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Schweizerisches Bundesblatt.

6l. Jahrgang.

IV.

No 40

6. Oktober 1909..

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung von Nachsubventionen an den Kanton Basel-Stadt für die Rheinkorrektion zwischen der Rheinschanze und der Gasanstalt in Basel und für Schiffahrtseinrichtungen.

(Vom 28. September 1909.)

Tit.

Unterm 28. Juli 1909 hat die Regierung des Kantons BaselStadt folgendes Schreiben an uns gerichtet: ,,Durch Bundesbeschluss vom 21. Juni 1907 sind unserem Kanton Beiträge bewilligt worden: 1. Für eine Uferversicherung am Rhein von der Gasanstalt bis zur elsässischen Landesgrenze; 2. Für provisorische Schiffahrtseinrichtungen daselbst und Probefahrten.

Die Anlagen und die Versuche, für die diese Beiträge bewilligt waren, sind inzwischen ausgeführt worden ; die Beiträge sind ausbezahlt und es ist den eidgenössischen Behörden der vorgeschriebene Ausweis über ihre Verwendung geleistet worden.

Wir sind nun in der Lage, für dieselben Zwecke: Uferversicherung am Rheine, Schiffahrtseinrichtungen. und Probefahrten, um weitere Bundessubventionen nachzusuchen und zwar einerseits für neue Ausgaben, die im Interesse der Schiffahrt und der Stromkorrektion erforderlich geworden sind, andererseits für bereits Bundesblatt. 61. Jahrg. Bd. IV.

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vollzogene und subventionierte Ausgaben, die die Voranschläge erheblich überschritten haben.

Über dieses neue Subventionsbegehren möchten wir im Allgemeinen folgendes bemerken : Die Subventionierung der Uferschutzbauten am Rhein entspricht den Grundsätzen der Bundesbehörden und bedarf daher keiner ausfuhrlichen Rechtfertigung. Prinzipiell haben der Bundesrat und die Bundesversammlung auch die Ausgaben für Rheinsehiffahrtsanlagen und für Versuchsfahrten als subventionswürdig anerkannt^ sodass es ebenfalls nicht mehr nötig ist, diese Frage zu erörtern.

Es wird sieh vielmehr nur um den Entscheid darüber handeln können, ob auch im gegenwärtigen Stadium der Sache noch eine Notwendigkeit dafür vorliegt den Kanton bei seinen Bestrebungen zur Förderung der Schiffahrt zu unterstützen.

Über die gegenwärtige Lage und die Aussichten für die Zukunft haben wir unserem Grossen Rat unterm 25. Februar 1909 Bericht erstattet; diesen Bericht hat unser Departement des Innere seinerzeit den eidgenössischen Behörden übermittelt und wir beehren uns ihn auch diesem Schreiben beizulegen.

Die Wiederbelebung der Rheinsehiffahrt befindet sich darnach immer noch im Stadium des Versuches. Es ist noch immer, wenn auch vielleicht nicht mehr für sehr lange Zeit, notwendig, die Schiffer durch Subventionen zur Befahrung der Rheinstrecke BaselStrassburg aufzumuntern und durch dasselbe Mittel den Güterverkehr auf den Wasserweg zu lenken, den er, wenn seine Vorteile noch allgemeiner bekannt sind, kaum mehr verlassen wird..

Die Anlagen sodann, die für die Bewältigung des Güterverkehrs notwendig sind, haben immer noch einen provisorischen Charakter ; ihr Weiterbestehen hängt durchaus davon ab, ob die Schiffahrt sich als dauernde Institution einbürgert. Der Umstand, dass unser Kanton sehr erhebliche Opfer einem solchen Versuche widmet, und die anerkannte allgemeine Bedeutung des Unternehmens rechtfertigen an und für sich die Beteiligung des Bundes im bisherigen Umfange. Wir fügen bei, dass unseres Erachtens auch für definitive Schiffahrtseinrichtungen Bundesbeiträge bewilligt werden dürften, wenn auch dabei dann das Mass der Beitragsleistung neuerdings zu prüfen wäre.

Gegenwärtig wird die Bemessung der Beiträge für Versuchsfahrten und Schiffahrtsanlagen mit 50°/o auch gegenüber den neuen Ausgaben als ohne Weiteres zutreffend gelten
können, während sich der Beitrag für die Rheinuferkorrektion wiederum auf ein Drittel zu belaufen hätte.

