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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Maler- und Gipserarbeiten für das neue Postgebäude in Neuenburg werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Vorausmaße und Bedingungen sind bei den bauleitenden Architekten, Herreu Béguin & Rychner, placo des Halles 9, in Neuenburg, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Nenenburg" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 18. Mai nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 4. Mai 1895.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Verputz-, Pflasterer-, Zimmer-, Spengler-, Holzcementbedachungs- und Schlosserarbeiten, sowie die Erstellung der Blitzableitung für ein Futtermagazin auf der Kalberweide bei Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Thnn zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Bauarbeiten in Thun" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 18. Mai nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 4. Mai 1895

Die Direktion der eidg. Bauten.

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Schweizerisches Btuidesgericht.

Ausschreibung.

Zufolge Bundesbeschlusses vom 6, April dieses Jahres ist bei der Kanzlei des schweizerischen Bundesgerichtes die Stelle eines dritten Sekretärs zu besetzen.

Derselbe hat in erster Linie als Vertreter des französischen Gerichtsschreibers zu funktionieren, muß jedoch der deutschen Sprache ebenfalls mächtig sein und sollte auch einige Kenntnis des Italienischen besitzen. Die Besoldung heträgt Fr. 5000--7000. Die Amtsdauer beginnt im Monat Mai 1895 und endigt am 31. Dezember 1900.

Bewerber um die genannte Stelle haben ihre Anmeldungen nebst Ausweisen über ihre Befähigung bis spätestens den 15. Mai 1895 dem Präsidenten des Bundesgerichts einzureichen.

L a u s a n n e , den 17. April 1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesgerichts, Der Präsident: J. Broye.

Schweizerisches Polytechnikum.

An der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich ist die Professur für Rechtslehre auf Beginn des nächsten Wintersemesters (l. Oktober) neu zu besetzen.

Bewerber um diese Professur sind eingeladen, ihre Anmeldungen, begleitet von einem ,,cnrriculum vitae", nebst Zeugnissen und Ausweisen über ihre bisherige Thätigkeit und Leistungen bis 18. Mai an den Unterzeichneten einzusenden, der auf Verlangen nähere Auskunft über die zu besatzende Professur erteilen wird.

Z ü r i c h , den 16. April 1895.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: H. Bleuler.

941

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des II. Adjunkten der eidgenössischen Munitionsfabrik in Thun

mit einer Minimalbesoldung von Fr. 3500 wird hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Anmeldungen für diese Stelle mit Ausweis über theoretische und praktische Ausbildung als Maschineningenieur sind bis zum 31. Mai nächsthin an das unterzeichnete Departement zu richten.

B e r n , den 4. Mai 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Einnehmers am Hauptzollamt Entrepôt de Rive in Genf wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben.

Anmeldungen sind bis 11, Mai nächsthin der Zolldirektion in Genf einzureichen.

B e r n , den 29. April 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

"Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postablagehalter und Briefträger in Fiez (Waadt). Anmeldung bis zum 21. Mai 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger in Bätterkinden (Bern).

Anmeldung bis zum 21. Mai 3) Postablagehalter, Briefträger und 1895 bei der Kreispostdirektion in Bote in Rüschegg (Bern).

Bern.

4) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Kappelen (Bern).

942 5) Briefträger in Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 21. Mai 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 21. Mai 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Postablagehalter, Briefträger und Anmeldung bis zum 21. Mai Bote in Perlen (Luzern).

1395 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

8) Briefträger in Ibach (Scbwyz).

9) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Wil (Zürich).

10) Briefträger in Zürich 16 (Wiedikon).

11) Briefträger in Küßnacht (Zürich).

12) Postcommis in St. Gallen.

13) Briefträger in Zuzwil (St. Gallen).

14) Briefträger in Bruggen (St. Gallen).

15) Telegraphist in Aigle.

16) Telegraphist in Bulle.

17) Telegraphist in Genf.

18) Telegraphist in Sitten.

19) 20) 21) 22) 23) 24) 25) 26) 27) 28) 29) 30)

Anmeldung bis zum 21. Mai 1895 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Anmeldung his zum 21. Mai 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

Jahresgehalt gemäß Bundesgeisetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 18. Mai 1895 hei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Jahresgehalt gemäß BundesTelegraphist in Bern.

gesetz vom 2. Augnst 1873. AnTelegraphist in Burgdorf.

meldung bis zum 18. Mai 1895 liei der Telegrapheninspektion in Telegraphist in Freibnrg.

Bern.

