Richtplan des Kantons Zug Genehmigung «Richtplananpassungen 13» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 26. September 2014 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 12. September 2014 werden die Richtplananpassungen 2013 genehmigt. Es handelt sich nicht um eine Genehmigung im Sinne von Artikel 38a Absatz 2 RPG. Der Kanton unterliegt damit weiterhin den Übergangsbestimmungen dieses Artikels.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, Tel. 041 728 54 80

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

13. Oktober 2015

2015-2730

Bundesamt für Raumentwicklung

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