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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften Edmond Delieutraz, Gärtner in Veyrier, Kantons Genf.

(Vom 18. Mai 1909.)

Tit.

Am 25. April 1907 wurde Edmond Delieutraz vom Polizeirichter des Kantons Genf gestützt auf Art. 6, lit. o, und 21, Ziffer 4, lit. e, des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz mit Fr. 200 Geldbusse bestraft, weil er an verschiedenen Orten in der Gemeinde Veyrier mit Gift getränkte Fleischstücke gelegt hatte, durch deren Genuss zwei Hunde zu Grunde gingen. Einen Entschuldigungsgrund für seine schädigenden Handlungen wusste Delieutraz in der Untersuchung nicht vorzubringen, er hat bis jetzt an die Busse Fr. 60 ratenweise bezahlt und ersucht um Erlass des Restes durch Begnadigung, weil ihm die Mittel fehlen, denselben zu beschaffen.

Der Richter hat mit vollem Rechte bei Ausmessung der Strafe die Gemeingefährlichkeit der dem Petenten zur Last fallenden Gesetzesübertretungen in erschwerender Weise berücksichtigt, und es liegt kein zureichender Grund vor, das Strafmass herabzusetzen, auch in der Annahme, dass der restierende Teil der Busse in Freiheitsstrafe umgewandelt werden müsste.

622 Wir stellen daher den Antrag: Es sei das Begnadigungsgesuch des Edmond Delieutraz abzuweisen.

B e r n , den 18. Mai 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t : Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften (Vom 18. Mai 1909.)

Tit.

Im Oktober 1908 von der Militärbehörde nach fruchtlosen Mahnungen wegen Nichtbezahlung von Fr. 13.30 Pflichtersatz dem Strafrichter überwiesen, Folge hatte.

Er ersucht um Erlass dieser Strafe, insbesondere des Wirtshausverbotes, mit der Behauptung, dass es ihm ohne eigenes Verschulden wegen schlechten Geschäftsganges nicht möglich gewesen sei, die Steuer rechtzeitig zu entrichten, und dass er durch die Untersagung des Wirtshausbesuches noch ganz besonders in der Ausübung seines Berufes gehindert werde. Der Gerichtspräsident von Buren bezeichnet unter Schilderung der ihm bekannten Verhältnisse des Petenten diese Vorbringen als unwahr, und es darf unbedenklich angenommen werden, dass die Nichtzahlung eine schuldhafte gewesen sei.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften Edmond Delieutraz, Gärtner in Veyrier, Kantons Genf. (Vom 18. Mai 1909.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1909

Année Anno Band

3

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21

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.05.1909

Date Data Seite

621-623

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