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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Eidgenössisches Polytechnikum.

An der agrikulturchemischen Untersnchungsstation beim eidgenössischen Polytechnikum in Zürich ist die Stelle eines Assistenten für die mikroskopische Untersuchung von Futtermitteln neu zu besetzen.

Bewerber um diese Stelle wollen ihre Anmeldung bis 22. Juni dem Vorstande der Station, Herrn Dr. Grete in Zürich, einreichen, der auf Verlangen nähere Auskunft über die zu besetzende Stelle erteilen wird.

Z ü r i c h , den 5. Juni 1895.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: U. Bleuler.

Schweizerisches Bundesgericht.

Ausschreibung.

Die durch, den Tod des bisherigen Inhabers erledigte Stelle eines Weibels beim Bundesgericht wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Bewerber müssen der deutschen und französischen Sprache mächtig sein.

Mit der Stelle ist eine Jahresbesoldung von Fr. 2500, nebst Zulage von Fr. 1000 für die Dienste als Hauswart, sowie freie Wohnung im Bundesgerichtsgebäude verbunden.

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis 31. Dezember 1896.

Anmeldungen sind bis spätestens den 16. Juni 1895 dem Präsidenten des Bundesgerichts einzureichen.

L a u s a n n e , den 25. Mai 1895.

Namens des schweizerischen Bundesgerichts, Der Präsident: J. Broye.

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Stellen-Ausschreibung.

Die im Laufe dieses Jahres in Erledigung kommenden oder allfällig nen zu kreierenden Gehlllfenstellen bei der eidgenössischen Zollverwaltung werden hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, handlungsfähiges Alter, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund.

Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen etc.) absolviert haben, oder deren bisherige Bethätignng auf merkantilen Gebieten sie für den Zolldienst als besonders geeignet erscheinen läßt.

Jeder Bewerber hat seine Anmeldung in wenigstens zwei Sprachen abgefaßt einzureichen nnd auf Verlangen der Verwaltnng eine Prüfung zu bestehen, um sich über den geforderten Bildungsgrad auszuweisen.

Die Besetzung vakant gewordener Gehülfenstellen erfolgt vorerst probeweise auf 6 Monate mit Fr. 125 monatlicher Besoldung. Nach Absolvierung der Probezeit kann definitive Wahl durch den ßundesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Verwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit zu entlassen, wenn aus irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht vorhanden erachtet wird.

Der für definitive (Jehülfenstellen ausgesetzte Jahresgehalt beträgt Fr. 1800 bis Fr. 3000 (gesetzliches Maximum).

Anmeldungen von Schweizerbürgern in Begleit der nötigen Fähigkeitsausweise, eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses werden bis 22. Juni nächsthin von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

B e r n , den 1. Juni 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Bücktrittes des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines Obermechanikers in den Befestigungen von St. Maurice neu zu besetzen.

Bewerber um diese im Minimum mit Fr. 1800 besoldete Stelle baben ibre Anmeldungen bis zum 15. Juni nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 24. Mai 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter in Monthey (Wallis). Anmeldung bis znm 25. Juni 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postcommis in Langnau (Bern). Anmeldung bis zum 25. Juni 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger in Bnttisholz (Luzern). Ì Anmeldung bis zum 25. Juni .. n ......

. n, ,,, .

} 1895 bei der Kreispostdirektion in /T 4) Briefträger m Pfaffnau (Luzern). J Luzern> 5) Zwölf Postcommis in Zürich.

6) Briefkastenleerer in Zürich.

Anmeldung bis zum 25. Juni 7) Postoacker und Briefkastenleerer 1895 bei der Kreispostdirektion in in Winterthur.

8) Briefträger in Neukirch (Thurgau). Zürich.

9) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Steinbrnnn (Thurgan).

10) Postcommis in Borschach. Anmeldung bis zum 25. Juni 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Telegraphist in örellingen (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. Juni 1895 bei der- Telegrapheninspektion in Ulten.

1) Contrôleur beim Niederlagshaus Rive in Geni. Anmeldung bis znm 15. Juni 1895 bei der Zolldirektion in Genf.

2) Postcommis in Genf. Anmeldung bis zum 18. Juni 1895 bei der Kreispoätdirektion in Genf.

3) Postablagehalter nnd Briefträger in Vnippens (Waadt). Anmeldung bis zum 18. Jnni 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Anmeldung bis zum 18. Juni 4) Briefträger in Bern.

