,4 164,5 92,3 2,6 8,6 6,0 32,6 1907 . . 49,4 0,8 137,4 88,9 4,6 8,2 9,4 28,i Diff. 1908 +11,7 + 0,6 +27,i + 3,4 -- 2,o + 0,4 --3,4 + 4,4 Taxwert

30 Cts.

35 Cts.

40 Cts.

50 Cts..

70 Cts.

1 Fr.

3 Fr.

in Millionen Stück

1908 . .

1907 . .

Diff. 1908

5,6

2,0

4,7 +

0,9

+ 2,0

9,o 7,, + 1,8

4,6

2,2

5,4 - 0,8

+ 2,3

3,8

0,1

2,4

0,5

+ 1,4

·~ 0,8

Über die Frage, ob in Zukunft auf vorgummiertes Papier zu drucken sei, entgegen der bisherigen Praxis, wo die Bogen erst nach dem Druck gummiert wurden, werden zurzeit Studien gemacht; deren Erledigung bleibt auf später vorbehalten.

54

YII. Amt für Gold- und Silberwaren.

a. Kontrolle der Gold- und Silberwaren.

K o n t r o l l ä m t e r und Vollziehung des Gesetzes.

Die 13 mit der Verifikation und amtlichen Garantie des Feingehalts der Gold- und Silberwaren betrauten Kontrollämter haben im Berichtsjahre den eidgenössischen Kontrollstempel auf 2,689,554 Uhrgehäusen und 88,470 goldenen und silbernen Schmucksachen und Geräten, also insgesamt auf 2,778,024 Gegenständen angebracht.

Von der genannten Anzahl der obligatorisch zur amtlichen Stempelunggelangten Uhrgehäuse entfallen auf die goldenen 565,679 und auf die silbernen 2,123,875 Stück. Diese Zahlen sind mit der Anzahl der gestempelten Schmucksachen und Geräte in der nachstehenden Zusammenstellung aufgenommen.

Vergleichende Übersicht der von den Kontrollämtern für Gold- und Silberwaren seit 1894, also in den letzten 15 Jahren, vorgenommenen Stempelungen.

Goldene

Silberne

Gestempelte Schmucksachen und Geräte in Gold und Silber

Stück.

Stück.

Stück.

471,027

1,968,920 2,084,579 2,698,074 2,834,623 2,992,992 3,028,712 3,353,315 3,730,600 2,738,613 2,456,971 2,688,429 2,977,194 3,408,131 3,138,127 2,123,875

38,772 32,505 36,887 36,795 40,866 71,427 80,119 71,971 72,766 76,054 76,426 78,193 85,498 82,601 88,470

Gestempelte Uhrgehäuse Jahr

1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908

.

.

.

.

.

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.

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.

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.

.

. . . .

. . . .

. . . .

479,421 576,669 538,079 577,237 655,845 682,206 653,228 544,559 556,017 599,008 661,745 818,565 657,502 565,679

5& Aus obiger Zusammenstellung scheint hervorzugehen, dass das Jahr 1908 in bezug auf die. angefertigten U h r g e h ä u s e in gesetzlichen Feingehalten von allen Jahren seit 1895 übertreffen wird. Dies ist jedoch nur scheinbar der Fall, weil unter den im Berichtsjahre amtlich gestempelten Uhrgehäusen sich zum erstenmale nur eine geringe Anzahl der nach Grossbritannien bestimmten Uhrgehäuse befindet. Das gegen Mitte des Jahres 1907 in diesem Lande eingeführte neue Stempelungsverfahren begann nämlich erst im Berichtsjahre das Jahresergebnis unserer Kontrolle merklich zu beeinflussen. Die Zahl der in gesetzlichen englischen Feingehalten befindlichen und mit dem englischen Kontrollstempel versehenen Uhrgehäuse schweizerischer Herkunft betrug 100,619 für das Gold und 240,829 für das Silber. Dabei ist jedoch in Betracht zu ziehen, dass unter den goldenen Uhrgehäusen nur |7,279 Stück in höheren Feingehalten den Aufdruck des schweizerischen Kontrollstempels hätten erhalten können, während die übrigen 73,340 Stück in Goldfeingehalten von ,,12 c.a (0,500) und ,,9 c." (0,375) angefertigt sind. Eine Vergleichung der Stempelungsziffern des Berichtsjahres mit denjenigen früherer Jahre ist somit nur dann zutreffend, wenn die 268,108 bloss in England kontrollierten Uhrgehäuse in gesetzlichen schweizerischen Feingehalten mit in Berechnung gezogen werden, womit die Gesamtfabrikation der Uhrgehäuse in gesetzlichen Feingehalten auf 2,957,662 Stück ansteigt. Dieses Ergebnis kommt demjenigen des Jahres 1903 nahezu gleich, so dass der Gang der Geschäfte in der Uhrenindustrie während des Berichtsjahres demjenigen des genannten Jahres an die Seite gestellt werden kann. In bezug auf die Goldgehäuse fällt der Vergleich sogar noch zugunsten ·des Jahres 1908 aus, während die Zahl der silbernen Gehäuse das Ergebnis des Jahres 1903 nicht erreicht.

Mit aller Deutlichkeit ist indessen die Stockung, welche die Uhrenindustrie gegenwärtig durchmacht, aus der beigefalteten Tabelle zu ersehen, in welcher die Stempelungsziffern des Berichtsjahres mit denjenigen des Vorjahres verglichen sind, indem sie für 1908 einen Minderbetrag von 91,823 goldenen und 1,014,252 silbernen Uhrgehäusen erzeigen. Demzufolge hat die Krise namentlich in denjenigen Gegenden einen bedenklichen Charakter angenommen, in denen die Fabrikation von Uhren mit
silbernen Gehäusen vorzugsweise betrieben wird.

Für die g o l d e n e n und silbern.en S c h m u c k s a c h e n u n d G e r ä t e ist im Jahre 1908 die höchste Stempelungsziffer seit Inkrafttreten des Gesetzes erreicht worden. Sie übertrifft

56 mit 88,470 sogar noch uni nahezu 3000 Stück diejenige des Jahres 1906, welches in einer Reihe von Jahren des industriellen und kommerziellen Aufschwungs den ersten Rang einnimmt. Die beständig wachsende Zahl der der amtlichen Stempelung unterbreiteten goldenen und silbernen Schmucksachen und Geräte, für welche die Kontrollierung fakultativ ist, stellt eine Erscheinungfür sich dar, unabhängig von der wirtschaftlichen Lage, und hat ihren Grund in dem in steigendem Masse zu Tage tretenden Bedürfnisse, durch den amtlichen Stempelaufdruck eine Gewähr für die Richtigkeit des den Gold- und Silberwaren zugeschriebenen Feingehalts zu erbringen, worin der ehrliche Handel mit vollem Recht die wirksamste Waffe im Kampf mit einer unlautern Konkurrenz erblickt.

Der E d e l m e t a l l w e r t der angefertigten Gold- und Silberwaren kann auf 35 Millionen Franken für das Gold und 6 Millionen Franken für das Silber veranschlagt werden.

Von den Kontrollämtern wurden an Stempelungs- und Probegebühren insgesamt Fr. 272,122. 95 vereinnahmt, denen Fr. 216,521. 09 Ausgaben gegenüberstehen, so dass sich ein Einnahmenüberschuss von Fr. 55,601. 86 ergibt.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1908.

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