Jahresgehalt gemäß BundesTelegraphist in Baden.

gesetz vom 2. August 1873. Anmeldung his zum 18. Mai 1895 Zwei Telegraphisten in Basel.

hei der Telegrapheninspektion in Telegraphist in Luzern.

Ölten.

Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. AnTelegraphist in Schaffhausen.

meldung his zum 18. Mai 1895 Vier Telegraphisten in Zürich.

hei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Jahresgehalt gemäß BundesTelegraphist in Eapperswyl gesetz vom 2. Angust 1873. An(St. tìallen).

meldung bis zum 18. Mai 1895 Telegraphist in Romanshorn.

bei der Telegrapheninspektion in Telegraphist in St. Gallen.

St. Gallen.

Telegraphist in Lugano. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 18. Mai 1895 hei der Telegrapheninspektion in Belliuzona.

1) Briefträger in Laconnex (Genf). Anmeldnng bis zum 14. Mai 1895 hei der Kreispostdirektion in Genf.

943 '2) Posthalter in Vugelles-la Mothe.

3) Postablagehalter und Briefträger Anmeldung bis zum 14. Mai in Cossonay Bahnhof.

1895 hei der Kreispostdirektion in 4) Postablagehalter und Briefträger Lausanne.

in Autavaux (Freiburg).

ö) Briefträger in Oron.

6) Posthalter, Briefträger und Bote in Trubschachen (Bern). Anmeldung bis zum 14. Mai 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

7) Briefträger in Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 14. Mai 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

8) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 14. Mai 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

Anmeldung bis zum 14. Mai 9) Kreispostcontroleur in Luzern.

1895 bei der Kreispostdirektion in 10) Postcommis in Luzern.

Luzern.

11) Telegraphist in St. Nikiaus (Wallis). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Mai 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

12) Telegraphist in Orbe (Waadt). Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Mai 1895 bei der TelegraphenInspektion in Lausanne.

13) Telegraphist in Saxon (Wallis). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Mai 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Bedeutende Preisermässigung.

Volkswirtscexikonderitoflergel» (Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Furrer, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltung.

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944

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Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgahe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civil Standsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

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Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammluug, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft Herausgegeben vom Schweiz.

Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 19.

Bern, den 8. Mai 1895.

III. Personen- und Gepäckverkehr A. Schweizerischer Verkehr.

305. (19/95) Plakattarif für Lust- und Rundfahrtbillete der schweizerischen Nordostbahn, vom15.. Mai "1894. Neuausgabe.

Mit 15. Mai 1895 tritt eine .Neuausgabe des Plakattarifs der schweizerischen Nordostbahn für Lust- und RundfahrtbiUete zu ermäßigten Preisen in Kraft, durch welchen derjenige vom 15. Mai 1894 aufgehoben und ersetzt wird.

Zürich, den 30. April 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

306. (19/95) Plakattarif der J S für Sonntags-, Lustfahrts- und Rundreisebillete im direkten schweizerischen Verkehr, vom 6. Juni 1894. Ergänzung.

Mit 1. Juni 1895 gelangen folgende neue Billete zur Einführung : 1. Basel-Delsberg-Biel-Bern-Thun-Interlaken-Lauterbrunnen-WengernalpGrindelwaldInterlaken -Brünig-Alpnachstad-Luzern-Olten-Basel oder umgekehrt.

Gültigkeitsdauer 8 Tage.

Taxen : I. Klasse Fr. 50.50, II. Klasse Fr. 41.30 und III. Klasse Fr. 27.15.

2. Meiringen-Brienz- Interlaken (Oststation) - Lauterbrunnen -WengernalpGrindelwald-lnterlaken(Oststation)-Brienz-Meiringen oder umgekehrt.

Gültigkeitsdauer 3 Tage.

Taxen : II. Klasse Fr. 25. 30 und III. Klasse Fr. 14. 70.

Bern, den 7. Mai 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

143

B. Verkehr mit dein Auslande.

19

307. ( /95) Tarife für den französisch-deutsch-schweizerisch-österreichisch-ungarischen Personen- und Gepäckverkehr, vom i. April 1892. Verschiebung der Neuausgabe.

Die im Publikationsorgan Nr. 9/95 unter Ziffer 107 angekündigte Neuausgabe der Teile I und II, Heft A, B und C, der obgenannten Tarife wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

Bern, den 1. Mai 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

(19/95) Tarif international G. V. Nr. 205 für den Rundreiseverkehr Paris etc. -- Schweiz, Deutschland und Österreich-Ungarn, vom i. Mai 1894. Neuausgabe.

An Stelle des obgenannten Tarifs tritt am 10. Mai 1895 eine Neuauflage in Kraft, enthaltend u. a. Taxen für eine Anzahl neuer Relationen.