Der Bundesbeschluss von 1907 bestimmt in Art. 11, dass dem Bunde das Recht vorbehalten ist, bei einer allfälligen Liqui-

659 dation des Unternehmens an den sich ergebenden Werten des Terrains und der Anlagen einen seiner Subvention entsprechenden Betrag zu beanspruchen. Wir möchten uns vorbehalten, über die Aufnahme einer ähnlichen Bestimmung in den neuen Subventionsbeschluss eventuell noch Anträge zu stellen und beehren uns nun, diesen einleitenden Bemerkungen zunächst einen erläuternden Bericht über die neuen Bauarbeiten und Anschaffungen anzuschliessen.

A. Neue Rheinuferkorrektion und neue Schiffahrtsanlagen.

I. Das Projekt der Rheinuferversicherung, das zur Ausführung gelangen soll, ist mit einer einzigen Abweichung das von 1906; die Korrektionsstrecke beginnt bei km 0.317 oberhalb der Landesgrenze, arn Ende des in den Jahren 1906--1908 ausgeführten Teilstückes und endigt bei der Rheinschanze (km 1.125). Die Abweichung vom früheren Projekte besteht darin, dass die Böschung in der Gegend der Rheinschanze, wo das Ufer in einem unschönen Winkel einwärts gebogen ist, unter Einhaltung der normalen Flussbreite in den Fluss hinausgerückt und jener Winkel dadurch beseitigt wird. Dies bietet zugleich den Vorteil, dass das abzugrabende Material dort zur Ausfüllung verwendet werden kann, was die Kosten des Materialtransportes wesentlich ermässigt. Die Änderung hat zur Folge, dass die Arbeit rasch ausgeführt werden rnuss; die Bauzeit wird auf drei Jahre bemessen. Im Übrigen ist das normale Profil der Uferversicherung dasselbe wie bei der ausgeführten Strecke.

II. Die Anlagen und Anschaffungen für die Rheinschiffahrt bestehen in der Ausbaggerung des Flussbettes auf einen Wasserstand von -- I m Pegelhöhe, in der Erstellung von Betonmauern zur Unterstützung der Kranenschienen, in der Anschaffung von drei Kranen und einer Baggermaschine, in der Anlage von Geleisen im Elsässer-Rheinweg, samt Weichen und Drehscheibe und in verschiedenen Einrichtungen für die Befestigung der Schiffe.

Die Anlagen sollen sieh nur bis zum Voltaplatz erstrecken. Oberhalb dieses Platzes verhindern Nagelfluhfelsen die Landung von Schiffen.

Betreffend die Krauenanschaffung haben wir im Einzelnen folgendes zu bemerken.

Im Jahre 1903 waren in der Hafenanlage drei Kranen in Funktion, wovon zwei aus öffentlichen Mitteln (einer mit Bundessubvention) und einer von der Rheinhafen-Aktien-Gesellschaft angeschafft worden ist. Zur Bewältigung des Verkehrs, der sich im Laufe dieses Jahres schon erheblich gesteigert hat und sich

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voraussichtlich im nächstem noch steigern wird, besonders wenn die Schiffahrt einen Teil des Kohlentransportes für die Bundesbahnen übernehmen kann (wofür begründete Aussicht besteht) -- müssen weitere Kranen beschafft werden. Der Voranschlag sieht drei solcher Apparate vor ; der Kredit für den einen (einen sogenannten Hochportalkran) ist im Betrage von Fr. 80,000 vom Grossen Rat, schon bewilligt worden und zwar in Gewärtigung einer Bundessubvention. Ob es sich als rätlich erweisen wird, einen Hochportalkran zu wählen, ist allerdings noch nicht ganz sicher, jedenfalls werden wir aber für drei neue Kranen besorgt sein müssen."

In einem späteren Schreiben vom 11. August 1909 bemerkt die Regierung von Basel-Stadt, dass inzwischen die Sachlage sich nun geklärt und es sich als wünschbar und möglich herausgestellt habe, den Hochportalkran durch einen gewöhnlichen Böschungskran zu ersetzen, wobei sie aber beifügt, dass es gegenwärtig noch nicht feststehe, ob die Veränderung der Zweckbestimmung zugleich eine Ermässigung der Ausgabe zur Folge haben werde.

Im ersten Schreiben wird des weitern angegeben : ,,Die Baggermaschine ist notwendig zur Beseitigung der Anschwemmungen, die sich bei der Landungsstelle jeweils bei Hochwasser ergeben. Es ist für den Verkehr von Wichtigkeit, dass solche Anschwemmungen möglichst rasch entfernt werden.

