Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ­ Amtshilfe 1.

Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV FIRMA HANDLOWO - USLUGOWA AKCES SP. Z O. O., Polen, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen beziehungsweise eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.

2.

Der Name und die Adresse der zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz beziehungsweise die aktuelle Adresse in der Schweiz der beschwerdeberechtigten Person ist der ESTV entweder per E-Mail an administrative.assistance@estv.admin.ch oder an folgende Adresse zu senden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Eigerstrasse 65 CH-3003 Bern

10. November 2015

2015-2994

Eidgenössische Steuerverwaltung

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