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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 12. Oktober 1909.)

Die Eingabe des Staatsrates des Kantons Tessin vom 8. März 1909 betreffend Besetzung der Stellen der Bundesverwaltung im Tessin durch Tessinerbürger und Anwendung der italienischen Sprache als Amtssprache in den im Tessin befindlichen Bureaux und Dienstzweigen der eidgenössischen Verwaltung wird wie folgt beantwortet : Mit Eingabe vom 8. März 1909 bringen Sie uns verschiedene von den Sektionen Chiasso, Bellinzona, Locamo und Lugano des schweizerischen kaufmännischen Vereins formulierte Begehren zur Kenntnis und empfehlen uns, unter einlässlicher Begründung, denselben zu entsprechen. Diese Begehren sind folgende : 1. Wahl eines Tessinerbürgers in die Kreisdirektion V der schweizerischen Bundesbahnen, sofern diese aus drei Mitgliedern gebildet wird.

2. Besetzung der Stelle des Betriebsinspektors in Bellinzona durch einen Tessinerbürger.

3. Übertragung von Stellen bei eidgenössischen Verwaltungen, wenn solche frei werden, innert der Grenzen der Möglichkeit, an Tessinerbürger.

4. Anwendung der italienischen Sprache als Amtssprache der eidgenössischen Dienststellen im Kanton Tessin.

In bezug auf den ersten Punkt müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Frage der eventuellen Ergänzung der Kreisdirektion V der S. B. B. zurzeit geprüft und anlässlich der Revision des Rückkaufsgesetzes entschieden wird. Im Falle der Ergänzung werden wir aber als Wahlbehörde wie bis anhin in erster Linie auf die Befähigung der in Betracht kommenden Kan-

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didaten und nicht auf die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kanton Wert legen. Über die bisherigen Wahlen, die nach diesem Grundsatze vorgenommen wurden, sind keinerlei Klagen wegen Ausschliesslichkeit oder dergleichen laut geworden, obschon mehrere Kantone, die sowohl an Flächeninhalt und Bevölkerungszahl als an Bedeutung speziell für die Bundesbahnen dem Kanton Tessin gleichkommen, in den betreffenden Kreisdirektionen nicht vertreten sind. Wir sind daher der Ansicht, dass auch in Zukunft den Kreisdirektionen der Bundesbahnen der Charakter von Behörden rein administrativer Natur gewahrt werden soll.

Was die Besetzung der Betriebsinspektion Bellinzona anbelangt, so ist zu bemerken, dass diese Frage nicht aktuell ist, indem der Inhaber dieser Stelle aus dem Dienste der Gotthardbahn in denjenigen ·der Bundesbahnen übergetreten ist. Wenn einmal über die Neubesetzung dieser Stelle zu entscheiden sein wird, so wird die Bundesbahnverwaltung, der diese Ernennung nun zusteht, sorgfältig prüfen, ob allfällige schweizerische Bewerber aus dem italienischen Sprachgebiete den Anforderungen entsprechen, die an den Inhaber der Stelle gestellt werden müssen.

Mit dem dritten der eingangs erwähnten Begehren regen Sie
A. Bundesbahnen.

Die nachfolgende Zusammenstellung über die Zahl der definitiv oder im Monatslohn angestellten Tessinerbürger auf den Stationen und Strecken südlich des Gotthardtunnels weist eine bedeutende Zunahme des tessinischen Elementes nach, nicht bloss' absolut betrachtet, sondern auch im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beamten und ständigen Angestellten. Die Taglohnarbeiter sind in den Zahlen nicht berücksichtigt.

Es wurden beschäftigt:

880 Am I.Januar 1904: Gesamtzahl Tessiner

Bahnaufsichts- und Unterhaltungsdienst AiroloChiasso-Locarno- RanzoGerra Stationspersonal AiroloChiasso- Locarno-Ranzo= Gerra Zugspersonal, Depot Airolo, Biasca-Bellinzona .

Lokomotivführer und Heizer, Depots Biasca, Bellinzona-Chiasso . . .

Depotpersonal des Fahrdienstes Biasca, Bellinzona-Chiasso . . . .

Zusammen

°/o

Am I.Mai 1909: Gesamtzahl Tesslner

"/»

1

2

3

4

5

»

212

128

60

302

261

86,5.