Der Kostenvoranschlag beläuft sich für die Rheinuferversicherung auf Fr. 445,000 für die Schiffahrtseinrichtungen auf ^ 450,000 Total Fr. 895,000 Für die Arbeiten der ersten Kategorie ersuchen wir um einen Beitrag von SSVs °/o, für die der zweiten um einen Beitrag von 50%.

Der Voranschlag von 1906 ergab eine Gesamtsumme von Fr. 1,063,000. Die Ermässigung rührt namentlich her vom Wechsel der grossen Kosten für Materialtransport.

B. Neue Versuchsfahrten, Der Grosse Rat hat, am 11. März 1909 einen Kredit von Fr. 100,000 für weitere Versuchsfahrten bewilligt und uns angewiesen, auch dafür um eine Bundessubvention einzukommen. Wir erlauben uns, für Begründung unseres Begehrens auf den schon angeführten Ratschlag hinzuweisen, der in Abschnitt III und VII

661 eingehende Mitteilungen über den Erfolg der bisherigen und die Anordnung der neuen Versuchsfahrten erteilt; die Subventionsquote ersuchen wir auch hier auf 50 °/o festzusetzen.

C. Nachsubventionsbegehreu.

Ueber die Ausführung der durch den Bundesbeschluss von 1907 subventionierten Arbeiten ist dem eidgen. Departement des Innern eine Abrechnung am 5. Dezember 1908 eingereicht worden.

Nach dieser Rechnung haben die Ausgaben für die Rheinschiffahrt betragen : Für die Anlagen Fr. 339,890.31 Voranschlag f. d.Versuchsfahrten ,, 82,980.77 ,, Total Fr. 422,871.08

Fr. 305,000. -- ,, 75,000.--

Total Fr. 380,000.--

Die Bundessubvention hat betragen Fr. 190,000.--.

Die Ausgaben übersteigen den Voranschlag um Fr. 42,871.08 und für diese Überschreitung ist keine Subvention geleistet worden.

Wir ersuchen, es möchte uns auch dafür nachträglich noch ein Beitrag von 50 °/o = Fr. 21,435.54 bewilligt werden. In bezug auf die Überschreitung des Voranschlages für die Bauarbeiten nehmen wir an, dass die Prüfung der Abrechnung durch das Departement des Innern keinen Anlass zur Beanstandung der vollzogenen Ausgaben ergeben habe, da uns keine derartige Anzeige zugegangen ist. Was die Überschreitung des Kredites für die Versuchsfahrten anbelangt, so verweisen wir wiederum auf unseren Ratschlag vom 25. Februar 1909, der darlegt, wie der Rest des ursprünglich für die Fahrten der Aktiengesellschaft für Transport und Schleppschiffahrt, vormals Joh. Knipseher, berechneten Kredit von Fr. 75,000 irn Jahre 1908 für die Subventionierung einer anderen Rhederei verwendet werden musste, da die Aktiengesellschaft Knipscher die Fahrten nicht fortsetzte. Die neuen Verhandlungen führten zu einer etwas höheren Belastung der öffentlichen Verwaltung, dafür war aber dann die neu angeknüpfte Verbindung für die Förderung der Schiffahrt von grossem Vorteil.a Zu den Ausführungen der Regierung von Basel-Stadt ist nun folgendes zu bemerken : Die unter I angegebenen Arbeiten der Rheinkorrektion sind nun vollständig beendigt. Die Gesamtkosten betragen Fr. 166,200, gegenüber einem Kosten voranschlage von Fr. 174,600 und die entsprechende Subvention mit Fr. 55,400 ist ausbezahlt worden.

662 Schon in unserer Botschaft vom 28. August 1906 hatten wir aber darauf aufmerksam gemacht, dass diese Arbeiten nur der Anfang einer vollständigeren Korrektion seien, welche sich von der Rheinschanze bei St. Johann bis zur elsässischen Landesgrenze zu erstrecken hätte. Danach war das Kostenbetreffnis der ganzen Korrektion zu Fr. 602,000 angegeben worden, sodass nach Abzug der Kosten der bereits projektierten Strecke mit Fr. 174,600 noch Fr. 427,400 übriggeblieben wären, während die Regierung jetzt hierfür Fr. 445,000 ansetzt, infolge seither eingetretener Lohnerhöhungen für die Arbeiter und teurerer Materialpreise.

