Mitteilung des Bundesamtes für Strassen ASTRA Gestützt auf die in Rechtskraft erwachsenen Wiederherstellungsverfügungen vom 7. bzw. 21. August 2012 betreffend widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge unter dem Gäbelbachviadukt (L55) der Nationalstrasse N01 (Parzelle Nr. 3709 in der Gemeinde Bern), wird Herr Hans-Rudolf Streun, geb. 14. August 1947, von Därstetten BE, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, aufgefordert, seine Fahrzeuge (Opel Ascona 2.0 lt. sowie Ford Explorer Geländewagen inkl. Wohnwagen) innert 14 Tagen seit dieser Publikation gegen Erstattung der Aufbewahrungskosten beim Bundesamt für Strassen ASTRA, Rechtsdienst, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen abzuholen. Werden die vorgenannten Fahrzeuge innert der gesetzten Frist nicht abgeholt, so werden sie verwertet.

13. Januar 2015

2014-3351

Bundesamt für Strassen

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