1895 bei der Kreispostdirektion in 5) Briefträger in Schloßwil (Bern).

Bern.

6) Posthalter in Grellingen (Bern).

7) Briefträger in Grenchen (Solothurn).

Anmeldung bis znm 18. Juni 1895 bei der Kreispostdirektion in Basel.

336 8) Bureanchef beim Hauptpostbureau Luzern.

Anmeldung bis znm 18. Juni 1895 bei der Kreispostdirektion in 9) Briefträger in Altbüron (Luzern).

Luzern.

10) Briefträger in Kerns (Obwalden).

11) Postcommis in Zürich.

bis zum 18. Juni 12) Briefträger und Bote in Kemptthal 1895 Anmeldung bei der Kreispostdirektion in (Zürich).

Zürich.

13) Briefträger in Kilchberg (Zürich).

14) Telegraphist in Bern. Jahresgehalt gemäß Bandesgesetz vom 2. Augast 1873. Anmeldung bis zum 15. Juni 1895 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

15) Telegraphist in Biel. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 15. Juni 1895 hei der Telegrapheninspektion in Bern.

16) Fünf Telegraphisten in Basel. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 15. Juni 1895 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

17) Telegraphist in Zürich. Jahresgehalt gemäß Bucdesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 15. Juni 1895 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

18) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Bellinzona. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 15. Juni 1895 bei dem Chef des Telegraphenbnreaus in Bellinzona.

Bedeutende Preisermassigimg.

yoltefflftscliaflii-T effluì Her Qäm\i (Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben "und redigiert von A. F n l* r e r, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltung.

3 Bände (156 Bogeu gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Francke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und DampfschiMnternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bnndesblatt. -- Preis bei Separatabonnenient Fr. 1.

JVs 24.

Bern, den -12. Juni 4895.

u, Eeglemente and Tarifvorsohriften, A. Schweizerischer Verkehr.

39e. ( 24 /96) Allgemeine Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation der schweizerischen Bahnen, vom i. Januar 1895. Änderung.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1895 an treten an Stelle der Position 485 (Salz) auf Seite 77 der schweizerischen Güterklassifikation folgende zwei neue Positionen : Salz (Chlornatrium), als: Steinsalz in Stücken oder gemahlen, Siedesalz (Quellsalz, Soolsalz), Seesalz. Specialtarif I.

Salz (thlornatrium), als: Pfannenstein, Abfallsalze und denaturierte Salze, sämtliche zu Speisezwecken nicht verwendbar. Specialtarif III.

Die in der Klassifikation enthaltenen Verweisungen auf ,,Salz des Speeialtarifs l" (Position 485) sind vom genannten Zeitpunkt an nur noch insoweit gültig, als die betreffenden Artikel gemäß vorstehender Fassung auch fernerhin dem Specialtarif I angehören.

Luzern, den 5. Juni 1895.

Direktion der Ootthardbahn, als Präsidialverwalt'ung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

183

HI, Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

( 24 /95) Ausgabe von Sonn- und Festtagsbilleten im internen Verkehr der Appenzeller Straßenbahn.

Mit 1. Juli 1895 gelangen folgende Sonn- und Festtagabillete zar Einführung : II. Kl. III. Kl. Gültig 395.

Fr.

Fr.

Tag.

von Gais nach St. Gallen und zurück 2. 20 1. 80 l Teufen, den 10. Juni 1895.

Betriebsdirektion der Appenzeller Strassenbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

396.

24

( /9s) Tarif für den Rundreiseverkehr auf dem Bodensee und Rhein, vom i. Juli Ì895.

Mit 1. Juli 1895 tritt obiger Tarif in Kraft. Die im Plakattarif der Nordostbahn, vom 15. Mai 1895, für Lust- und Rundfahrtbillete zu ermäßigten Preisen enthaltenen Taxen der Rundfahrtbillete, Serien E 5 und E 2ti, werden dadurch aufgehoben und ersetzt.

Zürich, den 11. Juni 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

397. (24/95) Verzeichnis der zusammenstellbaren Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, vom i. Mai 1895.

Nachtrag I.

Mit 15. Juni 1895 tritt zu obigem Verzeichnis ein Nachtrag I in Kraft.

Exemplare desselben können bei den Ausgabestellen für schweizerische komhinierBare Rundreisebillete bezogen werden.

Zürich, den 10. Juni 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

IV, Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

( 24 /9b) Norddeutsch-schweigerischer Güterverkehr. Nachtrag 4 zu Heft 3 /erste Abteilung!.

