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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Victor Faivre, Uhrenmacher in Courtemaîche, Kantons Bern.

(Vom 18. Mai 1909.)

Tit.

Am 17. August 1908 verzeigte der Kreiskommandant von Pruntrut den Victor Faivre dem Strafrichter wegen schuldhafter Nichtbezahlung von Fr. 11. 80 Militärpflichtersatz pro 1908. In einem ersten Termin vom 2. Oktober gewährte ihm der Richter auf Ansuchen Frist zur nachträglichen Erfüllung seiner Verpflichtung big 28. Dezember. Als Faivre aber bei dieser Verhandlung unentschuldigt ausblieb, wurde er zu vier Tagen Gefängnis und einem Jahre Wirtshausverbot verurteilt.

Am 12. Januar 1909 bezahlte der Pflichtige endlich die Steuer und er ersucht nunmehr um Erlass der ganzen Strafe oder wenigstens des Wirtshausverbotes, indem er vorbringt, dass ihm die Krisis in der Uhrmacherei die rechtzeitige Zahlung verunmöglicht habe. Der Polizeirichter von Pruntrut hält dafür, dass Faivre einer solchen Rechtswohltat nicht würdig sei, indem derselbe schon in den Jahren 1906 und 1907 wegen Nichtleistung des Militärpflichtersatzes habe bestraft werden müssen, und diese Ansicht erscheint wohl begründet.

Bundesblatt. 61 Jahrg. Bd III.

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616 Wir stellen daher den Antrag: Es sei das Begnadigungsgesuch des Victor Faivre abzuweisen.

B e r n , den 18. Mai 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Victor Faivre, Uhrenmacher in Courtemaîche, Kantons Bern. (Vom 18. Mai 1909.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1909

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.05.1909

Date Data Seite

615-616

Page Pagina Ref. No

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