Mitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Art. 36 Bst. b, Verwaltungsverfahrensgesetz; VwVG; SR 172.021) Bestellung eines Zustellungsdomizils in der Schweiz Carmen Gloria Arroyo Quinonez, geb. 19. Dezember 1973, ecuadorianische Staatsbürgerin, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. G01041804).

Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Luis Jorge Banegas Banegas, geb. 19. Oktober 1955, spanischer Staatsbürger, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. G01041804). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

Gabriel Francisco Garcia De la Torre, geb. 10. Februar 1979, spanischer Staatsbürger, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. G01041804).

Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.

3. Februar 2015

2015-0169

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

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