Militärische Plangenehmigung betreffend Hinwil, Armeelogistikcenter (ALC); Umsetzung Massnahmen der generellen Entwässerungsplanung und Instandsetzung diverser Flächen vom 23. Juni 2015

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 18. Februar 2014 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Umsetzung der Massnahmen der generellen Entwässerungsplanung und die Instandsetzung diverser Flächen auf dem Areal des ALC Hinwil unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

7. Juli 2015

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2015-1820

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