Der detaillierte Kostenvoranschlag dieser Rheinkorrektion weist folgende Unterrubriken auf: Landerwerb Erdarbeiten Uferböschungen Verschiedenes

Fr. 25,000 ,, . 47,178 . . . ,, 327,216 ,, 45,606 Total

Fr. 445,000

Indem die h. eidgenössischen Räte schon in Übereinstimmung mit unserer Botschaft vom 28. August 1906 die Subventionsberechtigung dieser Arbeiten anerkannt haben, so können wir hier von einer weiteren Begründung dieser Angelegenheit wohl absehen.

Unter Beibehaltung des gleichen Prozentsatzes von 33 Vs °/o wie früher würde also die Subvention rund Fr. 148,300 betragen.

Was nun die Schiffahrtsanlagen und die Probefahrten anbelangt, so ist vor allem aus zu bemerken, dass die Entwicklung der Schiffahrt von Strassburg nach Basel eine recht erfreuliche ist, wie aus der nachfolgenden kleinen Zusammenstellung ersichtlich ist, die wir dem Ratschlag 1691 der Regierung von BaselStadt an ihren Grossen Rat, vorgelegt den 25. Februar 1909, entnommen und nur durch einige Angaben, das Jahr 1909 betreffend, ergänzt haben: 1903--1904 in 2 Bergfahrten 300 Tonnen à 1000 kg.

1905 in 6 do.

2,028 do.

1906 in 6 do.

2,722 do.

1907 in 6 do.

2,693 do.

1908 in 38 do.

13,837 do.

1909 in 70 do.

34,568 do.

(Mai bis 20. Sept.)

Total in 128 Bergfahrten 56,148 Tonnen à 1000 kg.

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1903--1904 1905 1906 1907 1908 1909 (Mai bis 20. Sept.)

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in 2 Talfahrten keine Güter.

in 6 1,121 Tonnen do.

740 in 5 do.

1,026 in 6 do.

1,592 in 33 do.

in 86 4,798 do.

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Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass im Jahre 1909 die Rückfracht (Talgüter) zugenommen hat, was wohl zum Teil der Errichtung einer besondern Stelle zu verdanken ist, welche sich ausschliesslich mit den Interessen der Schiffahrt befasst. Ein Beweis von der steten Zunahme der Rheinschiffahrt dürfte auch darin liegen, dass z. B. am 19. August 1909 9 Kähne und l Dampfer an der Landungsstelle vor Anker lagen und dass ein Schleppzug nachweislich 1035 Tonnen Güter in zwei Kähnen von ·800 Tonnen gebracht hat.

Wenn also die Regierung von Basel, welche sich aufs angelegentlichste besorgt sein lässt, dieser Frage die grösste Aufmerksamkeit zu schenken und stets bedacht ist, durch möglichstes Zusammenarbeiten von öffentlicher Verwaltung, Schifffahrtsverein und Rheinhafengesellschaft die Schiffahrt auf solider Basis zu gründen und fortzuentwickeln, so verdient sie hierbei gewiss die Unterstützung seitens des Bundes, wie dies übrigens auch von Seiten der h. eidgenössischen Räte vollständig anerkannt worden ist.

Die vorgesehenen Arbeiten, welche durch obengenannte Entwicklung der Schiffahrt durchaus dringlich geworden sind, betreffen nun : 1. A r b e i t e n im F l u s s b e t t e , nämlich Baggerungen längs dem linken Rheinufer vom Voltaplatze bis zum Anfang des bereits erstellten Landungsplatzes im Betrage von . . . Fr. 56,000 2. A r b e i t e n an B ö s c h u n g e n , Betonmauern unter der Berme und unter der obern Böschungskante zur Unterstützung der Krangeleise und diverse Einrichtungen ,, 79,000 3. K r a n a n l a g e n : Anschaffung dreier Krane, Kontaktleitung mit Armaturen, Zuleitung etc.

. . ,, 214,000 Hierzu ist zu bemerken, dass zwei Krane sofort beschaffen werden sollen, mit dem Ankauf des dritten Übertrag Fr. 350,000

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Übertrag Fr. 350,000 kann noch zugewartet werden, bis die Notwendigkeit eines solchen sich erwiesen hat, worüber weitere Unterhandlungen zwischen dem Bundesrat und der Regierung von Basel vorbehalten werden.