Bern, den 7. Mai 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

308.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

309. (19/95) Transporttaxe für Holz ab Malters nach Luterbach.

Für den Transport von ,,Holz zur Papierfabrikation'' (Knüppelholz) in Ladungen von 10 OüO kg. pro verwendeten W agen ab Malters nach Luterbach über "Wohlhusen-Huttwil-Langenthal wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Wohlhusen-Huttwil-Bahn eine Transporttaxe von 42 Cts. per 100 kg.

eingeführt.

Basel, den 7. Mai 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

19

310. ( /95) Württembergisch-schweizerische Gütertarife, Hefte i, 2 und 3. Ergänzung und Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1895 erhalten die Stationen Stuttgart die Bezeichnung »Stuttgart Hauptbahnhof" und Hasenberg die Bezeichnung ,,Stuttgart Westbahnhof.

Gleichzeitig treten die in den Heften l, 2 und 3 der würtembergischschweizerischen Gütertarife für Stuttgart Westbahnhof (bisher Hasenberg) 144

enthaltenen Taxen für Eilgut, Stückgut l und 2, und den Specialtarif für bestimmte Stückgüter in Kraft.

Zürich, den 30. April 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Ausnahmetaxen.

311.

19

312.

19/95)

( /95) Ausnahmetaxen für Maschinen und Maschinenteile etc.

ab Baden, Örlikon, Töß, Winterthur und Zürich (Hauptbahnhof) nach Eger zur Ausfuhr nach Rußland.

Mit Gültigkeit vom 10. Mai 1895 an werden für den Transport von Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaren aller Art, ferner Maschinen und Geräte aller Art von Eisen und Stahl, zusammengesetzte oder zerlegte, auch in Verbindung mit anderem Material, in Wagenladungen von mindestens 10 000kg.

ah den Stationen Baden, Örlikon, Töß, Winterthur nnd Zürich (Hauptbabnhof) nach Eger mit Bestimmung nach Rußland folgende Ausnahmetaxen gewährt : · Von nach Eger.

Cts. pro 100 kg.

Baden 258 Örlikon 253 Töß . . . . ' 237 Winterthur 235 Zürich (Hauptbahnhof) 257 Diese Taxen finden im Kartierungswege nnd zwar im direkten schweizerisch-bayerischen Verkehr via Lindau Anwendung.

Zürich, den 2. Mai 189S.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Rückvergütungen.

(

Transporte von Fensterglas ab Jumet (La Coupe), Jumet (Brûlotte) et La Planche nach Lausanne.

Mit sofortiger Gültigkeit werden für den Transport von Fensterglas in Wagenladungen von 10000 kg. ab Jumet (La Coupe), Jumet (Brûlotte) und La Planche nach Lausanne rücksichtlich der Strecke Basel S C B, beziehungsweise Delle transit-Lausanne folgende ermäßigte Taxen im Rückvergütungswege gewährt: Taxen pro Tonne in Fr. Cts.

Basel S C B bezw. Delle transit ( Jumet-La Coupe)-Lausanne . 10. 67 ,, ,, ,, ,, ,, (Jnmet-Brûlotte). 10. 54 B » ,, ,, * (La, Planche),, . 10. 19 Bern, den 1. Mai 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

145

C. Transitverkehr.

313.

19

( /95) Ausnahmetarif für Lebensmittel aus Italien nach Deutschland, vom i. April 1895. Aenderungen in den Tarifbestimmungen.

Entgegen der Vorschrift in Ziffer 3, letzter Absatz, der Tarifbestimmungen werden die im Anhange 2 nachgewiesenen außeritalienischen Schnittsätze für Versender von mindestens 2500 Wagen pro Jahr aus Italien nach Deutschland, Belgien, den Niederlanden und England nach abgeschlossener Vereinbarung mit der Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen in Straßburg bei der Abfertigung (statt im Rückvergütungswege) angewendet.

Luzern, den 30. April 1895.

Direktion der Gotthardbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

314. (19/95) Badisch-bayerischer Gütertarif. Nachtrag V.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1895 wird zum badisch-bayerischen Gütertarif der Nachtrag v ausgegeben. Derselbe enthält unter anderem die Aufnahme der an der Neubaustrecke Graben-Neudorf-Karlsruhe-Wintersdorf gelegenen Stationen in den direkten Verkehr mit Bayern, sowie teilweise ermäßigte Frachtsätze für Getreide und Kleie. Der Nachtrag kann durch unsere Güterstellen unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 29. April 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

(19/95) Tarif für den württembergisch-elsaß-lothringischluxemburgischen Güterverkehr, samt den Nachträgen l--III.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 26. März 1895 wird mitgeteilt, daß der Tarif vom 1. April 1891 für den württembergisch-elsaßlothringisch-luxemburgischen Güterverkehr, die Nachträge I bis 111, sowie die unter dem 15, Januar 1895 auf dem Verfügungswege eingeführten Ergänzungen zu demselben noch bis Ende Mai 1895 in Kraft bleiben.

