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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Übertragung der Eisenbahnkonzession Münster-Grenchen, eventuell mit Abzweigungen nach Biel und Solothurn, auf die Berner-Alpenbahngesellschaft BernLötschberg-Simplon in Bern.

(Vom 7. Juni 1909.)

Tit.

Durch Bundesbeschluss vom 6. November 1903 wurde den Herren E. S t au ff er, Stadtpräsident, und G. K u n z , Notar, in Biel, handelnd namens eines Initiativkomitees in Biel und Grenchen, und R. L u t e r b a c h e r , Ammann, und Th. S c h i l d , Ingenieur, in Grenchen, zuhanden einer zu bildenden Aktiengesellschaft die Konzession für den Bau und den Betrieb einer normalspurigen Eisenbahn von M ü n s t e r durch den Jura nach G r e n c h e n , eventuell mit Abzweigungen nach B i e l und nach S o l o t h u r n , erteilt. Als Sitz der zu bildenden Gesellschaft ist,, in Art. 3 der Konzession, Grenchen bezeichnet. Art. 5 setzt die Frist für Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen auf 36 Monate fest.

Mit Beschluss vom 9. November 1906 verlängerte der Bundesrat diese Frist um 3 Jahre, d. h. bis zum 6. November 1909.

Unterm 11. Mai 1909 teilen nun das Initiativkomitee für die Münster-Grenchen-Bahn, sowie die Herren Luterbacher und Schild,, als Inhaber der Konzession, dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement schriftlich mit, dass sie diese Konzession an die Berner-Alpenbahngesellschaft Bern-Lötschberg-Simplon abgetreten haben und ersuchen das genannte Departement, von dieser Abtretung Vormerk zu nehmen. Diese Eingabe ist von dem Ammann der Gemeinde Grenchen namens derselben und von dem Stellvertreter des Stadtpräsidenten von Biel, namens dieser Gemeinde, sowie von dem Direktionskomitee der Berner-Alpenbahn-

15 gesellschaft Bern-Lötschberg-Simplon mitunterzeichnet. Die Zustimmung der beiden Gemeinden Grenchen und Biel wurde von den Konzessionsinhabern offenbar deshalb eingeholt und beigebracht, weil letztere seinerzeit die Konzession tatsächlich mit Zustimmung und im Interesse der beiden Gemeinden erworben hatten.

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn, zur Vernehmlassung eingeladen, bezieht sich in seiner Antwort auf seine Eingabe an das Departement vom 22. April d. J. Diese Eingabe äusserte sich über zwei Konzessionsgesuche, das eine gestellt von dem Regierungsrat des Kantons Bern und das Projekt einer Eisenbahn Münster-Pieterlen-Dotzigen betreffend, das andere gestellt von der Einwohner- und Burgergemeinde Buren a/A. und das konkurrierende Projekt einer Eisenbahn Grenchen-Büren betreffend. Der Regierungsrat von Solothurn hatte in der genannten Eingabe vom 22. April d. J. gegen diese beiden Konzessionsgesuche Stellung genommen und deren Abweisung beantragt.

Diese Konzessionsgesuche sind seither zurückgezogen worden.

Unseres Erachtens besteht keinerlei Grund, dem Gesuche um Übertragung der eingangs bezeichneten Konzession auf die Berner-Alpenbahngesellschaft die Genehmigung zu versagen. In Art. l der Statuten dieser Gesellschaft, die sich in erster Linie den Bau und Betrieb der Lötschbergbahn und die Erwerbung der Spiez-Frutigen-Bahn zur Aufgabe gemacht, ist der Bau und Betrieb auch anderer Eisenbahnlinien ausdrücklich vorgesehen.

Wir beehren uns deshalb, Ihnen den Antrag auf Genehmigung der nachgesuchten Konzessionsübertragung zu stellen und Ihnen den Entwurf zu einem hierauf gerichteten Bundesbeschluss vorzulegen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 7. Juni 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundeßrates,.

Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft L Kingier.

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(Entwurf.J

Bundesbeschluss

x

betreffend

\,x

die Genehmigung der Übertragung der Eisenbahnkonzession Münster-Grenchen, eventuell mit Abzweigungen nach Biel und nach Solothurn, an die Berner-Alpenbahngesellschaft Bern-Lötschberg-Simplon.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer vom Regierungsrat des Kantons Bern, von den Gemeinden Grenchen und Biel, sowie von der Berner-Alpenbahngesellschaft Bern-Lötschberg-Simplon mitunterzeichneten Eingabe des Initiativkomitees für die Münster-GrenchenBahn in Biel und Grenchen, sowie der Herren R. Luterbacher und Th. Schild, beide in Grenchen, vom 11. Mai 1909 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 7. Juni 1909, b eschliesst: 1. Die von dem Initiativkomitee in Biel und Grenchen für den Bau und Betrieb einer normalspurigen Eisenbahn von Münster durch den Jura nach Grenchen, eventuell mit Abzweigungen nach Biel und nach Solothurn, sowie von den Herren R. Luterbacher und Th. Schild, beide in Grenchen, und von der Berner Alpenbahngesellschaft Bern-Lötschberg-Simplon nachgesuchte Genehmigung der Übertragung der dem genannten Initiativkomitee, sowie den genannten Herren Luterbacher und Schild, am 6. November 1903 erteilten Konzession auf die letztgenannte Gesellschaft wird hiermit erteilt.

2. Der Bundesrat wird mit dem Vollzug dieses Bundesbeschlusses, welcher am 1. Juli 1909 in Kraft tritt, beauftragt.

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16.06.1909

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