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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erweiterung der Anlagen der Furkaverteidigung in Hinsicht auf die neue Grimselstraße.

(Vom 30. März 1895.)

Tit.

Unterm 23. August 1892 genehmigten wir das von der Regierung von Wallis eingereichte Ausführungsprojekt der Grimselstraße von der Kantonsgrenze Bern bis Gletsch. Nach diesem Tracé befinden sich die Kehren der Straße auf einer Entfernung von 3--4 Kilometern vom Fort Galenhütten, eine einzige Kehre auf 2,76 Kilometer, während unser Militärdepartement ein Tracé befürwortet hatte, bei welchem die oberste Serpentine auf der Rhonegletscheralp bis auf 1600 Meter Luftlinie an das Fort Galenhütte herangetreten wäre, so daß sie vom Fort ausgiebig hätte bestrichen werden können. Es veranlaßte dies den Bnndesrat bei Genehmigung des von der Regierung von Wallis vorgeschlagenen, in militärischer Beziehung weniger günstigen Straßenprojektes den Vorbehalt zu formulieren, daß diejenigen militärischen Werke, welche zur Sicherheit sowohl der Grimselstraße selbst als des von Obergestelen nach der Grimsel führenden Saumweges eventuell für nötig erachtet würden, ausgeführt werden sollten.

Die Studien, welche hierauf während der letzten Jahre hinsichtlich der Verteidigung der Grimselstraße gemacht wurden, haben ergeben, daß die benötigten Bauten und Arbeiten hohe Summen erfordern würden, und zwar mehrere Millionen für Verteidigungs-

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anlagen auf der Grimsel selbst und etwa eine Million für den Fall, daß wir uns damit begnügen würden, die Grimselverteidigung in einer angemessenen Verstärkung der Furkastellung zu suchen.

Diese Kostenfolgen, sowie auch andere Erwägungen veranlaßten unser Militärdepartement, die Frage der Befestigung der Grimsel zur Zeit nicht weiter zu verfolgen.

Indessen bleibt die Thatsache bestehen, daß durch die Anlage der neuen Grrimselstraße, welche als Heerstraße vor der Westfront der Gotthardbefestigungen vorbeiführt, die Aufgabe der Gotthardverteidigung und im besondern diejenige der Furkabefestigungen bedeutend erweitert worden ist. Wenn daher auch zur Zeit keine besondern Einrichtungen auf der Grimsel getroffen und die Furkawerke nicht, wie es wünschbar wäre, verstärkt werden, so sehen wir uns anderseits in die Notwendigkeit versetzt, wenigstens die dringendsten kleineren Arbeiten vorzunehmen, welche es der GotthardVerteidigung ermöglichen sollen, von der Furka aus den Übergang über die Grimsel vom Wallis in das bernische Oberland zu verwehren.

Wir beehren uns, nachstehend diese Arbeiten und die dadurch veranlaßten Ausgaben aufzuzählen: 1. Anlagen von Fahrwegen von der Purka auf einzelne Punkte, welche, als Artilleriestellungen benutzt, den Grimselübergang beherrschen, und von Fußwegen, auf welchen von der Furka aus die Grimselhöhe rascher und direkter erreicht würde Fr. 39,000 2. Erstellung von Telephonlinien nach dem Vorterrain der Purkastellung und gesichertere telephonische Verbindung der Furka mit den Forts in Andermatt ,, 36,000 3. Bessere Freilegung des Schußfeldes des Fort Galenhütte und Wasserversorgung des Réduit am Furkahorn ,, 15,000 4. Erstellung eines Unterkunftslokales für die Furkawaehe in der Nähe des Galenhüttenwerkes . ,, 30,000 Total

Fr. 120,000

Aus naheliegenden Gründen muß an dieser Stelle auf eine nähere Begründung dieser Forderungen verzichtet werden; wir sind jedoch bereit, den Kommissionen beider Räte alle gewünschte Auskunft zu geben und ihnen die bezüglichen Pläne und Voranschläge zur Verfügung zu stellen.

395 Wir empfehlen Ihnen die Annahme des beifolgenden Entwurfes eines Bundesbeschlusses und benutzen ,,im übrigen den Anlaß, Sie, Tit., neuerdings unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 30. März 1895.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Zemp.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

396 (Entwurf.)

Bundesbeschlnß betreffend

Erweiterung der Anlagen der Furkaverteidigung in Hinsicht auf die neue Grimselstraße,

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 30. März 1895, Beschließt: Art. 1. Für die Erstellung von Fahr- und Fußwegen auf der Furka, von telephonischen Verbindungen der Furkawerke mit dem Vorterrain und mit den Forts in Andermatt, für Freilegung des Schußfeldes des Galenhüttenwerkes, für die Wasserversorgung des Réduit am Furkahorn und für die Erstellung eines Unterkunftslokales für die Wache beim Galenhüttenwerk wird ein Kredit von Fr. 120,000 bewilligt.

Art. 2. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Konzession einer Eisenbahn von Gesehenen nach Andermatt (Schöllenenbahn).

(Vom 30. März 1895.)

Tit.

Mit Eingaben vom 18. und 25. November 1894 stellt Herr Ingenieur J. G1 a s e r in Bern das Gesuch um Erteilung der Konzession einer Eisenbahn von G e s e h e n e n nach A n d e r m a t t (Schöllenenbahn) zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft.

Der allgemeine Bericht zu diesem Gesuche begründet dasselbe im wesentlichen wie folgt: Das hohe wirtschaftliche Interesse, welches das ganze Urserenthal dem Unternehmen entgegenbringe, habe den Petenten veranlaßt, das schon im Jahre 1890 Herrn Ingenieur Grüssy konzessionierte, aber zu keinem praktischen Erfolge gelangte Projekt auf etwas anderer Basis wieder aufzunehmen.

Die Schöllenenbahn entlaste die Hoteliers des Urserenthales von der lästigen Omnibusverbindung mit Göschenen, sie verspreche die Fremdenindustrie am Gotthard und damit das allgemeine Wohl des ganzen Kantons Uri zu fördern.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erweiterung der Anlagen der Furkaverteidigung in Hinsicht auf die neue Grimselstraße. (Vom 30. März 1895.)

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1895

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03.04.1895

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393-397

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