4. Geleiseanlage am Elsässer-Rheinweg . . . ,, 31,000 5. Anschaffung eines Baggers ,, 40,000 Die Beschaffung eines Baggers zum Freihalten des Flussbettes längs der Landungsstelle ist dringend wünschbar, indem die öffentliche Verwaltung die Hulfsmittel sofort zur Stelle haben rnuss, um gleich nach Eintreten von Geschiebsanschoppungen dieselben in Kürze wieder zu beseitigen und den Schiffweg fahrbar zu erhalten. Es ist aber auch im Interesse der Verbesserung des Flusslaufes bei Basel wünschbar, dass daselbst noch weitere Baggerungen nach Bedarf ausgeführt werden können, so dass es auch mit Rücksicht darauf zu begrüssen ist, dass die öffentliche Verwaltung einen hierzu geeigneten Bagger besitzt.

6. Verschiedenes, etc ,, 30,000 Anlagen und Arbeiten für die Rheinschiffahrt Total Fr. 450,000 Eine Verlängerung der Landungsstelle ist sehr notwendig, indem der gegenwärtige Verkehr kaum mehr bewältigt werden kann und oft Verzögerungen im Aus- und Einladen der Schiffe stattfinden, welche sehr hemmend auf die Entwicklung der Rheinschiffahrt einwirken.

Da schon bei der Erstellung der ersten Einrichtungen von den h. eidgenössischen Räten anerkannt worden ist, dass dieselben vom Bunde subventioniert werden können, so besteht hier kaum ein Bedenken dagegen, dass auch bei den notwendigen Vervollständigungen derselben der Bund unterstützend eintrete.

Die Regierung von Basel-Stadt stellt im fernem noch das Gesuch, es möchte auch für die Probefahrten noch eine weitere Subvention bewilligt werden und zwar für ein Betreffnis von Fr. 100,000.

Wie dem schon mehr erwähnten, die Angelegenheit der Rheinschiffahrt in sehr ausführlicher Weise behandelnden Ratschlag zu entnehmen ist, hat die Regierung von Basel-Stadt mit der Firma Fendei eine Vereinbarung getroffen, gemäss welcher diese angesehene Firma in den Jahren 1909 bis 1910 je 16,000, in den Jahren 1911 bis 1915 je 10,000, zusammen also 82,000 Tonnen Kohlen

665 nach Basel transportieren müsse, wobei ihr aber nur für die drei Jahre 1909 bis 1911 Subventionen auszubezahlen seien. Somit ist die Garantie gegeben, dass eine rege Schiffahrt bis 1915 aufrechterhalten wird.

Die Firma Fendei gab auch der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck, dass sich die Fahrten mit der Zeit ohne Subventionen rentabel gestalten werden, erklärte aber unter Hinweis auf die bisher von ihr für Schiffsumbau gemachten Aufwendungen und andere Faktoren, dass sie aber für diese drei weitem Jahre durchaus der Subventionen bedürfe.

Die Regierung von Basel-Stadt wünscht endlich noch, dass ihr auch für den Mehraufwand über die bereits im Jahre 1906 für Schiffahrtsanlagen und Probefahrten bewilligten Betrag hinaus, nämlich für eine Summe von Fr. 42,871.08 eine Subvention bewilligt werden möchte. Diese Mehrausgaben verteilen sich mit Fr. 34,890.31 für die Schiffahrtsanlagen und Fr. 7,980.77 für die Probefahrten.

Was den weitern Beitrag an den Probefahrten anbelangt, so sind wir der Ansicht, dass eine Beihülfe seitens des Bundes wohl berechtigt ist, indem ohne die Kontinuität in diesen Fahrten zu wahren, eine Schiffahrt auf dem Rheine überhaupt nicht zu erreichen und festzuhalten gewesen wäre.

Aber auch die Bewilligung der Subvention an die Mehrausgaben, sowohl für die Schiffahrtsanlagen als für die Probefahrten erscheint uns gerechtfertigt. Die von der Regierung eingesandten Abrechnungen sind geprüft worden und haben zu Aussetzungen keinen Anlass gegeben, wir sind daher im Falle, den h. eidgenössischen Räten auch diese Mehrausgaben zur Berücksichtigung zu empfehlen.

Die unter II. vorgesehenen Ausgaben setzen sich somit folgendermassen zusammen : A. Schiffahrtsanlagen Fr. 450,000.-- B. Weitere Probefahrten ,, 100,000.-- C. Mehrauslagen der ersten Anlagen und Probefahrten ,, 42,871.08 Total Fr. 592,871.08 Die Regierung von Basel-Stadt stellt das Gesuch, es möchte ihr, wie das erste Mal 50 °/o an diese Kosten bewilligt werden.