362

208

57

686

490

71*

164

103

63

284

214 T6

172

73 42

236

109 46

69

42 61

160

127 79

979

554

56

1668

1201

72

Die ziemlich zahlreichen Bündner italienischer Zunge, die sich hinsichtlich der Sprachkenntnisse für den Dienst auf den Linien Ihres Kantons ebenfalls gut eignen, sind in den Kolonnen 2 und 5 n i c h t mitgezählt. Ebensowenig sind in diesen Kolonnen die aus der ersten Betriebszeit der Gotthardbahn her noch vorhandenen italienischen Staatsbürger berücksichtigt. Würde man diese Angestellten italienischer Zunge mitrechnen, so würde sich der Prozentsatz des Personals, dessen Muttersprache die italienische ist, noch erheblich höher stellen.

Ferner sind auf dem Netze der Bundesbahnen, aber ausserhalb des Kantons Tessin, 86 Tessinerbürger beschäftigt.

B. Zollverwaltung.

Die schweizerische Zollverwaltung zählte auf Ende 1908 im ganzen 2252 Beamte und Angestellte, wovon 309 Mann, also.

der s i e b e n t e Teil, Bürger des Kantons Tessin waren. Auf 10,000 Einwohner des Kantons Tessin entfallen mehr als 21 Mann, welche als Beamte oder Angestellte im Dienste der Zollverwaltung stehen, während die ändern Kantone auf die gleiche Einwohnerzahl kaum mit 6 Mann vertreten sind.

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Tessinische Kantonsangehörige sind gegenwärtig im Kanton Tessin angestellt: als Beamte der Hauptzollämter . .

41 Mann als Einnehmer an Nebenzollämtern 33 ,, als Aufseher 79 ,, als Grenzwächter 135 _ Total

288 Mann.

Von insgesamt 314 Mann, welche die Zollverwaltung in Ihrem Kanton beschäftigt, sind somit 288 Mann tessinische Staatsbürger. Angehörige anderer Kantone sind den Hauptzollämtern im Kanton Tessin nur in der Zahl von 26 Beamten zugeteilt,, dafür sind 21 tessinische Bürger bei verschiedenen Zollämtern anderer Kantone angestellt.

Es ergibt sich aus diesen Zahlen, dass das tessinische Element unter dem in Ihrem Kanton stationierten Personal der Zollverwaltung weitaus in der Überzahl ist (92 °/o zu 8 °/o), und dass die Zahl der Beamten anderer Kantone, die auf tessinischem Gebiete beschäftigt sind, durch die Zahl der tessinischen Bürger an Zollämtern in anderen Gegenden der Schweiz nahezu ausgeglichen wird.

C. Postverwaltung.

Auf Ende 1908 standen im Kanton Tessin im Dienste der Postverwaltung : TessinerBürger bllrger anderer Kantone

a. Postbeamte (mit Einschluss der Posthalter) b. Postablagehalter c. Bleibende Angestellte d. Postaspiranten und Lehrlinge . .

e. Provisorische Aushelfer . . . .

Total

_ . .

174 222 157 30 43

20 -- 2 7 l

194 222 159 37' 44

626

30

656

Es finden somit in den Postämtern Ihres Kantons nur 30 Bürger anderer Kantone Beschäftigung. Da ferner zirka 100 Postbeamte italienischer Zunge, welche beinahe sämtlich Tessinerbürger sind, in den übrigen Kantonen beschäftigt werden, so ergibt sich, dass Ihre Kantonsbürger im Verhältnis zur Kopfzahl' den Deutsch- und Westschweizern gegenüber im Vorsprunge sind..

«82 D. Telegraphenverwaltung.

Von 179 Beamten und Angestellten der Telegraphen- und Telephonverwaltung, die im Kanton Tessin beschäftigt sind, gehören nur 15, also etwa 9 °/o, anderen Kantonen an. Diesen 15 Schweizerbürgern aus anderen Kantonen, welche, nebenbei bemerkt, abgesehen von drei Monteuren, alle italienisch sprechen, stehen aber 31 Tessiner gegenüber, die von der Telegraphenverwaltung in den übrigen Kantonen verwendet werden.

Im telephonischen Verkehr mit der deutschen Schweiz ist die Beherrschung der deutschen Sprache unerlässlich. Die Anstellung einiger Deutschschweizerinnen als Telephonistinnen war ·daher zweckmässig; es wurde indessen auch von diesen Kenntnis der italienischen -Sprache verlangt.

Für die gesamten Dienststellen eidgenössischer Verwaltungen im Kanton Tessin ergeben sich in bezug auf die Kantonsangehörigkeit der Beamten folgende Zahlen :

fSSL Bundesbahnen .Zollverwaltung Postverwaltung Telegraphenverwaltung

Tessi

-

·/.'

.

1668 314 682 179

1201 288 660 164

72 91,7 96,8 91,c

Total

2843

23Ï3

81,3

.