Auf 1. Juli 1895 tritt zu Heft 3, erste Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife, vom 1. November 1890, ein Nachtrag 4 in Kraft, enthaltend eine Bemerkung betreffend Neuorganisation der preußischen Staatseisenhahnen, eine Bestimmung betreffend Aufnahme der Station Wilhelms398.

184

bürg des preußischen Direktionsbezirkes Altona in den Verband, endlich Frachtsätze und Entfernungen für die Station Schlieren der Schweizerischen Nordostbahn. Der Nachtrag kann bei den Dienststellen der beteiligten Bahnen unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 7. Juni 1895.

Namens der Verwaltungen des norddeutsch-schweizer. Verbandes: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

399. (24/95) Norddeutsch-schweizerischer Güterverkehr. Nachtrag I zu Teil H, Heft 5, 2. Abteilung.

Am .1. Juli 1895 tritt der vorbezeichnete Nachtrag in Kraft. Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes.

Basel, den 8. Juni 1895.

Direktorinin der Schweiz. Centralbahn.

·400. (24/95) Norddeutsch-schweizerischer Eisenbahnverband. Nachtrag III eu Teil II, Heft 3, zweite Abteilung.

Mit dem 1. Juli 1895 tritt obiger Nachtrag III in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes.

Basel, den 7. Juni 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

401. ( 24 /95) Norddeutsch-schweizerischer Eisenbahnverband. Nachtrag III zu Teil H, Heft i, zweite Abteilung.

Obiger Nachtrag tritt am 1. Juli 1895 in Kraft. Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen des Hanpttarifes.

Basel, den 7. Juni 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

( 24 /95) Teil II, Hefte II A, D und E, der südwestdeutsch-' schweizerischen Gütertarife.

Nachträge.

Mit 1. Juli 1895 treten im südwestdentscb-schweizerischen Güterverkehr folgende Nachträge in Kraft: Nachtrag V zu Heft II A, V ,, ,, IID und 402.

II

n

,, H E .

Dieselben enthalten n. a. nene Taxen für Zucker.

Zürich, den 8. Juni 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbaha.

185

403. (2*/95) Frachtsätze für Maschinenteile und zerlegte Maschinen von Töß nach Halbstadt.

Mit i. Juli 1895 treten für Transporte eiserner Maschinenteile nnd zerlegter Maschinen ab Töß nach Salbstadt, Station der priv. österr.-nngar.

Staatseisenbahngesellschaft, folgende Ausnahmetaxen in Kraft: Pro 100 kg.

für Wagenladungen von 5000 kg 519 Cts.

,, 10000 Ig 465 , Vom Frachtsatz für Sendungen von 5000 kg. wird bis auf weiteres eine Kursdifferenz von 8 Cts. im einfachen Betrage abgezogen.

Zürich, den 7. Juni 1895.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

404. (,24/96) Ausnahmetarif für Cément Heidelberg -- N 0 B, T T B, SihUhalbahn, V S B. Neuausgabe.

Mit 1. Juli 1895 tritt ein neuer Ansnahmetarif für Cément ab Heidelberg nach den Stationen» der Nordostbabn, Tößthalbahn, Sihlthalbahn und Vereinigten Schweizerbahnen in Kraft.

Derselbe kann vom 25. Juni 1895 an unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 5. Juni 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

e05. (24/9B) Tarif für Steine fransösische Ostbahn -- Ostschweiz.

Neuausgabe.

Mit 1. Juli 1895 tritt ein neuer Tarif für Steine zwischen Stationen der französischen Ostbahn und solchen der Ostschweiz in Kraft.

Derselbe steht dem Publiknm unentgeltlich zur Verfügung.

Zürich, den 11. Juni 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

406. (24/95) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Belgien -- Basel, vom i. Februar 489Ì. Nachtrag VII.

Am 1. Juli 1895 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag VII in Kraft.

Derselbe enthält eine nene Schnitttabelle B. L, sowie einige Ergänzungen und Änderungen zum Haupttarif.

Sern, den 8. Juni 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

186

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

407.

(24/96) Tarif für den bayerisch-schweieerisch-elsäßisch-südbadischen Güterverkehr. Ermäßigung von Frachtsätzen.