Indem das allgemeine schweizerische Interesse der Rheinschifffahrt von allen Seiten betont und anerkannt wird, so ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Bestrebungen der Regierung von Basel in jeder Hinsicht zu unterstützen seien, daher der Bund ihr die gewünschte finanzielle Beteiligung gewähren sollte.

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Für die Rheinkorrektion kann die Bauzeit zu drei Jahren angenommen, die Anzahlungen jedoch auf vier Jahre verteilt werden.

Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf Fr. 445,000.

Bundesbeitrag zu 33^8 °/o berechnet macht Fr. 148,300, somit jährliches Maximum Fr. 37,100.-- Für die Schiffahrtsanlage und Probefahrten sind die Kosten zu Fr. 692,871.08 veranschlagt, die Bundessubvention zu 50 % beträgt daher Fr. 296,435. 54, welche ebenfalls auf vier Jahre zu verteilen wäre, jährliches Maximum somit . ,, 74,110.-- Im ganzen also per Jahr Fr. 111,210.-- Wir unterbreiten daher den eidgenössischen Räten den folgenden Beschlussentwurf und beantragen dessen Genehmigung.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 28. September

1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Zusicherung von Nachsubventionen an den Kanton Basel-Stadt I. für die Korrektion des Rheines von der Rheinschanze bis zur Gasanstalt in Basel; il. für provisorische Schiffahrtseinrichtungen zwischen dem Voltaplatze und der Gasanstalt und Probefahrten auf dem Rheine.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht zweier Schreiben der Regierung der Kantons BaselStadt vom 28. Juli und 11. August 1909; einer Botschaft des Bundesrates vom 28. September 1909, beschliesst: 1. Auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877.

Art. 1. Dem Kanton Basel-Stadt wird ein Bundesbeitrag für die Korrektion des Rheines von der Rheinschanze bis zur Gasanstalt zugesichert.

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Dieser Beitrag wird festgesetzt auf 33 Va % der wirklichen Kosten bis zum Maximum von Fr. 148,300; als SSYs °/° der Voranschlagssumme von Fr. 445,000.

Art. 2. Für die Ausführung der Arbeiten werden dem Kanton Basel-Stadt, von 1910 an gerechnet, drei Jahre eingeräumt.

Art. 3. Die Ausbezahlung dieser Subvention erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten, gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Departement des Innern verifizierten Kostenausweisen, das jährliche Maximum beträgt Fr. 37,100 und die erste Anzahlung findet im Jahre 1911 statt.

Art. 4. Bei Berechnung dieser Subvention werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich die Kosten für Expropriationen und die unmittelbare Bauaufsicht, dann die Kosten der Anfertigung des Ausführungsprojektes und des speziellen Kostenvoranschlages, dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgend welche andere Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht die Kosten für Geldbeschaffung und Verzinsung.

Art. 5. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetz vom Kanton Basel-Stadt zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

II. Auf Grund von Art. 23 der Bundesverfassung.

Art. 6. Dem Kanton Basel-Stadt werden an folgende Ausgaben Beiträge bewilligt:

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a. für Schiffahrtseinrichtungen und Geleiseanlagen bei der Gasanstalt Volta-Platz und Elsässer-Rheinweg, und b. für Probefahrten auf dem Rhein.

Diese Beiträge werden festgesetzt auf 50 % der Gesamtkostensumme von Fr. 592,871. 08 und betragen somit Fr. 296,435. 54.

Art. 7. Für die Ausführung dieser Arbeiten und Versuche wird dem Kanton Basel-Stadt eine Frist von fünf Jahren, vom Jahr 1910 an gerechnet, eingeräumt.

Art. 8. Die Ausbezahlung dieser Beiträge erfolgt in 4 Jahresraten von im Maximum Fr. 74,110 auf Grund der von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Departement des Innern verifizierten Kostenausweise.

Die erste Anzahlung findet im Jahre 1910 statt.

II!. Schlussbestimmungen.

Art. 9. Der Bundesrat lässt die planmässige Ausführung sämtlicher Arbeiten und die Richtigkeit der Arbeitsund Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke dem Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 10. Bei einer allfälligen Liquidation des Unternehmens wird dem Bund das Recht vorbehalten, an den sich ergebenden Werten der Terrains und der Anlagen einen seiner Subvention entsprechenden Betrag zu beanspruchen.

Art. 11. Dem Kanton Basel-Stadt wird eine Frist von sechs Monaten zur Abgabe der Erklärung für Annahme dieses Beschlusses eingeräumt.

Art. 12. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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