Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2014 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 11. Juni 2015

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. April 20152, beschliesst:

Art. 1 Die Rechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2014 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: a.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 3 306 940 397 Franken, einem operativen Aufwand von 3 241 391 544 Franken und dem Finanzergebnis von 7 474 548 Franken mit einem Jahresergebnis von 73 023 401 Franken abschliesst;

b.

Der konsolidierten Investitionsrechnung mit Investitionen von netto 242 139 185 Franken;

c.

Die konsolidierte Geldflussrechnung mit der Veränderung des Fonds Flüssige Mittel von 66 428 122 Franken als Zunahme;

d.

Die konsolidierte Bilanz per 31. Dezember 2014 mit einer Bilanzsumme von 3 378 419 323 Franken.

Art. 2 In Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung des ETH-Rats über das Rechnungswesen des ETH-Bereichs vom 5. Februar 20043 wird die bilanzielle Reserve aus dem Finanzierungsbeitrag des Bundes im Umfang von 26 644 619 Franken erhöht.

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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.

SR 414.123

2015-2184

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Rechnung 2014 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich). BB IV

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 8. Juni 2015

Nationalrat, 11. Juni 2015

Der Präsident: Claude Hêche Die Sekretärin: Martina Buol

Der Präsident: Stéphane Rossini Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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