Straßburg, den 27. April 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

315.

316. (19/95) Heft 3 der mitteldeutschen Verbandsgütertarife.

Taxermäßigungen.

Mit Wirkung vom 1. Mai 1895 treten im Verkehr mit den Stationen Ruhla und Thal (Thüringen) neue ermäßigte Frachtsätze in Kraft.

146

Weitere Auskunft erteilen die Verbandsstationen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 27. April 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

317. (19/95) Tarif für den nassau-badischen Güterverkehr.

Nachtrag XIV.

Zum Tarif für den nassau-badischen Güterverkehr ist mit Gültigkeit vom 1. Mai 1895 der Nachtrag XIV, geänderte Tarifkilometer und Prachtsätze für die Stationen Prankfurt a. IC, Hochheim und Kastei des Eisenbahndirektionsbezirks Prankfurt a. M., sowie Bestimmungen über die Abfertigung von Gütersendungen im Verkehr mit den badischen Lokal- und Nebenbahnen enthaltend, ausgegeben worden. Nähere Auskunft erteilen unsere Stationen und unser Gütertarifburean.

Karlsruhe, den 30. April 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

318. (19/95) Saarkohlentarif Nr. 9 für den Verkehr mit den Eisenbahnen in Eis aß-Lothringen.

An Stelle des vom 1. September 1892 gültigen Saarkohlentarifs (Nr. 9) nach diesseitigen Stationen kommt am 1. Mai 189? bezw. für Saareinsmingen und Wittringen mit Eröffnung dieser Stationen ein neuer Kohlentarif Nr. 9 zur Einführung, welcher zum Preise von 70 Pfg. von den beteiligten Stationen bezogen werden kann. Soweit durch den neuen Tarif Frachterhöhungen herbeigeführt werden, bleiben die bisherigen billigeren Frachtsätze bis zum 15. Juni 1895 einschließlich in Geltung.

Straßburg, den 27. April 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

319, (19/95) Saarkohlentarif Nr. 5 für den Verkehr mit der badischen Bahn. Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1895 kommt für den Saarkohlenverkehr nach der badischen Bahn ein neuer Tarif (Kohlentarif Nr. 5) zur Einführung, durch welchen die seitherigen Saarkohlentarife Nr. 5 und 6 aufgehoben werden.

Karlsruhe, den 27. April 1895.

Generaldirektion der grossberzoglich badischen Staatseisenbahnen.

147

Ausnahmetaxen.

19

320. ( /95) Frachtsätze für die Beförderung von Papier aller Art von den badisch-schweizerischen Grenzstationen nach niederländischen Seehafenstalionen zur überseeischen Ausfuhr.

Für die Beförderung von Papier aller Art, wie im Specialtarif I unter ,,Papiere", Ziffer 4, genannt, aus der Schweiz werden von jetzt ab im Falle der überseeischen Ausfuhr von Konstanz, Singen, Schaffhausen und Waldshut nach Amsterdam, Middelburg, Rotterdam, Vlissingen und Dordrecht die Frachtsätze des Specialtarifes I bezw. der Nebenklasse A 2 berechnet.

Karlsruhe, den 2. Mai 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 1. Mai 1895: Internationaler Tarif Nr. 205 für Exkursions- und Rundreisebillete im französisch - schweizerisch - italienisch - deutsch - belgisch - luxemburgisch - österreichischen Verkehr, unter Vorbehalt.

Genehmigt am 7. Mai 1895: 1. Direkte Frachtsätze für den Transport von Baumwollabfällen in Wagenladungen von 5000 und 10 000 kg. ab Seebach, Station der Nordostbahn, nach den sächsischen Stationen Chemnitz, Crimitschau, Kratzau, Reichenberg, Tetschen, "Werdau, Zittan and Zwickau.

2. Nachtrag II zum Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, von Reisegepäck und Expreßgut im direkten Verkehr der Schweiz. Nordostbahn einerseits und der Tößthalbahn anderseits, unter Vorbehalt.

3. Nachtrag IV zum Distanzenzeiger für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen den Vereinigten Schweizerbahnen und der Rorschach-Heiden-Bergbahn einerseits und der Schweiz. Centralbahn anderseits, unter Vorbehalt.

