Flugfeld St. Gallen-Altenrhein Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau der Egli Paint GmbH Gemeinde:

Thal

Gesuchstellerin:

Airport Altenrhein AG, 9423 Altenrhein

Bauherrschaft:

Egli Paint Service GmbH, 9423 Altenrhein

Gegenstand:

Abbruch und Neubau eines Malerei- und Unterhaltshangars mit Produktion und Büro, inkl. einer Tiefgarage auf dem Flugfeld St. Gallen-Altenrhein Standort: Flugplatzareal, Gemeinde Thal, Flughafenstrasse 11, Grundstück-Nr. 930

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und wird auch im Bundesblatt publiziert.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton St. Gallen und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 25. Februar bis zum 26. März 2015 beim Bauamt der politischen Gemeinde Thal, 9425 Thal, zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Einsprachen:

Wer vom beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

24. Februar 2015

1786

Bundesamt für Zivilluftfahrt

2015-0373