Wie aus dieser Zusammenstellung hervorgeht, ist bei der Besetzung von erledigten Stellen der eidgenössischen Verwaltungen von jeher in der von Ihnen gewünschten Weise verfahren worden. Dass bei den Bundesbahnen das Verhältnis der angestellten Tessinerbürger zu der Gesamtzahl der Beamten am schwächsten ist, kann nicht verwundern, wenn man in Betracht zieht, dass in den ersten Jahren nach der Eröffnung der Gotthardbahn der Zudrang der Bürger Ihres Kantons zu Stellen bei der Bahn ein sehr geringer war. Der Prozentsatz der bei der Gotthardlinie angestellten Tessiner hat sich aber, wie hiervor dargetan, bedeutend gehoben, und es dürfte nicht am wenigsten von der Mitwirkung Ihres Kantons abhangen, dass dieser Prozentsatz noch eine fernere Erhöhung erfahren würde. In allererster Linie wird nämlich bei der Besetzung von Stellen im Eisenbahndienste vor·ausgesetzt, dass die Bewerber sich für den Bahndienst eignen, d. h. dass sie u. a. auch die notwendige fachliche Ausbildung er.halten haben. Nun besitzt aber Ihr Kanton keine besonderen

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Unterrichtsanstalten, an denen die für den Eisenbahndienst erforderlichen Fachkenntnisse erworben werden könnten (Eisenbahnschule, Technikum). Würde diesem Mangel in irgend einer Weise abgeholfen, so stünden auch die Verhältnisse für die An· Stellung von Tessinerbürgern bei den Bundesbahnen günstiger; denn dass bei Wahlen sowohl bei den Bahnen als bei der allgemeinen eidgenössischen Verwaltung nicht bloss die Kantons· Zugehörigkeit ausschlaggebend sein darf, liegt auf der Hand. Die .grundsätzliche Bevorzugung der Bürger Ihres Kantons bei der Besetzung von Stellen würde gewissermassen ein Vorrecht im ·Sinne des Art. 4 der Bundesverfassung bilden und wäre auch, wenigstens soweit im Kanton Tessin niedergelassene Bürger anderer Kantone in Betracht kommen, mit Art. 43, Absatz 3, der Bundesverfassung nicht vereinbar. Eine Regel aufzustellen, wonach im Kantonsgebiet -- denn eine derartige Massregel müsste selbstverständlich verallgemeinert werden -- nur Kantonsangehörige zu den eidgenössischen Stellen und Beamtungen zugelassen wür-den, geht somit nicht an.

Aber auch aus praktischen Rücksichten werden sowohl wir als die Bundesbahnverwaltung am bisherigen Verfahren, in Ihrem Kanton n ö t i g e n f a l l s auch Nichttessiner zu den eidgenössischen Anstellungen gelangen zu lassen, festhalten müssen. Nach wie vor muss zum Beispiel den in Frage kommenden Verwaltungen ·das Recht vorbehalten werden, Tauschversetzungen veranlassen zu können. Durch solche Versetzungen wird den Beamten aus ·der deutschen, bezw. der romanischen Schweiz Gelegenheit geboten, sich in der italienischen Sprache auszubilden, und umgekehrt wird den Bürgern Ihres Kantons, die im Dienste einer eidgenössischen Verwaltung stehen, ermöglicht, sich in der deutschen oder der französischen Sprache zu vervollkommnen. Wollte man diese Freizügigkeit unterdrücken, so würde die erwähnte kostenlose Ausbildung in den Sprachen, die nicht nur den betreffenden Beamten und der Verwaltung, sondern vor allem dem reisenden oder zu bedienenden Publikum zunutze kommt, dahinfallen.

Für die Bundesbahnen fällt noch speziell in Betracht, dass auch von den Bewerbern, deren Muttersprache die italienische ist, verlangt werden muss, dass ihre Sprachkenntnisse denjenigen entsprechen, die von Bewerbern deutscher oder französischer Zunge gefordert werden. Die italienisch sprechenden Kandidaten für Stellen, welche mit den Reisenden und dem Publikum überhaupt in Berührung kommen, als Stationsvorstände und deren

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Stellvertreter, Stationsgehiilfen, Einnehmer, Gepäckexpedienten-,, Portiers, Güterschaffner, Zugführer und Kondukteure, ferner dieAufsichtsbeamten, wie Bahnmeister und Bahnmeistergehülfen, Vorarbeiter, Aufsichtsbeamte der Lokomotivdepots, sollen neben der italienischen Sprache noch eine andere Landessprache, wenn; möglich die deutsche, kennen. Es handelt sich eben in Ihrem Kanton in der Hauptsache um den Betrieb von Eisenbahnlinien, die das ganze Jahr hindurch einen sehr intensiven internationalen Verkehr aufweisen. Von den Reisenden wird allseitig wohltätigempfunden und als ein Vorzug des Weges über den Gotthard anerkannt, dass auf den Stationen und in den Zügen sprachenkundige Beamte und Angestellte getroffen werden. Es liegt daher auch im Interesse des für Ihren Kanton so ausserordentlich wichtigen Fremdenverkehrs, dass die Reisenden Beamte antreffen,, mit denen sie sich verständigen können.