Die Frachtsätze für den Verkehr zwischen Basel einerseits und Wertheim, sowie Würzburg anderseits auf den Seiten 36 und 37 des Tarifes, vom 1. Juli 1891, für den bayeriseh-schweizerisch-elsäßisch-südbadischen Güterverkehr sind mit Wirkung vom 1. Juni 1895 ab um geringe Beträge ermäßigt worden.

Nähere Auskunft erteilen auf Verlangen die Abfertignngsstellen der vorbezeichneten Stationen, sowie das Tarifburean der Reichseisenbahnen in Straßburg.

Straßburg, den 1. Juni 1895.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elass-Lothriugen.

408. ( 24 /9s) Deutsch-russischer Gütertarif Teil I, Deckblatt.

Teil H, 2. Nachtrag.

Teil III, Berichtigungsblatt.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1895 treten zum deutsch-russischen Gütertarif und zwar zu Teil I, vom 1. Januar 1893, ein Deckblatt, zu Teil II, vom 1. Januar 1895, der 2. Nachtrag und zu Teil III, vom 1. Januar 1895, das 1. Berichtigungsblatt in Kraft (gratis).

Straßburg, den 31. Mai 1895.

Uenernldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 8. Juni 1895: 1. Heft 2 des Teiles II der bayerisch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr mit den Vereinigten Schweizerbahnen, einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Küti-Bahn), unter Vorbehalt.

2. Taxen für Sonntagsbillete Gais-St. Gallen.

3. Nachtrag l zum Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Hunden im Verkehr der Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahn mit Stationen der schweizerischen Eisenbahnen, enthaltend verlängerte Gültigkeitsdauer diverser Billete einfacher Fahrt.

187

Genehmigt am 10. Juni 1895: 1. Provisorischer Ausnahmetarif für die Beförderung von Eilgütern, gewöhnlichen und Lebensmitteln in Eilfracht zwischen Stationen der k. k.

österreichischen Staatsbahnen und der vom Staate betriebenen Privat- und Lokalbahnen, sowie der k. k. priv. Südbahngesellschaft (österreichische Linien, einschließlich Wien-Pottendorf-Wiener Neustädterbahn) einerseits und Bregenz transit, Buchs transit, St. Margrethen transit und Lindau transit, sowie Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen, der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich Bötzbergbahn), der Schweiz. Centralbahn (einschließlich der aargauischen Südbahn) und der Jura-Simplon-Bahn anderseits, unter Vorbehalt.

2. Anhang zum allgemeinen schweizerischen Ausnahmetarif Nr. 6 für den Transport in gewöhnlicher Pracht von Getreide, Hülsenfrüchten nnd Ölsaaten, enthaltend Taxen zwischen Komanshorn loco nnd transit einerseits nnd Stationen der schweizerischen Eisenbahnen anderseits, unter Vorbehalt.

3. Anhang zum allgemeinen schweizerischen Ansnahmetarif Nr. 6 für den Transport in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten, enthaltend Taxen zwischen Rorschach einerseits und Stationen der schweizerischen Eisenbahnen anderseits, unter Vorbehalt.

Genehmigt am 11. Juni 1895: 1. Erhöhung der Ausnahmefrachtsätze für den Transport von Lehm ah Altstätten und von Kalk ab Oberriet nach Heerbrugg in Wagenladungen von 10 Tonnen (Positionen 47 und 48, Seite 8, der Zusammenstellung der Rückvergütungen und Ansnahmefrachtsätze der schweizerischen Eisenbahnen vom Januar 1895), unter Aufhebung der Bedingung betreffend Auflieferung eines Minimalquantums.

2. Nachtrag IV zum Tarif für den Güterverkehr zwischen Stationen der k. sächsischen Staats-, sowie der in Verbindung mit denselben verwalteten sonstigen Eisenbahnen einerseits nnd den Stationen Basel (ßötzbergbahn) und Schaffnausen (Schweiz. Nordostbahn) anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

3. Nachtrag II zum Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck im Verkehr zwischen der Gotthardbahn einerseits und den Vereinigten Schweizerbahnen nnd der Appenzellerbahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

4. Tarif für den Kundreiseverkehr auf dem Bodensee und Rhein und den angrenzenden Eisenhahnstrecken.

5. Tarif für den
Transport von Steinen in gewöhnlicher Pracht im Verkehr zwischen Stationen der französischen Ostbahn einerseits und Delle nnd Petit Croix anderseits, sowie zwischen Delle und Petit Croix einerseits und Basel nnd schweizerischen Stationen anderseits.

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1895

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12.06.1895

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333-336

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