Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden vom 7. August 2015

Wegen Baustelle und für den Unterhalt, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 sowie 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Autostrasse N13 im Bereich Rongellen zwischen Ausfahrt Nr. 23 Viamala Nord und Südportal Tunnel Crapteig wie folgt: ­

Nordspur von km 84.100 bis km 84.500: 60 km/h (statt 80 km/h)

­

Südspur von km 84.500 bis km 84.300: 60 km/h (statt 80 km/h)

II Ab der Ausfahrt Nr. 23 Viamala Nord bir zur Überleitung im Bereich Rongellen wird die Autostrasse N13 von km 83.700 bis km 84.400 als Haupstrasse klassiert und signalisiert. Auf diesem Streckenabschnitt gelten somit die allgemeinen Verkehrsregeln.

III Das angepasste Verkehrs- und Signalisationsregime wird während den für die Tunnelsanierung und den Sicherheitsstollenbau Crapteig notwendigen Nachtsperrungen nach Erfordernis angewendet. Die Verkehrsanordnungen gelten ab 31. August 2015 bis Ende der Bauphasen, voraussichtlich 26. Juni 2017.

IV Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

1 2

SR 741.01 SR 741.21

6106

2015-2225

V Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Bellinzona, Via C. Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.

18. August 2015

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vizedirektor ASTRA

6107