Auch die Zollverwaltung benötigt sprachenkundiges Personal' an allen Grenzpunkten, namentlich aber an wichtigen Eisenbahnzollämtern, wo das Personal fast ebensoviel mit fremden als mit einheimischen Zollpflichtigen zu verkehren hat. Insbesondere an den internationalen Grenzstationen der den Verkehr zwischen» deutschem und italienischem Sprachgebiet vermittelnden Gotthardbahn bedarf es eines Personals, das der deutschen Sprache mächtig ist.

Die Zollverwaltung ist daher mit Rücksicht auf diese Verkehrsverhältnisse ebenfalls genötigt, in jenen Stationen wie auch an ändern vom Fremdenverkehr berührten Eingangspunkten Ihres Kantons deutschsprechendes Personal, das aber auch hinlängliche Kenntnis der italienischen Sprache haben muss, zu halten.

Unseres Erachtens könnte auch in dieser Beziehung Ihr Kanton durch geeignete Vorkehren, wie zum Beispiel durch Schaffung vermehrter Gelegenheit zum Sprachenstudium in den Untemelitsanstalten des Tessins, die sprachliche Ausbildung fördern und dadurch indirekt zur Verwirklichung Ihres Postulates im Rahmen der Möglichkeit beitragen.

Wie Sie nun den vorstehenden Ausführungen entnehmen können, muss das Verhältnis der bei den eidgenössischen Verwaltungen in Ihrem Kanton angestellten Tessinerbürger zu der Gesamtzahl der Beamten und Angestellten als ein durchaus normales bezeichnet werden. Auf der Gotthardlinie hat, wie dargetan, das tessinische Element in den letzten Jahren in erfreulicher Weise zugenommen, und wir geben uns gerne der Hoffnung hin, dass es der Bundesbahnverwaltung allenfalls unter Ihrer Mitwirkung

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am hiervor angedeuteten Sinne gelingen wird, in bezug auf die -Zuziehung von Tessinerbürgern zum Bahndienst ein ähnliches Verhältnis, wie es bei den übrigen eidgenössischen Verwaltungen besteht, herzustellen. Denn auch bei den Bundesbahnen gilt der ·Grundsatz, dass die Inhaber von Stellen imstande sein sollen, mit dem Publikum, das mit ihnen dienstlich und geschäftlich zu verkehren hat, in der Landessprache des betreffenden Gebietes .zu verkehren.

Bezüglich des vierten der von Ihnen unterstützten Begehren ·der tessinischen Sektionen des schweizerischen kaufmännischen Vereins, welches die Anwendung der italienischen Sprache als Amtssprache in den der eidgenössischen Verwaltung unterstehenden Bureaux und Dienstzweigen Ihres Kantons betrifft, bemerken wir, dass dasselbe mit der in Ihrer neulichen Eingabe vom 13. August :abhin berührten Frage des Verkehrs unserer Departemente mit Ihnen und mit den sämtlichen Organen der Verwaltung Ihres Kantons in italienischer Sprache zusammenhängt. Wir werden uns nach Prüfung dieser letztern Eingabe durch unsere Departemente über beide Punkte noch speziell äussern.

Gerne benützen wir diesen Anlass, Sie zu versichern, dass ·wir Ihren Bestrebungen in bezug auf die Erhaltung der italienischen Sprache Sj'mpathisch gegenüberstehen. Es soll daher auch in Zukunft unser Bestreben sein, alle Zweige der Bundesverwaliung innert der Grenzen der Möglichkeit den besonderen Verhältnissen der betreffenden Landesteile anzupassen und dadurch .allen berechtigten Wünschen entgegenzukommen.

(Vom 15. Oktober 1909.)

Mit Zuschrift vom 28. September 1909 teilt Herr Professor Dr. L u n g e dem schweizerischen Schulrat mit, dass ihm bei der ;zu seinem 70. Geburtstage veranstalteten Feier im Namen von Freunden und frühern Schülern die Summe von Fr. 40,000 zur ·Gründung einer ,,Georg Lunge-Stiftung" überreicht worden sei, welchen Betrag er, unter Hinzunahme der noch ausstehenden Fr. 1000--2000, auf Fr. 50,000 erhöhen werde.

