Mitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Art. 36 Bst. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968, VwVG; SR 172.021) Bestellung eines Zustellungsdomizils in der Schweiz Little Bay Consulting S.A., Panama, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. G01078707). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Winterdown Limited, St. Kitts und Nevis, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. G01078709). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

27. Oktober 2015

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Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

2015-2877