4. Nachtrag II zum Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, von Reisegepäck und von Expreßgut im direkten Verkehr zwischen der Schweiz. Nordostbahn, den Vereinigten Schweizerbahnen und der Rorschach-Heiden-Bergbahn einerseits und der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Traversthalbahn, der Visp-Zermatt-Bahn, der Tverdoa-Ste. Croix-Bahn, der Neuenburger Jurabahn, der Emmenthalbahn, der Langenthal-Huttwil-Bahn, der Thunerseebahn, der Bödelibahn, den Berner Oberlandbahnen, der Brünigbahn, der Dampfschiffgesellschaft für den Thuner- und Brienzersee und der Beatenbergbahn anderseits, nnter Vorbehalt.

148

5. Nachtrag IV zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck im Verkehr zwischen der Gotthardbahn und der Schweiz.

Nordosthahn, sowie der Bötzbergbahn, enthaltend Änderungen der Gültigkeitsdauer und eines Stationsnamens, sowie verschiedene neue Taxen, unter Vorbehalt.

6. Nachtrag III zum Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei direkter Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für direkte Abfertigung von Leichen, von Reisegepäck und Expreßgut im Verkehr zwischen der Gotthardbahn und der Schweiz. Nordostbahn, der Bötzbergbahn, den Vereinigten Schweizerbahnen, der Appenzellerbahn, der Tößthalbahn und der Rorschach-Heiden-Bergbahn, unter Vorbehalt.

7. Nachtrag III zum Tarif für die Beförderung von Personen im direkten Verkehr zwischen der Schweiz. Nordosthahn und der Bötzbergbahn einerseits und der Tößthalbahn anderseits, enthaltend verschiedene neue Taxen, unter Vorbehalt.

8. Nachtrag I zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr zwischen der Bötzbergbahn (einschließlich der Linie Kohlenz-Stein) und dem Vereinigten Schweizerbahnen, enthaltend verschiedene neue Taxen, unter Vorbehalt.

9. Einbeziehung des Artikels ,,gekämmte Wolle (Kammzug) " für die außeritalienischen Strecken in die Ausnahmetarife Nr. 2 und 3 des belgischitalienischen Gütertarifes, vom 1. April 1891.

10. Frachtsatz für den Transport von Holz zur Papierfabrikation in Wagenladungen von 10000 kg. ab Malters nach Luterbach via WohlhusenHuttwil-Langenthal.

11. Ermäßigte Frachtsätze für den Transport von Fensterglas in Wagenladungen von 10000 kg. ab Delle transit und Basel transit nach Lausanne mit Herkunft von Jumet (La Coupe), Jumet (Brûlotte) und La Planche.

12. Taxen und Distanzen für die Beförderung von Personen und Gepäck zwischen Zürich-Hauptbahnhof und den Stationen der Schweiz. Südostbahn via Uster-Rapperswil, unter Vorbehalt.

13. Taxen II. und III. Klasse für nachstehende Rundfahrtbillete: a. Basel-Delsberg-Biel-Bern-Thun-Interlaken-Lauterbrunnen-WengernalpGrindelwald-Interlaken - Brünig-Alpnachstad - Luzern - Ölten - Basel oder umgekehrt.

6. Meiringen - Brienz - Interlaken (Oststation) - Lauterbrunnen -WengernalpGrindelwald-Interlaken (Oststation) - Brienz-Meiringen oder umgekehrt.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. Mai 1895 die Bewilligung zur Eröffnung des Betriebes für den Personenverkehr der elektrischen kantonalen Straßenhahnen in Basel-Stadt für die 2,7 km. lang« Strecke Centralbahnplatz-Handelsbank-Marktplatz-Klaraplatz-badischer Bahnhof auf den 6. Mai 1895 erteilt.

149

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Mai 1895 die Bewilligung zur Eröffnung des Betriebes der Eisenbahn Huttwil-Wohlhusen für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr auf den 9. Mai 1895 erteilt. An dieser 26 km. langen Bahnlinie liegen die Stationen Hüswil, Zell, Gettnau, Willisau, Menznan und Wohlhusen.

3. Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat neben den in der Anlage XI zum Schweiz. Transportreglement (Nachtrag I, vom ]. Januar 1895) namhaft gemachten drei Feiertagen auch das ,,Fahrtsfest" (erster Donnerstag im Monat April) als kantonalen Feiertag bezeichnet, welcher rücksichtlich der Annahme und Abgabe von Gütern und der Besorgung des Güterdienstes auf den Stationen wie ein Sonntag zu behandeln ist.

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