Herr Prof. Lunge, dem die Zweckbestimmung überlassen wird, will den jährlichen Ertrag der Stiftung dazu verwenden, um dürftigen und würdigen Studierenden der Chemie aus den Abteilungen IV und IX, die das Diplom besitzen, die Fortsetzung 'der Studien zu ermöglichen; das Nähere würde einem von den .Fachprofessoren festzustellenden Regulativ vorbehalten bleiben.

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Der Bundesrat hat die Annahme der Schenkung erklärt und hat dieselbe Prof. Dr. G. Lunge bestens verdankt.

Als schweizerische Abgeordnete an die diesjährige Generalversammlung des internationalen landwirtschaftlichen Instituts in Rom (Eröffnung: 12. Dezember 1909) werden bezeichnet: Herr Dr. jur. Johann Baptist P i o d a, ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister in Rom, und Herr Prof. Dr. Ernst L a u r, Vorsteher des schweizerischen Bauernsekretariats in Brugg.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert : I. Dem Kanton B a s e l l a n d an die Kosten der nachgenannten Feldweganlagen in der Gemeinde Münchenstein : 1. Für die Feldweganlage ,,hinter der Kirche" (110 m lang und 3 m breit) in Münchenstein (Voranschlag Fr. 750), 20 %,.

im Maximum Fr. 150; 2. für die Weganlage ,,in der Löffelmattct in Münchenstein (196 m lang und 8,5 m breit), (Kostenvoranschlag Fr. 1400),, 20%, im Maximum Fr. 280.

II. Dem Kanton W a a d t : a. für die Stallbaute auf der Weide ,,Es Grands Voranschlag Mollards", Gemeinde Abbaye Fr. 14,614 b. für die Erstellung einer Zisterne ebendaselbst ,, 2,000^ c. für die Stallanbauten etc. auf der Weide ,,La Duchatte1', Gemeinde Abbaye ,, 9,500 · 25 °/o des Gesamtvoranschlages von im Maximum Fr. 6,528. 50.

Fr. 26,114

(Vom 18. Oktober 1909.)

Herr Dr. L u t z - M ü l l e r , in Thal, hat seine Entlassung als Nationalrat und Ersatzmann des schweizerischen Bundesgerichtes eingereicht.

Dem Kanton L u z e r n wird unter Voraussetzung einer kantonalen Leistung von 20 °/o und einer solchen der Gemeinde Littau von 30 %, beziehungsweise 40 %, an die zu Fr. 52,600 veranschlagten Kosten zweier Güterstrassen vom Elektrizitätswerk Thoren- -

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berg bis zum Lehölzliwäldli einerseits und von der Kantonsstrassebei der Thorenbergbrücke bis zur Krattenbachstrasse anderseits,, ein Bundesbeitrag von 20%, im Höchstbetrag von Fr. 10,520,, zugesichert.

Dem Kanton T essi n wird an die zu Fr. 38,000 veranschlagten Kosten für die Bewuhrung der Verzasca bei Gordola ein Bundesbeitrag von 40 %, im Maximum von Fr. 15,200,.

zugesichert.

(Vom 23. Oktober 1909.)

Herrn Prof. Francesco C h i e s a in Lugano wird die nachgesuchte Entlassung als Mitglied des Aufsichtsrates der schweizerischen Schillerstiftung, unter Verdankung der geleisteten Dienste,, erteilt. An dessen Stelle wird für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31. Dezember 1912) gewählt: Herr Nationalrat Romeo M a n z o n i in Lugano.

"Wahlen.

(Vom 18. Oktober 1909.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung: Postcommis in Fleurier:

Thiébaud, Georg, von Buttes-.

(Neuenburg), Postcommis in.

La Chaux-de-Fonds.

S88 T e l e g r a p h en v e r w a l t u n g : Telegraphist in Lugano : Duchini, Severino, von Giubiasoo, Telegraphist in Chiasso.

(Vom 23. Oktober 1909.)

Post- wtd Eisenbahndepaartement, Postverwaltung.

iPostcommis in Zürich: Curchod, Ernst, von Dommartin (Waadt), PoBtgehülfe in Zürich.

Baumgartner, Albert, von Obersteinmaur (Zürich), Postaspirant in Männedorf.

Bhrat, Otto, von Lohn (Schaffhausen), Postaspirant in Zürich.

Frey, Hermann, von Oberhof (Aargau), Postaspirant in Brig, Müller, Jakob, von Vordemwald (Aargau), Postaspirant in Genf.

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Jahr

1909

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43

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.10.1909

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878-888

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