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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften Armin Flückiger, Uhrenmacher in Bözingen, Kanton Bern.

(Vom 5. November 1909.)

Tit.

Armin Flückiger hat im Januar 1909 eine Anzahl Füchse und Marder, die, wie er wusste, durch Giftlegen getötet worden waren, im Walde bei Bözingen gesammelt und an Drittpersonen verkauft. Von dem erzielten Erlös musste er einen Teil an denjenigen abgeben, der das Gift gelegt hatte, doch blieben ihm selbst noch mehr als Fr. 70.

Der Polizeirichter von Biel bestrafte den Flückiger wegen Übertretung des Art. 5 a des eidgenössischen Jagdgesetzes mit dem in Art. 21, Ziffer 5 d, daselbst angedrohten Strafminimum von Fr. 40 unter Überbindung eines Teiles der Kosten. Nunmehr ersucht der Fehlbare um Nachlass von Busse und Kosten durch Begnadigung, indem er geltend macht, dass er wegen der Krisis im Uhrenmachergewerbe nur sehr geringen Verdienst habe und nicht im stände sei, die ihm auferlegten Summen zu bezahlen, dass er selbst durch das gelegte Gift einen Hund im Werte von Fr. 35 verloren habe und während der Untersuchung verhaftet

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worden sei. Der Gemeinderat von Bözingen befürwortet gänzliche Begnadigung, der Regierungsstatthalter von Biel Ermässigung der Busse auf Fr. 20.

Die Bundesversammlung ist nicht kompetent, einen Nachlass der Kosten zu gewähren, da diese an den Kanton zu bezahlen sind. Was aber die Busse anbetrifft, so bestehen keine Gründe für Aufhebung oder Ermässigung derselben. Der Richter hat nur das Mindestmass der Strafe verhängt, trotzdem Petent sich wiederholter Gesetzesübertretung schuldig gemacht hatte, und die Untersuchungshaft, die nur einen Tag währte, war von Flückiger durch unwahre Angaben selbst verschuldet worden. Aus den Akten ergibt sich übrigens, dass die staatlichen Behörden ganz besondern Grund haben, durch strafrechtliche Massnahmen dem in der Gegend von Biel grassierenden Unfug des Giftlegens zum Zwecke der Tötung von Wild und des Verkaufes desselben entgegenzuarbeiten.

Wir beantragen daher: Es sei das Begnadigungsgesuch des Armin Flückiger abzuweisen.

B e r n , den 5. November 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Dencher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften Armin Flückiger, Uhrenmacher in Bözingen, Kanton Bern. (Vom 5. November 1909.)

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Jahr

1909

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45

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.11.1909

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107-108

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