Mitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Art. 36 Bst. a, Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021) Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens und Bestellung eines Zustelldomizils in der Schweiz Gegen Florian Fischer, mit vormaligem Domizil in Zürich, wird ein Verwaltungsverfahren eröffnet. Er wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, innert 20 Tagen ein Zustelldomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. G01055707). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

17. März 2015

2282

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

2015-0679